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Sitzung vom 24.05.2011 - Gemeinde Tux

Sitzung vom 24.05.2011 - Gemeinde Tux

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N i e d e r s c h r i f t<br />

aufgenommen in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am Dienstag, den 24. Mai 2011 im <strong>Sitzung</strong>szimmer des<br />

<strong>Gemeinde</strong>amtes <strong>Tux</strong> in Lanersbach Nr. 470 (12. <strong>Sitzung</strong>).<br />

Seite | 1<br />

GR. 24.5.2011<br />

Beginn: 20 Uhr Ende: 22 Uhr 30<br />

Anwesende: Bürgermeister Hermann Erler<br />

Hermann Egger für Bgm.Stv. Simon Grubauer<br />

Franz Erler, 605<br />

Wilfried Erler für Franz Erler, 630 Zuhörer: 1<br />

Konrad Fankhauser<br />

Franz Geisler<br />

Thomas Geisler, 122<br />

Thomas Geisler, 247<br />

Vitus Gredler<br />

Judith Junk<br />

Alfred Pertl<br />

Wilhelm Schneeberger<br />

Maria Tipotsch<br />

Entschuldigt: ---- Nicht Entschuldigt: ---<br />

Schriftführer: Franz Erler<br />

T a g e s o r d n u n g :<br />

1) Genehmigung des Protokolls der 11. <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 14.4.2011<br />

2) Überprüfungsausschuss: Vorlage der Niederschrift der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 19.4.2011<br />

3) Raumordnung: Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 1036/1 von SF Sportanlage<br />

in SF Liftstation (Bergstation Rastkogelbahn)<br />

4) Raumordnung:<br />

a) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 603/1 (603/5 neu) von Freiland in<br />

Wohngebiet (Winterhaus)<br />

b) Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes für das Gst. 603/5 (künftig Josef<br />

Geisler, Winterhaus)<br />

5) Raumordnung: Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 1713/7 (Herstellung einer<br />

einheitlichen Widmung SF Ho - Hotel Rindererhof)<br />

6) Raumordnung:<br />

a) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 163/16 von Tourismusgebiet in SF mit<br />

Mehrfachfestlegung u. zw. S-17 2 Ferienhäuser zur gewerblichen Nutzung (Martin, Karl und Peter<br />

Tipotsch, Reutten)<br />

b) Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes für das Gst. 163/16<br />

7) Raumordnung:<br />

a) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 919/5 von Freiland in Wohngebiet<br />

(919/7-11 neu) und Verkehrsfläche (Tb. 1094/5) (Siedlung Röthelbach 1)<br />

b) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 919/5 von Freiland in Wohngebiet<br />

(Siedlung Röthelbach 2)


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GR. 24.5.2011<br />

c) Erlassung eines allgemeinen Bebauungsplanes für die Gste. 919/7, 919/8, 919/9, 919/10 und<br />

919/11 (Siedlung Röthelbach 1)<br />

d) Erlassung eines ergänzenden Bebauungsplanes für das Gst. 919/11 (künftig Natalie und Werner<br />

Erler, Erlzette)<br />

8) Bauausschuss: Vorlage der Kurzprotokolle der 13. <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 27.4.2011, der 14. <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong><br />

6.5.2011 und der 15. <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 12.5.2011<br />

9) Arztpraxis im ehemaligen TVB-Gebäude: Bericht und Genehmigung<br />

10) Dorfplatz Hintertux: Vorlage der Ausschreibungsergebnisse und Vergabe<br />

11) Wegausschuss: Vorlage der Niederschrift <strong>vom</strong> 4.5.2011<br />

12) Umwelt- und Müllausschuss: Vorlage des Aktenvermerkes <strong>vom</strong> 12.4.2011<br />

13) Berichte des Bürgermeisters<br />

14) 3 Wortmeldungen (Anträge und Allfälliges )<br />

E r l e d i g u n g :<br />

Bürgermeister Hermann Erler eröffnet die <strong>Sitzung</strong>, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße<br />

Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.<br />

Gegen die Tagesordnung besteht kein Einwand.<br />

Zu Punkt 1)<br />

Das Protokoll der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 14. April 2011 wird vorgelegt.<br />

Das Protokoll wird sodann einstimmig genehmigt.<br />

Hermann Egger und Wilfried Erler waren bei der <strong>Sitzung</strong> am 14. April 2011 als <strong>Gemeinde</strong>räte nicht anwesend<br />

und sind daher nicht stimmberechtigt.<br />

Zu Punkt 2)<br />

Die Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> des Überprüfungsausschusses <strong>vom</strong> 19.4.2011 wird <strong>vom</strong> Bgm.<br />

vorgetragen. Bei der durchgeführten Kassa- und Belegprüfung wurden keine Mängel festgestellt.<br />

