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DtnÄien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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im 18. und 13. Jahrhun<strong>der</strong>t. Itt9<br />

An<strong>der</strong>e Etickwortc von I'1049 kehren in an<strong>der</strong>en Nrengen wie<strong>der</strong>. Ebenso<br />

finden wir dei einer vergleichenden Untcrsuchnng des Kontextes <strong>der</strong> nachweislich<br />

von Johann gegebenen Stücke, daß l 1049 dieselben Charakteristik«,<br />

dasselbe umständliche nnd schwerfällige Diktat, die gleiche Hänfnnq von<br />

Synonymen zeigt, die den übrigen eigentümlich ist. Die in l> 1M9 berichtete<br />

Tatsache anzuzweifeln, haben wir keine Veranlassung. Die Zeugenreihe<br />

ist echt. Inhaltlich sind keinerlei Ausstellungen zu machen.<br />

Bleibt übrig die Schrift. Was Prnmers veranlaßte, sie ans das<br />

Ende des 14. Jahrhun<strong>der</strong>ts zu datieren, ist mir unerfindlich. Zur Erklärung<br />

reichen nicht einmal die doppelbauchigeu a Formen ans, über die er bei an<strong>der</strong>en<br />

(Gelegenheiten gestolpert ist. Der Dnttns ist zeitlich echt. So glanbte ich<br />

einfach ans Schillmann (ö. 27) verweisen zu können, <strong>der</strong> die gleiche Hand<br />

in nicht weniger als tt weiteren Kamminer Stücken gefunden hatte. 'Als<br />

ich aber für eine an<strong>der</strong>e Untersuchung zufällig eine dieser Ansfertignngcn<br />

zu Besicht bekam, ergaben sich erhebliche Aedeukcu. Daß gleich die nächststchcndc,<br />

l> 1050, uicht die geringste Ähnlichkeit mit ? 1049 aufweist, wird<br />

Tchillmann, wenn er beide Stücke nebeneinan<strong>der</strong> sieht, ohne weiteres zngeben.<br />

Nnch wenn mau etwa l'1N49, M97 und 1139 vergleicht, so bedürfte die<br />

Identität <strong>der</strong> Hände noch sehr des Beweises. Vergessen wir nicht, wie<br />

hänfig man nm diese Zeit bereits einen ausgeprägten Kanzleiouktns trifft.<br />

Die herzogliche Schrcibschule gibt lehrreiche Beispiele dafür. Von den<br />

angeblich durch Johannes II nmndierten Stücken hat mit ^ 1019 die<br />

meiste Ähnlichkeit ^ 1064. Ich glande allerdings, daß beide von <strong>der</strong>selben<br />

Hand geschrieben sind.<br />

Das Pergament hat die ursprüngliche gelblich-weiße Farbe gnt<br />

bewahrt nnd sieht deshalb frifch aus. Tchillmann (2. 27 Anm. 1) hat<br />

es als „ungewöhnlich" bezeichnet. Doch sind solche Stücke ans dem<br />

i:;. Jahrhun<strong>der</strong>t in Fülle bekannt. Mir liegt eben ein ähnliches vor in<br />

<strong>der</strong> Urkunde l' 1392, die, wie ich bei <strong>der</strong> Gelegenheit bemerke, keineswegs<br />

„verdächtig"') ist.<br />

Mag also 1? 1049 von einer bekannten Hand sein o<strong>der</strong> nicht, sicher<br />

ist, daß alle gegen die Echtheit erhobenen Einwände verkehrt sind. Das<br />

Diktat stammt von einem bekannten Notar <strong>der</strong> bischöflichen Kanzlei, die<br />

Schrift ist nachweisbar gleichzeitig, <strong>der</strong> Inhalt nnterlicgt keinerlei Bedenken.<br />

^ 1049 ist zweifellos echt.<br />

l) So urteilt PrNmers auf Gnmd <strong>der</strong> Schrift.

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