Gewerbegebiet Haltern Süd - Haltern am See
Gewerbegebiet Haltern Süd - Haltern am See
Gewerbegebiet Haltern Süd - Haltern am See
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Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
Amt für Planung und Umwelt<br />
Bebauungsplan Nr. 56<br />
- <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong> <strong>Süd</strong> -<br />
Begründung zum Bebauungsplan<br />
2. Offenlage<br />
Stand: 17. November 2009<br />
Pesch & Partner<br />
Architekten Stadtplaner<br />
Zweibrücker Hof 2, 58313 Herdecke<br />
1
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung 4<br />
2. Planungsziele 6<br />
3. Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans 7<br />
4. Planungsgrundlagen 9<br />
4.1 Gebietsentwicklungsplan (GEP) 9<br />
4.2 Flächennutzungsplan (FNP) 9<br />
4.3 Vorhandenes Planungsrecht 9<br />
5. Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebiets 9<br />
5.1 Städtebauliche Strukturen 9<br />
5.2 Nutzungsstrukturen im Plangebiet 10<br />
5.3 Verkehrliche Erschließung 11<br />
5.4 K<strong>am</strong>pfmittel und sonstige Bodenbelastungen 12<br />
5.5 Entwässerung 12<br />
5.6 Leitungstrassen 13<br />
6. Planungsrechtliche Festsetzungen 13<br />
6.1 Art der baulichen Nutzung 13<br />
6.2 <strong>Gewerbegebiet</strong>e (GE) und eingeschränkte <strong>Gewerbegebiet</strong>e (GEe) 13<br />
6.3 Mischgebiete 16<br />
6.4 Maß der baulichen Nutzung 17<br />
6.5 Gebäudehöhen und Höhenlage der Gebäude 17<br />
6.6 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche 17<br />
6.7 Stellplätze, Parkplätze für Besucher 18<br />
6.8 Pflanzbindungen und Pflanzgebote 18<br />
6.9 Örtliche Bauvorschriften 19<br />
7. Verkehrskonzeption und verkehrliche Auswirkungen 20<br />
8. Immissionsschutz 21<br />
8.1 Straßenverkehrsbedingte Schallimmissionen 21<br />
8.2 Aktive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände oder –wälle 21<br />
8.3 Passive Schallschutzmaßnahmen 22<br />
8.4 Gewerbliche Schallemissionen 22<br />
9. Hinweise 23<br />
10. Bodenordnung 24<br />
11. Zus<strong>am</strong>menfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB (wird ergänzt) 24<br />
12. Gutachten 24<br />
2
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Teil B – Umweltbericht 26<br />
13. Einleitung Umweltbericht 26<br />
13.1 Übergeordnete Ziele des Umweltschutzes, Schutz von Sachgütern 27<br />
14. Bestandsdarstellung und Bewertung des Plangebiets 32<br />
14.1 Bestandsaufnahme zum Umweltzustand des Plangebiets 32<br />
14.2 Schutzgut Mensch 33<br />
14.3 Schutzgut Pflanzen und Tiere, Artenvielfalt 34<br />
14.4 Schutzgut Boden 35<br />
14.5 Schutzgut Wasser 37<br />
14.6 Schutzgut Klima / Luft 38<br />
14.7 Schutzgut Landschaftsbild / Ortsbild 38<br />
14.8 Schutzgut Sach- und Kulturgüter 39<br />
14.9 Wechselwirkungen 39<br />
15. Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und Nicht-Durchführung der Planung 39<br />
15.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung 39<br />
15.2 Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung der Planung 39<br />
16. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 40<br />
16.1 Schutzgut Mensch 40<br />
16.2 Schutzgüter Pflanzen, Tiere und Artenvielfalt sowie Orts- und Landschaftsbild 41<br />
16.3 Schutzgut Boden 42<br />
16.4 Schutzgut Wasser 42<br />
16.5 Schutzgut Klima / Luft 43<br />
16.6 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung (Monitoring) 44<br />
16.7 Allgemein verständliche Zus<strong>am</strong>menfassung 44<br />
17. Überschlägige Flächenbilanz 45<br />
3
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Teil A – Städtebaulicher Teil<br />
1. Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung<br />
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 56 liegt südlich des historischen Stadtkerns der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
zwischen dem Bahnhofsbereich der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> und der Bahnstrecke Wanne-Eickel – Bremen sowie der<br />
Lippeaue. Das Plangebiet umfasst bis auf wenige Teilflächen bereits überwiegend bebaute Grundstücke, die im <strong>Süd</strong>en<br />
sowie im Osten des Plangebiets unmittelbar an das ‚Naturschutzgebiet (NSG) Lippeauen’ angrenzen.<br />
Aus historischer und städtebaulicher Sicht bildet die aus südlicher Richtung auf das Stadtzentrum zulaufende<br />
Recklinghäuser Straße das ‚Rückgrat’ des Gebiets. An der Recklinghäuser Straße wurden auch die ersten<br />
Bestandsgebäude errichtet. Die Flächen westlich und östlich der Recklinghäuser Straße wurden erst im Verlauf des<br />
20. Jahrhunderts erschlossen und bebaut, nachdem sie aufgrund der Auffüllung der ehemaligen Aueflächen der Lippe<br />
als hochwasserfrei eingestuft werden konnten. Traditionell wurden entlang der alten Recklinghäuser Straße auf der<br />
windabgewandten Seite der <strong>Haltern</strong>er Innenstadt gewerblich-industrielle Nutzungen angesiedelt (z. B. Glasfabrik,<br />
Mülldeponie, Röhrenfabrik u. a.), die aus funktionalen, gestalterischen oder hygienischen Gründen nicht in der westlich<br />
gelegenen Innenstadt untergebracht werden konnten oder sollten. Nach der ‚Rekultivierung’ der ehemaligen städtischen<br />
Mülldeponie ‚Lorenk<strong>am</strong>p’ konnten auch die westlich der alten Recklinghäuser Straße gelegenen Flächen als<br />
Gewerbeflächen erschlossen, veräußert und bebaut werden, so dass die Entwicklung des Gebiets scheinbar<br />
abgeschlossen war. Seit einiger Zeit treten innerhalb des Plangebiets jedoch die nachfolgend beschriebenen<br />
Entwicklungshemmnisse und Nutzungskonflikte auf, die eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine generelle<br />
Aufwertung des Plangebiets erfordern.<br />
Nutzungskonflikte<br />
Innerhalb des Plangebiets befinden sich unterschiedliche gewerbliche Nutzungen, Einzelhandelsnutzungen,<br />
Handwerksbetriebe, eine Diskothek sowie verschiedene betriebsbezogene, aber auch profane Wohnnutzungen. Das<br />
Gebiet ist durch diese Gemengelage geprägt, was in der Vergangenheit zu Konflikten zwischen den unterschiedlichen<br />
Nutzungsarten geführt hat. Innerhalb des Bebauungsplanverfahrens Nr. 56 sollen u. a. die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen erarbeitet werden, wie die vorhandenen Nutzungskonflikte reduziert und mittel- bis langfristig gelöst<br />
werden können.<br />
Mindernutzung der Gewerbeflächen, Brachflächenproblematik<br />
In den letzten Jahren hat sich innerhalb des Plangebiets aufgrund des generellen ökonomischen Strukturwandels, aber<br />
auch wegen der Struktur und Ausrichtung der im Gebiet gelegenen Gewerbebetriebe die Tendenz zur Mindernutzung<br />
der gewerblichen Bauflächen verstärkt. In manchen Bereichen sind durch Werksschließungen (z. B. frühere<br />
Röhrenfabrik VW Elektrorohre GmbH Rohrwerk <strong>Haltern</strong>) große Flächen komplett brachgefallen und werden nun<br />
teilweise als Lagerflächen zwischengenutzt. Aufgrund der vorgenannten Werksschließungen und gewerblicher<br />
Insolvenzen befinden sich zudem verschiedene Grundstücke in gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahren, was eine<br />
bauleitplanerische Steuerung zusätzlich erschwert. Die partielle Mindernutzung der Grundstücke ist auch im Vergleich<br />
zu den anderen <strong>Gewerbegebiet</strong>en in der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> (z. B. <strong>Gewerbegebiet</strong> Münsterknapp) augenfällig.<br />
Diesen Tendenzen soll durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 ‚<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong> <strong>Süd</strong>’<br />
entgegengetreten werden, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung dieses Gebiets – das Plangebiet bildet den<br />
südlichen Stadteingang der Stadt <strong>Haltern</strong> – zu gewährleisten. Zudem soll unter Berücksichtigung der sonstigen<br />
Einzelhandelslagen in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> – dies betrifft vor allem die historische Innenstadt – die Zulässigkeit von<br />
Einzelhandelsbestand und -vorhaben innerhalb des Plangebiets differenziert geregelt werden.<br />
Aufstellung einer Einzelhandelskonzeption für die Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
Aufgrund der dyn<strong>am</strong>ischen Entwicklung der Einzelhandelsbranche hat die Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> eine<br />
Einzelhandelskonzeption (Verf. CIMA Beratung und Management GmbH, Einzelhandelskonzept für die Stadt <strong>Haltern</strong><br />
<strong>am</strong> <strong>See</strong>, Köln, Stand August 2008) für das Stadtgebiet erarbeiten lassen. Die im April 2009 redaktionell ergänzte<br />
Einzelhandelskonzeption ist <strong>am</strong> 28.05.2009 durch den Rat der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> beschlossen worden.<br />
Ein zusätzlicher Grund für die Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes sind die neuen gesetzlichen Regelungen, die<br />
die Kommunen bei der Steuerung und Weiterentwicklung des örtlichen Einzelhandels unterstützen sollen. Nach dem<br />
4
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
neuen § 24a des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogr<strong>am</strong>m – LEPro), zuletzt geändert durch<br />
Gesetz vom 19. Juni 2007, dürfen Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige<br />
Handelsbetriebe (Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO) nur in zentralen Versorgungsbereichen (Innenstädte,<br />
Ortsteil- bzw. Stadtteilzentren und Nahversorgungsbereiche) ausgewiesen werden. Für die räumliche und funktionale<br />
Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche (Haupt-, Neben- oder Nahversorgungszentren) sowie die Festlegung<br />
der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente liegt die Planungshoheit und Zuständigkeit bei den Kommunen.<br />
In der Einzelhandelskonzeption werden folgende Aussagen getroffen:<br />
• Analyse der bisherigen Einzelhandelsstruktur, Kaufkraftstrukturen, regionaler Wettbewerb<br />
• Abgrenzungsvorschläge für die zentralen Versorgungsbereiche in der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> (Innenstadt,<br />
Ortsteil- und/oder Stadtteilzentren und Nahversorgungsbereiche)<br />
• Vorschläge für den Beschluss zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente (<strong>Haltern</strong>er Liste), Ableitung<br />
aus der Örtlichkeit<br />
Das vorliegende Einzelhandelskonzept unterbreitet darüber hinaus grundsätzliche strategische<br />
Handlungsempfehlungen zur Optimierung der Nahversorgung in den Ortsteilen der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> sowie<br />
Empfehlungen zur Absicherung und Weiterentwicklung der mittelzentralen Versorgungsfunktion der Innenstadt.<br />
Folgende strategische Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise werden seitens des Gutachters vorgeschlagen:<br />
• Die zukünftige Einzelhandelsentwicklung in der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> soll sich vorrangig auf die Absicherung<br />
der leistungsstarken mittelzentralen Versorgungsfunktion der Innenstadt von <strong>Haltern</strong> konzentrieren.<br />
Konkurrenzentwicklungen zur Innenstadt von <strong>Haltern</strong> sollten nicht forciert werden. Die attraktive Positionierung<br />
des örtlichen Einzelhandels muss weiter entwickelt werden. Die unternehmerischen Gestaltungsspielräume<br />
stehen hier im Vordergrund.<br />
• Die Entwicklung der überörtlich wirks<strong>am</strong> werdenden Einzelhandelsagglomeration Münsterstraße /<br />
<strong>Gewerbegebiet</strong> Münsterknapp sollte als abgeschlossen angesehen werden. Lediglich im Segment des<br />
Einzelhandels mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten können u. U. Entwicklungen in Betracht gezogen<br />
werden.<br />
• Die <strong>Gewerbegebiet</strong>e im südlichen Stadtgebiet der Kernstadt <strong>Haltern</strong> sollten vorrangig zur gewerblichen<br />
Entwicklung weiter gestaltet werden. Im Kontext von Einzelhandelsnutzungen bestehen nur Spielräume für<br />
Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten.<br />
• Die Zentralen Versorgungsbereiche der Stadt <strong>Haltern</strong> werden für die Innenstadt (Stadtzentrum) sowie Sythen<br />
und Lippr<strong>am</strong>sdorf (Nahversorgungsbereiche) ausgewiesen. Mit Abgrenzung der Zentralen<br />
Versorgungsbereiche in Sythen und Lippr<strong>am</strong>sdorf soll unterstrichen werden, dass diese<br />
Nahversorgungsstandorte nachhaltig abgesichert werden sollen.<br />
• In den Ortsteilen mit nur noch rudimentärer Nahversorgung, sind ‚maßgeschneiderte‘ Angebotsergänzungen<br />
legitim. Sie dürfen jedoch keine überörtliche Versorgungsbedeutung haben und das derzeit bestehende<br />
Versorgungsnetz gefährden. Im Kontext des demographischen Wandels ist zu erwarten, dass sich bei<br />
Lebensmitteln neue Absatzformenkonzepte für potenzialschwächere Standortlagen entwickeln werden.<br />
Die in der Einzelhandelskonzeption vorgeschlagene Abgrenzung eines ‚zentralen Versorgungsbereichs‘ in der Funktion<br />
eines Hauptzentrums umfasst nahezu ausschließlich die historische Innenstadt der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> und wird<br />
größtenteils durch den Verlauf der früheren mittelalterlichen Befestigungsanlagen (Rochfordstraße, Friedrich-Ebert-<br />
Wall, Schüttenwall, Nordwall, Lavesumer Straße) begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 56<br />
‚<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong> <strong>Süd</strong>‘ gehört eindeutig nicht dazu. Demzufolge sollte nach den Ergebnissen der<br />
Einzelhandelskonzeption innerhalb des Plangebiets der Verkauf von zentren- und nahversorgungsrelevanten<br />
Sortimenten ausgeschlossen werden, wenn der beschriebene zentrale Versorgungsbereich der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> in<br />
seiner jetzigen Funktion erhalten und ggf. gestärkt werden soll.<br />
5
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Gemäß der Einzelhandelskonzeption soll das Plangebiet vorrangig zur gewerblichen Entwicklung weiter gestaltet<br />
werden. Im Kontext von Einzelhandelsnutzungen bestehen nur Spielräume für Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten<br />
Sortimenten. Diese Vorgaben sind nach dem erfolgten Ratsbeschluss im Rahmen der Bauleitplanung umzusetzen.<br />
Gestalterische und stadtökologische Defizite<br />
Unter anderem durch die mindergenutzten Flächen und brachgefallenen Grundstücke weisen viele Privatgrundstücke<br />
innerhalb des Plangebiets gestalterische Mängel auf. Auch die Mischung unterschiedlicher Nutzungen (z. B. Gewerbe<br />
und Wohnen) hat vor allem entlang der alten Recklinghäuser Straße dazu geführt, dass sich ein städtebaulich<br />
prägnanter Gebietscharakter nicht ausbilden konnte. Zudem bieten sich teilweise auch im öffentlichen Raum<br />
Spielräume für gestalterische Aufwertungsmaßnahmen. Dies betrifft vor allem eine Begrünung der öffentlichen<br />
Straßenräume. Ein weiterer Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans beruht auf der Möglichkeit, über die<br />
Instrumente der Bauleitplanung mittelfristig gestalterische Verbesserungen erreichen zu können.<br />
Die geschilderten Defizite waren teilweise schon in früheren Jahren absehbar, weshalb bereits <strong>am</strong> 23. November 1995<br />
durch den Rat der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 56 ‚<strong>Gewerbegebiet</strong><br />
<strong>Haltern</strong>-<strong>Süd</strong>‘ gefasst wurde. Ein erster Vorentwurf wurde im Jahr 1997 im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der<br />
Öffentlichkeit vorgestellt und an den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeleitet. Im Jahr 2003 wurde für<br />
den Geltungsbereich des B-Plans eine Veränderungssperre beschlossen und in Folge der Bebauungsplanentwurf<br />
gegenüber dem Vorentwurf aus dem Jahr 1997 grundlegend überarbeitet. Die Veränderungssperre wurde im Jahr 2005<br />
um ein weiteres Jahr verlängert, ist inzwischen jedoch ausgelaufen. Im Jahr 2005 wurden die interessierte Öffentlichkeit<br />
und die betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie sonstige Behörden (15.08.2005 – 19.09.2005) erneut beteiligt.<br />
Nach der Einarbeitung der Anregungen wurde der Entwurf des Bebauungsplans zwischen dem 08.11.2006 und dem<br />
09.12.2006 (einschließlich) gemäß § 3Abs.2 BauGB erstmalig öffentlich ausgelegt. Aufgrund verschiedener Probleme<br />
(Umgang mit den vorhandenen Altlasten und Altlastenverdachtsflächen, erforderliche Erarbeitung eines Umweltberichts<br />
aufgrund der BauGB-Novelle, starke konjunkturelle Schwankungen, maßgebliche Änderungen bei den<br />
Bestandsnutzungen, Erarbeitung einer Einzelhandelskonzeption für die Ges<strong>am</strong>tstadt) konnte das<br />
Bebauungsplanverfahren jedoch bis heute nicht abgeschlossen werden.<br />
2. Planungsziele<br />
Ziel des Bebauungsplans Nr. 56 ‚<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong>-<strong>Süd</strong>’ ist die im Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
vorgesehene Flächenentwicklung planungsrechtlich abzusichern. Die konkreten Zielsetzungen für den Bebauungsplan<br />
Nr. 56 ‚<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong> <strong>Süd</strong>‘ leiten sich aus den vorab geschilderten Konflikten und Defiziten ab. Im Einzelnen<br />
werden folgende Zielsetzungen verfolgt:<br />
� Die Minimierung der vorhandenen Nutzungskonflikte zwischen den unterschiedlichen gewerblichen<br />
Nutzungen, der Diskothek und den im Plangebiet gelegenen Wohnnutzungen durch die Festsetzung<br />
geeigneter Gebietskategorien und sonstiger Festsetzungen<br />
� die Schaffung und Sicherung von gestalterischer Qualität durch örtliche Bauvorschriften<br />
� die Ergänzung und Sicherung eines begrünten Siedlungsrands zum südlich und östlich gelegenen<br />
Naturschutzgebiet ‚Lippeauen’<br />
� die planungsrechtliche Sicherung von gewerblichen Bauflächen für Gewerbe- und Handwerksbetriebe<br />
� die planungsrechtliche Steuerung von Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO nach den Vorgaben des<br />
Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogr<strong>am</strong>m – LEPro)<br />
� die Regelung der Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben und den Ausschluss zentren- und<br />
nahversorgungsrelevanter Sortimente zum Schutz der <strong>Haltern</strong>er Innenstadt<br />
� der zweckmäßige Erhalt von gliedernden Grünbereichen<br />
6
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
� das Aufzeigen von Optionen zur Schaffung von attraktiven Grundstücken für überwiegend gewerbliche<br />
Nutzungen<br />
� die gestalterische Aufwertung des Straßenzugs der alten Recklinghäuser Straße durch die Pflanzung von<br />
Straßenbäumen sowie flankierende Begrünungsmaßnahmen auf den privaten Grundstücken<br />
� die Anlage von sicheren Radwegeverbindungen zwischen der <strong>Haltern</strong>er Innenstadt und den südlich gelegenen<br />
Ortsteilen wie H<strong>am</strong>m-Bossendorf<br />
3. Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 56 ‚<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong> <strong>Süd</strong>‘ liegt in der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>,<br />
Gemarkung <strong>Haltern</strong> Stadt, Flur 19 und 20, südöstlich des Bahnhofsbereichs. Er wird begrenzt – im Nordwesten<br />
beginnend und dem Verlauf der Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans im Uhrzeigersinn folgend – durch:<br />
� die <strong>Süd</strong>grenzen der Grundstücke Flst. 219 und 220, Flur 21 sowie 673 und 692, Flur 19,<br />
� die Westgrenze des Grundstücks Flst. 667, Flur 19 (Alte Recklinghäuser Str.), bis auf Höhe der rechtwinklig<br />
auf die Westgrenze des Grundstücks Flst. 667 treffenden Verlängerung der <strong>Süd</strong>grenze des Grundstücks Flst.<br />
241, Flur 19 (Wasserwerkstraße),<br />
� die <strong>Süd</strong>grenzen der Grundstücke Flst. 241 und 428, Flur 19 (Wasserwerkstraße),<br />
� die Westgrenzen der Grundstücke Flst. 696, Flur 19, und 350, Flur 20 (L 551, Recklinghäuser D<strong>am</strong>m) bis zum<br />
Grenzpunkt auf Höhe der <strong>Süd</strong>grenze des westlich gelegenen Grundstücks Flst. 23, Flur 20,<br />
� die Verbindung der beidseitig des Recklinghäuser D<strong>am</strong>ms gelegenen Grenzpunkte auf Höhe der <strong>Süd</strong>grenze<br />
des westlich gelegenen Grundstücks Flst. 23, Flur 20,<br />
� die Westgrenze des Grundstücks Flst. 205, Flur 20,<br />
� die West- und Nordwestgrenze des Grundstücks Flst. 244, Flur 20,<br />
� die Nordgrenzen der Grundstücke Flst. 247 und 246, Flur 20,<br />
� die Verbindung des nördlichen Punkts des Grundstücks Flst. 246, Flur 20, und dem südöstlichen Punkt des<br />
Grundstücks Flst. 227, Flur 20, über die Recklinghäuser Straße,<br />
� die Nord- und Ostgrenze des Grundstücks Flst. 348, Flur 20,<br />
� die Verbindung zwischen dem südlichen Grenzpunkt des Grundstücks Flst. 293, Flur 20, und dem<br />
südwestlichen Punkt des bewaldeten Teils des Grundstücks Flst. 309, Flur 20,<br />
� die Verbindung zwischen dem südwestlichen Punkt des bewaldeten Teils des Grundstücks Flst. 309, Flur 20,<br />
und dem südwestlichen Punkt des Grundstücks Flst. 338, Flur 20,<br />
� die Nordwestgrenze des Grundstücks Flst. 338, Flur 20, und<br />
� die Verlängerung der Nordwestgrenze des Grundstücks Flst. 338, Flur 20, über den nördlichen Punkt dieses<br />
Grundstücks bis auf die <strong>Süd</strong>grenze des Grundstücks Flst. 219, Flur 21.<br />
Die genauen Gebietsgrenzen sind dem Bebauungsplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
umfasst ca. 32,6 ha.<br />
7
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Abb. 1: Übersichtsplan (ohne Maßstab)<br />
8
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
4. Planungsgrundlagen<br />
4.1 Gebietsentwicklungsplan (GEP)<br />
Der Gebietsentwicklungsplan (GEP), Teilabschnitt ‚Emscher-Lippe’, bekannt gemacht <strong>am</strong> 12. November 2004, stellt den<br />
westlichen Teil des Plangebiets als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) und den östlichen Teil als<br />
Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 56 ‚<strong>Gewerbegebiet</strong><br />
