November-Ausgabe 2012 - Deutscher Forstverein
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Foto: bildaspekte.de/pixelio.de<br />
� PD Dr. habil. Gerald<br />
Koch, Institut für Holztechnologie<br />
und Holzbiologie,<br />
Johann Heinrich von Thünen-Institut<br />
(vTI), Hamburg<br />
(Foto: Markus Hölzel)<br />
Am 15. Juli 2011 ist in Deutschland das Gesetz<br />
gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem<br />
Holz (Holzhandels-Sicherungs-Gesetz, Holz-<br />
SiG) in Kraft getreten. Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz<br />
regelt die nationalen Kontrollen<br />
von Holzeinfuhren aus Ländern, die mit der EU<br />
Partnerschaftsabkommen gegen den illegalen<br />
Holzeinschlag abgeschlossen haben (FLEGT-<br />
Abkommen). Im Rahmen dieser Abkommen<br />
richten die Partnerländer ein Genehmigungs-<br />
und Lizenzsystem ein, um so zu gewährleisten,<br />
dass nur legal eingeschlagenes Holz in die EU<br />
exportiert wird. Da sich aber in absehbarer Zeit<br />
nicht mit allen wichtigen Holzerzeugerländern<br />
entsprechende Abkommen abschließen lassen,<br />
wurde als wirksame Ergänzung auf EU-Ebene<br />
am 2. Dezember 2010 die Holzhandelsverordnung<br />
erlassen. Sie verbietet die Vermarktung<br />
von illegal eingeschlagenem Holz und verpfl<br />
ichtet alle Marktteilnehmer, die innerhalb<br />
der EU Holz oder Holzprodukte erstmalig in<br />
Verkehr bringen, bestimmte Sorgfaltskriterien<br />
einzuhalten. Dazu gehören unter anderem Informationspfl<br />
ichten zur Art und Herkunft des<br />
Holzes sowie Verfahren zur Einschätzung und<br />
Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem<br />
Einschlag stammen könnte.<br />
BESCHAFFUNG<br />
Das neue Holzhandels-<br />
Sicherungs-Gesetz<br />
Gesetzliche Regelungen und Anforderungen<br />
an die Holzartenbestimmung und den Herkunftsnachweis<br />
Die Holzhandelsverordnung wird ab 3. März<br />
2013 vollständig angewendet. Um die Einhaltung<br />
der Vorschriften in der Praxis kontrollieren<br />
zu können, werden parallel wichtige Forschungsvorhaben<br />
durchgeführt: So werden am<br />
Thünen-Institut (vTI), dem für Forst und Holz<br />
zuständigen Forschungsinstitut des BMELV,<br />
aktuell Methoden zum Art- und Herkunftsnachweis<br />
entwickelt und in internationaler Zusammenarbeit<br />
erprobt und angewendet.<br />
Gesetzliche Regelungen zur Kontrolle<br />
von Holzeinfuhren<br />
Infolge globalisierter Märkte, der zunehmenden<br />
Übernutzung vor allem tropischer Wirtschaftsbaumarten<br />
und der Verlagerung von industriellen Produktionsstätten<br />
nach Asien werden zunehmend neue<br />
bzw. noch unbekannte Holzarten, sogenannte »lesser<br />
known species«, auf dem europäischen Markt eingeführt.<br />
Regelmäßige Evaluierungen, auch auf der Basis<br />
gutachterlicher Holzartenbestimmungen am � ünen-Institut,<br />
zeigen, dass jährlich 20 bis 30 »neue«<br />
Hölzer gehandelt werden. Dabei handelt es sich vor<br />
allem um tropische Baumarten.<br />
Diese Entwicklungen im internationalen Handel<br />
mit Holz erfordern die genaue und zweifelsfreie<br />
Bestimmung der individuellen Arten und ihrer Her-<br />
NOVEMBER <strong>2012</strong> : proWALD 5