Vitalitätstraining für Jung und Alt - Playground@Landscape
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Die wichtigste Eigenschaft fugenloser Fallschutzböden ist<br />
logischerweise ihr Fallschutz. Jeder Boden, der sich so<br />
nennt, sollte die entsprechenden Fallschutzwerte besitzen.<br />
Sollte man meinen. Leider gibt es hier unrühmliche Gegenbeispiele.<br />
Denn jeder nicht natürliche Fallschutzboden benötigt<br />
eine nach der Norm DIN EN 1177:2008 von einem<br />
unabhängigen Prüfinstitut bestätigte kritische Fallhöhe. Nur<br />
diejenigen Fallschutzböden, die eine Fallschutzprüfung, beruhend<br />
auf Labortests vorweisen können, gelten als verlässlich.<br />
Nur diese Tests liefern Vergleichswerte zu anderen Prüfungen<br />
desselben oder anderer Hersteller. Stattdessen werden<br />
zuweilen auch Ergebnisse aus orientierenden Prüfungen oder<br />
nach veralteten Normen (z. B. DIN EN 1177:1997) vorgelegt.<br />
Dies ist jedoch unstatthaft, sie dürfen nicht als Nachweis der<br />
Fallhöhe einer ganzen Produktreihe verwendet werden. Oft<br />
sind solche Prüfungen in den Berichten der Prüfinstitute als<br />
„Konformitätsbestätigungen“ überschrieben. Sie belegen<br />
nicht die Erfüllung der Fallschutzanforderungen bei den<br />
schließlich installierten Böden, da sie den Hersteller nicht<br />
verpflichten, den Boden in der gleichen Weise einzubauen,<br />
62<br />
Qualitätsmerkmale<br />
fugenloser Fallschutzböden<br />
Auf den ersten Blick sehen sie alle gleich aus, die fugenlosen Fallschutzböden, die in den letzten Jahren immer<br />
beliebter werden. BSW, einer der führenden Anbieter, schätzt <strong>für</strong> das Jahr 2009 eine deutschlandweit verlegte<br />
Fläche von r<strong>und</strong> 50.000 Quadratmetern, Tendenz steigend. Allerdings kann der schöne Schein der neu<br />
eingebauten Böden trügen. Denn unter die Anbieter dieser Beläge haben sich Firmen gemischt, die es mit der<br />
Qualität nicht so genau nehmen. Bauherren <strong>und</strong> Architekten können oft nur schwer erkennen, welches Angebot<br />
preiswürdig ist <strong>und</strong> welches nicht. Was sind also die Kriterien, die einen sicheren <strong>und</strong> mit der notwendigen<br />
Langlebigkeit ausgestatteten fugenlosen Fallschutzboden kennzeichnen? Achim Höse, Projektleiter<br />
Kunststoffbeläge der BSW GmbH, gibt Auskunft.<br />
wie er zur Prüfung eingereicht wurde. Nachträgliche Änderungen<br />
bezüglich Bauart, Bauhöhe, Materialkonsistenz usw.<br />
müssen dem Prüfinstitut nicht mitgeteilt werden. Theoretisch<br />
können also fugenlose Fallschutzböden eingebaut<br />
werden, deren Fallschutzwerte von denen der orientierenden<br />
Prüfung abweichen. Deshalb gilt: Nur Prüfzeugnisse <strong>und</strong><br />
Zertifikate nach DIN EN 1177:2008, basierend auf vergleichbaren<br />
Labortests, sind akzeptabel.<br />
Prüfung ist nicht gleich Prüfung<br />
Wer eine derartige Prüfung <strong>für</strong> das angebotene Produkt nicht<br />
vorweisen kann, muss als Bewerber ausgeschlossen werden.<br />
Denn er kann die angegebene Fallschutzhöhe seines<br />
Produktes nicht verbindlich nachweisen. Im Falle eines<br />
Rechtsstreites nach einem Unfall, dessen Schadensfolgen auf<br />
mangelnden Fallschutz zurückzuführen sind, haftet unter<br />
Umständen neben dem Hersteller oder Händler auch der<br />
Käufer, Betreiber oder Architekt der Fallschutzfläche.<br />
Damit nicht genug: Ein Prüfzertifikat nach DIN EN 1177:2008