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Landkreis Lüneburg 2009 - 2013 Nahverkehrsplan

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<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong><br />

Beschlossen durch den Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> am 04.07.2011


<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

Bearbeitung durch die<br />

Verkehrsmanagementgesellschaft<br />

der <strong>Landkreis</strong>e Cuxhaven,<br />

Harburg, Lüchow-Dannenberg,<br />

<strong>Lüneburg</strong>, Rotenburg,<br />

Soltau-Fallingbostel, Stade, Uelzen


VNO <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> 3<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Abbildungsverzeichnis ..................................................................................................... 7<br />

Tabellenverzeichnis ......................................................................................................... 8<br />

Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................... 9<br />

1 Einleitung 11<br />

1.1 Entwicklung und Zukunft des ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>....................... 11<br />

1.2 Bedeutung des <strong>Nahverkehrsplan</strong>s .................................................................. 12<br />

1.3 Inhalt des <strong>Nahverkehrsplan</strong>s ........................................................................... 13<br />

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen 14<br />

2.1 Gesetzliche Grundlagen ................................................................................... 14<br />

2.1.1 Regionalisierungsgesetz (RegG) ................................................................... 14<br />

2.1.2 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) .......................................... 14<br />

2.1.3 Europarecht (VO 1370) ................................................................................... 14<br />

2.1.4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ......................................................... 15<br />

2.1.5 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) ........................... 17<br />

2.2 Organisation des ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> ........................................... 18<br />

2.2.1 Organisationen der Aufgabenträger ............................................................. 18<br />

2.2.1.1 Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) ............................ 18<br />

2.2.1.2 Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) ..................................................... 18<br />

2.2.2 Organisationen der Verkehrsunternehmen .................................................. 19<br />

2.2.2.1 Verkehrsgemeinschaft Nordost-Niedersachsen (VNN) .................................... 19<br />

2.2.2.2 Verkehrsunternehmen im HVV-Gebiet ............................................................. 19<br />

2.3 Finanzierung des ÖPNV ................................................................................... 20<br />

2.3.1 Finanzmittel nach dem Regionalisierungsgesetz ........................................ 20<br />

2.3.2 Finanzmittel nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz ............... 21<br />

2.3.3 Finanzmittel nach dem Entflechtungsgesetz ............................................... 22<br />

2.3.4 Ausgaben für den ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> ....................................... 22<br />

2.3.4.1 Ausgaben des <strong>Landkreis</strong>es im Bereich ÖPNV .................................................... 22<br />

2.3.4.2 Ausgaben der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> u. einzelner Gemeinden im Bereich ÖPNV 24<br />

2.4 Bevölkerungsentwicklung und Demografischer Wandel .............................. 25<br />

2.4.1 Prognosen und Berechnungen zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung 25<br />

2.4.1.1 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Stat. Bundesamtes ...... 25<br />

2.4.1.2 LTS-Bevölkerungsprognose des Nds. Instituts für Wirtschaftsforschung ......... 25<br />

2.4.1.3 Bevölkerungsvorausschätzung des Nds. Landesamtes für Statistik ................ 25<br />

2.4.2 Auswirkungen der prognostizierten Entwicklungen ................................... 26<br />

2.4.3 Herausforderungen für Verkehr und Mobilität ............................................. 27


4 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

2.5 Entwicklung der Mobilität als Rahmenbedingung für den ÖPNV ................ 29<br />

2.5.1 Mobilität und Modal Split im HVV-Verbundgebiet ....................................... 29<br />

2.5.2 Prognose der Mobilitätsentwicklung in Deutschland 2004 – 2025 ............ 30<br />

2.5.2.1 Gesamtergebnis nach Verkehrsarten ............................................................... 30<br />

2.5.2.2 Entwicklung nach Fahrtzwecken ...................................................................... 31<br />

3 Bestandsdarstellung 33<br />

3.1 Raumstruktur .................................................................................................... 33<br />

3.2 Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur ........................................................... 35<br />

3.2.1 Einwohner ....................................................................................................... 35<br />

3.2.2 Demografische Entwicklung ......................................................................... 36<br />

3.2.3 Motorisierung .................................................................................................. 36<br />

3.2.4 Berufspendler ................................................................................................. 37<br />

3.2.5 Schüler, Schülerbeförderung und Schulstruktur ........................................ 42<br />

3.2.5.1 Entwicklung Schülerzahlen ................................. …………..……………………. 42<br />

3.2.5.2 Schulstruktur und Schulentwicklung ................................................................. 42<br />

3.2.5.3 Schülerbeförderung .......................................................................................... 44<br />

3.3 Verkehrsstruktur .............................................................................................. 45<br />

3.3.1 Verkehrsinfrastruktur ..................................................................................... 45<br />

3.3.1.1 Schienennetz .................................................................................................... 45<br />

3.3.1.2 Straßennetz ...................................................................................................... 47<br />

3.3.1.3 Wasserwege ..................................................................................................... 47<br />

3.3.2 Öffentlicher Personennahverkehr ................................................................. 48<br />

3.3.2.1 ÖPNV-Angebot nach rechtlicher Differenzierung ............................................. 48<br />

3.3.2.2 ÖPNV-Angebot nach struktureller Differenzierung ........................................... 49<br />

3.3.2.3 ÖPNV-Teilnetze im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> .......................................................... 53<br />

3.3.2.4 Verkehrsunternehmen ...................................................................................... 66<br />

3.3.2.5 Fahrzeuge ........................................................................................................ 66<br />

3.3.3 Verknüpfung der Verkehre ............................................................................ 67<br />

3.3.4 HVV-Tarif ......................................................................................................... 69<br />

3.3.4.1 Tarifstruktur ...................................................................................................... 69<br />

3.3.4.2 Tarifbemessungsgrundlagen ............................................................................ 69<br />

3.3.5 Fahrgastinformation ....................................................................................... 70<br />

3.3.5.1 HVV-Service- und Verkaufsstellen ................................................................... 70<br />

3.3.5.2 Fahrplanbücher ................................................................................................ 70<br />

3.3.5.3 Elektronische / telefonische Fahrplanauskünfte ............................................... 70<br />

3.3.5.4 Haltestellen ....................................................................................................... 71<br />

3.3.5.5 Pendlerportal .................................................................................................... 71


VNO <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> 5<br />

4 Bewertung und Mängelanalyse 72<br />

4.1 <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> .......................................................................................... 72<br />

4.1.1 Erschließungsqualität .................................................................................. 72<br />

4.1.1.1 Grundlagen der Bewertung ............................................................................ 72<br />

4.1.1.2 Ergebnisse der Bewertung ............................................................................. 73<br />

4.1.2 Bedienungs- und Verbindungsqualität ...................................................... 74<br />

4.1.2.1 Grundlagen der Bewertung ............................................................................ 74<br />

4.1.2.1.1 Bedienungsqualität ......................................................................................... 74<br />

4.1.2.1.2 Verbindungsqualität ........................................................................................ 75<br />

4.1.2.2 Ergebnisse der Bewertung – Bedienungs- und Verbindungsqualität I ......... 76<br />

4.1.2.2.1 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der Gemeinde Adendorf .............. 77<br />

4.1.2.2.2 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der Gemeinde Amt Neuhaus ....... 77<br />

4.1.2.2.3 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Amelinghausen ................ 78<br />

4.1.2.2.4 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Bardowick ........................ 78<br />

4.1.2.2.5 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Dahlenburg ...................... 79<br />

4.1.2.2.6 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Gellersen ......................... 80<br />

4.1.2.2.7 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Ilmenau ............................ 81<br />

4.1.2.2.8 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Ostheide .......................... 82<br />

4.1.2.2.9 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Scharnebeck ................... 83<br />

4.1.2.2.10 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der Stadt Bleckede ...................... 84<br />

4.1.2.2.11 Bedienungs- und Verbindungsqualität I im Lk LG – Zusammenfassung – .... 85<br />

4.1.2.3 Ergebnisse der Bewertung – Bedienungs- und Verbindungsqualität II ........ 88<br />

4.1.2.3.1 Grundzentren – Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> ........................................................... 88<br />

4.1.2.3.2 Grundzentren – Mittelzentren außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es ............................. 89<br />

4.1.2.4 Ergebnisse der Bewertung – Bedienungs- und Verbindungsqualität III ....... 90<br />

4.1.3 Beförderungsqualität ................................................................................... 91<br />

4.1.3.1 Grundlagen der Bewertung ............................................................................ 91<br />

4.1.3.2 Ergebnisse der Bewertung ............................................................................. 92<br />

4.1.4 Tarif ................................................................................................................ 92<br />

4.1.4.1 Grundlagen der Bewertung ............................................................................ 92<br />

4.1.4.2 Ergebnisse der Bewertung ............................................................................. 92<br />

4.1.5 Fahrgastinformation ..................................................................................... 93<br />

4.1.5.1 Grundlagen der Bewertung ............................................................................ 93<br />

4.1.5.2 Ergebnisse der Bewertung ............................................................................. 94<br />

4.1.6 Haltestellen ................................................................................................... 95<br />

4.1.6.1 Grundlagen der Bewertung ............................................................................ 95<br />

4.1.6.2 Ergebnisse der Bewertung ............................................................................. 95<br />

4.1.7 Fahrzeuge ...................................................................................................... 95<br />

4.1.7.1 Grundlagen der Bewertung ............................................................................ 95<br />

4.1.7.2 Ergebnisse der Bewertung ............................................................................. 96<br />

4.1.8 Fahrpersonal ................................................................................................. 96<br />

4.1.8.1 Grundlagen der Bewertung ............................................................................ 96<br />

4.1.8.2 Ergebnisse der Bewertung ............................................................................. 97


6 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

4.2 Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> ...................................................................................... 97<br />

4.2.1 Erschließungsqualität .................................................................................. 97<br />

4.2.2 Bedienungs- und Verbindungsqualität ...................................................... 98<br />

5 Ziele und Maßnahmen 99<br />

5.1 Übergeordnete Ziele ......................................................................................... 99<br />

5.2 <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> ......................................................................................... 100<br />

5.2.1 Grundsätze u. Prioritäten f. die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes 100<br />

5.2.2 Finanzierung von Verbesserungsmaßnahmen ......................................... 102<br />

5.2.3 Maßnahmenübersicht .................................................................................. 103<br />

5.2.3.1 Erschließungsqualität ..................................................................................... 103<br />

5.2.3.2 Bedienungs- und Verbindungsqualität ........................................................... 106<br />

5.2.3.2.1 Bedienungsebene I: Orte / Ortsteile � zugehöriges Grundzentrum ............ 106<br />

5.2.3.2.2 Bedienungsebene II: Grundzentren � Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> ...................... 112<br />

5.2.3.2.3 Bedienungsebene III: Grundzentren � Oberzentrum Hamburg ................... 113<br />

5.2.3.2.4 Bedienungsebene I - III: Ebenenübergreifende Maßnahmen ....................... 114<br />

5.2.3.3 Tarif ................................................................................................................ 121<br />

5.2.3.4 Fahrgastinformation ....................................................................................... 122<br />

5.2.3.5 Haltestellen .................................................................................................... 124<br />

5.2.3.6 Fahrzeuge ...................................................................................................... 125<br />

5.2.3.7 Fahrpersonal .................................................................................................. 126<br />

5.2.3.8 SPNV ............................................................................................................. 127<br />

5.2.3.9 Bewertungskriterien bei Genehmigungsanträgen .......................................... 132<br />

5.3 Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> ...................................................................................... 134<br />

5.3.1 Vorbemerkung .................................................................................................... 134<br />

5.3.2 Ziele und Maßnahmen ................................................................................. 134<br />

5.3.2.1 Angebotsvarianten im Tagesverkehr an Werktagen (Werktagsnetz) ............. 134<br />

5.3.2.2 Angebotsvarianten in den Schwachverkehrszeiten (Freizeitnetz) ................. 136<br />

5.3.2.3 Maßnahmen zur Entlastung der Altstadt ........................................................ 136<br />

5.3.2.4 Finanzierung und Umsetzung ........................................................................ 137<br />

Literaturverzeichnis ......................................................................................................... 138<br />

Anlage: Satzung über die Schülerbeförderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> .......................... 140


VNO <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 7<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abb. Seite<br />

1 Prognose Bevölkerungsentwicklung 2006 - 2020 ............................................................. 27<br />

2 Zentralörtliche Gliederung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> ...................................................... 34<br />

3 Einwohnerentwicklung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> ................................................................. 36<br />

4 Pendlerbeziehungen innerhalb des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> .............................................. 38<br />

5 Pendlerbeziehungen zwischen den Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> und den<br />

Regionen außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es ............................................................................... 39<br />

6 Pendlerbeziehungen zwischen dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> und den Regionen außerhalb<br />

des <strong>Landkreis</strong>es ................................................................................................................ 40<br />

7 Pendlerbeziehungen zwischen der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> und den Regionen außerhalb<br />

des <strong>Landkreis</strong>es ................................................................................................................ 41<br />

8 Schienennetz und Bahnhöfe im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> ........................................................ 46<br />

9 Liniennetzgrafik Teilnetz 1 ................................................................................................. 54<br />

10 Liniennetzgrafik Teilnetz 2 ................................................................................................. 56<br />

11 Liniennetzgrafik Teilnetz 3 ................................................................................................. 57<br />

12 Liniennetzgrafik Teilnetz 4 ................................................................................................. 58<br />

13 Liniennetzgrafik Teilnetz 7 ................................................................................................. 60<br />

14 Liniennetzgrafik Teilnetz 9 ................................................................................................. 62<br />

15 Liniennetzgrafik Teilnetz S ................................................................................................ 64<br />

16 Grafische Darstellung der Bedienungsebenen .................................................................. 74<br />

17 Bedienungs- und Verbindungsqualität I: Amt Neuhaus ..................................................... 77<br />

18 Bedienungs- und Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Amelinghausen ........................ 78<br />

19 Bedienungs- und Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Bardowick ................................. 78<br />

20 Bedienungs- und Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Dahlenburg ............................... 79<br />

21 Bedienungs- und Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Gellersen .................................. 80<br />

22 Bedienungs- und Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Ilmenau .................................... 81<br />

23 Bedienungs- und Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Ostheide ................................... 82<br />

24 Bedienungs- und Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Scharnebeck ............................ 83<br />

25 Bedienungs- und Verbindungsqualität I: Stadt Bleckede .................................................. 84<br />

26 Bedienungs- und Verbindungsqualität I: landkreisweite Zusammenfassung .................... 85<br />

27 Bedienungsqualität I: Einzeldarstellung ............................................................................ 86<br />

28 Verbindungsqualität I: Einzeldarstellung ........................................................................... 87<br />

29 Bedienungs- und Verbindungsqualität II (Grundzentren – Stadt LG): landkreisweite<br />

Zusammenfassung ............................................................................................................ 88<br />

30 Bedienungs- und Verbindungsqualität II (Grundzentren – Mittelzentren außerhalb Lk LG):<br />

landkreisweite Zusammenfassung .................................................................................... 89<br />

31 Bedienungs- und Verbindungsqualität III: landkreisweite Zusammenfassung .................. 90


8 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tab. Seite<br />

1 Regionalisierungsmittel der Länder bis 2014 .................................................................... 20<br />

