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Lloyd Fonds Holland I - Raiffeisen

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Vertragswerk – Gesellschaftsvertrag<br />

38<br />

4. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß § 164<br />

HGB ist ausgeschlossen. Folgende Rechtsgeschäfte,<br />

Rechts handlungen und Maßnahmen der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin bedürfen jedoch der vorherigen<br />

Zustimmung der Gesellschafter:<br />

a) Erwerb, Veräußerung oder Belastung von anderen als<br />

den im Investitionsplan vorgesehenen Grundstücken<br />

und grundstücksgleichen Rechten,<br />

b) Gründungen von Kapital- und Personengesellschaften<br />

sowie Abschluss und Kündigung von Gesellschaftsverträgen,<br />

die Gesellschaften betreffen, an denen die<br />

Gesellschaft beteiligt ist.<br />

5. Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin bedürfen<br />

der vorherigen Zustimmung des Beirats:<br />

a) Änderung oder Aufhebung der nach Maßgabe des Investitionsplanes<br />

zu schließenden Verträge, sofern deren<br />

Gegenstandswert im Einzelfall mehr als 1 500.000 beträgt;<br />

b) Erteilung und Widerruf von Prokuren und Handlungsvollmachten;<br />

c) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Übernahme<br />

von Bürgschaften, Schuldbeitritt, Übernahme von<br />

Garantien und Gewährung von Sicherheiten mit Ausnahme<br />

derjenigen Garantien und Bürgschaften, die<br />

üblicherweise mit dem normalen Geschäftsablauf verbunden<br />

sind;<br />

d) Abschluss von Anstellungsverhältnissen, Erteilung und<br />

Erhöhung von Pensions- und Versorgungszusagen und<br />

Tantiemen;<br />

e) Aufnahme von weiteren Darlehen mit Ausnahme der<br />

Darlehen, die in der Investitionsphase abgeschlossen<br />

worden sind, und Umschuldung von Darlehen;<br />

f) Vornahme von Rechtsgeschäften oder Rechshandlungen,<br />

die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

des Unternehmens hinausgehen oder die für die Gesellschaft<br />

von besonderer Bedeutung sind oder die<br />

einen Betrag von 1 500.000 im Einzelfall oder aber im<br />

Geschäftsjahr von mehr als insgesamt 1 1.000.000<br />

übersteigen (siehe jedoch Ziffer 6 a).<br />

6. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist jedoch berechtigt,<br />

folgende Verträge und Rechtsgeschäfte ohne<br />

Zu stimmung der Gesellschafter und des Beirats abzuschließen<br />

bzw. vorzunehmen:<br />

a) Zur Anschaffung der Grundstücke oder grundstücksgleichen<br />

Rechte erforderliche Darlehensverträge<br />

mit den fi nanzierenden Banken (Zwischen- und Endfi<br />

nanzierung) sowie zur Sicherstellung der Darlehensansprüche<br />

erforderliche Bestellungen von dinglichen<br />

Sicherheiten bis zu der in der Investitionsrechnung<br />

(Anlage I) vorgesehenen Höhe;<br />

b) Vornahme von Zinssicherungsmaßnahmen während<br />

der Investitionsphase;<br />

c) Abschluss von Verträgen zum Erwerb der Grundstücke<br />

oder grundstücksgleichen Rechte;<br />

d) Vertrag mit einem unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur<br />

und der Treuhänderin über die Mittelverwendungskontrolle<br />

und Mittelfreigabe;<br />

e) Treuhandvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> Treuhand GmbH als<br />

Treuhänderin über die Betreuung der Treugeber bzw.<br />

der später direkt im Handelsregister der Gesellschaft<br />

eingetragenen Kommanditisten;<br />

f) Geschäftsbesorgungsvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> Treuhand<br />

GmbH über die Abwicklung des Geschäftsverkehrs der<br />

Gesellschaft mit den Gesellschaftern;<br />

g) Geschäftsbesorgungsvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />

über die Platzierung des Emissionskapitals, die Auswahl<br />

der Objekte sowie der Mieter, die Erstellung des<br />

Verkaufsprospektes und der erforderlichen Emissionsunterlagen<br />

und der Durchführung aller werblichen<br />

Maßnahmen sowie der Platzierung der Kommanditanteile;<br />

h) Vereinbarung mit der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG über eine Platzierungsgarantie<br />

einschließlich der Aufnahme von<br />

Platzierungsgaranten als Kommanditisten im Garantiefall<br />

bzw. die Erhöhung einer bereits bestehenden<br />

Kommanditbeteiligung eines Platzierungsgaranten im<br />

Garantiefall;<br />

i) Geschäftsbesorgungsvertrag mit der <strong>Lloyd</strong> <strong>Fonds</strong> AG<br />

über die Vermittlung einer Finanzierung;<br />

j) Sonstige im Rahmen der Investitionsrechnung (Anlage I)<br />

vorgesehene Verträge.<br />

7. In Not- und in Eilfällen hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

das Recht und die Pfl icht, unaufschiebbare<br />

Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen, die über<br />

den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen,<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns<br />

auch ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafter bzw.<br />

des Beirates vorzunehmen. Hat die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin hiervon Gebrauch gemacht, so hat sie<br />

den Beirat oder – soweit deren Zustimmung notwendig<br />

gewesen wäre – die Gesellschafter unverzüglich zu unterrichten.<br />

§ 7 u Zuständigkeit der Gesellschafter<br />

Die Gesellschafter beschließen über alle ihnen gesetzlich und<br />

durch diesen Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Angelegenheiten,<br />

insbesondere über:<br />

a) Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere<br />

auch die Erhöhung und Herabsetzung des Gesellschaftskapitals,<br />

mit Ausnahme der Erhöhung gem. § 3 Ziffer 3<br />

und 4 sowie § 6 Ziffer 6 h);<br />

b) Aufl ösung der Gesellschaft;<br />

c) Wahl eines einheitlichen Beirates der Gesellschaft – mit<br />

Ausnahme des von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

der Gesellschaft zu entsendenden Beiratsmitglieds<br />

– und Festsetzung der Beiratsvergütung;

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