Beraten wurde über die Lehrlingsförderung.<br />

Seit der Einführung der Förderung von Betrieben, welche Lehrlinge ausbilden, d.i. von 1997 bis<br />

einschließlich 2009, wurden an die 156.000,-- € an Förderungen gewährt. An der Förderung haben sich<br />

durchschnittlich 31 Betriebe beteiligt. Nach eingehender Diskussion kommt der Ausschuss zur Meinung,<br />

dass die Lehrlingsförderung beibehalten werden soll, handelt es sich doch hierbei um die einzige - direkte<br />

(Ergänzung durch den Bürgermeister) - Förderung von Gewerbebetrieben in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong>.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Die Niederschrift wird zur Kenntnis genommen.<br />

Zu Punkt 3)<br />

Die Zillertaler Gletscherbahnen möchten von der Agrargemeinschaft Lämmerbichl im Anschluss an das Gst.<br />

1036/4, auf welcher die Bergstation der Rastkogelbahn steht, eine 850 m2 große Grundfläche aus dem<br />

Gst. 1036/1 erwerben. Diese Arrondierung erfordert die einheitliche Widmung. Auf dieser Fläche möchte<br />

das Seilbahnunternehmen ein Lagergebäude errichten.


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GR. 24.5.2011<br />

Die <strong>vom</strong> örtl. Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Planunterlagen F 65-2011 <strong>vom</strong><br />

11.5.2011 sowie die raumplanerische Stellungnahme <strong>vom</strong> 11.5.2011 werden vorgelegt.<br />

Lt. der zusammenfassenden raumplanerischen Stellungnahme entspricht die gegenständliche Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes den Zielen der örtlichen Raumordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> und ist die<br />

erforderliche Erweiterung des bestehenden Liftgebäudes zur Verbesserung und Vereinfachung des<br />

Betriebsanlaufes raumordnerisch nachvollziehbar und im Sinne der Verbesserung der touristischen<br />

Infrastruktur positiv zu beurteilen. Die Widmung ist ohne Änderung des Raumordnungskonzeptes möglich.<br />

Die für den Verwendungszweck erforderliche Erschließung ist auf Grund des Baubestandes im vollen<br />

Umfang gegeben.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

"Umwidmung im Bereich des Gst. 1036/1 (F: 850 m2 - kommt zum Gst. 1036/4) KG. <strong>Tux</strong> lt. den von<br />

Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am 11.5.2011 erstellten Planunterlagen (GZ. F 65-2011)<br />

von derzeit Sonderfläche Sportanlage gem. § 50 TROG 2006 in Sonderfläche Liftstation gem. § 43 Abs. 1<br />

TROG 2006.“<br />

Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 einstimmig, die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb<br />

der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle<br />

abgegeben wird.<br />

Da der Bauplatz im Gefahrenzonenplan außerhalb des raumrelevanten Bereiches liegt, ist von der WLV<br />

eine Stellungnahme einzuholen. Die Auflage des Planentwurfes erfolgt erst nach dem Vorliegen einer<br />

positiven Stellungnahme.<br />

Zu Punkt 4a)<br />

Der Planungsbereich - Gst. 603/5 neu aus dem Gst. 603/1 - ist Teil der im Raumordnungskonzept der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> ausgewiesenen Baulandreserve W 12 und soll mit einem Wohnhaus für Hrn. Josef Geisler,<br />

Winterhaus, zur Deckung seines Wohnbedarfes bebaut werden.<br />

Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am 7.3.2011 erstellten Planunterlagen und die<br />

raumplanerische Stellungnahme werden dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis gebracht.<br />

Die verkehrsmäßige Erschließung ist durch den Baubestand auf dem Gst. 603/2 und dem Zufahrtsweg Gst.<br />

603/3 sichergestellt.<br />

Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind gegeben.<br />

Im Gefahrenzonenplan ist der größte Teil der Widmungsfläche als brauner Hinweisbereich auf<br />

Vernässungen dargestellt.<br />

Im Rahmen des Bauverfahrens ist daher von der WLV eine Stellungnahme einzuholen.<br />

Die Erlassung eines Bebauungsplanes ist erforderlich.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

"Umwidmung im Bereich des Gst. 603/1, u. zw. das Gst. 603/5 neu (F: 508 m2) KG. <strong>Tux</strong> lt. den von<br />

Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am 7.3.2011 erstellten Planunterlagen (GZ. F 66-2011) von<br />

derzeit Freiland gem. § 41 TROG 2006 in Wohngebiet gem. § 38 Abs. 1 TROG 2006.“<br />

Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn<br />

innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder<br />

Stelle abgegeben wird.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>räte Franz und Thomas Geisler sind befangen und nehmen an der Abstimmung nicht teil.


