Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS
Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS
Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
eine die Prozedur begründende Nebendiagnose angegeben<br />
werden.<br />
Es ist nicht nötig und auch nicht zulässig, Nebendiagnosen<br />
zu kodieren, die nicht den o.a. Kriterien entsprechen, außer<br />
dies wird durch eine spezielle Kodierrichtlinie legitimiert<br />
(z. B. DKR 0601i Schlaganfall).<br />
6.3 Weitere allgemeine Kodierregeln<br />
für Diagnosen<br />
6.3.1 Symptom und zugrunde liegende Krankheit<br />
(DKR D002f/D003i)<br />
Wenn sich ein Patient mit einem Symptom oder der Manifestation<br />
einer systemischen Erkrankung vorstellt und während<br />
des Krankenhausaufenthaltes die zugrunde liegende<br />
Krankheit identifiziert oder behandelt wird, wird die zugrunde<br />
liegende Krankheit als Hauptdiagnose kodiert. Das<br />
Symptom kann zusätzlich kodiert werden, wenn es die<br />
Kriterien einer Nebendiagnose erfüllt.<br />
Der Aufenthalt, währenddessen die Erstdiagnostik erfolgt,<br />
ist bezüglich der Kodierung häufig nicht von späteren<br />
Aufenthalten bei bekannter Grunderkrankung zu unterscheiden.<br />
Wesentlich ist immer, was behandelt wurde. Wenn sich ein<br />
Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde<br />
liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt<br />
ist, jedoch ausschließlich das Symptom behandelt wird, ist<br />
das Symptom oder eine symptomatische Ausprägung der<br />
Grunderkrankung die Hauptdiagnose. Die zugrunde liegende<br />
Krankheit ist als Nebendiagnose zu kodieren.<br />
34 <strong>Kodierleitfaden</strong> <strong>Gastroenterologie</strong>