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und Kranaufträge - Logistik Service GmbH

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Lunzerstraße 41, 4031 Linz, Austria<br />

Tel. +43­732­6598­DW, Fax +43­732­6980­DW<br />

E­mail: office@logserv.at, www.logserv.at<br />

Vergabebedingungen der <strong>Logistik</strong> <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> für Transport­ <strong>und</strong> <strong>Kranaufträge</strong><br />

1. Geltungsumfang:<br />

Für alle von der <strong>Logistik</strong> <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> erteilten Transport­ bzw. <strong>Kranaufträge</strong> gelten ausschließlich<br />

diese Vergabebedingungen, die Vertragsbestandteil sind. Anderslautende Bedingungen der<br />

Auftragnehmer werden nicht anerkannt.<br />

Unabhängig von allfällig bestehenden konzernweiten Rahmenvereinbarungen ist die jeweilige operative<br />

voestalpine ­ Gesellschaft, die den Auftrag erteilt hat bzw. in dessen Namen der Auftrag erteilt wurde,<br />

der Auftraggeber von Transportdienstleistungen.<br />

2. Transportvergabe:<br />

Alle Transport­ bzw. <strong>Kranaufträge</strong> werden in Form von schriftlichen Vergaben erteilt. Diese können auch<br />

per Fax oder E­Mail übermittelt werden. Mündlich oder telefonisch erteilte Transport­ bzw. <strong>Kranaufträge</strong><br />

dürfen nur mit Angabe der Transportvergabenummer, ausgenommen bei bestehenden Rahmenvergaben,<br />

entgegengenommen werden <strong>und</strong> gelten als unverbindliche Voranzeige für die schriftlich<br />

nachzureichende Transportvergabe. Abweichungen müssen ausdrücklich vereinbart werden <strong>und</strong><br />

bedürfen zur gegenseitigen Rechtswirksamkeit der schriftlichen Anerkennung durch den Auftraggeber.<br />

Wenn im Ausnahmefalle die Preise vorher nicht vereinbart werden, so kommt der Vertrag erst dann<br />

zustande, wenn die in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers verbindlich anzugebenden Preise<br />

vom Auftraggeber schriftlich angenommen werden.<br />

3. Rahmenvergaben:<br />

Rahmenvergaben sind Aufträge, die jederzeit vom Auftraggeber ohne Angabe von Gründen außer Kraft<br />

gesetzt werden können. Durch Neuausschreibung oder das Inkrafttreten neuer Rahmenvergaben für die<br />

betreffenden Liefermengen verlieren existierende Rahmenvergaben automatisch ihre Gültigkeit, ohne<br />

dass ein Widerruf erforderlich ist. Eine Verpflichtung für den Auftraggeber, Firmen, für die bereits eine<br />

Rahmenvergabe bestand, bei der Neuausschreibung wieder zu berücksichtigen, besteht nicht.<br />

4. Bestpreisgarantie:<br />

Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber stets die Einräumung mindestens der<br />

günstigsten/niedrigsten Preiskonditionen (im Zweifel besehen vom wirtschaftlichen Standpunkt des<br />

Auftraggebers = LogServ), welche auch irgendeinem Dritten vom Auftragnehmer für<br />

vergleichbare/gleichartige Leistungen gewährt werden.<br />

Im Falle von Verstößen gegen diese Bestpreisgarantie behält sich der Auftraggeber ein jederzeit<br />

auszuübendes, sofort wirksames <strong>und</strong> somit fristloses Auflösungsrecht sämtlicher geltender<br />

Rahmenvereinbarung vor; für aus einem solchen Verstoß resultierende Nachteile wird der<br />

Auftragnehmer den Auftaggeber schadlos halten.<br />

5. Mengenangaben / Leistungsumfang:<br />

Sofern in den Vergaben ca.­Angaben betreffend Mengen <strong>und</strong>/oder Leistungsumfang gemacht werden,<br />

dienen diese lediglich zur Orientierung des Auftragnehmers <strong>und</strong> stellen keine Verpflichtung für den<br />

