Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS
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ereits eingeschlossen.<br />
Die Definition der Prozedur 8-900 impliziert, dass diese nur<br />
in Sondersituationen dokumentiert werden darf.<br />
Die sozialmedizinische Expertengruppe (SEG) 4 des<br />
Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)<br />
hat ihre ursprüngliche Kodierempfehlung (Nr. 30,<br />
www.mdk.de/1534.htm) zur intravenösen Anästhesie zum<br />
04.04.2009 überraschend geändert. Seitdem wird vielfach<br />
die Kodierung der intravenösen Anästhesie von Gutachtern<br />
anders bewertet. In Anbetracht der momentan kontroversen<br />
Situation bei Prüfungen durch den MDK empfiehlt die <strong>DGVS</strong><br />
folgende qualitativen Kriterien bei der Anästhesie besonders<br />
zu beachten:<br />
1.) Die sog. NAPS (nurse-administered propofol sedation) schließt<br />
die Kodierung des OPS 8-900 aus (da es sich hier explizit um<br />
eine ärztlich geführte Maßnahme handelt). Zur Abrechnung in<br />
Frage kommt die Sedierung von Patienten mit erhöhtem Ko-<br />
Morbiditätslevel (z. B. ASA III und höher) oder bei sehr lang<br />
andauernder Sedierung (z. B. bei Ballon-Enteroskopie,<br />
komplexer Intervention bei ERCP/EUS, ESD-Prozedur etc.). In<br />
diesen Fällen sollte eine substanzielle Propofol-Dosis (z. B. ><br />
300-400 mg) verabfolgt worden sein. Regelhaft muss hierbei<br />
die Sedierung durch einen zweite(n) Ärztin/Arzt (Qualifikation<br />
s. unten) durchgeführt bzw. überwacht werden.<br />
2.) Das Endoskopie-Team soll eine S3-leitliniengerechte Fortbildung<br />
für Sedation und Notfallmanagement in der Endoskopie<br />
erfolgreich abgeschlossen haben (Zertifikat), welche von<br />
der <strong>DGVS</strong> anerkannt ist.<br />
3.) Die Sedation soll in einem Protokoll dokumentiert werden<br />
(dokumentiertes Monitoring), analog zu einem Anästhesieprotokoll<br />
(z. B. Ausdruck des Monitors oder handschriftliche<br />
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