DtnÄien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
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im 12. nnd 13. Iabrlum<strong>der</strong>t. 1!>l<br />
(? 8Y7). Dabei wissen wir bestimmt, daß Vöbbelin schon l^5^ s? 55->)<br />
von Herzog Ewantopolt den, Kloster geschenkt lft nnd daß Karukewih vom<br />
Bistnm Kalnmin nt.^ l'^«//^'«,,^ ^^/i gekanft wnrde (? 11M). Zweitens<br />
konfirmieren die aus ihrem Erbe vertriebenen Söhne Swantopolls nnmittclbar<br />
daranf die Bnckowcr Nesilznngen (l>ft?, ftftj. Es ist wenig glanblich,<br />
das; sie sich zn diesem All herbeigelassen hätten, wenn die konfirmierten<br />
Güter ihnen eben erst mit Gewalt entrissen wären. Ein endgültiger. Entichnd<br />
darüber, ans wessen Besitz Görik nnd Preetz stammen, ist aljo nicht möglich.<br />
Ganz ähnlich liegen die Dinge bei (4) Schlawiu (l'5N«i llnd (5)<br />
Panknin (I'itt)«). Beide hat Fürst Wizlaw ll. von Rügen „geschenlt",<br />
Panknin gemeinfam mit feinem Brn<strong>der</strong> Iaromar. Wizlaw hatte zil dieser<br />
Zeit wahrscheinlich noch keine Kin<strong>der</strong>, daher tritt die Benennung seines<br />
Brn<strong>der</strong>s vermutlich an die Stelle des nn.-^.'??^ /,^v,/„m. I^ic Urkunden<br />
gebrauchen die Formeln i/l /),-c,/)/-l>^tl/'m conw/l'mttF und ,^„,l//o (I^!11^)<br />
bezw. ^^^?>/i?iF i»l co)it?//im^5 ^o^iet^t^ /i'i?,/o sl^ !U)X). Sind demnach<br />
anch nicht alle Zweifel behoben, so müssen wir bis zum Beweis des Gegeutells<br />
doch annehmen, daß Göritz, Preetz. Schlawin nnd Pantuin auo dem Besitz<br />
<strong>der</strong> Landesherren stammen, <strong>der</strong>en Überlragnngsurkundell erhalten sind.<br />
(6) Wie vorsichtig wir zu verfahren haben, lehrt die Vcrbriefnng<br />
Fürst Wizlaws über Parvart (I' 934). In getrcner Befolgnng <strong>der</strong> /aet,«<br />
/attt/a^i/l'a <strong>der</strong> Alten übergibt Wizlaw mit Konsens feiner Erben dem Kloster<br />
das Dorf Parpart samt zwei Grundstücken in Nügenwalde^). Der Tenor<br />
<strong>der</strong> Nrknnde läßt entschieden auf eine fromme fürstliche Schenkung schlichen.<br />
Aber in ^ !7l)1 hören wir, daß Buckow das Dorf dein vommerellischen<br />
Edlen Mildebrath gegen gute Ainnze abgckanft hat uud daß Wizlaw ulld<br />
Mestwiu N. uur den laudcsherrlicheu Konseus dazu gegeben Habens.<br />
Der Willebricf Wizlaws ist eben ^ V34. Der Konsens Äiiestwius ist<br />
k1011, wenn wir nicht annehmen wollen, daß eine Parallelansfertignug<br />
<strong>der</strong> pommerellischcn Kanzlei zu I' '.»:^4 verloren gegangen ist.<br />
(7) Als letztes Dorf für den Kamminer Besitz kommt Grabowe<br />
in betracht. Perlbachs Ansicht geht dahin, daß das Kloster dieses Orabowc<br />
als Wald im Jahre !^