Kulturbericht - gesamt (pdf, 6 MB) - Bundesministerium für Unterricht ...
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Dieser Bericht ist ein gekürzter Ausschnitt des weitaus<br />
umfangreicheren Jahresberichtes 2006 der österreichischen<br />
Denkmalpflege, der in der „Österreichischen Zeitschrift<br />
<strong>für</strong> Kunst und Denkmalpflege“ erscheint. Da der<br />
<strong>Kulturbericht</strong> des B<strong>MB</strong>WK ein breites Publikum ansprechen<br />
soll, wurden – wo notwendig – zusätzlich Erklärungen<br />
eingefügt, oder auch Vereinfachungen des Textes vorgenommen.<br />
In der Folge werden Denkmalschutzgesetz (aus dem Jahr<br />
1923 in der geltenden Fassung Bundesgesetz vom<br />
19.8.1999, BGBl.I 170/1999) mit DMSG, Denkmalschutz<br />
mit DMS, Denkmalpflege mit DPFL, Bundesdenkmalamt<br />
mit BDA und <strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> Bildung, Wissenschaft<br />
und Kultur mit B<strong>MB</strong>WK abgekürzt.<br />
DIE ANWENDUNG DES DENKMALSCHUTZ<br />
GESETZES (DMSG) – RECHTSABTEILUNG<br />
Das DMSG unterscheidet zwischen Privateigentum, welches<br />
bescheidmäßig unter DMS gestellt wird und Eigentum<br />
der öffentlichen Hand sowie gesetzlich anerkannter<br />
Religionsgesellschaften, wo so lange die Rechtsvermutung<br />
des DMS besteht, bis sie bescheidmäßig bestätigt<br />
oder das Gegenteil festgestellt wird. Gemäß der DMSG-<br />
Novelle 1999 bleibt diese Rechtsvermutung nach dem<br />
31.12.2009 nur mehr <strong>für</strong> solche Objekte aufrecht, die<br />
zuvor in eine Verordnung des BDA nach § 2a DMSG aufgenommen<br />
worden sind. Die Erhebungen da<strong>für</strong> sind im<br />
Gang – 2006 wurden <strong>für</strong> 21 polit. Bezirke mehr als doppelt<br />
so viele Verordnungen erlassen wie in den Jahren zuvor.<br />
Auch bei den Unterschutzstellungen von Privateigentum<br />
war mit 263 eine Steigerung festzustellen; dagegen erfolgten<br />
30 Berufungen. Die bescheidmäßigen Bestätigungen<br />
des DMS blieben mit 77 gleich. Die Anzahl der<br />
Berufungen ist mit 7 im Vergleich zum Vorjahr leicht<br />
Bundesdenkmalamt – Zentrale Abteilungen 139<br />
gesunken. Die Anzahl der Feststellungen des Gegenteils<br />
hat sich mit 89 wieder erhöht. Die Aufhebung des DMS<br />
entsprach dem Durchschnitt der letzten Jahre, diesmal 21<br />
und betraf vornehmlich archäologische Denkmale. Die<br />
von der Ausfuhrabteilung erteilten Ausfuhrbewilligungen<br />
<strong>für</strong> Kulturgut werden in schwierigen Fällen von der<br />
Rechtsabteilung verfasst, im Berichtsjahr 20 Fälle. Über<br />
gravierende Veränderungen an wichtigen Denkmalen<br />
wurden ebenfalls 20 Bescheide konzipiert. Weiters obliegt<br />
der Abteilung die Verfassung von Verwaltungsstrafanzeigen<br />
wegen widerrechtlicher Veränderung von Denkmalen,<br />
von Anträgen an die Bezirksverwaltungsbehörde<br />
auf Anordnung von Sicherungsmaßnahmen oder auf<br />
Wiederherstellung des früheren Zustandes des Denkmals.<br />
Die Anzahl ist nahezu identisch mit dem Stand von 2005,<br />
im Berichtsjahr 14 Anzeigen, 14 Sicherungsanträge und<br />
10 Wiederherstellungsanträge. Die Abteilung veranlasst<br />
die Ersichtlichmachung von bescheidmäßigen sowie<br />
durch Verordnung gemäß § 2a DMSG erfolgten Unterschutzstellungen<br />
im Grundbuch. Wie bereits im Vorjahr<br />
war auch zunehmend die Ausstellung von Löschungs- und<br />
Freilassungserklärungen <strong>für</strong> Grundstücksteile, auf denen<br />
sich kein Denkmal befindet, erforderlich.<br />
ABTEILUNG DENKMALVERZEICHNIS<br />
Alle Denkmale in öffentlich-rechtlichem Eigentum unterstehen<br />
nach §2 DMSG Denkmale ex lege dem DMS.<br />
Diese gesetzliche Vermutung erlischt <strong>für</strong> unbewegliche<br />
Denkmale mit 31. 12. 2009. Bis dahin müssen die unbeweglichen<br />
Denkmale, die weiterhin unter DMS bleiben<br />
sollen, in vom BDA erlassenen Verordnungen festgehalten<br />
sein. Das der Abteilung übertragene Projekt des Aufbaus<br />
einer Denkmaldatenbank und der Vorarbeiten <strong>für</strong> die<br />
oben genannten Verordnungen erstreckt sich derzeit<br />
primär auf die Erhebung potentieller Denkmale vor Ort in<br />
Jahr 2001 2002 2003 2004 2005 2006<br />
Unterschutzstellungen privater Objekte<br />
nach § 3 DMSG 209 236 166 197 196 263<br />
Berufungen dagegen 27 32 27 28 19 30<br />
Bescheidmäßige Bestätigungen des DMS <strong>für</strong> Objekte<br />
der öffentlichen Hand und gesetzlich anerkannter<br />
Religionsgesellschaften nach § 2 DMSG 93 86 87 97 77 77<br />
Berufung en dag eg en 2 9 4 7 9 7<br />
Feststellungen des Gegenteils der Rechtsvermutung<br />
nach § 2 DMSG (kein Denkmalschutz) 79 101 121 100 68 89<br />
Aufhebungen des Denkmalschutzes § 5 Abs. 7 DMSG 20 16 28 24 13 21<br />
Absprachen über (gravierende) Veränderungen,<br />
§ 5 Abs. 1 DMSG 20 27 26 33 35 20<br />
Anzeigen wegen widerrechtlicher Veränderung 2 13 10 6 15 14<br />
Anträge auf Sicherungsmaßnahmen 4 10 9 10 13 14<br />
Anträge auf Wiederherstellung 6 10 10 10 8 10<br />
„vorläufige Unterschutzstellung“, Verordnungen nach § 2a DMSG 5<br />
10<br />
11 9 9<br />
21