Lloyd Fonds Holland I - Raiffeisen
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Vertragswerk – Gesellschaftsvertrag<br />
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4. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß § 164<br />
HGB ist ausgeschlossen. Folgende Rechtsgeschäfte,<br />
Rechts handlungen und Maßnahmen der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin bedürfen jedoch der vorherigen<br />
Zustimmung der Gesellschafter:<br />
a) Erwerb, Veräußerung oder Belastung von anderen als<br />
den im Investitionsplan vorgesehenen Grundstücken<br />
und grundstücksgleichen Rechten,<br />
b) Gründungen von Kapital- und Personengesellschaften<br />
sowie Abschluss und Kündigung von Gesellschaftsverträgen,<br />
die Gesellschaften betreffen, an denen die<br />
Gesellschaft beteiligt ist.<br />
5. Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin bedürfen<br />
der vorherigen Zustimmung des Beirats:<br />
a) Änderung oder Aufhebung der nach Maßgabe des Investitionsplanes<br />
zu schließenden Verträge, sofern deren<br />
Gegenstandswert im Einzelfall mehr als 1 500.000 beträgt;<br />
b) Erteilung und Widerruf von Prokuren und Handlungsvollmachten;<br />
c) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Übernahme<br />
von Bürgschaften, Schuldbeitritt, Übernahme von<br />
Garantien und Gewährung von Sicherheiten mit Ausnahme<br />
derjenigen Garantien und Bürgschaften, die<br />
üblicherweise mit dem normalen Geschäftsablauf verbunden<br />
sind;<br />
d) Abschluss von Anstellungsverhältnissen, Erteilung und<br />
Erhöhung von Pensions- und Versorgungszusagen und<br />
Tantiemen;<br />
e) Aufnahme von weiteren Darlehen mit Ausnahme der<br />
Darlehen, die in der Investitionsphase abgeschlossen<br />
worden sind, und Umschuldung von Darlehen;<br />
f) Vornahme von Rechtsgeschäften oder Rechshandlungen,<br />
die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
des Unternehmens hinausgehen oder die für die Gesellschaft<br />
von besonderer Bedeutung sind oder die<br />
einen Betrag von 1 500.000 im Einzelfall oder aber im<br />
Geschäftsjahr von mehr als insgesamt 1 1.000.000<br />
übersteigen (siehe jedoch Ziffer 6 a).<br />
6. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist jedoch berechtigt,<br />
folgende Verträge und Rechtsgeschäfte ohne<br />
Zu stimmung der Gesellschafter und des Beirats abzuschließen<br />
bzw. vorzunehmen:<br />
a) Zur Anschaffung der Grundstücke oder grundstücksgleichen<br />
Rechte erforderliche Darlehensverträge<br />
mit den fi nanzierenden Banken (Zwischen- und Endfi<br />
nanzierung) sowie zur Sicherstellung der Darlehensansprüche<br />
erforderliche Bestellungen von dinglichen<br />
Sicherheiten bis zu der in der Investitionsrechnung<br />
(Anlage I) vorgesehenen Höhe;<br />
b) Vornahme von Zinssicherungsmaßnahmen während<br />
der Investitionsphase;<br />
c) Abschluss von Verträgen zum Erwerb der Grundstücke<br />
oder grundstücksgleichen Rechte;<br />
d) Vertrag mit einem unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur<br />
und der Treuhänderin über die Mittelverwendungskontrolle<br />
und Mittelfreigabe;<br />
e) Treuhandvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH als<br />
Treuhänderin über die Betreuung der Treugeber bzw.<br />
der später direkt im Handelsregister der Gesellschaft<br />
eingetragenen Kommanditisten;<br />
f) Geschäftsbesorgungsvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />
GmbH über die Abwicklung des Geschäftsverkehrs der<br />
Gesellschaft mit den Gesellschaftern;<br />
g) Geschäftsbesorgungsvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />
über die Platzierung des Emissionskapitals, die Auswahl<br />
der Objekte sowie der Mieter, die Erstellung des<br />
Verkaufsprospektes und der erforderlichen Emissionsunterlagen<br />
und der Durchführung aller werblichen<br />
Maßnahmen sowie der Platzierung der Kommanditanteile;<br />
h) Vereinbarung mit der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG über eine Platzierungsgarantie<br />
einschließlich der Aufnahme von<br />
Platzierungsgaranten als Kommanditisten im Garantiefall<br />
bzw. die Erhöhung einer bereits bestehenden<br />
Kommanditbeteiligung eines Platzierungsgaranten im<br />
Garantiefall;<br />
i) Geschäftsbesorgungsvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />
über die Vermittlung einer Finanzierung;<br />
j) Sonstige im Rahmen der Investitionsrechnung (Anlage I)<br />
vorgesehene Verträge.<br />
7. In Not- und in Eilfällen hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
das Recht und die Pfl icht, unaufschiebbare<br />
Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen, die über<br />
den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen,<br />
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns<br />
auch ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafter bzw.<br />
des Beirates vorzunehmen. Hat die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin hiervon Gebrauch gemacht, so hat sie<br />
den Beirat oder – soweit deren Zustimmung notwendig<br />
gewesen wäre – die Gesellschafter unverzüglich zu unterrichten.<br />
§ 7 u Zuständigkeit der Gesellschafter<br />
Die Gesellschafter beschließen über alle ihnen gesetzlich und<br />
durch diesen Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Angelegenheiten,<br />
insbesondere über:<br />
a) Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere<br />
auch die Erhöhung und Herabsetzung des Gesellschaftskapitals,<br />
mit Ausnahme der Erhöhung gem. § 3 Ziffer 3<br />
und 4 sowie § 6 Ziffer 6 h);<br />
b) Aufl ösung der Gesellschaft;<br />
c) Wahl eines einheitlichen Beirates der Gesellschaft – mit<br />
Ausnahme des von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
der Gesellschaft zu entsendenden Beiratsmitglieds<br />
– und Festsetzung der Beiratsvergütung;