2 Voraussichtliche Regionalisierungsmittel des Landes Niedersachsen bis 2014 ............... 20<br />

3 Finanzmittel nach dem NNVG für den ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> 2007 – <strong>2013</strong> ......... 22<br />

4 Übersicht Zahlungen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> im Bereich ÖPNV ................................ 24<br />

5 Entwicklung des Verkehrsaufkommens im motorisierten Personenverkehr nach<br />

Verkehrszweigen 2004 - 2025 ........................................................................................... 31<br />

6 Entwicklung der Verkehrsleistung im motorisierten Personenverkehr nach<br />

Verkehrszweigen 2004 - 2025 ........................................................................................... 31<br />

7 Entwicklung des Verkehrsaufkommens im motorisierten Personenverkehr nach<br />

Fahrtzwecken 2004 - 2025 ............................................................................................... 31<br />

8 Entwicklung der Verkehrsleistung im motorisierten Personenverkehr nach<br />

Fahrtzwecken 2004 - 2025 ............................................................................................... 32<br />

9 Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> ........................ 35<br />

10 Hauptzielregionen der Pendler außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es ............................................. 37<br />

11 Entwicklung der Schülerzahlen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> ................................................... 42<br />

12 Schulstandorte und Schultypen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> ................................................... 43<br />

13 Betriebs- und Streckencharakteristika der Schienenwege im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> .......... 45<br />

14 Fahrplanangebot im Stadtbusverkehr der Stadt <strong>Lüneburg</strong> ............................................... 51<br />

15 Teilnetze im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> ...................................................................................... 53<br />

16 Zuordnung der Linien zu den ÖPNV-Teilnetzen ............................................................... 53<br />

17 Linien im Teilnetz 1 ........................................................................................................... 55<br />

18 Linien im Teilnetz 2 ........................................................................................................... 56<br />

19 Linien im Teilnetz 3 ........................................................................................................... 57<br />

20 Linien im Teilnetz 4 ........................................................................................................... 59<br />

21 Linien im Teilnetz 7 ........................................................................................................... 61<br />

22 Linien im Teilnetz 9 ........................................................................................................... 63<br />

23 Linien im Teilnetz S ........................................................................................................... 65<br />

24 Verkehrsunternehmen und Zahl der eingesetzten Fahrzeuge im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> .... 66<br />

25 Fahrzeugmerkmale der im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> eingesetzten Fahrzeuge ........................ 67<br />

26 Verknüpfungspunkte im Liniennetz (Bus / Bus) ................................................................ 67<br />

27 P&R- und B&R-Stellplätze an SPNV-Haltepunkten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> ..................... 68<br />

28 Orte mit fehlender ÖPNV-Erschließung in den Ferien ...................................................... 73<br />

29 Empfehlung Anzahl Fahrtenpaare pro Tag ....................................................................... 74<br />

30 Bedienungs- / Verbindungsqualität II (GZ – Stadt LG): Einzeldarstellung ........................ 88<br />

31 Bedienungs- / Verbindungsqualität II (GZ – MZ außerhalb Lk LG): Einzeldarstellung ..... 89<br />

32 Bedienungs- / Verbindungsqualität III: Einzeldarstellung .................................................. 91<br />

33 Bewertungsmethodik der Bedienungsqualität im Stadtverkehr <strong>Lüneburg</strong> ........................ 98<br />

34 Empfehlungen Anzahl Fahrtenpaare pro Tag ................................................................... 101<br />

35 Bedienungs- / Verbindungsqualität I: Übersicht über ungenügende Qualitäten ............... 107<br />

36 Bedienungs- / Verbindungsqualität II: Übersicht über ungenügende Qualitäten .............. 112<br />

37 Bedienungs- / Verbindungsqualität III: Übersicht über ungenügende Qualitäten ............. 113


VNO <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 9<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

Abb. Abbildung<br />

ASM Anruf-Sammel-Mobil<br />

BGG Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen<br />

B&R bike and ride<br />

DB AG Deutsche Bahn AG<br />

EAV Einnahmeaufteilungsverfahren<br />

EntflechtG Entflechtungsgesetz<br />

EW Einwohner<br />

FHH Freie und Hansestadt Hamburg<br />

FVO Freistellungsverordnung<br />

Gem. Gemeinde<br />

GS Grundschule<br />

GVFG Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />

GY Gymnasium<br />

GZ Grundzentrum<br />

HS Hauptschule<br />

HVV Hamburger Verkehrsverbund GmbH<br />

HVZ Hauptverkehrszeit<br />

IV Individualverkehr<br />

KBS Kursbuchstrecke<br />

Kfz Kraftfahrzeug<br />

KVG Kraftverkehr Stade GmbH & Co. KG<br />

LK <strong>Landkreis</strong><br />

LNVG Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH<br />

LROP Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen<br />

LVG Ludwigsluster Verkehrsgesellschaft mbH<br />

ME metronom Eisenbahngesellschaft mbH<br />

MIV Motorisierter Individualverkehr<br />

MW NDS Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />

NBGG Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz<br />

NIW Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung<br />

NLS Niedersächsisches Landesamt für Statistik<br />

NNVG Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz<br />

NSchG Niedersächsisches Schulgesetz<br />

NVP <strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

NVZ Nebenverkehrszeit<br />

ObS Oberschule<br />

OHE Osthannoversche Eisenbahn AG<br />

OT Ortsteil<br />

ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr<br />

ÖSPV Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr<br />

ÖV Öffentlicher Verkehr


10 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

OZ Oberzentrum<br />

PBefG Personenbeförderungsgesetz<br />

Pkm Personenkilometer<br />

P&R park and ride<br />

RegG Regionalisierungsgesetz<br />

REK Regionales Entwicklungskonzept für die Metropolregion Hamburg<br />

RROP Regionales Raumordnungsprogramm <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

RS Realschule<br />

RSS Rudolf-Steiner-Schule<br />

Sek I Sekundarstufe I<br />

Sek II Sekundarstufe II<br />

SG Samtgemeinde<br />

SPFV Schienenpersonenfernverkehr<br />

SPNV Schienenpersonennahverkehr<br />

StBA Statistisches Bundesamt<br />

StVZO Straßenverkehrszulassungsordnung<br />

SVG Südholstein Verkehrsservicegesellschaft mbH<br />

Tab. Tabelle<br />

TN Teilnetz<br />

VBN Verkehrsverbund Bremen / Niedersachsen<br />

VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen<br />

VNN Verkehrsgemeinschaft Nordost-Niedersachsen<br />

VNO Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH<br />

VOG Verkehrsbetrieb Osthannover GmbH<br />

VU Verkehrsunternehmen<br />

ZOB Zentraler Omnibusbahnhof


VNO Einleitung 11<br />

1 Einleitung<br />

1.1 Entwicklung und Zukunft des ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

Betrachtet man die Entwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in den<br />

letzten Jahren im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>, so lassen sich vor allem zwei einschneidende Veränderungen<br />

feststellen, die den Nahverkehr nachhaltig beeinflusst haben:<br />

� Die Erweiterung des HVV-Verbundgebietes auf die drei <strong>Landkreis</strong>e Harburg, <strong>Lüneburg</strong><br />

und Stade und die damit verbundene flächendeckende Einführung des HVV-Tarifs und<br />

� die Übernahme der früheren RegionalExpress- und RegionalBahn-Verbindungen der<br />

DB durch die metronom Eisenbahngesellschaft mbH auf der Kursbuchstrecke (KBS)<br />

110 (Hamburg – <strong>Lüneburg</strong> – Hannover) ab Dezember 2003 (ME-Züge) bzw. ab Dezember<br />

2007 (MEr-Züge).<br />

Der Betreiberwechsel auf der Schiene führte zu einem deutlichen Qualitätsgewinn, vor<br />

allem durch den Einsatz neuer Fahrzeuge sowie die hohe Serviceorientierung des Unternehmens.<br />

Entsprechend konnte in den vergangenen Jahren auf den genannten Strecken<br />

eine stetig wachsende Fahrgastnachfrage festgestellt werden. Dass diese Entwicklung<br />

inzwischen in der Hauptverkehrszeit (HVZ) zu teilweise deutlichen Kapazitätsengpässen<br />

geführt hat, ist die andere Seite der Erfolgsgeschichte. Hier sind in den kommenden Jahren<br />

Lösungen zu finden, wie unter Berücksichtigung begrenzter Infrastrukturen bei den<br />

Bahnhöfen wie bei den Schienenstrecken selbst die steigende Fahrgastnachfrage angemessen<br />

bewältigt werden kann.<br />

Auch im Bereich des Busverkehrs konnten in den vergangenen Jahren Verbesserungen<br />

umgesetzt werden, die einen Beitrag dazu geleistet haben, die Attraktivität des Nahverkehrs<br />

weiter zu stärken:<br />

� Optimierung der Anschlüsse zwischen Bus und Bahn am Bf. <strong>Lüneburg</strong>, um insbesondere<br />

Pendlern einen schnellen und komfortablen Umstieg anbieten zu können.<br />

� Ausbau des schulbezogenen Linienverkehres am Nachmittag, wovon nicht nur Schülerinnen<br />

und Schüler, sondern sämtliche Fahrgäste profitieren.<br />

� Beibehaltung der zunächst befristet eingerichteten verbesserten Anbindung von<br />

Oldendorf und Soderstorf an die Linie 5700.<br />

� Einrichtung einer direkten Busverbindung zwischen Vögelsen und Bardowick, um<br />

Vögelsen an das Grundzentrum anzubinden.<br />

� Einrichtung des Heide-Radbusses (<strong>Lüneburg</strong> – Amelinghausen – Döhle – Egestorf), der<br />

mit einem Fahrradanhänger ausgestattet und speziell auf die Bedürfnisse von Touristen<br />

und Tagesausflüglern ausgerichtet ist.<br />

� Modernisierung sämtlicher Haltestellenmasten und -schilder im <strong>Landkreis</strong> im einheitlichen<br />

Design mit erweiterter Fahrgastinformation.<br />

Weitere Verbesserungen im ÖPNV-Angebot werden zur Zeit für die Gemeinde Barum geprüft.<br />

Hier besteht der Wunsch nach einer erweiterten, vor allem auf die Belange von<br />

Pendlern zugeschnittenen Busverbindung in Richtung Elbmarsch / Bergedorf, um schnelle<br />

Verbindungen nach Hamburg anbieten zu können.<br />

Trotz aller Bemühungen, den Busverkehr im <strong>Landkreis</strong> attraktiver zu gestalten, gibt es<br />

nach wie vor Orte im <strong>Landkreis</strong>, die Mängel hinsichtlich der ÖPNV-Anbindung aufweisen,<br />

entweder weil es nur ein unzureichendes Fahrtenangebot gibt oder die Verbindungen<br />

durch umweghafte Linienführungen und / oder fehlende Anschlüsse sehr zeitaufwändig<br />

sind. Sofern in diesen Orten ein angemessenes Nachfragepotenzial besteht und es die


12 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

finanziellen Spielräume des <strong>Landkreis</strong>es zulassen, strebt der <strong>Landkreis</strong> an, die bestehenden<br />

Angebotslücken zumindest durch ein ÖPNV-Grundangebot zu schließen. Welche<br />

Qualität die einzelnen Busverbindungen aus den Orten zu den jeweiligen Grundzentren<br />

und zu den übergeordneten Mittel- / Oberzentren aufweisen, wird in diesem <strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

(NVP) im Kapitel 4 beschrieben und bewertet.<br />

Neben der Darstellung und konkreten Bewertung des Busangebotes im <strong>Landkreis</strong> soll der<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong> vor allem auf übergeordneter Ebene einen Rahmen für eine zielgerichtete<br />

Weiterentwicklung des gesamten Nahverkehrs vorgeben und dafür sorgen, dass Einzelmaßnahmen<br />

stimmig in ein Gesamtkonzept eingebettet werden.<br />

Insgesamt basiert der 3. <strong>Nahverkehrsplan</strong> auf den Grundlagen und Erfahrungen der 2.<br />

Fassung mit dem Ziel, den weiterhin in Entwicklung befindlichen Rahmenbedingungen des<br />

ÖPNV auch in Zukunft gerecht zu werden.<br />

1.2 Bedeutung des <strong>Nahverkehrsplan</strong>s<br />

Nach § 6 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) ist es Aufgabe der kommunalen<br />

Aufgabenträger, für ihren Bereich einen <strong>Nahverkehrsplan</strong> jeweils für einen Zeitraum<br />

von fünf Jahren aufzustellen. Kommunale Aufgabenträger sind im straßengebundenen<br />

ÖPNV grundsätzlich die <strong>Landkreis</strong>e und kreisfreien Städte bzw. deren Zusammenschlüsse.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> schließt nun mit der Vorlage des 3. <strong>Nahverkehrsplan</strong>s<br />

an die beiden vorherigen Werke an.<br />

Grundsätzliche Aussagen zur Bedeutung des <strong>Nahverkehrsplan</strong>s im Zusammenwirken der<br />

am ÖPNV beteiligten Aufgabenträger, Genehmigungsbehörden und Verkehrsunternehmen<br />

enthält § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Danach hat die Genehmigungsbehörde<br />

im Zusammenwirken mit den Aufgabenträgern des ÖPNV und den Verkehrsunternehmen<br />

im Interesse einer ausreichenden ÖPNV-Bedienung sowie unter wirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten für eine Integration des Verkehrsangebotes zu sorgen. Die<br />

Genehmigungsbehörde hat dabei einen vom Aufgabenträger beschlossenen <strong>Nahverkehrsplan</strong><br />

zu berücksichtigen, der den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV bildet und<br />

damit in erster Linie konzeptionelle Vorgaben enthält.<br />

Seine ÖPNV-gestaltende Wirkung entfaltet der <strong>Nahverkehrsplan</strong> durch § 13 Abs. 2a<br />

PBefG, wonach die Genehmigungsbehörde eine Genehmigung verweigern kann, wenn<br />

der beantragte Verkehr nicht im Einklang mit dem <strong>Nahverkehrsplan</strong> steht. Die Genehmigungsbehörde<br />

hat also den <strong>Nahverkehrsplan</strong> zu beachten, er stellt einen „abwägungserheblichen<br />

Belang“ dar. Nahverkehrspläne aus Sicht des Aufgabenträgers stellen politische<br />

Vorgaben zur ÖPNV-Gestaltung dar. Es handelt sich in erster Linie um eine Selbstbindung<br />

des Aufgabenträgers, rechtlich besitzt er aber keinen Normencharakter.<br />

Der <strong>Nahverkehrsplan</strong> erzielt aber auch in anderer Hinsicht Außenwirkung. Er dient gemäß<br />

§ 7 Abs. 8 NNVG als Grundlage für Zuwendungen für Investitionen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />

(GVFG) und den dem Land Niedersachsen gemäß<br />

§ 8 Regionalisierungsgesetz (RegG) zufließenden Mitteln.