Zu Punkt 4b)<br />

Seite | 4<br />

GR. 24.5.2011<br />

Das Gst. 603/5 KG <strong>Tux</strong> ist im Flächenwidmungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> nach erfolgter Umwidmung als<br />

Wohngebiet ausgewiesen.<br />

Der von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai ausgearbeitete Planentwurf und die ortsplanerische<br />

Stellungnahme <strong>vom</strong> 11.5.2011 werden vorgelegt.<br />

Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den <strong>vom</strong> örtlichen Raumplaner Architekt Dipl.<br />

Ing. Christian Kotai erstellten Entwurf eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes mit der GZ.<br />

AB+EB 43-2011 <strong>vom</strong> 11.5.2011 für das Gst. 603/5 neu KG. <strong>Tux</strong> durch vier Wochen hindurch zur<br />

allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

Gleichzeitig beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den gegenständlichen Bebauungsplan zu erlassen,<br />

wobei dieser Beschluss erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine<br />

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.<br />

Der Bauwerber ist aufzufordern, während der Auflagezeit ein Projekt hinsichtlich der Entsorgung der Dach-<br />

und Oberflächenwässer (inkl. der Verkehrsflächen) mit planlicher Darstellung und Beschreibung,<br />

Dimensionierung der Anlage, Angaben zur Versickerungsfähigkeit des Bodens u.s.w. vorzulegen.<br />

Das Ansuchen um die aufsichtsbehördliche Genehmigung des gegenständlichen Bebauungsplanes wird<br />

erst nach Vorliegen des geprüften Projektes erfolgen.<br />

Um die Grundteilungsbewilligung ist unter Vorlage eines aktuellen Lageplanes anzusuchen.<br />

Der Beschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

die nach § 66 Abs. 1 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>räte Franz und Thomas Geisler sind befangen und nehmen an der Abstimmung nicht teil.<br />

Zu Punkt 5)<br />

Frau Krajnc hat um die Herstellung einer einheitlichen Widmung im Bereich des Gst. 1713/7 angesucht.<br />

Ein Teil dieses Grundstückes, auf welchem das Hotel Rindererhof steht, u. zw. entlang des<br />

Weitentalbaches noch als Freiland ausgewiesen.<br />

Von der WLV wurde eine Stellungnahme eingeholt. Die WLV hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 27.4.2011 folgende<br />

Beurteilung abgegeben:<br />

Die beantragte Umwidmungsfläche wird randlich von der Roten Gefahrenzone berührt. Dieser Teil ist auf<br />

jeden Fall für eine Widmung nicht geeignet, da dieser Bereich den unmittelbaren Bachbereich darstellt,<br />

weiters ist die anschließende Bachböschung ebenfalls als Bauland nicht geeignet. Der bestehende<br />

Parkplatz hingegen ist durchaus widmungsfähig.<br />

Der beantragten einheitlichen Widmung der gegenständlichen Grundparzelle als Bauland kann aus<br />

wildbachfachlicher Sicht nicht zugestimmt werden.<br />

Es wird vorgeschlagen, die Widmungsfläche auf den bestehenden Parkplatz (asphaltierte Fläche ohne<br />

Uferbereich) zu beschränken.<br />

Der Bürgermeister berichtet dazu ergänzend.<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt.<br />

Mit den betreffenden Dienststellen (WLV, Abt. Bau- und Raumordnungsrecht) sind andere Lösungsmöglichkeiten<br />

zu suchen.<br />

Zu Punkt 6a)<br />

Das Gst. 163/16 ist derzeit als Tourismusgebiet gewidmet und soll mit 2 Ferienhäusern bebaut werden, die<br />

in Form einer gewerblichen Vermietung genutzt werden sollen.<br />

Um die geplante gewerbliche Nutzung zu fixieren und die Problematik der Freizeitwohnsitznutzung<br />

auszuschließen, soll das Grundstück in eine Sonderfläche umgewidmet werden.


Seite | 5<br />

GR. 24.5.2011<br />

Die Zufahrt ist über ein Servitut auf dem Gst. 163/5 vorhanden. Dazu wird der am 12.4.2011 unterfertigte<br />

Dienstbarkeitsvertrag vorgelegt.<br />

Eine Gefahrenzone ist nicht vorhanden.<br />

Wasserversorgung: Die Anschlussleitung ist auf eigene Kosten zu erstellen, wobei der Anschluss <strong>vom</strong><br />

Wasserwart festgelegt wird.<br />

Kanal: Die Hausanschlussleitung ab der Trennstelle im Mühlauweg ist auf eigene Kosten herzustellen.<br />

Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am 16.5.2011 erstellten Planunterlagen und die<br />

raumplanerische Stellungnahme werden dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis gebracht.<br />

Die Erlassung eines Bebauungsplanes ist erforderlich.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

"Umwidmung im Bereich des Gst. 163/16 (F: 950 m2) KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing.<br />

