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DtnÄien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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des ?emminer Pväposiws ^l. Pctrns Michaelis.<br />

amtlich zu tun hatte. 1698 verlangt ,M. Bllschmann,<br />

^erti^m von Accidentien seiner militärischen Gemeinde von den Demuiiuer<br />

Pastoren". Daraus geht wohl hervor, daß kein ständiger Militärgeiftlicher<br />

in <strong>der</strong> Garnison war. Ans den mancherlei Gcsnchen des 1?«3wr c:i8ll6nöi^<br />

schließen wir, daß er auch zum Absolvieren nnd Kommnniziereu unregel-<br />

mäßig erschien. Eine Mitteilung <strong>der</strong>art ist bemerkenswert, weil sie uns die<br />

Stellung <strong>der</strong> Geistlichkeit zu <strong>der</strong> bis ans den heutigen Tag brennenden<br />

Duellfrage kuudgibt. KN2 wird ein „Placat vom Verbot des Duells"<br />

uotiert. Vielleicht ist es mit eine Folge des Vorfalls, über den Michaelis<br />

im Septbr. 179 berietet. Leutnant Hoier, <strong>der</strong> „an<strong>der</strong>swo an einem<br />

Hauptmann einen Mord begangen", d. h. ihn im DncN getötet hat, „l'^Ut<br />

ak^ointionem juivntnm^ Diese wird ihm, weil keine Versöhnung mit dem<br />

Gericht und den „intcressircnden Parten" stattgehabt hat, auf Grund <strong>der</strong><br />

Kirchenagende 170^ versagt: so aber ihm seine Sünde herzlich lcid sei und<br />

coll8ciellt.ia als reu wiiel:; ihil treibe, sollten ihm die sacl'll. uuvcrsagt sein.<br />

Hicranf antwortet <strong>der</strong> Vater des VcumautS, ein Haiiptmann, wenu's nicht<br />

an<strong>der</strong>s sein könnte, sollte <strong>der</strong> Lohn znm Ncgimcutspriester reiteli; daß er<br />

soustcu sich solile hierüber ein Gewissen machen, das täte er nicht, er hätte<br />

wohl ehedem etliche Türken totgeschossen. Michaelis sncht ihm den Unter-<br />

schied des Tötens im rechtmäßige»! Kriege ans Befehl <strong>der</strong> Obrigkeit und<br />

des mntwilligen Mordcns ans eigene Hand klarzulegen, aber vergeblich.<br />

Später wird noch einmal die Admission „auf Vcrlesuug des I^zionui<br />

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