Anwaltsblatt 2000/01 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Anwaltsblatt 2000/01 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Anwaltsblatt 2000/01 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
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Anwaltsakademie<br />
Termin: Freitag, 28. 1. <strong>2000</strong> bis Samstag, 29. 1. <strong>2000</strong> = 3 Halbtage<br />
Planung: Dr. Karl Glaser, RA in Linz<br />
Referenten: Dr. Karl Glaser, RA in Linz<br />
Dr. Christoph Ganzera, Richter des BG Salzburg<br />
Seminarort: St. Georgen (im Attergau)<br />
Seminar-Nr: 20<strong>01</strong>28/3<br />
Strafverfahren<br />
awak.basic<br />
Dieses Seminar soll in seinem 1. Teil dazu dienen, die Arbeitsweise<br />
der Spurensicherung und -auswertung durch Gendarmerie<br />
und Gerichtsmedizin zu veranschaulichen, wobei nach Möglichkeit<br />
am 18. 2. <strong>2000</strong> vormittags eine Teilnahme an einer Obduktion<br />
geplant ist (Teilnehmerzahl: max 30 Personen). Dieser Seminarteil<br />
soll anschließend aus der Sicht des Anwalts reflektiert werden. Der<br />
2. Teil des Seminars beinhaltet eine praktische Darstellung der<br />
Hauptverhandlung und der neuen Gesetzeslage zur Diversion.<br />
Die Teilnehmerzahl der Obduktion ist auf 30 Personen beschränkt.<br />
Termin: Freitag, 18. 2. <strong>2000</strong> bis Samstag, 19. 2. <strong>2000</strong> = 3 Halbtage<br />
Planung: Dr. Andrea Haniger, RA in Innsbruck<br />
Referenten: Prof. Dr. Walter Rabl, Universität Innsbruck<br />
Arthur Strickner, Landesgendarmeriekommando Innsbruck<br />
Dr. Albert Heiss, RA in Innsbruck<br />
Dr. Rudolf Koll, Staatsanwalt in Innsbruck<br />
Seminarort: Innsbruck<br />
Seminar-Nr: 200218/6<br />
Neueste Judikatur im Versicherungsrecht<br />
awak.special<br />
Dieses Seminar gibt einen Überblick über folgende Themen:<br />
Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten in der Betriebsunterbrechungsversicherung<br />
und in der Unfallversicherung; Obliegenheitsverletzungen<br />
des berechtigten Lenkers, Umfang der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung,<br />
Handeln auf eigene Gefahr; Verletzung<br />
der Aufklärungsobliegenheiten nach dem Unfall in der<br />
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und in der Kaskoversicherung<br />
– Kausalitätsbeweis; Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers<br />
nach § 5b VersVG nF; pflegschaftsbehördliche Genehmigung<br />
einer Deckungsklage; Deckung von Vandalismusschäden;<br />
Haftung des Versicherers für seine Mitarbeiter bei fehlerhaftem<br />
Zustandekommen des Versicherungsvertrages; Folgen eines Vergleichs<br />
zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer; Rückforderung<br />
des Dauerrabattes bei vorzeitiger Kündigung eines mehrjährigen<br />
Versicherungsvertrages; Einbeziehung der Baunebenkosten<br />
in die Feuerversicherung; Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung<br />
eines Pistenerhalters; Abbeendigung der dem Versicherungsnehmer<br />
gleichgestellten Rechtstellung des berechtigten Len-<br />
kers in der Kaskoversicherung; Herstellungs- und Lieferklausel in<br />
der Betriebshaftpflichtversicherung.<br />
Termin: Freitag, 25. 2. <strong>2000</strong> = 2 Halbtage<br />
Planung: Dr. Manfred Puchner, RA in Felddirch<br />
Referent: Dr. Ekkehard Schallich, Hofrat des OGH<br />
Seminarort: Dornbirn<br />
Seminar-Nr: 200225/7<br />
Arbeitsrecht<br />
awak.special<br />
Dieses Seminar bietet einen grundlegenden Überblick über wichtige<br />
Bereiche für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Arbeitswelt.<br />
Praxisbezogene Sachverhalte werden mit der Theorie des Arbeitsrechts<br />
verknüpft. Das Spektrum dieses Seminars reicht vom Arbeitsvertrag<br />
bis zur Beendigung und den sich daraus ergebenden Konsequenzen.<br />
Termin: Freitag, 25. 2. <strong>2000</strong> bis Samstag, 26. 2. <strong>2000</strong> = 3 Halbtage<br />
Planung: Dr. Berit Mayerbrucker, RA in Graz<br />
Referenten: Dr. Berit Mayerbrucker, RA in Graz<br />
Ass.-Prof. Dr. Gert Peter Reissner, Institut für Arbeits- und Sozialrecht<br />
Karl-Franzens-Universität Graz<br />
Seminarort: Graz<br />
Seminar-Nr: 200225/5<br />
Psychologie der Honorarverrechnung<br />
awak.special<br />
Sehr oft entstehen die eigentlichen Probleme des Anwalts erst<br />
dann, wenn er seine Leistung bereits erbracht hat. Die tradierte<br />
Vornehmheit unseres Standes scheint oft auch darin seinen Ausdruck<br />
zu finden, dass erst nach Abschluss einer Vertretung verrechnet<br />
wird. Nicht nur rein wirtschaftliche Hindernisse, sondern oft<br />
auch die zeitliche Distanz zur Problemlösung erzeugen immer häufiger<br />
Eintreibungsprobleme. Wieviel anwaltliche Dienstleistungen<br />
wert sind, hängt nicht nur von gesetzlichen Tarifen und autonomen<br />
Honorarrichtlinien ab, sondern auch vom Resultat der Arbeit. Auch<br />
wenn deren rechtliche Qualifikation als Auftrag rein theoretisch<br />
kein Ergebnis schuldet, wirft die Psychologie der Mandantenbeziehung<br />
die Frage auf, ob der Klient wiederkommt, wenn er seinem<br />
Anwalt mehr gezahlt hat, als er für ihn tatsächlich wert war. Auch<br />
diese Frage der Bewertung anwaltlicher Dienstleistungen hat eine<br />
eminent psychologische Komponente: Wenn Probleme gelöst sind,<br />
erscheinen sie immer kleiner als davor. Die richtige Einschätzung<br />
der Bonität seines Vertragspartners, der rechtzeitige Hinweis auf<br />
die präsumtiven Kosten der Beratung und Vertretung, die Darstellung<br />
des eigenen Wertes und des Wertes der eigenen Leistung<br />
ersparen oft ein böses Aufwachen nach oft langwieriger und<br />
arbeitsintensiver Tätigkeit.<br />
26 AnwBl <strong>2000</strong>/1