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Newsletter September 2012 - 40plus

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De-Mail – einfach und sicher<br />

Mit dem De-Mail-Gesetz hat der Gesetzgeber erstmals einen<br />

Rahmen geschaffen, der es Unternehmen ermöglicht,<br />

künftig den Großteil ihrer Geschäftspost durch ein elektronisches<br />

Medium zu ersetzen. Das reicht von Verträgen und<br />

Policen über Kontoauszüge, Genehmigungen oder Bescheide<br />

bis hin zu betriebsinternen Dokumenten wie Gehaltsabrechnungen.<br />

Abgesicherte Anmeldeverfahren, verschlüsselte<br />

Transportwege und Sende- und Empfangsbestätigungen<br />

ermöglichen eine sichere und nachweisbare elektronische<br />

Kommunikation mit Kunden, Lieferanten, Partnern und<br />

Mitarbeitern. Dritte können Nachrichten weder einsehen<br />

noch manipulieren.<br />

Jede De-Mail ist nachweisbar<br />

Die zweite wichtige Eigenschaft von De-Mail neben der Sicherheit<br />

ist die Nachweisbarkeit. Der Anwender kann für<br />

seine versandte Nachricht eine Sende- und Zustellbestätigung<br />

bei seinem Anbieter anfordern. Diese zeigt eine Referenz<br />

auf die jeweilige De-Mail und die genaue Uhrzeit, wann<br />

die Nachricht beim Empfänger zugestellt wurde. Besonders<br />

bei zeitkritischen Dokumenten, etwa bei Schriftstücken mit<br />

gesetzter Antwortfrist, ist die Nachweisbarkeit, wann und<br />

an wen eine Nachricht versandt wurde, wichtig.<br />

Wirtschaftlich und ressourcenschonend<br />

De-Mail vereint damit die Vorteile der Briefpost – sicher,<br />

vertraulich und nachweisbar – mit der Schnelligkeit und<br />

2<br />

Jubiläumsausgabe – 10 Jahre <strong>40plus</strong><br />

Flexibilität einer herkömmlichen E-Mail. Die Kosten- und<br />

Zeitersparnis ist enorm. Die Arbeitsschritte Ausdrucken<br />

und Kuvertieren fallen weg. Das Frankieren, die oft lästige<br />

Suche nach einer Briefmarke und der Gang zur Post auch.<br />

Mit De-Mail landen Dokumente einfach und ohne großen<br />

Arbeitsaufwand in Sekundenschnelle im digitalen Postfach.<br />

Einfache Registrierung und Implementierung<br />

im Unternehmen<br />

Genau wie Privatnutzer, müssen sich auch Unternehmen<br />

einmalig bei einem De-Mail-Anbieter registrieren und<br />

identifizieren. Erforderlich ist mindestens ein gesetzlicher<br />

Vertreter – etwa der Geschäftsführer oder ein Prokurist<br />

– sowie ein gültiger Unternehmensnachweis, zum Beispiel<br />

ein Handelsregisterauszug. Eine zusätzliche Identifikation<br />

einzelner Mitarbeiter ist nicht notwendig. Diese Angaben<br />

müssen vom zertifizierten De-Mail-Provider überprüft<br />

werden. Geschäftskunden mit eigener Domain können je<br />

nach Bedarf mehrere Postfächer einrichten. So lassen sich<br />

Nachrichten besser einzelnen Bereichen oder Standorten<br />

zuordnen. Der Firmenname wird Bestandteil der De-Mail<br />

Adresse, nach dem Schema Vorname.Nachname@Meinefirma.de-mail.de<br />

oder Einkauf@Meinefirma.de-mail.de.<br />

Anschließend werden weder neue Hardware noch Programme<br />

benötigt: Die Telekom bietet standardisierte Produkte,<br />

die keinen großen Integrationsaufwand erfordern. Kleine<br />

Firmen zum Beispiel greifen über den Webbrowser auf ihr<br />

De-Mail-Konto zu. Die E-Mail-Systeme mittlerer und großer<br />

Unternehmen verbindet die Telekom über ein Gateway<br />

mit De-Mail. So können die Mitarbeiter den neuen Dienst<br />

direkt über ihr gewohntes E-Mail-Programm nutzen. n<br />

Information, Bestellung und Beratung:<br />

Im Internet unter www.telekom.de/de-Mail<br />

Kostenfreie Hotline 0800-33 09415<br />

Karsten Schulz<br />

Telekom Deutschland GmbH<br />

Direkter Vertrieb und Service<br />

Landgrabenweg 151<br />

53227 Bonn<br />

Mobil: 0170-7610581<br />

karsten.schulz@telekom.de

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