Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS
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vorliegen, kann durchaus auch ein „sowohl als auch“ für die<br />
Kodierung resultieren.<br />
6.1.3 Hinweise<br />
Hinweise beschreiben genauer, wann ein Kode verwendet<br />
werden darf oder soll (z. B. Mindestanforderungen, Strukturkriterien,<br />
Zeitangaben). Ebenso enthalten sie Anmerkungen<br />
zur gesonderten Kodierung von Teilkomponenten oder ergänzende<br />
Angaben. Hinweise finden sich im OPS insbesondere<br />
bei der Definition von Komplexziffern.<br />
6.2 Diagnosen<br />
6.2.1 Diagnosearten<br />
� Aufnahmediagnosen: werden bei der Aufnahme<br />
gestellt, dienen primär der Übermittelung an die<br />
Krankenkassen und können zu Fehlbelegungsüberprüfungen<br />
herangezogen werden. Es empfiehlt sich<br />
daher beim Vorliegen von Komorbiditäten oder relevanten<br />
Manifestationen der Grunderkrankung diese mit<br />
als Aufnahme(neben)diagnosen anzugeben. Dieses<br />
Vorgehen schützt möglicherweise vor Überprüfungen<br />
durch Krankenkassen.<br />
In der Regel werden Aufnahmediagnosen nicht zur<br />
DRG-Eingruppierung verwendet (s. Entlassungsdiagnosen).<br />
Die G-DRG-Hauptdiagnose muss nicht einer Aufnahmediagnose<br />
entsprechen (s. Definition G-DRG-<br />
Hauptdiagnose).<br />
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