<strong>Haltern</strong>-<strong>Süd</strong>’ entsprechen den Zielen der Raumordnung und Landesplanung.<br />
4.2 Flächennutzungsplan (FNP)<br />
Der Planbereich wird im wirks<strong>am</strong>en Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> größtenteils als gewerbliche<br />
Baufläche dargestellt und ist insofern konform mit den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans.<br />
In einem ca. 4,0 Hektar großen Teilbereich (ehemalige Glashütte sowie die Fläche östlich der südlichen alten<br />
Recklinghäuser Straße) entspricht der wirks<strong>am</strong>e Flächennutzungsplan (aktuelle Darstellung: <strong>Gewerbegebiet</strong> ; künftige<br />
Darstellung: Mischgebiet) jedoch derzeit nicht den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans (Festsetzung eines<br />
Mischgebietes).<br />
4.3 Vorhandenes Planungsrecht<br />
Obwohl das Plangebiet überwiegend bebaut ist, wurden dort bis heute keine verbindlichen Bauleitpläne aufgestellt.<br />
Bauanträge sind derzeit auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB zu bescheiden.<br />
5. Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebiets<br />
5.1 Städtebauliche Strukturen<br />
In nordwestlicher Richtung grenzen die Gleis- und Schotterflächen des ehemaligen Rangierbahnhofs <strong>Haltern</strong> und die<br />
Bahnstrecke Wanne-Eickel – Bremen unmittelbar an das Plangebiet. Auf der gegenüberliegenden Seite der<br />
Bahnstrecke liegen der Bahnhof der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> und verschiedene Wohngebäude sowie daran anschließend<br />
das Schulzentrum und die <strong>Haltern</strong>er Innenstadt. Zwischen der Bahnlinie und der Wasserwerkstraße finden sich<br />
überwiegend gewerblich geprägte Strukturen (u. a. Getränkegroßhändler, Stadtwerke <strong>Haltern</strong>), aber auch vereinzelte<br />
Wohngebäude. In südöstlicher und südlicher Richtung grenzt die Flusslandschaft der Lippe an das Plangebiet.<br />
Das Plangebiet selbst weist aufgrund der baulichen Entwicklung in verschiedenen zeitlichen Etappen keine<br />
einheitlichen städtebaulichen Strukturen im Hinblick auf Gebäudehöhen, Grundflächen oder Gebäudegestaltung auf.<br />
Vielmehr setzt sich der bauliche Bestand aus sehr unterschiedlich strukturierten Teilgebieten zus<strong>am</strong>men, von denen<br />
jedes für sich halbwegs einheitliche Strukturen aufweist. Das Plangebiet lässt sich in die folgenden Zonen gliedern:<br />
� ‚Zone Alte Recklinghäuser Straße’ – die städtebauliche Struktur entlang der alten Recklinghäuser Straße ist<br />
durch eine relativ kleinteilige Straßenrandbebauung geprägt, die in Teilabschnitten durch großflächige<br />
Hallenbauten (z. B. Neubau Discounter und Tierfuttermarkt) jedoch stark überformt wird. Die<br />
straßenabgewandten Areale werden zum Teil als Freiflächen genutzt, sind aber inzwischen zum großen Teil<br />
bebaut (z. B. ALDI-Markt, Diskothekengebäude). Die Recklinghäuser Straße hat historisch gesehen die<br />
Funktion einer städtebaulich markanten ‚Sichtachse’: Aus südlicher Richtung kommend ergeben sich<br />
prägnante Blickbeziehungen vom Ortseingang zu dem die Stadtsilhouette bestimmenden Turm der St. Sixtus-<br />
Kirche und zur Innenstadt der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>.<br />
9
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
� ‚Zone südliche Recklinghäuser Straße / Papenbrückstraße’ – die städtebauliche Struktur im Bereich der<br />
südlichen Recklinghäuser Straße ist ansatzweise noch von der ehemals vorhandenen straßenbegleitenden,<br />
kleinteiligen Bebauung geprägt: Es finden sich hier noch einige wenige ältere Wohngebäude. Ansonsten<br />
prägen diesen Teilabschnitt vor allem großformatige Nutzungen wie Tankstellen, Betriebe des<br />
Kraftfahrzeuggewerbes und andere Gewerbebauten. Zur Lippe hin dominieren die tlws. historischen Gebäude<br />
einer ehemaligen Glasfabrik das städtebauliche Bild.<br />
� ‚Zone Lorenk<strong>am</strong>p / Zum Ikenk<strong>am</strong>p’ – die im westlichen Abschnitt des Plangebiets gelegenen Flächen<br />
(ehemaliger Rangierbahnhof und städtische Mülldeponie) sind vor allem von großformatigen gewerblichen<br />
Nutzungen geprägt. In dieser Zone ist der Anteil an mindergenutzten Flächen <strong>am</strong> größten, was vor allem auch<br />
an dem ca. 2,95 ha großen Grundstück der ehemaligen der VW Elektrorohre GmbH Rohrwerk <strong>Haltern</strong><br />
(4209/46) liegt.<br />
5.2 Nutzungsstrukturen im Plangebiet<br />
,Zone alte Recklinghäuser Straße’<br />
Entlang der alten Recklinghäuser Straße befinden sich vor allem Wohnnutzungen, unterschiedliche gewerbliche<br />
Nutzungen sowie Einzelhandelsnutzungen. Ein zu Beginn der Planungen vorhandenes Tenniscenter ist vor kurzem<br />
abgerissen worden, da hier für eine Einzelhandelsnutzung (Discounter und Tierfuttergeschäft) eine Baugenehmigung<br />
beantragt wurde, die auf der Grundlage von § 34 BauGB auch erteilt werden musste. Es sind in der in Rede stehenden<br />
Zone vor allem die folgenden gewerblichen Branchen vertreten:<br />
� Kraftfahrzeuggewerbe (Handel und Reparatur),<br />
� eigenständige Tankstellen wie die 24-Stunden-Tankstelle auf dem Eckgrundstück ‚Zum Ikenk<strong>am</strong>p /<br />
Recklinghäuser Straße’),<br />
� Handel mit Motorrädern,<br />
� verschiedene Getränkegroßhändler,<br />
� Speditions- und Transportgewerbe,<br />
� Lackierbetriebe,<br />
� Lebensmitteldiscounter und Tierfutterladen.<br />
Im Bereich zwischen der alten Recklinghäuser Straße und dem Recklinghäuser D<strong>am</strong>m liegt neben der Diskothek mit<br />
regionalem Einzugsgebiet eine Einzelhandelsnutzung (ALDI) mit einer mischgebietskonformen Verkaufsfläche von<br />
699 qm.<br />
‚Zone südliche Recklinghäuser Straße / Papenbrückstraße’<br />
Im südöstlichen Teil des Plangebiets haben sich entlang der Recklinghäuser Straße sowie zwischen der<br />
Recklinghäuser Straße und der Papenbrückstraße verschiedene Dienstleistungsnutzungen, Wohnnutzungen sowie eine<br />
Einrichtung der sozialen Infrastruktur (Kindergarten) auf dem Gelände der ehemaligen Glashütte als Eigentümer und<br />
Mieter etabliert. Die direkt an die Recklinghäuser Straße angrenzenden bestehenden Wohngebäude sind in der<br />
Vergangenheit in vermutlich verkehrsärmeren Zeiten gebaut worden. Das von der Recklinghäuser Straße abgewandte<br />
Hauptgebäude der ehemaligen Glashütte <strong>Haltern</strong> wird im südlichen Gebäudeteil komplett als Wohngebäude genutzt. Im<br />
nördlich gelegenen Gebäudeteil befinden sich verschiedene Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Direkt an der<br />
Recklinghäuser Straße liegt zudem der Ausstellungs- und Verkaufsraum eines Kraftfahrzeughändlers. Aufgrund des<br />
Fehlens von gewerblichen Nutzungen und der verschiedenen Wohn- und Dienstleistungsnutzungen kann dieser<br />
Bereich gemäß den Gebietskategorien der Baunutzungsverordnung einem Mischgebiet zugeordnet werden.<br />
Zone Lorenk<strong>am</strong>p / Zum Ikenk<strong>am</strong>p’<br />
Der Planbereich wird vor allem in der südwestlich gelegenen Teilbereich überwiegend gewerblich genutzt. Es sind<br />
folgende Branchen vertreten:<br />
� Kraftfahrzeuggewerbe (Handel und Reparatur),<br />
� Tankstellen,<br />
� Handwerksbetriebe aus unterschiedlichen Branchen,<br />
� stahlverarbeitende Betriebe,<br />
10
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
� Lagerung und Verkauf von nicht-zentrenrelevanten Sortimentsgruppen (Baustoffe, Holzprodukte etc.),<br />
� Speditions- und Transportgewerbe.<br />
An der Verbindungsstraße zwischen den Straßen ‚Lorenk<strong>am</strong>p’ und ‚Zu den Lippewiesen’ liegt ein betriebszugeordnetes<br />
Wohngebäude. Weiterhin befinden sich im Bereich der Straße ‚Am Holzplatz’ Unterkünfte für Asylbewerber, die<br />
zumindest derzeit noch genutzt werden. An der Straße ‚Zu den Lippewiesen’ überwiegen Lager- und<br />
Verkaufsnutzungen von nicht-zentrenrelevanten Sortimentsgruppen. Hier haben einige der Gewerbebetriebe in den<br />
letzten Jahren auch Erweiterungen in Form großflächiger Hallenbauten vorgenommen. Am westlichen Ende der Straße<br />
‚Zu den Lippewiesen’ befand sich bis zur Verlagerung der städtische Entsorgungshof mit einer Müllumladestation. Ein<br />
privater Betreiber will hier zukünftig ebenfalls eine abfallwirtschaftliche Nutzung etablieren.<br />
5.3 Verkehrliche Erschließung<br />
Äußere Erschließung des Plangebiets<br />
Das Plangebiet wird durch die klassifizierte Recklinghäuser Straße und den ‚Recklinghäuser D<strong>am</strong>m’ (Landesstraße<br />
551) gequert und an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Die Landesstraße 551 führt in nördlicher Richtung<br />
nach Dülmen und in südlicher Richtung durch die ‚Haard’ nach Marl-Sinsen und im weiteren Verlauf nach<br />
Recklinghausen. Die L 551 ist zudem der ‚Zubringer’ zur Bundesautobahn 52 (BAB 52) die im Bereich des<br />
Autobahnkreuzes Marl-Nord die BAB 43 Wuppertal-Münster kreuzt. Zudem ist die Recklinghäuser Straße die<br />
Hauptzufahrtstraße zu den südlich gelegenen Stadtteilen H<strong>am</strong>m, Bossendorf und Flaesheim sowie zur nördlich<br />
gelegenen Weseler Straße (B 58).<br />
Die <strong>Haltern</strong>er Innenstadt ist vom Plangebiet aus für den Kraftfahrzeugverkehr nur indirekt anfahrbar, da die Durchfahrt<br />
zu dem nördlich der Bahnlinie gelegenen Abschnitt der Recklinghäuser Straße vor einigen Jahren für den<br />
Kraftfahrzeugverkehr geschlossen wurde und lediglich ein Fahrradfahrer- und Fußgängertunnel erstellt wurde. Der<br />
Bahnhof <strong>Haltern</strong> ist für alle Verkehrsteilnehmer aus nördlicher Richtung gut zugänglich. Vom Plangebiet aus ist ein<br />
direkter Zugang zu den Bahnsteigen derzeit nicht möglich. Für Teilbereiche des ehemaligen Rangierbahnhofs <strong>Haltern</strong><br />
ist jedoch eine Nutzung als Parkplatz (Park & Ride-Parkplatz) mit einem direkten Zugang zu den Gleisanlagen<br />
vorgesehen.<br />
Auf der (Alten) Recklinghäuser Straße verläuft eine wichtige kommunale Radwegeverbindung zwischen der Innenstadt,<br />
dem Bahnhof und dem südlich gelegenen Stadtteil H<strong>am</strong>m-Bossendorf. Diese Radwegeverbindung stellt ebenfalls einen<br />
Teilabschnitt der folgenden innerörtlichen und regionalen Radwegeverbindungen dar.<br />
• Radweg H 1 ‚Grenzen und Geschichte‘<br />
• Radweg H 5 ‚Hügelland und Wasserwege‘<br />
• Römerroute von Xanten nach Detmold<br />
Vor dem Hintergrund der erklärten städtischen Zielsetzungen (z. B. Förderung von Freizeit und Tourismus im<br />
Stadtgebiet und Förderung des Radverkehrs) soll die entlang der Recklinghäuser Straße existierende<br />
Radwegeverbindung attraktiver gestaltet werden. Die erforderlichen Ausführungsplanungen für die Änderung der<br />
öffentlichen Verkehrsflächen sollten zeitgleich zum Bauleitplanverfahren vorgenommen werden.<br />
Innere Erschließung des Plangebiets<br />
Die innere Erschließung erfolgt durch die vorhandenen Erschließungsstraßen Zu den Lippewiesen, Lorenk<strong>am</strong>p, Am<br />
Holzplatz, Zum Ikenk<strong>am</strong>p und durch die Papenbrückstraße. Die Straße Lorenk<strong>am</strong>p ist in den letzten Jahren neu<br />
ausgebaut worden und verfügt neben einem einseitigen Park- und Grünstreifen über separate beidseitige Gehwege.<br />
Der Einmündungsbereich der Straße Lorenk<strong>am</strong>p in die Recklinghäuser Straße ist vor allem aus fahrdyn<strong>am</strong>ischer Sicht<br />
für den Schwerlastverkehr problematisch. Dieser Knotenpunkt ist im Hinblick auf die Abwicklung des zukünftigen<br />
Verkehrsaufkommens zu prüfen und zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend umzubauen.<br />
Die anderen Erschließungsstraßen weisen teilweise einen eher provisorischen Charakter auf. Im westlichen Abschnitt<br />
der Straße Zu den Lippewiesen ist es aufgrund der Lage auf der ehemaligen Mülldeponie zu starken Geländesetzungen<br />
mit entsprechenden Verwerfungen und Wellen im Fahrbahnbelag gekommen.<br />
11
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />
Die nächstgelegene Linienbushaltestelle ‚Glashütte’ liegt an der Recklinghäuser Straße und ist auch von den im<br />
westlichen Plangebiet gelegenen Bereichen in ca. zehn Gehminuten erreichbar. Über die Haltestelle ‚Glashütte‘ wird<br />
das Plangebiet regelmäßig über Stadt- und Regionalbusse an die <strong>Haltern</strong>er Innenstadt, den <strong>Haltern</strong>er Bahnhof, weitere<br />
Ortsteile von <strong>Haltern</strong> sowie an die Gemeinden Dülmen, Datteln und Marl angebunden. Zusätzlich bestehen<br />
Verbindungen mit Nachtexpressbussen, die auch direkt vor der im Gebiet gelegenen Diskothek halten und für die an-<br />
und abfahrenden Jugendlichen ein vor allem sicheres und auch bequemes Verkehrsmittel darstellen. Der Bahnhof<br />
<strong>Haltern</strong> liegt in fußläufiger Entfernung unmittelbar nördlich des Plangebiets und ist über die Tunnelverbindung in der<br />
Verlängerung der Recklinghäuser Straße in nördlicher Richtung für Fußgänger und Radfahrer auf nahezu direktem Weg<br />
zu erreichen. Dort befinden sich heute Park & Ride- sowie Bike & Ride-Anlagen. Über die Regionalzugverbindungen<br />
können auf direktem Weg das Ruhrgebiet und das westliche Münsterland erreicht werden.<br />
5.4 K<strong>am</strong>pfmittel und sonstige Bodenbelastungen<br />
Innerhalb des Plangebiets befinden sich verschiedene Bereiche, in denen möglicherweise Reste von K<strong>am</strong>pfstoffen<br />
aufgrund von Bombardierungen im 2. Weltkrieg liegen können, weshalb laut Aussage des<br />
K<strong>am</strong>pfmittelbeseitigungsdienstes Funde von Munitionsresten nicht ausgeschlossen werden können. Aufgrund der<br />
minderen Qualität der Luftbildaufnahmen können diese Bereiche jedoch nicht punktuell lokalisiert werden. Sollte bei<br />
Durchführung der Erschließungs- und Bauarbeiten der Erdaushub außergewöhnliche Verfärbungen aufweisen, oder<br />
werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der zuständige<br />
K<strong>am</strong>pfmittelbeseitigungsdienst ist zu verständigen. Ein entsprechender Hinweis wurde deshalb in die Planzeichnung<br />
aufgenommen.<br />
Bergbau<br />
Ausgehend vom Bergwerk Auguste Victoria / Blumenthal ist der südliche Teil des Plangebiets heute und vermutlich<br />
auch in Zukunft von Bergsenkungen betroffen. Daher ist langfristig im südlichen Plangebiet von einer Verringerung des<br />
Grundwasserflurabstands auszugehen.<br />
Sonstige Bodenbelastungen<br />
Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 56 <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong>-<strong>Süd</strong>’ befinden sich<br />
verschiedene registrierte Altlastenverdachtsflächen oder Altstandorte, die im Umweltbericht jeweils aufgeführt werden.<br />
Bei der einzigen im Plangebiet erfassten Altablagerung, handelt es sich um die ehemalige städtische Deponie<br />
Lorenk<strong>am</strong>p. Diese befindet sich zwischen den Straßen ‚Zu den Lippewiesen’ und ‚Lorenk<strong>am</strong>p’. Bei der ehemaligen<br />
Deponie handelt es sich um eine Hausmüll- und Bauschuttdeponie mit einer Mächtigkeit der Auffüllungen von ca. 3,0 m<br />
bis 6,6 m. Industrie- und Gewerbeabfälle wurde nur in geringen Mengen gefunden. Die Deponie zeigt abbautypische<br />
Belastungen im Grundwasser und der Bodenluft. Deponiegase sind abschließend abgeführt worden.<br />
Untersuchungsberichte und die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen zur Ausgasung des Deponiekörpers<br />
können bei der Servicegruppe Stadtentwicklung der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> eingesehen werden. Die ehemalige Deponie<br />
Lorenk<strong>am</strong>p sowie einige der Altstandorte wurden saniert, teilsaniert oder gesichert.<br />
Bei den sonstigen Altstandorten handelt es sich vor allem um Flächen, für die aufgrund der Vornutzung das<br />
Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen und -belastungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden<br />
kann. Teilweise sind die Verunreinigungen auch belegt und entsprechende Untersuchungen zur Orientierung und/oder<br />
Gefährdungsabschätzung durchgeführt worden (siehe auch Bericht zur Altlastensituation und Neubewertung der<br />
Grundstücke, Diplom Geologe Dr. Shakir, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>, Stand Juli 2008).<br />
5.5 Entwässerung<br />
Die Versorgungsnetze für Kommunikation, Energie, Wasser und Telekommunikation sind in den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen sowie im Plangebiet vorhanden und können bei Bedarf zur Versorgung der im Plangebiet<br />
vorgesehenen Nutzungen ausgebaut werden.<br />
Die Beseitigung des im Plangebiet anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers erfolgt über die vorhandene<br />
Mischkanalisation. Abwasser aus Gewerbebetrieben, dessen Beschaffenheit vom häuslichen Abwasser abweicht und<br />
aufgrund der Inhaltsstoffe nach der Entwässerungssatzung der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> nicht in die Kanalisation<br />
12
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
eingeleitet werden darf, ist den wasserwirtschaftlichen Anforderungen entsprechend vorzubehandeln (Indirekteinleiter).<br />
Die ordnungsbehördliche Genehmigung der Abwasserbehandlung ist bei der zuständigen Wasserbehörde (Kreis<br />
Recklinghausen) zu beantragen.<br />
5.6 Leitungstrassen<br />
Das südliche Plangebiet wird durch die 110 kV-Hochspannungsleitung ‚Coesfeld – Kusenhorst’ der RWE Westfalen-<br />
Weser-Ems Netzservice GmbH gequert. Einwirkungen und Maßnahmen, die den Bestand oder Betrieb der Leitungen<br />
beeinträchtigen oder gefährden, dürfen nicht vorgenommen werden. Die Leitungen und Maststandorte müssen hier<br />
jederzeit zugänglich bleiben; insbesondere ist eine Zufahrt auch für schwere Baufahrzeuge zu gewährleisten. Im<br />
Bereich der Leitung und der Masten sind alle geplanten Einzelmaßnahmen, insbesondere<br />
Geländeniveauveränderungen oder Anpflanzungsmaßnahmen mit der RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH,<br />
Abt. ERNN-H-LP, K<strong>am</strong>pstraße 49, 44137 Dortmund zwingend abzustimmen.<br />
Zudem liegen in der Recklinghäuser Straße und in den sonstigen Straßen die vorhandenen Versorgungsleitungen<br />
verschiedener Ver- und Entsorger, die aber aufgrund der Lage in den öffentlichen Verkehrs- oder Grünflächen nicht von<br />
der Planung betroffen sind. Zudem liegen in den heutigen Straßen auch Telekommunikationslinien der Deutschen<br />
Telekom AG.<br />
6. Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
6.1 Art der baulichen Nutzung<br />
Das Plangebiet soll gemäß der Zielsetzungen des Bebauungsplanverfahrens zukünftig überwiegend für gewerbliche<br />
Zwecke sowie teilweise als Mischgebiet genutzt werden. Innerhalb des Plangebiets werden deshalb folgende Arten der<br />
baulichen Nutzung festgesetzt: <strong>Gewerbegebiet</strong> (GE), eingeschränktes <strong>Gewerbegebiet</strong> (GEe) und Mischgebiet (MI). Aus<br />
verschiedenen städtebaulichen und stadtfunktionalen Gründen erfolgt teilweise eine Einschränkung der nach der<br />
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in den oben genannten Gebietskategorien allgemein oder ausnahmsweise<br />
zulässigen Nutzungen.<br />
6.2 <strong>Gewerbegebiet</strong>e (GE) und eingeschränkte <strong>Gewerbegebiet</strong>e (GEe)<br />
Allgemein zulässig sind in den <strong>Gewerbegebiet</strong>en und in den eingeschränkten <strong>Gewerbegebiet</strong>en die folgenden nach<br />
§ 1 Abs. 5 BauNVO zulässigen Nutzungen:<br />
� Gewerbebetriebe aller Art mit Ausnahme von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- oder<br />
nahversorgungsrelevanten Sortimenten, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,<br />
� Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,<br />
� Tankstellen<br />
� Anlagen für sportliche Zwecke<br />
Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit bestimmten Sortimenten<br />
Ges<strong>am</strong>tstädtisch ist eine Entwicklung zu beobachten, dass Einzelhandelsbetriebe (auch unterhalb der Großflächigkeit)<br />
mit einem zum Teil nahversorgungs- und zentrenrelevanten Warensortiment sich in den vorhandenen <strong>Gewerbegebiet</strong>en<br />
ansiedeln, um dort von den im Allgemeinen geringeren Mieten und den vermeintlich zahlreicheren und günstigeren<br />
Parkgelegenheiten zu profitieren. Durch das Eindringen des Einzelhandels in die gewerblichen Bauflächen fehlen dort<br />
mittelfristig den produzierenden Gewerbebetrieben sowie den Handwerksbetrieben die Ansiedlungs- und<br />
Erweiterungsspielräume.<br />
Zudem umfasst die in der Einzelhandelskonzeption vorgeschlagene und auch beschlossenen Abgrenzung eines<br />
‚zentralen Versorgungsbereichs‘ in der Funktion eines Hauptzentrums überwiegend ausschließlich die historische<br />
Innenstadt der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> und ausdrücklich nicht den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 56<br />
13
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
‚<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong> <strong>Süd</strong>‘. Demzufolge wird aufgrund der Ergebnisse der Einzelhandelskonzeption innerhalb des<br />
Plangebiets der Verkauf von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten ausgeschlossen, um den zentrale<br />
Versorgungsbereich der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> in seiner jetzigen Funktion erhalten und stärken zu können. Im Kontext<br />
von Einzelhandelsnutzungen bestehen nur Spielräume für Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten der<br />
Haltener Liste, weshalb Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO als<br />
Ausnahme zugelassen werden kann. Zu den nicht zentrenrelevanten Sortimenten zählen alle Sortimente, die nicht als<br />
nahversorgungs- und zentrenrelevant im Sinne der nachfolgenden Auflistung (<strong>Haltern</strong>er Liste) anzusehen sind:<br />
Nahversorgungsrelevante Sortimente:<br />
- Lebensmittel<br />
- Getränke<br />
- Reformwaren<br />
- Tabakwaren<br />
- Drogerieartikel<br />
- Hygieneartikel einschließlich haushaltsüblicher Putz- und Reinigungsmittel<br />
- Schnittblumen und kleine Topfpflanze<br />
