„Jagdhaus“ an der Grießenbachstraße - Brannenburg
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kreises Rosenheim ist es nicht erlaubt, Müllgefäße so zu befüllen,<br />
dass sich die Deckel nicht mehr schließen lassen o<strong>der</strong><br />
dass <strong>der</strong> Müll stark verpresst wird. In beiden Fällen werden<br />
Betroffene im Rahmen <strong>der</strong> Aktion „Deckel zu" zunächst durch<br />
einen gelben Aufkleber auf den Tonnen darauf hingewiesen,<br />
dass das Restmüllgefäß beim nächsten Mal stehen bleibt. Im<br />
Wie<strong>der</strong>holungsfall werden solche Mülltonen d<strong>an</strong>n mit roten<br />
Aufklebern versehen und nicht mehr geleert. Wer regelmäßig<br />
eine überfüllte Mülltonne hat, dem wird empfohlen, ein größeres<br />
Restmüllgefäß bei <strong>der</strong> Gemeinde zu be<strong>an</strong>tragen, so das<br />
L<strong>an</strong>dratsamt Rosenheim. Bei vermehrtem Müllaufkommen,<br />
zum Beispiel nach einem Umzug o<strong>der</strong> einer Renovierung,<br />
k<strong>an</strong>n gegen eine Gebühr von sechs Euro bei <strong>der</strong> Gemeinde ein<br />
70 Liter-Müllsack erworben werden. Dieser wird am Abfuhrtag<br />
neben die zu leerende Tonne gestellt. An<strong>der</strong>e Säcke o<strong>der</strong><br />
Gefäße, die neben <strong>der</strong> Tonne stehen, dürfen von <strong>der</strong> Müllabfuhr<br />
nicht mitgenommen werden. Noch besser ist es aber, die<br />
Müllmengen durch Verwertung und Abfallvermeidung konsequent<br />
zu min<strong>der</strong>n. Dazu sind Informationsblätter bei <strong>der</strong> Abfallberatung<br />
des L<strong>an</strong>dkreises Rosenheim erhältlich. Weitere<br />
Informationen gibt es im L<strong>an</strong>dratsamt Rosenheim, Telefon<br />
08031/3921509 o<strong>der</strong> www.l<strong>an</strong>dkreis-rosenheim.de.<br />
ausbilDungsPlÄtZe<br />
Die Gemeinde Br<strong>an</strong>nenburg möchte dieses Jahr den Br<strong>an</strong>nenburger<br />
Schülern bei <strong>der</strong> Ausbildungsplatzsuche helfen.<br />
Gleichzeitig bitten wir die Br<strong>an</strong>nenburger Gewerbetreibenden<br />
Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen und <strong>an</strong> die Verwaltung,<br />
Fax: 08034/9061-33 o<strong>der</strong> e-mail: gemeinde@br<strong>an</strong>nenburg.de zur<br />
Veröffentlichung zu melden.<br />
Freie Ausbildungsplätze in Br<strong>an</strong>nenburg zum August/September 2007:<br />
firma <strong>an</strong>sprechpartner tel. ausbildung<br />
Elektro Eberl Frau Christine Wiel<strong>an</strong>d 08034/8808 Bürokauffrau<br />
KoMMunalWahl 2008<br />
bek<strong>an</strong>ntmachung über das Wi<strong>der</strong>spruchsrecht von Wahlberechtigten<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> Weitergabe ihrer Daten<br />
Im Zusammenh<strong>an</strong>g mit den Kommunalwahlen am Sonntag, den<br />
2. März 2008 wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde<br />
nach den Vorschriften des Gesetzes über das Meldewesen (Meldegesetz<br />
- MeldeG) Parteien, Wählergruppen und <strong>an</strong><strong>der</strong>en Trägern<br />
von Wahlvorschlägen im Zusammenh<strong>an</strong>g mit allgemeinen Wahlen<br />
und Abstimmungen auf staatlicher o<strong>der</strong> kommunaler Ebene in<br />
den sechs <strong>der</strong> Stimmabgabe vor<strong>an</strong>gehenden Monaten Auskunft<br />
aus dem Mel<strong>der</strong>egister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade<br />
und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen<br />
darf, für <strong>der</strong>en Zusammensetzung das Lebensalter <strong>der</strong> Betroffenen<br />
bestimmend ist (Art. 32 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 31 Abs. 1 Satz<br />
1 MeldeG). Die Geburtstage <strong>der</strong> Wahlberechtigten dürfen dabei<br />
nicht mitgeteilt werden (Art. 32 Abs. 1 Satz 2 MeldeG).<br />
Die Betroffenen haben das Recht, <strong>der</strong> Weitergabe dieser Daten<br />
durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu wi<strong>der</strong>sprechen<br />
(Art. 32 Abs. 1 Satz 3 MeldeG). Wer bereits früher einer<br />
entsprechenden Übermittlung wi<strong>der</strong>sprochen hat, braucht nicht<br />
erneut zu wi<strong>der</strong>sprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu<br />
