DtnÄien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
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38 Der j.idei- ft^naäiens<br />
mitgegeben, ihn aber bey <strong>der</strong> Meimmg gelassen, es were ein abtreibendes.<br />
Er hette verlanget, die Jungfer selber zn sehen nnd zn sprechen, were auch<br />
zu dem Ende .') Meilen dahill geritten, weile aber <strong>der</strong> Vater bey <strong>der</strong> Hand<br />
gewesen, hette er sie nicht zn sprechen gekrigt. — lit^ponzum: Es were an<br />
sich nicht zn loben, denn er 1. ja ein an<strong>der</strong>s geredet, ein an<strong>der</strong>s gemeinet<br />
hette. 2. So entwendete er dem Scliässcr sein Geld, dargegen er ihm so<br />
vil an Wahren nicht lieferte. 3. stärctetc er ihn in seiner Boßheit, als were<br />
es wol gethan und nicht unrecht, daß die Frucht abgetrieben würde. 4. Es<br />
gebe ihm keinen guten Nahmen, denn <strong>der</strong> Schäffer es köute anstragen nnd<br />
mögte 5. Ärgerniß verursachen bey an<strong>der</strong>n, so gleichfals Anlaß nehmen<br />
tönten, <strong>der</strong>gleichen Medicamenten und Abortiven bey ihm zu sucheu. In-<br />
dessen als geschehene Dinge nicht zu endcrn stehen, tönte er seine Medicamente<br />
nach Werth bezahlt nehmen nnd für seine Mühe und Dahinreyse ein billiges<br />
for<strong>der</strong>n. Wann auch <strong>der</strong> Sckäffer bey ihm sich wi<strong>der</strong> meldete, müste er ihm<br />
die dürre Wahrheit sagen, einen scharffen Verweiß, daß er eine so böse That<br />
(welche Dnl'wre« ^le^io. bey ihrer Promotion mit ^egnng <strong>der</strong> Fiuger aufs<br />
dem Scepter verschweren mnsscu) ihme zngemuthet, geben, zur Erkenntniß des<br />
intendirten Kin<strong>der</strong>mordes fuhren, und daß es eine grosse Sünde sey, eine<br />
Schwangere, nnd zwar von ihm selber geschwängerte, zu verletze«, fürstellcn,<br />
auch solches nicht mehr zu thun, mit allem Ernst ihn warnen."<br />
Mehr als die Verfehlungen gegen das sechste Gebot, die ja zn keiner<br />
Zeit aufhören werden, heute aber mehr im Verborgenen bleiben, fallen uns<br />
die gegen das zweite Gebot auf, und zwar die sich auf Zauberei beziehen.<br />
Mehrmals fragt Pastor Brunnemann zn Cartlow wegen Weiber an, die<br />
veneticn beschuldigt, ntcht zum h. Abendmahl kommen nnd Anstoß erregen.<br />
So sei ein ganzes Dorf wi<strong>der</strong> eine Frau aufgestanden uud habe sie veueticii<br />
beschuldigt <strong>der</strong>gestalt, daß die Leute alleu Schaden, <strong>der</strong> ihrem Vieh zustoße,<br />
ihr zuschriebcu, da sie doch keinen an<strong>der</strong>n Grund hatten, als daß ihr voriger<br />
Mann znwcilen gesagt, seine Fran könne zanbern. Allein <strong>der</strong> Mann sei<br />
ein arger Sün<strong>der</strong> gewesen und habe seine Frau gehaßt und es nicht leiden<br />
wollen, daß sie dem Pastor Mitteilung mache. Da:um, so erwi<strong>der</strong>t Michaelis<br />
dem Fragenden, sei sie mit <strong>der</strong> ganzen Dorfschaft m genere et in specie<br />
auszusöhnen nnd pi-aevia. olitestutimie et nämonitione n.6 gacra. zuznlassen.<br />
(^uoä ita t'actum e8t.<br />
Einen tiefen Blick in den Aberglauben und seine unheimlichen<br />
Folgen läßt uns ein Bericht des Pastors Georgius Betcke zu Beggerow<br />
vom Juli 16^5 tun, dell Michaelis ausführlich beautwortet. Übrigens war<br />
schon 10ftl eiue Bauersfrau daselbst von <strong>der</strong> Dorfschaft venetnii beschnldigt,<br />
aber vom iuciex freigesprochen worden, die <strong>der</strong> Pastor nicht absolvieren<br />
wollte. Diesmal sind in seinem Kirchspiel eiucr Frau zwei Häupter Rind-<br />
vieh in <strong>der</strong> Nyse (-- Wasserlaufgrabeu) von uoch nicht einem Fuß lief stecken