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Fahrradparken in Berlin - Leitfaden für die Planung

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Bauformen von Fahrradparkanlagen<br />

10<br />

Übriges Stadtmobiliar<br />

als Fahrradparkanlage<br />

Pfosten von Verkehrsschildern und Straßenleuchten,<br />

Bäume, Baumschutzbügel, Geländer,<br />

Zäune, Tiergartengitter, Poller und viele andere<br />

Straßen- und Gebäudeausstattungen <strong>die</strong>nen<br />

als Fahrradständer, ohne dass sie an sich da<strong>für</strong><br />

gedacht waren. Wahrsche<strong>in</strong>lich stellen solche<br />

<strong>in</strong>formellen Doppelnutzungen bis heute das<br />

größte Angebot an Fahrradabstellanlagen im<br />

öffentlichen Straßenraum Berl<strong>in</strong>s dar. Meist<br />

können solche Straßen- und Gebäudeausstattungen<br />

problemlos mitbenutzt werden. Gerade<br />

junge Bäume sollten aber geschont und es<br />

sollte immer darauf geachtet werden, Fußgängerflächen<br />

nicht über Gebühr e<strong>in</strong>zuengen. Die<br />

Mitnutzung übrigen Stadtmobiliars als Fahrradständer<br />

ist meist e<strong>in</strong> deutliches Zeichen <strong>für</strong><br />

das Fehlen oder e<strong>in</strong> zu ger<strong>in</strong>ges Angebot an<br />

geeigneten Fahrradabstellanlagen.<br />

Das übrige Stadtmobiliar<br />

bietet häufig Gelegenheiten<br />

zum Abstellen<br />

und Anschließen von<br />

Fahrrädern.

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