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Unser Zeichen: Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom: - Rathaus

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Seite 16<br />

2.2 Zeppelinstr. 69: Nutzungsänderung: Büro zu Kindergarten (Erweiterung) sowie<br />

geringfügige Änderungen im Inneren und Umbau eines Fensters zur Fenstertür<br />

Der UA berichtete hierzu aus seiner Sitzung: „Der bestehende KIGA soll mittels eines<br />

Durchbruchs und den Anschluss von leerstehenden Büroflächen um ca. 75 qm vergrößert<br />

werden. Die Einrichtung umfasst dann 1 Gruppenraum und 2 Allräume.<br />

Beschluss des UA: Das Vorhaben wir z.K. genommen.“<br />

BA-Beschluss: Der Vorschlag des UA wird einstimmig so beschlossen.<br />

2.3 Erlass von Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB; Fortschreibung<br />

der Erhaltungssatzung „Untere Au/ Untergiesing“<br />

Der UA berichtete hierzu aus seiner Sitzung: „Mittels geeigneter Untersuchungen soll die<br />

Verlängerungsmöglichkeit der o.g. Erhaltungssatzungen geprüft werden. Für Untere Au/<br />

Untergiesing wurde die Untersuchung 2010 beauftragt. Es liegt nun das Ergebnis dieser<br />

Untersuchung vor; es wird der erneute Erlass einer Erhaltungssatzung empfohlen.<br />

Verschiedene Indikatoren (u. a. Anzahl der WE, Anteil der umgebauten WE, Lage nach<br />

Mietspiegel, Anteil der Abgeschlossenheitsbescheinigungen) wurden erhoben und<br />

ausgewertet. Dies ergab in der Auswertung das sogen. Aufwertungspotenzial. Aus der<br />

Auswertung von verschiedensten statistischen Daten ergab sich das Verdrängungspotenzial.<br />

Im Fazit kommt das Gutachten des Planungsreferates zu dem Schluss, dass weiterhin<br />

vorhandenes Aufwertungspotenzial der Bausubstanz auf eine zu Teilen als<br />

verdrängungsgefährdet einzustufende Bevölkerung trifft. Bei eintretenden<br />

Verdrängungsprozessen in größerem Umfang ist in diesem Gebiet mit negativen<br />

städtebaulichen Folgen zu rechnen. Deshalb ist erneut eine Erhaltungssatzung nach § 172<br />

BauGB auszuweisen.“<br />

Der UA begrüßt, dass auch die Erhaltungssatzung für die Untere Au fortgeschrieben wird und<br />

stimmt der Vorlage einstimmig zu.<br />

BA-Beschluss: Der Vorschlag des UA wird einstimmig so beschlossen.<br />

2.4 Gebsattelstr. 32: Wohnungsmodernisierung – Einbau einer Lichtkuppel, Trockenlegung<br />

des Mauerwerks, Dachabdichtungsarbeiten, Heizungseinbau<br />

Der UA berichtete hierzu aus seiner Sitzung: „Im Zuge einer Modernisierung wird der Einbau<br />

einer Lichtkuppel in ein bestehendes erdgeschossiges Rückgebäude an der Gebsattelstraße<br />

beantragt. Mit der Lichtkuppel soll ein Wohnraum belichtet/belüftet werden. In der Baubeschreibung<br />

wird daraus verwiesen, dass es sich um eine bereits bestehende Wohnnutzung<br />

( Fläche ca. 30qm) handelt.<br />

Beschluss des UA: Das geplante Vorhaben wird z.K. genommen.“<br />

BA-Beschluss: Der Vorschlag des UA wird einstimmig so beschlossen.<br />

2.5 Elsässer Str. 25: Umbau zweier Dachgeschoss-Wohnungen<br />

Der UA berichtete hierzu au seiner Sitzung: „Bei dem Gebäude sollen für 2 der 3 im DG gelegenen<br />

Wohneinheiten mittels Ausbau des darüber liegenden Dachspitzes als Galeriegeschoss<br />

zusätzliche Flächen gewonnen werden. Der Flächenzuwachs beträgt ca. 21 und<br />

17qm; für 1 WE soll wohl auch ein großzügige Dachterrasse mit ca. 18qm entstehen. Verbunden<br />

mit der Umbaumaßnahme entstehen neue Dachflächenfenster und andere Dachan-/Aufbauten<br />

auf dem zum Hof gewandten Seite.<br />

Zu dem Eingriff in das Dachgefüge und den damit einhergehenden, negativen gestalterischen<br />

Auswirkungen werden von mehreren UA-Mitgliedern massive Bedenken geäußert. Nach Auffassung<br />

des UA ist hier wieder einmal eine Toleranzgrenze überschritten; eine Verunstaltung<br />

nach BayBO hat die zuständige Behörde festzustellen.<br />

Beschluss des UA: Das geplante Vorhaben wird z. K. genommen.“

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