04.01.2013 Aufrufe

Anwaltsblatt 2000/01 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

Anwaltsblatt 2000/01 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

Anwaltsblatt 2000/01 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gleiches Entgelt für<br />

Männer und Frauen –<br />

Weihnachtsgratifikation<br />

RL 92/85/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur<br />

Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von<br />

schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden<br />

Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz<br />

1. Eine Weihnachtsgratifikation der im Ausgangsverfahren<br />

streitigen Art ist auch dann<br />

Entgelt iS von Art 119 EGV (die Art 117 bis<br />

120 EGV sind durch die Art 136 bis 143 EG<br />

ersetzt worden), wenn sie vom Arbeitgeber<br />

freiwillig gewährt wird und wenn sie überwiegend<br />

oder ausschließlich zum Anreiz für<br />

zukünftige Dienstleistung und/oder Betriebstreue<br />

dienen soll. Dagegen fällt sie nicht unter<br />

den Begriff des Arbeitsentgelts iS von Art 11<br />

Nr 2 Buchstabe b der RL 92/85/EWG über die<br />

Durchführung von Maßnahmen zur Verbes-<br />

Europa<br />

serung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />

von schwangeren Arbeitnehmerinnen,<br />

Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen<br />

am Arbeitsplatz.<br />

2. Art 119 EGV untersagt es, dass ein Arbeitgeber<br />

Arbeitnehmerinnen vollständig von der<br />

Gewährung einer freiwillig als Sonderzuwendung<br />

zu Weihnachten gezahlten Gratifikation<br />

ausschließt, ohne im Jahr der Gewährung der<br />

Gratifikation geleistete Arbeit oder Mutterschutzzeiten<br />

(Beschäftigungsverbote) zu berücksichtigen,<br />

wenn diese Gratifikation eine<br />

Vergütung für in diesem Jahr geleistete Arbeit<br />

sein soll.<br />

Dagegen verbieten es weder Art 119 EGV noch<br />

Art 11 Nr 2 der RL 92/85, noch § 2 Abs 6 des<br />

Anhangs der RL 96/34/EG zu der von UNICE,<br />

CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung<br />

über Elternurlaub, einer Frau im Erziehungsurlaub<br />

die Gewährung einer solchen<br />

AnwBl <strong>2000</strong>/1 23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!