Anwaltsblatt 2000/01 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
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finden. Vor der mit Randziffern gekennzeichneten<br />
Kommentierung sind zu den<br />
einzelnen Paragraphen verschiedene Literaturangaben<br />
zu finden. Die Kommentierung<br />
zeichnet sich neben einer für Hüffer<br />
kennzeichnenden Prägnanz durch die<br />
nahezu vollständige Einarbeitung der Judikatur<br />
aus.<br />
Gerade die gemeinsamen Wurzeln und<br />
die noch immer bestehenden erheblichen<br />
Gemeinsamkeiten lassen die nunmehr<br />
4. Auflage des Kommentares von Hüffer<br />
auch für den österreichischen Anwender<br />
als unverzichtbar erscheinen.<br />
Wolf-Georg Schärf<br />
■ Die GmbH in Europa. Von Gabriele<br />
Herberstein. Verlag Österreich, Wien<br />
1999. 464 Seiten, geb, S 648,–.<br />
Die Autorin hat sich auch schon früher<br />
rechtsvergleichend mit der GmbH befaßt<br />
(Buder-Steinhoff, Die GmbH im Rechtsvergleich,<br />
1996). Nun legt sie eine Kurzdarstellung<br />
über die gesetzlichen Grundlagen<br />
der GmbH für alle europäischen Staaten<br />
vor und folgt dem bewährten Konzept, die<br />
jeweiligen Regelungen in einem gemeinsamen<br />
inhaltlichen Aufbau der Darstellung<br />
vorzustellen. Für Großbritannien behandelt<br />
sie die Private Company limited by<br />
shares, für die Niederlande die B.V.<br />
Schweden und Finnland bieten diese Gesellschaftsrechtsform<br />
nicht an; die Autorin<br />
behandelt daher die private Aktiengesellschaft<br />
(Aktiebolag). Von besonderem Interesse<br />
sind die Ausführungen über die zentral-<br />
und osteuropäischen Reformstaaten<br />
und die Staaten der GUS; sie enthalten<br />
auch knappe Hinweise auf Sonderbestimmungen<br />
für ausländische Investoren. Auch<br />
das im griechischen und türkischen Teil<br />
von Zypern geltende Recht der GmbH<br />
wird vorgestellt. Sehr unterschiedlich detailliert,<br />
stets aber von hohem Informationswert<br />
sind die Ausführungen über Buchführung<br />
und Rechnungslegung; der Harmonisierungsgrad<br />
in den Ländern der Europäischen<br />
Union durch Implementierung der<br />
einschlägigen Richtlinien ist nicht sehr<br />
deutlich herausgearbeitet. Die Autorin versteht<br />
ihre Arbeit als Schilderung bloß der<br />
„allgemeinen Situation“, wie sie im Vorwort<br />
meint; diesem Anliegen trägt das<br />
Buch voll Rechnung. Seine Lektüre verschafft<br />
einen guten Überblick und eine<br />
Grundlageninformation, die für geschäftliche<br />
Entscheidungen wichtige Anregungen<br />
bietet. Eine tabellarische Übersicht und<br />
eine Zusammenstellung von „Kontaktadressen“<br />
vervollständigen das Werk. Es macht<br />
deutlich, daß bis zur Europäischen GmbH<br />
noch ein weiter Weg zurückgelegt werden<br />
muß.<br />
Karl Hempel<br />
■ Scheidung, Ehe und Lebensgemeinschaft.<br />
Rechtliche Folgen der Ehescheidung<br />
und Auflösung einer Lebensgemeinschaft.<br />
5., überarbeitete und<br />
erweiterte Auflage. Von Astrid Deixler-<br />
Hübner. Verlag Orac, Wien 1999.<br />
264 Seiten, geb, S 490,–.<br />
Zunächst sei auf die Besprechung der<br />