VNO Einleitung 13<br />

1.3 Inhalt des <strong>Nahverkehrsplan</strong>s<br />

Nach § 6 Abs. 1 NNVG soll im <strong>Nahverkehrsplan</strong> dargestellt werden:<br />

1. das derzeitige Angebot und die dafür wesentlichen Verkehrsanlagen<br />

2. Zielvorstellungen für die künftige ÖPNV-Gestaltung<br />

3. Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit<br />

4. Investitionsanteile SPNV / sonstiger ÖPNV<br />

5. Finanzbedarf im investiven Bereich (einschließlich Folgekosten)<br />

6. Finanzbedarf im konsumtiven Bereich (Betriebskostenzuschüsse)<br />

7. Deckung des Finanzbedarfs<br />

Des Weiteren ist der <strong>Nahverkehrsplan</strong> an das derzeitige oder, wenn vorliegend, das geplante<br />

SPNV-Angebot sowie an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung anzupassen.<br />

Er ist unter Mitwirkung der Verkehrsunternehmen und Beteiligung der benachbarten<br />

Aufgabenträger, der Gemeinden und Samtgemeinden, der Straßenbaulastträger und Interessenverbände<br />

der Fahrgäste zu erstellen. Soweit kreisangehörige Gemeinden die Aufgabenträgerschaft<br />

übertragen bekommen haben, ist ihr Einvernehmen zu den sie betreffenden<br />

Inhalten erforderlich.


14 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen<br />

2.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

2.1.1 Regionalisierungsgesetz (RegG)<br />

Das RegG ist im Rahmen der Bahnreform entstanden und am 01.01.1996 in Kraft getreten.<br />

Das Gesetz überträgt darin den Ländern die Zuständigkeit für den ÖPNV; wer diese<br />

Zuständigkeiten im Einzelnen auf Landesebene wahrnehmen soll, bleibt dabei den Ländern<br />

überlassen. In Niedersachsen ist hierfür das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz<br />

verabschiedet worden, das entsprechende Regelungen enthält (s. u.). Zudem regelt das<br />

RegG die Finanzierung der Nahverkehrsleistungen.<br />

2.1.2 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG)<br />

Das NNVG ist das entscheidende ÖPNV-Gesetz, welches die allgemeinen Grundsätze<br />

und Ziele für den niedersächsischen ÖPNV beschreibt sowie die Zuständigkeiten und Finanzierungsmodalitäten<br />

im ÖPNV auf Landesebene festlegt.<br />

Das Gesetz definiert die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen<br />

im Öffentlichen Personennahverkehr als eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierbei<br />

liegt die Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) beim Land (die<br />

dafür die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gegründet hat),<br />

während der straßengebundene ÖPNV (ÖSPV) in die Zuständigkeit der <strong>Landkreis</strong>e und<br />

kreisfreien Städte fällt. Von dieser Aufteilung ausgenommen sind nur die Region Hannover<br />

sowie der Zweckverband Großraum Braunschweig, die für den gesamten ÖPNV auf ihrem<br />

Territorium verantwortlich sind.<br />

Auch die Pflicht zur Aufstellung eines <strong>Nahverkehrsplan</strong>s ist im NNVG in § 6 verankert.<br />

2.1.3 Europarecht (VO 1370)<br />

In den letzten Jahren wurde auf europäischer Ebene sehr intensiv über eine Novellierung<br />

der VO 1191/69 verhandelt. Dieser Novellierungsprozess wurde am 03.12.2007 durch die<br />

Veröffentlichung der neuen Verordnung VO (EG) 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste<br />

auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der VO (EWG) 1191/69 und<br />

1107/70 im EU-Amtsblatt abgeschlossen. Die neue Verordnung ist am 03.12.<strong>2009</strong> in Kraft<br />

getreten und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.<br />

Eine Ausnahme gilt insoweit nur hinsichtlich der in der VO 1370/2007 enthaltenen Regelungen<br />

zum Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen. Diese<br />

sind erst nach Ablauf einer Übergangsfrist von 10 Jahren zwingend anzuwenden. Innerhalb<br />

dieses Zeitraums können die Vergaberegeln aber bereits freiwillig angewendet werden.<br />

Die nationalen Gesetzgeber werden von der VO 1370/2007 zudem darauf verpflichtet,<br />

innerhalb des Übergangszweitraums von 10 Jahren Maßnahmen für eine schrittweise<br />

Anwendung der neuen Vergaberegeln zu treffen.<br />

Die VO 1370/2007 schafft einen klareren ÖPNV-Rechtsrahmen als bisher. So entfällt zukünftig<br />

die in der VO 1191/69 noch vorgesehene Möglichkeit der Herausnahme des ÖPNV<br />

aus dem Anwendungsbereich der Verordnung. Finanzierungs- und Vergabefragen werden<br />

daher nunmehr für den gesamten ÖPNV in Europa weitgehend einheitlich geregelt.<br />

Der Anwendungsbereich der VO 1370/2007 ist sehr weit gefasst. Sie ist immer dann einschlägig,<br />

wenn eine zuständige Behörde (im deutschen Verständnis der ÖPNV-<br />

Aufgabenträger) einen Betreiber mit gemeinwirtschaftlichen ÖPNV-Diensten und / oder


VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 15<br />

ausschließlichen Rechten betraut. Auf die Rechtsform dieser Betrauung kommt es dabei<br />

nicht an. Für alle Formen wird der einheitliche Begriff des öffentlichen Dienstleistungsauftrages<br />

verwandt. Verkürzt gesagt eröffnet damit jede Vereinbarung zwischen Aufgabenträger<br />

und Verkehrsunternehmen über vom Aufgabenträger im öffentlichen Interesse gewünschte<br />

Maßnahmen und einen dafür vom Aufgabenträger gewährten Ausgleich den<br />

Anwendungsbereich der VO 1370/2007.<br />

Die VO 1370/2007 enthält Regeln über bestimmte Mindestinhalte, die jeder öffentliche<br />

Dienstleistungsauftrag aufweisen muss. Diese Mindestinhalte wurden zum größten Teil<br />

nicht neu entwickelt, sondern aus der schon bestehenden Rechtsprechung des EuGH in<br />

Folge der Rechtssache C-280/00 „Altmark Trans“ vom 24.07.2003 übernommen. Erforderlich<br />

sind u.a.:<br />

� Eine klare Definition der vom Betreiber zu erfüllenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen.<br />

� Eine objektive und transparente Aufstellung der Parameter, anhand derer eine Ausgleichsleistung<br />

berechnet wird, sowie eine Darstellung der Art und des Umfangs der<br />

gewährten Ausschließlichkeit.<br />

� Übermäßige Ausgleichsleistungen sind zu vermeiden, insbesondere bei allen direkt<br />

vergebenen Verkehren.<br />

� Eine klare Regelung für die Durchführung der Aufteilung der mit der Dienstleistung in<br />

Verbindung stehenden Kosten (insbesondere für Personal, Infrastruktur, Energie, Wartung<br />

und Instandsetzung, sonstige Anlagen, Fixkosten, angemessene Kapitalrendite).<br />

� Eine klare Regelung der Einnahmeaufteilung bzw. -anrechnung zwischen Aufgabenträger<br />

und Verkehrsunternehmen.<br />

� Eine Darstellung der verbindlichen Qualitätsstandards, sofern solche vereinbart wurden.<br />

� Die Laufzeit von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen ist im Busbereich in der Regel<br />

auf höchstens 10 Jahre beschränkt.<br />

Die VO 1370/2007 sieht einen Vorrang des europäischen Vergaberechts vor. Unterfällt die<br />

Übereinkunft zwischen zuständiger Behörde und Betreiber dem Europäischen Vergaberecht,<br />

so ist dieses anzuwenden. Ist dies nicht der Fall, greift das Vergaberegime der VO<br />

1370/2007. Es sieht als Regelfall die wettbewerbliche Vergabe unter Einhaltung der<br />

Grundsätze von Fairness, Transparenz und Nichtdiskriminierung vor, erlaubt aber unter<br />

bestimmten Voraussetzungen auch die direkte Vergabe.<br />

Zur Erhöhung der Transparenz im ÖPNV enthält die neue Verordnung mehrere Berichtspflichten.<br />

Ab in Kraft treten muss jede zuständige Behörde für ihren Bereich einmal jährlich<br />

einen Gesamtbericht veröffentlichen, aus dem sich die in ihrem Zuständigkeitsbereich bestehenden<br />

gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die für deren Erfüllung ausgewählten<br />

Betreiber und die diesen gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte<br />

ergeben. Der Bericht muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistung, der Qualität und<br />

der Finanzierung des ÖPNV ermöglichen und ggf. Informationen über Art und Umfang der<br />

gewährten Ausschließlichkeit enthalten. Zudem sind beabsichtigte Vergaben, egal ob direkt<br />

oder wettbewerblich, 1 Jahr im Voraus im EU-Amtsblatt zu veröffentlichen. Bei Direktvergaben<br />

ist jeder Interessierte auf Antrag über die Gründe zu informieren.<br />

2.1.4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)<br />

Im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung ist der Berufs- und Marktzugang für<br />

den Linienverkehr mit Bussen und Straßenbahnen im Personenbeförderungsgesetz geregelt.<br />

Dieses kennt zwei Formen der Genehmigungen:


16 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

� Als eigenwirtschaftlich gelten Verkehre, deren Aufwand durch Beförderungserlöse,<br />

Erträge aus gesetzlichen Ausgleichs- und Erstattungsregelungen sowie sonstigen Erträge<br />

im handelsrechtlichen Sinne gedeckt ist (§ 8 Abs. 4 S. 2 PBefG). Auch zuschussbedürftige<br />

Verkehre sind danach eigenwirtschaftlich im Sinne des PBefG, wenn die Zuschüsse<br />

als sonstige Erträge im handelsrechtlichen Sinne angesehen werden können.<br />

� Als gemeinwirtschaftlich gelten Verkehre, die vom Aufgabenträger bestellt und von<br />

diesem bezahlt werden. Diese Verkehre können auferlegt oder vertraglich vereinbart<br />

werden.<br />

Im Bereich der eigenwirtschaftlichen Verkehre können sich Unternehmen um die Genehmigung<br />

bewerben. Gibt es mehr als einen Bewerber, hat die Genehmigungsbehörde<br />

im Rahmen des so genannten Genehmigungswettbewerbs eine Entscheidung zu treffen.<br />

Dem <strong>Nahverkehrsplan</strong> als politischem Gestaltungsakt mit seinen Regelungen zum Verkehrsangebot<br />

kommt dabei eine wesentliche Bedeutung zu.<br />

Im Bereich der gemeinwirtschaftlichen Verkehre ist grundsätzlich eine wettbewerbliche<br />

Vergabe erforderlich. Nach § 8 Abs. 4 PBefG können gemeinwirtschaftliche Verkehre nur<br />

bestellt werden, soweit eine ausreichende Verkehrsbedienung nicht eigenwirtschaftlich<br />

möglich ist. Die (gemeinwirtschaftlich) zu erbringenden Leistungen sind in den Verdingungsunterlagen<br />

des Ausschreibungsverfahrens fixiert und fließen in den zu schließenden<br />

Vertrag ein. In diesem Bereich kann im Rahmen der Vorgaben des § 13a PBefG und der<br />

dazu ergangenen Verordnung ausnahmsweise der Verkehr auch einem Unternehmen<br />

durch Auferlegung übertragen werden.<br />

Ob ein Verkehr eigen- oder gemeinwirtschaftlich erbracht wird, steht nicht von vornherein<br />

fest. Eine Festlegung erfolgt erst mit der Antragstellung, ggf. sogar erst mit der abschließenden<br />

Entscheidung durch die Genehmigungsbehörde. So kann auch während eines<br />

Ausschreibungsverfahrens für einen gemeinwirtschaftlichen Verkehr ein Unternehmen<br />

eine eigenwirtschaftliche Genehmigung erlangen. Umgekehrt ist ein bislang eigenwirtschaftlicher<br />

Verkehr auszuschreiben, wenn die Genehmigungsbehörde feststellt, dass kein<br />

Antragsteller die ausreichende ÖPNV-Bedienung gewährleisten würde und der Aufgabenträger<br />

zu einer Bestellung dieser gemeinwirtschaftlichen Bedienung nach § 13a PBefG<br />

bereit ist.<br />

Am 3.12.<strong>2009</strong> trat die neue EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zum ÖPNV in Kraft, die<br />

u.a. die bisherige Verordnung 1191/69 bezüglich der Gewährung von Ausgleichszahlungen<br />

im ÖPNV ersetzt. Sie gilt unmittelbar und geht somit deutschem Recht<br />

vor. Gleichwohl besteht im nationalen Rechtsrahmen Anpassungsbedarf, weil es ansonsten<br />

zu Regelungswidersprüchen in der Praxis käme. In diesem Zusammenhang ist vor<br />

allem eine Überarbeitung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erforderlich, welches<br />

zuletzt im Rahmen der Regionalisierung an die Europäische Rechtslage angepasst<br />

wurde. Derzeit trifft das nichtreformierte PBefG auf das unmittelbar geltende Europarecht<br />

der VO 1370. Dort, wo beide inhaltlich kollidieren, tritt das PBefG zukünftig hinter das vorrangig<br />

geltende Europarecht zurück.<br />

Damit verliert die im PBefG enthaltene Unterscheidung zwischen eigenwirtschaftlichen<br />

und gemeinwirtschaftlichen Verkehren ab dem 03.12.<strong>2009</strong> zunächst ihre Bedeutung. Sie<br />

diente bisher dazu, den sogenannten „eigenwirtschaftlichen“ ÖPNV von der Anwendung<br />

des sekundären Europarechts, also bis zum 03.12.<strong>2009</strong> der VO 1191/69, auszunehmen.<br />

Die ab dem 03.12.<strong>2009</strong> geltende VO 1370/2007 kennt diese Möglichkeit der<br />

(Teil)Bereichsausnahme nicht mehr. Sie fragt nur noch danach, ob für einen Verkehr<br />

durch den Aufgabenträger Ausgleichszahlungen und / oder ausschließliche Rechte zum<br />

Ausgleich von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gewährt werden. Ist dies der Fall,<br />

so ist es unerheblich, ob es sich bei dem Verkehr nach den Definitionen des PBefG um


VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 17<br />

einen eigen- oder gemeinwirtschaftlichen Verkehr handelt. Die VO 1370/2007 ist in jedem<br />

Fall anzuwenden.<br />

Die Unterscheidung zwischen eigen- und gemeinwirtschaftlichen Verkehren wird im Rahmen<br />

der anstehenden Anpassung des PBefG an die VO 1370/2007 aller Wahrscheinlichkeit<br />

nach wieder aufleben. Dann allerdings als Unterscheidung zwischen sogenannten<br />

„kommerziellen“ und gemeinwirtschaftlichen Verkehren. Als kommerziell und damit außerhalb<br />

der VO 1370/2007 stehende Verkehre werden zukünftig aller Voraussicht nach Verkehre<br />

gelten, die sich aus Fahrgeldeinnahmen und den gesetzlichen Ausgleichsleistungen<br />

nach § 45a PBefG und § 148 SGB IX finanzieren und daneben keine Ausgleichszahlungen<br />

und / oder ausschließlichen Rechte vom Aufgabenträger erhalten.<br />

Auch wenn das PBefG damit zukünftig bis zu einer Anpassung an die VO 1370/2007 an<br />

dieser und anderer Stelle hinter die VO 1370 zurücktreten bzw. europarechtskonform ausgelegt<br />

werden muss, bleibt es doch grundsätzlich das anzuwendende nationale Recht.<br />