Christian Kotai am 16.5.2011 erstellten Planunterlagen (GZ. F 67-2011) von derzeit Tourismusgebiet gem.<br />

§ 40 Abs. 4 TROG 2006 in Sonderfläche gem. § 43 Abs. 1 TROG 2006 S-17 - 2 Ferienhäuser zur<br />

gewerblichen Nutzung, bestehend aus<br />

Haus A (westseitig) mit einer Ferienwohnung mit Windfang, WC, Zimmer, Bad, Wohnraum im EG. und<br />

Zimmer, Bad, Bad, Zimmer, Wellness, Gang, Bad und Zimmer im OG. und einer zweiten Wohneinheit mit<br />

Windfang, WC, Zimmer, Bad, Wohnraum im EG und Zimmer, Bad, Wellness, Bad Zimmer, Gang, Bad und<br />

Zimmer im OG. und<br />

Haus B mit 2 Wohneinheiten bestehend aus je Windfang, Wohnraum, Bad, Zimmer, Wellness, Vorraum,<br />

WC im EG. und Gang, Bad, Zimmer, Bad, Zimmer, Bad, Zimmer im OG. und Nebenräumen und Parkdeck<br />

im KG.“<br />

Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn<br />

innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder<br />

Stelle abgegeben wird.<br />

Zu Punkt 6b)<br />

Das Gst. 163/16 KG <strong>Tux</strong> ist im Flächenwidmungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> nach erfolgter Umwidmung als<br />

Sonderfläche ausgewiesen und soll mit 2 Ferienhäusern, in denen insgesamt 4 Wohneinheiten<br />

untergebracht sind, bebaut werden.<br />

Der von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai ausgearbeitete Planentwurf und die ortsplanerische<br />

Stellungnahme <strong>vom</strong> 16.5.2011 werden vorgelegt.<br />

Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den <strong>vom</strong> örtlichen Raumplaner Architekt Dipl.<br />

Ing. Christian Kotai erstellten Entwurf eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes mit der GZ.<br />

AB+EB 39-2011 <strong>vom</strong> 16.5.2011 für das Gst. 163/16 KG. <strong>Tux</strong> durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen<br />

Einsicht aufzulegen.<br />

Gleichzeitig beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den gegenständlichen Bebauungsplan zu erlassen,<br />

wobei dieser Beschluss erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine<br />

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.<br />

Die Bauwerber sind aufzufordern, während der Auflagezeit ein Projekt hinsichtlich der Entsorgung der<br />

Dach- und Oberflächenwässer (inkl. der anfallenden Wässer von den Verkehrsflächen und der Zufahrt ab<br />

dem Mühlauweg) mit planlicher Darstellung und Beschreibung, Dimensionierung der Anlage, Angaben zur<br />

Versickerungsfähigkeit des Bodens u.s.w. vorzulegen.<br />

Das Ansuchen um aufsichtsbehördliche Genehmigung des gegenständlichen Bebauungsplanes wird erst<br />

nach Vorliegen des geprüften Projektes erfolgen.


Der Beschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

die nach § 66 Abs. 1 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.<br />

Zu Punkt 7a)<br />

Seite | 6<br />

GR. 24.5.2011<br />

Der Planungsbereich - Gste. 919/7 bis 919/11 neu und Tb. 1094/6 aus dem Gst. 919/5 - ist Teil der im<br />

Raumordnungskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> ausgewiesenen Baulandreserve W 20 und soll zur Deckung des<br />

Wohnbedarfes der neuen Eigentümer bebaut werden.<br />

Die verkehrsmäßige Erschließung ist durch öffentl. Weg Gst. 1094/6 (Röthlbachweg) sichergestellt.<br />

Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am 12.5.2011 erstellten Planunterlagen und die<br />

raumplanerische Stellungnahme werden dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis gebracht.<br />

Auf die von Notar Mag. Josef Reitter verfasste und am 12.5.2011 unterfertigte Vereinbarung (<strong>vom</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>vorstand in der <strong>Sitzung</strong> am 27.4.2011 unter dem Tagesordnungspunkt 4 genehmigt) gem. § 33<br />

Abs. 2 TROG samt Wegabtretungs- und Überlassungsvertrag, abgeschlossen zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong><br />

und Hrn. Karl Stock betr. die Aufparzellierung der Grundstücke im Bereich des neuen Siedlungsgebietes<br />

am Röthlbach in Vorderlanersbach, die Verpflichtungen des Grundeigentümers (Verkauf der Grundstücke,<br />

Wegabtretung, Errichtung der Abwasserkanalanlage, u.a.m.) wird hingewiesen.<br />

Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die oberen Bauparzellen sind gegeben, d.h. werden<br />

zur Zeit erstellt.<br />

Die anfallenden Dach- und Oberflächenwässer von den oberhalb situierten Grundstücken dürfen retentiert<br />

