DtnÄien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
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im 12. und !3. Iaknlnmdevt.<br />
IV. Die letzte Gruppe <strong>der</strong> cas^a wollen wir in Anlehnung an<br />
die deutschrechtliche Terminologie knrz Herzogshöfe nennen. In<strong>der</strong>tat,<br />
sie haben mit den deutschen Königshöfen <strong>der</strong> fränkischen nnd sächsischen<br />
Periode große Ähnlichkeit. In vielen Fälleu sind sie nie befestigt gewesen<br />
o<strong>der</strong> haben den Charakter einer Peste zu <strong>der</strong> Zeit, wo wir ihr Weien<br />
erkennen tonnen, vollständig verloren. Es sind die großen Gutshöfe des<br />
herzoglichen Domauialbcsitzes au den Hauptorten des ganzen Landes. Sie<br />
stehen in unmittelbarer Bewirtschaftung von fürstlichen Beamten o<strong>der</strong> sind<br />
zu wendischem, später zu deutschem Recht au die c^trensßs o<strong>der</strong> milita<br />
ausgetan. Die bedeuten<strong>der</strong>en unter ihuen sind zerlegt in mehrere Höfe,<br />
sogenannte ntn'a?, so daß uns häufig <strong>der</strong> Fall begegnet, daß von dem<br />
„Burglehu" mehrere Höfe nnmittclbar dem Herzog, mehrere au<strong>der</strong>e den<br />
Lehnsmännern o<strong>der</strong> einer Kirche gehören. Den Ausdruck nl^um dürfeu<br />
wir nicht pressen. Er desagt über die äußere Erscheinung <strong>der</strong> Sache ebenso<br />
wenig wie im Munde <strong>der</strong> pommerschen Landbevölkerung heute das Wort<br />
Schloß. Der West- und Süddeutsche macht eiu erstauntes Gesicht, wenn<br />
ihm ein großer Hof von Scheunen uud Ställen mit einem einfachen<br />
Verwalterhaus als „Schloß" gezeigt wird. Die Bczcichuuug ^tn/m<br />
wurde dadurch erleichtert, daß mauche Herzogshofe ursprünglich wirkliche<br />
Burgen <strong>der</strong> unter I nnd II geschil<strong>der</strong>ten Art gewesen siuo.') ^u beachten<br />
ist, daß seil dem Eindringen des deutschen Vetorechts die Regalien /'