Verkehrsunternehmen bedürfen damit für ihren Betrieb auch weiterhin einer Genehmigung<br />

nach dem PBefG, die von der Genehmigungsbehörde erteilt wird. Wer dies ist, wird durch<br />

Landesrecht bestimmt.<br />

Die Genehmigung wird im ÖPNV gemäß § 9 PBefG grundsätzlich für eine bestimmte Linienführung<br />

erteilt. Mit dieser linienbezogenen Betrachtungsweise verbinden sich die Betriebs-<br />

und Fahrplanpflichten sowie die Abgrenzung von dem Verkehrsangebot bereits<br />

vorhandener Unternehmer. Gemäß § 9 Abs. 2 PBefG steht es im pflichtgemäßen Ermessen<br />

der Genehmigungsbehörde, die Genehmigung für eine Linie oder für mehrere Linien<br />

gebündelt zu erteilen. Hauptaspekt hierfür ist die Frage der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsgestaltung<br />

und damit die Möglichkeit, einen Ausgleich zwischen guten und schlechten<br />

ökonomischen Risiken herbeizuführen.<br />

Bewerben sich mehrere Verkehrsunternehmen um eine Liniengenehmigung, hat die Genehmigungsbehörde<br />

eine Auswahlentscheidung zu treffen. Sie kann sich dabei an der<br />

Entscheidung des Aufgabenträgers in einem von diesem durchgeführten Auswahl- oder<br />

Vergabeverfahren orientieren, muss dies aber nicht. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll,<br />

die Vergabeaktivitäten des Aufgabenträgers nach der VO 1370 mit denen der Genehmigungsbehörde<br />

zur Erteilung der Liniengenehmigungen zu verzahnen. Die Möglichkeit<br />

hierzu besteht. Die Genehmigungsbehörde kann durch die Setzung verfahrensleitender<br />

Fristen das Genehmigungsverfahren zeitlich so auf die Vergabeaktivitäten des Aufgabenträgers<br />

abstimmen, dass beide Verfahren nicht miteinander kollidieren und zum gleichen<br />

Ergebnis führen.<br />

2.1.5 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG)<br />

Das Ziel des zum 01.05.2002 in Kraft getretenen Gesetzes ist es, „die Benachteiligung von<br />

behinderten Menschen zu beseitigen […] sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten<br />

Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte<br />

Lebensführung zu ermöglichen“ (BGG § 1).<br />

Diese Vorgabe bezieht sich auch auf den Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs<br />

und ist deshalb zwischenzeitlich in das PBefG integriert worden. In § 8 Abs. 3 PBefG heißt<br />

es dazu: „Der <strong>Nahverkehrsplan</strong> hat die Belange behinderter und anderer Menschen mit<br />

Mobilitätseinschränkungen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des Öffentlichen<br />

Personennahverkehrs eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen; im<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong> werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen<br />

getroffen. Bei seiner Aufstellung sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte<br />

der Aufgabenträger, soweit vorhanden, anzuhören.“ Weiter heißt in<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 1c PBefG, dass der Antrag auf Erteilung von Genehmigungen auf alle Fäl-


18 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

le „eine Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung der möglichst weitreichenden<br />

barrierefreien Nutzung des beantragten Verkehrs entsprechend den Aussagen im <strong>Nahverkehrsplan</strong>“<br />

enthalten soll.<br />

2.2 Organisation des ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

2.2.1 Organisationen der Aufgabenträger<br />

2.2.1.1 Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO)<br />

Zur Erfüllung der nach dem NNVG bestehenden Aufgaben haben 1996 die <strong>Landkreis</strong>e<br />

Cuxhaven, Harburg, <strong>Lüneburg</strong>, Rotenburg (W.), Soltau-Fallingbostel und Stade die Verkehrsgesellschaft<br />

Nord-Ost-Niedersachsen mbH gegründet. Seit dem 01.01.1999 bzw.<br />

01.01.2003 sind die <strong>Landkreis</strong>e Lüchow-Dannenberg und Uelzen ebenfalls Gesellschafter<br />

der VNO. Allerdings haben die <strong>Landkreis</strong>e die Aufgabenträgerschaft behalten, sie liegt<br />

daher nicht bei der VNO.<br />

Die VNO unterstützt die Gesellschafterlandkreise bei allen den ÖPNV betreffenden Fragen<br />

und Aufgaben; insbesondere zählen dazu folgende Tätigkeiten:<br />

� Erarbeitung, Fortschreibung und Koordinierung der Nahverkehrspläne sowie die Bearbeitung<br />

der Prüfaufträge aus den Nahverkehrsplänen<br />

� Planung, Koordinierung und Umsetzung von Nahverkehrskonzepten für die Gesellschafter<br />

� Erarbeitung von Vorschlägen für die Einführung einheitlicher Tarife<br />

� Koordinierung und Kooperation mit den (benachbarten) Verkehrsverbünden (Hamburger<br />

Verkehrsverbund GmbH (HVV), Verkehrsverbund Bremen / Niedersachsen (VBN))<br />

� Vertretung der Gesellschafterlandkreise Harburg, <strong>Lüneburg</strong> und Stade in den Gremien<br />

des HVV<br />

� Durchführung der Verfahren für den Abschluss von Verträgen oder die Erteilung von<br />

Auflagen bei gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen nach § 4 Abs. 4 NNVG und<br />

sonstigen Verkehren<br />

� Wahrung der Nahverkehrsinteressen der Gesellschafter gegenüber den Aufgabenträgern<br />

für den SPNV in Niedersachsen und in den angrenzenden Bundesländern<br />

Organe der VNO sind der Aufsichtsrat, die Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführer.<br />

Im Aufsichtsrat ist jeder <strong>Landkreis</strong> mit zwei Mitgliedern, in der Gesellschafterversammlung<br />

mit drei Mitgliedern vertreten.<br />

2.2.1.2 Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV)<br />

Der Hamburger Verkehrsverbund wurde 1965 als Zusammenschluss von vier Verkehrsunternehmen<br />

im Raum Hamburg gegründet. Im Zuge der Regionalisierung wurde der HVV<br />

1996 umstrukturiert. Aus dem Verbund der Verkehrsunternehmen wurde ein Verbund der<br />

Aufgabenträger des ÖPNV.<br />

Das Verbundgebiet, das sich zunächst überwiegend auf das Staatsgebiet Hamburgs beschränkte,<br />

wurde in der jüngeren Vergangenheit zweimal deutlich erweitert: Zum einen im<br />

Dezember 2002 auf die schleswig-holsteinischen Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn<br />

und Herzogtum Lauenburg, zum anderen im Dezember 2004 auf die niedersächsischen<br />

<strong>Landkreis</strong>e Harburg, <strong>Lüneburg</strong> und Stade. Damit hat sich auch die Anzahl der Gesell-


VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 19<br />

schafter erhöht: Neben den genannten (Land-)Kreisen und Hamburg gehören auch die<br />

Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein dazu.<br />

Zur Erfüllung der verbundbedingten Aufgaben und zur Umsetzung der verkehrspolitischen<br />

Vorgaben bedienen sich die oben genannten Aufgabenträger der HVV GmbH als Regieunternehmen.<br />

Die wichtigsten Arbeitsbereiche sind:<br />

� Verkehrsplanung<br />

� Vorgaben für das Leistungsangebot<br />

� Finanzverwaltung<br />

� Tarif / Marketing<br />

� Organisation und Verträge<br />

Die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV und den SPNV verbleibt im HVV bei den Ländern<br />

und Kreisen / <strong>Landkreis</strong>en.<br />

2.2.2 Organisationen der Verkehrsunternehmen<br />

2.2.2.1 Verkehrsgemeinschaft Nordost-Niedersachsen (VNN)<br />

Die Verkehrsgemeinschaft Nordost-Niedersachsen, der 28 Verkehrsunternehmen in den<br />

<strong>Landkreis</strong>en Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, <strong>Lüneburg</strong>, Rotenburg (W.), Soltau-<br />

Fallingbostel, Stade und Uelzen angehören, hat sich im Oktober 1995 als Gesellschaft<br />

bürgerlichen Rechts konstituiert.<br />

Wichtigste Ziele der VNN sind die Sicherung und der Ausbau des ÖPNV im nordostniedersächsischen<br />

Verkehrsraum. Die Weiterentwicklung des Regionaltarifs ist ebenso<br />

Aufgabe wie die Schaffung von Übergangstarifen zu den benachbarten Kooperationsräumen<br />

des HVV, des VBN und zum SPNV. Vertreten wird die Gemeinschaft durch den Vorstand,<br />

der sich aus Delegierten von derzeit vier Unternehmen zusammensetzt. Wichtigstes<br />

Organ der VNN ist die Gesellschafterversammlung, in der jedes Unternehmen das gleiche<br />

Stimmrecht besitzt. Geschäftsstellen der VNN befinden sich im Hause der Kraftverkehr<br />

Stade GmbH & Co. KG (KVG) in Stade und im Hause der Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe<br />

Elbe-Weser GmbH (EVB) in Zeven.<br />

2.2.2.2 Verkehrsunternehmen im HVV-Gebiet<br />

Die operativen Aufgaben, d. h. der Verkehr auf Schiene, Straße und Wasser sowie die<br />

Betreuung der Kunden, liegen im HVV-Gebiet in der Verantwortung von insgesamt 35<br />

Verkehrsunternehmen. Um Synergieeffekte zu erzielen, werden bestimmte unternehmensintegrierte<br />

Aufgaben zentral von jeweils einem Verkehrsunternehmen für alle wahrgenommen.<br />

Die Verkehrsunternehmen schließen zu diesem Zweck untereinander Geschäftsbesorgungsverträge.<br />

Die Grundlage der Leistungserbringung ist ein Kooperationsvertrag,<br />

der die Rechte und Pflichten in der Zusammenarbeit mit der HVV GmbH regelt. Er<br />

soll das gemeinsame Auftreten aller Unternehmen nach den Zielvorstellungen der Aufgabenträger<br />

im HVV und unter den Bedingungen des Wettbewerbsrechts sicherstellen. Die<br />

wichtigsten Bestandteile der Kooperationsverträge sind die Qualitätsstandards und das<br />

Einnahmenaufteilungsverfahren.


20 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

2.3 Finanzierung des ÖPNV<br />

Zur Finanzierung des straßengebundenen ÖPNV stehen folgende Quellen zur Verfügung:<br />

� Fahrgeldeinnahmen aus Beförderungsentgelten<br />

� Zahlungen des Landes nach § 45a PBefG als Ausgleichsanspruch des Unternehmers<br />

für Beförderungsleistungen im Ausbildungsverkehr<br />

� Zahlungen des Landes nach § 148 SGB IX als Ausgleichsanspruch des Unternehmers<br />

für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten im Personenverkehr<br />

� Zuschussleistungen von kommunalen Gebietskörperschaften für gewünschte Verkehre<br />

oder Tarife<br />

� Finanzhilfen des Landes zur Finanzierung des ÖPNV<br />

2.3.1 Finanzmittel nach dem Regionalisierungsgesetz<br />

Nach dem Regionalisierungsgesetz erhalten die Länder infolge der Übernahme der Aufgabenverantwortung<br />

für den SPNV einen Anteil der Einnahmen des Bundes aus dem Mineralölsteueraufkommen<br />

für den ÖPNV. Nach § 7 RegG ist mit den Mitteln insbesondere<br />

der SPNV zu finanzieren. Sie können aber auch für Verbesserungsmaßnahmen im übrigen<br />

ÖPNV eingesetzt werden.<br />

Bezüglich der Höhe der Regionalisierungsmittel wurden gesetzliche Revisionen vorgenommen,<br />

die im Jahr 2006 zu einer Neufestlegung der Mittel führten. Seit dem Jahr 2008<br />

ist auch wieder eine Dynamisierung von 1,5 % der Bundesmittel vorgesehen.<br />

Gravierend geändert wurden die §§ 5 und 8 RegG. Nach § 5 stehen den Ländern für den<br />

öffentlichen Personennahverkehr aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes voraussichtlich<br />

folgende Beträge jährlich zur Verfügung:<br />

Jahr 2008 <strong>2009</strong> 2010 2011 2012 <strong>2013</strong> 2014<br />

Regionalisierungsmittel<br />

(gesamt) [Mio. €]<br />

6.675,9 6.775,1 6.876,8 6.979,9 7.084,6 7.190,9 7.298,7<br />

Tab. 1: Regionalisierungsmittel der Länder bis 2014<br />

(Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW NDS))<br />

Im § 8 RegG wird in der neuen Fassung im Absatz 1 festgelegt, wie hoch der prozentuale<br />

Anteil für jedes Bundesland an den im § 5 fixierten Mitteln ist. Der Anteil Niedersachsens<br />

beläuft sich auf 8,59 %. Für die Jahre 2008 und <strong>2009</strong> ist eine Aufstockung durch das Land<br />

Niedersachsen in Höhe von jeweils 15 Mio. € beschlossen. Die Auswirkungen der Änderung<br />

des Regionalisierungsgesetzes für das Land Niedersachsen verdeutlicht die folgende<br />

Tabelle:<br />

Jahr 2008 <strong>2009</strong> 2010 2011 2012 <strong>2013</strong> 2014<br />

Reg.-Mittel [Mio. €] 573,4 582,0 590,7 599,6 608,6 617,7 627,0<br />

Aufstockung Land [Mio. €] 15,0 15,0 - - - - -<br />

Gesamt [Mio. €] 588,4 597,0 590,7 599,6 608,6 617,7 627,0<br />

Tab. 2: Voraussichtliche Regionalisierungsmittel des Landes Niedersachsen bis 2014<br />

(Quelle: MW NDS und Berechnungen VNO)


VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 21<br />

Die Finanzmittel werden in Niedersachsen von der Landesnahverkehrsgesellschaft<br />

(LNVG) verwaltet. Sie werden für die Finanzierung des SPNV und von Infrastrukturmaßnahmen<br />

verwendet. Auf Antrag finanziert die LNVG per Erlass Einzelmaßnahmen. Eine<br />

Richtlinie dazu oder ein Rechtsanspruch existiert nicht.<br />

2.3.2 Finanzmittel nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz<br />

Die Finanzierung des ÖPNV ist in § 7 des NNVG geregelt. In den Absätzen 1 – 3 finden<br />

sich zunächst die Regelungen für die SPNV-Aufgabenträger, d. h. das Land, die Region<br />

Hannover und den Zweckverband „Großraum Braunschweig“.<br />

Nach § 7 Abs. 4 erhalten die Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV, d. h. die<br />

<strong>Landkreis</strong>e und kreisfreien Städte, zur Abdeckung von Verwaltungskosten einschließlich<br />

der Kosten für die Erstellung von Nahverkehrsplänen jährlich 1,00 € je Einwohner, mindestens<br />

jedoch 100.000 €.<br />

Es zeigte sich jedoch früh, dass die kommunalen Aufgabenträger nur mit einer Verwaltungskostenpauschale<br />

und ohne weitere finanzielle Unterstützung des Landes nicht in der<br />

Lage waren, ihrer Aufgabenverantwortung für den Busverkehr angemessen gerecht zu<br />

werden. Dies hatte zur Folge, dass eine Vielzahl der in den Nahverkehrsplänen verankerten<br />

Vorschläge zur Verbesserung des ÖPNV wegen der begrenzten finanziellen Ressourcen<br />

nicht umgesetzt werden konnten. Zum 01.01.2005 hat darum das Land Niedersachsen<br />

das NNVG geändert und die Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV mit<br />

zusätzlichen Mitteln ausgestattet: Nach § 7 Abs. 5 erhalten sie anteilig Finanzmittel, die<br />

das Land nach dem Regionalisierungsgesetz erhält. Diese Anteile werden zu zwei Dritteln<br />

nach der Einwohnerzahl und zu einem Drittel nach dem Flächenanteil berechnet. Im Absatz<br />

7 wird festgelegt, für welche Maßnahmen diese Mittel zu verwenden sind:<br />

� Investitionen in die Verbesserung des ÖPNV einschließlich des Neu- und Ausbaus von<br />

Bushaltestellen<br />

� Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger<br />

� Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden einschließlich<br />

des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten<br />

� Abdeckung von Betriebskostendefiziten im ÖPNV, soweit der Aufgabenträger ergänzende<br />

Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat<br />

� Förderung der Vermarktung und Verbesserung der Fahrgastinformation<br />

� Durchführung von Verkehrserhebungen<br />

Nach Absatz 8 gewährt das Land – nach Maßgabe von Richtlinien des Fachministeriums –<br />

auf Grundlage der Nahverkehrspläne<br />

� Zuwendungen für Investitionen aus den Mitteln nach § 3 Absatz 1 des Entflechtungsgesetzes<br />

und<br />

� Zuwendungen, insbesondere zur Investitionsförderung, aus den Finanzmitteln, die das<br />

Land nach dem Regionalisierungsgesetz erhält.<br />

Nach Abs. 9 haben die Aufgabenträger dem Land die zweckentsprechende Verwendung<br />

der Finanzmittel nachzuweisen.


