04.01.2013 Aufrufe

Kulturbericht - gesamt (pdf, 6 MB) - Bundesministerium für Unterricht ...

Kulturbericht - gesamt (pdf, 6 MB) - Bundesministerium für Unterricht ...

Kulturbericht - gesamt (pdf, 6 MB) - Bundesministerium für Unterricht ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Dieser Bericht ist ein gekürzter Ausschnitt des weitaus<br />

umfangreicheren Jahresberichtes 2006 der österreichischen<br />

Denkmalpflege, der in der „Österreichischen Zeitschrift<br />

<strong>für</strong> Kunst und Denkmalpflege“ erscheint. Da der<br />

<strong>Kulturbericht</strong> des B<strong>MB</strong>WK ein breites Publikum ansprechen<br />

soll, wurden – wo notwendig – zusätzlich Erklärungen<br />

eingefügt, oder auch Vereinfachungen des Textes vorgenommen.<br />

In der Folge werden Denkmalschutzgesetz (aus dem Jahr<br />

1923 in der geltenden Fassung Bundesgesetz vom<br />

19.8.1999, BGBl.I 170/1999) mit DMSG, Denkmalschutz<br />

mit DMS, Denkmalpflege mit DPFL, Bundesdenkmalamt<br />

mit BDA und <strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> Bildung, Wissenschaft<br />

und Kultur mit B<strong>MB</strong>WK abgekürzt.<br />

DIE ANWENDUNG DES DENKMALSCHUTZ­<br />

GESETZES (DMSG) – RECHTSABTEILUNG<br />

Das DMSG unterscheidet zwischen Privateigentum, welches<br />

bescheidmäßig unter DMS gestellt wird und Eigentum<br />

der öffentlichen Hand sowie gesetzlich anerkannter<br />

Religionsgesellschaften, wo so lange die Rechtsvermutung<br />

des DMS besteht, bis sie bescheidmäßig bestätigt<br />

oder das Gegenteil festgestellt wird. Gemäß der DMSG-<br />

Novelle 1999 bleibt diese Rechtsvermutung nach dem<br />

31.12.2009 nur mehr <strong>für</strong> solche Objekte aufrecht, die<br />

zuvor in eine Verordnung des BDA nach § 2a DMSG aufgenommen<br />

worden sind. Die Erhebungen da<strong>für</strong> sind im<br />

Gang – 2006 wurden <strong>für</strong> 21 polit. Bezirke mehr als doppelt<br />

so viele Verordnungen erlassen wie in den Jahren zuvor.<br />

Auch bei den Unterschutzstellungen von Privateigentum<br />

war mit 263 eine Steigerung festzustellen; dagegen erfolgten<br />

30 Berufungen. Die bescheidmäßigen Bestätigungen<br />

des DMS blieben mit 77 gleich. Die Anzahl der<br />

Berufungen ist mit 7 im Vergleich zum Vorjahr leicht<br />

Bundesdenkmalamt – Zentrale Abteilungen 139<br />

gesunken. Die Anzahl der Feststellungen des Gegenteils<br />

hat sich mit 89 wieder erhöht. Die Aufhebung des DMS<br />

entsprach dem Durchschnitt der letzten Jahre, diesmal 21<br />

und betraf vornehmlich archäologische Denkmale. Die<br />

von der Ausfuhrabteilung erteilten Ausfuhrbewilligungen<br />

<strong>für</strong> Kulturgut werden in schwierigen Fällen von der<br />

Rechtsabteilung verfasst, im Berichtsjahr 20 Fälle. Über<br />

gravierende Veränderungen an wichtigen Denkmalen<br />

wurden ebenfalls 20 Bescheide konzipiert. Weiters obliegt<br />

der Abteilung die Verfassung von Verwaltungsstrafanzeigen<br />

wegen widerrechtlicher Veränderung von Denkmalen,<br />

von Anträgen an die Bezirksverwaltungsbehörde<br />

auf Anordnung von Sicherungsmaßnahmen oder auf<br />

Wiederherstellung des früheren Zustandes des Denkmals.<br />

Die Anzahl ist nahezu identisch mit dem Stand von 2005,<br />

im Berichtsjahr 14 Anzeigen, 14 Sicherungsanträge und<br />

10 Wiederherstellungsanträge. Die Abteilung veranlasst<br />

die Ersichtlichmachung von bescheidmäßigen sowie<br />

durch Verordnung gemäß § 2a DMSG erfolgten Unterschutzstellungen<br />

im Grundbuch. Wie bereits im Vorjahr<br />

war auch zunehmend die Ausstellung von Löschungs- und<br />

Freilassungserklärungen <strong>für</strong> Grundstücksteile, auf denen<br />

sich kein Denkmal befindet, erforderlich.<br />

ABTEILUNG DENKMALVERZEICHNIS<br />

Alle Denkmale in öffentlich-rechtlichem Eigentum unterstehen<br />

nach §2 DMSG Denkmale ex lege dem DMS.<br />

Diese gesetzliche Vermutung erlischt <strong>für</strong> unbewegliche<br />

Denkmale mit 31. 12. 2009. Bis dahin müssen die unbeweglichen<br />

Denkmale, die weiterhin unter DMS bleiben<br />

sollen, in vom BDA erlassenen Verordnungen festgehalten<br />

sein. Das der Abteilung übertragene Projekt des Aufbaus<br />

einer Denkmaldatenbank und der Vorarbeiten <strong>für</strong> die<br />

oben genannten Verordnungen erstreckt sich derzeit<br />

primär auf die Erhebung potentieller Denkmale vor Ort in<br />

Jahr 2001 2002 2003 2004 2005 2006<br />

Unterschutzstellungen privater Objekte<br />

nach § 3 DMSG 209 236 166 197 196 263<br />

Berufungen dagegen 27 32 27 28 19 30<br />

Bescheidmäßige Bestätigungen des DMS <strong>für</strong> Objekte<br />

der öffentlichen Hand und gesetzlich anerkannter<br />

Religionsgesellschaften nach § 2 DMSG 93 86 87 97 77 77<br />

Berufung en dag eg en 2 9 4 7 9 7<br />

Feststellungen des Gegenteils der Rechtsvermutung<br />

nach § 2 DMSG (kein Denkmalschutz) 79 101 121 100 68 89<br />

Aufhebungen des Denkmalschutzes § 5 Abs. 7 DMSG 20 16 28 24 13 21<br />

Absprachen über (gravierende) Veränderungen,<br />

§ 5 Abs. 1 DMSG 20 27 26 33 35 20<br />

Anzeigen wegen widerrechtlicher Veränderung 2 13 10 6 15 14<br />

Anträge auf Sicherungsmaßnahmen 4 10 9 10 13 14<br />

Anträge auf Wiederherstellung 6 10 10 10 8 10<br />

„vorläufige Unterschutzstellung“, Verordnungen nach § 2a DMSG 5<br />

10<br />

11 9 9<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!