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153 Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserinnen und Leser,

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Mitteilungen aus der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV:<br />

Koordinierungsstelle für Gebührenprobleme mit<br />

Rechtsschutzversicherungen geschaffen!<br />

Auf der 50. Tagung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im<br />

DAV im September 2005 in Berlin leitete der Verfasser einen<br />

Workshop zum Thema „Rechtsschutzversicherungen <strong>und</strong> Kosten<br />

im Arbeitsrecht“.<br />

Großen Zuspruch fand seine These, Rechtsschutzversicherungen<br />

könnten berechtigten Gebührenansprüchen nur deshalb<br />

so erfolgreich entgegentreten, weil der Aufwand eines Gebührenprozesses<br />

gegen den Rechtsschutzversicherer für den<br />

einzelnen Anwalt oft mit mehr Aufwand verb<strong>und</strong>en ist, als es<br />

die verweigerte Gebühr wert ist. Auf diese Weise geht unnötigerweise<br />

eine große Summe an Gebührenaufkommen verloren.<br />

Hieraus entstand die Idee, die <strong>Kollegen</strong> aus der Arbeitsgemeinschaft<br />

in solchen Problemfällen so zu unterstützen, dass<br />

sie ihre berechtigten Ansprüche auch mit angemessenem Aufwand<br />

durchsetzen können. Außerdem wurde der Hoffnung<br />

Ausdruck verliehen, mit einer zentralen Stelle, die sich auf<br />

umfangreiches erarbeitetes Rechtsschutzmaterial stützt, entstünde<br />

den Rechtsschutzversicherern ein ernsthafter Gegner,<br />

dessen Einschalten allein bereits zu akzeptablen Ergebnissen<br />

führen könnte.<br />

Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft hat sich nun entschlossen,<br />

einer solchen Zentralstelle Geburtshilfe zu leisten <strong>und</strong><br />

damit den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft eine weitere<br />

Dienstleistung zur Verfügung zu stellen, die hoffentlich häufig<br />

genutzt wird <strong>und</strong> so auch das angestrebte Ziel erreichen<br />

kann. Die Koordinierungsstelle ist aus Vereinfachungsgründen<br />

(Zusammenführung von Entscheidungen <strong>und</strong> Vereinheitlichung<br />

von Ansprechpartnern) bei der AE angesiedelt. Für<br />

die Dauer eines Jahres, beginnend mit dem 1. Oktober 2006,<br />

wird die Koordinierungsstelle aus Mitteln der Arbeitsgemeinschaft<br />

pauschal vergütet. Jedes Mitglied, das Probleme bei<br />

der Durchsetzung von berechtigten Gebührenansprüchen gegen<br />

Rechtsschutzversicherer hat, kann sich an die Koordinierungsstelle<br />

wenden. Die Koordinierungsstelle wird die vorzulegenden<br />

Unterlagen prüfen, sich im Falle einer positiven<br />

Bewertung für den Anspruchsteller als Anwalt bei der jeweiligen<br />

Rechtsschutzversicherung melden <strong>und</strong> die Ansprüche<br />

nochmals geltend machen. Notfalls wird der Anspruch auch<br />

eingeklagt.<br />

Die Tätigkeit des Anwalts der Koordinierungsstelle sowohl<br />

bei der außergerichtlichen als auch bei der gerichtlichen Tätigkeit<br />

ist für das anspruchstellende Mitglied kostenlos! Das<br />

Mitglied hat lediglich Gerichtskosten <strong>und</strong> Auslagen zu zahlen.<br />

Lediglich dann, wenn der Anspruch entgegen der vorherigen<br />

Einschätzung abgewiesen wird, was in Ansehung der zersplit-<br />

Aufsätze/Beiträge<br />

terten Rechtslandschaft <strong>und</strong> der überwiegenden ausschließlichen<br />

Zuständigkeit von Amtsgerichten nie ausgeschlossen<br />

werden kann, trägt der anspruchstellende Anwalt letztlich<br />

auch die gerichtlichen Kosten <strong>und</strong> die außergerichtlichen der<br />

Rechtsschutzversicherung. Der Vorstand setzt allerdings darauf,<br />

dass das Auftreten der Koordinierungsstelle die Zahl<br />

der Prozesse verringert. Die Koordinierungsstelle behält sich<br />

natürlich das Recht vor, auch Vergleiche zu schließen, die<br />

Entscheidungen erübrigen. Dem anspruchstellenden Anwalt<br />

verbleibt dann, was an Gebührenanspruch durchsetzbar ist.<br />

Kosten hat er nach dem Vorgesagten weitgehend nicht zu<br />

tragen.<br />

Die Koordinierungsstelle ist eine Solidarinstitution der Arbeitsgemeinschaft.<br />

Zur Vermeidung von Kosten <strong>und</strong> Steigerung<br />

der Effizienz wird die Koordinierungsstelle darauf angewiesen<br />

sein, im Falle sicherlich seltener Gerichtstermine auf die<br />

Mitwirkung von am Gerichtsort ansässigen <strong>Kollegen</strong> zurückgreifen<br />

zu können. Von ihnen wird erwartet, dass sie sich<br />

dem Solidaritätsgedanken anschließen, was etwaige Gebührenforderungen<br />

für die Terminswahrnehmung betrifft. Natürlich<br />

wird die Koordinierungsstelle versuchen, diesen Aufwand<br />

durch Streuung für die am Gerichtsort ansässigen <strong>Kollegen</strong><br />

gering zu halten.<br />

Ab 1. Oktober 2006 können Sie sich also im Bedarfsfall wenden<br />

an:<br />

AE Koordinierungsstelle für Rechtsschutzprobleme<br />

c/o Rechtsanwalt Thomas Zahn, LL.M.<br />

Budapester Straße 40, 10787 Berlin<br />

Tel.: 030 / 254 591 – 70<br />

Fax: 030 / 254 591 – 66<br />

u.koehler@advocati.de<br />

Machen Sie von diesem Angebot ohne zu zögern Gebrauch.<br />

Sollte sich nach einem Jahr Erprobungszeit herausstellen, dass<br />

kein Bedarf bestand, wird die Koordinierungsstelle wieder eingestellt.<br />

Sollte der Bedarf den Erwartungen entsprechen, wird<br />

der Vorstand prüfen <strong>und</strong> der Mitgliedschaft ggfs. zur Entscheidung<br />

vorlegen, ob aus der Koordinierungsstelle eine Dauereinrichtung<br />

wird oder ob sie als eine gesonderte Institution<br />

neben der Arbeitsgemeinschaft zu führen ist.<br />

Wir wünschen allen Mitgliedern viel Erfolg!<br />

Dr. Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

03/06<br />

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