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Unser Zeichen: Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom: - Rathaus

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Seite 8<br />

Inhalt des Beschlusses war die Veränderung der bisherigen Ausübungsschwelle (stadtweite<br />

Durchschnittsmiete): Diese soll ersetzt werden durch gebietsbezogene Schwellenwerte /<br />

Vorprüfungsschwellen, die nach dem Mietspiegel ermittelt werden, und verbunden werden mit<br />

den weiteren Kriterien Baualter vor 1969 und durchschnittliche Wohnungsgröße im Anwesen<br />

mindestens 40 m² . Weiterhin wurde im Beschluss die neue Linie dargestellt und deren<br />

Folgen erläutert.<br />

Der Antrag des BA 5 <strong>vom</strong> 17. März 2010 wurde damit übernommen. Der BA 5 begrüßt diese<br />

Entscheidung.<br />

zur Kenntnis<br />

8.1.3 Kinderbetreuungsplätze in GWG-Wohnprojekten (BA-Antrag Nr. 08-14/ B 02483)<br />

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung teilte mit <strong>Schreiben</strong> <strong>vom</strong> 27.01.2011 mit, dass<br />

die GWG grundsätzlich bei ihren Maßnahmen die Belange der Stadt zur Sicherstellung der<br />

Kinderbetreuuung berücksichtige. Soweit der Gesellschaft ein Bedarf offiziell mitgeteilt werde,<br />

bestehe ihre Bereitschaft, über Realisierungsmöglichkeiten zu verhandeln. Derzeit seien aber<br />

keine Projekte in der Planungsphase.<br />

zur Kenntnis<br />

8.1.4 Sanierung der Brücke der Regerstraße über den Eisenbahn-Südring (BA-Antrag Nr.08-<br />

14/B 02281)<br />

Laut dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist der Streckenabschnitt Regerstraße –<br />

Tegernseer Landstraße zwischen der Welfenstraße und der St.-Bonifazius-Str. gemäß<br />

Verkehrsentwicklungsplan-Radverkehr Teil einer Hauptroute. Im Realisierungsnetz 05<br />

Radverbindungen in München sei dieser Abschnitt enthalten als „Langfristmaßnahme –<br />

wesentliche Randbedingungen fehlen“.<br />

Gleichwohl sieht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hier Handlungsbedarf: So sei<br />

bereits im Sommer 2009 das Baureferat gebeten worden, zu prüfen, ob ergänzende bauliche<br />

Maßnahmen möglich seien. Im Rahmen der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses „Fuß- und<br />

Radwegbrücken in München“ <strong>vom</strong> 17.11.2009 solle eine eigene Querung für Radfahrer und<br />

Fußgänger über den Südring im Verlauf der Regerstraße mit behandelt werden.<br />

zur Kenntnis<br />

8.1.5 Lärmminderungsplan für München (BA-Antrag Nr. 08-14/ B 02498);<br />

dazu auch: Lärmminderung in München, Stellungnahme zum Ablauf der<br />

Bürgerbeteiligung; <strong>Schreiben</strong> des RGU <strong>vom</strong> 18.01.2011<br />

Das RGU verweist auf die bereits durchgeführten vier Bürgerforen. Der Stadtrat habe<br />

festgelegt in welchem Umfang die Öffentlichkeitsarbeit erfolgen solle, dass der Schwerpunkt<br />

auf bereits geplante Maßnahmen gelegt werden solle und habe dafür in begrenztem Umfang<br />

finanzielle Mittel bereit gestellt.<br />

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes werde voraussichtlich im Sommer / Herbst 2011 der<br />

Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Für die Bezirksausschüsse biete sich hier auch<br />

eine weitere Beteiligungsmöglichkeit.<br />

Der BA 5 bleibt bei seiner Stellungnahme <strong>vom</strong> 25.10.2010 zum Ablauf der Bürgerbeteiligung.<br />

Die Kritik und Einschätzung wurde von anderen BAs geteilt.<br />

zur Kenntnis<br />

8.1.6 Anrechnung der Zuschüsse aus der Stellplatzablöse (BA-Antrag Nr. 08-14 / B 02476)<br />

Die Sicht des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, über die einschränkende<br />

Mieterauswahl keine zusätzliche Beschränkung in Form eines Mitspracherechts zur Miethöhe<br />

zu errichten, bleibt unverändert. Für den Nutzungszweck der Ablösegelder sind <strong>vom</strong><br />

Gesetzgeber keinerlei soziale Berücksichtigungsfaktoren formuliert worden. In der<br />

Welfenstraße sollen nur 50 Stellplätze mit einer max. Bezuschussungshöhe von 750.000 €<br />

gefördert werden.<br />

Der BA 5 hatte immer 200 Anwohnerstellplätze gefordert. Im B-Plan wurden zum Bedauern<br />

des BA nur 100 Stellplätze genehmigt. Umso mehr erstaunt es, dass jetzt nur 50 Kfz-

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