- Zeitschriften<br />
- Allgemeiner Grundbedarf an Schreibwaren (u. a. Schulhefte, Zeichenblöcke, Briefpapier, Schreibgeräte, Blei- und<br />
Buntstifte, Malkästen für den Schülerbedarf, nicht spezialisierter Bürobedarf)<br />
- Tierfutter<br />
Zentrenrelevante Sortimente:<br />
- Bücher, Zeitschriften, Papier- und Schreibwaren<br />
- Bekleidung, Schuhe, Lederwaren<br />
- Unterhaltungs- / Kommunikationselektronik<br />
- Foto / Optik / Computer / Elektrohaushaltswaren (Kleingeräte)<br />
- Haus- und Heimtextilien, Haushaltswaren und Einrichtungszubehör (ohne Möbel)<br />
- Uhren / Schmuck<br />
- Spielwaren / Sportartikel<br />
- Babybedarf<br />
- Bastelbedarf<br />
- Parfümerieartikel<br />
- Sanitätshausartikel<br />
- L<strong>am</strong>pen / Leuchten<br />
- Musikalien (Noten, Literatur)<br />
- Teppiche (Einzelstücke)<br />
- Fahrräder<br />
- Zoobedarf (Lebendtiere und Zubehör zur Tiernahrung)<br />
Weiterhin ist sonstiger Einzelhandel im Plangebiet in Verbindung mit Handwerksbetrieben und produzierenden<br />
Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig, wenn die Einzelhandelsflächen in unmittelbarem räumlichen und<br />
betrieblichen Zus<strong>am</strong>menhang mit diesem Betrieb stehen und die Summe an Verkaufs- und Ausstellungsflächen unter<br />
der Größe der Geschossfläche des Handwerks- oder des Gewerbebetriebsteils liegt. Die als nicht zentrenrelevant<br />
eingestuften Sortimente sind im beschlossenen Einzelhandelskonzept der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> geregelt. Dieses<br />
Konzept liegt dem Bebauungsplan als Anlage bei.<br />
Zulässigkeit von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen<br />
In den <strong>Gewerbegebiet</strong>en sowie in den eingeschränkten <strong>Gewerbegebiet</strong>en sind die nach § 8 Abs. 3 BauNVO nur<br />
ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und<br />
Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet<br />
sind, allgemein zulässig, da sich innerhalb der gewerblichen Bauflächen bereits an verschiedenen Standorten<br />
betriebsbezogene Wohnungen befinden und durch Wohnnutzungen die soziale Kontrolle und der Sicherheitsaspekt vor<br />
allem innerhalb der Nachtstunden sowie an den Wochenenden gesteigert werden kann.<br />
14
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Unzulässig sind in den <strong>Gewerbegebiet</strong>en die folgenden nach § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen<br />
Nutzungen:<br />
� Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,<br />
� Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Sexshops, Peepshows, Kinos und Nachtbars.<br />
Ausschluss von Vergnügungsstätten<br />
Der Ausschluss der Vergnügungsstätten (Spielhallen, Sexshops, Peepshows, Kinos und Nachtbars) erfolgt aus<br />
verkehrstechnischen Gründen, da weitere Anlagen aus der Rubrik ‚lautes Amüsement’ die aufgrund der bestehenden<br />
Diskothek bereits vorhandenen nächtlichen Verkehrsbewegungen und –belastungen und die d<strong>am</strong>it verbundenen<br />
störenden Immissionen noch weiter steigern würden. Für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche<br />
Zwecke existieren in <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> besser geeignete Standorte mit einer deutlich günstigeren verkehrlichen<br />
Anbindungen und geeigneteren Einzugsbereichen im Sinne von angrenzenden Wohngebieten. Zudem sollen nach dem<br />
Planungswillen der Stadt die gewerblichen Bauflächen vorwiegend für gewerbliche Nutzungen (Handwerk- und<br />
Gewerbebetriebe) vorgehalten werden.<br />
Zusätzliche Gliederung nach Abstandserlass NRW<br />
Die relative räumliche Nähe zu den bereits vorhandenen Wohnnutzungen macht eine planungsrechtliche Steuerung der<br />
in den <strong>Gewerbegebiet</strong>en zulässigen Betriebstypen auf Grund der zu erwartenden Emissionen erforderlich. Eine<br />
Gliederung und Einschränkung der Industriegebiete erfolgt in Abhängigkeit von der Entfernung zu den nächstgelegenen<br />
Wohn- oder Mischgebieten anhand der im Runderlass des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom<br />
06. Juni 2007 (Abstandserlass 2007) geregelten Abstandsklassen.<br />
Die in der Abstandsliste aufgeführten Betriebe sowie diesen ähnliche Betriebe und Anlagen erfordern den jeweils<br />
genannten Mindestabstand zu Wohnnutzungen. Ausnahmsweise können jedoch auch Betriebe oder Betriebsteile in der<br />
nächst geringeren Abstandklasse zugelassen werden, wenn im Einzelfall im nachgeordneten Genehmigungsverfahren<br />
gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) nachgewiesen wird, dass die Anforderungen an den<br />
Immissionsschutz in der nächsthöheren Abstandsklasse sichergestellt sind. Innerhalb des Plangebiets sind in<br />
Abhängigkeit vom jeweiligen Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung zukünftig grundsätzlich die<br />
Abstandsklassen V – VII zulässig.<br />
Aufgrund der bereits geschilderten „Gemengelagenprobleme“, bedingt durch die unmittelbare räumliche Nähe zwischen<br />
den in der Vergangenheit genehmigten Wohnnutzungen sowie den genehmigten gewerblichen Nutzungen, wird für<br />
mehrere Teilbereiche eine eingeschränkte gewerbliche Nutzung (GEe) als ‚Puffer’ zwischen den gewerblichen<br />
Bauflächen und den Mischgebieten festgesetzt. In diesen eingeschränkten gewerblichen Bauflächen sind gewerbliche<br />
Nutzungen zulässig. Die Emissionen sind jedoch mittel- bis langfristig auf die in einem Mischgebiet zulässigen<br />
Emissionen zu reduzieren.<br />
Um den in den eingeschränkten gewerblichen Bauflächen gelegenen Gewerbebetrieben auch langfristig eine<br />
wirtschaftliche Perspektive über den Bestandsschutz hinaus ermöglichen zu können, werden diese deshalb teilweise<br />
per ‚anlagenbezogener Fremdkörperfestsetzung’ gemäß § 1 Abs. 10 BauNVO als ‚Fremdkörper’ innerhalb der<br />
eingeschränkten gewerblichen Bauflächen festgesetzt. Durch diese anlagenbezogene Festsetzung sind über den<br />
Bestandsschutz hinausgehende Erweiterungen, Änderungen und Erneuerungen der bestehenden Gewerbebetriebe<br />
auch zukünftig zulässig. Dies gilt für die folgenden Betriebe:<br />
� Kfz-Reparaturbetrieb in der Recklinghäuser Straße Nr. 44,<br />
� Lackiererei (Kraftfahrzeuglackiererei) in der Recklinghäuser Straße Nr. 60,<br />
� Betrieb für Licht- und Neonwerbung, Lorenk<strong>am</strong>p 2,<br />
� Kfz-Reparaturbetrieb in der Recklinghäuser Straße Nr. 94.<br />
Für die vorhandenen Wohngebäude in den eingeschränkten gewerblichen Bauflächen (GEe 1, 2) wird Bestandsschutz<br />
gewährt. Eine Erweiterung der Wohnnutzung ist nicht vorgesehen.<br />
15
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Vorhandene Tanzdiskothek im eingeschränkten <strong>Gewerbegebiet</strong> 4<br />
In dem von der Recklinghäuser Straße abgewandten Bereich ist mit einigen Unterbrechungen seit dem Jahr 1987 eine<br />
vor allem für die Jugendlichen in der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> wichtige Diskothek auf den Flächen eines ehemaligen<br />
Holzverarbeitungsbetriebes angesiedelt. Der Einzugsbereich der Diskothek geht über die Stadt <strong>Haltern</strong> hinaus und zieht<br />
Jugendliche aus einem größeren Umkreis (vor allem westliches Münsterland und nördliches Ruhrgebiet) an. Die<br />
Diskothek bietet mehrere Tanzflächen für unterschiedliche Musikrichtungen, einen ‚Biergarten’ und ein ‚Cafe’. Teilweise<br />
werden auch über den normalen Diskothekenbetrieb hinausgehende Veranstaltungen wie kleinere<br />
Konzertveranstaltungen angeboten, weshalb der Diskothek auch aus kultureller Sicht eine gewisse Bedeutung im<br />
Rahmen der abendlichen Freizeitvergnügungen in der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> zugeschrieben werden kann. Die<br />
Diskothek wird von Nachtbuslinien angefahren, so dass den jugendlichen Besuchern zumindest zeitweise eine sichere<br />
An- und Abfahrt angeboten werden kann.<br />
Problematisch <strong>am</strong> Diskothekenbetrieb ist, dass es in der Vergangenheit durch die räumlich Nähe zu den an der<br />
Recklinghäuser Straße gelegenen Wohnhäusern zu Konflikten mit den Anwohnern gekommen ist. Maßgeblich hierfür ist<br />
weniger der eigentlichen Diskothekenbetrieb (Musikveranstaltungen), sondern vielmehr die Begleitgeräusche<br />
(Türenschlagen, lautes Rufen und Lachen etc.) sowie verkehrsbedingter Lärm (Reifenquietschen, Motorengeräusche).<br />
Aufgrund der geschilderten Bedeutung für die Stadt <strong>Haltern</strong> soll die Diskothek <strong>am</strong> jetzigen Standort jedoch gehalten und<br />
planungsrechtlich gesichert werden. Eine Standortverlagerung kommt aufgrund des Fehlens eines geeigneten,<br />
konfliktfreien Standorts zumindest innerhalb der bebauten Ortslage nicht in Frage. Eine Verlagerung an einen nichtintegrierten<br />
Standort würde zu einer fehlenden ‚sozialen Kontrolle’ und längeren An- und Abfahrwegen führen. Zudem<br />
wäre eine Anbindung mit den Nachtbussen dann nicht oder nur noch sehr erschwert möglich.<br />
Mittelfristig wird jedoch verstärkt versucht werden, die von der Diskothek angemieteten Parkflächen zu bündeln, um die<br />
verkehrsbedingten Immissionen und sonstigen Begleitgeräusche zu reduzieren. Eine bestehende Parkplatzfläche<br />
wurde zudem bereits mit einer zur benachbarten Wohnnutzung ausgerichteten Schallschutzwand abgeschirmt.<br />
Der Betrieb der in Rede stehenden Tanzdiskothek im <strong>Gewerbegebiet</strong> erfolgt derzeit aufgrund des zu gewährenden<br />
Bestandsschutzes. Um den Diskothekenbetrieb aus den vorgenannten Gründen über die vorhandene Bau- und<br />
Betriebsgenehmigung hinaus sichern zu können, wird die Diskothek per textlicher Festsetzung nach § 1 Abs. 10<br />
BauNVO gesichert. Für den Diskothekenbetrieb wird festgesetzt, dass Änderungen und Erneuerungen der vorhandenen<br />
Diskothek bis zu einer eine maximal zulässige Grundfläche von 6.000 qm allgemein zulässig sind. Dieser Wert orientiert<br />
sich an den derzeit genutzten Flächen und sichert insofern den jetzigen Bestand sowie Änderungen oder Erneuerungen<br />
an den baulichen Anlagen.<br />
6.3 Mischgebiete<br />
Mischgebiete dienen gemäß der Baunutzungsverordnung dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben,<br />
die das Wohnen nicht wesentlich stören. Im östlichen Teil des Plangebiets, insbesondere zwischen der Recklinghäuser<br />
Straße und der Lippe sowie im Bereich zwischen der Recklinghäuser Straße und dem Recklinghäuser D<strong>am</strong>m, hat sich<br />
neben vorhandenen kleineren Gewerbenutzungen eine unterschiedlich ausgeprägte Wohnnutzung verfestigt. Hier wird<br />
deshalb in verschiedenen Teilbereichen eine Mischgebietsnutzung (MI) festgesetzt. Die Festsetzung eines<br />
Mischgebiets sichert den Anspruch der Bewohner auf mischgebietskonforme Wohnruhe, ermöglicht jedoch auch den<br />
ebenfalls vorhandenen mischgebietsverträglichen Gewerbebetrieben eine möglichst uneingeschränkte Weiterführung<br />
und, sofern die immissionsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, auch eine Ausweitung der betrieblichen Tätigkeit.<br />
Generell zulässig sind in den Mischgebieten die folgenden nach § 1 Abs. 5 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen:<br />
� Wohngebäude,<br />
� Geschäfts- und Bürogebäude,<br />
� ,Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbe,<br />
� sonstige Gewerbebetriebe mit Ausnahme von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und/oder<br />
nahversorgungsrelevanten Sortimenten,<br />
� Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke und<br />
� Gartenbaubetriebe.<br />
16
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Einzelhandelsbetriebe sind in den Mischgebieten als Ausnahme zulässig, wenn diese Betriebe keine nahversorgungs-<br />
und/oder zentrenrelevanten Sortimente führen und eine mischgebietskonforme Verkaufsfläche (VK) von maximal 800<br />
qm aufweisen<br />
Unzulässig in den Mischgebieten sind aus Gründen des Immissionsschutzes Tankstellen und Vergnügungsstätten. Der<br />
Ausschluss der Vergnügungsstätten erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass vor allem von den als Vergnügungsstätten<br />
baurechtlich zulässigen Spielhallen sowie den entsprechenden Folgenutzungen (Schnellimbiss etc.) die Bemühungen<br />
zur Aufwertung des Stadtbildes konterkariert würden und die angestrebte gestalterische Aufwertung des Plangebiets<br />
beeinträchtigen würde. Zudem bestehen im Bereich des v.g. eingeschränkten <strong>Gewerbegebiet</strong>es , hier insbesondere<br />
GEe 4 besser geeignete Möglichkeiten für die v.g. Nutzungen.<br />
6.4 Maß der baulichen Nutzung<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung der Grund- und Geschossflächenzahl und die maximale<br />
Gebäudeges<strong>am</strong>thöhe bestimmt. Über die festgesetzten Werte soll für das Gebiet ein hinreichend definierter Standard<br />
vorgegeben werden, um den einzelnen Bauherren ein hohes Maß an gestalterischer Freiheit in einem eindeutig<br />
definierten städtebaulichen Rahmen einzuräumen.<br />
In den <strong>Gewerbegebiet</strong>en (GE) und in den eingeschränkten <strong>Gewerbegebiet</strong>en (GEe) ist eine Grundflächenzahl (GRZ)<br />
von 0,6 festgesetzt. Auf die Festsetzung einer Geschossflächenzahl oder der Anzahl der Vollgeschosse wird verzichtet,<br />
da dies in der Regel bei gewerblich geprägten Gebieten nicht zielführend ist. Die baulichen Anlagen dürfen in den<br />
gewerblichen Bauflächen eine maximale Gebäudehöhe von 10,0 m aufweisen. Ausnahmsweise ist eine Überschreitung<br />
der festgesetzten maximalen Gebäudehöhen aus funktionalen und/oder betriebsspezifischen Gründen sowie für<br />
technische Anlagen wie z. B. Schornsteine und Silos zulässig. Die Gründe sind im Baugenehmigungsverfahren<br />
entsprechend nachzuweisen. Im Plangebiet ist weiterhin eine Überschreitung der festgesetzten maximalen<br />
Gebäudehöhen durch Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren zulässig. Innerhalb des Schutzstreifens der 110-KV-<br />
Leitung Coesfeld – Kusenhorst sind zwingend die aufgrund der Leitung abweichenden maximalen Gebäudehöhen zu<br />
beachten. Die v.g. Überschreitungsmöglichkeiten der Gebäudehöhen können hier nicht eingeräumt werden.<br />
In den Mischgebieten sind zwei- bis maximal dreigeschossige Gebäude mit einer Grundflächenzahl von 0,4 - 0,5 und<br />
einer Geschossflächenzahl von 0,8 - 1,2 möglich. Auch hier ist das Maß der baulichen Nutzung an die<br />
Umgebungsbebauung angepasst. Zudem wurde die maximal für die Diskothekennutzung zur Verfügung stehende<br />
Grundfläche auf 6.000 qm begrenzt.<br />
6.5 Gebäudehöhen und Höhenlage der Gebäude<br />
Um einen baulich einheitlichen Charakter des Gebiets zu gewährleisten und eine ortsbildgerechte maßvolle<br />
Höhenentwicklung der Bebauung zu sichern, werden je nach Situation unterschiedliche maximale Traufhöhen<br />
festgesetzt. Um Höhenversprünge bei den Sockelhöhen der zukünftigen Gebäude minimieren zu können wird<br />
festgesetzt, dass die Oberkante des Erdgeschossfußbodens der Gebäude ein Maß von 0,5 m über der Oberkante der<br />
zugeordneten fertig ausgebauten Verkehrsfläche nicht überschreiten darf. Gemessen wird jeweils im rechten Winkel zu<br />
dem der Hauptfassade zugewandten Fahrbahnrand. (Hinweis: Die zugeordnete Straßenausbauhöhe ist beim<br />
Tiefbau<strong>am</strong>t der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> zu erfragen)<br />
6.6 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche<br />
In den von kleinteiligen Gebäuden geprägten Teilabschnitten des Plangebiets ist eine offene Bauweise nach<br />
§ 22 BauNVO festgesetzt, weshalb die Länge der baulichen Anlagen hier auf maximal 50 m begrenzt ist. Entlang der<br />
nördlichen Recklinghäuser Straße wird eine offene Bauweise festgesetzt, da hier aus stadtgestalterischen Gründen eine<br />
eher offen strukturierte Bebauung und keine durchgehende Fassadenkante angestrebt ist. In den von<br />
Gewerbenutzungen vorgeprägten Bereichen ist eine abweichende Bauweise mit der Zulässigkeit von Gebäudelängen<br />
von über 50 Meter festgesetzt. Die abweichende Bauweise ist an die offene Bauweise angelehnt. Die baulichen<br />
Anlagen müssen an den Grundstücksgrenzen ebenfalls mit einem seitlichen Grenzabstand gebaut werden.<br />
17
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Da das Plangebiet bereits überwiegend bebaut ist, werden vergleichsweise großflächige überbaubare Flächen<br />
festgesetzt, die sich an der Bestandsbebauung orientieren. Der südliche Teil des Plangebiets an der Papenbrückstraße<br />
liegt außerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiets der Lippe, aber innerhalb des<br />
Überschwemmungsgebiets nach § 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Eine Neuansiedlung soll hier aufgrund des<br />
Überschwemmungsgefahr unterbleiben; es werden deshalb keine zusätzlichen überbaubaren Grundstücksflächen<br />
festgesetzt.<br />
6.7 Stellplätze, Parkplätze für Besucher<br />
Innerhalb des Plangebiets sollen vermehrt Stellplätze auf privaten Grundstücksflächen untergebracht werden, um den<br />
derzeit in Teilbereichen stark mit parkenden Kraftfahrzeugen belasteten öffentlichen Straßenraum zu entlasten und<br />
mittelfristig die Chancen für eine Begrünung der Straßenräume durch Baumpflanzungen zu erhöhen. Dies gilt<br />
insbesondere für die Schaffung von Stellplätzen für Personal und Besucher der Gewerbebetriebe.<br />
Im Bebauungsplan wird deshalb festgesetzt, dass die Anlage von Garagen für die Anwohner, Beschäftigten und die<br />
Besucher nur innerhalb der überbaubaren Flächen (Baufenster) zulässig ist. Stellplätze sind zudem auch zwischen der<br />
jeweiligen vorderen Gebäudefassade und der zugeordneten öffentlichen Verkehrsfläche im Vorgartenbereich zulässig.<br />
Bei der Neuanlage von Stellplätzen innerhalb des Vorgartenbereichs ist zu beachten, dass für jeweils fünf in diesem<br />
Bereiche gelegene Stellplätze ein Baum z.B. der Art ‚Quercus Robur‘ mit einem St<strong>am</strong>mumfang von 16 - 18 cm zu<br />
pflanzen ist.<br />
6.8 Pflanzbindungen und Pflanzgebote<br />
Zu den Zielsetzungen des Bebauungsplanverfahrens gehören der partielle Erhalt von das Plangebiet gliedernden<br />
Grünbereichen, die gestalterische Aufwertung des Straßenzugs der alten Recklinghäuser Straße durch die Pflanzung<br />
von Straßenbäumen sowie flankierende Begrünungsmaßnahmen auf den privaten Grundstücken.<br />
Begrünung der Straßenräume<br />
Im Rahmen der Ausführungsplanung für die öffentlichen Räume ist bei Pflanzmaßnahmen die für die jeweilige<br />
räumliche Situation passende Baumart auszuwählen. Die genaue Lage der Straßenbäume, Grundstückszufahrten und<br />
Parkplätze kann erst im Rahmen zukünftiger Objektplanungen erfolgen. Um die erforderliche Flexibilität bei der<br />
Objektplanung einräumen zu können, ist eine Anpassung der im Bebauungsplan schematisch eingezeichneten<br />
Baumstandorte und Straßenquerschnitte erforderlich. Die Aussage in der Legende zur ‚Anpassung der<br />
Pflanzmaßnahmen im Rahmen der Ausführungsplanung‘ ist insofern im Hinblick auf die erforderliche Flexibilität<br />
zukünftiger Objektplanungen zu verstehen. Bei der Pflanzung von Straßenbäumen In den öffentlichen Verkehrsflächen<br />
sind die Sorten 'Quercus robur' (Stieleiche) in einer Qualität 'St<strong>am</strong>mumfang (STU) 18 - 20', Stielsäuleneiche (Quercus<br />
robur 'Fastigiata') oder Stielsäuleneiche (Quercus robur 'Fastigiata Koster') in der vorgenannten Qualität zu verwenden.<br />
Flankierende Begrünung der (privaten) Grundstücke<br />
Um einen angemessenen Anteil an begrünten Flächen zu sichern, sind in den Mischgebieten mindestens 10 % der<br />
Grundstücksflächen als Pflanzflächen zu gestalten. Je 15 qm Pflanzfläche ist hier mindestens ein Strauch zu pflanzen.<br />
Für je 500 qm versiegelter oder bebauter Grundstücksfläche ist in den Misch- und den <strong>Gewerbegebiet</strong>en ein Laubbaum<br />
(s. Pflanzliste 2) zu pflanzen. Um den Baumstandort langfristig sichern zu können, muss die Baumscheibe/Pflanzfläche<br />
eine Mindestgröße von 9 qm aufweisen.<br />
Innerhalb der <strong>Gewerbegebiet</strong>e ist für jeweils fünf zwischen der straßenzugewandten Baugrenze und der öffentlichen<br />
Verkehrsfläche angelegte neue Stellplätze ein Baum der Art 'Quercus Robur, STU 16 - 18' in diesem Bereich zu<br />
pflanzen. Die Baumscheibe/Pflanzfläche muss ebenfalls eine Mindestgröße von 9 qm aufweisen. Ist zur Errichtung von<br />
Gebäuden die Fällung von Einzelbäumen erforderlich, ist auf dem jeweiligen Grundstück die gleiche Anzahl der<br />
gefällten Bäume in der Größe STU 16 - 18 neu zu pflanzen.<br />
In der festgesetzten Fläche für Bindungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />
sowie von Gewässern ist zur Sicherung der Grünstrukturen die bestehende Baum- und Strauchbepflanzung zu erhalten<br />
18
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
und im Fall eines möglichen Abgangs durch Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern (vgl. Pflanzlisten) zu<br />
ergänzen.<br />
6.9 Örtliche Bauvorschriften<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
Nach § 9 Abs. 4 BauGB können die Länder bestimmen, dass auf Landesrecht beruhende Regelungen in den<br />
Bebauungsplan als Festsetzungen übernommen werden können und inwieweit auf diese Festsetzungen die<br />
Vorschriften des Baugesetzbuchs Anwendung finden. Zweck dieser Regelung ist es, in Ergänzung zu den<br />
städtebaulichen Festsetzungen, die in § 9 Abs. 1 bis 3 abschließend geregelt sind, auch solche Festsetzungen<br />
aufnehmen zu können, die in einem sachlichen Zus<strong>am</strong>menhang mit den Aufgaben des Bebauungsplans stehen und auf<br />
Landesrecht beruhen. Auf diese Weise können als Rechtsvorschrift vorgesehene Bestimmungen in die<br />
Bebauungsplanung einbezogen und der bundesrechtlich abschließende Katalog der Festsetzungsmöglichkeiten nach §<br />
9 Abs. 1 bis 3 erweitert werden […]. Geeignet für die Aufnahme in den Bebauungsplan sind nur Regelungen, für deren<br />
Erlass die Gemeinde zuständig ist […] (Quelle: Baugesetzbuch Kommentar, Ernst, Zinkahn, Bielenberg, Krautzberger,<br />
