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Der Bürgermeister informiert, Folge 6, Dezember 2009 - in Laxenburg

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Geme<strong>in</strong>de aktuell<br />

Damit kann knapp e<strong>in</strong> Drittel der Fläche auf das notwendige Niveau<br />

angehoben werden.<br />

Es wird der Antrag gestellt, die Firma Lang u. Menhofer BaugmbH &<br />

Co KG, 2492 Eggendorf, mit den oben beschriebenen Arbeiten zum<br />

Preis von 37.792,80 <strong>in</strong>kl. USt zu beauftragen.<br />

� Abstimmungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig angenommen<br />

Grundstücksankauf Jägergasse 11;<br />

(Bericht: <strong>Bürgermeister</strong> Ing. Robert Dienst)<br />

Grundsatzbeschluss<br />

Das Grundstück Nr. 151/6 (Eigentümer<strong>in</strong>: Frau Zita Graf, 2362 Biedermannsdorf)<br />

<strong>in</strong> der Jägergasse 11 wurde von der Bank Austria<br />

Immobilienservice, 1020 Wien, zum Verkauf angeboten. <strong>Der</strong> Kaufpreis<br />

soll E 289.000,- betragen. Das Grundstück liegt im Bauland<br />

Kerngebiet und hat e<strong>in</strong> Flächenausmaß von 834 m². Die Bebauungsbestimmungen<br />

sehen Bauklasse II vor, geschlossene Bebauung sowie<br />

e<strong>in</strong>e Bebauungsdichte von 50 %. Damit würde sich dieses Grundstück<br />

hervorragend für die Errichtung von Wohnbau eignen. Die<br />

Nebenkosten für den Erwerb dieses Grundstückes belaufen sich auf<br />

ca. 10 %. Neben der Grunderwerbssteuer (3,5 %), der E<strong>in</strong>tragungsgebühr<br />

<strong>in</strong> das Grundbuch (1 %), der Maklerprovision (3 % zuzüglich<br />

USt.) fallen noch die Kosten für die Vertragserrichtung an.<br />

Es soll der Grundsatzbeschluss gefasst werden, das Grundstück Nr.<br />

151/6, EZ 324, KG <strong>Laxenburg</strong>, zu den o.a. Konditionen für die Geme<strong>in</strong>de<br />

anzukaufen.<br />

� Abstimmungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig angenommen<br />

Kaufangebot<br />

Gemäß dem Grundsatzbeschluss wurde für das o.a. Grundstück e<strong>in</strong><br />

Kaufanbot ausgearbeitet, das von der Verkäufer<strong>in</strong> und von Herrn<br />

Die vere<strong>in</strong>sfreundlichste<br />

Geme<strong>in</strong>de des Landes<br />

Mit großer Freude konnte <strong>Bürgermeister</strong> Ing. Robert Dienst im September<br />

die Auszeichnung „Vere<strong>in</strong>sfreundlichste Geme<strong>in</strong>de“ aus den<br />

Händen des Landeshauptmannes Dr. Erw<strong>in</strong> Pröll entgegennehmen.<br />

Auch heuer war der Wettbewerb von den Niederösterreichischen<br />

Nachrichten wieder ausgeschrieben worden, und der Sieg g<strong>in</strong>g<br />

diesmal klar an die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Laxenburg</strong> für den Bezirk Mödl<strong>in</strong>g,<br />

die sich durch besondere Unterstützung der Vere<strong>in</strong>e ausgezeichnet<br />

hatte. „Es ist uns e<strong>in</strong>e große Freude, dass dieses Mite<strong>in</strong>ander<br />

auch von Seiten des Landes anerkannt wird“, erklärte <strong>Bürgermeister</strong><br />

Dienst angesichts der Verleihung <strong>in</strong> St. Pölten. „Denn diese so positive<br />