22 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

2.3.3 Finanzmittel nach dem Entflechtungsgesetz<br />

Im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) hat der Bund bis zum<br />

Jahre 2006 den Ländern Finanzhilfen zur Verfügung gestellt, die für Investitionen zur Verbesserung<br />

der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden vorgesehen waren.<br />

Mit den grundsätzlichen Änderungen im Zuge der Föderalismusreform sind auch die Bund-<br />

Länder-Mischfinanzierungen, wie im GVFG vorhanden, entflochten worden. Daher liefen im<br />

GVFG die bislang in die sogenannten „Landesprogramme“ fließenden Bundesfinanzhilfen<br />

im Jahr 2006 aus. Stattdessen erhalten die Länder ab 2007 gemäß dem Entflechtungsgesetz<br />

(EntflechtG) Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt in Höhe von jährlich 1.335,5 Mio. €;<br />

davon erhält Niedersachsen einen Anteil von 9,248 %, so dass den Gemeinden jährlich<br />

123,5 Mio. € zur Verfügung stehen. Bei den Fördermaßnahmen ist eine Komplementärfinanzierung<br />

durch Länder und Gemeinden nicht mehr zwingend erforderlich.<br />

Die Beträge sind weiterhin zweckgebunden für die bisherigen Finanzierungstatbestände<br />

zu verwenden, d. h. für investive Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse<br />

in den Gemeinden. Genaue Förderkriterien und Fördervoraussetzungen (§§ 2,3 GVFG alt)<br />

werden nicht mehr vorgegeben.<br />

Die Laufzeit des Entflechtungsgesetzes ist bis zum 31.12.2019 begrenzt. Die Mittelzuweisungen<br />

in der genannten Höhe sind bis zum Jahresende <strong>2013</strong> festgeschrieben; danach<br />

prüfen Bund und Länder gemeinsam, in welcher Höhe die Beträge für den Zeitraum vom<br />

01.01.2014 bis zum 31.12.2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und<br />

erforderlich sind.<br />

2.3.4 Ausgaben für den ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

2.3.4.1 Ausgaben des <strong>Landkreis</strong>es im Bereich ÖPNV<br />

Für die Finanzierung des ÖPNV standen bzw. stehen dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> im Zeitraum<br />

von 2007 bis <strong>2013</strong> nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz folgende Finanzmittel<br />

zur Verfügung:<br />

Jahr 2007 2008 <strong>2009</strong> 2010 2011 2012 <strong>2013</strong><br />

NNVG §7 (4) 175.615 175.970 176.507 178.272* 180.055* 181.855* 183.674*<br />

NNVG §7 (5) 606.434 624.838 636.238 645.782 655.468 665.300 675.280<br />

Gesamt 782.049 800.808 812.745 824.054* 835.523* 847.155* 858.954*<br />

Tab. 3: Finanzmittel nach dem NNVG für den ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> 2007 – <strong>2013</strong><br />

(Quelle: MW NDS und <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>)<br />

* Schätzung<br />

Neben diesen Mitteln setzt der <strong>Landkreis</strong> eigene Mittel ein, um das heutige ÖPNV-<br />

Angebot zu finanzieren. Im Einzelnen werden die Mittel für folgende Bereiche eingesetzt:<br />

� Schülerbeförderung<br />

Die Kosten für die dem <strong>Landkreis</strong> gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Schülerbeförderung<br />

setzen sich aus drei Blöcken zusammen:<br />

� Kosten für den Kauf von Fahrkarten für Listenschüler, d. h. für alle Schüler, für die<br />

der <strong>Landkreis</strong> eine Beförderungspflicht hat.


VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 23<br />

� Kosten für Zahlungen im Rahmen des Freistellungsverkehrs, d. h. für sämtliche<br />

schulbezogene Fahrten, die nach Freistellungsverordnung (FVO) genehmigt und in<br />

der Regel nicht für Dritte zugänglich sind (z. B. Behindertenbeförderung) sowie Kosten<br />

für Mietwagenbeförderung (z. B. im Amt Neuhaus).<br />

� Kostenerstattung Privatbeförderung<br />

� Verbesserungsmaßnahmen ÖPNV und Ausgleichszahlungen<br />

Die Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV betreffen die Schnellbuslinien 5100,<br />

5200, 5300 und 5700. Diese Linien werden bezuschusst, um das Angebot auf dem gewünschten<br />

Niveau zu halten. Weitere Verbesserungen ergeben sich durch zusätzlich<br />

vom <strong>Landkreis</strong> bestellte Fahrten auf schulbezogenen Linien, um die Belange der Schülerbeförderung<br />

zu berücksichtigen.<br />

Neben der Bezuschussung der vorstehend genannten Leistungen gleicht der <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Lüneburg</strong> den Verkehrsunternehmen HVV-bedingte Tarifmindereinnahmen aus: Da der<br />

früher angewendete VNN-Regionaltarif in der Regel über dem HVV-Tarif lag, reduzierten<br />

sich mit der Verbunderweiterung auf Seiten der Verkehrsunternehmen die Fahrgeldeinnahmen.<br />

Diese sogenannten Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste,<br />

die dauerhaft anfallen, werden den Unternehmen vom <strong>Landkreis</strong> ausgeglichen.<br />

� ASM-Verkehr<br />

Der <strong>Landkreis</strong> trägt außerdem die nicht durch Fahrgeldeinnahmen gedeckten Kosten<br />

beim landkreisweiten Anruf-Sammel-Mobil (ASM).<br />

� <strong>Lüneburg</strong>er Heide-Radbus<br />

Der <strong>Landkreis</strong> übernimmt knapp 45 % der Betriebskosten, die im Rahmen des dreimonatigen<br />

saisonalen Betriebs des Heide-Radbusses entstehen. Die restlichen Kosten übernehmen<br />

die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> (ca. 45 %) und die Samtgemeinde Amelinghausen (ca.<br />

10 %).<br />

� Subventionierung der Tarife der Fähre „Amt Neuhaus“<br />

Den Betreibern der Fähre „Amt Neuhaus“ wird seit dem 01.01.2008 auf jede kombinierte<br />

Monatskarte (eine Person und ein Pkw) ein Betrag in Höhe von 20 € erstattet. Außerdem<br />

wurde der Nachlass für Firmen und Gewerbebetriebe um 10 % erhöht. Dieser<br />

Unterschiedsbetrag wird den Fährbetreibern ebenfalls erstattet.<br />

� Fahrgastinformation<br />

� Connect (elektronische Fahrplanauskunft) – anteilige Finanzierung<br />

� HVV-Haltestellen-Modernisierung<br />

Im Rahmen der Verbunderweiterung wurde beschlossen, die alten Haltestellenmasten<br />

und -tafeln in den drei <strong>Landkreis</strong>en Harburg, <strong>Lüneburg</strong> und Stade zu modernisieren und<br />

dem HVV-Standard anzupassen. Dies umfasste das Aufstellen neuer Masten mit Haltestellenschild<br />

(mit H-Symbol, Name der Haltestelle sowie Liniennummern aller dort verkehrenden<br />

Linien) und Aushangkästen für Fahrpläne und HVV-Tarifinformationen. Die<br />

Kosten für diese Maßnahme wurden zu 70 % vom Land Niedersachsen getragen, die<br />

übrigen 30 % übernahmen die <strong>Landkreis</strong>e. Weitere Folgekosten fallen nicht an.<br />

� HVV GmbH und VNO mbH<br />

anteilige Finanzierung der Personal- und Sachkosten


24 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Die Zahlungen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> im Jahr 2008 sind folgender Tabelle zu entnehmen:<br />

Position Summe im Jahr 2008<br />

� Schülerbeförderung<br />

8.202.711 €<br />

� Verbesserungsmaßnahmen ÖPNV und Ausgleichszahlungen<br />

� ASM-Verkehr (Betriebskostenzuschuss)<br />

� Heide-Radbus<br />

10.174 €<br />

(Betriebskostenzuschuss)<br />

� Subventionierung der Fährtarife Fähre „Amt Neuhaus“<br />

25.230 €<br />

� HVV-Haltestellen-Modernisierung<br />

� Zahlungen an LNVG<br />

(Investitionen wg. HVV-Erweiterung)<br />

� Umlagezahlungen HVV GmbH und VNO mbH (einschl. Connect)<br />

� Gutachterkosten<br />

86.100 €<br />

60.319 €<br />

133.806 €<br />

26.972 €<br />

Gesamtausgaben des LK <strong>Lüneburg</strong> 8.545.312 €<br />

Tab. 4: Übersicht Zahlungen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> im Bereich ÖPNV<br />

(Quelle: <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>)<br />

Neben den o. a. Zahlungen leitet der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> einen Teil der Mittel, die er als<br />

Aufgabenträger nach dem NNVG erhält, an die Stadt als lokalen Aufgabenträger für den<br />

Stadtverkehr <strong>Lüneburg</strong> weiter (= 0,50 € / Einwohner).<br />

2.3.4.2 Ausgaben der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> und einzelner Gemeinden im Bereich ÖPNV<br />

Die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> sowie einzelne Gemeinden stellen ebenfalls Mittel zur Finanzierung<br />

des lokalen ÖPNV zur Verfügung:<br />

� Die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> bezuschusst das ASM in der Stadt sowie Angebotsverbesserungen<br />

im <strong>Lüneburg</strong>er Stadtbusverkehr.<br />

� Die Gemeinden Adendorf, Barendorf, Reppenstedt und Vögelsen bezuschussen ebenfalls<br />

das erweiterte ASM-Angebot in ihren Gemeinden.<br />

� Auch Investitionen in die Infrastruktur des ÖPNV werden von der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong><br />

und Gemeinden aus Eigenmitteln getätigt, die teilweise durch Mittel aus dem Entflechtungsgesetz<br />

aufgestockt werden.


VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 25<br />

2.4 Bevölkerungsentwicklung und Demografischer Wandel<br />

Für Niedersachsen liegen mehrere Untersuchungen zur Bevölkerungsentwicklung und<br />

zum Thema „Demografischer Wandel“ vor:<br />

� Niedersächsischer Landtag: Bericht der Enquete-Kommission „Demografischer Wandel –<br />

Herausforderung an ein zukunftsfähiges Niedersachsen“, 2007<br />

� Bertelsmann-Stiftung: Demografiebericht. Ein Baustein des Wegweisers Demografischer<br />

Wandel<br />

� Niedersächsisches Institut f. Wirtschaftsforschung (NIW): LTS-Bevölkerungsprognose, 2006<br />

2.4.1 Prognosen und Berechnungen zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung<br />

2.4.1.1 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Stat. Bundesamtes<br />

Die aktuelle 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes<br />

(StBA), die auf Länderebene eine Vorausschau bis zum 31.12.2050 ermöglicht, geht davon<br />

aus, dass nach einer langen Wachstumsperiode mit 8,0 Mio. Personen der höchste Bevölkerungsstand<br />

in Niedersachsen bereits im Jahr 2004 erreicht worden war. Entsprechend wird im<br />

gesamten Prognosezeitraum (2005 bis 2050) mit einem kontinuierlichen Bevölkerungsrückgang<br />

um knapp 1,5 Mio. Menschen auf 6,5 Mio. Einwohner im Jahr 2050 gerechnet. Zu berücksichtigen<br />

ist dabei, dass diese Entwicklung in den einzelnen <strong>Landkreis</strong>en und kreisfreien<br />

Städten Niedersachsens nicht gleichmäßig verläuft, sondern es in bestimmten Regionen noch<br />

zu Bevölkerungszuwächsen kommen kann (s. u.).<br />

2.4.1.2 LTS-Bevölkerungsprognose des Nds. Instituts für Wirtschaftsforschung<br />

Das Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung geht in seiner aktuellen Bevölkerungsprognose<br />

2005 bis 2020 ebenfalls von deutlich ungünstigeren Entwicklungstendenzen<br />

aus als bisher angenommen. Das NIW hat verschiedene Varianten berechnet, die jedoch<br />

alle zu dem Ergebnis kommen, dass langfristig ein Rückgang der Einwohnerzahlen<br />

in Niedersachsen unausweichlich ist, weil die Anzahl der Sterbefälle die Anzahl der Geburten<br />

übersteigt und die Wanderungsgewinne sich stärker als erwartet abschwächen. Dabei<br />

ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Bevölkerungsentwicklung in den <strong>Landkreis</strong>en<br />

und teilweise auch innerhalb einzelner <strong>Landkreis</strong>e unterschiedlich verläuft. Vor allem im<br />

westlichen Niedersachsen und im südlichen Hamburger Umland ist weiterhin mit einer positiven<br />

Bevölkerungsentwicklung zu rechnen. Für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> prognostiziert<br />

das NIW bis zum Jahr 2020 noch einen Zuwachs in Höhe von ca. 9 %.<br />

2.4.1.3 Bevölkerungsvorausschätzung des Nds. Landesamtes für Statistik<br />

Die Entwicklung der Bevölkerung auf <strong>Landkreis</strong>ebene wird vom Niedersächsischen Landesamt<br />

für Statistik (NLS) im Rahmen einer sogenannten Bevölkerungsvorausschätzung<br />

bis zum Jahr 2020 prognostiziert. Diese Bevölkerungsvorausschätzung basiert noch auf<br />

der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes und<br />

geht von einem bundesweiten jährlichen Wanderungsgewinn von 100.000 Personen, einer<br />

konstanten Geburtenrate von 1,4 Kindern je Frau sowie einer leichten Zunahme der Lebenserwartung<br />

aus.<br />

Für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> ist in dieser Bevölkerungsvorausschätzung bis zum Jahr<br />

