Unser Zeichen: Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom: - Rathaus
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Seite 8<br />
Inhalt des Beschlusses war die Veränderung der bisherigen Ausübungsschwelle (stadtweite<br />
Durchschnittsmiete): Diese soll ersetzt werden durch gebietsbezogene Schwellenwerte /<br />
Vorprüfungsschwellen, die nach dem Mietspiegel ermittelt werden, und verbunden werden mit<br />
den weiteren Kriterien Baualter vor 1969 und durchschnittliche Wohnungsgröße im Anwesen<br />
mindestens 40 m² . Weiterhin wurde im Beschluss die neue Linie dargestellt und deren<br />
Folgen erläutert.<br />
Der Antrag des BA 5 <strong>vom</strong> 17. März 2010 wurde damit übernommen. Der BA 5 begrüßt diese<br />
Entscheidung.<br />
zur Kenntnis<br />
8.1.3 Kinderbetreuungsplätze in GWG-Wohnprojekten (BA-Antrag Nr. 08-14/ B 02483)<br />
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung teilte mit <strong>Schreiben</strong> <strong>vom</strong> 27.01.2011 mit, dass<br />
die GWG grundsätzlich bei ihren Maßnahmen die Belange der Stadt zur Sicherstellung der<br />
Kinderbetreuuung berücksichtige. Soweit der Gesellschaft ein Bedarf offiziell mitgeteilt werde,<br />
bestehe ihre Bereitschaft, über Realisierungsmöglichkeiten zu verhandeln. Derzeit seien aber<br />
keine Projekte in der Planungsphase.<br />
zur Kenntnis<br />
8.1.4 Sanierung der Brücke der Regerstraße über den Eisenbahn-Südring (BA-Antrag Nr.08-<br />
14/B 02281)<br />
Laut dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist der Streckenabschnitt Regerstraße –<br />
Tegernseer Landstraße zwischen der Welfenstraße und der St.-Bonifazius-Str. gemäß<br />
Verkehrsentwicklungsplan-Radverkehr Teil einer Hauptroute. Im Realisierungsnetz 05<br />
Radverbindungen in München sei dieser Abschnitt enthalten als „Langfristmaßnahme –<br />
wesentliche Randbedingungen fehlen“.<br />
Gleichwohl sieht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hier Handlungsbedarf: So sei<br />
bereits im Sommer 2009 das Baureferat gebeten worden, zu prüfen, ob ergänzende bauliche<br />
Maßnahmen möglich seien. Im Rahmen der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses „Fuß- und<br />
Radwegbrücken in München“ <strong>vom</strong> 17.11.2009 solle eine eigene Querung für Radfahrer und<br />
Fußgänger über den Südring im Verlauf der Regerstraße mit behandelt werden.<br />
zur Kenntnis<br />
8.1.5 Lärmminderungsplan für München (BA-Antrag Nr. 08-14/ B 02498);<br />
dazu auch: Lärmminderung in München, Stellungnahme zum Ablauf der<br />
Bürgerbeteiligung; <strong>Schreiben</strong> des RGU <strong>vom</strong> 18.01.2011<br />
Das RGU verweist auf die bereits durchgeführten vier Bürgerforen. Der Stadtrat habe<br />
festgelegt in welchem Umfang die Öffentlichkeitsarbeit erfolgen solle, dass der Schwerpunkt<br />
auf bereits geplante Maßnahmen gelegt werden solle und habe dafür in begrenztem Umfang<br />
finanzielle Mittel bereit gestellt.<br />
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes werde voraussichtlich im Sommer / Herbst 2011 der<br />
Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Für die Bezirksausschüsse biete sich hier auch<br />
eine weitere Beteiligungsmöglichkeit.<br />
Der BA 5 bleibt bei seiner Stellungnahme <strong>vom</strong> 25.10.2010 zum Ablauf der Bürgerbeteiligung.<br />
Die Kritik und Einschätzung wurde von anderen BAs geteilt.<br />
zur Kenntnis<br />
8.1.6 Anrechnung der Zuschüsse aus der Stellplatzablöse (BA-Antrag Nr. 08-14 / B 02476)<br />
Die Sicht des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, über die einschränkende<br />
Mieterauswahl keine zusätzliche Beschränkung in Form eines Mitspracherechts zur Miethöhe<br />
zu errichten, bleibt unverändert. Für den Nutzungszweck der Ablösegelder sind <strong>vom</strong><br />
Gesetzgeber keinerlei soziale Berücksichtigungsfaktoren formuliert worden. In der<br />
Welfenstraße sollen nur 50 Stellplätze mit einer max. Bezuschussungshöhe von 750.000 €<br />
gefördert werden.<br />
Der BA 5 hatte immer 200 Anwohnerstellplätze gefordert. Im B-Plan wurden zum Bedauern<br />
des BA nur 100 Stellplätze genehmigt. Umso mehr erstaunt es, dass jetzt nur 50 Kfz-