Auftraggeber dar. Losgrößen/Mengen/Bonusregelungen erhalten Gültigkeit.<br />

6. Preise:<br />

Soweit in der Bestellung keine anderen Festlegungen bestehen, gelten folgende Konditionen als<br />

vereinbart: Die Preise sind Nettofestpreise ohne Umsatzsteuer, DDP benannter Bestimmungsort, gemäß<br />

INCOTERMS 2000, inkl. Dokumentation<br />

7. Rechnungslegung:<br />

Die Rechnungslegung erfolgt erst nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen, außer es<br />

ist Abweichendes vertraglich vereinbart. Rechnungen sind in dreifacher Ausfertigung unter Angabe der<br />

Transportvergabe­ sowie Bestell­ bzw. Auftrags­ oder Lieferscheinnummer auszustellen. Die<br />

Durchschriften sind als solche besonders zu kennzeichnen <strong>und</strong> müssen die Firma des Auftragnehmers<br />

aufzeigen.<br />

LogServ / L / schartt, Ref.1/2007 Seite 1/4


Rechnungen ohne Transportvergabe­, Bestell­, Auftrags­ bzw. Lieferscheinnummer, oder mit zuwenig<br />

Durchschriften werden nicht behandelt. In diesem Falle gelten die Rechnungen bis zum Wiedereingang<br />

als nicht gelegt.<br />

Bei Aufträgen, die durch die <strong>Logistik</strong> <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>, Linz im Namen <strong>und</strong> für Rechnung anderer<br />

Gesellschaften erteilt werden, gelten die Vorschriften über die Rechnungslegung sinngemäß. Die<br />

Rechnungen sind jedoch an die auf den Vergaben angeführten Firmen auszustellen <strong>und</strong> auch dorthin<br />

einzusenden.<br />

8. Zahlung:<br />

Die Bezahlung von Rechnungen erfolgt durch den Auftraggeber bzw. den Rechnungsempfänger gemäß<br />

Pkt. 7 innerhalb einer Frist von 45 Tagen nach Eingang. Die Abtretung oder das Inkasso von<br />

Forderungen durch Banken lehnt der Auftraggeber bzw. die von ihm vertretenen Firmen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

ab. Die durch Banken vorgelegten Inkassi werden demzufolge unbezahlt zurückgeschickt.<br />

Der Auftragnehmer erklärt sich mit einer Aufrechnung von Forderungen <strong>und</strong> Verbindlichkeiten jeder Art<br />

einverstanden.<br />

9. Gutschriftsverfahren:<br />

Der Auftraggeber bzw. die von ihm vertretenen Firmen behalten sich vor, anstelle der in Pkt. 6 + 7<br />

dargestellten Verfahren in Abstimmung mit dem Auftragnehmer EDV gestützte Gutschrifts­verfahren<br />

einzuführen.<br />

10. Lieferzeit:<br />

Sämtliche Termine (auch Zwischentermine) <strong>und</strong> fristen gelten als fix, sofern nicht anders vereinbart. Fix<br />

im Sinne dieser Bestimmung bedeutet, dass der Auftraggeber im Falle einer Terminüberschreitung<br />

berechtigt ist, bei Gefahr in Verzug oder wenn Schäden drohen eine Ersatzvornahme auch ohne<br />

Setzung einer angemessenen Nachfrist auf Kosten <strong>und</strong> Gefahr des Auftragnehmers vorzunehmen. Der<br />

Auftraggeber hat jedoch vor Beginn der Arbeiten den Auftragnehmer zu informieren. Erkennt der<br />

Auftragnehmer, dass er die vereinbarten Fristen <strong>und</strong> Termine nicht einhalten kann, ist er verpflichtet, den<br />

Auftraggeber unter Angabe der Gründe <strong>und</strong> der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung unverzüglich<br />

schriftlich in Kenntnis zu setzen. Liefertermine gelten erst dann als erfüllt, wenn auch die erforderliche<br />