2020 ein Bevölkerungswachstum von ca. 16 % im Vergleich zum Jahr 2004 angegeben,<br />

so dass dann knapp über 200.000 Menschen im <strong>Landkreis</strong> wohnen würden. Dieser hohe


26 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Zuwachs wird nach Einschätzung des NLS überwiegend durch Wanderungsgewinne erzielt<br />

werden. Da diese Bevölkerungsabschätzung allerdings noch auf der 10. und nicht der<br />

aktuellen 11. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung aufsetzt, die die allgemeine<br />

Entwicklung in den kommenden Jahren deutlich negativer beschreibt, ist fraglich, ob das<br />

angegebene Wachstum von ca. 16 % im <strong>Landkreis</strong> tatsächlich erreicht werden wird.<br />

2.4.2 Auswirkungen der prognostizierten Entwicklungen<br />

Allen Analysen und Prognosen ist gemeinsam, dass sie für die demografische Entwicklung<br />

in den nächsten Jahrzehnten drei Haupteinflussgrößen benennen:<br />

� Niedrige Geburtenhäufigkeit<br />

� Hohe und weiter steigende Lebenserwartung<br />

� Zu- und Abwanderung<br />

Während die Geburtenhäufigkeit und die Lebenserwartung in den niedersächsischen<br />

Kommunen in der Regel sehr ähnliche Tendenzen aufweisen, sind die Wanderungsbewegungen<br />

teilweise recht unterschiedlich. Einen nennenswerten Wanderungsgewinn werden<br />

zukünftig nur noch einige <strong>Landkreis</strong>e im südlichen Hamburger und im westlichen Bremer<br />

Umland haben, die weiterhin vom Suburbanisierungstrend dieser Metropolen profitieren<br />

können und vor allem jüngere Menschen anziehen werden. Dies trifft auch auf den <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Lüneburg</strong> zu, dessen Bevölkerung nach allen o. g. Prognosen und Berechnungen in<br />

der Gesamtheit zunächst noch wachsen wird.<br />

Dagegen haben die weiter von den Arbeitsmarktzentren entfernt liegenden Landesteile<br />

eine deutlich ungünstigere demografische Entwicklung zu erwarten, die letztendlich dazu<br />

führen wird, dass diese ohnehin bereits strukturschwachen Gebiete noch weiter geschwächt<br />

werden.<br />

Schrumpfung und Wachstum liegen auch innerhalb eines <strong>Landkreis</strong>es häufig eng beieinander.<br />

So wachsen insbesondere <strong>Landkreis</strong>teile, die näher an den Arbeitsmarktzentren<br />

gelegen sind und daher eine höhere Zuwanderungsattraktivität für junge Menschen besitzen.<br />

Ein weiterer Einflussfaktor ist der Suburbanisierungstrend, der bereits in der Vergangenheit<br />

dazu geführt hat, dass sich wohnungsmarktbedingt das Umland vieler kleiner und<br />

größerer Zentren sehr viel günstiger entwickelt hat als das Zentrum selbst. Inwieweit sich<br />

dieser Trend fortsetzen wird, ist allerdings ungewiss; erste Anzeichen deuten darauf hin,<br />

dass die Zentren aufgrund der besseren Versorgungsstrukturen wieder vermehrt an Attraktivität<br />

als Wohnungsstandort gewinnen.<br />

Diese unterschiedlichen Entwicklungsdynamiken lassen sich auch im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

nachweisen. Während nach dem Demografie-Bericht der Bertelsmann-Stiftung die Hansestadt<br />

<strong>Lüneburg</strong> sowie in erster Linie die direkt angrenzenden Gemeinden auch zukünftig<br />

noch wachsen werden, gilt dies z. B. für die peripherer gelegene Samtgemeinde<br />

Dahlenburg sowie das Amt Neuhaus nicht. Hier ist bereits in den kommenden Jahren von<br />

stagnierenden bzw. rückläufigen Zahlen auszugehen. Eine Übersicht über die Bevölkerungsentwicklung<br />

in den Kommunen des <strong>Landkreis</strong>es gibt die folgende Abbildung:


VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 27<br />

Einwohner<br />

80.000<br />

70.000<br />

60.000<br />

50.000<br />

40.000<br />

30.000<br />

20.000<br />

10.000<br />

0<br />

Stadt <strong>Lüneburg</strong><br />

Bleckede<br />

Prognose Bevölkerungsentwicklung 2006 - 2020<br />

Adendorf<br />

Amt Neuhaus<br />

Amelinghausen<br />

Bardowick<br />

Abb. 1: Prognose Bevölkerungsentwickung 2006 - 2020<br />

(Quelle: Bertelsmann-Stiftung: Demografiebericht.)<br />

Dahlenburg<br />

Gellersen<br />

Ilmenau<br />

Ostheide<br />

Scharnebeck<br />

Unabhängig von Zu- und Abwanderungstendenzen und der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung<br />

wird der Demografische Wandel eine weitere entscheidende Veränderung mit<br />

sich bringen: Der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung wird kontinuierlich<br />

ansteigen. Diese Tendenz wird sich auch im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> abzeichnen: So wird sich<br />

– verglichen mit dem Jahr 2003 – bis zum Jahr 2020 die Anzahl der 60- bis 79-Jährigen<br />

nach der Prognose des NLS um knapp 19 % erhöht haben. Die Veränderung der Personenzahl<br />

in der Altersgruppe der 80-Jährigen und Älteren wird ebenfalls nach der Vorausschätzung<br />

des NLS sogar noch weitaus deutlicher ausfallen: Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> kann<br />

mit einer Zunahmen von gut 44 % bis zum 31.12.2020 gegenüber dem 31.12.2003 gerechnet<br />

werden.<br />

2.4.3 Herausforderungen für Verkehr und Mobilität<br />

Der im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> langfristig eintretende Bevölkerungsrückgang sowie der sich<br />

heute bereits abzeichnende Wandel der Altersstruktur bringen (besonders in ländlichen<br />

Regionen) für zahlreiche Angebote der öffentlichen und privaten Daseinsvorsorge räumliche<br />

Konzentrationsprozesse mit sich, die sich aus Gründen der Auslastung stärker an<br />

Nutzerzahlen als an der Länge der Wege, die zurückgelegt werden müssen, orientieren.<br />

Inwieweit diese Entwicklung zukünftig zu einer Erhöhung oder Verringerung des Verkehrsaufkommens<br />

führen wird, ist offen. Unstrittig ist jedoch die allgemeine Zunahme der<br />

individuellen Mobilitätsbedürfnisse, die vor allem von den nicht automobilen Bevölkerungsgruppen<br />

immer schwerer bewältigt werden kann. Die Sicherung des Mobilitätsangebots<br />

für alle Bevölkerungsgruppen ist darum eine wichtige Herausforderung der Zukunft.<br />

2006<br />

2010<br />

2015<br />

2020


28 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Der ÖPNV in ländlichen Gebieten ist in diesem Zusammenhang mit einem sich selbst verstärkenden<br />

Problem konfrontiert: Sinkende Bevölkerungszahlen und damit einhergehend geringere<br />

Fahrgastzahlen führen zu einer Angebotsreduzierung, die wiederum zu einer weiteren Abnahme<br />

der Fahrgastzahlen führt, wodurch die Wirtschaftlichkeit der Systeme zunehmend geschwächt<br />

wird. Zu berücksichtigen ist ferner, dass der ÖPNV im ländlichen Raum überwiegend<br />

durch die Schülerbeförderung finanziert wird. Der durch den Demographischen Wandel<br />

zu erwartende Rückgang der Schülerzahlen wirkt sich unmittelbar auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit<br />

des ÖPNV-Angebotes aus. Schließlich ist zu beachten, dass Konzentrationsprozesse<br />

im ländlichen Raum erheblich komplexere Wegeketten zwischen den Wohn-, Arbeits-,<br />

Versorgungs- und Freizeitstätten bewirken. Solche Wegeketten lassen sich jedoch immer weniger<br />

in einem zeitlich vertretbaren Maß mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigen, wodurch<br />

die Nachfrage nach ÖPNV-Angeboten voraussichtlich weiter sinken wird.<br />

Inwieweit es dem ÖPNV gelingen wird, angesichts der hier skizzierten Problemlage von<br />

den zunehmenden Mobilitätsbedürfnissen und der steigenden Anzahl älterer Menschen zu<br />

profitieren, wird maßgeblich von der jeweiligen Ausgestaltung der Angebote abhängen.<br />

Ein wesentlicher Handlungsansatz könnte hierbei das Angebot von Mobilitätskonzepten<br />

sein, die sowohl zeitlich als auch räumlich flexibel und anpassungsfähig gestaltet sind.<br />

Gemeint sind damit alternative Bedienungskonzepte, die mit kleinen Fahrzeugen ohne<br />

feste Linien- und Fahrplanbindung eine flexible Versorgung gewährleisten können. Hierzu<br />

gehören Rufbusse und Sammeltaxis, Bürgerbusse und Dorfmobile, Event- und Mitnahmeverkehre<br />

(Theaterbusse, Event-Shuttle, Tourismusverkehre) sowie Mitfahrzentralen.<br />

Entsprechende Angebote können im ländlichen Raum eine sinnvolle Ergänzung zum klassischen<br />

liniengebundenen ÖPNV darstellen und zudem Anbindungsfunktionen zum bestehenden<br />

Linienverkehr übernehmen. Weitere Handlungsansätze für die ÖPNV-Anbieter<br />

bestehen in folgenden Bereichen:<br />

� barrierefreie Gestaltung der Angebote,<br />

� Schaffung leicht wahrnehmbarer und verständlicher Informationsangebote,<br />

� sichere und qualitativ hochwertige Gestaltung der Fahrzeuge und Haltepunkte.<br />

Auch der Bau von sicheren Fahrradabstellanlagen bzw. B&R-Anlagen an Haltestellen<br />

kann dazu beitragen, die kombinierte Nutzung von Fahrrad und ÖPNV attraktiver zu gestalten<br />

und so eine zusätzliche Nachfrage zu generieren.<br />

Da die Mobilitätsbedürfnisse über die Grenzen einzelner <strong>Landkreis</strong>e hinaus reichen, kommt<br />

der Zusammenarbeit zwischen den <strong>Landkreis</strong>en im Bereich der Verkehrs- und Mobilitätsplanung<br />

eine wachsende Bedeutung zu. Optimierungsmöglichkeiten ergeben sich hierbei durch:<br />

� Abstimmung der Netzpläne und Koordination der unterschiedlichen Verkehrsmittel auf<br />

Schiene und Straße,<br />

� Zusammenlegung von Verkehrsunternehmen,<br />

� Ausbau von geeigneten (internetbasierten) Informationssystemen, die den Vertrieb von<br />

Mobilitätsangeboten aus einer Hand bieten.<br />

Über die bisher aufgeführten Handlungsansätze hinaus wird abschießend von der Enquete-Kommission<br />

die Empfehlung gegeben, zur effizienteren und kostensparender Abwicklung<br />

der Schülerbeförderung stärker als bislang erfolgt gestaffelte Anfangs- und Endzeiten<br />

zwischen den Schulstandorten einzuführen. Das Beförderungsaufkommen könnte dadurch<br />

zeitlich entzerrt werden, wodurch sich der notwendige Einsatz von Fahrzeugen und Personal<br />

deutlich reduzieren ließe.


VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 29<br />

2.5 Entwicklung der Mobilität als Rahmenbedingung für den ÖPNV<br />

Für die Einschätzung der gegenwärtigen (und künftigen) Nutzung des ÖPNV und der Entwicklung<br />

der Mobilität liegen zwei aktuelle Studien vor:<br />

� Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (infas) / Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung<br />

(DIW): Mobilität in Deutschland. Ergebnisbericht Hamburger Verkehrsverbund,<br />

2006<br />

� Intraplan Consult GmbH (ITP) / Beratergruppe Verkehr + Umwelt GmbH (BVU): Prognose<br />

der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen 2025, 2007<br />

In der Zusammenschau der beiden Studien ergeben sich Hinweise darauf, wie sich die<br />

Rahmenbedingungen für den ÖPNV in den nächsten Jahren entwickeln werden und wie<br />

diese den modal split zwischen ÖPNV und MIV beeinflussen.<br />

2.5.1 Mobilität und Modal Split im HVV-Verbundgebiet<br />

Die Studie „Mobilität in Deutschland“ analysiert im Teil „Ergebnisbericht Hamburger Verkehrsverbund“<br />

die Nutzung von MIV und ÖPNV im HVV-Verbundgebiet und gibt Aufschluss<br />

darüber, wie welche Verkehrsmittel in Hamburg und im Umland von den Bürgerinnen<br />

und Bürgern genutzt werden. Die wesentlichen Erkenntnisse der Studie in einem kurzen<br />

Überblick:<br />

� In der Stadt Hamburg liegt der durchschnittliche Wert bei 0,8 Autos pro Haushalt, im<br />

Umland bei 1,3 Pkw pro Haushalt.<br />

� Rund 25 % der Wege entfallen auf den Bereich Arbeit oder Ausbildung. Gut 30 % der<br />

Wege zählen zum Bereich Freizeit, weitere 22 % sind Einkaufswege. Private Erledigungen<br />

umfassen einen Anteil von 13 %, während in der Kategorie „Bringen und Holen von<br />

Personen“ ein Anteil von 7 % ermittelt wurde.<br />

� Zunahmen in der Verkehrsleistung sind in den Bereichen Einkaufs- und Freizeitverkehr<br />

zu verzeichnen.<br />

� In der Stadt Hamburg nutzen rund 30 % der Einwohner (ab 14 Jahre) den ÖPNV fast<br />

täglich oder täglich, im Umland dagegen nur 10 %.<br />

� Der modal split zwischen den einzelnen Verkehrsmitteln stellt sich wie folgt dar: In der<br />

Stadt Hamburg werden 19 % aller Wege mit dem ÖPNV zurückgelegt (einschl. Fußwege),<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> sind es 7 %, in den <strong>Landkreis</strong>en Harburg und Stade 9 bzw. 6 %.<br />

� Die attraktivere ÖPNV-Versorgung in der Stadt Hamburg führt zu einem deutlich höheren<br />

Zeitkartenanteil als im Umland, wo er lediglich bei 12 % liegt, während in Hamburg<br />

34 % erreicht werden.<br />

� Ein deutliches Gefälle zwischen der Stadt Hamburg und dem Umland besteht auch in<br />

Bezug auf die Frage nach der Erreichbarkeit der Ziele. Während die üblichen Ziele in<br />

der Stadt Hamburg sowohl mit dem ÖPNV wie auch mit dem privaten Pkw zu knapp<br />

80 % gut oder sehr gut zu erreichen sind, stellt sich die Situation im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

anders dar: Während die Ziele mit dem Pkw fast immer, d. h. zu über 90 %, gut oder<br />

sehr gut erreicht werden können, ist dies mit dem ÖPNV nur in 43 % aller Fälle möglich<br />

(<strong>Landkreis</strong> Harburg 40 %; <strong>Landkreis</strong> Stade 38 %).<br />

� Nach Ansicht der Gutachter ist die Entscheidung pro oder contra Auto primär von den<br />

Mobilitätsbedürfnissen geprägt, z.B. durch die notwendige Flexibilität bei der Bewältigung<br />

des täglichen Arbeitsweges. An zweiter Stelle folgt allerdings die „Eigendynamik“<br />

des Pkw: Einmal angeschafft erleichtert er viele Wege und steigert so die Gesamtmobilität.


