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Anwaltsblatt 2000/01 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

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finden. Vor der mit Randziffern gekennzeichneten<br />

Kommentierung sind zu den<br />

einzelnen Paragraphen verschiedene Literaturangaben<br />

zu finden. Die Kommentierung<br />

zeichnet sich neben einer für Hüffer<br />

kennzeichnenden Prägnanz durch die<br />

nahezu vollständige Einarbeitung der Judikatur<br />

aus.<br />

Gerade die gemeinsamen Wurzeln und<br />

die noch immer bestehenden erheblichen<br />

Gemeinsamkeiten lassen die nunmehr<br />

4. Auflage des Kommentares von Hüffer<br />

auch für den österreichischen Anwender<br />

als unverzichtbar erscheinen.<br />

Wolf-Georg Schärf<br />

■ Die GmbH in Europa. Von Gabriele<br />

Herberstein. Verlag Österreich, Wien<br />

1999. 464 Seiten, geb, S 648,–.<br />

Die Autorin hat sich auch schon früher<br />

rechtsvergleichend mit der GmbH befaßt<br />

(Buder-Steinhoff, Die GmbH im Rechtsvergleich,<br />

1996). Nun legt sie eine Kurzdarstellung<br />

über die gesetzlichen Grundlagen<br />

der GmbH für alle europäischen Staaten<br />

vor und folgt dem bewährten Konzept, die<br />

jeweiligen Regelungen in einem gemeinsamen<br />

inhaltlichen Aufbau der Darstellung<br />

vorzustellen. Für Großbritannien behandelt<br />

sie die Private Company limited by<br />

shares, für die Niederlande die B.V.<br />

Schweden und Finnland bieten diese Gesellschaftsrechtsform<br />

nicht an; die Autorin<br />

behandelt daher die private Aktiengesellschaft<br />

(Aktiebolag). Von besonderem Interesse<br />

sind die Ausführungen über die zentral-<br />

und osteuropäischen Reformstaaten<br />

und die Staaten der GUS; sie enthalten<br />

auch knappe Hinweise auf Sonderbestimmungen<br />

für ausländische Investoren. Auch<br />

das im griechischen und türkischen Teil<br />

von Zypern geltende Recht der GmbH<br />

wird vorgestellt. Sehr unterschiedlich detailliert,<br />

stets aber von hohem Informationswert<br />

sind die Ausführungen über Buchführung<br />

und Rechnungslegung; der Harmonisierungsgrad<br />

in den Ländern der Europäischen<br />

Union durch Implementierung der<br />

einschlägigen Richtlinien ist nicht sehr<br />

deutlich herausgearbeitet. Die Autorin versteht<br />

ihre Arbeit als Schilderung bloß der<br />

„allgemeinen Situation“, wie sie im Vorwort<br />

meint; diesem Anliegen trägt das<br />

Buch voll Rechnung. Seine Lektüre verschafft<br />

einen guten Überblick und eine<br />

Grundlageninformation, die für geschäftliche<br />

Entscheidungen wichtige Anregungen<br />

bietet. Eine tabellarische Übersicht und<br />

eine Zusammenstellung von „Kontaktadressen“<br />

vervollständigen das Werk. Es macht<br />

deutlich, daß bis zur Europäischen GmbH<br />

noch ein weiter Weg zurückgelegt werden<br />

muß.<br />

Karl Hempel<br />

■ Scheidung, Ehe und Lebensgemeinschaft.<br />

Rechtliche Folgen der Ehescheidung<br />

und Auflösung einer Lebensgemeinschaft.<br />

5., überarbeitete und<br />

erweiterte Auflage. Von Astrid Deixler-<br />

Hübner. Verlag Orac, Wien 1999.<br />

264 Seiten, geb, S 490,–.<br />

Zunächst sei auf die Besprechung der<br />

