Unser Zeichen: Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom: - Rathaus
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Seite 16<br />
2.2 Zeppelinstr. 69: Nutzungsänderung: Büro zu Kindergarten (Erweiterung) sowie<br />
geringfügige Änderungen im Inneren und Umbau eines Fensters zur Fenstertür<br />
Der UA berichtete hierzu aus seiner Sitzung: „Der bestehende KIGA soll mittels eines<br />
Durchbruchs und den Anschluss von leerstehenden Büroflächen um ca. 75 qm vergrößert<br />
werden. Die Einrichtung umfasst dann 1 Gruppenraum und 2 Allräume.<br />
Beschluss des UA: Das Vorhaben wir z.K. genommen.“<br />
BA-Beschluss: Der Vorschlag des UA wird einstimmig so beschlossen.<br />
2.3 Erlass von Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB; Fortschreibung<br />
der Erhaltungssatzung „Untere Au/ Untergiesing“<br />
Der UA berichtete hierzu aus seiner Sitzung: „Mittels geeigneter Untersuchungen soll die<br />
Verlängerungsmöglichkeit der o.g. Erhaltungssatzungen geprüft werden. Für Untere Au/<br />
Untergiesing wurde die Untersuchung 2010 beauftragt. Es liegt nun das Ergebnis dieser<br />
Untersuchung vor; es wird der erneute Erlass einer Erhaltungssatzung empfohlen.<br />
Verschiedene Indikatoren (u. a. Anzahl der WE, Anteil der umgebauten WE, Lage nach<br />
Mietspiegel, Anteil der Abgeschlossenheitsbescheinigungen) wurden erhoben und<br />
ausgewertet. Dies ergab in der Auswertung das sogen. Aufwertungspotenzial. Aus der<br />
Auswertung von verschiedensten statistischen Daten ergab sich das Verdrängungspotenzial.<br />
Im Fazit kommt das Gutachten des Planungsreferates zu dem Schluss, dass weiterhin<br />
vorhandenes Aufwertungspotenzial der Bausubstanz auf eine zu Teilen als<br />
verdrängungsgefährdet einzustufende Bevölkerung trifft. Bei eintretenden<br />
Verdrängungsprozessen in größerem Umfang ist in diesem Gebiet mit negativen<br />
städtebaulichen Folgen zu rechnen. Deshalb ist erneut eine Erhaltungssatzung nach § 172<br />
BauGB auszuweisen.“<br />
Der UA begrüßt, dass auch die Erhaltungssatzung für die Untere Au fortgeschrieben wird und<br />
stimmt der Vorlage einstimmig zu.<br />
BA-Beschluss: Der Vorschlag des UA wird einstimmig so beschlossen.<br />
2.4 Gebsattelstr. 32: Wohnungsmodernisierung – Einbau einer Lichtkuppel, Trockenlegung<br />
des Mauerwerks, Dachabdichtungsarbeiten, Heizungseinbau<br />
Der UA berichtete hierzu aus seiner Sitzung: „Im Zuge einer Modernisierung wird der Einbau<br />
einer Lichtkuppel in ein bestehendes erdgeschossiges Rückgebäude an der Gebsattelstraße<br />
beantragt. Mit der Lichtkuppel soll ein Wohnraum belichtet/belüftet werden. In der Baubeschreibung<br />
wird daraus verwiesen, dass es sich um eine bereits bestehende Wohnnutzung<br />
( Fläche ca. 30qm) handelt.<br />
Beschluss des UA: Das geplante Vorhaben wird z.K. genommen.“<br />
BA-Beschluss: Der Vorschlag des UA wird einstimmig so beschlossen.<br />
2.5 Elsässer Str. 25: Umbau zweier Dachgeschoss-Wohnungen<br />
Der UA berichtete hierzu au seiner Sitzung: „Bei dem Gebäude sollen für 2 der 3 im DG gelegenen<br />
Wohneinheiten mittels Ausbau des darüber liegenden Dachspitzes als Galeriegeschoss<br />
zusätzliche Flächen gewonnen werden. Der Flächenzuwachs beträgt ca. 21 und<br />
17qm; für 1 WE soll wohl auch ein großzügige Dachterrasse mit ca. 18qm entstehen. Verbunden<br />
mit der Umbaumaßnahme entstehen neue Dachflächenfenster und andere Dachan-/Aufbauten<br />
auf dem zum Hof gewandten Seite.<br />
Zu dem Eingriff in das Dachgefüge und den damit einhergehenden, negativen gestalterischen<br />
Auswirkungen werden von mehreren UA-Mitgliedern massive Bedenken geäußert. Nach Auffassung<br />
des UA ist hier wieder einmal eine Toleranzgrenze überschritten; eine Verunstaltung<br />
nach BayBO hat die zuständige Behörde festzustellen.<br />
Beschluss des UA: Das geplante Vorhaben wird z. K. genommen.“