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Jahresbericht 2011 - DFH

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Neue Finanzierungsrichtlinien<br />

Im Jahr <strong>2011</strong> wurde durch das Referat „Evaluation und Finanzierung von Studienprogrammen“ eine Vielzahl an Vereinfachungen<br />

vorgenommen. Ab dem Studienjahr 2012 / 2013 tritt die Vereinfachung des Evaluationsrhythmus sowie der<br />

Finanzierungsrichtlinien in Kraft.<br />

Bisher durchliefen die integrierten Studiengänge eine maximal zwei<br />

Jahre dauernde Vorbereitungsphase und eine anschließende sechsjährige<br />

Erprobungsphase, um zuletzt in die zeitlich nicht begrenzte<br />

etablierte Phase eintreten zu können.<br />

Dieses als zu komplex wahrgenommene System wurde nun vereinfacht.<br />

Über die Vereinfachung der Verwaltung der Studiengänge hinaus<br />

gaben uns zwei wichtige Gründe Anlass, diese Reform vorzunehmen:<br />

Die Differenzierung in verschiedene Phasen war zum einen relativ<br />

komplex und dadurch nicht einfach zu verstehen. Zum anderen<br />

erscheint die ausdifferenzierte Phasenstruktur, wie sie vor zehn Jahren<br />

gerechtfertigt war, als die deutsch-französischen integrierten Studiengänge<br />

in unseren beiden Ländern noch eine Neuheit waren, heute<br />

weniger geeignet.<br />

Ab dem Studienjahr 2012 / 2013 können neue Studiengänge ein<br />

Einführungsjahr in Anspruch nehmen. Alle anderen Studiengänge<br />

werden sich bereits im neuen Fördersystem befinden oder unmittelbar<br />

in dieses eintreten. Das neue System sieht eine regelmäßige Evaluierung<br />

der Qualität der Studiengänge im Vier-Jahres-Rhythmus vor.<br />

Des Weiteren hat die <strong>DFH</strong> beschlossen, die Zusammensetzung der<br />

an die Mitglieds- und Partnerhochschulen überwiesenen Zuwendungen<br />

neu zu gestalten, um sowohl die Finanzierung bereits bestehender<br />

erfolgreicher Kooperationen unter ihrem Dach zu sichern als auch<br />

die Aufnahme neuer Kooperationen gemäß der in der Agenda 2020<br />

gesetzten Ziele zu ermöglichen.<br />

Alle Kooperationen erhalten zukünftig eine pauschale Zuwendung<br />

für die Infrastrukturkosten und für den Erwerb von sprachlichen und<br />

interkulturellen Kompetenzen. Außerdem werden allen Studierenden<br />

der <strong>DFH</strong> kostenlose Online-Sprachkurse für Deutsch und Französisch<br />

zur Verfügung gestellt. Die Höhe dieser Zuwendung berechnet sich<br />

nach der Anzahl der Studierenden in der Auslandsphase:<br />

16<br />

• 3.000 Euro, wenn die Anzahl der sich in der Auslandsphase<br />

befindenden Studierenden der deutschen und der<br />

französischen Hochschule unter 5+5 Studierenden liegt<br />

• 5.000 Euro, wenn die Anzahl der Studierenden in der<br />

Auslandsphase bei mindestens 5+5 und unter<br />

30 Studierenden liegt<br />

• 8.000 Euro, wenn die Anzahl der Studierenden in der<br />

Auslandsphase bei mindestens 5+5 und bei 30 Studierenden<br />

oder mehr liegt<br />

Gewiss wird die Fördersumme für die Mehrheit der Kooperationen in<br />

der ehemaligen „Erprobungsphase“ insofern abnehmen, als die bisher<br />

zugewiesenen Mittel für die sprachliche Vorbereitung mit den<br />

Infrastrukturmitteln zusammengelegt werden.<br />

Jedoch wird die Mehrheit der Kooperationen unter dem Dach der<br />

<strong>DFH</strong>, die sich in der ehemaligen „etablierten Phase“ befinden und<br />

unabhängig von der Anzahl der Studierenden in der Auslandsphase<br />

eine Zuwendung in Höhe von 5.000 Euro erhalten, zukünftig die Aussicht<br />

auf eine höhere Fördersumme haben.<br />

Letztlich sinkt dadurch die an Infrastrukturmitteln vergebene Summe.<br />

Die dadurch frei werdenden Mittel werden, wie bereits erwähnt,<br />

für die Unterstützung neuer Projekte verwendet. Auf diese Weise sollen<br />

die Ziele der Agenda 2020 verwirklicht werden.<br />

Die neuen Finanzierungsrichtlinien gelten in gleicher Weise für alle<br />

Kooperationen und die Unterscheidung in Phasen entfällt, sodass die<br />

neue Regelung gleichzeitig auch gerechter ist.<br />

Die Richtlinien zur Vergabe der Mobilitätsbeihilfen an die Studierenden<br />

bleiben unverändert. Somit liegt die Fördersumme weiterhin<br />

bei 270 Euro pro Monat für eine Dauer von maximal zehn Monaten<br />

pro Studienjahr.<br />

Im Falle einer Kofinanzierung der Mobilitätsbeihilfen vergibt die <strong>DFH</strong><br />

zusätzlich zu den Infrastrukturmitteln weitere Mittel. Für jeden eingeschriebenen<br />

<strong>DFH</strong>-Studierenden, der seine Mobilitätsbeihilfe durch<br />

eine externe Finanzquelle erhält, werden dem Studiengang 1.000<br />

Euro pro Studierenden in der Auslandsphase für zwei Semester (bzw.<br />

500 Euro für einen Auslandsaufenthalt von einem Semester) ausgezahlt.<br />

Die Summe wird den Hochschulen in Form einer Zulage zu den<br />

Infrastrukturmitteln zugeteilt. Diese zusätzlichen Mittel werden maximal<br />

für die Hälfte der bei der <strong>DFH</strong> in einem Studiengang eingeschriebenen<br />

Studierenden in der Auslandsphase vergeben.<br />

Folgende externe Finanzquellen sind möglich: Zuwendungen von<br />

Unternehmen, Verbänden, Vereinen, Stiftungen u.ä. sowie Zuwendungen<br />

aus anderen Förderprogrammen (z.B. Erasmusstipendien,<br />

BAföG, nationale Förderprogramme) oder Gebietskörperschaften<br />

(z.B. Regionen) sowie Eigenmittel der Studierenden.<br />

Die Kofinanzierung ist nicht verpflichtend. Es handelt sich um eine<br />

Chance für die Programmbeauftragten, ihre Infrastrukturmittel aufzustocken.<br />

Die Hochschulen, die keinen Gebrauch von der Kofinanzierung<br />

machen, erhalten weiterhin die üblichen Mobilitätsbeihilfen für<br />

die bei der <strong>DFH</strong> eingeschriebenen Studierenden in der Auslandsphase.

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