Lloyd Fonds Holland I - Raiffeisen
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sehen, darf aber hierdurch den ordentlichen Geschäftsbetrieb<br />
nicht maßgeblich stören. Die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin muss dem Beirat Auskunft erteilen und<br />
ihn über alle wichtigen Geschäftsvorfälle unterrichten.<br />
6. Beiratssitzungen sind vom Beiratsvorsitzenden mündlich<br />
oder schriftlich einzuberufen. Die Treuhänderin ist über<br />
die Einberufung rechtzeitig zu informieren. Über vertrauliche<br />
Angaben ist Stillschweigen zu bewahren.<br />
7. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens ein gewähltes<br />
und ein entsandtes Mitglied anwesend sind. Der<br />
Beirat entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit<br />
entscheidet die Stimme des Vorsitzenden<br />
bzw. bei dessen Abwesenheit die Stimme des Stellvertreters.<br />
Beschlüsse des Beirates sind in Beiratssitzungen zu<br />
fassen und in Protokollen festzuhalten. Schriftliche und<br />
fernmündliche Beschlussfassungen sind zulässig, wenn<br />
kein Mitglied einer solchen Beschlussfassung widerspricht.<br />
Auch solche Beschlüsse sind jedoch schriftlich festzuhalten<br />
und allen Beiratsmitgliedern, der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin sowie der Treuhänderin zuzuleiten.<br />
8. Die Beiratsmitglieder erhalten eine Vergütung, die durch<br />
die Gesellschafterversammlung festgesetzt wird. Die Beiratsmitglieder<br />
erhalten außerdem die ihnen durch diese<br />
Tätigkeit entstandenen und nachgewiesenen angemessenen<br />
Auslagen ersetzt.<br />
9. Die Beiratsmitglieder haften für eigenes Verschulden. In<br />
Fällen von leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Hinblick<br />
auf die Gesellschaft auf 1 25.000 beschränkt. Die<br />
Gesellschaft kann für die Beiratsmitglieder Haftpfl ichtversicherungen<br />
im Hinblick auf die Tätigkeit als Beirat abschließen.<br />
10. Verfügt die Gesellschaft über keinen Beirat, werden dessen<br />
Rechte durch die Gesellschafterversammlung wahrgenommen.<br />
IV. Vergütungen an Gesellschafter und die Anbieterin<br />
§ 11 u Vergütung der Komplementärin<br />
Die Komplementärin erhält für die Übernahme der persönlichen<br />
Haftung ab dem Jahr 2006 eine jährliche Vergütung in Höhe<br />
von 1 5.000 inklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese<br />
Vergütung erhöht sich ab dem Jahr 2008 um 2,25 % jährlich.<br />
Die Vergütungen sind jeweils zum 31. März eines jeden Jahres<br />
für das laufende Wirtschaftsjahr zur Zahlung fällig. Die<br />
Vergütung für das Jahr 2006 ist abweichend hiervon zum<br />
31. Dezember 2006 zur Zahlung fällig.<br />
Bei Veräußerung oder Verlust der erworbenen Grundstücke<br />
und Immobilien erhält die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
darüber hinaus eine Vergütung für die Abwicklungsarbeiten<br />
in Höhe von 1 % des Bruttoveräußerungserlöses bzw. der<br />
Versicherungsentschädigung im Versichurungsfall zuzüglich<br />
etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
§ 12 u Entfallen<br />
§ 13 u Vergütung der Treuhänderin<br />
Die Treuhänderin erhält für ihre Verwaltungstätigkeit – die<br />
die Gesellschaft ansonsten selbst gegenüber ihren Kommanditisten<br />
erbringen müsste – und als Erstattung ihrer Aufwen-<br />
dungen und Auslagen von der Gesellschaft die im Treuhandvertrag<br />
vereinbarte Vergütung sowie die in den §§ 17 und 20<br />
dieses Vertrages geregelten Gebühren.<br />
§ 14 u Vergütung der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />
Aufgrund gesonderter Geschäftsbesorgungs- und sonstiger<br />
Verträge übernimmt die <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG folgende entgeltlichen<br />
Leistungen:<br />
a) Die Platzierung des noch erforderlichen Kommanditkapitals<br />
in Höhe von 1 10.149.800 einschließlich der dazugehörigen<br />
Werbe- und Vertriebsmaßnahmen;<br />
b) Die Übernahme einer Platzierungsgarantie;<br />
c) Die Vermittlung einer Finanzierung<br />
d) Die Auswahl der Objekte und Standortanalyse.<br />
Die Höhe der der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG geschuldeten Vergütungen<br />
bestimmt sich nach der Maßgabe der jeweiligen Geschäftsbesorgungs-<br />
bzw etwaiger übriger Verträge.<br />
V. Geschäftsjahr, Buchführung, Jahresabschluss, Ergebnisverteilung,<br />
Entnahmen<br />
§ 15 u Geschäftsjahr, Buchführung und Jahresabschluss<br />
1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />
2. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist verpfl ichtet,<br />
für die Gesellschaft gesondert Buch zu führen, die zugehörigen<br />
Belege gesondert aufzubewahren und die Geldmittel<br />
der Gesellschaft auf Konten zu verwalten, die ausschließlich<br />
auf den Namen der Gesellschaft geführt werden.<br />
3. Der Jahresabschluss ist von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
innerhalb der gesetzlichen Frist für das vergangene<br />
Geschäftsjahr nach handelsrechtlichen Grundsätzen<br />
aufzustellen.<br />
4. Für die steuerliche Gewinnermittlung ist eine Einnahme-/<br />
Überschussrechnung zu erstellen.<br />
5. Der Jahresabschluss ist gegebenenfalls durch einen Wirtschaftsprüfer<br />
oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
zu prüfen und zu testieren.<br />
6. Mit der Übersendung der Unterlagen zur Feststellung des<br />
Jahresabschlusses im schriftlichen Verfahren oder mit<br />
der Einladung zur Gesellschafterversammlung, die über<br />
die Feststellung des Jahresabschlusses beschließt, sind<br />
den Kommanditisten Abschriften des geprüften Jahresabschlusses<br />
zu übersenden.<br />
§ 16 u Ergebnisverteilung, Entnahmen<br />
1. Die unter § 11 bis 14 genannten Vergütungen sind als<br />
laufender Aufwand der Gesellschaft zu behandeln.<br />
2. Das nach Abzug dieser Vergütungen verbleibende Ergebnis<br />
wird auf die Kommanditisten im Verhältnis ihrer Einlagen<br />
verteilt. Abweichend von der Regelung des Satz 1 wird das<br />
Ergebnis der Geschäftsjahre 2006 und 2007 unabhängig<br />
vom Zeitpunkt des Beitritts auf die Kommanditisten, die<br />
zum Schluss des jeweiligen Geschäftsjahres an der Gesellschaft<br />
beteiligt sind, so verteilt, dass die Ergebnissonderkonten<br />
der Kommanditisten im Verhältnis der gezeichneten<br />
Einlagen bis zum 31. Dezember 2007 – ggf. in einem spä-<br />
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