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DtnÄien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Das Stammbuch <strong>der</strong> Herzogin Erdmuth zn Stettin-Pommern. 13<br />

mnßte man am 14. Februar in Ückermünde zwei Tage rasten, weil die<br />

Herzogin „zufallen<strong>der</strong> Lcibcsschwachheit wegen" nicht weiter konnte. Am<br />

Ili. gelangte die Trauer-Prozession nach Iasenitz und am Sonntag<br />

NemiiuLcoro in die Landeshauptstadt. Als Tag <strong>der</strong> Beisetzung war <strong>der</strong><br />

Sonnabend vor ?n.1mkrum, <strong>der</strong> !5. März, bestimmt worden. Das Veichen-<br />

bcgängnis fand mit dem herkömmlichen Trauerpomp statt; die Witwe wurde<br />

von den Herzögen Joachim Karl von Brannschweig nnd Franz von<br />

Pommern geführt, und da sie wegen großer Trauer und Herzeleid ganz<br />

schwach und kraftlos geworden war, trng man ihr einen schwarzen Sessel<br />

nach, in dem sie auf dem schweren Gange einigemal ausruhte. Die<br />

Grabrede kielt <strong>der</strong> Hofprcdiger >l. Martin Glambeck, sie erschien auch<br />

gedrückt zu Alten Stettin 1()<br />

Gjemahlinj Cshristiansj Ssophie^ G^borne) Msarkgräfinj Zjuj B>randeuburg^<br />

C>hurfürstin> Z>uj Sjachseu^ auf weißes Pergament in Gold gepreßt.<br />

Doch die Fürstin tonnte sich ihrer Traner nicht ausschließlich hin<<br />

geben, das Leben for<strong>der</strong>te bald sein Recht. Schon von Wolgast aus hatte<br />

sie Ritterschaft und Städte vom Ableben ihres Gemahls iu Kenutuis gesetzt<br />

und nach <strong>der</strong> Beisetzung beim nunmehrigen Landesherrn die Testaments-<br />

eröffnnng beantragt. Zn dem Zweck wnrde ein landständischer Ansschnß<br />

eingesetzt, während die Witwe durch Bevollmächtigte ihres kurfürstlichen<br />

Bru<strong>der</strong>s vertreten war. Da sich bei <strong>der</strong> Erössuuug des Testameuts ergab,<br />

— es war das vom Jahre 1593 — daß <strong>der</strong> Verstorbene außer den schon<br />

inr Ehekontrakt festgesetzten Gütern seiner Gemahlin anch solche vermacht<br />

hatte, die nicht zu seinem Privatbesitz, son<strong>der</strong>n dem Lande o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kronc<br />

gehörten, so rieten die Ausschußmitglie<strong>der</strong>, das Testament zu kassieren nnd<br />

<strong>der</strong> Witwe nnr das ihr bei <strong>der</strong> Vermahlung bestimmte Leibgcdinge zu<br />

gewähren. Der Wi<strong>der</strong>spruch, den die Herzogin durch ihre Vertreter dagegen<br />

erheben ließ, war vergeblich; Barnim XII. sprach ihr mit Aufhebung <strong>der</strong><br />

übrigeu Tcstamcntsbestimmungen als Witwensitz das Schloß in Stolp mit<br />

den Dörfern Kublank, Iesentz, Hohen-Selchow und Hebungen aus Colbitz<br />

zu. Der Streit um das Testameut hatte bis iu den Monat April hinein<br />

gewährt, und erst Anfang Mai zog die Fürstin auf ihren Witwensitz, wohin<br />

sie ans den Schlössern in Stettin und Friedrichswalde alle ihr lieb<br />

gewordenen Gegenstände schaffen ließ. Auch was ihr Gemahl au Pretioseu<br />

besessen hatte, nahm sie mit, woraus ihr Wedel einen Vorwurf machen zu<br />

müssen glaubt. Zugleich mit ihr verließ ihre Schwester Sophie von<br />

Sachsen, die während <strong>der</strong> traurigen Zeit seit <strong>der</strong> Beisetzung bei Erdmuth<br />

geweilt hatte, Stettin, um sich nach Dresden zurückzubegeben.

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