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DtnÄien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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im 12. und !3. Iaknlnmdevt.<br />

IV. Die letzte Gruppe <strong>der</strong> cas^a wollen wir in Anlehnung an<br />

die deutschrechtliche Terminologie knrz Herzogshöfe nennen. In<strong>der</strong>tat,<br />

sie haben mit den deutschen Königshöfen <strong>der</strong> fränkischen nnd sächsischen<br />

Periode große Ähnlichkeit. In vielen Fälleu sind sie nie befestigt gewesen<br />

o<strong>der</strong> haben den Charakter einer Peste zu <strong>der</strong> Zeit, wo wir ihr Weien<br />

erkennen tonnen, vollständig verloren. Es sind die großen Gutshöfe des<br />

herzoglichen Domauialbcsitzes au den Hauptorten des ganzen Landes. Sie<br />

stehen in unmittelbarer Bewirtschaftung von fürstlichen Beamten o<strong>der</strong> sind<br />

zu wendischem, später zu deutschem Recht au die c^trensßs o<strong>der</strong> milita<br />

ausgetan. Die bedeuten<strong>der</strong>en unter ihuen sind zerlegt in mehrere Höfe,<br />

sogenannte ntn'a?, so daß uns häufig <strong>der</strong> Fall begegnet, daß von dem<br />

„Burglehu" mehrere Höfe nnmittclbar dem Herzog, mehrere au<strong>der</strong>e den<br />

Lehnsmännern o<strong>der</strong> einer Kirche gehören. Den Ausdruck nl^um dürfeu<br />

wir nicht pressen. Er desagt über die äußere Erscheinung <strong>der</strong> Sache ebenso<br />

wenig wie im Munde <strong>der</strong> pommerschen Landbevölkerung heute das Wort<br />

Schloß. Der West- und Süddeutsche macht eiu erstauntes Gesicht, wenn<br />

ihm ein großer Hof von Scheunen uud Ställen mit einem einfachen<br />

Verwalterhaus als „Schloß" gezeigt wird. Die Bczcichuuug ^tn/m<br />

wurde dadurch erleichtert, daß mauche Herzogshofe ursprünglich wirkliche<br />

Burgen <strong>der</strong> unter I nnd II geschil<strong>der</strong>ten Art gewesen siuo.') ^u beachten<br />

ist, daß seil dem Eindringen des deutschen Vetorechts die Regalien /'

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