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Lloyd Fonds Holland I - Raiffeisen

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sehen, darf aber hierdurch den ordentlichen Geschäftsbetrieb<br />

nicht maßgeblich stören. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin muss dem Beirat Auskunft erteilen und<br />

ihn über alle wichtigen Geschäftsvorfälle unterrichten.<br />

6. Beiratssitzungen sind vom Beiratsvorsitzenden mündlich<br />

oder schriftlich einzuberufen. Die Treuhänderin ist über<br />

die Einberufung rechtzeitig zu informieren. Über vertrauliche<br />

Angaben ist Stillschweigen zu bewahren.<br />

7. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens ein gewähltes<br />

und ein entsandtes Mitglied anwesend sind. Der<br />

Beirat entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit<br />

entscheidet die Stimme des Vorsitzenden<br />

bzw. bei dessen Abwesenheit die Stimme des Stellvertreters.<br />

Beschlüsse des Beirates sind in Beiratssitzungen zu<br />

fassen und in Protokollen festzuhalten. Schriftliche und<br />

fernmündliche Beschlussfassungen sind zulässig, wenn<br />

kein Mitglied einer solchen Beschlussfassung widerspricht.<br />

Auch solche Beschlüsse sind jedoch schriftlich festzuhalten<br />

und allen Beiratsmitgliedern, der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin sowie der Treuhänderin zuzuleiten.<br />

8. Die Beiratsmitglieder erhalten eine Vergütung, die durch<br />

die Gesellschafterversammlung festgesetzt wird. Die Beiratsmitglieder<br />

erhalten außerdem die ihnen durch diese<br />

Tätigkeit entstandenen und nachgewiesenen angemessenen<br />

Auslagen ersetzt.<br />

9. Die Beiratsmitglieder haften für eigenes Verschulden. In<br />

Fällen von leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Hinblick<br />

auf die Gesellschaft auf 1 25.000 beschränkt. Die<br />

Gesellschaft kann für die Beiratsmitglieder Haftpfl ichtversicherungen<br />

im Hinblick auf die Tätigkeit als Beirat abschließen.<br />

10. Verfügt die Gesellschaft über keinen Beirat, werden dessen<br />

Rechte durch die Gesellschafterversammlung wahrgenommen.<br />

IV. Vergütungen an Gesellschafter und die Anbieterin<br />

§ 11 u Vergütung der Komplementärin<br />

Die Komplementärin erhält für die Übernahme der persönlichen<br />

Haftung ab dem Jahr 2006 eine jährliche Vergütung in Höhe<br />

von 1 5.000 inklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese<br />

Vergütung erhöht sich ab dem Jahr 2008 um 2,25 % jährlich.<br />

Die Vergütungen sind jeweils zum 31. März eines jeden Jahres<br />

für das laufende Wirtschaftsjahr zur Zahlung fällig. Die<br />

Vergütung für das Jahr 2006 ist abweichend hiervon zum<br />

31. Dezember 2006 zur Zahlung fällig.<br />

Bei Veräußerung oder Verlust der erworbenen Grundstücke<br />

und Immobilien erhält die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

darüber hinaus eine Vergütung für die Abwicklungsarbeiten<br />

in Höhe von 1 % des Bruttoveräußerungserlöses bzw. der<br />

Versicherungsentschädigung im Versichurungsfall zuzüglich<br />

etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

§ 12 u Entfallen<br />

§ 13 u Vergütung der Treuhänderin<br />

Die Treuhänderin erhält für ihre Verwaltungstätigkeit – die<br />

die Gesellschaft ansonsten selbst gegenüber ihren Kommanditisten<br />

erbringen müsste – und als Erstattung ihrer Aufwen-<br />

dungen und Auslagen von der Gesellschaft die im Treuhandvertrag<br />

vereinbarte Vergütung sowie die in den §§ 17 und 20<br />

dieses Vertrages geregelten Gebühren.<br />

§ 14 u Vergütung der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />

Aufgrund gesonderter Geschäftsbesorgungs- und sonstiger<br />

Verträge übernimmt die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG folgende entgeltlichen<br />

Leistungen:<br />

a) Die Platzierung des noch erforderlichen Kommanditkapitals<br />

in Höhe von 1 10.149.800 einschließlich der dazugehörigen<br />

Werbe- und Vertriebsmaßnahmen;<br />

b) Die Übernahme einer Platzierungsgarantie;<br />

c) Die Vermittlung einer Finanzierung<br />

d) Die Auswahl der Objekte und Standortanalyse.<br />

Die Höhe der der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG geschuldeten Vergütungen<br />

bestimmt sich nach der Maßgabe der jeweiligen Geschäftsbesorgungs-<br />

bzw etwaiger übriger Verträge.<br />

V. Geschäftsjahr, Buchführung, Jahresabschluss, Ergebnisverteilung,<br />

Entnahmen<br />

§ 15 u Geschäftsjahr, Buchführung und Jahresabschluss<br />

1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />

2. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist verpfl ichtet,<br />

für die Gesellschaft gesondert Buch zu führen, die zugehörigen<br />

Belege gesondert aufzubewahren und die Geldmittel<br />

der Gesellschaft auf Konten zu verwalten, die ausschließlich<br />

auf den Namen der Gesellschaft geführt werden.<br />

3. Der Jahresabschluss ist von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

innerhalb der gesetzlichen Frist für das vergangene<br />

Geschäftsjahr nach handelsrechtlichen Grundsätzen<br />

aufzustellen.<br />

4. Für die steuerliche Gewinnermittlung ist eine Einnahme-/<br />

Überschussrechnung zu erstellen.<br />

5. Der Jahresabschluss ist gegebenenfalls durch einen Wirtschaftsprüfer<br />

oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

zu prüfen und zu testieren.<br />

6. Mit der Übersendung der Unterlagen zur Feststellung des<br />

Jahresabschlusses im schriftlichen Verfahren oder mit<br />

der Einladung zur Gesellschafterversammlung, die über<br />

die Feststellung des Jahresabschlusses beschließt, sind<br />

den Kommanditisten Abschriften des geprüften Jahresabschlusses<br />

zu übersenden.<br />

§ 16 u Ergebnisverteilung, Entnahmen<br />

1. Die unter § 11 bis 14 genannten Vergütungen sind als<br />

laufender Aufwand der Gesellschaft zu behandeln.<br />

2. Das nach Abzug dieser Vergütungen verbleibende Ergebnis<br />

wird auf die Kommanditisten im Verhältnis ihrer Einlagen<br />

verteilt. Abweichend von der Regelung des Satz 1 wird das<br />

Ergebnis der Geschäftsjahre 2006 und 2007 unabhängig<br />

vom Zeitpunkt des Beitritts auf die Kommanditisten, die<br />

zum Schluss des jeweiligen Geschäftsjahres an der Gesellschaft<br />

beteiligt sind, so verteilt, dass die Ergebnissonderkonten<br />

der Kommanditisten im Verhältnis der gezeichneten<br />

Einlagen bis zum 31. Dezember 2007 – ggf. in einem spä-<br />

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