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Gemeinsam erfolgreich bleiben - acrevis

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Abwicklung und Ausgestaltung der Fusion<br />

Die Abwicklung und Ausgestaltung der Fusion sichert der neuen Bank<br />

bestmögliche Startvoraussetzungen und den Aktionären der fusionierenden<br />

Banken einen transparenten und fairen Aktienumtausch.<br />

Die Verwaltungsräte der Bank CA St.Gallen AG und<br />

der swissregiobank AG sind nach eingehender Prüfung<br />

zum Schluss gekommen, dass der Zusammenschluss<br />

der beiden Unternehmen deren unternehmerische<br />

Schlagkraft wesentlich erhöht und deshalb<br />

im Interesse beider Unternehmen, ihrer Kunden,<br />

Geschäftspartner, Aktionäre und Mitarbeitenden liegt.<br />

Im Fusionsvertrag wurde in der Folge vereinbart, den<br />

Zusammenschluss rasch, in engster Kooperation und<br />

im Geiste der Verbindung gleichberechtigter Partner<br />

vorzubereiten und durchzuführen sowie bei der Ausgestaltung<br />

der Fusion sich konsequent auf optimale<br />

Startvoraussetzungen für die fusionierte Bank sowie<br />

die Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre<br />

auszurichten. Die nachfolgend erläuterte Abwicklung<br />

und Ausgestaltung der Fusion nimmt diese Zielsetzungen<br />

umfassend auf, beispielsweise durch optimale<br />

steuerliche Rahmenbedingungen für Aktionäre und<br />

fusionierende Gesellschaften, schlanke und zeitlich<br />

eingrenzbare Bewilligungsverfahren oder einen transparenten<br />

und für alle Parteien fairen Umtauschprozess.<br />

Vor dem Hintergrund, dass die neue Bank nach<br />

dem Entscheid der beiden Verwaltungsräte nicht an<br />

der Börse kotiert werden soll, kommt der Ausgestaltung<br />

der Fusion besondere Bedeutung zu.<br />

Abwicklung der fusion<br />

Rechtlich wird die Fusion als sogenannte Absorptionsfusion<br />

durchgeführt. Dies bedeutet, dass die<br />

eine Gesellschaft auf die andere übertragen wird<br />

und daraus eine neue Gesellschaft entsteht. Dieses<br />

Vorgehen hat sich aus banktechnischen, bankenrechtlichen<br />

(Bewilligungsverfahren), steuerlichen und<br />

operativen Überlegungen als beste Vorgehensweise<br />

herauskristallisiert. Die Bank CA St.Gallen ist die übertragende,<br />

die swissregiobank AG die übernehmende<br />

Gesellschaft. Auf die neue Bank hat der Umstand,<br />

wer übernehmende und wer übertragende Bank ist,<br />

keinen Einfluss. Sämtliche Geschäftsgrundlagen für<br />

die neue Bank wurden gemeinsam von Grund auf neu<br />

erarbeitet. Als Folge der Absorption wird die Bank CA<br />

St.Gallen AG mit Vollzug der Fusion aufgelöst, während<br />

rechtlich gesehen die swissregiobank AG den<br />

Betrieb ab Vollzug der Fusion unter neuer Firmierung<br />

mit Sitz in St.Gallen weiterführt.<br />

Diese Fusionsvariante sichert gleichzeitig eine<br />

einfache Lösung für den Verzicht auf eine Kotierung<br />

der Aktien der Bank CA St.Gallen AG, da mit der<br />

Auflösung der Gesellschaft auch die Börsenkotierung<br />

erlischt. Der Entscheid, die neue Bank nicht an der<br />

Börse zu kotieren, gründet einerseits auf den positiven<br />

Erfahrungen der swissregiobank AG mit dem<br />

ausserbörslichen Handel. Andererseits haben die<br />

Erfahrungen mit dem Handel der Bank CA­Aktien an<br />

der Börse gezeigt, dass die relativ geringen Handelsvolumen<br />

einer regional tätigen Bank die erheblichen<br />

finanziellen und administrativen Aufwände sowie die<br />

mit den unzähligen Vorschriften verbundenen Risiken<br />

nicht rechtfertigen. Dies umso mehr, als für die Aktionäre<br />

der Handel mit Titeln der neuen Bank jederzeit<br />

umfassend und transparent gewährleistet bleibt.<br />

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