(3 m3 pro 100 m2 reduzierter Einzugsfläche und max. Einleitmenge von 0,001 l/s je m2) in den<br />

Regenwasserkanal eingeleitet werden. Die wasser-, forst- und naturschutzrechtliche Bewilligung hierzu<br />

wurde mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung <strong>vom</strong> 27.4.2011 erteilt.<br />

Die Widmungsfläche liegt in der Gelben Gefahrenzone des Röthlbaches. Die Wildbach- und Lawinenverbauung<br />

hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 16.7.2003 grundsätzlich zugestimmt und verschiedene<br />

Vorschreibungen gemacht. Die mit Bescheid der BH. Schwaz <strong>vom</strong> 16.10.2007, Zl. U-3382/7, wasserrechtlich<br />

bewilligten Schutzmaßnahmen wurden von Karl Stock inzwischen umgesetzt.<br />

Die Erlassung eines Bebauungsplanes ist erforderlich.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

"Umwidmung im Bereich der Gste. 919/7, 919/8, 919/9, 919/10 und 919/11 (alle neu aus Gst. 919/5 - F:<br />

2.533 m2) von Freiland gem. § 41 TROG 2006 in Wohngebiet gem. § 38 Abs. 1 TROG 2006 bzw. sowie im<br />

Bereich des Gst. 1094/6 (Tb. aus Gst. 919/5 - F: 90 m2) von Freiland gem. § 41 TROG 2006 in<br />

Verkehrsfläche gem. § 53 Abs. 3 TROG 2006, sämtliche Grundstücke in der KG. <strong>Tux</strong> lt. den von<br />

Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am 12.5.2011 erstellten Planunterlagen (GZ. F 63-2011)<br />

und der raumordnerischen Stellungnahme <strong>vom</strong> 12.5.2011.“<br />

Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn<br />

innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder<br />

Stelle abgegeben wird.<br />

Zu Punkt 7b)<br />

Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am 12.5.2011 erstellten Planunterlagen und die<br />

raumplanerische Stellungnahme werden dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis gebracht.<br />

Der Planungsbereich - Restfläche aus Gst. 919/5 nach Abtrennung der Gste. 919/7-11 u. Tb. 1094/9 - ist<br />

Teil der im Raumordnungskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> ausgewiesenen Baulandreserve W 20 und soll zur<br />

Deckung der neuen Eigentümer bebaut werden.<br />

Die verkehrsmäßige Erschließung ist durch öffentl. Weg Gst. 1094/6 (Röthlbachweg) sichergestellt.<br />

Für den Planungsbereich wurde ein Erschließungs- und Parzellierungskonzept erarbeitet, das als Grundlage<br />

für das gegenständliche Verfahren dient.<br />

Das Schreiben des Hrn. Klaus Dengg, Hintertux Nr. 750, <strong>vom</strong> 18.5.2011 wird zur Kenntnis gebracht.


Seite | 7<br />

GR. 24.5.2011<br />

Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am 17.5.2011 erstellten Planunterlagen und die<br />

raumplanerische Stellungnahme werden dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis gebracht.<br />

Die Erschließung hinsichtlich der Wasserversorgung und Abwasserversorgung erfolgt insofern, als von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> die Anschlüsse in den nordwestlichen Bereich des Grundstückes gelegt werden.<br />

Die Dach- und Oberflächenwässer sind zur Versickerung zu bringen.<br />

Die Widmungsfläche liegt in der Gelben Gefahrenzone des Röhlbaches. Die Wildbach- und Lawinenverbauung<br />

hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 16.7.2003 grundsätzlich zugestimmt und verschiedene<br />

Vorschreibungen gemacht. Die mit Bescheid der BH. Schwaz <strong>vom</strong> 16.10.2007, Zl. U-3382/7, wasserrechtlich<br />

bewilligten Schutzmaßnahmen wurden von Karl Stock inzwischen umgesetzt.<br />

Die Erlassung eines Bebauungsplanes ist erforderlich.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

"Umwidmung im Bereich des Gst. 919/5 KG. <strong>Tux</strong> (F: rd. 3.184 m2) von Freiland gem. § 41 TROG 2006 in<br />

Wohngebiet gem. § 38 Abs. 1 TROG 2006 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian<br />

Kotai am 17.5.2011 erstellten Planunterlagen (GZ. F 68-2011) und der raumordnerischen Stellungnahme<br />

<strong>vom</strong> 12.5.2011.“<br />

Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn<br />

innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder<br />

Stelle abgegeben wird.<br />

Die Auflage erfolgt erst nach Klärung der Zahl der unterschiedlichen Angaben im Planungskonzept (5<br />