Stand 89. Ergänzungslieferung Oktober 2008, C. H. Beck, München).<br />
Nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 – 6 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) können die Gemeinden<br />
örtliche Bauvorschriften als Satzung erlassen über unter anderem die äußere Gestaltung baulicher Anlagen […] sowie<br />
die Gestaltung, Begrünung und Bepflanzung der […] unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke […] sowie über<br />
die Art, Höhe und Gestaltung von Einfriedungen. Nach § 86 Abs. 4 BauO NRW können örtliche Bauvorschriften auch<br />
als Festsetzungen in einen Bebauungsplan im Sinne von § 8 oder § 12 des Baugesetzbuchs aufgenommen werden. Im<br />
Rahmen des Bebauungsplans soll von dieser Regelungsmöglichkeit Gebrauch gemacht werden. Aus<br />
stadtgestalterischen Gründen werden die folgenden örtlichen Bauvorschriften aufgestellt:<br />
Fassaden<br />
Aufgrund der im gewerblichen Bereich zu erwartenden großen Baukörperlängen ist aus gestalterischen Gründen eine<br />
Gliederung der Gebäudefassaden erforderlich. Die Fassaden der Baukörper sind ab einer Baukörperlänge von 15,0 m<br />
durch vertikal verlaufende Gestaltungselemente zu unterteilen, die eine Mindestbreite von 1,50 m aufweisen müssen.<br />
Bei Baukörpern mit einer Länge von mehr als 15,0 m sind für die vertikale Fassadengliederung Gliederungsabschnitte<br />
von max. 15,0 m Länge zu bilden.<br />
Als gliedernde Gestaltungselemente gelten vertikal verlaufende Fensterbänder, bei hellen Fassadenflächen vertikale<br />
Farbstreifen in dunkel abgesetzten Farbtönen, bei dunklen Fassadenflächen vertikale Farbstreifen in hell abgesetzten<br />
Farbtönen oder auch eine Fassadenbegrünung in Form von Kletter- und Rankgewächsen.<br />
Gestaltung der Dächer<br />
Da aus gestalterischen Gründen eine möglichst zweckmäßige und gleichzeitig ansprechende Gestaltung der<br />
Dachlandschaft im Plangebiet realisiert werden soll, werden für die zukünftige Ausgestaltung der Dachflächen die<br />
ortsüblichen und in der näheren Umgebung bereits vorhandenen Dachformen zugelassen. Dies sind die Dachformen<br />
Sattel-, Pult-, Flach- und das speziell für gewerblich-industrielle Anlagen geeignete Sheddach. Die Festsetzung dieses<br />
Spektrums von verschiedenen Dachformen ermöglicht den Bauherren ein großes Maß an individueller gestalterischer<br />
Freiheit und sichert gleichzeitig die Festsetzung von qualitativen Mindeststandards für die Neigung der Dachflächen. Bei<br />
Flachdächern ist eine Neigung von 0° bis 5° zulässig, bei Pultdächern eine Neigung von 5° bis 20°.<br />
Bei der Errichtung von geneigten Sattel-, Shed- und Pultdächern sind zur Vermeidung von Lichtspiegelungen und<br />
Blendeffekten unglasierte Materialien zu verwenden. Bei der Verwendung von Flachdächern oder flachgeneigten<br />
Dächern soll vor allem aus stadtklimatischen Gründen nach Möglichkeit eine extensive Dachbegrünung erfolgen.<br />
Werbeanlagen<br />
Werbetafeln und -anlagen entfalten keine positive Gestaltwirkung im Stadtbild. Aus stadtgestalterischen Gründen sind<br />
deshalb Werbeanlagen lediglich in eingeschränkter Form zulässig. Der städtebauliche Grundsatz bei der Zulässigkeit<br />
von Werbeanlagen ist, dass die Werbeanlage einen unmittelbaren Bezug zum zugeordneten Betrieb aufweisen muss<br />
und an der jeweiligen Leistungsstätte anzubringen ist, eine maximale Größe von 20 qm nicht überschreiten darf und im<br />
Bereich der Gebäudefassaden und nicht im Dach- und/oder Attikabereich anzubringen ist. Aufgrund möglicher<br />
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Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Blendwirkungen sind Wechsel- und Lauflichter, elektronische Laufbänder, Videowände etc. neben den genannten<br />
gestalterischen Gründen auch aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zulässig.<br />
Freistehende Werbeanlagen (z. B. Firmenschilder <strong>am</strong> Gebietseingang) sind als S<strong>am</strong>melwerbeanlage mit einer<br />
maximalen Größe von 10 qm auszuführen. Eine einheitliche Gestaltung der S<strong>am</strong>melwerbeanlage wird ebenfalls<br />
zwingend vorausgesetzt.<br />
Gestaltung der nicht überbauten Grundstücksflächen<br />
Ansprechend begrünte Vorgartenbereiche zwischen den öffentlichen Straßen und den baulichen Anlagen sind ein<br />
wesentliches gestalterisches Element im Stadtbild. Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzungen sind aus<br />
stadtgestalterischen Gründen die nicht überbauten Grundstücksflächen im Bereich der Vorgärten gärtnerisch zu<br />
gestalten, zu pflegen und zu erhalten. Von dieser Festsetzung ausgenommen sind die erforderlichen<br />
Grundstückszufahrten und Zuwegungen. Als gärtnerische Gestaltung gelten im Übrigen auch die Anlage von leicht zu<br />
pflegenden Rasenflächen sowie die Pflanzung von Hecken als Einfriedung.<br />
Müllcontainerabstellplätze und sonstige Lagerschuppen<br />
Schuppen, eingehauste Müllcontainerabstellplätze und dauerhaft abgestellte Müllcontainer sind aus den genannten<br />
stadtgestalterischen Gründen innerhalb des Vorgartenbereichs unzulässig und sind in den straßenabgewandten<br />
Bereichen der Grundstücke aufzustellen. Schuppen und eingehauste Müllcontainerabstellplätze sind dauerhaft mit<br />
Kletter- und Rankgewächsen (vgl. auch Pflanzliste 3) einzugrünen.<br />
Einfriedungen<br />
Das städtebauliche Bild eines Straßenzuges wird von den Vorgartenbereichen und den privaten<br />
Grundstückseinfriedungen geprägt. Aus gestalterischen Gründen sind deshalb Mauern (z. B. Naturstein, Ziegel- oder<br />
Betonsteinmauern) nur bis zu einer Höhe von 1,2 m über der Oberkante des zugeordneten Gehwegs oder des<br />
Geländes zulässig. Werden entlang der öffentlichen Verkehrsflächen Maschen- oder Stabgitterzäune errichtet, sind<br />
diese mit kletternden oder schlingenden Pflanzen zu begrünen.<br />
7. Verkehrskonzeption und verkehrliche Auswirkungen<br />
Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets orientiert sich an den vorhandenen Straßen, die in den Grundzügen<br />
erhalten werden. In einigen Teilbereichen sollen jedoch eine Ergänzung und ggf. auch eine Umgestaltung erfolgen. Dies<br />
betrifft vor allem eine mögliche Verlängerung der bestehende Straßenverbindung von der Straße ‚Am Holzplatz’ bis zur<br />
Straße ‚Zum Ikenk<strong>am</strong>p’. Durch diese Straßenverbindung soll die Erschließung der Grundstücke verbessert und die<br />
Zugänglichkeit der geplanten P&R-Anlage ‚Zum Ikenk<strong>am</strong>p’ optimiert werden.<br />
Weitere in der Diskussion befindliche Punkte und mittelfristig optimierbare Punkte sind<br />
� das etwa 50 Meter lange nördliche Teilstück der L 551 im Plangebiet ist als ‚freie Strecke’ klassifiziert, weshalb<br />
eine aus verkehrlicher Sicht zweckmäßige Anbindung von privaten Grundstücken an diesen Abschnitt der<br />
L 551 bisher nicht möglich ist,<br />
� der Einmündungsbereich der Straße ‚Lorenk<strong>am</strong>p’ in die Recklinghäuser Straße ist vor allem aus<br />
fahrdyn<strong>am</strong>ischer Sicht für den Schwerlastverkehr problematisch. Derzeit wird geprüft, ob mittel- bis langfristig<br />
ein Umbau dieses Knotenpunktes und eine Optimierung der Zufahrtssituation in die Recklinghäuser Straße<br />
erfolgen können,<br />
� aufgrund der erklärten städtischen Zielsetzungen (z. B. Förderung von Freizeit und Tourismus im Stadtgebiet<br />
und Förderung des Radverkehrs) soll entlang der Recklinghäuser Straße eine attraktivere Radwegeverbindung<br />
geschaffen werden. Die erforderlichen Ausführungsplanungen für die Änderung der öffentlichen<br />
Verkehrsflächen sollten parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgen.<br />
Aufgrund der fortgeschrittenen Bebauung bieten sich innerhalb des Plangebiets trotz der Mindernutzungen und<br />
Brachflächen nur eingeschränkte Möglichkeiten für umfangreiche Neuansiedlungen. Ein starker Anstieg der durch das<br />
<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong>-<strong>Süd</strong> verursachten Verkehrsbewegungen ist deshalb nicht zu erwarten. Nach der Realisierung<br />
der geplante Park & Ride-Parkplatzanlage ist jedoch mit einer entsprechenden Zunahme des Kraftfahrzeug- und des<br />
20
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Radverkehrs in den Morgen- und den Abendstunden zu rechnen. Dies betrifft jedoch vor allem die Recklinghäuser<br />
Straße.<br />
Auch auf den Straßen ‚Zum Ikenk<strong>am</strong>p’, der geplanten neuen Verbindungsstraße (Planstraße 1) und den Straßen<br />
‚Lorenk<strong>am</strong>p’ und ‚Am Holzplatz’ muss mit einer höheren Verkehrsbelastung gerechnet werden. Allerdings nur unter der<br />
Voraussetzung, dass die neue Erschließungsstraße auch erstellt wird. Zudem dürfte zukünftig der Knotenpunkt<br />
Recklinghäuser Straße – Recklinghäuser D<strong>am</strong>m – Lorenk<strong>am</strong>p stärker als heute belastet werden.<br />
8. Immissionsschutz<br />
Aufgrund der Lage im städtischen Raum, der innerhalb des Planungsgebiets vorhandenen Gewerbebetriebe sowie<br />
aufgrund der räumlichen Nähe zu der Hauptverkehrsstraße Recklinghäuser Straße und der Bahnlinie Wanne-Eickel -<br />
Bremen wurde für den Bebauungsplan Nr. 56 ‚<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Süd</strong>‘ eine schalltechnische Untersuchung (Verf.:<br />
Richters & Hüls, Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz, Februar 2005, Ahaus) erstellt. Im Rahmen<br />
dieser Untersuchung wurden ausschließlich die verkehrlichen Emissionen untersucht. Von einer Untersuchung der<br />
gewerblichen Schallemissionen wurde in Abstimmung mit dem d<strong>am</strong>aligen Staatlichen Umwelt<strong>am</strong>t Herten Abstand<br />
genommen, da sich die gewerblichen Nutzungen aufgrund der Größe des Plangebiets und der beschriebenen<br />
Umbruchsituation in rascher Folge änderten und auch heute noch ändern.<br />
8.1 Straßenverkehrsbedingte Schallimmissionen<br />
Verkehrsbedingte Emissionen gehen insbesondere von der klassifizierten Recklinghäuser Straße, dem Recklinghäuser<br />
D<strong>am</strong>m (L 551) und der Bahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen aus. Gemäß dem sogenannten ‚Impulse-Szenario’ ist laut<br />
des Gutachters für die Straße bis zum Jahr 2020 von einer wachsenden Mobilität mit einer Zunahme des Verkehrs um<br />
5,6 % zu rechnen. Im Jahr 2020 wäre demnach auf dem Recklinghäuser D<strong>am</strong>m je nach Abschnitt mit einer<br />
Verkehrsbelastung von ca. 15.300 Kfz/Tag bis zu ca. 19.400 Kfz/Tag zu rechnen. Vor allem im unmittelbaren<br />
Nahbereich des Recklinghäuser D<strong>am</strong>ms sind insbesondere im Nachtzeitraum (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) in den<br />
Mischgebieten zum Teil deutliche Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte gemäß DIN 18005<br />
‚Schallschutz im Städtebau’ zu erwarten. Allerdings sind nur wenige Gebäude ‚kritischen’ Lärmpegeln von mehr als 70<br />
dB(A) tags und 60 dB(A) nachts ausgesetzt, so dass grundsätzlich eine Ausweisung von Mischgebieten in diesem<br />
Bereich möglich ist.<br />
Bei der Recklinghäuser Straße und dem Recklinghäuser D<strong>am</strong>m handelt es sich um eine historischen Straßenzug mit<br />
einer unmittelbar an die Straße angrenzenden Wohn- und Gewerbebebauung. Da weder die Lage der bestehenden<br />
Straßen noch die vorhandene Bebauung entscheidend veränder- oder verschiebbar ist, sind im Rahmen der Planung<br />
differenzierte Ansätze zur Lösung der vorhandenen verkehrsbedingten Schallkonflikte zu suchen.<br />
Ausgehend von den skizzierten Randbedingungen (Straßennetz, Gebäudebestand) kommen zur Sicherung gesunder<br />
Wohn- und Arbeitsverhältnisse generell die folgenden Schutzmaßnahmen in Frage:<br />
• Abrücken der geplanten Neubebauung von der oder den Schallquellen<br />
• aktive Schallschutzmaßnahmen unmittelbar an der Emissionsquelle entlang der Verkehrstrassen<br />
• passive Schallschutzmaßnahmen (z. B. Schallschutzfenster oder schallgedämmte, fensterunabhängige<br />
Lüftungseinrichtungen) an den Gebäuden sowie das Optimieren der Wohnungsgrundrisse (Wohn- und<br />
Schlafräume auf den schallabgewandten Gebäudeseiten)<br />
8.2 Aktive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände oder –wälle<br />
Aktive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände und/oder -wälle kommen an innerstädtischen Straßen mit<br />
Erschließungsfunktionen aus mehreren Gründen nicht oder allenfalls nur bedingt in Frage. Zum Einen grenzt die<br />
Bestandsbebauung in den meisten Straßenabschnitten unmittelbar an die öffentliche Straßenfläche an, so dass<br />
zwischen dem Gehweg und den privaten Parzellen aufgrund der fehlenden verfügbaren Flächen ohne Eingriffe in die<br />
Privatgrundstücke oder eine Verkleinerung der Gehwege keine aktiven Schallschutzelemente realisiert werden können.<br />
Aktive Schallschutzelemente (Wall und/oder Wand) sind zudem stadtgestalterisch und stadtfunktional inakzeptabel und<br />
21
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
haben aufgrund der zwingend erforderlichen Folgemaßnahmen (z. B. Sekundärerschließung in der ‚zweiten Reihe’)<br />
eine unerwünschte Trennwirkung zur Folge. Entlang des anbaufreien Recklinghäuser D<strong>am</strong>ms wäre die Realisierung<br />
von aktiven Schallschutzmaßnahmen aufgrund der Höhenlage des D<strong>am</strong>mes mit massiven und finanziell sehr<br />
aufwändigen baulichen Eingriffen in die Böschungen verbunden. Aktive Schallschutzmaßnahmen sind – unabhängig<br />
von den mit den Maßnahmen verbunden Kosten – daher entlang der Recklinghäuser Straße und dem Recklinghäuser<br />
D<strong>am</strong>m nicht vorgesehen und auch nicht zwingend erforderlich, da durch entsprechende passive Maßnahmen reagiert<br />
werden kann.<br />
8.3 Passive Schallschutzmaßnahmen<br />
Zum Schutz vor verkehrlichen Schallimmissionen können nach den Ergebnissen des Gutachtens passive<br />
Lärmschutzmaßnahmen an den im Bebauungsplan gekennzeichneten Gebäudefassaden umgesetzt werden.<br />
Entsprechende textliche und zeichnerische Festsetzungen sind auf der Grundlage des Gutachtens in den<br />
Bebauungsplan aufgenommen worden. Entlang der Recklinghäuser Straße werden Lärmpegelbereiche (LPB III bis V) in<br />
die Planzeichnung eingetragen und die erforderlichen textlichen Festsetzungen für die Lärmpegelbereiche formuliert.<br />
Parallel zu der im Norden des Plangebiets gelegenen Bahntrasse ist ebenfalls Lärmpegelbereich III eingetragen. In den<br />
festgesetzten Lärmpegelbereichen sind die Außenbauteile schutzbedürftiger Schlaf- und Wohnräume mit den<br />
festgesetzten Schalldämmmaßen auszustatten. Sofern nicht durch eine optimierte Planung der Gebäudegrundrisse (z.<br />
B. Anordnung schallsensibler Nutzungen wie Wohn- und Schlafräume auf den von der Schallquelle abgewandten<br />
Gebäudeseiten) und Fassadengestaltung die erforderliche Pegelminderung erreicht wird, muss die Luftschalldämmung<br />
von Außenbauteilen mindestens den Anforderungen des Lärmpegelbereichs III (LPB III) der DIN 4109, Schallschutz im<br />
Hochbau, erfüllen. Entsprechend der Raumgeometrie sind Korrekturwerte gemäß DIN 4109, Tabelle 9, in Ansatz zu<br />
bringen.<br />
Das resultierende Schalldämmmaß beträgt:<br />
für Aufenthaltsräume in Wohnungen u. ä.<br />
Lärmpegelbereich (LPB III) erf. R‘w,res. min. 35 db<br />
Lärmpegelbereich (LPB) IV erf. R‘w,res. min. 40 db<br />
Lärmpegelbereich (LPB) V erf. R‘w,res. min. 45 db<br />
für Büroräume u. ä.<br />
Lärmpegelbereich (LPB III) erf. R‘w,res. min. 30 db<br />
Lärmpegelbereich (LPB) IV erf. R‘w,res. min. 35 db<br />
Lärmpegelbereich (LPB) V erf. R‘w,res. min. 40 db<br />
Im ges<strong>am</strong>ten Plangebiet sind nach Aussage des Gutachters in der Nachtzeit Außenlärmpegel von mehr als 50 db(A) zu<br />
erwarten. Deshalb wird festgesetzt, dass Schlafräume innerhalb des Plangebiets mit schallgedämmten,<br />
fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen auszustatten sind. Nach dem Runderlass vom 24.09.90 (MBl. NW S. 1348)<br />
des nordrhein-westfälischen Ministers für Bauen und Wohnen betreffend der DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau – ist<br />
im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens als Bestandteil der Bauvorlagen vom Bauherrn/Antragsteller auf den<br />
Einzelfall abgestellt der Nachweis der konkret erforderlichen Schallschutzmaßnahmen zu erbringen.<br />
8.4 Gewerbliche Schallemissionen<br />
Vor allem entlang der Recklinghäuser Straße finden sich in der direkten Nachbarschaft von gewerblichen Nutzungen<br />
auch Wohnnutzungen. Dieser Teil des Plangebiets ist traditionell sehr stark durch eine Gemengelagensituation<br />
vorgeprägt, was bereits zu Konflikten zwischen den unterschiedlichen Nutzungsarten geführt hat. An den Schnittstellen<br />
zwischen den gewerblichen Nutzungen sowie den Wohnnutzungen sind Störungen durch Schall- und sonstige<br />
Immissionen bereits in der Vergangenheit aufgetreten und können aufgrund des Bestandschutzes der vorhandenen<br />
Nutzungen auch zukünftig nicht gänzlich ausgeschlossen werden.<br />
Die überwiegend entlang der Recklinghäuser Straße gelegenen Wohnhäuser genießen – wie auch die gewerblichen<br />
Betriebe –Bestandsschutz auf der Grundlage der erteilten Baugenehmigungen und müssen zwangsläufig aufgrund des<br />
Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme auch erhöhte Immissionswerte aus den angrenzenden Gewerbebetrieben<br />
22
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
hinnehmen. Andererseits erfordert die Gemengelage auch von den Gewerbebetrieben, dass auf die schallsensiblen<br />
Wohnnutzungen Rücksicht genommen und das Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Wohnbevölkerung beachtet wird.<br />
Weiterhin kollidiert im Bereich der Diskothek das Freizeitverhalten jüngerer, zumeist nicht im Gebiet wohnender<br />
Menschen, mit dem Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Anlieger.<br />
Um mögliche Gemengelagenkonflikte von vorneherein zu entschärfen oder zu vermeiden, wird für die <strong>Gewerbegebiet</strong>e<br />
eine Gliederung nach der Art der Betriebe und Anlagen gemäß der Abstandsliste 2007 vorgenommen und<br />
eingeschränkte <strong>Gewerbegebiet</strong>e (GEe) als ‚Puffer‘ zwischen den gewerblich geprägten Zonen und den Wohnnutzungen<br />
festgesetzt. Zum Schutz der Wohnnutzungen werden lediglich Betriebe der Abstandsklasse VI und VII zugelassen. Die<br />
bestehende und zukünftig zu erwartende Lärmbelastung in den eingeschränkten <strong>Gewerbegebiet</strong>en (GEe) ist als<br />
‚eingeschränkt gewerbegebietstypisch’ und insofern auch ‚eingeschränkt mischgebietsverträglich’ anzunehmen.<br />
Die von dem Betrieb der Diskothek ausgehenden Schallemissionen (Musikveranstaltungen, vor allem jedoch Parkplatz-<br />
und Motorengeräusche sowie Rufe) können nur bedingt durch kurzfristige ordnungsrechtliche Maßnahmen verhindert<br />
werden. Es wird jedoch verstärkt versucht werden, die von der Diskothek angemieteten Parkflächen möglichst<br />
konzentriert zu bündeln, um dadurch insges<strong>am</strong>t die verkehrsbedingten Immissionen zu reduzieren. Eine bestehende<br />
Parkplatzfläche wurde deshalb bereits mit einer Schallschutzwand abgeschirmt.<br />
9. Hinweise<br />
Zu den folgenden Themenbereichen sind Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen worden.<br />
Bodendenkmale<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Bodeneingriffen Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche<br />
Bodenfunde, d. h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen<br />
Bodenbeschaffenheit, Höhlen, Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus<br />
erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden können. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
als Untere Denkmalbehörde (Tel.: 02364.933-0) und dem Westfälischen Museum für Archäologie / Amt für<br />
Bodendenkmalpflege, Außenstelle Münster (Tel.: 0251.2105-252), unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstelle<br />
mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW), falls<br />
diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigeben wird.<br />
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für die<br />
wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen (§ 16 Abs. 4 DSchG NRW).<br />
K<strong>am</strong>pfmittel<br />
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass im Plangebiet Funde von Munitionsresten nicht ausgeschlossen werden<br />
können. Sollte bei der Durchführung von Erschließungs- oder Bauarbeiten der Erdaushub außergewöhnliche<br />
Verfärbungen aufweisen oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen. Der<br />
K<strong>am</strong>pfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe bei der Bezirksregierung Arnsberg, In der Krone 31, 58099 Hagen-<br />
Bathey, Tel. 02331-6927-3881, Fax. 02331-6927-3898, ist zu verständigen.<br />
Vorbehandlung gewerblicher Abwässer<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass Abwasser aus Gewerbebetrieben, dessen Beschaffenheit vom häuslichen Abwasser<br />
abweicht und aufgrund der Inhaltsstoffe nach der Entwässerungssatzung der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> nicht in die<br />
Kanalisation eingeleitet werden darf, den wasserwirtschaftlichen Anforderungen entsprechend vorzubehandeln<br />
(Indirekteinleiter) ist. Die ordnungsbehördliche Genehmigung der Abwasserbehandlung ist bei der zuständigen<br />
Wasserbehörde zu beantragen.<br />
Bergbauliche Einwirkungen<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet bergbaulichen Einwirkungen unterliegt. Die Grundstückseigentümer<br />
sind gehalten, bei Baumaßnahmen im Zuge der Planung zwecks evtl. notwendiger werdender Anpassungs- und<br />
Sicherungsmaßnahmen (§§ 110 ff. BberG) mit der Deutschen Steinkohle AG, 44620 Herne, Kontakt aufzunehmen.<br />
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Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
110-kV-Leitung Coesfeld - Kusenhorst<br />
Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass im Plangebiet die o. g. Hochspannungsfreileitung mit einem insges<strong>am</strong>t<br />
38,0 m breiten Schutzstreifen verläuft. Folgende Hinweise sind bei baulichen oder sonstigen Maßnahmen im Bereich<br />