Wechselwirkung zwischen Geme<strong>in</strong>de, Institutionen und Vere<strong>in</strong>en<br />

sehe ich als Grundlage für die hohe Lebensqualität unseres Ortes,<br />

dessen Lebendigkeit und se<strong>in</strong>e Zukunft.“<br />

E<strong>in</strong> großes und aufrichtiges Dankeschön allen unseren Vere<strong>in</strong>en<br />

und Institutionen sagen herzlichst<br />

GfGR Gerti Scherbichler und Bgm. Robert Dienst.<br />

<strong>Dezember</strong> <strong>2009</strong><br />

6<br />

<strong>Bürgermeister</strong> vorbehaltlich e<strong>in</strong>es Geme<strong>in</strong>deratsbeschlusses unterfertigt<br />

wurde. Die wesentlichen Punkte dieses Kaufanbotes s<strong>in</strong>d:<br />

Kaufpreis E 289.000,–, Vermittlungsvergütung: 3 % des Kaufpreises<br />

zuzüglich 20 % USt., zu entrichten – nach erfolgreicher Willensübere<strong>in</strong>stimmung<br />

und Rechnungslegung über den Abschluss des<br />

gegen ständlichen Rechtsgeschäftes.<br />

Zusatzvere<strong>in</strong>barung: Das Kaufanbot wurde vorbehaltlich e<strong>in</strong>es<br />

Geme<strong>in</strong>deratsbeschlusses erteilt. <strong>Der</strong> Beschluss des Kaufvertrages<br />

soll <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>deratssitzung im <strong>Dezember</strong> <strong>2009</strong> erfolgen. Die<br />

Übergabe und Bezahlung des Kaufgegenstandes wird im Februar<br />

2010 stattf<strong>in</strong>den.<br />

<strong>Der</strong> Antrag lautet, dem o.a. Kaufangebot und den Kosten für die Vermittlungsvergütung<br />

<strong>in</strong> Höhe von E 10.404,– (<strong>in</strong>kl. 20 % USt.) zuzustimmen.<br />

� Abstimmungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig angenommen<br />

Die Punkte der nicht öffentlichen Sitzung werden gesondert protokolliert.<br />

Alle Punkte dieser nicht öffentlichen Sitzung wurden<br />

e<strong>in</strong>stimmig beschlossen. Die nächste Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates<br />

ist derzeit für Dienstag, den 15. <strong>Dezember</strong> <strong>2009</strong> um 19.00 Uhr<br />

geplant. Den fixen Zeitpunkt ersehen Sie bitte aus dem Anschlag<br />

auf der Amtstafel oder unter „Aktuell“ <strong>in</strong> unserer Homepage<br />

www.laxenburg.at. Dort f<strong>in</strong>den Sie übrigens jeweils nach der<br />

Beschlussfassung im nächsten Geme<strong>in</strong>derat dieses auszugsweise<br />

dargelegte Protokoll <strong>in</strong> vollem Umfang zum Nachlesen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr <strong>Bürgermeister</strong> Ing. Robert Dienst<br />

<strong>Der</strong> <strong>Bürgermeister</strong> <strong><strong>in</strong>formiert</strong><br />

<strong>Der</strong> <strong>Bürgermeister</strong> <strong><strong>in</strong>formiert</strong> 7 <strong>Dezember</strong> <strong>2009</strong><br />

Geme<strong>in</strong>de aktuell<br />

12. Novelle zum Führersche<strong>in</strong>gesetz Mopedausweis & Microcar<br />

Am 1. September <strong>2009</strong> ist die 12. Novelle zum Führersche<strong>in</strong>gesetz <strong>in</strong> Kraft getreten. Diese Änderung be<strong>in</strong>haltet gravierende<br />

Änderungen für das Lenken von Mopeds, Microcars, Quads oder Invalidenkraftfahrzeugen. E<strong>in</strong> Moped, Microcar, Quad oder<br />

Invalidenkraftfahrzeug darf nur mit e<strong>in</strong>em entsprechenden Mopedausweis oder mit e<strong>in</strong>em Führersche<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er beliebigen Klasse<br />

gelenkt werden.<br />

M<strong>in</strong>destalter:<br />

E<strong>in</strong> Mopedausweis kann frühestens mit 15 Jahren erlangt werden.<br />

Berechtigungsumfang:<br />

Mit e<strong>in</strong>em Mopedausweis dürfen folgende KFZ gelenkt werden:<br />

• Motorfahrräder bis maximal 50ccm und 45km/h Bauartgeschw<strong>in</strong>digkeit<br />

• Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge („Microcars“)<br />

• Quads bis maximal 50 ccm und 45 km/h Bauartgeschw<strong>in</strong>digkeit<br />