Grundflächen) und im Schreiben des Hrn. Klaus Dengg (3 Grundflächen).<br />

Diesbezüglich hat der Bürgermeister heute mit Hrn. Dengg telefoniert.<br />

Zu Punkt 7c)<br />

Der Planungsbereich (Gste. 919/7 - 11 neu aus Gst. 919/5) ist im Flächenwidmungsplan der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Tux</strong> nach erfolgter Umwidmung als Wohngebiet ausgewiesen und stehen die Grundparzellen 5 <strong>Tux</strong>er<br />

Familien zur Deckung ihres Wohnbedarfs zur Verfügung.<br />

Die verkehrsmäßige Erschließung sowie die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind gegeben.<br />

Der von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai ausgearbeitete Planentwurf und die ortsplanerische<br />

Stellungnahme <strong>vom</strong> 12.5.2011 werden vorgelegt.<br />

Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den <strong>vom</strong> örtlichen Raumplaner Architekt Dipl.<br />

Ing. Christian Kotai erstellten Entwurf eines allgemeinen Bebauungsplanes mit der GZ. AB 42-2011 <strong>vom</strong><br />

12.5.2011 für die Gste. 919/7, 919/8, 919/9, 919/10 und 919/11 KG. <strong>Tux</strong> durch vier Wochen hindurch zur<br />

allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

Gleichzeitig beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den gegenständlichen Bebauungsplan zu erlassen,<br />

wobei dieser Beschluss erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine<br />

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.<br />

Der Beschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

die nach § 66 Abs. 1 TROG 2006 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt<br />

wird.<br />

Zu Punkt 7d)<br />

Der Planungsbereich (Gst. 919/11 neu aus 919/5) ist im Flächenwidmungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> nach<br />

erfolgter Umwidmung als Wohngebiet ausgewiesen und steht der Fam. Natalie und Werner Erler, Erlzette,<br />

zur Deckung ihres Wohnbedarfes zur Verfügung.


Seite | 8<br />

GR. 24.5.2011<br />

Der von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai ausgearbeitete Planentwurf und die ortsplanerische<br />

Stellungnahme <strong>vom</strong> 12.5.2011 werden vorgelegt.<br />

Die verkehrsmäßige Erschließung sowie die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind gegeben.<br />

Da das Gst. 919/11 in der Gelben Gefahrenzone des Röthlbaches liegt, wurde der WLV der Einreichplan<br />

(Planstand 11.1.2011) zur Begutachtung übermittelt. Diese hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 14.4.2011 einige<br />

Aspekte angeführt, damit eine Zustimmung erfolgen kann.<br />

In jedem Fall ist im Rahmen des Bauverfahrens eine Stellungnahme von der WLV einzuholen.<br />

Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den <strong>vom</strong> örtlichen Raumplaner Architekt Dipl.<br />

Ing. Christian Kotai erstellten Entwurf eines ergänzenden Bebauungsplanes mit der GZ. EB 42-2011 <strong>vom</strong><br />

12.5.2011 für das Gst. 919/11 KG. <strong>Tux</strong> durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

Gleichzeitig beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den gegenständlichen Bebauungsplan zu erlassen,<br />

wobei dieser Beschluss erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine<br />

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.<br />

Der Beschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

und dem allgemeinen Bebauungsplan die nach § 66 Abs. 1 TROG 2006 erforderliche aufsichtsbehördliche<br />

Genehmigung erteilt wird.<br />

Zu Punkt 8)<br />

Die Protokolle über die Bauausschusssitzungen am 27.4., 6.5. und 12.5.2011 werden vorgelegt.<br />

Jene Punkte, welche die Raumordnung betreffen und auf der Tagesordnung der gegenständlichen<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung stehen, wurden vorberaten und beschlussfähig gemacht.<br />

Angelegenheiten, welche entschieden bzw. noch weiteren Beratungen bedürfen, waren:<br />

• Die Freigabe der Arbeiten für die Busbucht bei den Eggalmbahnen (die Kosten für die Mauer<br />

übernimmt die TUBAG, die Plakatflächen in der Mauernische werden von dieser selbst organisiert und<br />

vermarktet, wobei sich Vorstand Kreidl ausdrücklich bereit erklärt hat, sich dabei ausschließlich an die<br />

„Plakatierordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong>“ zu halten.<br />

• Ausschreibung der Arbeiten für die Neugestaltung des Hintertuxer Dorfplatzes<br />

• Vorlage Entwurf Baumeister Ing. Stock betr. Vereinslokal und Kabinen FC <strong>Tux</strong><br />

• Hans Mader, Kössler: Errichtung von ca. 30 Einheiten mit rd. 140 Betten - Hr. Rohrmoser stellt sein<br />

