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„Jagdhaus“ an der Grießenbachstraße - Brannenburg

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kreises Rosenheim ist es nicht erlaubt, Müllgefäße so zu befüllen,<br />

dass sich die Deckel nicht mehr schließen lassen o<strong>der</strong><br />

dass <strong>der</strong> Müll stark verpresst wird. In beiden Fällen werden<br />

Betroffene im Rahmen <strong>der</strong> Aktion „Deckel zu" zunächst durch<br />

einen gelben Aufkleber auf den Tonnen darauf hingewiesen,<br />

dass das Restmüllgefäß beim nächsten Mal stehen bleibt. Im<br />

Wie<strong>der</strong>holungsfall werden solche Mülltonen d<strong>an</strong>n mit roten<br />

Aufklebern versehen und nicht mehr geleert. Wer regelmäßig<br />

eine überfüllte Mülltonne hat, dem wird empfohlen, ein größeres<br />

Restmüllgefäß bei <strong>der</strong> Gemeinde zu be<strong>an</strong>tragen, so das<br />

L<strong>an</strong>dratsamt Rosenheim. Bei vermehrtem Müllaufkommen,<br />

zum Beispiel nach einem Umzug o<strong>der</strong> einer Renovierung,<br />

k<strong>an</strong>n gegen eine Gebühr von sechs Euro bei <strong>der</strong> Gemeinde ein<br />

70 Liter-Müllsack erworben werden. Dieser wird am Abfuhrtag<br />

neben die zu leerende Tonne gestellt. An<strong>der</strong>e Säcke o<strong>der</strong><br />

Gefäße, die neben <strong>der</strong> Tonne stehen, dürfen von <strong>der</strong> Müllabfuhr<br />

nicht mitgenommen werden. Noch besser ist es aber, die<br />

Müllmengen durch Verwertung und Abfallvermeidung konsequent<br />

zu min<strong>der</strong>n. Dazu sind Informationsblätter bei <strong>der</strong> Abfallberatung<br />

des L<strong>an</strong>dkreises Rosenheim erhältlich. Weitere<br />

Informationen gibt es im L<strong>an</strong>dratsamt Rosenheim, Telefon<br />

08031/3921509 o<strong>der</strong> www.l<strong>an</strong>dkreis-rosenheim.de.<br />

ausbilDungsPlÄtZe<br />

Die Gemeinde Br<strong>an</strong>nenburg möchte dieses Jahr den Br<strong>an</strong>nenburger<br />

Schülern bei <strong>der</strong> Ausbildungsplatzsuche helfen.<br />

Gleichzeitig bitten wir die Br<strong>an</strong>nenburger Gewerbetreibenden<br />

Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen und <strong>an</strong> die Verwaltung,<br />

Fax: 08034/9061-33 o<strong>der</strong> e-mail: gemeinde@br<strong>an</strong>nenburg.de zur<br />

Veröffentlichung zu melden.<br />

Freie Ausbildungsplätze in Br<strong>an</strong>nenburg zum August/September 2007:<br />

firma <strong>an</strong>sprechpartner tel. ausbildung<br />

Elektro Eberl Frau Christine Wiel<strong>an</strong>d 08034/8808 Bürokauffrau<br />

KoMMunalWahl 2008<br />

bek<strong>an</strong>ntmachung über das Wi<strong>der</strong>spruchsrecht von Wahlberechtigten<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Weitergabe ihrer Daten<br />

Im Zusammenh<strong>an</strong>g mit den Kommunalwahlen am Sonntag, den<br />

2. März 2008 wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde<br />

nach den Vorschriften des Gesetzes über das Meldewesen (Meldegesetz<br />

- MeldeG) Parteien, Wählergruppen und <strong>an</strong><strong>der</strong>en Trägern<br />

von Wahlvorschlägen im Zusammenh<strong>an</strong>g mit allgemeinen Wahlen<br />

und Abstimmungen auf staatlicher o<strong>der</strong> kommunaler Ebene in<br />

den sechs <strong>der</strong> Stimmabgabe vor<strong>an</strong>gehenden Monaten Auskunft<br />

aus dem Mel<strong>der</strong>egister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade<br />

und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen<br />

darf, für <strong>der</strong>en Zusammensetzung das Lebensalter <strong>der</strong> Betroffenen<br />

bestimmend ist (Art. 32 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 31 Abs. 1 Satz<br />

1 MeldeG). Die Geburtstage <strong>der</strong> Wahlberechtigten dürfen dabei<br />

nicht mitgeteilt werden (Art. 32 Abs. 1 Satz 2 MeldeG).<br />

Die Betroffenen haben das Recht, <strong>der</strong> Weitergabe dieser Daten<br />

durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu wi<strong>der</strong>sprechen<br />