• Invalidenkraftfahrzeuge<br />

• Bis zum 20. Lebensjahr gilt das Alkohol-Limit von 0,1 Promille.<br />

Was benötigt man für die Erlangung e<strong>in</strong>es Mopedausweises?<br />

Die Mopedprüfung kann frühestens sechs Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden. <strong>Der</strong> Ausweis wird aber erst frühestens<br />

am 15. Geburtstag ausgehändigt. Unter 16 Jahren benötigt man die E<strong>in</strong>willigungserklärung e<strong>in</strong>es Erziehungsberechtigten (Eltern<br />

müssen e<strong>in</strong>verstanden se<strong>in</strong>, dass der Mopedausweis bereits mit 15 Jahren ausgestellt wird.) <strong>Der</strong> Ausweis wird durch e<strong>in</strong>e ermächtigte<br />

Institution ausgestellt (Fahrschule, Automobilclub). Für die Ausstellung des Ausweises ist e<strong>in</strong> aktuelles Passfoto erforderlich.<br />

Voraussetzungen:<br />

• Sechsstündiger Theoriekurs<br />

• Theorieprüfung (Multiple-Choice-Verfahren)<br />

• Achtstündige Praxisschulung (sechs Stunden Übungsplatz, zwei Stunden Straße)<br />

bei e<strong>in</strong>em Automobilclub oder bei e<strong>in</strong>er Fahrschule<br />

Wird die Berechtigung für mehrere Fahrzeugkategorien beantragt (Moped, vierrädriges Leichtkraftfahrzeug), so ist die theoretische<br />

Ausbildung und theoretische Prüfung <strong>in</strong>sgesamt nur e<strong>in</strong> Mal zu absolvieren. Die praktische Ausbildung (6 Unterrichtse<strong>in</strong>heiten<br />

Übungsplatz) muss jedoch auf Fahrzeugen aller beantragten Kategorien absolviert werden. Die praktische Schulung im öffentlichen<br />

Verkehr (zwei Unterrichtse<strong>in</strong>heiten) ist jedenfalls zu absolvieren, wenn die Berechtigung für e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>spuriges KFZ beantragt wird. Das<br />

gilt auch, wenn nach Erwerb des Mopedausweises e<strong>in</strong>e Ausdehnung auf weitere Fahrzeugkategorien beantragt wird. Die jeweilige<br />

Fahrzeugkategorie wird auf dem Mopedausweis e<strong>in</strong>getragen.<br />

Übergangsbestimmungen:<br />

• Wer bis zum 1. März 2010 das 15. Lebensjahr vollendet und vor dem 1. September <strong>2009</strong> mit der Ausbildung zum<br />

Mopedausweis begonnen hat, ist nach der bisherigen Rechtslage zu behandeln.<br />

• Wer e<strong>in</strong>en Mopedausweis für Motorfahrräder oder Invalidenkraftfahrzeuge nach den bis 1. September <strong>2009</strong> gültigen<br />

Bestimmungen erworben hat, muss zur Erweiterung auf „vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge“ lediglich e<strong>in</strong>e praktische Schulung<br />

am Übungsplatz (und auch die theoretische Zusatzprüfung!) absolvieren.<br />

• Wer e<strong>in</strong>en Mopedausweis für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nach den bis 1. September <strong>2009</strong> gültigen Bestimmungen<br />

erworben hat, kann bis zum 1. September 2011 die Ausstellung e<strong>in</strong>es Mopedausweises für Motorfahrräder und/oder<br />

Invalidenkraftfahrzeuge ohne zusätzliche praktische Ausbildung beantragen. Nach diesem Zeitpunkt ist e<strong>in</strong>e praktische<br />

Schulung am Übungsplatz mit e<strong>in</strong>em Fahrzeug der jeweils angestrebten Art zu absolvieren.<br />

• Wer „glaubhaft macht“, dass er vor dem 1. September <strong>2009</strong> zulässigerweise ohne e<strong>in</strong>en Mopedausweis Motorfahrräder<br />

gelenkt hat (das heißt: bereits 24 Jahre alt war), dem ist bis zum 1. September 2011 auf Antrag e<strong>in</strong> Mopedausweis für<br />

Motorfahrräder und/oder Invalidenkraftfahrzeuge auszustellen. Nach diesem Zeitpunkt muss die jeweilige Ausbildung<br />

und Prüfung komplett absolviert werden.

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