Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS
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(z. B. Festlegung der Hauptdiagnose, Zusammenfassung<br />
mengenabhängiger OPS).<br />
Fälle müssen zusammengefasst werden, wenn:<br />
1. ein Patient/eine Patientin innerhalb der oberen Grenzverweildauer<br />
der für den ersten Aufenthalt abgerechneten<br />
G-DRG wieder in das gleiche Krankenhaus<br />
aufgenommen wird und beide Behandlungsfälle in die<br />
gleiche Basis-DRG eingruppiert werden.<br />
2. ein Patient/eine Patientin innerhalb von 30 Kalendertagen<br />
ab Aufnahmedatum des ersten Aufenthaltes<br />
wieder in das gleiche Krankenhaus aufgenommen<br />
wird und der erste Fall in eine G-DRG der Medizinischen<br />
oder anderen Partition und der zweite Fall in<br />
eine G-DRG der Operativen Partition derselben MDC<br />
gruppiert wird.<br />
3. ein Patient/eine Patientin innerhalb der oberen Grenzverweildauer<br />
der für den ersten Aufenthalt abgerechneten<br />
G-DRG „wegen einer in den Verantwortungsbereich<br />
des Krankenhauses fallenden Komplikation<br />
im Zusammenhang mit der durchgeführten<br />
Leistung“ wieder in das gleiche Krankenhaus aufgenommen<br />
wird. Eine Zusammenfassung wird prinzipiell<br />
nicht „bei unvermeidbaren Nebenwirkungen von<br />
Chemotherapien und Strahlentherapien im Rahmen<br />
onkologischer Behandlungen“ vorgenommen.<br />
4. ein Patient/eine Patientin innerhalb von 30 Kalendertagen<br />
ab Entlassungsdatum des ersten Aufenthaltes<br />
wieder in das gleiche Krankenhaus zurückverlegt wird<br />
und in der Zwischenzeit ununterbrochen (