(Art. 32 Abs. 1 Satz 3 MeldeG). Wer bereits früher einer<br />

entsprechenden Übermittlung wi<strong>der</strong>sprochen hat, braucht nicht<br />

erneut zu wi<strong>der</strong>sprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu<br />

einem schriftlichen Wi<strong>der</strong>ruf gespeichert.<br />

Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen<br />

möchten, können sich dazu mit uns schriftlich o<strong>der</strong> auch<br />

persönlich wie folgt in Verbindung setzen:<br />

Gemeinde Br<strong>an</strong>nenburg, Zimmer 1, zu den üblichen Öffnungszeiten;<br />

Telefon: 08034/9061-27, Telefax: 08034/9061-33,<br />

e-mail: schendel@br<strong>an</strong>nenburg.de.<br />

3<br />

Öffentliche sicheRheit<br />

unD oRDnung<br />

Denken Sie dar<strong>an</strong> Ihre Hecken und Sträucher zurückzuschneiden!<br />

Durch überhängende Bäume und Sträucher kommt es häufig zu Problemen<br />

im Straßenverkehr. Es können dadurch große Gefahren entstehen.<br />

Die Gemeinde weist deshalb alle Grundstückseigentümer auf<br />

ihre Pflicht zur Pflege von Bäumen und Sträuchern eindringlich hin.<br />

Außerdem ist zu den aufgestellten Verkehrszeichen vom Verkehrsraum<br />

aus ungehin<strong>der</strong>te Sicht erfor<strong>der</strong>lich. Sollten die Grundstückseigentümer<br />

ihrer Pflicht nicht nachkommen, sieht sich die Gemeinde<br />

gezwungen, entsprechende Maßnahmen auf Kosten <strong>der</strong> Eigentümer<br />

durchzuführen.<br />

Ruhestören<strong>der</strong> Lärm<br />

In unserem Fremdenverkehrs- und Luftkurort ist ruhestören<strong>der</strong> Lärm<br />

möglichst zu vermeiden.<br />

Wir bitten daher eindringlich, <strong>an</strong> Werktagen während <strong>der</strong> Mittagspause<br />

von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr und vor 7.00 Uhr und nach 19.00 Uhr keine<br />

lärmintensiven Arbeiten durchzuführen, insbeson<strong>der</strong>e das Rasenmähen<br />

zu unterlassen. An Sonn- und Feiertagen dürfen diese Arbeiten<br />

überhaupt nicht vorgenommen werden.<br />

Bitte haben Sie aber Verständnis, dass die gewerblichen Betriebe diese<br />

Zeiten nur eingeschränkt einhalten können!<br />

ReisePÄsse/PeRsonalausWeise<br />

Ist Ihr Reisepass, <strong>der</strong> Personalausweis o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>ausweis noch gültig?<br />

Überprüfen Sie, ob Ihr Reisepass, Personalausweis o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>ausweis<br />

noch gültig ist. Für die Antragstellung ist es erfor<strong>der</strong>lich,<br />

dass <strong>der</strong> Antragsteller persönlich bei <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung<br />

vorspricht und ein neues Lichtbild mitbringt.<br />

Bei min<strong>der</strong>jährigen Antragstellern ist zudem die Unterschrift <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Vertreter notwendig. Für einen Personalausweis<br />

ist ab 16 Jahren keine Unterschrift <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Zur erstmaligen Ausstellung eines Ausweisdokumentes<br />

ist auch die Vorlage einer Geburtsurkunde o<strong>der</strong> Heiratsurkunde<br />

notwendig. Die Reispässe und Personalausweise werden<br />

von <strong>der</strong> Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Die Bearbeitung<br />

dauert ca. 2 bis 3 Wochen. Die Gebühren betragen für den Reisepass<br />

59,- € (unter 26 Jahren 37,50 €), für den Personalausweis<br />

8,- € und für einen Kin<strong>der</strong>reisepass 13,- €.<br />

Wir bitten Sie, den Antrag rechtzeitig vor Ablauf <strong>der</strong> Gültigkeit<br />

zu stellen. Bei Fragen erreichen Sie uns im Rathaus unter <strong>der</strong><br />

Tel.Nr. 9061-26.<br />

fReMDenVeRKehR<br />

Neuer Informations-Pavillon<br />

Demnächst wird am Talbahnhof <strong>der</strong> Wendelsteinbahn ein neuer Informations-Pavillon<br />

aufgestellt. Den zahlreichen Fahrgästen <strong>der</strong> Zahnradbahn<br />

sowie den Besuchern <strong>der</strong> Einrichtungen in diesem Bereich<br />

soll damit das örtliche touristische Angebot vorgestellt werden.<br />

Da <strong>der</strong> Pavillon überwiegend durch Anzeigenwerbung fin<strong>an</strong>ziert<br />

wird, ist in <strong>der</strong> nächsten Zeit Frau Steuerer vom Kartographischen<br />

Verlag Huber und Steuerer diesbezüglich in unserem Gemeindegebiet<br />

unterwegs.<br />

Interessenten <strong>an</strong> einer Außenwerbung können auch direkt über unser<br />

Verkehrsamt, Tel.Nr. 4515, Kontakt mit dem Verlag aufnehmen.

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