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Vitalitätstraining für Jung und Alt - Playground@Landscape

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Die wichtigste Eigenschaft fugenloser Fallschutzböden ist<br />

logischerweise ihr Fallschutz. Jeder Boden, der sich so<br />

nennt, sollte die entsprechenden Fallschutzwerte besitzen.<br />

Sollte man meinen. Leider gibt es hier unrühmliche Gegenbeispiele.<br />

Denn jeder nicht natürliche Fallschutzboden benötigt<br />

eine nach der Norm DIN EN 1177:2008 von einem<br />

unabhängigen Prüfinstitut bestätigte kritische Fallhöhe. Nur<br />

diejenigen Fallschutzböden, die eine Fallschutzprüfung, beruhend<br />

auf Labortests vorweisen können, gelten als verlässlich.<br />

Nur diese Tests liefern Vergleichswerte zu anderen Prüfungen<br />

desselben oder anderer Hersteller. Stattdessen werden<br />

zuweilen auch Ergebnisse aus orientierenden Prüfungen oder<br />

nach veralteten Normen (z. B. DIN EN 1177:1997) vorgelegt.<br />

Dies ist jedoch unstatthaft, sie dürfen nicht als Nachweis der<br />

Fallhöhe einer ganzen Produktreihe verwendet werden. Oft<br />

sind solche Prüfungen in den Berichten der Prüfinstitute als<br />

„Konformitätsbestätigungen“ überschrieben. Sie belegen<br />

nicht die Erfüllung der Fallschutzanforderungen bei den<br />

schließlich installierten Böden, da sie den Hersteller nicht<br />

verpflichten, den Boden in der gleichen Weise einzubauen,<br />

62<br />

Qualitätsmerkmale<br />

fugenloser Fallschutzböden<br />

Auf den ersten Blick sehen sie alle gleich aus, die fugenlosen Fallschutzböden, die in den letzten Jahren immer<br />

beliebter werden. BSW, einer der führenden Anbieter, schätzt <strong>für</strong> das Jahr 2009 eine deutschlandweit verlegte<br />

Fläche von r<strong>und</strong> 50.000 Quadratmetern, Tendenz steigend. Allerdings kann der schöne Schein der neu<br />

eingebauten Böden trügen. Denn unter die Anbieter dieser Beläge haben sich Firmen gemischt, die es mit der<br />

Qualität nicht so genau nehmen. Bauherren <strong>und</strong> Architekten können oft nur schwer erkennen, welches Angebot<br />

preiswürdig ist <strong>und</strong> welches nicht. Was sind also die Kriterien, die einen sicheren <strong>und</strong> mit der notwendigen<br />

Langlebigkeit ausgestatteten fugenlosen Fallschutzboden kennzeichnen? Achim Höse, Projektleiter<br />

Kunststoffbeläge der BSW GmbH, gibt Auskunft.<br />

wie er zur Prüfung eingereicht wurde. Nachträgliche Änderungen<br />

bezüglich Bauart, Bauhöhe, Materialkonsistenz usw.<br />

müssen dem Prüfinstitut nicht mitgeteilt werden. Theoretisch<br />

können also fugenlose Fallschutzböden eingebaut<br />

werden, deren Fallschutzwerte von denen der orientierenden<br />

Prüfung abweichen. Deshalb gilt: Nur Prüfzeugnisse <strong>und</strong><br />

Zertifikate nach DIN EN 1177:2008, basierend auf vergleichbaren<br />

Labortests, sind akzeptabel.<br />

Prüfung ist nicht gleich Prüfung<br />

Wer eine derartige Prüfung <strong>für</strong> das angebotene Produkt nicht<br />

vorweisen kann, muss als Bewerber ausgeschlossen werden.<br />

Denn er kann die angegebene Fallschutzhöhe seines<br />

Produktes nicht verbindlich nachweisen. Im Falle eines<br />

Rechtsstreites nach einem Unfall, dessen Schadensfolgen auf<br />

mangelnden Fallschutz zurückzuführen sind, haftet unter<br />

Umständen neben dem Hersteller oder Händler auch der<br />

Käufer, Betreiber oder Architekt der Fallschutzfläche.<br />

Damit nicht genug: Ein Prüfzertifikat nach DIN EN 1177:2008

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