DtnÄien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
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des Demmìner PrllpositNs U. Petrus Michas. s;i<br />
die Pfan'e nicht. So war's nicht nnr Brauch, son<strong>der</strong>n geraden ein Gesetz,<br />
das die Patrone oft mit Strenge anfrecht erhielten nntcr dem Sckntze <strong>der</strong><br />
geistlichen Behörde, da es noch leine Neliktcnversorguug nnd keine Witwenkassen<br />
gab. Dies Gesetz hat Michaelis im April 167!) allen Ernstes mit<br />
Aufwaud großer Gelehrsamkeit und mit praktischem Perstande verteidigt,<br />
wie in <strong>der</strong> Schrift „Eine Schulschrift von !(N1" (Demmin 1909<br />
bei W. Gesellius) nachzulesen ist. Hier teilen wir die Veranlassung zu<br />
seinen Auslassungen mit. Nicolaus Vrnnnemann ist znm Pastor in Verchen<br />
„vocirt", aber noch nicht „instituirt", weil er keine Anstalten macltt. die Tochter<br />
Elisabeth des verstorbenen Amt5vorgäugcrs kl. Matthias Hmu zu ehelichcu,<br />
was er „Ihro Gnaden des Herrn Baron uou Wachtmeisters als Patrollcll"<br />
zugesagt hat. Der Baron hat den Kandidaten freundlichst per Iit6ra3<br />
erinnert, <strong>der</strong> Präpositns ihm zugeredet „mit angehängter Verwarnnng, er<br />
es sonsten dem Herrn Superintendenten eröffnen uud bis dahin die ihm<br />
tommitlierte Institution aussetzcu müßte". Der Kaudidat will aufaugs<br />
uicht einwilligcu. Aber seine Mutter erklärt gleichsam in seinem Namen,<br />
wenn ihr Sohn freietc, solle er die Elisabeth nchmeu, eiue au<strong>der</strong>e Braut<br />
habe er uicht, wie sie beschwören könne; das stünde keinem Prediger an, die<br />
^ente zu betrügen; er möchte doch ihren Sohn überreden, daß er in die<br />
Freie willigte, ihr Wille Ware es gänzlich. Daun schreibt Michaelis wörtlich<br />
nie<strong>der</strong>: „Dieweil aber hiranf noch uicht fußen können, alß habe bey ihm<br />
abermal umb Resolution augehaltcu, da er deun zwar erst einwendete: Es<br />
sey nicht zu verantworten, daß die Iuugferu o<strong>der</strong> Wittwcu bey deu Pfarren<br />
blibeu und tönte leicht ein Caudidatus einen Scrnpnl im Gewissen bekommen,<br />
weil er umb <strong>der</strong> Inngfer willen zum Dinste befo<strong>der</strong>t worden, worzu er<br />
sonsten, wo er sie uicht heyrathcu wil, uicht kommeu kau, nachdemmahl es<br />
heißt: ,8« viäukin rez)r0^g.8, oonäitions vttc^g^'. ^iach längeren<br />
Verhandlungen willigt Arnnnemann elldlich ein, indem er bittet, <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Partei nichts von seineu Bedenken zu sagen, damit es nicht das Auseheu<br />
habe, als sei er gezwnngcn worden; darauf wird er „instituirt" und uach<br />
eiuer Weile „kopulirt". Aber bald liegt er mit <strong>der</strong> Schwiegermütter wegen<br />
<strong>der</strong> Aussaat, des Heues, des Mistes, <strong>der</strong> Scheune, des Tischgeldes und des<br />
Gartens, nämlich darüber, was ihm und was <strong>der</strong> Witwe noch zukäme usw.,<br />
im Streite. Der Präpositus gibt sich alle Mühe, dem Armstcu zu gütlicher<br />
Eiuigung zu raten, <strong>der</strong> wohl geahnt hatte, was ihm bevorstand, als er an<br />
Elisabeth Horn nicht heranwollte.<br />
Vom Jahre 169L an wandeln Michaelis' Berichte sich, nachdem sie<br />
schon vorher allmählich knapper geworden sind, in kurze Notizeu, immer<br />
unter Hillweis auf die Akten, in denen über eine Person o<strong>der</strong> Sache das<br />
Nähere zu finden sei. Durch das ganze Buch Hill sind auch die<br />
schwedischen Gerorduungen augegeben, und ans ihnen kaun man