Protokoll über die 10. Geschäftssitzung des ... - in Laxenburg
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am Stu<strong>die</strong>nort. Gefördert werden jene Beträge, <strong>die</strong> <strong>über</strong> € 50,00/Semester h<strong>in</strong>ausgehen,<br />
maximal jedoch € 50,00.<br />
Die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Laxenburg</strong> hat <strong>in</strong> der Sitzung am 27.03.2008 beschlossen, den<br />
StudentInnen ebenfalls e<strong>in</strong>e Förderung <strong>des</strong> Semestertickets <strong>in</strong> Höhe von maximal<br />
€ 50,00 zu gewähren, wenn <strong>die</strong> Richtl<strong>in</strong>ien <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> NÖ erfüllt wurden und außerdem<br />
der Hauptwohnsitz seit m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 3 Jahren <strong>in</strong> <strong>Laxenburg</strong> besteht.<br />
Se<strong>in</strong>erzeit war <strong>die</strong> Förderung bis e<strong>in</strong>schließlich jenes Semesters möglich, <strong>in</strong> der/<strong>die</strong><br />
Antragsteller/<strong>in</strong> das 27. Lebensjahr vollendete und den Nachweis <strong>über</strong> den aufrechten<br />
Bezug der Familienbeihilfe nachwies.<br />
Mittlerweile ist der Bezug der Familienbeilhilfe nur mehr bis zur Vollendung <strong>des</strong> 24.<br />
Lebensjahres möglich.<br />
Das Land NÖ gewährt e<strong>in</strong>e Förderung der Fahrtkosten von Stu<strong>die</strong>renden an folgenden<br />
Personenkreis:<br />
• Ordentliche HörerInnen e<strong>in</strong>er<br />
- öffentlichen Universität<br />
- Privatuniversität<br />
- Fachhochschule<br />
- Pädagogischen Hochschule<br />
• Österreichische Staatsbürgerschaft oder <strong>die</strong> e<strong>in</strong>es EWR-Mitgliedsstaates<br />
• Für Stu<strong>die</strong>rende ab der Vollendung <strong>des</strong> 24. Lebensjahres bis zur Vollendung<br />
<strong>des</strong> 26. Lebensjahres ist der Nachweis <strong>über</strong> den Bezug der Familienbeihilfe im<br />
24. Lebensjahr Voraussetzung.<br />
Dar<strong>über</strong> h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d folgende Nachweise zu erbr<strong>in</strong>gen:<br />
• Inskriptionsbestätigung für das beantragte Semester<br />
• Nachweis <strong>über</strong> den Kauf <strong>des</strong> Semestertickets am Stu<strong>die</strong>nort<br />
Nicht gefördert werden Fahrtkosten zwischen Wohnort und Stu<strong>die</strong>nort, Stu<strong>die</strong>ngebühren<br />
und Wohnkosten.<br />
Die Förderrichtl<strong>in</strong>ien der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Laxenburg</strong> sollen nun dah<strong>in</strong>gehend abgeändert<br />
werden, dass jeweils <strong>die</strong> Erfüllung der aktuellen Richtl<strong>in</strong>ien für <strong>die</strong> Förderung<br />
der Fahrtkosten von Stu<strong>die</strong>renden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> NÖ gegeben se<strong>in</strong> muss und dar<strong>über</strong><br />
h<strong>in</strong>aus der Hauptwohnsitz seit m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 3 Jahren <strong>in</strong> <strong>Laxenburg</strong> bestehen muss<br />
(Stichtag 01.<strong>10.</strong> bzw. 01.03. <strong>des</strong> jeweiligen Stu<strong>die</strong>njahres).<br />
Diskussion:<br />
Frau GR Schmidt-K<strong>in</strong>dl, Herr Bürgermeister<br />
Antrag:<br />
Herr Bürgermeister stellt den Antrag, <strong>die</strong> Richtl<strong>in</strong>ien zur Gewährung e<strong>in</strong>er Förderung<br />
der Fahrtkosten von Stu<strong>die</strong>renden wie folgt festzulegen:<br />
Anspruchsberechtigte Personen:<br />
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