der 110-kV-Leitung zu beachten:<br />
Einwirkungen oder Maßnahmen, die den Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder gefährden, dürfen nicht<br />
vorgenommen werden. Die Leitungen und die Maststandorte – vor allem der Mast mit der Nr. 141 – müssen jederzeit<br />
zugänglich bleiben. Insbesondere ist eine Zufahrt auch für schwere Fahrzeuge zu gewährleisten. Die maximale<br />
Endwuchshöhe von Pflanzen darf eine Höhe von 7,0 m nicht überschreiten. Alle geplanten Einzelmaßnahmen im<br />
Bereich der Leitung, insbesondere Geländeniveauveränderungen oder Anpflanzungsmaßnahmen bedürfen der<br />
Zustimmung der RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Abt. ERNN-H-LP, K<strong>am</strong>pstraße 49, 44137 Dortmund,<br />
Tel. 0231.438-060, Fax. 0231.438-3060.<br />
DIN-Normen und Abstandserlass<br />
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die im Zus<strong>am</strong>menhang mit den Festsetzungen des Bebauungsplans<br />
genannten DIN-Normblätter sowie der Runderlaß des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom<br />
06.06.2007 (Abstandserlaß 2007) bei der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>, Fachbereich Bauen und Planen, zur Einsichtnahme<br />
bereitliegen.<br />
Einwirkungen durch den Bahnverkehr<br />
Es wird aufgrund der räumlichen Nähe zur angrenzenden Bahntrasse darauf hingewiesen, dass entlang der Trasse der<br />
Deutschen Bahn AG mit Einwirkungen aus dem Eisenbahnbetrieb gerechnet werden muss. Hierzu gehört Bremsstaub,<br />
Lärm, Erschütterungen und Beeinflussungen durch elektromagnetische Felder. Ersatzansprüche gegen die Deutsche<br />
Bahn AG, welche aus Schäden aufgrund von Immissionen durch den Eisenbahnbetrieb entstehen, sind<br />
ausgeschlossen.<br />
Werbeanlagen entlang der klassifizierten Recklinghäuser Straße<br />
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass entlang der freien Strecke der Landesstraße 551 (Recklinghäuser Straße)<br />
Anlagen der Außenwerbung in einer Entfernung bis zu 20 m nicht errichtet werden dürfen und bis zu einer Entfernung<br />
von 40 m zustimmungs- oder genehmigungsbedürftig sind. Die genannten Abstände werden vom jeweiligen<br />
Fahrbahnrand der Landesstraße 551 aus gemessen.<br />
10. Bodenordnung<br />
Die bebauten und unbebauten Grundstücke im Plangebiet befinden sich im Eigentum verschiedener öffentlicher und<br />
privater Eigentümer. Die Parzellen werden durch den Bebauungsplan Nr. 56 in ihrem Zuschnitt und in ihrer Lage<br />
überwiegend nicht verändert und bleiben insofern erhalten. In Einzelfällen kann es jedoch erforderlich werden, bei einer<br />
möglichen Neubebauung die vorhandenen Parzellengrenzen zu ordnen und die heutige Grundstücksstruktur neu<br />
aufzuteilen. In den letzten Jahren wurden ebenfalls verschiedene Grundstücksteilungen innerhalb des Plangebiets<br />
vorgenommen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind öffentlich-rechtlichen bodenordnenden Maßnahmen nach<br />
§§ 45 ff. BauGB (Baulandumlegung) nicht erforderlich.<br />
11. Zus<strong>am</strong>menfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB (wird ergänzt)<br />
Die zus<strong>am</strong>menfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird zum Abschluss des Planverfahrens erstellt.<br />
12. Gutachten<br />
Für das Plangebiet wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 56 ‚<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong>-<strong>Süd</strong>’ die<br />
folgenden Voruntersuchungen und verfahrensbegleitenden Fachbeiträge durchgeführt und als Grundlage für die<br />
Planinhalte herangezogen:<br />
� Grünordnungsplan <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Süd</strong>, Martin-Planungs-GmbH, Juni 2001 und Mai 2005, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
24
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
� Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Martin-Planungs-GmbH, November 2009, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
� Schallschutzgutachten B-Plan Nr. 56 <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong>-<strong>Süd</strong>, Richters & Hüls, Ingenieurbüro für<br />
Abfallwirtschaft und Immissionsschutz, April 2005, Ahaus<br />
� Bericht zur Altlastensituation und Neubewertung der Grundstücke, Diplom Geologe Dr. Shakir, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong><br />
<strong>See</strong>, in der Fassung der Überarbeitung v. 04.11.2009<br />
� Einzelhandelskonzept für die Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>, CIMA Beratung + Management GmbH, Köln, Stand<br />
August 2008 sowie redaktionelle Ergänzung des Einzelhandelskonzeptes im April 2009, <strong>am</strong> 28.05.2009 durch<br />
den Rat der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> beschlossen<br />
25
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Teil B – Umweltbericht<br />
13. Einleitung Umweltbericht<br />
Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Bauleitplänen ist nach der Novellierung des Baugesetzbuchs vom<br />
27. Juni 2004 eine ‚Umweltprüfung’ für die Belange des Umweltschutzes durchzuführen. Die Umweltprüfung entspricht<br />
in den Grundzügen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in anderen fachplanungsrechtlichen Verfahren. Die<br />
Umweltprüfung im Rahmen der Bauleitplanung befasst sich neben den Belangen von Natur- und Landschaft als<br />
Gegenstand der Eingriffsregelung nach § 1a BauGB mit den über die Eingriffsregelung hinausgehenden Schutzgütern,<br />
insbesondere Mensch, Sach- und Kulturgüter und – soweit erkennbar – Wechselwirkungen zwischen den einzelnen<br />
Schutzgütern.<br />
Kurzdarstellung des Planvorhabens<br />
Das Plangebiet liegt im südlichen Stadtgebiet der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> zwischen der Innenstadt und der Lippeaue. Der<br />
Geltungsbereich umfasst bis auf wenige Teilflächen bereits bebaute Grundstücke. Innerhalb des Plangebiets befinden<br />
sich gewerbliche Nutzungen, Einzelhandelsnutzungen, eine Diskothek sowie Wohnnutzungen. Das Plangebiet ist durch<br />
diese Gemengelage vorgeprägt.<br />
Durch mindergenutzte Flächen und brachgefallene Grundstücke weisen viele Privatgrundstücke innerhalb des<br />
Plangebiets gestalterische Mängel auf. Zudem bieten sich teilweise auch im öffentlichen Raum Spielräume für<br />
gestalterische Aufwertungen. Dies betrifft vor allem eine Begrünung der öffentlichen Straßenräume. Ein weiterer Anlass<br />
für die Aufstellung des Bebauungsplans sind die sich bietenden Möglichkeiten, über die Bauleitplanung gestalterische<br />
und stadtökologische Verbesserungen zu erreichen. Das Plangebiet soll auch zukünftig für gewerbliche Zwecke und als<br />
Mischgebiet genutzt werden.<br />
Novellierung des Landschaftsgesetzes, Aussetzung der Eingriffsregelung<br />
Aufgrund der vorhandenen öffentlichen Straßen, der bereits bestehenden Bebauung sowie der vorhandenen<br />
Bebauungsmöglichkeiten im Sinne des § 34 BauGB, werden durch den Bebauungsplan Nr. 56 keine zusätzlichen<br />
Eingriffe im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorbereitet.<br />
Bei den im Plangebiet gelegenen Grundstücken handelt es sich im Wesentlichen um Flächen, die durch die<br />
Neufassung des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz –<br />
LG) von der Eingriffsregelung ausdrücklich befreit sind. Nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 LG (Eingriffe in Natur und Landschaft)<br />
wird die Beseitigung von durch Sukzession oder Pflege entstandenen Biotopen oder Veränderungen des<br />
Landschaftsbildes auf Flächen, die in der Vergangenheit rechtmäßig baulich oder für verkehrliche Zwecke genutzt<br />
waren, bei Wiederaufnahme einer neuen Nutzung (Natur auf Zeit), nicht als Eingriff gewertet.<br />
Auch ein ‚freiwilliger Ausgleich’ ist aus rechtlichen Gründen nicht realisierbar, da es sich bei den für eine Bebauung<br />
vorgesehenen Grundstücken weitgehend um bereits bebaute Privatgrundstücke handelt. Eine Ausweisung von<br />
planinternen oder planexternen Ausgleichsflächen wäre zwar theoretisch denkbar, die Flächen und Maßnahmen<br />
müssten jedoch durch den jeweils betroffenen Grundstückseigentümer finanziert und umgesetzt werden. Eine<br />
Verpflichtung zum Ausgleich und zur Finanzierung separater Ausgleichsflächen ist aufgrund der fehlenden<br />
Rechtsgrundlage nicht möglich. Die Eingriffsregelung wird aus den vorgenannten Gründen im Sinne des § 1a Abs. 3<br />
Satz 5 BauGB für das Bebauungsplanverfahren ausgesetzt.<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Im Rahmen eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (Verf.: Martin-Planungs-GmbH, Artenschutzrechtlicher<br />
Fachbeitrag zum B-Plan Nr. 56 ‚<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong>-<strong>Süd</strong>‘, November 2009, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>) werden die potenziellen<br />
Auswirkungen auf die planungsrelevanten Arten eingeschätzt und die ggf. erforderlichen artenschutzrechtlichen<br />
Schutzmaßnahmen ermittelt.<br />
26
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
13.1 Übergeordnete Ziele des Umweltschutzes, Schutz von Sachgütern<br />
Eine Vorprüfung der umweltrelevanten Belange wurde im Rahmen eines Grünordnungsplans durchgeführt (Verf.: Büro<br />
Martin-Planungs-GmbH, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>, Mai 2005). Die erkennbaren Auswirkungen der Planung auf die u. a. in<br />
anderen Fachgesetzten berücksichtigten Schutzgüter Mensch, Tier- und Pflanzenwelt, Boden, Wasser, Luft und Klima,<br />
Landschaft, Kultur- und Sachgüter werden im Umweltbericht beschrieben. Folgende Zielsetzungen von Fachgesetzen<br />
sind zu prüfen:<br />
Schutzgut Quelle Zielaussage<br />
Mensch Baugesetzbuch<br />
Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der<br />
Bauleitpläne, insbesondere Vermeidung von Emissionen.<br />
Tiere und<br />
Pflanzen<br />
Bundesimmissionsschutzgesetz<br />
incl. zugehöriger Verordnungen<br />
Natura 2000/<br />
Bundesnaturschutzgesetz /<br />
Landschaftsgesetz NW<br />
Baugesetzbuch<br />
Boden BundesBodenschutzgesetz<br />
Baugesetzbuch<br />
Wasser Wasserhaushaltsgesetz<br />
Schutz des Menschen, der Tiere und der Pflanzen, des Bodens, des<br />
Wassers, der Atmosphäre und der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen<br />
Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des<br />
Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und<br />
Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen,<br />
Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).<br />
Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als<br />
Lebensgrundlagen des Menschen – auch in Verantwortung für die künftigen<br />
Generationen – im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu<br />
pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass<br />
� die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,<br />
� die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit<br />
der Naturgüter,<br />
� die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und<br />
Lebensräume und<br />
� die Vielfalt, Eigenart und Schönheit und der Erholungswert von<br />
Natur und Landschaft<br />
auf Dauer gesichert sind.<br />
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes,<br />
einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere<br />
� die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft,<br />
Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die<br />
Landschaft und die biologische Vielfalt und<br />
� die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher<br />
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs-<br />
und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 (7)<br />
Nr. 7 a BauGB bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung<br />
nach Bundesnaturschutzgesetz)<br />
zu berücksichtigen.<br />
Ziele des BbodSchG sind<br />
� der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen<br />
im Naturhaushalt, insbesondere als<br />
� Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere,<br />
Pflanzen,<br />
� Bestandteil des Naturhaushalts mit seinen Wasser- und<br />
Nährstoffkreisläufen,<br />
� Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen<br />
(Grundwasserschutz),<br />
� Archiv für Natur- und Kulturgeschichte,<br />
� Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und<br />
forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche<br />
Nutzungen,<br />
� der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen,<br />
� Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher<br />
Bodenveränderungen,<br />
� die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen<br />
und Altlasten.<br />
Spars<strong>am</strong>er und schonender Umgang mit Grund und Boden durch<br />
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und<br />
Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von<br />
Böden.<br />
Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als<br />
Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der<br />
27
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Landeswassergesetz<br />
Luft Bundesimmissionsschutzgesetz<br />
und Verordnungen<br />
Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer<br />
ökologischen Funktionen.<br />
Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren<br />
Beeinträchtigungen und die spars<strong>am</strong>e Verwendung des Wassers sowie die<br />
Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit.<br />
Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers,<br />
der Atmosphäre und der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen<br />
Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des<br />
Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und<br />
Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen,<br />
Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).<br />
Klima Landschaftsgesetz NW Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der<br />
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (und d<strong>am</strong>it auch der klimatischen<br />
Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine<br />
Erholung.<br />
Landschaft Bundesnaturschutzgesetz /<br />
Landschaftsgesetz NW<br />
Tabelle 1: Kurzdarstellung der Ziele der Fachgesetze<br />
Schutz, Pflege, Entwicklung und ggfs. Wiederherstellung der Landschaft<br />
aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen<br />
auch in Verantwortung für künftige Generationen im besiedelten und<br />
unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und<br />
Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft.<br />
Die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter wurden näher untersucht und werden im Folgenden beschrieben.<br />
Folgende Fachplanungen finden Berücksichtigung:<br />
Landschaftsplan<br />
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans ‚<strong>Haltern</strong>er <strong>See</strong>ngebiet‘, für den ein<br />
Aufstellungsbeschluss gefasst wurde.<br />
FFH-Gebiete sonstige Schutzgebiete des Naturschutzes<br />
Innerhalb des Plangebiets liegen keine nach dem Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der<br />
Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) geschützten Flächen oder Objekte sowie keine Schutzgebiete gemäß der<br />
Klassifikationen des Bundesnaturschutzgesetzes.<br />
Das Plangebiet grenzt im <strong>Süd</strong>en und im Osten unmittelbar an das vorhandene FFH-Gebiet 'Lippeaue' und an das<br />
Naturschutzgebiet (NSG) ‚Lippeaue’ an, dass im LÖBF-Kataster der schutzwürdigen Biotope unter den Nummern 4208-<br />
910 und 4209-909 und im ‚Natura 2000’ unter der Nr. DE-4209-302 erfasst ist. Die Lippeaue ist mit einer Ges<strong>am</strong>tgröße<br />
von 2.417 ha zwischen Unna und Dorsten die zentrale Achse eines großen und vielfältigen Gebiets, das trotz intensiver<br />
Landwirtschaft und Gewässerregulierung noch zahlreiche Elemente der früheren Auenlandschaft aufweist. Die<br />
Lippeaue weist insges<strong>am</strong>t 11 Lebensräume (Hart- und Weichholz-Auenwälder, feuchte Hochstaudenfluren u. a.) auf,<br />
die von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH-Richtlinie sind.<br />
Das Gebiet ist aufgrund der Flächengröße, der Vollständigkeit einer flussauentypischen Avizönose (v. a. Zwergtaucher,<br />
Nachtigall, Eisvogel, Wachtelkönig) und der relativ naturnah erhaltenen Flachland-Flussaue und der landesweit<br />
zweitgrößten Helm-Azurjungfer-Population von herausragender Bedeutung. Für die Meldung des Gebietes sind<br />
ausschlaggebend:<br />
• Flüsse mit Schl<strong>am</strong>mbänken und einjähriger Vegetation (3270)<br />
• Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)<br />
• Feuchte Hochstaudenfluren (6430)<br />
• Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510)<br />
• Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190)<br />
• Hartholz-Auenwälder (91F0)<br />
• Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum)<br />
• Natürliche eutrophe <strong>See</strong>n und Altarme (3150)<br />
• Helm-Azurjungfer<br />
28
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Das Gebiet ‚Lippeaue‘ hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhang IV der FFH-<br />
Richtlinie Bedeutung für die folgenden Arten:<br />
• Teichfledermaus<br />
• K<strong>am</strong>mmolch<br />
• Flussneunauge<br />
• Knoblauchkröte<br />
• Eisvogel<br />
• Rohrweihe<br />
• Wachtelkönig<br />
• Teichrohrsänger<br />
• Flussuferläufer<br />
• Spießente<br />
• Löffelente<br />
• Krickente<br />
• Knäkente<br />
• Tafelente<br />
• Flussregenpfeifer<br />
• Rohrweihe<br />
• Baumfalke<br />
• Wespenbussard<br />
• Bekassine<br />
• Nachtigall<br />
• Pirol<br />
• Zwergsäger<br />
• Gänsesäger<br />
• K<strong>am</strong>pfläufer<br />
• Wasserralle<br />
• Beutelmeise<br />
• Zwergtaucher<br />
• Bruchwasserläufer<br />
• Grünschenkel<br />
• Waldwasserläufer<br />
• Kiebitz<br />
Da das Plangebiet bereits vollständig erschlossen und bebaut ist und die für das FFH-Gebiet Nr. DE-4209-302<br />
geltenden Schutzziele (Verf.: Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten, Schutzziele und Maßnahmen zu<br />
NATURA 2000 Gebieten, NRW DE-4209-302, August 2001) nicht erkennbar betroffen sind, kann im vorliegenden Fall<br />
auf eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung verzichtet werden. Ein FFH-Vorprüfung wäre jedoch für den Fall erforderlich,<br />
wenn Erweiterungen der bestehenden Gewerbebetriebe in Richtung des FFH-Gebiets geplant sind.<br />
Biotopkataster NRW<br />
Im Biotopkataster NRW sind vier im Plangebiet liegende Teilflächen als Biotope aufgeführt. Dies sind die folgenden<br />
Flächen:<br />
• BK-4209-502 - bahnkörperbegleitende Vegetation<br />
• BK-4209-509 - Grünzug <strong>am</strong> Ikenk<strong>am</strong>p<br />
• BK-4209-518 - straßenbegleitendes Saumbiotop an der L 551<br />
• BK-4209-521 - Gelände an der alten Glashütte<br />
29
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Gebietsbeschreibung BK-4209-502 - bahnkörperbegleitende Vegetation<br />
Die bahnkörperbegleitende Vegetation wurde <strong>am</strong> 20.05.1990 (sowie weitere frühere Kartiertermine) durch das ‚Büro für<br />
Biotop-Monitoring‘ untersucht und in das Biotopkataster NRW aufgenommen. Die Fläche wird folgendermaßen<br />
beschrieben:<br />
Zwischen 75 m im Bereich südwestlich des Bahnhofsgebäudes und 5 m breiter Vegetationsstreifen, der den<br />
Bahnkörper vom Bahnhofsgebäude bis zur Bahnunterführung Dorstener Straße an seiner NW-Seite begleitet. Östlich<br />
des Bahnhofes erstreckt er sich beidseitig bis zum Kreuzungspunkt der Bahnlinie mit der Straße ‚Im Mühlbachtal‘. Das<br />
durch Bahnd<strong>am</strong>m und oftmals begleitende Gräben sehr reliefreiche Gelände weist im Bahnhofsbereich neben<br />
Frischwiesenanteilen auch Trockenrasen-Elemente und Pflasterritzenflora auf. Die Bodenbedeckung durch die<br />
Krautschicht ist teils vollständig, teils - im Bereich der Verkehrsflächen - nahezu fehlend. Nur vereinzelt findet sich hier<br />
schon etwas, zumeist 5 bis 10 jähriges Buschwerk und dann oftmals mit viel Salweide. Im SW nimmt die Verbuschung<br />
jedoch deutlich zu, jetzt herrschen Brombeere, Schwarzer Holunder, Weißdorn, Schlehe, Sandbirke und schließlich<br />
Stieleiche vor, dabei zeigt das etwa 20 jährige Eichengebüsch bereits waldähnliche Züge. Ähnliche Verhältnisse findet<br />
man im Bereich östlich des Bahnhofes, etwa ab dem Betriebsgelände der Stadtwerke <strong>Haltern</strong>. Allerdings sind hier teils<br />
ausgedehnte Abschnitte gehölzfrei und dann zumeist mit Glatthafer-Frischwiese, seltener mit Straußgrasrasen zumeist<br />
vollständig bodendeckend bewachsen. Der westliche Teilbiotop verbindet die Brachen und eine ca. 4 m hohe<br />
Weißdornhecke nordöstlich des Umspannwerkes mit dem Mischwald westlich der Dorstener Straße. Der Ostteil vernetzt<br />
den Friedhof (Am Lippspieker) mit den Pflanzengesellschaften des <strong>Haltern</strong>er Stausees und weiteren, mehr im NO<br />
gelegenen Gehölzen. Es herrscht trockener, humusarmer Sandboden vor, unterbrochen durch geschotterte Bereiche.<br />
Als Schutzziel wird formuliert, den strukturreichen Eichen- und Schlehengebüsch zu erhalten und<br />
Trockenrasenelemente schützen. Die Bedeutung der Fläche ‚BK-4209-502 - bahnkörperbegleitende Vegetation‘ wird als<br />
‚lokal‘ und – zumindest im Jahr 1990 – als ‚mäßig beeinträchtigt‘ eingeschätzt.<br />
Gebietsbeschreibung BK-4209-509 - Grünzug <strong>am</strong> Ikenk<strong>am</strong>p<br />
Der Grünzug <strong>am</strong> Ikenk<strong>am</strong>p wurde <strong>am</strong> 24.05.1990 (sowie weitere frühere Kartiertermine) durch das ‚Büro für Biotop-<br />
Monitoring‘ untersucht und in das Biotopkataster NRW aufgenommen. Die Fläche wird folgendermaßen beschrieben:<br />
Bogenförmiger, etwa 450 m langer und zwischen 10 und 50 m breiter Grünzug im ebenen, im Norden durch den<br />
Bahnkörper begrenzten strukturreichen Gelände. Es beginnt im <strong>Süd</strong>westen mit einer etwa 130 m langen Sommerlinden-<br />
Baumreihe, ca. 80 Jahre alt. Daran schließt sich im Norden eine kleinere Glatthaferfrischwiese an, die mit etwas<br />