Dokumentation vollständig geliefert ist.<br />

11. Verladung / Ladungssicherung:<br />

Der Auftraggeber bzw. eine vom Auftraggeber beauftragte Firma nimmt die Verladung vor.<br />

Die Transportbehältnisse müssen den Anforderungen der Ladung entsprechen, in einwandfreiem<br />

Zustand sein <strong>und</strong> eine gereinigte Ladefläche aufweisen.<br />

Die zur Ladungssicherung erforderlichen Behelfe wie Keile, Gurte, Matten, Winkel etc. sind<br />

ausschließlich vom Auftragnehmer beizustellen. Sollten Lademittel fehlen oder nicht ausreichen, so<br />

können diese vom Verladebetrieb gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Ladungssicherung ist in alleiniger Verantwortung vom Auftragnehmer durchzuführen <strong>und</strong> hat<br />

entsprechend den Vorschriften VDI 2700 bis 2702, bzw. der ÖNORM V 5750, 5751 <strong>und</strong> 5752 zu<br />

erfolgen.<br />

Der Auftraggeber übernimmt unter keinen Umständen eine wie immer geartete Haftung/Verantwortung<br />

für die vom Auftragnehmer konkret durchgeführte Ladungssicherung.<br />

Der Auftraggeber verweist auf die Verpflichtung zum Tragen der Schutzbekleidung für LKW­Fahrer<br />

gemäß den gesellschaftsspezifisch festgelegten Regelungen.<br />

12. Method Statement:<br />

Sollte der Auftraggeber ein sogenanntes Method Statement (Vereinbarung über die Durchführung von<br />

gefahrengeneigten Transporten) mit seinen K<strong>und</strong>en abschließen, so teilt der Auftraggeber dies dem<br />

Auftragnehmer mit. Dieses Method Statement wird Vertragsinhalt zwischen den Parteien <strong>und</strong> ist von<br />

letzterem, wenn <strong>und</strong> soweit dieses die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen betrifft, genau<br />

einzuhalten.<br />

LogServ / L / schartt, Ref.1/2007 Seite 2/4


13. Haftung:<br />

Der Auftragnehmer <strong>und</strong> die von ihm eingesetzten Transportunternehmen haften nach den, für den<br />

betreffenden Transportbereich zwingend geltenden nationalen <strong>und</strong> / oder internationalen Gesetzen <strong>und</strong> /<br />

oder Bestimmungen (z.B. AÖSP, KVO, CMR, Haager Regeln, Antwerp Rules, Hamburg Rules,<br />

Warschauer Abkommen etc. ) bzw. soweit solche nicht zugr<strong>und</strong>ezulegen sind, gemäß den<br />

branchenüblichen Haftungsbestimmungen.<br />

Transportversicherungen werden gr<strong>und</strong>sätzlich vom Auftraggeber abgeschlossen. Der Auftraggeber ist<br />

von allen Schadensfällen sowie zeitlichen Verzögerungen unverzüglich zu verständigen, auch wenn er<br />

nicht das Transportrisiko trägt.<br />

Die Transportversicherer des Auftraggebers sind gr<strong>und</strong>sätzlich im Rahmen der o.a. Haftungs­<br />

Bestimmungen regressberechtigt.<br />

Die Eindeckung einer obligatorischen CMR­Versicherung erfolgt durch den Auftragnehmer zu seinen<br />

Lasten.<br />

14. Anfragen, Bestellunterlagen, Geheimhaltung:<br />

Alle Beilagen zu Anfragen oder Aufträgen bleiben Eigentum des Auftraggebers <strong>und</strong> dürfen ohne<br />

schriftliche Genehmigung nicht anderweitig verwendet werden; sie sind auf Aufforderung des<br />

Auftraggebers zu retournieren oder zu vernichten. Dies gilt ebenso für vom Auftragnehmer angefertigte<br />