30 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

2.5.2 Prognose der Mobilitätsentwicklung in Deutschland 2004 – 2025<br />

Die Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen beschreibt die wahrscheinliche<br />

Entwicklung der Mobilität und des modal splits in Deutschland bis zum Jahr 2025.<br />

Folgende Annahmen liegen der Prognose zu Grunde:<br />

� Die Bevölkerungszahl Deutschlands sinkt von 82,5 Mio. im Jahr 2004 auf 81,7 Mio. im<br />

Jahr 2025. Dabei wird die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren um 16 %<br />

stark sinken. Die Zahl der Einwohner im Alter von über 18 Jahren, die so genannte<br />

„fahrfähige Bevölkerung“, wird dagegen mit 2 % noch etwas steigen.<br />

� Innerhalb der erwachsenen Bevölkerung nimmt die Zahl der Einwohner im Alter von 18<br />

bis 60 Jahren um 8 % ab, die der älteren Personen (über 60 Jahre) dagegen mit 26 %<br />

weit überdurchschnittlich zu.<br />

� Die Zahl der Schüler wird im Prognosezeitraum um 19 % sinken, die der Studenten um<br />

15 % steigen. Für die Zahl aller Auszubildenden, die vor allem für den ÖPNV eine hohe<br />

Bedeutung hat, ergibt sich ein Rückgang um 14 %.<br />

� Für das Angebot im Eisenbahnverkehr werden spürbare Fahrtzeitverkürzungen zu<br />

Grunde gelegt.<br />

� Im Hinblick der Verkehrsmittelnutzerkosten des Personenverkehrs wurde für alle Verkehrsarten<br />

mit Ausnahme des Luftverkehrs, also für den Individual-, den Eisenbahn-<br />

und den öffentlichen Straßenverkehr, ein Anstieg um real 1 % pro Jahr angenommen.<br />

� Die Pkw-Dichte erhöht sich von 671 auf 737 Pkw pro 1.000 Einwohner, d. h. um 10 %.<br />

Infolge der noch leicht steigenden Zahl der Erwachsenen sowie einer zunehmenden<br />

Zweitwagen-Ausstattung wächst der Pkw-Bestand etwas stärker, von 45,4 Mio. auf 51,1<br />

Mio. Fahrzeuge (= 13 %).<br />

2.5.2.1 Gesamtergebnis nach Verkehrsarten<br />

Im motorisierten Personenverkehr wächst das Verkehrsaufkommen zwischen 2004 und<br />

2025 von 68,5 Mrd. auf 73,4 Mrd. Fahrten (= 7,1 %). Die Verkehrsleistung erhöht sich aufgrund<br />

des überproportional wachsenden Fernverkehrs und steigender Fahrtweiten deutlich<br />

stärker, nämlich von 1.161 Mrd. Personenkilometer (Pkm) in 2004 auf 1.368 Mrd. Pkm<br />

in 2025 (= 17,9 %).<br />

Die Hauptgründe für die Zunahme der Mobilität liegen auch künftig im Wirtschaftswachstum<br />

und in der Individualmotorisierung. Die Entwicklung der Altersstruktur wirkt zwar<br />

dämpfend auf das Verkehrswachstum, wird aber deutlich überkompensiert durch das<br />

Mobilitätswachstum innerhalb der Alters- bzw. Lebenszyklusgruppen.<br />

Im MIV wächst die Fahrtenzahl von 57,3 auf 62,4 Mrd., d. h. um 8,9 %. Dessen Dominanz<br />

wird sich nochmals etwas erhöhen, indem sein Anteil am motorisierten Verkehr von<br />

83,6 % auf 85,0 % wächst. Verantwortlich für die anhaltende Expansion sind – neben der<br />

Erweiterung des Pkw-Bestandes – auch die siedlungsstrukturelle Entwicklung und die zunehmende<br />

Freizeitmobilität. Die Verkehrsleistung steigt mit 16 % stärker als das Aufkommen.<br />

Im Eisenbahnverkehr ist für das Verkehrsaufkommen mit einer Steigerung von 6,2 % auf<br />

2,2 Mrd. Fahrten zu rechnen. Damit bleibt dessen Marktanteil am gesamten motorisierten<br />

Personenverkehr bei rund 3 %. Bezogen auf die Verkehrsleistung steigt der Bahnverkehr<br />

um 25,6 %. Dies ist vor allem auf die erheblichen Angebotsverbesserungen aufgrund des<br />

Ausbaus des Schienennetzes vor allem im Fernverkehr zurückzuführen. Die Bahn kann<br />

deshalb ihren Marktanteil an der motorisierten Verkehrsleistung von 6,7 auf 7 % ausweiten.


VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 31<br />

Bezieht man den Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr mit ein, bei dem die Fahrtenzahl<br />

um 5,5 % auf knapp 8,6 Mrd. Personenfahrten und die Verkehrsleistung von 82,7<br />

Mrd. Pkm um 4,8 % auf 78,7 Mrd. Pkm abnehmen, so sinkt der Anteil des landgebundenen<br />

Öffentlichen Personennahverkehrs weiter ab, von derzeit 18,2 % auf 14,7 % beim<br />

Verkehrsaufkommen und von 14,3 % auf 13,0 % bei der Verkehrsleistung.<br />

Verkehrsaufkommen (Mio. Fahrten) des motorisierten Verkehrs<br />

Absolute Werte Modal Split Veränderung 2004/2025<br />

2004 2025 2004 2025 insges. in % in % p.a.<br />

MIV 57.277 62,401 83,6 85,0 8,9 0,4<br />

Eisenbahn 2.071 2.199 3,0 3,0 6,2 0,3<br />

ÖSPV 9.055 8.557 13,2 11,7 -5,5 -0,3<br />

Luftverkehr 107 222 0,2 0,3 107,5 3,5<br />

Summe 68.510 73.379 100,0 100,0 7,1 0,3<br />

Tab. 5: Entwicklung des Verkehrsaufkommens im motorisierten Personenverkehr nach Verkehrszweigen<br />

2004 - 2025<br />

(Quelle: ITP / BVU: Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen)<br />

Verkehrsleistung (Mrd. Pkm) des motorisierten Verkehrs<br />

Absolute Werte Modal Split Veränderung 2004/2025<br />

2004 2025 2004 2025 insges. in % in % p.a.<br />

MIV 887,4 1.029,7 81,3 79,0 16,0 0,7<br />

Eisenbahn 72,6 91,2 6,7 7,0 25,6 1,1<br />

ÖSPV 82,7 78,7 7,6 6,0 -4,8 -0,2<br />

Luftverkehr 48,7 103,0 4,5 7,9 111,5 3,6<br />

Su. Mot.Verk. 1.091,4 1.302,6 100,0 100,0 19,4 0,8<br />

Tab. 6: Entwicklung der Verkehrsleistung im motorisierten Personenverkehr nach Verkehrszweigen<br />

2004 - 2025<br />

(Quelle: ITP / BVU: Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen)<br />

2.5.2.2 Entwicklung nach Fahrtzwecken<br />

Differenziert nach Fahrtzwecken weist der Privatverkehr mit 36 % am Aufkommen und<br />

38 % an der Leistung im Jahr 2004 den größten Anteil auf. Dieser Anteil wird sich bis zum<br />

Jahr 2025 auf 38 % des Aufkommens und auf 41 % der Verkehrsleistung erhöhen.<br />

Mit Ausnahme des Bereiches Geschäftsverkehr (deutliche Steigerung am Aufkommen und<br />

bei der Verkehrsleistung) wächst die Nachfrage bei allen anderen Fahrtzwecken (z. B.<br />

beim Berufsverkehr) nur geringfügig bzw. geht sogar zurück, nämlich im Ausbildungsverkehr<br />

und aufkommensbezogen auch im Einkaufsverkehr.<br />

Verkehrsaufkommen (Mio. Fahrten) des motorisierten Verkehrs<br />

Absolute Werte Anteile in % Veränderung<br />

2004/2025<br />

2004 2025 2004 2025 in %<br />

Beruf 14.923 15.135 14,9 14,7 1,4<br />

Ausbildung 8.477 7.748 8,4 7,5 -8,6<br />

Einkauf 34.306 34.162 34,2 33,1 -0,4<br />

Geschäft 5.847 6.495 5,8 6,3 11,1<br />

Urlaub 280 403 0,3 0,4 43,9<br />

Privat 36.489 39.119 36,4 38,0 7,2<br />

Insgesamt 100.322 103.062 100,0 100,0 2,7<br />

Tab. 7: Entwicklung des Verkehrsaufkommens im motorisierten Personenverkehr<br />

nach Fahrtzwecken 2004 - 2025<br />

(Quelle: ITP / BVU: Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen)


32 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Verkehrsleistung (Mrd. Pkm) des motorisierten Verkehrs<br />

Absolute Werte Modal Split Veränderung<br />

2004/2025<br />

2004 2025 2004 2025 insges. in %<br />

Beruf 207,6 218,6 17,9 16,0 5,3<br />

Ausbildung 55,2 53,7 4,8 3,9 -2,7<br />

Einkauf 212,0 220,6 18,3 16,1 4,1<br />

Geschäft 149,0 187,0 12,8 13,6 25,3<br />

Urlaub 93,9 132,4 8,1 9,7 41,0<br />

Privat 442,9 555,8 38,2 40,6 25,5<br />

Insgesamt 1.160,6 1.367,8 100,0 100,0 17,9<br />

Tab. 8: Entwicklung der Verkehrsleistung im motorisierten Personenverkehr<br />

nach Fahrtzwecken 2004 - 2025<br />

(Quelle: ITP / BVU: Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen)


VNO Bestandsdarstellung 33<br />

3 Bestandsdarstellung<br />

3.1 Raumstruktur<br />

In Niedersachsen ist das zentralörtliche Gliederungsprinzip, das seit 1968 in der Raumordnung<br />

von Bund und Ländern verankert ist, mit der Gliederung in Ober-, Mittel- und<br />

Grundzentren als Zentrale Orte ein grundlegendes raumordnerisches Instrument zur<br />

Sicherung und Entwicklung der Siedlungsstruktur.<br />

Im neuen Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP), welches eine Fortschreibung<br />

des RROP aus dem Jahr 2003 darstellt, ist im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> folgende siedlungsstrukturelle<br />

Gliederung definiert:<br />

� Die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> bildet das Oberzentrum für einen über den <strong>Landkreis</strong><br />

hinausgehenden Versorgungsraum und erfüllt zugleich mittelzentrale Funktionen für<br />

das Gebiet des <strong>Landkreis</strong>es.<br />

� Bleckede ist ein Grundzentrum mit mittelzentralen Teilfunktionen.<br />

� Adendorf und Bardowick übernehmen einzelne, im RROP näher bestimmte und über<br />

ein Grundzentrum hinausgehende Funktionen ergänzend zu <strong>Lüneburg</strong>:<br />

� Für Adendorf sind dies Funktionen im Bereich Sport und Freizeit, der ambulanten,<br />

spezialisierten ärztlichen Versorgung sowie der überörtlichen Pflegeeinrichtungen.<br />

� Für Bardowick sind dies Funktionen im Bereich der ambulanten, spezialisierten ärztlichen<br />

Versorgung und der überörtlichen Pflegeeinrichtungen.<br />

� Als reine Grundzentren werden im RROP folgende Orte aufgeführt: Amelinghausen,<br />

Barendorf, Dahlenburg, Embsen / Melbeck, Neetze, Neuhaus, Reppenstedt und<br />

Scharnebeck.<br />

� Auf der untersten Ebene wurden Brietlingen, Hohnstorf, Kaarßen, Kirchgellersen,<br />

Radbruch und Tripkau als Standorte mit der Schwerpunktaufgabe „Sicherung vorhandener<br />

Infrastruktur“ definiert. An diesen Standorten ist eine Wohnsiedlungsentwicklung<br />

über den sich aus der Eigenentwicklung ergebenden Bedarf möglich, sofern<br />

die Tragfähigkeit von entsprechenden Einrichtungen im zugeordneten und benachbarten<br />

Zentralen Ort nicht beeinträchtigt wird.


34<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Abb. 2: Zentralörtliche Gliederung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> (Quelle: VNO)


VNO Bestandsdarstellung 35<br />

3.2 Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur<br />

3.2.1 Einwohner<br />

In der folgenden Tabelle sind für die einzelnen Städte und (Samt-)Gemeinden im <strong>Landkreis</strong><br />

die Einwohnerzahlen und deren Entwicklung in den letzten fünf Jahren sowie die<br />

jeweilige Bevölkerungsdichte zusammengestellt.<br />

Einwohnerzahlen<br />

Entwicklung<br />

2002 - 2007<br />

Einw. / km²<br />

2002 2007 absolut prozentual 2007<br />

Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> 68.234 71.995 3.761 5,5 1023<br />

Gem. Adendorf 9.714 10.062 348 3,6 625<br />

SG Amelinghausen 8.019 8.155 136 1,7 42<br />

SG Bardowick 15.013 16.291 1.278 8,5 163<br />

Stadt Bleckede 9.657 9.785 128 1,3 70<br />

SG Dahlenburg 6.469 6.422 – 47 – 0,7 41<br />

SG Gellersen 11.920 12.358 438 3,6 168<br />

SG Ilmenau 9.966 10.447 481 4,8 150<br />

Gem. Amt Neuhaus 5.627 6.329 – 298 – 5,2 22<br />

SG Ostheide 9.628 10.254 626 6,5 79<br />

SG Scharnebeck 14.487 14.872 385 2,7 110<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> 168.734 176.445 7.711 4,6 133<br />

Tab. 9: Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong><br />

(Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik, 2008 und eigene Berechnungen)<br />

Auffällig ist, dass die Gemeinden mit relativ hohen Zuwachsraten und hoher Einwohnerdichte<br />

unmittelbar an die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> angrenzen. Periphere Bereiche des<br />

<strong>Landkreis</strong>es mit relativ niedrigen Einwohnerdichten verzeichnen dagegen geringe Zuwächse.<br />

In der Samtgemeinde Dahlenburg und in der Gemeinde Amt Neuhaus treten<br />

sogar Einwohnerrückgange auf.


