Fahrradparken in Berlin - Leitfaden für die Planung
Fahrradparken in Berlin - Leitfaden für die Planung
Fahrradparken in Berlin - Leitfaden für die Planung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Rechtliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> Anlage von Fahrradstellplätzen<br />
Fahrradgeländer an<br />
Außenwänden von<br />
Gebäuden schaffen zwar<br />
ke<strong>in</strong>e neuen Stellplätze,<br />
aber wenigstens gute<br />
Anschließmöglichkeiten<br />
<strong>für</strong> Räder z.B.im Altbaubereich.<br />
Fahrradabstellplätze werden häufig zu<br />
spät im <strong>Planung</strong>sprozess von Gebäu<br />
den berücksichtigt. Sie werden dann<br />
auf Restflächen im Freien oder ganz<br />
<strong>in</strong> den öffentlichen Straßenraum ver<br />
schoben.<br />
Gute Abstellanlagen <strong>für</strong> Räder s<strong>in</strong>d bei<br />
Wohngebäuden <strong>in</strong> das Gebäude <strong>in</strong>teg<br />
riert oder werden <strong>in</strong> gut zugänglichen<br />
Nebengebäuden realisiert. Bei Läden<br />
gehören Anlehnbügel dicht an den<br />
Hauptzugang.<br />
Fahrradständer <strong>für</strong> bestehende Gebäude<br />
Bei bestehenden Gebäuden,z.B.Wohn- oder<br />
Geschäftshäusern, oder bestehenden Nutzungen,<br />
z.B. Läden oder Gaststätten, kann<br />
nachträglich <strong>die</strong> Anlage von Fahrradständern<br />
oder Fahrradabstellräumen auf der Grundlage<br />
der Bauordnung nicht verlangt werden. Bei<br />
Umbauten oder Nutzungsänderungen, zum<br />
Beispiel dem E<strong>in</strong>bau e<strong>in</strong>er Gaststätte oder<br />
e<strong>in</strong>er Arztpraxis kommt es darauf an, ob <strong>die</strong><br />
neue Nutzung mehr Fahrradstellplätze erforderlich<br />
macht als <strong>die</strong> bisher zulässige. Nur <strong>für</strong><br />
den„Differenzbedarf“ müssen dann Fahrradstellplätze<br />
angeboten werden. Auch <strong>in</strong> <strong>die</strong>sen<br />
Fällen werden daher <strong>in</strong> der Praxis kaum neue<br />
Fahrradständer entstehen.<br />
Eigentümer und Verwaltungen können natürlich<br />
freiwillig auf den Grundstücken neue<br />
Fahrradabstellanlagen errichten; Mieter und<br />
Nutzer sollten danach fragen. Dabei sollten nur<br />
<strong>die</strong> sicheren Anlehnbügel zum E<strong>in</strong>satz kommen<br />
und e<strong>in</strong>fache Vorderradhalter nicht mehr<br />
verwendet werden.<br />
Noch kaum verbreitet s<strong>in</strong>d Fahrradgeländer,<br />
<strong>die</strong> an Vorder-oder Rückfassaden von Gebäuden<br />
angebracht werden können. Sie schaffen<br />
zwar ke<strong>in</strong>e neuen Stellplätze, bieten aber gute<br />
Anschließmöglichkeiten und e<strong>in</strong>e gewisse<br />
Ordnung <strong>für</strong> abgestellte Räder. Außerdem werden<br />
Wände vor Schäden durch Fahrradlenker<br />
geschützt.<br />
Fahrradgeländer mit ger<strong>in</strong>ger Tiefe (25 cm bei<br />
Gehwegen über 3 m Breite) können straßenseitig<br />
auch bei Bestandsbauten im S<strong>in</strong>ne des<br />
Anliegergebrauchs von Straßen ohne gesonderte<br />
Genehmigung angebracht werden.<br />
Fahrradabstellanlagen im Freien können nach<br />
dem Berl<strong>in</strong>er Mietspiegel nicht <strong>für</strong> Mieterhöhungen<br />
herangezogen werden. Nur eigens<br />
e<strong>in</strong>gerichtete und abschließbare Fahrradabstellräume<br />
gelten als e<strong>in</strong>es von verschiedenen<br />
wohnwerterhöhenden Merkmalen bei der<br />
Mietberechnung im Rahmen des Mietspiegels.