Kopien. Aufträge <strong>und</strong> alle darauf bezüglichen Angaben, Unterlagen, usw. sind als Geschäftsgeheimnis<br />

vertraulich zu behandeln. Die Ausarbeitung von Angeboten, Plänen, usw. anhand der erfolgten Anfragen<br />

hat der Auftragnehmer auf eigene kosten durchzuführen. Der Auftraggeber gewährt für die<br />

Angebotserstellung keine Vergütung oder Kostenerstattung. Angebotsunterlagen des Auftragnehmers<br />

werden nicht retourniert.<br />

15. Zusatzbestimmungen für <strong>Kranaufträge</strong>:<br />

Für alle Aufträge, die das Heben <strong>und</strong> Bewegen von Lasten durch Kran­ <strong>und</strong> Hebegeräte betreffen, gelten<br />

die Allgemeinen Transportbedingungen für das Lastfuhrwerksgewerbe (ATL) verlautbart im Amtsblatt der<br />

Wiener Zeitung vom 15.7.1954 in der jeweils gültigen Fassung als Vertragsgr<strong>und</strong>lage.<br />

Der Auftraggeber behält sich vor, für jeden derartigen Einsatz eine Transportversicherung<br />

abzuschließen. Diese Transportversicherung deckt Schäden an den durch Kran­ <strong>und</strong> Hebegeräte<br />

bewegten Lasten <strong>und</strong> gilt vom Anheben bis zum Ablegen der Last.<br />

Der Transportversicherer ist im Rahmen der in den ATL enthaltenen Haftungsbestimmungen<br />

regressberechtigt.<br />

Die Auswahl der für die Durchführung der Arbeiten benötigten Geräte obliegt ausschließlich dem<br />

Auftragnehmer, die Bezeichnung einer bestimmten Type von Geräten durch den Auftraggeber hat den<br />

Charakter einer Empfehlung <strong>und</strong> ist für den Auftragnehmer nicht bindend. Der Auftragnehmer ist<br />

verpflichtet, alle für die Auswahl der Geräte notwendigen Informationen einzuholen <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

eine Besichtigung der Örtlichkeit vorzunehmen.<br />

Der Auftragnehmer ist weiters verpflichtet. die von ihm eingesetzten Geräte den gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Überprüfungen (TÜV) zu unterziehen <strong>und</strong> entsprechende Prüfberichte beim Gerät<br />

bereitzuhalten.<br />

Allenfalls erforderliche Haftpflichtversicherungen, die für den Einsatz des Gerätes vorgeschrieben sind.<br />

sind ebenfalls vom Auftragnehmer zu besorgen <strong>und</strong> dem Auftraggeber auf Wunsch nachzuweisen.<br />

Anfallende Stehzeiten sind auf den Leistungsscheinen mit Angabe der Begründung (Montagestillstand,<br />

Sturm, Kranausfall etc.) auszuweisen <strong>und</strong> von einem Vertreter des Auftraggebers (Baustellenleiter)<br />

gegenzuzeichnen.<br />

Bei einer Tagesleistung von mind. 8,5 Std. werden 0,5 Std. <strong>und</strong> ab der 17 St<strong>und</strong>e 1 Std. nicht bezahlt.<br />

Unterlagen (Holzschwellen, Eisenplatten etc.) für die Kranabstützungen sind durch den Auftragnehmer<br />

kostenlos beizustellen.<br />

Der Auftraggeber übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Schäden an den vom Auftragnehmer<br />

verwendeten Geräten. Die Geltendmachung von Folgeschäden wird ebenfalls ausgeschlossen.<br />

16. Sonstiges:<br />

Für alle Aufträge besteht SVS / RVS / SKR Verbot.<br />

LogServ / L / schartt, Ref.1/2007 Seite 3/4


Die Benutzung dieser Transportvergabe zu Werbezwecken ist nicht gestattet. Rückfragen sind<br />

ausschließlich an das Transportwesen zu richten.<br />

Preise <strong>und</strong> Leistungen können jederzeit einer konzernweiten Bewertung unterzogen werden. Der<br />

