Fahrradparken in Berlin - Leitfaden für die Planung
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Bauformen von Fahrradparkanlagen<br />
10<br />
Übriges Stadtmobiliar<br />
als Fahrradparkanlage<br />
Pfosten von Verkehrsschildern und Straßenleuchten,<br />
Bäume, Baumschutzbügel, Geländer,<br />
Zäune, Tiergartengitter, Poller und viele andere<br />
Straßen- und Gebäudeausstattungen <strong>die</strong>nen<br />
als Fahrradständer, ohne dass sie an sich da<strong>für</strong><br />
gedacht waren. Wahrsche<strong>in</strong>lich stellen solche<br />
<strong>in</strong>formellen Doppelnutzungen bis heute das<br />
größte Angebot an Fahrradabstellanlagen im<br />
öffentlichen Straßenraum Berl<strong>in</strong>s dar. Meist<br />
können solche Straßen- und Gebäudeausstattungen<br />
problemlos mitbenutzt werden. Gerade<br />
junge Bäume sollten aber geschont und es<br />
sollte immer darauf geachtet werden, Fußgängerflächen<br />
nicht über Gebühr e<strong>in</strong>zuengen. Die<br />
Mitnutzung übrigen Stadtmobiliars als Fahrradständer<br />
ist meist e<strong>in</strong> deutliches Zeichen <strong>für</strong><br />
das Fehlen oder e<strong>in</strong> zu ger<strong>in</strong>ges Angebot an<br />
geeigneten Fahrradabstellanlagen.<br />
Das übrige Stadtmobiliar<br />
bietet häufig Gelegenheiten<br />
zum Abstellen<br />
und Anschließen von<br />
Fahrrädern.