Gemeinsam erfolgreich bleiben - acrevis
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Abwicklung und Ausgestaltung der Fusion<br />
Die Abwicklung und Ausgestaltung der Fusion sichert der neuen Bank<br />
bestmögliche Startvoraussetzungen und den Aktionären der fusionierenden<br />
Banken einen transparenten und fairen Aktienumtausch.<br />
Die Verwaltungsräte der Bank CA St.Gallen AG und<br />
der swissregiobank AG sind nach eingehender Prüfung<br />
zum Schluss gekommen, dass der Zusammenschluss<br />
der beiden Unternehmen deren unternehmerische<br />
Schlagkraft wesentlich erhöht und deshalb<br />
im Interesse beider Unternehmen, ihrer Kunden,<br />
Geschäftspartner, Aktionäre und Mitarbeitenden liegt.<br />
Im Fusionsvertrag wurde in der Folge vereinbart, den<br />
Zusammenschluss rasch, in engster Kooperation und<br />
im Geiste der Verbindung gleichberechtigter Partner<br />
vorzubereiten und durchzuführen sowie bei der Ausgestaltung<br />
der Fusion sich konsequent auf optimale<br />
Startvoraussetzungen für die fusionierte Bank sowie<br />
die Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre<br />
auszurichten. Die nachfolgend erläuterte Abwicklung<br />
und Ausgestaltung der Fusion nimmt diese Zielsetzungen<br />
umfassend auf, beispielsweise durch optimale<br />
steuerliche Rahmenbedingungen für Aktionäre und<br />
fusionierende Gesellschaften, schlanke und zeitlich<br />
eingrenzbare Bewilligungsverfahren oder einen transparenten<br />
und für alle Parteien fairen Umtauschprozess.<br />
Vor dem Hintergrund, dass die neue Bank nach<br />
dem Entscheid der beiden Verwaltungsräte nicht an<br />
der Börse kotiert werden soll, kommt der Ausgestaltung<br />
der Fusion besondere Bedeutung zu.<br />
Abwicklung der fusion<br />
Rechtlich wird die Fusion als sogenannte Absorptionsfusion<br />
durchgeführt. Dies bedeutet, dass die<br />
eine Gesellschaft auf die andere übertragen wird<br />
und daraus eine neue Gesellschaft entsteht. Dieses<br />
Vorgehen hat sich aus banktechnischen, bankenrechtlichen<br />
(Bewilligungsverfahren), steuerlichen und<br />
operativen Überlegungen als beste Vorgehensweise<br />
herauskristallisiert. Die Bank CA St.Gallen ist die übertragende,<br />
die swissregiobank AG die übernehmende<br />
Gesellschaft. Auf die neue Bank hat der Umstand,<br />
wer übernehmende und wer übertragende Bank ist,<br />
keinen Einfluss. Sämtliche Geschäftsgrundlagen für<br />
die neue Bank wurden gemeinsam von Grund auf neu<br />
erarbeitet. Als Folge der Absorption wird die Bank CA<br />
St.Gallen AG mit Vollzug der Fusion aufgelöst, während<br />
rechtlich gesehen die swissregiobank AG den<br />
Betrieb ab Vollzug der Fusion unter neuer Firmierung<br />
mit Sitz in St.Gallen weiterführt.<br />
Diese Fusionsvariante sichert gleichzeitig eine<br />
einfache Lösung für den Verzicht auf eine Kotierung<br />
der Aktien der Bank CA St.Gallen AG, da mit der<br />
Auflösung der Gesellschaft auch die Börsenkotierung<br />
erlischt. Der Entscheid, die neue Bank nicht an der<br />
Börse zu kotieren, gründet einerseits auf den positiven<br />
Erfahrungen der swissregiobank AG mit dem<br />
ausserbörslichen Handel. Andererseits haben die<br />
Erfahrungen mit dem Handel der Bank CAAktien an<br />
der Börse gezeigt, dass die relativ geringen Handelsvolumen<br />
einer regional tätigen Bank die erheblichen<br />
finanziellen und administrativen Aufwände sowie die<br />
mit den unzähligen Vorschriften verbundenen Risiken<br />
nicht rechtfertigen. Dies umso mehr, als für die Aktionäre<br />
der Handel mit Titeln der neuen Bank jederzeit<br />
umfassend und transparent gewährleistet bleibt.<br />
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