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Fahrradparken in Berlin - Leitfaden für die Planung

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Rechtliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Anlage von Fahrradstellplätzen<br />

Fahrradgeländer an<br />

Außenwänden von<br />

Gebäuden schaffen zwar<br />

ke<strong>in</strong>e neuen Stellplätze,<br />

aber wenigstens gute<br />

Anschließmöglichkeiten<br />

<strong>für</strong> Räder z.B.im Altbaubereich.<br />

Fahrradabstellplätze werden häufig zu<br />

spät im <strong>Planung</strong>sprozess von Gebäu<br />

den berücksichtigt. Sie werden dann<br />

auf Restflächen im Freien oder ganz<br />

<strong>in</strong> den öffentlichen Straßenraum ver<br />

schoben.<br />

Gute Abstellanlagen <strong>für</strong> Räder s<strong>in</strong>d bei<br />

Wohngebäuden <strong>in</strong> das Gebäude <strong>in</strong>teg<br />

riert oder werden <strong>in</strong> gut zugänglichen<br />

Nebengebäuden realisiert. Bei Läden<br />

gehören Anlehnbügel dicht an den<br />

Hauptzugang.<br />

Fahrradständer <strong>für</strong> bestehende Gebäude<br />

Bei bestehenden Gebäuden,z.B.Wohn- oder<br />

Geschäftshäusern, oder bestehenden Nutzungen,<br />

z.B. Läden oder Gaststätten, kann<br />

nachträglich <strong>die</strong> Anlage von Fahrradständern<br />

oder Fahrradabstellräumen auf der Grundlage<br />

der Bauordnung nicht verlangt werden. Bei<br />

Umbauten oder Nutzungsänderungen, zum<br />

Beispiel dem E<strong>in</strong>bau e<strong>in</strong>er Gaststätte oder<br />

e<strong>in</strong>er Arztpraxis kommt es darauf an, ob <strong>die</strong><br />

neue Nutzung mehr Fahrradstellplätze erforderlich<br />

macht als <strong>die</strong> bisher zulässige. Nur <strong>für</strong><br />

den„Differenzbedarf“ müssen dann Fahrradstellplätze<br />

angeboten werden. Auch <strong>in</strong> <strong>die</strong>sen<br />

Fällen werden daher <strong>in</strong> der Praxis kaum neue<br />

Fahrradständer entstehen.<br />

Eigentümer und Verwaltungen können natürlich<br />

freiwillig auf den Grundstücken neue<br />

Fahrradabstellanlagen errichten; Mieter und<br />

Nutzer sollten danach fragen. Dabei sollten nur<br />

<strong>die</strong> sicheren Anlehnbügel zum E<strong>in</strong>satz kommen<br />

und e<strong>in</strong>fache Vorderradhalter nicht mehr<br />

verwendet werden.<br />

Noch kaum verbreitet s<strong>in</strong>d Fahrradgeländer,<br />

<strong>die</strong> an Vorder-oder Rückfassaden von Gebäuden<br />

angebracht werden können. Sie schaffen<br />

zwar ke<strong>in</strong>e neuen Stellplätze, bieten aber gute<br />

Anschließmöglichkeiten und e<strong>in</strong>e gewisse<br />

Ordnung <strong>für</strong> abgestellte Räder. Außerdem werden<br />

Wände vor Schäden durch Fahrradlenker<br />

geschützt.<br />

Fahrradgeländer mit ger<strong>in</strong>ger Tiefe (25 cm bei<br />

Gehwegen über 3 m Breite) können straßenseitig<br />

auch bei Bestandsbauten im S<strong>in</strong>ne des<br />

Anliegergebrauchs von Straßen ohne gesonderte<br />

Genehmigung angebracht werden.<br />

Fahrradabstellanlagen im Freien können nach<br />

dem Berl<strong>in</strong>er Mietspiegel nicht <strong>für</strong> Mieterhöhungen<br />

herangezogen werden. Nur eigens<br />

e<strong>in</strong>gerichtete und abschließbare Fahrradabstellräume<br />

gelten als e<strong>in</strong>es von verschiedenen<br />

wohnwerterhöhenden Merkmalen bei der<br />

Mietberechnung im Rahmen des Mietspiegels.

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