DtnÄien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
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IV. Denkmalschutz.<br />
Das Gesetz vom 15. Juli 1907 gegen die Verunstaltung von<br />
Ortschaften und landschaftlich hervorragenden Gegenden verleiht dcn Städten<br />
das Necht, ihre Denkmäler dnrch Ortsstatut zn schützen. Solche Stanile<br />
sind anch in Pommern an vielen Orten entworfen nnd znnttcil unter<br />
Znziehnng des Provinzial-Konscrvators nnd an<strong>der</strong>er Sachverständigen beraten,<br />
aber die Schwierigkeit, das allgemeine und Denkmalinteressc in angemessener<br />
Weise mit dem Privatinteresse auszugleichen, erweist slch vielfach zn grosi,<br />
als daß es gelänge, die (Gegensätze zu versöhnen nnd so ist voll einem<br />
sichtbaren Erfolge des seit zwei Jahren bestehenden o5esel?es bei nus noch<br />
wenig zu bemerken. Die Magistrate haben sich <strong>der</strong> Sache zwar vielfach<br />
mit Eifer angenommen, aber bei den Stadtverordnelcu ein Verständnis-<br />
volles Entgegenkomme» nnr selten gefunden.<br />
Am meisten sind in den Städten noch immer gefährdet die Neste <strong>der</strong><br />
Wehrbauten trotz des ihnen dnrch die Bestimmungen <strong>der</strong> Städteordnnng<br />
nnd des Zuständigkeitsgesekes gewährte« Schlitzes. Die Erkcuntuis, das;<br />
ihre Vernachlässigung o<strong>der</strong> Aeicitignng ein wesentliches Bewci?slnck <strong>der</strong><br />
Sladtgesclnchle nnd ein kostbares voll den Bätern hinterlassenes Erbe zerstört,<br />
vermag sich nur langsam Bahn zu brccheu. In Kamin in in ein großer<br />
Teil des alten Wallgrabens voll den Anliegern nach nud nach zngeschitttet,<br />
obwohl diese zur Erhaltung <strong>der</strong> Böschungen grnndbnchlich verpflichtet sind<br />
und am Hafen ist die Stadtmauer vor dem verbauen durch nnmmelbar<br />
davor o<strong>der</strong> darauf gesetzte Schnppen unr mit Wuhc bewalm worden. Eine<br />
Verbreiterung des Durchbruches <strong>der</strong> Stadtmaller am Elllentnrme in Pyritz<br />
wnrde nicht genehmigt: die Beseitigung <strong>der</strong> in großer Zahl an dein Bahner<br />
Tor daselbst gehäuften Isolatoren uud Telephonsäluc wmde angeregt.<br />
Selbst fiskalische (Hcbäude smd trotz auertaumen DcnkmlUwerts vor<br />
Abbruch uicht sicher, wie <strong>der</strong> vom Militärsiskns als Eigentum beanspruchte<br />
obere Teil des Muhlentors in Stolp.<br />
In Auklam wnrde <strong>der</strong> Abbruch des an das Steintor steenden<br />
Polizeigebändes nicht genehmigt, weil er das gewaltige Torgebäude völlig<br />
isoliert hätte uud außerdem iu dein Wachtgebäude ein Stück <strong>der</strong> Stadtmaner<br />
enthalten ist.<br />
In Neustettiu ist <strong>der</strong> Turm <strong>der</strong> alten Kirche vor dem Abbruche<br />
durch das Zusammenwirken <strong>der</strong> kirchlichen und städtischen Behörden bewahrt<br />
geblieben und damit dem Stadtbilde ein wesentliches nnd geschichtlich<br />
bemerkenswertes Stück erhalten.<br />
Der Umgnß gesprungener Glocken läßt sich vermeiden, wenn die<br />
Nisse nicht gar zn groß sind, dnrch das in <strong>der</strong> „Denkmalpflege" V, 3. 6?<br />
beschriebene Verfahren; ausgeführt werden Arbeiten nach diesem Verfahren<br />
von dem Glockengießer Ohlson in Lübeck. Handelt es sich nm einen