Finanzierungsmodell vor.<br />

• Vergabe und Fortgang Umbauarbeiten betr. altes TVB-Gebäude<br />

•<br />

Die Protokolle werden zur Kenntnis genommen.<br />

Einstimmige Beschlussfassung.<br />

Zu Punkt 9)<br />

Der Bürgermeister berichtet noch über die gestern stattgefundene Ausschusssitzung, bei welcher der Miet-<br />

zins für die Ordinationsräume im TVB-Gebäude schließlich mit 7,00 € netto festgelegt wurde. Frau Dr.<br />

Jutta Wechselberger war wegen Krankheit an der Teilnahme verhindert und wurde von Hrn. Peter Habeler<br />

vertreten. Eine Rückantwort ist noch nicht erfolgt.<br />

Zu Punkt 10)<br />

Das Ergebnis über die Ausschreibung „Neugestaltung Dorfplatz mit Ausweiche L6 + Gehsteig bis Kirche +<br />

Zugang und Vorplatz Kirche in Hintertux“ wird vorgelegt. DI. Knoll empfiehlt die Vergabe der Arbeiten an<br />

die Fa. RIEDER, die mit € 145.241,12 Bestbieterin ist.


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GR. 24.5.2011<br />

Weiters berichtet der Bürgermeister über die Ausschreibung der Abbrucharbeiten des alten Dorfladens in<br />

Hintertux. Hier wurde mit Ing. Luxner vereinbart, mit der Fa. Rieder zu sprechen bzw. noch weitere<br />

Angebot einzuholen.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Die Arbeiten für die Neugestaltung des Hintertuxer Dorfplatzes werden an die Fa. Rieder entsprechend<br />

dem vorliegenden Angebot <strong>vom</strong> 11.5.2011 mit einer Angebotssumme von € 145.241,12 inkl. USt.<br />

vergeben.<br />

Betr. den Abbruch des alten Nehn-Ladens wird der Bauausschuss bevollmächtigt, die Arbeiten nach Einholung<br />

eines weiteren Angebotes dann an den Bestbieter zu vergeben.<br />

Die Arbeiten (Dorfplatz, Abbruch Laden und Retentionsbecken Kammerlander) sind zu koordinieren.<br />

Zu Punkt 11)<br />

Das Protokoll über die Wegausschusssitzung am 4.5.2011 wird vorgelegt.<br />

In Vorbereitung zur <strong>Sitzung</strong> wurden die <strong>Gemeinde</strong>wege <strong>vom</strong> Bauhofleiter und dem Ausschussvorsitzenden<br />

besichtigt. Im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet sind teilweise schwere Schäden ersichtlich.<br />

Schwere Schäden weist die Straße im Außertal im Bereich zwischen Garage und Pumpstation auf. Hier ist<br />

die Asphaltdecke total kaputt und somit eine Sanierung unumgänglich.<br />

Im Bereich Deponie Buttenhauser soll nur das Notwendigste repariert werden, da hier eine Vereinbarung<br />

mit dem Betreiber für eine Sanierung besteht.<br />

Auch am Nausteinweg sind Setzungen ersichtlich. Am Gemaisweg, Bereich Berghäusl, gibt es talwärts eine<br />

Setzung. Da hier der Asphaltkeil sehr hoch ist, droht Abbruchgefahr. Bauhofleiter Stefan Wechselberger<br />

schlägt vor, im Rahmen der Sanierung das weiter oben befindliche Rigol zu entfernen und die<br />

Entwässerung über einen Gulli zu machen, um eine vollflächige Asphaltdecke zu erhalten.<br />

Der Kat-Schaden am Geislweg beim Bruchbach wird weiter beobachtet.<br />

Die Beseitigung des Kat-Schadens am Junsweg im Bereich Seemüller wird Ende August von der<br />

Güterwegabteilung in Form von bewehrter Erde vorgenommen.<br />

Weitere Schäden werden nach Budgetlage und Dringlichkeit repariert.<br />

Gehsteig im Bereich Maler Herbert: Dieser ist äußerst desolat und stellt ein Risiko für Fußgänger dar. Auch<br />

ist im Winter eine ordentliche Räumung nicht mehr möglich. Hier ist eine Sanierung dringend erforderlich.<br />

Pflaster im oberen Dorf: Die gröbsten Mängel des Pflasters wurden bereits mit Kaltasphalt ausgebessert.<br />

Hier muss eine Gesamtlösung angestrebt werden. Der Ausschuss spricht sich für eine Asphaltierung des<br />

Gerinnes aus. Für den Gehsteig selbst wird an eine Pflasterung mit Granitstein oder Ähnlichem gedacht.<br />

Gehsteig in Juns Madseit: Da die Landesstraße Sanierungsmaßnahmen setzt, wird dieser in den<br />

betroffenen Bereichen mitsaniert. Diese Arbeiten sind inzwischen schon durchgeführt.<br />

