Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS
Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS
Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
5. ein Patient/eine Patientin nur beurlaubt wurde, d.h.<br />
„mit Zustimmung des behandelnden Krankenhausarztes<br />
die Krankenhausbehandlung zeitlich befristet<br />
unterbricht, die stationäre Behandlung jedoch noch<br />
nicht abgeschlossen ist.“ Auch von dieser Form der<br />
Fallzusammenführung sind onkologische Behandlungszyklen<br />
ausgenommen.<br />
Es existieren darüberhinaus sehr komplexe kombinierte<br />
Fallzusammenlegungen. Die genauen Beschreibungen<br />
können beim InEK unter: www.g-drg.de heruntergeladen<br />
werden.<br />
Bei der Zusammenlegung zunächst unabhängig kodierter<br />
Einzelfälle ist zu beachten, dass OPS, die sich auf Mengenangaben<br />
beziehen (z. B. Medikamente) für den resultierenden<br />
Gesamtfall anzupassen sind.<br />
Von den ersten beiden Regelungen zur Fallzusammenlegung<br />
bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus sind<br />
wiederum einige explizit im Fallpauschalenkatalog gekennzeichnete<br />
G-DRGs ausgenommen.<br />
Aufgrund der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems<br />
haben die DRG-Konstrukte „Basis-DRG“ und „Partition“ zunehmend<br />
ihre inhaltliche Bedeutung verloren. Die beiden<br />
erstgenannten Fallzusammenführungsregeln laufen somit<br />
gelegentlich ins Leere. Kostenträger fordern daher nicht<br />
selten, inhaltlich zusammenhängende Fälle über die Beurlaubungsregelung<br />
in den Abrechnungsregeln (§ 1 Abs. 7<br />
FPV 2012) abrechnungstechnisch zusammenzulegen.<br />
4.5 Zusatzentgelte<br />
Neben dem DRG-Erlös werden seit 2004 auch Zusatzentgelte<br />
(ZE) nach einem definierten Leistungskatalog abgerechnet,<br />
der jährlich überarbeitet wird. Zusatzentgelt bedeu-<br />
22 <strong>Kodierleitfaden</strong> <strong>Gastroenterologie</strong>