DtnÄien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
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l:')4 NntersttchunsskN ^um pommerschm Nrfllndrnwesen -<br />
? 991.<br />
Herzog Barnim I. beurkundet den Vergleich zwischen Jakob<br />
von Staffelde und dem Kloster Kolbatz über Wartenberg und<br />
Höfendorf. 1274 Mai 15.<br />
Als zweites Beispiel für eine angebliche Kolbaher Fälschung bespreche<br />
ich den Vertrag über Wartenberg und Hökendorf. Ich wähle das 3tück<br />
zunächst deshalb, weil ich seine Echtheit in einer demnächst erscheinenden<br />
Studie über die kirchlichen Verhältnisse Pommerns während des 1A. Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />
voraussetze. Daneben hat ^ U!N für die Untersuchung deu Vorzug,<br />
daß sie außerhalb des Zusammenhanges mit den übrigen verdächtigten<br />
Urkunden behandelt werden kann.')<br />
Die Familie von Staffelde lag mit ihrem Nachbar, dem Kloster Kolbak,<br />
in Streit über Hökendorf ^j und Wartenberg. Anscheinend handelt es<br />
sich nm die Feststellung <strong>der</strong> Grenzen. Es tam zur offcueu Gewalttat<br />
99s>) einen Vergleich herbei.<br />
Das Kloster tat das klügste, was sich bei <strong>der</strong> zerfahreueu ^age tuu ließ,<br />
es kaufte beide Dörfer auf.<br />
Das Übertragungsdokument ist p 99l uul dem Datnm vom 15. Mai<br />
1274 (ohne Ort). Wegeu <strong>der</strong> vorhergegangenen Wirren ist es sehr ausführlich<br />
gehalten, beide Partcieu wolleu sich für alle Möglichkeiteu sichern.<br />
Jakob von Staffelde verkauft Wartenbcrg, das er als freies Eigen besitzt"),<br />
um den Preis voll ü^ Mark Silber, die m fünf >!iaten bis St. Ialobi<br />
l25). Inlij l275> fällig sind. Das Kloster stellt acht Bürgen für die<br />
richtige Zahlung, teils Herren aus <strong>der</strong> Nachbarschaft, teils augesehene<br />
Nliemen des Abtes. Der Kamminer Blschof hebt scmerscits den verhängten<br />
Bann auf. Für die gleiche Summe ^) tritt Iatod dem Moster ferner<br />
') Zur Vermeidung langer Auszüge zitiere ich ? 990 und 991 nach Seite<br />
und Zeile im ? II.<br />
') Daß auch Hökendorf in die Fehde einbezogen war, ist wohl zu entnehmen<br />
ans S. 290': «e /n/ios/e?-««, ab eccke»«