Auftragnehmer ist einverstanden, dass diese Bewertung konzernweit ausgetauscht <strong>und</strong> abgestimmt<br />

wird.<br />

Bei Zahlungseinstellung, Liquidation oder Konkurs des Auftragnehmers oder ähnlichen Maßnahmen<br />

beim Auftragnehmer verpflichtet sich der Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung durch den<br />

Auftraggeber, dem Auftraggeber unverzüglich die im Besitz des Auftragnehmers befindlichen<br />

Auftraggeber­Waren <strong>und</strong> ­Güter auszuhändigen bzw. diese in der Form auszuzeichnen, dass kein<br />

Pfandrecht irgendeiner Art ausgeübt werden kann.<br />

Der Auftragnehmer hat kein Pfandrecht an der Ware des Auftraggebers. § 50 AÖSp ist ausgeschlossen.<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die ihm obliegenden Leistungen nur entsprechend qualifiziertes<br />

<strong>und</strong> ausgebildetes Personal einzusetzen bzw. seine Mitarbeiter entsprechend fachlich anzuweisen.<br />

Der Auftragnehmer ist weiter zur Aufrechterhaltung eines angemessenen Qualitäts­ <strong>und</strong><br />

Umweltmanagement verpflichtet. Sofern ein solches noch nicht eingeführt ist, wird der Auftragnehmer<br />

von Rahmenaufträgen für die schnellstmögliche Installierung sorgen <strong>und</strong> dies der <strong>Logistik</strong> <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong><br />

auf Verlangen nachweisen.<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter, mit Sachen im Eigentum des Auftraggebers oder dessen<br />

Geschäftspartner sorgsam umzugehen. Der Auftragnehmer haftet für jegliche verschuldete<br />

Beschädigung.<br />

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in den Büros, Fabrikationsstätten <strong>und</strong> Lagerräumen des<br />

Auftragnehmers <strong>und</strong> seiner Sublieferanten zu jeder Zeit Kontrollen durchzuführen <strong>und</strong> fehlerhafte<br />

Dokumentation sowie mangelhaftes Material zurückzuweisen. Dieses Recht steht auch den<br />

Endabnehmers des Auftraggebers zu <strong>und</strong> könnte auch durch jeweils zuständige Wirtschaftsprüfer des<br />

Auftraggebers oder Endabnehmers vorgenommen werden. Diese Kontrollen <strong>und</strong> Prüfungen entheben<br />

den Auftragnehmer nicht seiner Verantwortung.<br />

Etwaige Sublieferanten sind bekannt zu geben <strong>und</strong> vom Auftraggeber genehmigen zu lassen.<br />

17. Korrespondenz:<br />

Korrespondenzsprache ist Deutsch. In der Korrespondenz sind stets die komplette Bestellnummer (bzw.<br />

Anfragenummer) sowie Briefzeichen <strong>und</strong> Datum der Vorkorrespondenz anzugeben. Rückfragen sind<br />

ausschließlich an den Auftraggeber zu richten.<br />

18. Gültiges Recht, Gerichtsstand:<br />

Für alle unter diesen Bedingungen erteilten Aufträge gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige<br />

Gericht in Linz oder nach Wahl des Auftraggebers das sachlich zuständige Gericht am Sitz des<br />

Auftragnehmers als vereinbart. Das Vertragsverhältnis zwischen Auftragnehmer <strong>und</strong> Auftraggeber <strong>und</strong><br />

sämtliche Ansprüche daraus unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der<br />

Verweisungsnormen. Die Anwendung des UN­Kaufrechts ist ausgeschlossen.<br />

19. Salvatorische Klausel:<br />

Sollte einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben alle<br />

übrigen Bestimmungen wirksam.<br />

LogServ / L / schartt, Ref.1/2007 Seite 4/4

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