einem schriftlichen Wi<strong>der</strong>ruf gespeichert.<br />
Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen<br />
möchten, können sich dazu mit uns schriftlich o<strong>der</strong> auch<br />
persönlich wie folgt in Verbindung setzen:<br />
Gemeinde Br<strong>an</strong>nenburg, Zimmer 1, zu den üblichen Öffnungszeiten;<br />
Telefon: 08034/9061-27, Telefax: 08034/9061-33,<br />
e-mail: schendel@br<strong>an</strong>nenburg.de.<br />
3<br />
Öffentliche sicheRheit<br />
unD oRDnung<br />
Denken Sie dar<strong>an</strong> Ihre Hecken und Sträucher zurückzuschneiden!<br />
Durch überhängende Bäume und Sträucher kommt es häufig zu Problemen<br />
im Straßenverkehr. Es können dadurch große Gefahren entstehen.<br />
Die Gemeinde weist deshalb alle Grundstückseigentümer auf<br />
ihre Pflicht zur Pflege von Bäumen und Sträuchern eindringlich hin.<br />
Außerdem ist zu den aufgestellten Verkehrszeichen vom Verkehrsraum<br />
aus ungehin<strong>der</strong>te Sicht erfor<strong>der</strong>lich. Sollten die Grundstückseigentümer<br />
ihrer Pflicht nicht nachkommen, sieht sich die Gemeinde<br />
gezwungen, entsprechende Maßnahmen auf Kosten <strong>der</strong> Eigentümer<br />
durchzuführen.<br />
Ruhestören<strong>der</strong> Lärm<br />
In unserem Fremdenverkehrs- und Luftkurort ist ruhestören<strong>der</strong> Lärm<br />
möglichst zu vermeiden.<br />
Wir bitten daher eindringlich, <strong>an</strong> Werktagen während <strong>der</strong> Mittagspause<br />
von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr und vor 7.00 Uhr und nach 19.00 Uhr keine<br />
lärmintensiven Arbeiten durchzuführen, insbeson<strong>der</strong>e das Rasenmähen<br />
zu unterlassen. An Sonn- und Feiertagen dürfen diese Arbeiten<br />
überhaupt nicht vorgenommen werden.<br />
Bitte haben Sie aber Verständnis, dass die gewerblichen Betriebe diese<br />
Zeiten nur eingeschränkt einhalten können!<br />
ReisePÄsse/PeRsonalausWeise<br />
Ist Ihr Reisepass, <strong>der</strong> Personalausweis o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong>ausweis noch gültig?<br />
Überprüfen Sie, ob Ihr Reisepass, Personalausweis o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>ausweis<br />
noch gültig ist. Für die Antragstellung ist es erfor<strong>der</strong>lich,<br />
dass <strong>der</strong> Antragsteller persönlich bei <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung<br />
vorspricht und ein neues Lichtbild mitbringt.<br />
Bei min<strong>der</strong>jährigen Antragstellern ist zudem die Unterschrift <strong>der</strong><br />
gesetzlichen Vertreter notwendig. Für einen Personalausweis<br />
ist ab 16 Jahren keine Unterschrift <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Zur erstmaligen Ausstellung eines Ausweisdokumentes<br />
ist auch die Vorlage einer Geburtsurkunde o<strong>der</strong> Heiratsurkunde<br />
notwendig. Die Reispässe und Personalausweise werden<br />
von <strong>der</strong> Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Die Bearbeitung<br />
dauert ca. 2 bis 3 Wochen. Die Gebühren betragen für den Reisepass<br />
59,- € (unter 26 Jahren 37,50 €), für den Personalausweis<br />
8,- € und für einen Kin<strong>der</strong>reisepass 13,- €.<br />
Wir bitten Sie, den Antrag rechtzeitig vor Ablauf <strong>der</strong> Gültigkeit<br />
zu stellen. Bei Fragen erreichen Sie uns im Rathaus unter <strong>der</strong><br />
Tel.Nr. 9061-26.<br />
fReMDenVeRKehR<br />
Neuer Informations-Pavillon<br />
Demnächst wird am Talbahnhof <strong>der</strong> Wendelsteinbahn ein neuer Informations-Pavillon<br />
aufgestellt. Den zahlreichen Fahrgästen <strong>der</strong> Zahnradbahn<br />
sowie den Besuchern <strong>der</strong> Einrichtungen in diesem Bereich<br />
soll damit das örtliche touristische Angebot vorgestellt werden.<br />
Da <strong>der</strong> Pavillon überwiegend durch Anzeigenwerbung fin<strong>an</strong>ziert<br />
wird, ist in <strong>der</strong> nächsten Zeit Frau Steuerer vom Kartographischen<br />
Verlag Huber und Steuerer diesbezüglich in unserem Gemeindegebiet<br />
unterwegs.<br />
Interessenten <strong>an</strong> einer Außenwerbung können auch direkt über unser<br />
Verkehrsamt, Tel.Nr. 4515, Kontakt mit dem Verlag aufnehmen.