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Fahrradparken in Berlin - Leitfaden für die Planung

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Fe<strong>in</strong>e Räder brauchen<br />

auch fe<strong>in</strong>e Fahrradständer<br />

– Vorderradklemmer<br />

<strong>die</strong>nen eher der Werbung,<br />

als dem Rad fahrenden<br />

Kunden.<br />

Mobile Fahrradständer im Straßenland<br />

Mobile Fahrradständer können (ab 2008) im<br />

Rahmen des Anliegergebrauchs von Straßen<br />

ohne gesonderte Genehmigung und ohne<br />

Gebühren etwa vor Läden oder Gaststätten<br />

aufgestellt werden. Sie dürfen den Fußgängerverkehr<br />

aber nicht beh<strong>in</strong>dern. Diese<br />

Fahrradständer s<strong>in</strong>d Eigentum des jeweiligen<br />

Betreibers und dürfen auch mit e<strong>in</strong>er Eigenwerbung<br />

des Betreibers bis zu e<strong>in</strong>er Größe von<br />

0,25 m Höhe und 1,0 m Breite versehen sowie<br />

<strong>für</strong> dessen Kunden reserviert werden. Leider<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem Bereich fast ausschließlich Vorderradhalter<br />

verbreitet, <strong>die</strong> eher der Werbung,<br />

als dem <strong>Fahrradparken</strong> <strong>die</strong>nen und meist nur<br />

e<strong>in</strong> oder zwei Rädern an den Außenseiten<br />

e<strong>in</strong>en sicheren Stand bieten. Erhältlich s<strong>in</strong>d<br />

aber auch mobile Anlagen aus zwei verbundenen<br />

Anlehnbügeln, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>en sicheren Stand<br />

und gute Anschließmöglichkeiten bieten und<br />

ebenfalls mit e<strong>in</strong>er Werbefläche versehen werden<br />

können. Mobile Fahrradständer müssen<br />

außerhalb der Geschäftszeiten von den Gehwegen<br />

entfernt werden.<br />

Mobile Doppelbügel bieten m<strong>in</strong>destens<br />

drei Rädern e<strong>in</strong>en sicheren Stand. Sie<br />

dürfen ab 2008 genehmigungsfrei vor<br />

Geschäften aufgestellt und mit e<strong>in</strong>er<br />

Eigenwerbung ausgestattet werden.<br />

Über <strong>die</strong> kle<strong>in</strong>en mobilen Fahrradständer<br />

h<strong>in</strong>aus, s<strong>in</strong>d auch größere Gruppen von mobilen<br />

privaten Fahrradbügeln im öffentlichen<br />

Straßenland denkbar, <strong>die</strong> etwa e<strong>in</strong> gastronomischer<br />

Betrieb se<strong>in</strong>en Gästen <strong>in</strong> der Sommerzeit<br />

zur Verfügung stellen will. Solche Anlagen<br />

bedürfen e<strong>in</strong>er Sondernutzungsgenehmigung<br />

der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde, <strong>die</strong><br />

<strong>in</strong>sbesondere e<strong>in</strong>e bauliche Prüfung durch das<br />

jeweilige Tiefbauamt e<strong>in</strong>schließt. Für solche<br />

Sondernutzungen des öffentlichen Straßenlandes<br />

wird e<strong>in</strong>e Gebühr erhoben; Ansprechpartner<br />

f<strong>in</strong>den Sie im Anhang.<br />

24<br />

rechts u. unten: Mobiler<br />

Doppelbügel

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