2. Auflage im <strong>Anwaltsblatt</strong> 1995 und der<br />
3. Auflage im <strong>Anwaltsblatt</strong> 1996 verwiesen.<br />
Die nunmehrige 5. Auflage ist brandaktuell<br />
durch die Berücksichtigung des<br />
Eherechtsänderungsgesetzes 1999, BGBl I<br />
1999/125. Enttäuscht war die Rezensentin<br />
allerdings, als sie begierig in den die<br />
wesentlichen Gesetzestexte wiedergebenden<br />
Anhang sah und dort keinerlei Hinweise<br />
durch Druckunterschiede, wie zB<br />
Kursivschrift, auf die geänderten Gesetzespassagen<br />
fand. Der dadurch notwendig<br />
werdende Vergleich mit dem Bundesgesetzblatt<br />
verlangte vorher die Ausforschung<br />
der Bundesgesetzblattnummer, da<br />
auch diese im Anhang der Gesetzestexte<br />
nicht zitiert war, Kleinigkeiten, die den<br />
praktischen Gebrauch erschweren.<br />
Im Text hingewiesen wird schon auf die beabsichtigten<br />
Änderungen des Kindrechtsänderungsgesetzes,<br />
so zB zur Teilhabe an<br />
der Obsorge für beide Elternteile.<br />
Literaturbericht<br />
Selbstverständlich ist viel neue Judikatur<br />
berücksichtigt. Darüber hinaus wurde ein<br />
neues Kapitel eingefügt, nämlich ein Exkurs<br />
über ausgewählte Verfahrensfragen und<br />
Sachverhalte mit internationalen Anknüpfungspunkten.<br />
Ruth Hütthaler-Brandauer<br />
■ Österreichisches Urheberrecht – Kommentar.<br />
Von Meinhard Ciresa. Verlag<br />
Orac, Wien 1999. Loseblattwerk,<br />
1. Lfg, S 1890,– inkl Mappe.<br />
Der auch schon durch seine Einführung<br />
ins Urheberrecht „Urheberrecht Aktuell“<br />
(1997) hervorgetretene Wiener Rechtsanwalt<br />
DDr. Meinhard Ciresa ist dankenswerterweise<br />
weiter seinem Interesse am<br />
Urheberrecht gefolgt und legt nun einen<br />
Loseblattkommentar vor, der in seiner Endversion<br />
einen durchgehenden Kommentar<br />
zum österreichischen Urheber- und Verwertungsgesellschaftenrecht<br />
bieten soll.<br />
In der ersten soeben erschienenen Lieferung<br />
werden die §§ 1–9 UrhG behandelt.<br />
Es ist daraus bereits die Methode, der<br />
Umfang und die Art der Kommentierung<br />
auch der Folgeparagraphen ersichtlich.<br />
Ein Blick in das Werk zeigt, daß – wie bereits<br />
in seinem ersten einschlägigen Werk –<br />
Ciresa den Text durch Abbildungen auflockert.<br />
Das bietet sich natürlich besonders<br />
bei der Behandlung des Werkbegriffes an.<br />
Weiters sieht man, daß nach jedem Paragraphen<br />
an den Gesetzestext ein Literaturverzeichnis<br />
anschließt, das im wesentlichen<br />
die österreichische und deutsche<br />
Lehre umfaßt. Daran wieder schließt sich<br />
eine übersichtlich gegliederte Zusammenstellung<br />
der behandelten Rechtsmaterie.<br />
Der Kommentartext selbst enthält Randziffern,<br />
was die Zitierung erheblich erleichtert.<br />
Das Stichwortverzeichnis ist umfassend<br />
und praxisbezogen.<br />
Wie der Autor selbst in seiner Einleitung<br />
schreibt, lehnt er sich bei Heranziehung<br />
der deutschen Rechtsmeinungen an den<br />
Kommentar von Fromm/Nordermann an,<br />
was nicht nur mit der spät erschienenen<br />
AnwBl <strong>2000</strong>/1 53