Weißdorn und Bergahorn vom Bahnkörper abgeschirmt wird. Ihre vollständig bodendeckende Vegetation wird extensiv<br />
gemäht. Den östlichen Abschluss der Linden-Baumreihe bildet der ebenfalls mit voll bodendeckender Frischwiesenflora<br />
bewachsene Vorplatz eines Betriebsgebäudes der Deutschen Bundesbahn. Hier findet sich auch etwas Platanen-<br />
Altholz mit Baumhöhlen. Wiederum im Osten anschließend folgt ein ungefähr 25 jähriger waldartiger Bergahornbestand<br />
auf einer etwa 80 m langen, spitzwinklig dreieckigen Fläche. Hier ist der Untergrund teilweise geschottert (ähnlich wie<br />
der angrenzende Bahnkörper), und zwar insbesondere im Bereich einer kleinen Obstbaumgruppe, die im Nordosten<br />
des Wäldchens bereits völlig in den Ahornbestand integriert ist. Am <strong>Süd</strong>rand des Gehölzes findet sich zudem etwas<br />
Feld-Ulme. An den Bergahornbestand schließt sich östlich eine etwa 100 m lange und ca. 50 Jahre alte<br />
Säulenpappelreihe an. Darunter entsteht eine Art Strauchschicht, die von Schwarzem Holunder aufgebaut wird.<br />
Zwischen den Pappeln und dem Bahnkörper im Norden erstreckt sich ein stark ruderalisierter und eutrophierter<br />
Ödlandstreifen, hauptsächlich mit Großer Brennnessel, Riesen-Goldrute aber auch mit etwas Frischwiesenflora und<br />
Brombeergebüsch bewachsen. Auch hier ist der Boden vollständig bedeckt. Unterbrochen durch ein abzweigendes<br />
Bahngleis, folgt im Osten noch ein gut 50 m langes Gebüsch, u. a. mit Ulme in der Baumschicht und Brombeere in der<br />
Strauchschicht. Neben der Brombeere findet sich im Gebiet auch viel Kratzbeere. Die Krautschicht setzt sich im<br />
Bergahorngehölz vorwiegend aus Riesen-Goldrute und Großer Brennnessel zus<strong>am</strong>men, ansonsten dominiert<br />
insbesondere im Bereich der Weg- und Straßenränder Ruderal- und Frischwiesenflora. Der Boden besteht aus<br />
humusarmem Sand mittlerer Feuchte. Allgemein wird der Grünzug durch Eutrophierung beeinträchtigt.<br />
Als Schutzziel wird formuliert, das Bergahornwäldchen zu erhalten, die Lindenallee schützen, die spontane<br />
Gebüschvegetation sich weiter entwickeln lassen und die Mähwiese zu erhalten. Die Bedeutung der Fläche ‚BK-4209-<br />
509 - Grünzug <strong>am</strong> Ikenk<strong>am</strong>p ‘ wird als ‚lokal‘ und – zumindest im Jahr 1990 – als ‚mäßig beeinträchtigt‘ eingeschätzt.<br />
30
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Gebietsbeschreibung BK-4209-518 - straßenbegleitendes Saumbiotop an der L 551<br />
Das straßenbegleitende Saumbiotop an der L 551 wurde <strong>am</strong> 28.05.1990 (sowie weitere frühere Kartiertermine) durch<br />
das ‚Büro für Biotop-Monitoring‘ untersucht und in das Biotopkataster NRW aufgenommen. Die Fläche wird<br />
folgendermaßen beschrieben:<br />
Straßenbegleitende Hecken an den Böschungen und alte Baumreihen an der Hullerner Straße und entlang der<br />
Recklinghäuser Straße. Die Baumreihen an der alten Hullerner Straße bestehen hauptsächlich aus Ahorn und Roteiche<br />
und sind ca. 50-100 Jahre alt. Darunter befinden sich Parkplätze mit extensiv gepflegten Grünanlagen und<br />
Saumstreifen. Die Vegetation kann sich so recht naturnah entwickeln (auch Pflasterritzenvegetation). Die beidseitigen<br />
Böschungen und Randstreifen an der neuen Hullerner Straße und der Recklinghäuser Straße sind mit artenreichen<br />
Gehölzen bepflanzt (Alter: ca. 15 Jahre). Sie stellen gute Vernetzungsbiotope dar, die hier vom Außenbereich bis an<br />
den Stadtkern reichen. Gehölzfreie Säume sind oft kraut- und gräserreich, die Straßenpflasterränder oft mit<br />
Mauerpfeffer überwachsen. Ganz im <strong>Süd</strong>en schließt sich ein kleiner Straußgrasrasen auf einer ca. 6 m tiefen, etwa<br />
<strong>Süd</strong>ostexponierten Straßenböschung an.<br />
Als Schutzziel wird formuliert, die Gehölze der Straßenböschung als gute Vernetzungselemente erhalten, die alte<br />
Baumreihen schützen und den kleinen Straußgrasrasen im <strong>Süd</strong>en mit entstehendem Ginstergebüsch erhalten. Die<br />
Bedeutung der Fläche ‚BK-4209-518 - straßenbegleitendes Saumbiotop an der L 551‘ wird als ‚lokal‘ und – zumindest<br />
im Jahr 1990 – als ‚mäßig beeinträchtigt‘ eingeschätzt.<br />
Gebietsbeschreibung BK-4209-521 - Gelände an der alten Glashütte<br />
Das Gelände an der alten Glashütte wurde <strong>am</strong> 28.05.1990 (sowie weitere frühere Kartiertermine) durch das ‚Büro für<br />
Biotop-Monitoring‘ untersucht und in das Biotopkataster NRW aufgenommen. Die Fläche wird folgendermaßen<br />
beschrieben:<br />
‚Gelände in etwa eben, abgesehen von einem Graben mit Böschung im Osten, wodurch ein naturnah strukturierter und<br />
artenreicher Gehölzstreifen vom eigentlichen Betriebsgelände abgegrenzt wird. Seine vorwiegend aus Hybridpappeln<br />
und Robinien bestehende Baumreihe ist etwa 50-60 Jahre alt, die gut entwickelte Strauchschicht setzt sich vor allem<br />
aus Schwarzem Holunder und Hybridpappeljungwuchs zus<strong>am</strong>men. Die vollständig bodendeckende Krautschicht wird<br />
stark durch Große Brennnessel, Glatthafer und Wiesenkerbel geprägt. Die Bäume auf dem Betriebsgelände sind neben<br />
etwa 80-jährigen Hybridpappeln ca. 50-jähriger Bergahorn und ungefähr 80-jährige Sandbirken mit Baumhöhlen. Diese<br />
Gehölze stehen - jeweils nach Arten getrennt - in kleinen Reihen beis<strong>am</strong>men. Die dadurch parkartige Industriebrache<br />
wird gegen die B 51 durch einen heckenartigen Gebüschstreifen mit Weißdorn, Spätblühender Traubenkirsche und<br />
Hainbuche abgeschirmt, deren Alter bei ungefähr 20 Jahren liegt. Die Fläche selbst ist mit zumeist vollständig<br />
bodendeckender, hochwüchsiger Ruderalflur bzw. Glatthaferwiese bewachsen. Schütter bis fehlend ist die<br />
Pflanzendecke dagegen auf betonierten Flächen, die allerdings z. T. starken Moosbewuchs aufweisen. Der<br />
mittelfeuchte Boden ist z. T. mit Industrieschlacke vermischt.<br />
Als Schutzziel wird formuliert, die Strukturvielfalt zu erhalten, Höhlenbäume zu schützen und die Glashüttenruine zu<br />
erhalten. Die Bedeutung der Fläche ‚ BK-4209-521 - Gelände an der alten Glashütte‘ wird als ‚lokal‘ und – zumindest im<br />
Jahr 1990 – als ‚mäßig beeinträchtigt‘ eingeschätzt.<br />
Durch die Neubebauung des ehemaligen Glashüttenareals ist das kartierte Biotop ‚BK-4209-521 - Gelände an der alten<br />
Glashütte‘ jedoch nahezu vollständig beseitigt worden. Allenfalls in kleinen Randbereich können noch Restbestände der<br />
beschriebenen Biotopstrukturen vorhanden sein, die jedoch keinen prägenden Charakter mehr aufweisen.<br />
Schutzgebiete anderer Umweltfachplanungen (Wasser etc.)<br />
Für das Plangebiet liegen keine Ausweisungen als Wasserschutzgebiet oder als anderes Schutzgebiet vor.<br />
Raumordnung, Bauleitplanung und andere Pläne zur Siedlungsentwicklung<br />
Der Gebietsentwicklungsplan (GEP), Teilabschnitt ‚Emscher-Lippe’, bekannt gemacht <strong>am</strong> 12. November 2004, stellt den<br />
westlichen Teil des Plangebiets als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) und den östlichen Teil als<br />
Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Der Planbereich wird im wirks<strong>am</strong>en Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Haltern</strong><br />
<strong>am</strong> <strong>See</strong> größtenteils als gewerbliche Baufläche dargestellt.<br />
31
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Berücksichtigte Gutachten und andere Unterlagen<br />
Folgende Unterlagen und Gutachten werden bei der Beurteilung der Umwelteinwirkungen verwendet:<br />
� Grünordnungsplan <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Süd</strong>, Martin-Planungs-GmbH, Juni 2001 und Mai 2005, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
� Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Martin-Planungs-GmbH, November 2009, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
� Landes<strong>am</strong>t für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), Biotopkataster NRW und<br />
Biotopkartierung des Büros für Biotop-Monitoring, Mai 1990<br />
� Bestandsaufnahme und Nutzungskartierung durch Pesch & Partner, Oktober 2004 und März 2006<br />
� Schallschutzgutachten B-Plan Nr. 56 <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong>-<strong>Süd</strong>, Richters & Hüls, Ingenieurbüro für<br />
Abfallwirtschaft und Immissionsschutz, Februar 2005, Ahaus<br />
� Untersuchung der Altlastenverdachtsflächen, Diplom Geologe Dr. Shakir, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>, Stand Mai 2006<br />
� Ergänzende Untersuchung der Altlastenverdachtsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 56<br />
‚<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong>-<strong>Süd</strong>‘, Diplom Geologe Dr. Shakir, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>, Stand Juli 2008<br />
14. Bestandsdarstellung und Bewertung des Plangebiets<br />
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine<br />
Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt werden. Die<br />
Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands setzt sich im Regelfall zum einen aus den heutigen Nutzungen,<br />
der Nutzungsintensität und den d<strong>am</strong>it einher gehenden Vorbelastungen, zum anderen aus der Ausprägung der<br />
natürlichen Faktoren zus<strong>am</strong>men. Auf dieser Basis lassen sich die einzelnen Schutzgüter und ihre Merkmale<br />
beschreiben. Die Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands erfolgte im Rahmen des Grünordnungsplans<br />
‚<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Süd</strong>’ und wurde im Verlauf des Verfahrens fortgeschrieben und ergänzt. Die von der Entwicklung des<br />
Plangebietes betroffenen Umweltbelange und Schutzgüter werden im folgenden Text beschrieben; die vollständige<br />
Erfassung aller Umweltbelange/Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7a) bis 7i) BauGB sowie § 1a Abs. 2 bis 4 BauGB<br />
erfolgt in der Tabelle ‚Ermittlung der Auswirkungen und Bewertung der Umwelterheblichkeit’.<br />
14.1 Bestandsaufnahme zum Umweltzustand des Plangebiets<br />
Heutige Nutzung<br />
Der Planbereich wird in der südwestlich gelegenen Zone ‚Lorenk<strong>am</strong>p / Zum Ikenk<strong>am</strong>p’ vor allem gewerblich genutzt. Im<br />
Bereich der Straße ‚Am Holzplatz’ befinden sich Behelfsunterkünfte für Asylbewerber, die zumindest derzeit noch<br />
genutzt werden. In der Straße ‚Zu den Lippewiesen’ überwiegen Lager- und Verkaufsnutzungen von nicht<br />
zentrenrelevanten Sortimenten. Zudem befindet sich <strong>am</strong> westlichen Ende der Straße ‚Zu den Lippewiesen’ eine<br />
Müllumladestelle eines privaten Betreibers. Entlang der Recklinghäuser Straße befinden sich sowohl unterschiedliche<br />
gewerbliche Nutzungen als auch Wohnnutzungen, die nicht unmittelbar einem Gewerbebetrieb zugeordnet sind. Im<br />
Bereich zwischen der Recklinghäuser Straße und dem Recklinghäuser D<strong>am</strong>m liegt neben einer Diskothek eine<br />
Einzelhandelsnutzung (Discounter) mit einer mischgebietskonformen Verkaufsfläche von 699 qm. Im südöstlichen Teil<br />
des Plangebiets haben sich entlang der Recklinghäuser Straße sowie zwischen der Recklinghäuser Straße und der<br />
Papenbrückstraße verschiedene Dienstleistungsnutzungen, Wohnnutzungen sowie ein Kindergarten auf dem Gelände<br />
der ehemaligen Glashütte etabliert.<br />
Natürliche Faktoren<br />
Die Darstellung der natürlichen Faktoren erfolgt in tabellarischer Form. Sie dienen als Grundlage für die Beurteilung der<br />
Funktionen der betroffenen Schutzgüter.<br />
32
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Faktor<br />
Plangebiet<br />
Naturräumliche Gliederung � Westfälischen Bucht<br />
� Flaesheimer Terrassen<br />
� teilweise ‚Haard’<br />
Geologie/Relief/Hydrogeologie/Oberflächen-formen<br />
Natürliche Böden Sand, Podsol, podsolige Braunerden<br />
Das Gelände ist weitgehend eben aufgrund der vorgenommenen Aufschüttungen (u. a. ehemalige<br />
Mülldeponie)<br />
Die (künstliche) Hangkante zur Niederterrasse der Lippe liegt außerhalb des Plangebiets<br />
Natur- und<br />
Landschaftsschutzgebiete<br />
Innerhalb des Plangebiets sind keine Natur- und Landschaftsschutzgebiete vorhanden<br />
‚62 er Biotope’ Innerhalb des Plangebiets sind keine gem. § 62 LG NW geschützten Biotope vorhanden<br />
Biotopkataster NRW Gelände an der alten Glashütte (Biotopkatasterfläche 041), straßenbegleitendes Saumbiotop an<br />
der L 551 (Biotopkatasterfläche 040), Grünzug <strong>am</strong> Ikenk<strong>am</strong>p (Biotopkatasterfläche 030) und<br />
Oberflächengewässer,<br />
Grundwasserflurabstand<br />
bahnkörperbegleitende Vegetation (Biotopkataster 009)<br />
Im Geltungsbereich befinden sich keine eingetragenen Gewässer<br />
Wasserschutzgebiete sind durch die Planung nicht betroffen<br />
Mikroklima Siedlungsklima aufgrund der umliegenden Bebauung<br />
Luft vorhandene Immissionsbelastungen durch den Straßen- und Schienenverkehr, gewerbliche<br />
Immissionen durch die verschiedenen gewerblichen Nutzungen, zusätzliche Schallimmissionen durch<br />
den Diskothekenbetrieb<br />
potentielle natürliche Vegetation Langfristig artenreicher Hainsimsen-Buchenwald<br />
heutige Vegetation Gehölzstreifen entlang der Hangkante zur Lippeaue,<br />
teilweise wertvolle Einzelbäume und Gehölzbestände,<br />
kleinere bewaldete Fläche im Bereich Lorenk<strong>am</strong>p<br />
Tiere und Tierlebensräume Keine bekannten Vorkommen schützenswerter Arten, zusätzliche Untersuchung planungsrelevanter<br />
Arten anhand der Daten des Messtischblattes 4209<br />
Landschaftsbild Teilweise Siedlungsbereich, teilweise Siedlungsrand<br />
Erholung geringfügiger Wert für die Naherholung<br />
Vorbelastungen vorhandene Immissionsbelastung durch Straßen- und Schienenverkehr, gewerbliche Nutzungen,<br />
Diskothekenbetrieb, Bodenverunreinigungen bei verschiedenen Grundstücken<br />
Tabelle 2: Kurzdarstellung Schutzgüter<br />
14.2 Schutzgut Mensch<br />
Unter dem Schutzgut Mensch sind die Bevölkerung im Allgemeinen und ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu<br />
verstehen. Neben der Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt und dem Schutz und der Entwicklung der natürlichen<br />
Lebensgrundlagen sind als Schutzziele das gesunde Wohnen und die Regenerationsmöglichkeiten zu betrachten.<br />
Daraus abgeleitet sind zu berücksichtigen:<br />
� die Wohn- und die Wohnumfeldfunktion sowie die (Nah)Erholungsfunktion,<br />
� die Gesundheit und das Wohlbefinden.<br />
Das Plangebiet liegt innerhalb eines städtischen Siedlungsraums. Vor allem entlang der Recklinghäuser Straße finden<br />
sich in der direkten Nachbarschaft von gewerblichen Nutzungen auch Wohnnutzungen. Dieser Teil des Plangebiets ist<br />
durch einen Gemengelagensituation vorgeprägt, was in der Vergangenheit bereits zu Konflikten zwischen den<br />
unterschiedlichen Nutzungsarten geführt hat. Auf das Plangebiet wirken ansonsten Lärmimmissionen unterschiedlicher<br />
Herkunft wie Verkehrs-, Gewerbe- und Freizeitlärm ein. Die verkehrlichen Emissionen wurden im Rahmen eines<br />
Lärmgutachtens (Schallschutzgutachten B-Plan Nr. 56 <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong>-<strong>Süd</strong>, Richters & Hüls, Ingenieurbüro für<br />
Abfallwirtschaft und Immissionsschutz, Februar 2005, Ahaus) untersucht. Verkehrsbedingte Emissionen gehen<br />
insbesondere von der klassifizierten Recklinghäuser Straße, dem Recklinghäuser D<strong>am</strong>m (L 551) und der Bahnstrecke<br />
Wanne-Eickel - Bremen aus. Gemäß dem sogenannten ‚Impulse-Szenario’ ist für die Straße bis zum Jahr 2020 von<br />
einer wachsenden Mobilität mit einer Zunahme des Verkehrs um 5,6 % zu rechnen. Im Jahr 2020 wäre demnach auf<br />
dem Recklinghäuser D<strong>am</strong>m je nach Abschnitt mit einer Verkehrsbelastung von ca. 15.300 Kfz/Tag bis zu ca. 19.400<br />
33
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Kfz/Tag zu rechnen. Vor allem im unmittelbaren Nahbereich des Recklinghäuser D<strong>am</strong>ms sind insbesondere im<br />
Nachtzeitraum (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) in den Mischgebieten zum Teil deutliche Überschreitungen der<br />
schalltechnischen Orientierungswerte gemäß DIN 18005 ‚Schallschutz im Städtebau’ zu erwarten. Allerdings sind nur<br />
wenige Gebäude ‚kritischen’ Lärmpegeln von mehr als 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts ausgesetzt.<br />
An den Schnittstellen zwischen den gewerblichen Nutzungen und den Wohnnutzungen sind Störungen durch Schall-<br />
und sonstige Immissionen bereits in der Vergangenheit aufgetreten und können auch zukünftig nicht gänzlich<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Die vor allem entlang der Recklinghäuser Straße gelegenen Wohnhäuser genießen – wie auch die gewerblichen<br />
Betriebe – Bestandsschutz auf der Grundlage der erteilten Baugenehmigungen und müssen gemäß des Gebots der<br />
gegenseitigen Rücksichtnahme auch erhöhte Immissionswerte aus den angrenzenden Gewerbebetrieben hinnehmen.<br />
Andererseits erfordert die Gemengelage auch von den Gewerbebetrieben, dass auf die schallsensiblen<br />
Wohnnutzungen Rücksicht genommen und das Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Wohnbevölkerung beachtet wird.<br />
Weiterhin kollidiert im Bereich der Diskothek das Freizeitverhalten jüngerer, zumeist nicht im Gebiet wohnender<br />
Menschen, mit dem Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Anlieger.<br />
Vermutete Umweltauswirkungen durch die beabsichtigte Planung<br />
Durch die geschilderte Gemengelagensituation und die d<strong>am</strong>it verbundenen Beeinträchtigungen ergeben sich heute<br />
teilweise negative Auswirkungen auf die Wohnfunktion und auch auf das Wohnumfeld. Die Gesundheit und das<br />
Wohlbefinden der im Gebiet wohnenden und arbeitenden Menschen sind jedoch nicht derart gefährdet, dass<br />
weitergehende Ordnungsmaßnahmen umgesetzt werden mussten. Durch die Festsetzungen des B-Plans zur<br />
Verminderung der Nutzungskonflikte (z. B. Gliederung nach Abstandserlass, Ausweisung eingeschränkter gewerblicher<br />
Bauflächen u. a.) ergeben sich Chancen zur Minimierung und mittel- bis langfristig zur Lösung der geschilderten<br />
Konfliktpotenziale.<br />
14.3 Schutzgut Pflanzen und Tiere, Artenvielfalt<br />
Bei den Schutzgütern Tiere und Pflanzen stehen der Schutz der Arten und ihrer Lebensgemeinschaften in ihrer<br />
natürlichen Artenvielfalt und der Schutz ihrer Lebensräume und Lebensbedingungen im Vordergrund. Daraus abgeleitet<br />
sind für das Plangebiet besonders die Biotopfunktion und die Biotopvernetzungsfunktion zu berücksichtigen.<br />
Die Biotopfunktion einer Fläche hängt stark von ihrer Lage, Größe, Struktur und Beschaffenheit, den Standortfaktoren<br />
und der Vorbelastung ab. Während diese im Allgemeinen bei landwirtschaftlichen Flächen nur selten eine besondere<br />
Bedeutung aufweisen, sind gut strukturierte Bereiche mit unterschiedlichen Landschaftselementen häufig auch<br />
Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen. Grünstrukturen finden sich vor allem auf der westlich gelegenen ehemaligen<br />
Deponiefläche (Grundstücksnummer 309) – die Fläche wurde nach der Aufgabe der städtischen Deponie mit einem<br />
Eschen-Ahorn-Mischwald bestockt – und in den Randbereichen des Plangebiets entlang der Bahnlinie und zum NSG<br />
‚Lippeaue’ hin. Teilweise finden sich auch innerhalb des Plangebiets Bereiche mit einem dichten Baum- und<br />
Strauchbestand. Dies betrifft vor allem die Grundstücke mit den Nummern 295 (Grundstück Wohnheime), und Teile der<br />
Grundstücke mit den Nummern 332 (ehem. Röhrenwerke), 324, 263 und 11 (südlicher Bereich der Straße <strong>am</strong> ‚Am<br />
Holzplatz’). Der bis vor kurzem noch vorhandene Baum- und Strauchbestand auf dem Grundstück 602 (Grundstück<br />
ehemalige ‚Tennishalle Steckel‘ zwischen der Recklinghäuser Straße und der Straße ‚Am Holzplatz’) wurde im Zuge der<br />
Baureifmachung für den Neubau des Discounters sowie des Tierfuttermarktes komplett entfernt.<br />
Die Artenzus<strong>am</strong>mensetzung im Plangebiet ist ansonsten für <strong>Gewerbegebiet</strong>e im nahegelegenen Ruhrgebiet typisch. An<br />
den Randbereichen der mit Schotter, Kies und Split befestigten Flächen können sich sowohl trockenresistente als auch<br />
auf stark verdichteten Bereichen staunässevertragende Arten entwickeln. Durch vielfältige Handelsbeziehungen<br />
konnten über mittransportiertes S<strong>am</strong>enmaterial einige Pflanzen als sogenannte Neophyten im Ruhrgebiet heimisch<br />
werden. Einige Vertreter dieser Art konnten auch im Plangebiet festgestellt werden. Durch die Existenz eng<br />
beieinanderliegender, unterschiedlicher Standortfaktoren konnte sich eine artenreiche Pflanzengemeinschaft (ca. 90<br />
verschiedene krautige Pflanzenarten) entwickeln.<br />
Das bestehende <strong>Gewerbegebiet</strong> hat insges<strong>am</strong>t einen relativ hohen Anteil von Frei-, Grün- und Gehölzflächen, die in<br />
den Randbereichen sehr dicht sind und die sich zum Teil zu Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes entwickelt haben.<br />
34
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Die Flächen sind nicht frei von Störfaktoren (Lärm- und andere Immissionen), sind aber aufgrund der Rückzugs- und<br />
Nahrungsraumfunktionen für Tiere sehr schützenswert. In einigen Teilbereichen (vor allem städtische Flächen) können<br />
diese Flächen im Bebauungsplan durch entsprechende Festsetzungen geschützt werden. In anderen Teilbereichen ist<br />
dies aufgrund der bestehenden baurechtlichen Situation (34er-Bereiche) nicht möglich.<br />
Viele Freiflächen innerhalb des Plangebiets wurden in der Vergangenheit als offene Lagerflächen angelegt, werden<br />
jedoch heute nicht mehr oder nur noch selten als solche genutzt. Auf den ungenutzten Flächen konnten sich deshalb<br />
ungestört Pflanzen und Tiere ansiedeln. Dieser Zustand ist aber nur temporär (Natur auf Zeit) zu sehen und lässt sich<br />
mit dem Schlagwort ‚Natur auf Zeit‘ treffend beschreiben, da die Pflege der ehemals gewerblich genutzten Flächen<br />