Friedhof: Der Einsegnungsplatz sowie die dort befindliche Stiege wurden von der Firma Ribo inzwischen<br />

saniert. Die am Vorplatz der Leichenhalle befindliche Stiege muss ebenfalls saniert werden. Da hier<br />

vermehrt Wasser eintritt, soll zugleich eine Lösung für dieses Problem gefunden werden. Dazu sollen<br />

Vorschläge von Fachleuten eingeholt werden.<br />

Kurzparkzonenregelung in Lanersbach: Es ist notwendig, den Kurzparkzonenplan auf den neuesten Stand<br />

zu bringen, um dann weiter zu entscheiden.<br />

Gemaisweg: Die Ausschussmitglieder Thomas Geisler und Franz Geisler weisen darauf hin, dass im Bereich<br />

Brentner Seppal bergwärts bis zur Kurve bergseitig ein Graben besteht. Hier kommen des öfteren<br />

Fahrzeuge neben die Fahrbahn. Josef Erler als Grundeigentümer hat der Auffüllung des Grabens (nach<br />

dem Mahd) grundsätzlich zugestimmt.<br />

Der Ausschussvorsitzende, Thomas Geisler 122, berichtet ergänzend.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Das Protokoll wird zur Kenntnis genommen.


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GR. 24.5.2011<br />

Die Wegsanierungen und die anderen aufgezeigten Sanierungen sollen nach Verfügbarkeit der finanziellen<br />

Mittel durchgeführt werden.<br />

Zu Punkt 12)<br />

Der Aktenvermerk über die <strong>Sitzung</strong> des Müllausschusses am 12.4.2011 wird vorgelegt.<br />

Es ging um die Terminfestsetzung und Organisierung des Frühjahrsputzes.<br />

Der Ausschussvorsitzende, Franz Erler 605, berichtet über den Frühjahresputz, lobt die Vereine, welche<br />

teilgenommen haben und tadelt jene, welche aus welchen Gründen auch immer nicht mitgemacht haben,<br />

sehr wohl aber den Weg zur <strong>Gemeinde</strong> finden, wenn es um Subventionen geht.<br />

Der Aktenvermerk wird einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />

Zu Punkt 13)<br />

Der Bürgermeister berichtet zu folgenden Angelegenheiten:<br />

• Der Christophorus-Brunnen in Lanersbach ist aufgestellt.<br />

• Wohnungen im alten TVB-Gebäude: Es liegen 6 Bewerbungen für die 3 Wohnungen vor - Festlegung<br />

der Miethöhe durch den Bauausschuss - Vergabe durch den Sozialausschuss<br />

• Mitteilung TIGAS: Die Erdgasleitung nach <strong>Tux</strong> (vorerst bis Lanersbach) wird errichtet.<br />

• Personalangelegenheit/Kindergarten: Das Dienstverhältnis zwischen der <strong>Gemeinde</strong> und Frau Angelika<br />

Stöckl wird einvernehmlich mit 2.11.2011 aufgelöst.<br />

• Österr. <strong>Gemeinde</strong>tag am 9. Und 10. Juni in Kitzbühel: Teilnehmer sollen sich im <strong>Gemeinde</strong>amt melden<br />

• <strong>Tux</strong> Center: ca. 11.470 Personen besuchten die 120 Veranstaltungen (6/2010 - 5/2011)<br />

• <strong>Tux</strong>er Bergbahnen AG.: Das Protokoll über die Aufsichtsratssitzung am 28.4.2011 sowie der Vorstandsbericht<br />

können im <strong>Gemeinde</strong>amt eingesehen werden.<br />

• Nachmittagsbetreuung: Die durchgeführte Umfrage ergab keinen Bedarf.<br />

• Am 6.7.2011 kommt Mag. Kirchmair von der Bau- und Raumordnungsabteilung nach <strong>Tux</strong><br />

• Brückenverbreiterung Häuslbachl: Angebot der Fa. Rieder über € 6.824,-- brutto - es soll ein 2.<br />

Angebot eingeholt oder nachverhandelt werden.<br />

Zu Punkt 14)<br />

Allfälliges - Wortmeldungen:<br />

Franz Erler 605:<br />

Seit der Reparatur der Lampen beim Hintertuxer Auenweg brennen diese Tag und Nacht – eine Um-<br />

stellung der Beleuchtung auf die neueste Lampentechnologie wird angeregt.<br />

Vitus Gredler:<br />

Der Parkplatz bei der Rastkogelbahn sollte abgesperrt werden, damit eine Durchfahrt zum Gemaisweg<br />

nicht mehr möglich ist.<br />

Maria Tipotsch berichtet über eine Veranstaltung der neuen polytechn. Schule in Mayrhofen mit der<br />

Wirtschaftskammer


g. g. g.<br />

Der Bürgermeister: Der Schriftführer:<br />

Der Bürgermeister-Stellvertreter:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder:<br />

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GR. 24.5.2011

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