DtnÄien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
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X —<br />
V. Vorgeschichtliche Venkmaler.<br />
Die Sammlung <strong>der</strong> vorgeschichtlichen Denkmäler ist in Pommern in<br />
<strong>der</strong> seit Jahren üblichen Weise fortgesetzt. Hervorheben ist die Erwerbung<br />
<strong>der</strong> Knhsescheu Sammlung rügischer, hauptsächlich Steiualtertümer durch<br />
das Stettiner Museum; ermöglicht wurde sie durch eiue außerordentliche<br />
Bewilligung des Provinzial-^aildtages, <strong>der</strong> ^Zs)I Mk. für diesen Zweck<br />
<strong>der</strong>eit stellte. Über sonstige Zugänge dieses Museums ist fortlaufeud in den<br />
Mouatsblätteru <strong>der</strong> Gesellschaft für pommenche beschichte uud Altertums-<br />
kunde berichtet.<br />
Die Beschaffung vorgeschichtlicher Wandkarten hat keine<br />
För<strong>der</strong>ung erfahren können, da <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Abfassung eines zur Eiu-<br />
führuug iu die Vorgeschichte und znr populäreu Belehrung über diese Tafeln<br />
dienenden Handbuches beauftragte uud wie kciu an<strong>der</strong>er da,^u berufene<br />
Sauitätsrat Schumaun durch dauernde Kränklichkeit behin<strong>der</strong>t war.<br />
Ein Gesetz betreffend deu Schutz früh geschichtlicher<br />
Deukmäler, sowie <strong>der</strong> Ausgrabungeu und Funde von Alter-<br />
tümer« ist im Kultusministerium entworfen und soll dem Landtage in<br />
<strong>der</strong> nächsten Taguug zugehen. (Die Bezeichuuug frühgeschichtlich gilt auch<br />
für die vorgeschichtliche» Deukmäler.> Der Entwurf erstreckt sich auf alle<br />
Denkmäler, sowohl die im Eigentum juristischer Persollen des öffentlichen<br />
Rechts, als die im Eigentum von Privatpersonen stehenden, auf bewegliche<br />
wie ans unbewegliche uud sieht für Zuwi<strong>der</strong>haudelude Geldstrafen bis zum<br />
Betrage von 150!) Mk. vor. Die Bereitstellung staatlicher Geldmittel für<br />
den Schutz <strong>der</strong> frühgeschichtlichen Denkmäler lst nicht in Aussicht geuommeu.<br />
Gesetzlicher Schutz dieser Denkmäler, <strong>der</strong> iu an<strong>der</strong>en Staaten zumteil seit<br />
langer Zeit besteht, ist allerdiugs für Preußen mit jedem Tage dringen<strong>der</strong><br />
geboten.<br />
Vl. Zeukmalfsrschung.<br />
Die Inventarisierung <strong>der</strong> Bau- und Kunstdenkmäler ist ununter-<br />
brochen weitergeführt. Vom Inventare des Regierungsbezirks Stettin ist<br />
das 14. Heft erschienen, es enthält das Königliche Schloß in Stettin; das<br />
9. Heft, den Kreis Naugard umfassend, ist im Drucke und naht sich dem<br />
Abschlüsse; für das 10. Heft, das den .Kreis Regenwalde umfasseu soll,<br />
sind die Vorbereitungen in <strong>der</strong> Hauptsache beendigt. Aufnahmen sind nur<br />
für den Kreis Kammin in geringem Umfange nötig. Nach Fertigstellung<br />
<strong>der</strong> Landkreise sollen die Stadtkreise Stargard und Stettin den Schlnh des<br />
fünfbändigen Werkes bilden. Alls dem Regierungsbezirke Köslin werden<br />
die Kreise Bütow und Naumburg im nächsten Jahre in den Druck gehen<br />
können, Aufnahmen sind hier nur iu den Kreisen Schivelbein und Dramburg<br />
erfor<strong>der</strong>lich, in dem zweiten ist jedoch ein Anfang schon gemacht.