2. Auflage im <strong>Anwaltsblatt</strong> 1995 und der<br />

3. Auflage im <strong>Anwaltsblatt</strong> 1996 verwiesen.<br />

Die nunmehrige 5. Auflage ist brandaktuell<br />

durch die Berücksichtigung des<br />

Eherechtsänderungsgesetzes 1999, BGBl I<br />

1999/125. Enttäuscht war die Rezensentin<br />

allerdings, als sie begierig in den die<br />

wesentlichen Gesetzestexte wiedergebenden<br />

Anhang sah und dort keinerlei Hinweise<br />

durch Druckunterschiede, wie zB<br />

Kursivschrift, auf die geänderten Gesetzespassagen<br />

fand. Der dadurch notwendig<br />

werdende Vergleich mit dem Bundesgesetzblatt<br />

verlangte vorher die Ausforschung<br />

der Bundesgesetzblattnummer, da<br />

auch diese im Anhang der Gesetzestexte<br />

nicht zitiert war, Kleinigkeiten, die den<br />

praktischen Gebrauch erschweren.<br />

Im Text hingewiesen wird schon auf die beabsichtigten<br />

Änderungen des Kindrechtsänderungsgesetzes,<br />

so zB zur Teilhabe an<br />

der Obsorge für beide Elternteile.<br />

Literaturbericht<br />

Selbstverständlich ist viel neue Judikatur<br />

berücksichtigt. Darüber hinaus wurde ein<br />

neues Kapitel eingefügt, nämlich ein Exkurs<br />

über ausgewählte Verfahrensfragen und<br />

Sachverhalte mit internationalen Anknüpfungspunkten.<br />

Ruth Hütthaler-Brandauer<br />

■ Österreichisches Urheberrecht – Kommentar.<br />

Von Meinhard Ciresa. Verlag<br />

Orac, Wien 1999. Loseblattwerk,<br />

1. Lfg, S 1890,– inkl Mappe.<br />

Der auch schon durch seine Einführung<br />

ins Urheberrecht „Urheberrecht Aktuell“<br />

(1997) hervorgetretene Wiener Rechtsanwalt<br />

DDr. Meinhard Ciresa ist dankenswerterweise<br />

weiter seinem Interesse am<br />

Urheberrecht gefolgt und legt nun einen<br />

Loseblattkommentar vor, der in seiner Endversion<br />

einen durchgehenden Kommentar<br />

zum österreichischen Urheber- und Verwertungsgesellschaftenrecht<br />

bieten soll.<br />

In der ersten soeben erschienenen Lieferung<br />

werden die §§ 1–9 UrhG behandelt.<br />

Es ist daraus bereits die Methode, der<br />

Umfang und die Art der Kommentierung<br />

auch der Folgeparagraphen ersichtlich.<br />

Ein Blick in das Werk zeigt, daß – wie bereits<br />

in seinem ersten einschlägigen Werk –<br />

Ciresa den Text durch Abbildungen auflockert.<br />

Das bietet sich natürlich besonders<br />

bei der Behandlung des Werkbegriffes an.<br />

Weiters sieht man, daß nach jedem Paragraphen<br />

an den Gesetzestext ein Literaturverzeichnis<br />

anschließt, das im wesentlichen<br />

die österreichische und deutsche<br />

Lehre umfaßt. Daran wieder schließt sich<br />

eine übersichtlich gegliederte Zusammenstellung<br />

der behandelten Rechtsmaterie.<br />

Der Kommentartext selbst enthält Randziffern,<br />

was die Zitierung erheblich erleichtert.<br />

Das Stichwortverzeichnis ist umfassend<br />

und praxisbezogen.<br />

Wie der Autor selbst in seiner Einleitung<br />

schreibt, lehnt er sich bei Heranziehung<br />

der deutschen Rechtsmeinungen an den<br />

Kommentar von Fromm/Nordermann an,<br />

was nicht nur mit der spät erschienenen<br />

AnwBl <strong>2000</strong>/1 53

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