zumindest nicht mit dem planungsrechtlichen Instrumentarium regelbar ist. Durch die fortschreitende Entwicklung kann<br />
aus einem sehr wertvollen Lebensraum ein relativ unbedeutender Lebensraum werden, was z. B. bei Schotterflächen<br />
häufig zu beobachten ist. Bei aufkommender Vegetation bieten diese Flächen sehr seltenen Pflanzen (z. B. ‚Kleine<br />
Orant’) und Tieren einen Lebensraum, der aber bei fortschreitender Entwicklung durch die hinzukommende<br />
Ruderalvegetation (z. B. Rubus und Solidago) wieder verdrängt wird. Um die erstgenannte Pflanze zu erhalten, bedarf<br />
es jedoch einer ständigen, fachkundigen Pflege, die in einem <strong>Gewerbegebiet</strong> nicht gewährleistet werden kann. Die<br />
‚wertvollen Schotterflächen’ werden deshalb als ein temporärer Zustand eingestuft und entsprechend niedrig bewertet.<br />
Im Rahmen eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (Verf.: Martin-Planungs-GmbH, Artenschutzrechtlicher<br />
Fachbeitrag zum B-Plan Nr. 56 ‚<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong>-<strong>Süd</strong>‘, November 2009, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>) werden die potenziellen<br />
Auswirkungen auf die planungsrelevanten Arten nochmals überprüft und die ggf. erforderlichen artenschutzrechtlichen<br />
Schutzmaßnahmen ermittelt.<br />
Vermutete Umweltauswirkungen durch die beabsichtigte Planung<br />
Bestehende Vegetationsflächen gehen aufgrund der wahrscheinlichen baulichen Entwicklung verloren. In Folge<br />
entfallen Lebens- und Nahrungsräume für die Tierwelt. Dies führt im Weiteren zu einer Reduzierung der Artenvielfalt.<br />
Folgende Auswirkungen auf das Schutzgut ‚Flora und Fauna’ treten auf:<br />
� Verlust kleinräumig wirks<strong>am</strong>er Puffer- und Lebensraumfunktionen für Flora und Fauna<br />
� Verlust an Lebensräumen für Pflanzen- und Tierarten<br />
14.4 Schutzgut Boden<br />
Das Schutzgut Boden besitzt unterschiedlichste Funktionen für den Naturhaushalt, insbesondere als Lebensgrundlage<br />
für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. Darüber hinaus sind seine Wasser- und Nährstoffkreisläufe,<br />
seine Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, seine Grundwasserschutzfunktion und seine Bedeutung für<br />
die Natur- und Kulturgeschichte zu schützen. Zu berücksichtigen sind folgende bewertungsrelevante bodenökologische<br />
Funktionen:<br />
� die Biotopbildungsfunktion<br />
� die Grundwasserschutzfunktion<br />
� die Abflussregulationsfunktion<br />
� der Umgang mit vorhandenen Bodenverunreinigungen<br />
Großräumig liegt das Plangebiet in der Westfälischen Bucht und wird naturräumlich den Flaesheimer Terrassen’ und<br />
teilweise der südlich gelegenen Haard zugeordnet. Charakteristisch für die Flaesheimer Terrassen sind nährstoffarme<br />
Sandböden, Podsole und podsolige Braunerden. Auch in der Haard herrschen Podsolböden und stark podsolige<br />
Braunerden vor.<br />
Das natürliche Gelände ist ursprünglich vom <strong>Haltern</strong>er Stadtzentrum in südliche Richtung zur Lippeaue hin leicht<br />
abgefallen. Im Zuge der Industrialisierung wurden große Bereiche des Plangebiets mit anthropogenen Aufschüttungen<br />
überdeckt. Dies betrifft vor allem die südlich und südwestlich gelegenen Abschnitte im Bereich der ehemaligen Deponie<br />
‚Lorenk<strong>am</strong>p’, da hier die Mächtigkeit der Auffüllungen von ca. 3,0 m bis 6,6 m über dem ursprünglichen Geländeniveau<br />
reicht. Innerhalb des Plangebiets findet man demzufolge in den oberen Bodenschichten nur eingeschränkt natürliche<br />
Bodenverhältnisse vor: Die meisten Bereiche sind in den letzten 100 Jahren durch Bau- und Erschließungsmaßnahmen<br />
stark verändert worden.<br />
35
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Der Anteil der bebauten Flächen – nur Gebäudeflächen – umfasst derzeit mit ca. 7,3 ha Gebäudefläche ca. 22,5 % der<br />
Ges<strong>am</strong>tfläche des Plangebiets. Zählt man die versiegelten und auch teilversiegelten Hof-, Abstell- und Lagerplätze<br />
dazu, steigt der Anteil der bereits bebauten Flächen nach überschlägiger Berechnung auf deutlich über 50 %. Diese<br />
Lager- und Stellplatzflächen können ggf. bebaut oder in ihrer Struktur verändert werden und sind im Grünordnungsplan<br />
entsprechend gekennzeichnet worden.<br />
Bodenverunreinigungen<br />
Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 56 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong>-<strong>Süd</strong>’ befinden sich<br />
verschiedene registrierte Altlablagerungsflächen oder Altstandorte. Folgenden Flächen sind im Altlastenkataster des<br />
Landes NRW erfasst:<br />
• 4209/4 Mülldeponie Lorenk<strong>am</strong>p: Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung abgeschlossen, derzeit laufende<br />
Sanierung<br />
• 4209/26 Glashütte <strong>Haltern</strong>: Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung abgeschlossen, Sanierung beendet<br />
• 4209/27 Autowrackplatz / Bahnschwellenlager Vorholt & Schega: Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung<br />
teilweise beendet, in der Überwachung<br />
• 4209/46 V. W. Elektrorohre GmbH: Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung und Sanierungsuntersuchung<br />
beendet, in Bearbeitung<br />
• 4209/2001 Spedition Zum Ikenk<strong>am</strong>p 2,3: Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung teilweise durchgeführt,<br />
Sanierung z. T. erfolgt<br />
• 4209/2002 Betonwerk Fa. Readymix: Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung teilweise durchgeführt<br />
• 4209/2014 Eigenbetriebstankstelle Recklinghäuser Straße 44: Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung<br />
beendet, Tank ausgebaut<br />
• 4209/2003 Tankstelle Recklinghäuser Straße 109: Keine Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung<br />
vorliegend<br />
• 4209/2005 Tankstelle Recklinghäuser Straße 73: Keine Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung<br />
vorliegend<br />
• 4209/2009 Holzverarbeitung Fa. Dannenbaum: Keine Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung vorliegend<br />
• 4209/2012 Heizöltank Fa. Hütter: Keine Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung vorliegend<br />
• 4209/2013 Tankstelle Recklinghäuser Straße 44: Keine Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung<br />
vorliegend<br />
• 4209/2033 Maschinenfabrik, Recklinghäuser Straße 90: Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung<br />
vorliegend<br />
Bei der einzigen im Plangebiet erfassten Altablagerung, handelt es sich um die ehemalige städtische Deponie<br />
Lorenk<strong>am</strong>p. Diese befindet sich zwischen den Straßen ‚Zu den Lippewiesen’ und ‚Lorenk<strong>am</strong>p’. Bei der ehemaligen<br />
Deponie handelt es sich um eine Hausmüll- und Bauschuttdeponie mit einer Mächtigkeit der Auffüllungen von ca. 3,0 m<br />
bis 6,6 m. Industrie- und Gewerbeabfälle wurde nur in geringen Mengen gefunden. Die Deponie zeigt abbautypische<br />
Belastungen im Grundwasser und der Bodenluft.<br />
Bei den sonstigen Altstandorten handelt es sich vor allem um Flächen, für die aufgrund der Vornutzung das<br />
Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen und -belastungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden<br />
kann. Teilweise sind die Verunreinigungen auch belegt und entsprechende Untersuchungen zur Orientierung und/oder<br />
Gefährdungsabschätzung durchgeführt worden.<br />
Die ehemalige Deponie Lorenk<strong>am</strong>p sowie einige der Altstandorte wurden saniert bzw. teilsaniert oder gesichert (siehe<br />
auch Bericht zur Altlastensituation und Neubewertung der Grundstücke, Diplom Geologe Dr. Shakir, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>,<br />
Stand Juli 2008).<br />
36
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Neben den ökologischen Funktionen eines Bodens, die bei besonderer Ausprägung schützenswert sind, greift zum<br />
Schutz des Bodens die sogenannte ‚Bodenschutzklausel’ nach § 1 a Abs. 2 Satz 1 BauGB. Zur Verringerung der<br />
zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen sind entsprechend der Bodenschutzklausel nach<br />
§ 1 a Abs. 2 BauGB die Möglichkeiten zur Entwicklung insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen,<br />
Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen und Bodenversiegelungen auf das<br />
notwendige Maß zu begrenzen. Da die Fläche bereits bebaut ist und im Flächennutzungsplan als Siedlungsfläche<br />
erfasst ist, wird eine weitere Bebauung an diesem integriert gelegenen Standort zwecks Schonung des Außenbereichs<br />
und im Sinne des spars<strong>am</strong>en Umgangs mit Grund und Boden positiv bewertet.<br />
Vermutete Umweltauswirkungen durch die beabsichtigte Planung<br />
Innerhalb des heute schon weitgehend bebauten Plangebiets führen die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zu<br />
wesentlichen Veränderungen des Schutzgutes Boden. Aufgrund der vermuteten Bodenverunreinigungen sind<br />
besondere Maßnahmen für die Altlastenverdachtsflächen erforderlich, die im Bebauungsplan textlich festgesetzt<br />
werden. Die Altstandorte und Verdachtsflächen sind nach § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB in der Planzeichnung<br />
gekennzeichnet.<br />
14.5 Schutzgut Wasser<br />
Das Schutzgut Wasser besitzt unterschiedliche Funktionen für den Naturhaushalt. Zu unterscheiden sind die Bereiche<br />
Oberflächengewässer und Grundwasser. Als Schutzziele sind dabei die Erhaltung und Reinhaltung der<br />
Oberflächengewässer sowie die Sicherung der Quantität und Qualität von Grundwasservorkommen hervorzuheben.<br />
Oberflächengewässer<br />
Innerhalb des Plangebiets sind keine Gewässer vorhanden. Das nächstgelegene Fließgewässer ist die außerhalb des<br />
Plangebiets gelegene Lippe.<br />
Grundwasser<br />
Die wesentlichen und bewertungsrelevanten Funktionen des Schutzgutes Wasser (Grundwasser) sind:<br />
� die Grundwasserdargebotsfunktion,<br />
� die Grundwasserneubildungsfunktion,<br />
� die Grundwasserschutzfunktion.<br />
Grundwasserdargebot / Grundwasserneubildung<br />
Das Plangebiet gehört zum Wassereinzugsgebiet der unmittelbar südlich und südöstlich gelegenen Lippe. Die<br />
hydrogeologisch-hydraulischen Verhältnisse im Untersuchungsgebiet werden im 1. Grundwasserstockwerk von den<br />
Sedimenten der Lippe und deren Vorfluterfunktion bestimmt. Die Grundwasserfließrichtung im Plangebiet ist nach<br />
<strong>Süd</strong>westen hin zur Lippe gerichtet.<br />
Grundwasserschutz<br />
Das auf den bebauten und/oder versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser wird derzeit größtenteils in die<br />
vorhandene Mischwasserkanalisation eingeleitet. Das auf den unbefestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser<br />
versickert im Boden und dient mittelfristig der Grundwasseranreicherung. Problematisch können ggf. die vermuteten<br />
Bodenverunreinigungen sein, da auch in diesen teilweise unversiegelten Bereichen das Niederschlagswasser<br />
versickert.<br />
Der südliche Teil des Plangebiets ist heute und wahrscheinlich auch in Zukunft von Bergsenkungen, ausgehend vom<br />
Bergwerk Auguste Victoria / Blumenthal, betroffen. Daher ist zumindest langfristig von einer Verringerung des<br />
Grundwasserflurabstands auszugehen. Die langfristige Verringerung des Grundwasserflurabstands ist aufgrund der<br />
bergbaulichen Ursachen jedoch unabhängig von der vorliegenden Bebauungsplanung zu sehen und ist durch<br />
kommunale Planungen nicht beeinflussbar.<br />
Abwasser<br />
Zu betrachten ist darüber hinaus auch der sachgerechte Umgang mit dem Abwasser (§1 Abs. 6 Nr. 7e BauGB). Da das<br />
anfallende Schmutzwasser direkt in die vorhandene Mischkanalisation eingeleitet werden kann, ist eine sachgerechte<br />
Entsorgung des Abwassers gewährleistet. Abwasser aus Gewerbebetrieben, dessen Beschaffenheit vom häuslichen<br />
37
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Abwasser abweicht und aufgrund der Inhaltsstoffe nach der Entwässerungssatzung der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> nicht in<br />
die Kanalisation eingeleitet werden darf, ist den wasserwirtschaftlichen Anforderungen entsprechend vorzubehandeln<br />
(Indirekteinleiter). Die ordnungsbehördliche Genehmigung der Abwasserbehandlung ist bei der zuständigen<br />
Wasserbehörde zu beantragen.<br />
Vermutete Umweltauswirkungen durch die beabsichtigte Planung<br />
Innerhalb des weitgehend bebauten Plangebiets führen die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zu wesentlichen<br />
Veränderungen des Schutzgutes Wasser. Aufgrund der vermuteten Bodenverunreinigungen sind besondere<br />
Maßnahmen im Hinblick auf die Versickerung von Niederschlagswasser erforderlich. Die Einleitung gewerblicher<br />
Abwässer ist mit dem Lippeverband vorabzustimmen.<br />
14.6 Schutzgut Klima / Luft<br />
Bei den Schutzgütern Luft und Klima sind als Schutzziele die Vermeidung von Luftverunreinigungen, die Erhaltung von<br />
Reinluftgebieten, die Erhaltung des Bestandsklimas und der lokalklimatischen Regenerations- und Austauschfunktionen<br />
zu nennen.<br />
Zu berücksichtigen sind:<br />
� die Durchlüftungsfunktion,<br />
� die Luftreinigungsfunktion,<br />
� die Wärmeregulationsfunktion.<br />
Die mittlere Niederschlagssumme in der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> liegt bei 700 - 800 mm im Jahr, das durchschnittliche<br />
Jahresmittel der Lufttemperatur bei ca. 9,5° bis 10°Celsius. Das durchschnittliche Monatsmittel der Lufttemperatur<br />
beträgt 0,5° bis 1,5 Celsius im Januar und 16,5° bis 17,5° Celsius im Juli. Es überwiegen Windrichtungen aus den<br />
Sektoren <strong>Süd</strong>-West bis Nord-West. Das Plangebiet ist aufgrund der Bebauung bereits im Bestand als Siedlungsfläche<br />
charakterisiert und übernimmt keine wesentlichen klimatischen Ausgleichsfunktionen. Das Mikroklima innerhalb des<br />
Plangebiets ist durch die bebauten und befestigten Bereiche geprägt und stellt sich als Siedlungsklima dar.<br />
Vermutete Umweltauswirkungen durch die beabsichtigte Planung<br />
Die Festsetzungen des B-Plans führen nicht zu wesentlichen Veränderungen der Beeinträchtigungen des Schutzgutes<br />
Klima/Luft. Mikroklimatische Beeinträchtigungen können aufgrund des weiteren Teilverlustes von Boden und Vegetation<br />
auftreten, da die Versiegelung und Teilversiegelung bisher unversiegelter Bereiche mikroklimatische Auswirkungen zur<br />
Folge haben können.<br />
14.7 Schutzgut Landschaftsbild / Ortsbild<br />
Wesentliches Schutzziel des Schutzgutes Landschaft ist das vorhandene Landschaftsbild, das möglichst in seiner<br />
Eigenart, Vielfalt und Schönheit erhalten werden soll. Dies gilt in den Randzonen der Ballungsräume auch für die<br />
Erhaltung ausreichend großer unzerschnittener Landschaftsräume (Siedlungszäsuren). Vor diesem Hintergrund sind<br />
insbesondere Landschaftsteile mit besonderen Ausprägungen hinsichtlich Struktur und Größe zu betrachten. Daraus<br />
abgeleitet ist die landschaftsästhetische Funktion zu berücksichtigen. Diese Funktion oder der Wert des<br />
Landschaftsbildes ist abhängig von der Ausstattung eines Gebietes mit unterschiedlichen Landschaftselementen, der<br />
Topographie und der Nutzung, aber auch den bestehenden Vorbelastungen durch künstliche Elemente (z. B.<br />
Zerschneidung durch Straßen und Hochspannungsleitungen, landwirtschaftliche Zweckbauten, Industrieansiedlungen<br />
im Außenbereich etc.).<br />
Das Plangebiet ist bereits vollständig überplant und für das Landschaftsbild ohne großen Wert. Wertvoll für das<br />
Landschaftsbild ist vor allem der ‚Stadtrand’ entlang der ‚grünen’ Hangkante zur Lippeaue, der jedoch vor allem durch<br />
die Rückseite der hier angesiedelten gewerblichen Zweckbauten und die teilweise Begrünung der Hangkante geprägt<br />
wird. Die vorhandene Begrünung der Hangkante wird teilweise durch die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen<br />
des Bebauungsplans gesichert, zum Teil liegen die Grünflächen auch außerhalb des Geltungsbereichs des<br />
Bebauungsplans. Insofern sind in diesem Bereich keine wesentlichen Änderungen auf das Landschaftsbild zu erwarten.<br />
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Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Vermutete Umweltauswirkungen durch die beabsichtigte Planung<br />
Die Festsetzungen des B-Plans führt nicht zu wesentlichen Veränderungen oder Beeinträchtigungen des Schutzgutes<br />
Landschafts-/ Ortsbild.<br />
14.8 Schutzgut Sach- und Kulturgüter<br />
Das Schutzziel für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter besteht in der Erhaltung historischer Kulturlandschaften und<br />
Kulturlandschaftsbestandteile von besonders charakteristischer Eigenart, von Stadt-/Ortsbildern, Ensembles,<br />
geschützten und schützenswerten Bau- und Bodendenkmälern einschließlich deren Umgebung, sofern es für den Erhalt<br />
der Eigenart und der Schönheit des Denkmals erforderlich ist.<br />
Im Plangebiet sind keine in die Denkmalliste eingetragenen Bau- und Bodendenkmäler vorhanden.<br />
Vermutete Umweltauswirkungen durch die beabsichtigte Planung<br />
Die Festsetzungen des B-Plans führen nicht zu Beeinträchtigungen des Schutzgutes Sach- und Kulturgüter.<br />
14.9 Wechselwirkungen<br />
Aufgrund der bisher überwiegend baulichen Nutzungen dominieren im Plangebiet bereits heute die stark anthropogen<br />
bedingten Einflüsse auf die Schutzgüter. Noch natürlich oder naturnah ausgeprägte abiotische und biotische Faktoren<br />
sowie ökologische Funktionen sind nur mit geringen Anteilen oder geringem ökologischen Wirkungsgrad vorhanden.<br />
Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans sind keine relevanten, über die bereits beschriebenen Auswirkungen<br />
hinausgehenden, Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern Mensch, Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser,<br />
Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgütern zu erwarten.<br />
15. Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und Nicht-<br />
Durchführung der Planung<br />
15.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung<br />
Das Plangebiet liegt im südlichen Stadtgebiet der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> zwischen der Innenstadt und der Lippe. Der<br />
Geltungsbereich umfasst bis auf wenige Teilflächen bereits bebaute Grundstücke. Innerhalb des Plangebiets befinden<br />
sich überwiegend gewerbliche Nutzungen, Einzelhandelsnutzungen, eine Diskothek sowie Wohnnutzungen. Das Gebiet<br />
ist durch diese Gemengelage vorgeprägt. Eine Abschätzung der Umweltauswirkungen bei der Durchführung der<br />
Planung im Vergleich zum jetzigen Zustand der untersuchten Schutzgüter ergibt folgende Ergebnisse:<br />
� Bei einer konsequenten Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplans kann in den heutigen<br />
‚Gemengelagen‘ eine Verringerung der vorhandenen Beeinträchtigungen und Immissionskonflikte erreicht<br />
werden.<br />
� Durch die Ausweisung großformatiger überbaubarer Flächen werden auf den privaten Grundstücken<br />
vorhandene Brachen und Vegetationsbestände überbaut werden. Dies hat negative Auswirkungen auf die im<br />
Plangebiet lebenden Pflanzen und Tiere sowie die Versiegelung des Bodens und ggf. das Mikroklima.<br />
� Durch entsprechende textliche und zeichnerische Festzungen können diese Auswirkungen zumindest<br />
minimiert werden.<br />
� Sonstige Schutzgüter sind nicht erkennbar betroffen.<br />
15.2 Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung der Planung<br />
Bei der Prüfung der sogenannten ‚Nullvariante’ sind die umweltbezogenen Auswirkungen ohne die vorliegende<br />
Bebauungsplanung abzuschätzen.<br />
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Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Bei Nichtdurchführung des Bebauungsplans Nr. 56 ‚<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Haltern</strong>-<strong>Süd</strong>’ ist davon auszugehen, dass aufgrund<br />
der vorhandenen planungsrechtlichen Situation – die Grundstücke sind in der Regel bereits auf der Grundlage des<br />
§ 34 Abs. 1 BauGB bebaubar – eine Bebauung der Privatgrundstücke erfolgen würde, die mit ähnlichen<br />
Umwelteinwirkungen wie den oben geschilderten gehen würde.<br />
� Aufgrund fehlender Steuerungsmöglichkeiten würde sich die ‚Gemengelagenproblematik‘ schleichend<br />
verschärfen.<br />
� Eine weitere Bebauung der Altstandorte und der vermuteten Altlastenverdachtsflächen mit Wohnnutzungen<br />
wäre aus planungsrechtlichen Gründen (Beurteilung von Bauanträgen nach § 34 BauGB) nicht steuerbar und<br />
insofern auch nicht kontrollierbar.<br />
16. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der<br />
nachteiligen Auswirkungen<br />
Die einzelnen Schritte der Vermeidung und Verringerung werden nachfolgend als zus<strong>am</strong>mengefasste Zielvorstellungen<br />
und auf die Schutzgüter bezogene Maßnahmenbeschreibung konkretisiert. Dabei werden die mit der Planung<br />
verbundenen unvermeidbaren Belastungen gesondert herausgestellt.<br />
Allgemeine umweltbezogene Zielvorstellungen<br />
Aus der Bestandsdarstellung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile ergeben sich hinsichtlich der<br />
umweltbezogenen Zielvorstellungen Anforderungen an die Planung in folgenden Teilbereichen:<br />
� Berücksichtigung des Schutzgutes Mensch<br />
� Berücksichtigung der Schutzgüter Pflanzen, Tiere und Artenvielfalt sowie Orts- und Landschaftsbild<br />
� Berücksichtigung der Schutzgüter Boden und Wasser<br />
� Berücksichtigung des Schutzgutes Klima/Luft<br />
16.1 Schutzgut Mensch<br />
Aufgrund der verkehrlichen Belastung sind vor allem im Nahbereich des Recklinghäuser D<strong>am</strong>ms insbesondere im<br />
Nachtzeitraum (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) in den geplanten Mischgebieten zum Teil deutliche Überschreitungen der<br />
schalltechnischen Orientierungswerte gemäß DIN 18005 ‚Schallschutz im Städtebau’ zu erwarten. Allerdings sind nur<br />
wenige Gebäude Lärmpegeln von mehr als 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts ausgesetzt, so dass eine Ausweisung<br />
