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November-Ausgabe 2012 - Deutscher Forstverein

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Foto: bildaspekte.de/pixelio.de<br />

� PD Dr. habil. Gerald<br />

Koch, Institut für Holztechnologie<br />

und Holzbiologie,<br />

Johann Heinrich von Thünen-Institut<br />

(vTI), Hamburg<br />

(Foto: Markus Hölzel)<br />

Am 15. Juli 2011 ist in Deutschland das Gesetz<br />

gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem<br />

Holz (Holzhandels-Sicherungs-Gesetz, Holz-<br />

SiG) in Kraft getreten. Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz<br />

regelt die nationalen Kontrollen<br />

von Holzeinfuhren aus Ländern, die mit der EU<br />

Partnerschaftsabkommen gegen den illegalen<br />

Holzeinschlag abgeschlossen haben (FLEGT-<br />

Abkommen). Im Rahmen dieser Abkommen<br />

richten die Partnerländer ein Genehmigungs-<br />

und Lizenzsystem ein, um so zu gewährleisten,<br />

dass nur legal eingeschlagenes Holz in die EU<br />

exportiert wird. Da sich aber in absehbarer Zeit<br />

nicht mit allen wichtigen Holzerzeugerländern<br />

entsprechende Abkommen abschließen lassen,<br />

wurde als wirksame Ergänzung auf EU-Ebene<br />

am 2. Dezember 2010 die Holzhandelsverordnung<br />

erlassen. Sie verbietet die Vermarktung<br />

von illegal eingeschlagenem Holz und verpfl<br />

ichtet alle Marktteilnehmer, die innerhalb<br />

der EU Holz oder Holzprodukte erstmalig in<br />

Verkehr bringen, bestimmte Sorgfaltskriterien<br />

einzuhalten. Dazu gehören unter anderem Informationspfl<br />

ichten zur Art und Herkunft des<br />

Holzes sowie Verfahren zur Einschätzung und<br />

Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem<br />

Einschlag stammen könnte.<br />

BESCHAFFUNG<br />

Das neue Holzhandels-<br />

Sicherungs-Gesetz<br />

Gesetzliche Regelungen und Anforderungen<br />

an die Holzartenbestimmung und den Herkunftsnachweis<br />

Die Holzhandelsverordnung wird ab 3. März<br />

2013 vollständig angewendet. Um die Einhaltung<br />

der Vorschriften in der Praxis kontrollieren<br />

zu können, werden parallel wichtige Forschungsvorhaben<br />

durchgeführt: So werden am<br />

Thünen-Institut (vTI), dem für Forst und Holz<br />

zuständigen Forschungsinstitut des BMELV,<br />

aktuell Methoden zum Art- und Herkunftsnachweis<br />

entwickelt und in internationaler Zusammenarbeit<br />

erprobt und angewendet.<br />

Gesetzliche Regelungen zur Kontrolle<br />

von Holzeinfuhren<br />

Infolge globalisierter Märkte, der zunehmenden<br />

Übernutzung vor allem tropischer Wirtschaftsbaumarten<br />

und der Verlagerung von industriellen Produktionsstätten<br />

nach Asien werden zunehmend neue<br />

bzw. noch unbekannte Holzarten, sogenannte »lesser<br />

known species«, auf dem europäischen Markt eingeführt.<br />

Regelmäßige Evaluierungen, auch auf der Basis<br />

gutachterlicher Holzartenbestimmungen am � ünen-Institut,<br />

zeigen, dass jährlich 20 bis 30 »neue«<br />

Hölzer gehandelt werden. Dabei handelt es sich vor<br />

allem um tropische Baumarten.<br />

Diese Entwicklungen im internationalen Handel<br />

mit Holz erfordern die genaue und zweifelsfreie<br />

Bestimmung der individuellen Arten und ihrer Her-<br />

NOVEMBER <strong>2012</strong> : proWALD 5

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