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Anwaltsblatt 2000/01 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

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Anwaltsakademie<br />

Termin: Freitag, 28. 1. <strong>2000</strong> bis Samstag, 29. 1. <strong>2000</strong> = 3 Halbtage<br />

Planung: Dr. Karl Glaser, RA in Linz<br />

Referenten: Dr. Karl Glaser, RA in Linz<br />

Dr. Christoph Ganzera, Richter des BG Salzburg<br />

Seminarort: St. Georgen (im Attergau)<br />

Seminar-Nr: 20<strong>01</strong>28/3<br />

Strafverfahren<br />

awak.basic<br />

Dieses Seminar soll in seinem 1. Teil dazu dienen, die Arbeitsweise<br />

der Spurensicherung und -auswertung durch Gendarmerie<br />

und Gerichtsmedizin zu veranschaulichen, wobei nach Möglichkeit<br />

am 18. 2. <strong>2000</strong> vormittags eine Teilnahme an einer Obduktion<br />

geplant ist (Teilnehmerzahl: max 30 Personen). Dieser Seminarteil<br />

soll anschließend aus der Sicht des Anwalts reflektiert werden. Der<br />

2. Teil des Seminars beinhaltet eine praktische Darstellung der<br />

Hauptverhandlung und der neuen Gesetzeslage zur Diversion.<br />

Die Teilnehmerzahl der Obduktion ist auf 30 Personen beschränkt.<br />

Termin: Freitag, 18. 2. <strong>2000</strong> bis Samstag, 19. 2. <strong>2000</strong> = 3 Halbtage<br />

Planung: Dr. Andrea Haniger, RA in Innsbruck<br />

Referenten: Prof. Dr. Walter Rabl, Universität Innsbruck<br />

Arthur Strickner, Landesgendarmeriekommando Innsbruck<br />

Dr. Albert Heiss, RA in Innsbruck<br />

Dr. Rudolf Koll, Staatsanwalt in Innsbruck<br />

Seminarort: Innsbruck<br />

Seminar-Nr: 200218/6<br />

Neueste Judikatur im Versicherungsrecht<br />

awak.special<br />

Dieses Seminar gibt einen Überblick über folgende Themen:<br />

Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten in der Betriebsunterbrechungsversicherung<br />

und in der Unfallversicherung; Obliegenheitsverletzungen<br />

des berechtigten Lenkers, Umfang der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung,<br />

Handeln auf eigene Gefahr; Verletzung<br />

der Aufklärungsobliegenheiten nach dem Unfall in der<br />

Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und in der Kaskoversicherung<br />

– Kausalitätsbeweis; Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers<br />

nach § 5b VersVG nF; pflegschaftsbehördliche Genehmigung<br />

einer Deckungsklage; Deckung von Vandalismusschäden;<br />

Haftung des Versicherers für seine Mitarbeiter bei fehlerhaftem<br />

Zustandekommen des Versicherungsvertrages; Folgen eines Vergleichs<br />

zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer; Rückforderung<br />

des Dauerrabattes bei vorzeitiger Kündigung eines mehrjährigen<br />

Versicherungsvertrages; Einbeziehung der Baunebenkosten<br />

in die Feuerversicherung; Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung<br />

eines Pistenerhalters; Abbeendigung der dem Versicherungsnehmer<br />

gleichgestellten Rechtstellung des berechtigten Len-<br />

kers in der Kaskoversicherung; Herstellungs- und Lieferklausel in<br />

der Betriebshaftpflichtversicherung.<br />

Termin: Freitag, 25. 2. <strong>2000</strong> = 2 Halbtage<br />

Planung: Dr. Manfred Puchner, RA in Felddirch<br />

Referent: Dr. Ekkehard Schallich, Hofrat des OGH<br />

Seminarort: Dornbirn<br />

Seminar-Nr: 200225/7<br />

Arbeitsrecht<br />

awak.special<br />

Dieses Seminar bietet einen grundlegenden Überblick über wichtige<br />

Bereiche für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Arbeitswelt.<br />

Praxisbezogene Sachverhalte werden mit der Theorie des Arbeitsrechts<br />

verknüpft. Das Spektrum dieses Seminars reicht vom Arbeitsvertrag<br />

bis zur Beendigung und den sich daraus ergebenden Konsequenzen.<br />

Termin: Freitag, 25. 2. <strong>2000</strong> bis Samstag, 26. 2. <strong>2000</strong> = 3 Halbtage<br />

Planung: Dr. Berit Mayerbrucker, RA in Graz<br />

Referenten: Dr. Berit Mayerbrucker, RA in Graz<br />

Ass.-Prof. Dr. Gert Peter Reissner, Institut für Arbeits- und Sozialrecht<br />

Karl-Franzens-Universität Graz<br />

Seminarort: Graz<br />

Seminar-Nr: 200225/5<br />

Psychologie der Honorarverrechnung<br />

awak.special<br />

Sehr oft entstehen die eigentlichen Probleme des Anwalts erst<br />

dann, wenn er seine Leistung bereits erbracht hat. Die tradierte<br />

Vornehmheit unseres Standes scheint oft auch darin seinen Ausdruck<br />

zu finden, dass erst nach Abschluss einer Vertretung verrechnet<br />

wird. Nicht nur rein wirtschaftliche Hindernisse, sondern oft<br />

auch die zeitliche Distanz zur Problemlösung erzeugen immer häufiger<br />

Eintreibungsprobleme. Wieviel anwaltliche Dienstleistungen<br />

wert sind, hängt nicht nur von gesetzlichen Tarifen und autonomen<br />

Honorarrichtlinien ab, sondern auch vom Resultat der Arbeit. Auch<br />

wenn deren rechtliche Qualifikation als Auftrag rein theoretisch<br />

kein Ergebnis schuldet, wirft die Psychologie der Mandantenbeziehung<br />

die Frage auf, ob der Klient wiederkommt, wenn er seinem<br />

Anwalt mehr gezahlt hat, als er für ihn tatsächlich wert war. Auch<br />

diese Frage der Bewertung anwaltlicher Dienstleistungen hat eine<br />

eminent psychologische Komponente: Wenn Probleme gelöst sind,<br />

erscheinen sie immer kleiner als davor. Die richtige Einschätzung<br />

der Bonität seines Vertragspartners, der rechtzeitige Hinweis auf<br />

die präsumtiven Kosten der Beratung und Vertretung, die Darstellung<br />

des eigenen Wertes und des Wertes der eigenen Leistung<br />

ersparen oft ein böses Aufwachen nach oft langwieriger und<br />

arbeitsintensiver Tätigkeit.<br />

26 AnwBl <strong>2000</strong>/1

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