von Mischgebieten in diesem Bereich möglich ist. Aktive Schallschutzmaßnahmen sind aufgrund der Höhenlage der<br />
L 551 und der städtebaulichen Situation mit den direkt an die Straße angrenzenden Gebäuden nicht möglich und auch<br />
nicht erforderlich, da durch entsprechende passive Maßnahmen reagiert werden kann.<br />
Im Bebauungsplan werden deshalb entlang der Recklinghäuser Straße und Lärmpegelbereiche festgesetzt und die<br />
erforderlichen textlichen Festsetzungen formuliert. In den festgesetzten Lärmpegelbereichen sind die Außenbauteile<br />
schutzbedürftiger Schlaf- und Wohnräume mit den festgesetzten Schalldämmmaßen auszustatten. Schlafräume, die<br />
nachts Außenlärmpegeln von mehr als 50 dB(A) ausgesetzt sind, sind mit einer zusätzlichen schallgedämmten,<br />
fensterunabhängigen Lüftungseinrichtung auszustatten. Entlang der im Norden des Plangebiets gelegenen Bahntrasse<br />
ist ebenfalls ein Lärmpegelbereich III festgesetzt.<br />
An den Schnittstellen zwischen den gewerblichen Nutzungen und den Wohnnutzungen können Störungen durch<br />
Schallimmissionen nicht ausgeschlossen werden. Die vor allem entlang der alten Recklinghäuser Straße gelegenen<br />
Wohnhäuser innerhalb der Mischgebiete genießen – wie auch die gewerblichen Betriebe – grundsätzlich<br />
Bestandsschutz, müssen jedoch auch zukünftig erhöhte Immissionswerte aus den angrenzenden Gewerbebetrieben<br />
hinnehmen. Die räumliche Nähe zu den Wohngebäuden erfordert jedoch auch von den Gewerbebetrieben eine<br />
entsprechende Rücksichtnahme auf die benachbarten Wohnnutzungen. Um mögliche Gemengelagenkonflikte von<br />
vorneherein zu entschärfen oder zu vermeiden, wurde für die <strong>Gewerbegebiet</strong>e eine Gliederung nach der Art der<br />
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Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Betriebe und Anlagen gemäß der Abstandsliste 2007 vorgenommen und eingeschränkte <strong>Gewerbegebiet</strong>e als<br />
Pufferzonen zwischen den gewerblich geprägten Zonen und den Wohnnutzungen festgesetzt.<br />
Zum Schutz der Wohnnutzungen werden bis auf eine Ausnahme im Zentrum des Plangebiets lediglich Betriebe der<br />
Abstandsklasse VI und VII zugelassen. Die bestehende und zukünftig zu erwartende Lärmbelastung in den<br />
<strong>Gewerbegebiet</strong>en ist als ‚eingeschränkt gewerbegebietstypisch’ und insofern auch ‚eingeschränkt<br />
mischgebietsverträglich’ anzunehmen.<br />
Von dem eigentlichen Betrieb der Diskothek (Musikveranstaltungen) gehen Schallemissionen aus. Zudem entstehen<br />
verkehrsbedingte Schallemissionen sowie sonstiger Lärm durch Ein- und Aussteigen, Türenschlagen, lautes Rufen und<br />
Lachen, Reifenquietschen durch vermeintlich sportives Anfahren etc. Dies ist aufgrund der bestehenden<br />
Gemengelagensituation im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme von der bestehenden Wohnbebauung<br />
hinzunehmen und kann auch kurzfristig durch planungs- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen nicht verhindert werden.<br />
Mittelfristig wird jedoch verstärkt versucht werden, die von der Diskothek angemieteten Parkflächen möglichst<br />
konzentriert zu bündeln, um die verkehrsbedingten Immissionen zu reduzieren. Eine bestehende Parkplatzfläche wurde<br />
bereits mit einer Schallschutzwand abgeschirmt.<br />
Unvermeidbare Belastungen<br />
Aufgrund der Gemengelage und der generellen räumlichen Lage innerhalb eines verdichteten Siedlungsraums<br />
zwischen Hauptverkehrsstraßen und Eisenbahntrassen sind die Lärmimmissionen unterschiedlicher Herkunft wie<br />
Verkehrs-, Gewerbe- und Freizeitlärm auch zukünftig vorhanden und durch die planungsrechtlichen Regelungen nur<br />
bedingt steuerbar. Mittel- bis langfristig steuerbar ist die räumliche Verteilung der gewerblichen Nutzungen und der<br />
Wohnnutzungen.<br />
16.2 Schutzgüter Pflanzen, Tiere und Artenvielfalt sowie Orts- und Landschaftsbild<br />
Gegenüber dem heutigen Zustand soll das Plangebiet in Zukunft einen ‚grüneren’ Charakter aufweisen, weshalb<br />
verschiedene zeichnerische und textliche Festsetzungen zur Bepflanzung in den Bebauungsplan aufgenommen<br />
werden. Die Festsetzungen betreffen öffentliche sowie private Flächen und konzentrieren sich vor allem auf die<br />
folgenden Bereiche.<br />
� Übergangsbereich zwischen den bebauten Bereichen und dem Naturschutzgebiet ‚Lippeaue’,<br />
� teilweiser Erhalt bestehender Gehölzstreifen und Waldflächen,<br />
� sinnvolle Ergänzung dieser Gehölzstreifen und Waldflächen,<br />
� Begrünung der Straßenräume durch die Neuanpflanzung von Bäumen,<br />
� der Erhalt und die Pflege der Bäume und Sträuchern,<br />
� die maßvolle Begrünung der privaten Grundstücke.<br />
Neben einer generellen stadtökologischen Aufwertung soll mit der Durchgrünung vor allem auch eine gestalterische<br />
Aufwertung des ges<strong>am</strong>ten Gebiets erreicht werden. Insbesondere sollen die bestehenden Landschaftselemente<br />
(Gehölzbestände, Baumreihen) erhalten werden, was jedoch im Bereich der privaten Grundstücke aufgrund des<br />
bestehenden Baurechts nach § 34 BauGB nicht möglich ist. Durch die Festsetzung der vorhandenen Begrünung <strong>am</strong><br />
südlichen Rand des <strong>Gewerbegebiet</strong>s soll ein angemessener Übergang zum ökologisch sensiblen Landschaftsraum an<br />
der Lippe (NSG ‚Lippeaue‘) und eine ansprechende Gestaltung des südlichen Ortseingangs der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
erfolgen. Entsprechend werden Festsetzungen zur Pflanzerhaltung getroffen und der im Westteil des Plangebiets<br />
gelegene Wald planungsrechtlich geschützt. Stellplatzflächen und Pflanzbeete im öffentlichen Straßenraum sind zu<br />
begrünen. Für Neuanpflanzungen sind heimische Arten entsprechend der Pflanzlisten zu verwenden.<br />
Unvermeidbare Belastungen<br />
Die Versiegelung des Bodens und die d<strong>am</strong>it verbundene Reduzierung von Lebensräumen durch die geplante<br />
Ausweisung von Bauflächen sind aufgrund der vorhandenen Flächennutzungen nicht vermeidbar.<br />
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Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
16.3 Schutzgut Boden<br />
Zur Schonung des Außenbereichs nach § 35 BauGB und im Sinne des spars<strong>am</strong>en Umgangs mit Grund und Boden wird<br />
der Ansatz einer Verdichtung der Bebauung an diesem integrierten Standort grundsätzliche positiv bewertet. Auf die mit<br />
der Bodenversiegelung verbundenen Kompensationserfordernisse wird im Bebauungsplan mit verschiedenen<br />
Festsetzungen und Regelungen reagiert, die das Maß der Bodenversiegelung beschränken und zur Reduzierung der<br />
Oberflächenwasserabflussmenge beitragen.<br />
Aufgrund der vermuteten und teilweise nachgewiesenen Bodenverunreinigungen sind besondere Maßnahmen für<br />
Verdachtsflächen erforderlich. Die bislang durchgeführten Bodenuntersuchungen zeigen jedoch, dass eine Nutzung des<br />
Plangebiets als <strong>Gewerbegebiet</strong> ohne eine mögliche Gefährdung des Schutzgutes Mensch möglich ist. Die<br />
Kennzeichnung ist als vorsorgliche ‚Warnfunktion‘ gemäß dem Gemeins<strong>am</strong>en Runderlass des Ministeriums für<br />
Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport und dem Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und<br />
Verbraucherschutz vom 14.03.2005 - Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen, insbesondere Altlasten, bei<br />
der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren (Altlastenerlass) - zu verstehen. Eine Freistellung von<br />
Bauvorhaben nach § 67 BauO NRW ist demzufolge ausgeschlossen.<br />
Zum weiteren Umgang mit den nach § 9 Abs. 6 Nr. 3 BauGB gekennzeichneten Flächen wird im B-Plan geregelt, dass<br />
hier die in dem Bodengutachten zu der jeweiligen Fläche gemachten Hinweise und Empfehlungen zu beachten sind.<br />
Das Gutachten liegt dem B-Plan als Anlage bei. Weiterhin sind bei Bauvorhaben und anderen Eingriffen in den Boden<br />
vor Baubeginn die Untere Bodenschutzbehörde beim Kreis Recklinghausen und die Stadtverwaltung zu beteiligen.<br />
Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser sind auf den belasteten Flächen nur zulässig, wenn zuvor die<br />
unbedenkliche Nutzung der Böden im Bereich der Anlage der Unteren Bodenschutzbehörde nachgewiesen wurde. Die<br />
Nutzung von Grundwasser im ges<strong>am</strong>ten Plangebiet ist nur unter Nachweis der Unbedenklichkeit des entnommenen<br />
Wassers für die vorgesehene Nutzung zulässig. Der Nachweis ist unter Beteiligung der zuständigen Behörden zu<br />
führen.<br />
Unvermeidbare Belastungen<br />
Die Versiegelung von Böden im Rahmen der Neubebauung brachgefallener Bauflächen ist an dieser Stelle<br />
unvermeidbar. Der bisher mit Vegetation bedeckte Boden geht durch Neubaumaßnahmen ggf. in Teilbereichen verloren<br />
oder wird versiegelt. Als Folge der Überplanung sind folgende Funktionsverluste auf das Schutzgut Boden zu erwarten:<br />
� Verlust an kulturfähigem Boden,<br />
� Verlust an Puffer- und Filtervermögen in versiegelten oder teilversiegelten Bodenbereichen,<br />
� Lebensraumverlust für Pflanzen und Tiere.<br />
16.4 Schutzgut Wasser<br />
Ableitung Niederschlagswasser / Grundwasserschutz<br />
Das Verfahren für die Beseitigung des im Plangebiet anfallenden Abwassers muss nach den Bestimmungen des § 51a<br />
Landeswassergesetz (LWG) ausgewählt werden. Abwasser im Sinne des Gesetzes ist das durch häuslichen,<br />
gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei<br />
Trockenwetter d<strong>am</strong>it zus<strong>am</strong>men abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich<br />
von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und ges<strong>am</strong>melte Wasser (Niederschlagswasser).<br />
Niederschlagswasser, das auf Grund einer nach bisherigem Recht genehmigten Kanalisationsnetzplanung gemischt mit<br />
Schmutzwasser einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wird oder werden soll, ist von der<br />
Versickerungsverpflichtung ausgenommen, wenn der technische oder wirtschaftliche Aufwand gemäß § 51a Abs. 4<br />
LWG unverhältnismäßig (hoch) ist. Zudem gelten die genannten Vorschriften nicht für Grundstücke, die vor dem 01.<br />
Januar 1996 erstmalig bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen wurden. Dies trifft innerhalb<br />
des Plangebiets für die meisten Grundstücke zu. Die Gemeinde kann durch Satzung festsetzen, dass und in welcher<br />
Weise das Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder in ein Gewässer einzuleiten ist. Die Festsetzungen<br />
nach Satz 1 können auch in den Bebauungsplan aufgenommen werden.<br />
42
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Der Verschmutzungsgrad des Abwassers, die Untergrund- und Grundwasserverhältnisse, die Nähe zu natürlichen und<br />
künstlichen Gewässern sowie bestehende behördliche Entwässerungsgenehmigungen und<br />
Wirtschaftlichkeitsansprüche müssen bei der Wahl des Entwässerungsverfahrens berücksichtigt werden. Grundsätzlich<br />
sollte versucht werden, gering verunreinigtes Niederschlagswasser im Gebiet zu versickern, zu verrieseln oder in ein<br />
ortsnahes Gewässer einzuleiten.<br />
Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser ist teilweise als gering belastet (z. B. Dachflächenentwässerung,<br />
Wege ohne Kfz-Verkehr), schwach belastet (z. B. gering befahrene Erschließungsstraßen) bis stärker belastet (z. B.<br />
gewerblich genutzte Grundstücke mit einem hohen Anteil an Schwerverkehr) einzustufen. Aufgrund des<br />
unterschiedlichen Verschmutzungsgrades des Niederschlagswassers, der bereits vorhandenen<br />
Mischwasserkanalisation sowie der vermuteten und teilweise nachgewiesenen Bodenverunreinigungen ist die<br />
Festsetzung einer Versickerung, Verrieselung oder Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers nicht<br />
zweckmäßig. Vielmehr empfiehlt sich eine differenzierte Vorgehensweise nach den folgenden Grundsätzen.<br />
� Anlagen zur Versickerung oder Verrieselung von Niederschlagswasser sind grundsätzlich durch die privaten<br />
Grundstückseigentümer zu beantragen und zu betreiben<br />
� Auf den belasteten Flächen sind Anlagen zur Versickerung oder Verrieselung von Niederschlagswasser nur<br />
zulässig, wenn zuvor die unbedenkliche Nutzung der Böden im Bereich der Anlage der Unteren<br />
Bodenschutzbehörde nachgewiesen wurde. Der Nachweis ist unter Beteiligung der zuständigen Behörden zu<br />
führen.<br />
Da eine Dachbegrünung positive Folgen für die Hydraulik hat, wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass innerhalb der<br />
gewerblichen Bauflächen bei Gebäuden mit einer Grundfläche von mehr als 500 qm eine extensive Dachbegrünung vorzusehen<br />
ist. Durch eine Dachbegrünung erfolgt im Regelfall eine wirks<strong>am</strong>e Kappung der Regenwasserspitzen. Um eine<br />
entsprechende Rückhaltewirkung zu erzielen, muss die extensive Dachbegrünung einschließlich der Drainageschicht eine<br />
Mindestsubstrathöhe von 10 cm aufweisen.<br />
Die Einleitung des Niederschlagswassers in die nahegelegenen Lippe könnte nach den Vorschriften des<br />
Landeswassergesetzes eine weitere Option für den Umgang mit dem Niederschlagswasser darstellen. Diese Option ist<br />
jedoch aus den folgenden Gründen nicht umsetzbar:<br />
� In den öffentlichen Verkehrsflächen wurde bereits eine öffentliche Mischwasserkanalisation verlegt, der<br />
nachträgliche Einbau eines Trennsystems wäre mit einem extrem hohen Aufwand verbunden,<br />
� der unterschiedliche Verschmutzungsgrad des Niederschlagswassers lässt keine Einleitung in die Lippe ohne<br />
entsprechende Vorbehandlung zu,<br />
� die Eigentumsverhältnisse erschweren einen direkten Zugang zur Lippe.<br />
Unvermeidbare Belastungen<br />
Die Versiegelung von Böden im Rahmen der Ausweisung der Bauflächen und d<strong>am</strong>it die Reduzierung der<br />
Oberflächenwasserversickerung sind an dieser Stelle unvermeidbar. Die Versickerung oder Verrieselung des<br />
anfallenden Niederschlagswassers ist aufgrund der vermuteten und teilweise nachgewiesenen Bodenverunreinigungen<br />
nur in mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmten Einzelfällen zulässig. Durch die festgesetzte Dachbegrünung bei<br />
Gebäuden mit einer Grundfläche von mehr als 500 qm kann ein Teil des anfallenden Niederschlagswassers im Gebiet<br />
zurückgehalten werden.<br />
16.5 Schutzgut Klima / Luft<br />
Das Mikroklima innerhalb des Plangebiets ist durch die bereits bebauten und befestigten Bereiche vorgeprägt und wird<br />
als Siedlungsklima eingestuft. Aufgrund einer zusätzlich möglichen Flächenversiegelung kann das Mikroklima im<br />
Hinblick auf die stadtklimatischen Ausprägungen (trockenere und wärmere Luft als im Umland) verändert werden. Diese<br />
Veränderungen würden jedoch auch bei einer Bebauung gem. § 34 Abs. 1 BauGB auftreten. Durch die getroffenen<br />
Festsetzungen zur Begrünung der Privatgrundstücke und der Dachflächen größerer Gebäude können die Auswirkungen<br />
auf das Mikroklima jedoch positiv verändert werden. Die Festsetzungen regeln:<br />
� die Begrünung der Dächer bei Gebäuden mit einer Grundfläche von mehr als 500 qm<br />
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Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Unvermeidbare Belastungen<br />
Mikroklimatische Veränderungen in Richtung eines Siedlungsklimas können trotz der im Bebauungsplan getroffenen<br />
Festsetzungen aufgrund des möglichen Teilverlustes von Boden und Vegetation auftreten. Durch die festgesetzte<br />
Dachbegrünung können die negativen Auswirkungen einer Versiegelung auf das Mikroklima zumindest minimiert<br />
werden.<br />
16.6 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung (Monitoring)<br />
Das ‚Monitoring’ nach § 4c BauGB dient der Kontrolle der erheblichen, insbesondere unvorhergesehenen,<br />
umweltrelevanten Auswirkungen des Baugebiets und umfasst im vorliegenden Fall die folgende Komponenten:<br />
� Auswertung von Hinweisen der Öffentlichkeit<br />
� Auswertung von Hinweisen der Fachbehörden nach § 4 Abs. 3 BauGB<br />
� Auswertung wiederkehrender regelmäßiger städtischer Untersuchungen (z. B. Verkehrszählungen, Messung<br />
der Luftqualität u. a.)<br />
� Auswertung sonstiger umweltrelevanter Informationss<strong>am</strong>mlungen<br />
� Beobachtung der vermuteten und der nachgewiesenen Bodenverunreinigungen, Erarbeiten von<br />
Sanierungskonzepten mit den betroffenen Grundstückseigentümern<br />
� Kontinuierliche Beobachtung der aus Immissionsschutzgründen problematischen Gemengelagensituation im<br />
Bereich der Recklinghäuser Straße<br />
� ggf. Hilfestellung durch die Stadtverwaltung der Stadt <strong>Haltern</strong> bei der Umsiedlung von besonders<br />
konfliktreichen gewerblichen Betrieben, Suche von Ersatzgrundstücken<br />
� Kontinuierliche Überprüfung des Diskothekenbetriebs durch die Ordnungsbehörden der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
� Umsetzen der Begrünungsmaßnahmen für den öffentlichen Straßenraum<br />
� Kontinuierliche Überprüfung der Entwicklung des Baugebiets nach weitgehendem Abschluss von<br />
Baumaßnahmen, spätestens jedoch 5 Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplans<br />
16.7 Allgemein verständliche Zus<strong>am</strong>menfassung<br />
Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> zwischen der Bahntrasse Wanne-Eickel - Bremen und der<br />
Lippe. Der Geltungsbereich umfasst bis auf wenige Teilflächen bereits bebaute Grundstücke. Innerhalb des Plangebiets<br />
befinden sich gewerbliche Nutzungen, Einzelhandelsnutzungen, eine Diskothek sowie verschiedene Wohnnutzungen.<br />
Das Gebiet ist durch diese Gemengelage vorgeprägt.<br />
Die Abschätzung der Umweltauswirkungen im Vergleich zum jetzigen Zustand der Schutzgüter ergibt, dass durch die<br />
Festsetzungen des Bebauungsplans zumindest in Teilbereichen eine mittelfristige Verringerung der im Bestand<br />
vorhandenen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Mensch erreicht werden kann. Positive Auswirkungen dürften sich<br />
nach der Umsetzung der geplanten Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen in den öffentlichen Straßenräumen<br />
auch auf das Schutzgut Ortsbild ergeben. Demgegenüber ist mit gleichbleibenden bis leicht negativen Auswirkungen<br />
auf die Schutzgüter Boden und Wasser sowie das Schutzgutes Klima/Luft zu rechnen, wobei die Auswirkungen auf das<br />
Schutzgut Boden vor allem von der Sanierung der vorhandenen (privaten) Belastungsflächen abhängen. Erste positive<br />
Tendenzen aufgrund von erfolgten Bodensanierungsmaßnahmen sind hier schon erkennbar. Die negativen<br />
Auswirkungen beruhen auf der Ausweisung von überbaubaren Flächen für bisher nicht bebaute Bereiche. Diese<br />
Flächen wären allerdings auch heute auf der Grundlage von § 34 BauGB bebaubar, so dass durch die Ausweisungen<br />
des Bebauungsplans keine Verschlechterung gegenüber der heutigen rechtlichen Situation erfolgt.<br />
Zus<strong>am</strong>menfassend wird davon ausgegangen, dass es durch eine höhere Ausnutzung der Grundstücke und durch die<br />
Inanspruchnahme heute noch unbebauter Flächen zu einer Änderung der Bodenstruktur, der Vegetation sowie zu einer<br />
erhöhten Flächenversiegelung im Plangebiet kommen kann. Durch entsprechende textliche und zeichnerische<br />
Festzungen können diese Auswirkungen zumindest minimiert werden.<br />
Ein Teil der Festsetzungen des Bebauungsplans betrifft auch Privatgrundstücke. Die Realisierung der Festsetzungen<br />
wird aus ökologischer und stadtgestalterischer Sicht jedoch für dringend erforderlich gehalten. Da die einzelnen<br />
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Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Maßnahmen auf den privaten Grundstücken ohne größeren finanziellen Aufwand realisiert werden können und alle<br />
Grundstückseigentümer gleichermaßen betroffen sind, liegen keine individuellen Härten oder Benachteiligungen vor.<br />
17. Überschlägige Flächenbilanz<br />
Größe des Plangebiets (Bruttobauland) ca. 32 ha<br />
Gewerbeflächen (Nettobauland)<br />
(GRZ 0,6)<br />
ca. 18,5 ha<br />
Mischflächen (Nettobauland)<br />
GRZ 0,6)<br />
ca. 8 ha<br />
Verkehrsflächen (inklusive Verkehrsgrün) ca. 4,5 ha<br />
Waldfläche ca. 1 ha<br />
<strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>, November 2009<br />
Architekten und Stadtplaner Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
Pesch & Partner Herdecke Der Bürgermeister<br />
Bereich Planung<br />
i.A.<br />
gez. Arnold gez. Stock<br />
Bereichsleiter<br />
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Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> Bebauungsplan Nr. 56<br />
Anlagen zum Bebauungsplan<br />
� Runderlass des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 06.06.2007 (Abstandserlass<br />
2007)<br />
� Bericht zur Altlastensituation und Neubewertung der Grundstücke, Diplom Geologe Dr. Shakir, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong><br />
<strong>See</strong>, i.d.F. der Überarbeitung v. 04.11.2009<br />
� Untersuchung der Geräuscheinwirkungen durch den öffentlichen Verkehrslärm, Lärmkarte mit<br />
flächendeckender Darstellung der Geräuschimmissionen bei freier Schallausbreitung, Beurteilungszeitraum<br />
Nacht (22.00 - 6.00 Uhr), Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz Richter & Hüls, Ahaus, April<br />
2005<br />
� Einzelhandelskonzept für die Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>, CIMA Beratung + Management GmbH, Köln, Stand<br />
August 2008 sowie redaktionelle Ergänzung April 2009, <strong>am</strong> 28.05.2009 durch den Rat der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong><br />
<strong>See</strong> beschlossen<br />
� Grünordnungsplan <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Süd</strong>, Martin-Planungs-GmbH, Juni 2001 und Mai 2005, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
� Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Martin-Planungs-GmbH, November 2009, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
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