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Anwaltsblatt 2000/01 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

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Billige Pensionsversicherungsmonate<br />

für Konzipienten?<br />

In AnwBl 1999/1 hat Hofer eine diesbezügliche Gestaltungsmöglichkeit<br />

aufgezeigt. Neben dem Entgelt als Rechtsanwaltsanwärter<br />

wird ein geringfügiges (freies) Dienstverhältnis – allerdings nicht<br />

als Rechtsanwaltsanwärter – begründet. In Verbindung mit der ab<br />

1. 1. 1998 gültigen Fassung des § 5 ASVG könnten damit lediglich<br />

auf Basis des geringfügigen Entgeltes „billige“ Pensionsversicherungsmonate<br />

erworben werden.<br />

Diese, meines Erachtens durchaus vertretbare Ansicht wurde kürzlich<br />

vom Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger<br />

in seiner Referentenbesprechung vom 29./30. 9. 1999 verworfen.<br />

Im diesbezüglichen, der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />

zugesandten Aktenvermerk (32-51.1/99 Rj/Sm/Mm) wird<br />

dabei ua erwähnt, dass eine Zusammenrechnung der Entgelte bei<br />

Resonanz<br />

einer Pflichtversicherung gem § 4 Abs 1 Z 4 ASVG nicht vorgesehen<br />

sei. Damit wird unterstellt, dass Rechtsanwaltsanwärter keine<br />

Dienstnehmer sind, was meines Erachtens aber in der Regel sehr<br />

wohl der Fall sein dürfte.<br />

Damit bleibt aber die rechtliche Situation für viele Rechtsanwaltsanwärter<br />

unbefriedigend, weil im Zeitraum der Ausbildung oft<br />

nicht feststeht, ob der freie Beruf des Rechtsanwalts tatsächlich ausgeübt<br />

wird. Wenn nicht, fehlen die Monate der Tätigkeit als<br />

Rechtsanwaltsanwärter für die gesetzliche Pension (vgl dazu jüngst<br />

OGH vom 18. 2. 1999, 10 Ob S 34/99u, in JBl 1999/11,<br />

743–745 unter Bezugnahme auf Hofer).<br />

Rechtsanwaltsanwärter können die von Hofer herausgearbeitete<br />

Gestaltung beim VwGH durchkämpfen oder aber eine andere, unbestrittene<br />

Gestaltung wählen (zB Dienstverhältnis über die Geringfügigkeitsgrenze,<br />

neuer Selbständiger als Vortragender/Autor).<br />

Wolfgang Höfle<br />

AnwBl <strong>2000</strong>/1 39

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