36<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

3.2.2 Demografische Entwicklung<br />

Zum 30.06.2007 verzeichnete der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> eine Einwohnerzahl von 175.970. Gegenüber<br />

2002 entspricht dies einem Zuwachs um 4,3 %, der vorwiegend auf Wanderungsgewinne<br />

zurückzuführen ist. Die durchschnittliche Bevölkerungsdichte lag bei 133 Einw. / km². Die Vergleichswerte<br />

für das Land Niedersachsen liegen bei 167 Einw. / km².<br />

177.000<br />

175.000<br />

173.000<br />

171.000<br />

169.000<br />

167.000<br />

2001<br />

Abb. 3: Einwohnerentwicklung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

(Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik, 2008)<br />

Aus obiger Grafik lässt sich ablesen, dass sich in den vergangenen Jahren das Bevölkerungswachstum<br />

kontinuierlich abgeschwächt hat. Das NLS geht davon aus, dass sich<br />

dieser Trend auch in den kommenden Jahren fortsetzen wird und ab 2007 nur noch mit<br />

einer jährlichen Steigerung von ca. 1 % gerechnet werden kann (s. Kap. 2.5.1.3).<br />

3.2.3 Motorisierung<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

Eine wichtige Einflussgröße für die potenzielle Nutzung des ÖPNV-Angebotes ist der<br />

Motorisierungsgrad, der sich aus dem Verhältnis des Kraftfahrzeugbestandes (Pkw und<br />

Krafträder) zur Gesamteinwohnerzahl einer Gebietskörperschaft ergibt.<br />

Je höher der Motorisierungsgrad ist, desto mehr Menschen haben einen eigenen Pkw zur<br />

freien Verfügung. Damit sinkt jedoch in aller Regel die Bereitschaft, ein ÖPNV-Angebot zu<br />

nutzen, welches den persönlichen Ansprüchen nicht voll gerecht wird.<br />

2007 betrug die Motorisierungsdichte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> 549 Pkw / 1.000 Einwohner.<br />

Als Vergleichswerte seien angeführt: Für das Land Niedersachsen sind es 573, für den<br />

Bezirk <strong>Lüneburg</strong> 600 Pkw / 1.000 Einwohner. Von allen <strong>Landkreis</strong>en des Bezirks <strong>Lüneburg</strong><br />

hat der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> mit deutlichem Abstand die geringste Motorisierungsdichte (s.<br />

dazu Nds. Landesamtes für Statistik, 2008).<br />

2005<br />

Einwohnerentwicklung<br />

2006<br />

2007


VNO Bestandsdarstellung 37<br />

3.2.4 Berufspendler<br />

Für die Betrachtung der Pendlerbeziehungen wird auf Daten des Niedersächsischen Landesamtes<br />

für Statistik zurückgegriffen. Zu beachten ist, dass sich die Angaben auf die sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten beziehen. Es wird nicht zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten<br />

unterschieden. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten kommt eine unbekannte<br />

Anzahl von weiteren Berufstätigen (z. B. Beamte, Selbstständige) hinzu.<br />

Hauptziel der Pendler innerhalb des <strong>Landkreis</strong>es ist die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong>. Sonstige<br />

Pendlerbeziehungen zwischen den einzelnen Gemeinden sind kaum zu verzeichnen. Die<br />

einzige Ausnahme bildet die Relation Bleckede – Dahlenburg, auf der über 160 sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigte täglich zur Arbeit pendeln.<br />

Einen Überblick zu den Hauptzielregionen außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es gibt die folgende<br />

Tabelle:<br />

Zielregionen <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Lüneburg</strong><br />

Stadt<br />

<strong>Lüneburg</strong><br />

Hamburg 34 % 32 %<br />

<strong>Landkreis</strong> Winsen (Luhe) 18 % 17 %<br />

<strong>Landkreis</strong> Uelzen 13 % 18 %<br />

Schleswig-Holstein 12 % 6 %<br />

Mecklenburg-Vorpommern 8 % 6 %<br />

Tab. 10: Hauptzielregionen der Pendler außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es<br />

(Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik, 2008 und eigene Berechnungen)


38<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Abb. 4: Pendlerbeziehungen innerhalb des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> (Quelle: VNO)


VNO Bestandsdarstellung 39<br />

Abb. 5: Pendlerbeziehungen zwischen den Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> und den Regionen<br />

außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es (Quelle: VNO)


40<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Abb. 6: Pendlerbeziehungen zwischen dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> und den Regionen außerhalb des<br />

<strong>Landkreis</strong>es<br />

(Quelle: VNO)


VNO Bestandsdarstellung 41<br />

Abb. 7: Pendlerbeziehungen zw. der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> und den Regionen außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es<br />

(Quelle: VNO)


42<br />

3.2.5 Schüler, Schülerbeförderung und Schulstruktur<br />

3.2.5.1 Entwicklung Schülerzahlen<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Für den ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> haben die Schulstandorte, die Schülerzahlen und<br />

deren weitere Entwicklung eine besondere Bedeutung, da ein wesentlicher Teil des<br />

straßengebundenen ÖPNV durch eine Integration der schulbezogenen Verkehre in den<br />

Linienverkehr ermöglicht und finanziert wird.<br />

Im Schuljahr 2007/2008 besuchten 28.450 Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden<br />

Schulen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>. Auch wenn damit die bislang höchsten Schülerzahlen<br />

aus dem Vorjahr nochmals leicht übertroffen worden sind, so zeichnet sich mit dem<br />

Schuljahr 2007/2008 dennoch eine Trendwende ab: Die erstmals leicht rückläufigen<br />

Schülerzahlen an den Grundschulen zeigen, dass in den kommenden Jahren mit insgesamt<br />

stagnierenden bzw. leicht sinkenden Zahlen gerechnet werden kann. Einen Überblick<br />

zur Entwicklung der Schülerzahlen gibt die folgende Tabelle:<br />

Schulart SJ 2004/05 SJ 2005/06 SJ 2006/07 SJ 2007/08<br />

Grundschulen 7.664 7.741 7.790 7.639<br />

Hauptschulen 2.398 2.274 2.167 2.053<br />

Realschulen 4.219 4.257 4.344 4.300<br />

Gymnasien 5.453 5.690 6.044 6.346<br />

Förderschulen 658 659 572 513<br />

Privatschulen 920 926 992 1.113<br />

BBS, Teilzeitschüler 4.176 4.110 4.084 4.172<br />

BBS, Vollzeitschüler 2.303 2.344 2.329 2.314<br />

Gesamt 27.790 28.001 28.322 28.450<br />

Tab. 11: Entwicklung der Schülerzahlen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

(Quelle: <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>)<br />

3.2.5.2 Schulstruktur und Schulentwicklung<br />

Der <strong>Landkreis</strong> weist ein flächendeckendes Angebot von Schulen auf:<br />

� Grundschulen finden sich in allen (Samt-)Gemeinden und Städten.<br />

� Gleiches gilt – mit Ausnahme der Samtgemeinden Gellersen und Ostheide – auch für<br />

Haupt- und Realschulen, die teilweise organisatorisch zusammengefasst sind und für<br />

die neuen Oberschulen (ab 01.08.2011).<br />

� Vier der staatlichen Gymnasien im <strong>Landkreis</strong> sind im Stadtgebiet von <strong>Lüneburg</strong><br />

gelegen, zwei weitere befinden sich in Scharnebeck und in Bleckede. Darüber hinaus<br />

gibt es drei Privatschulen mit gymnasialer Oberstufe in <strong>Lüneburg</strong>, Dahlenburg und<br />

Melbeck.<br />

� Förderschulen befinden sich in den Städten <strong>Lüneburg</strong> und Bleckede sowie in der<br />

Gemeinde Wendisch Evern (Förderschulzweig der Rudolf-Steiner-Schule).<br />

� Auch die Berufsbildende Schule ist in <strong>Lüneburg</strong> ansässig.<br />

Genauere Angaben zu den Schulstandorten finden sich in der Tabelle auf der folgenden<br />

Seite.


VNO Bestandsdarstellung 43<br />

Ergänzend sei angeführt, dass die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> Standort der Leuphana-<br />

Universität <strong>Lüneburg</strong> ist. Im Sommersemester 2008 waren dort rund 8.500 Studierende<br />

eingeschrieben.<br />

Die Universität verfügt über drei Standorte: den Campus an der Scharnhorststraße, den<br />

Campus Rotes Feld und den Campus Volgershall.<br />

Schulstandorte Schultypen<br />

Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> GS, HS, RS, HRS, GY, PS, FÖS, BBS<br />

Stadt Bleckede GS, HS, RS, GY, FÖS<br />

Gemeinde Adendorf GS, ObS<br />

Gemeinde Amt Neuhaus GS, ObS<br />

SG Amelinghausen GS, Außenstellen der HS und RS Embsen<br />

SG Bardowick GS, HRS<br />

SG Dahlenburg GS, ObS<br />

SG Gellersen GS<br />

SG Ilmenau GS, HS, RS, Außenstelle des GY Oedeme, PS<br />

SG Ostheide GS<br />

SG Scharnebeck GS, HRS, GY<br />

GS = Grundschule HS = Hauptschule RS = Realschule HRS = Haupt- und Realschule<br />

PS = Privatschule<br />

ObS = Oberschule<br />

FÖS = Förderschule GY = Gymnasium BBS = Berufsbildende Schule<br />

Tab. 12: Schulstandorte und Schultypen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

(Quelle: <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>)<br />

Im <strong>Landkreis</strong> und in der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> wurden folgende Schulen als Ganztagsschulen<br />

genehmigt:<br />

� Grundschulen Adendorf, Dahlenburg, Anne-Frank und im Roten Felde<br />

� Oberschulen Adendorf, Dahlenburg und Haupt- und Realschule Kreideberg<br />

� Hauptschulen Bleckede und Stadtmitte<br />

� Realschule Bleckede<br />

� Gymnasien Johanneum, Bleckede i. E. und Oedeme<br />

Andere Standorte werden voraussichtlich nachziehen.<br />

Der Schulentwicklungsplan des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> wurde letztmalig im Jahr 1996<br />

formell fortgeschrieben. Mittelfristig ist keine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes<br />

vorgesehen, da nach der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung eine regelmäßige<br />

Pflichtfortschreibung des Planes nicht mehr erforderlich ist. Da der Schulentwicklungsplan<br />

aus dem Jahr 1996 jedoch nicht mehr aktuell ist, führen die Hansestadt und der <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Lüneburg</strong> eine ständige Schulentwicklungsplanung durch. Außerdem hat der <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Lüneburg</strong> - gemeinsam mit der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> – ein externes Gutachten zur<br />

Schulentwicklungsplanung in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten enthält sowohl Angaben<br />

zur mittelfristigen als auch zur langfristigen Schülerzahlenentwicklung im allgemeinbildenden<br />

und berufsbildenden Bereich.


44<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Auf der Grundlage der noch nicht eingeschulten Altersjahrgänge nach der aktuellen<br />

Einwohnerstatistik und der demografischen Prognosen der folgenden Einschulungsjahrgänge<br />

lassen sich die zukünftigen Schülerzahlen für die Primarstufe und Sekundarstufe im<br />

mittel- bis längerfristigen Planungszeitraum bis zum Schuljahr 2021/2022 ermitteln. Die<br />

mittlere Jahrgangsbreite in der Primarstufe wird bis zum Schuljahr 2010/2011 um 12 %<br />

sinken. Im längerfristigen Verlauf sind dann weiterhin rückläufige Einschulungszahlen zu<br />

erwarten, so dass im Schuljahr 2021/2022 die mittlere Jahrgangsbreite der Primarstufe<br />

22 % unter dem Stand des Schuljahres 2006/2007 liegen wird. Die Schülerzahlen der im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> angebotenen Sekundarschularten Hauptschule, Realschule und<br />

Gymnasium werden im Sekundarbereich I mittelfristig (bis zum Schuljahr 2015/2016) um<br />

ca. 15 % – längerfristig (bis zum Schuljahr 2021/22) um ca. 22 % sinken. In der Sekundarstufe<br />

II hingegen wird die mittlere Jahrgangsbreite der Gymnasien im Schuljahr 2015/2016<br />

um 40 % und im Schuljahr 2021/2022 um ca. 20 % über der mittleren Jahrgangsbreite im<br />

Schuljahr 2007/2008 liegen.<br />

Am Schulstandort Bleckede wurde zum 01.08.2006 durch die Landesschulbehörde die<br />

Einrichtung eines Gymnasiums für die Schuljahrgänge 5 bis 10 genehmigt. Der Neubau<br />

des Gymnasiums Bleckede für den Sekundarbereich I wurde inzwischen fertiggestellt,<br />

zudem liegt auch die Genehmigung für die Oberstufe nun vor. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

führt außerdem eine umfangreiche Sanierung und Moderniesierung der Schulzentren<br />

Scharnebeck und Oedeme durch. Weitere größere Erweiterungsbauten sind zunächst<br />

nicht geplant.<br />

Es wird angestrebt, die bestehenden Schulstrukturen zu erhalten.<br />

3.2.5.3 Schülerbeförderung<br />

Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) bestimmt in § 114 Abs. 1, dass die <strong>Landkreis</strong>e<br />

und kreisfreien Städte Träger der Schülerbeförderung sind. Sie haben die in ihrem<br />

Gebiet wohnenden Kinder der Schulkindergärten sowie die in ihrem Gebiet wohnenden<br />

Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder<br />

ihnen bzw. ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg<br />

zu erstatten. Dies gilt für<br />

� die 1. bis 10. Schuljahrgänge der allgemein bildenden Schulen,<br />

� die 11. und 12. Schuljahrgänge der Förderschulen G (geistige Behinderungen),<br />

� die Berufseinstiegsschule,<br />

� die erste Klasse von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese<br />

ohne Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – besuchen.<br />

Die Schülerbeförderung gehört zum eigenen Wirkungskreis der <strong>Landkreis</strong>e. Die finanzielle<br />

Verantwortung und Ausgestaltung liegt somit beim <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>. Die Mindestentfernung<br />

hinsichtlich des Anspruchs auf Beförderung zur Schule bzw. auf Erstattung der<br />

notwendigen Aufwendungen für den Schulweg, die zu benutzenden Verkehrsmittel und<br />

das Verfahren zur Fahrtkostenerstattung sind in der Schülerbeförderungssatzung des<br />

<strong>Landkreis</strong>es aus dem Jahr 1997 geregelt (s. Anlage).<br />

Für das Schuljahr 2008/09 wurden rd. 9.000 Schülerzeitkarten ausgegeben. Die tatsächliche<br />

Zahl der beförderten Schüler wird jedoch deutlich höher sein, da eine nicht bekannte<br />

Zahl von Schülerinnen und Schülern, für die keine Beförderungspflicht besteht, den ÖPNV<br />

auf eigene Kosten nutzt.


VNO Bestandsdarstellung 45<br />

3.3 Verkehrsstruktur<br />

3.3.1 Verkehrsinfrastruktur<br />

3.3.1.1 Schienennetz<br />

Durch den <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> verlaufen mehrere Schienenstrecken, die sowohl für den<br />

Schienenpersonennah- und Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) wie auch für den<br />

(über-)regionalen Güterverkehr genutzt werden:<br />

Strecke Verkehrsart Ausbau-<br />

KBS 110<br />

Hamburg – Winsen (L.) – <strong>Lüneburg</strong> –<br />

Uelzen – Hannover<br />

KBS 112<br />

<strong>Lüneburg</strong> – Dannenberg<br />

KBS 145<br />

<strong>Lüneburg</strong> – Lübeck – Kiel<br />

12110 (OHE-Strecke)<br />

<strong>Lüneburg</strong> – Bleckede - Waldfrieden<br />

12111 (OHE-Strecke)<br />

<strong>Lüneburg</strong> – Hützel – Soltau<br />

Fernverkehr, SPNV und<br />

Güterverkehr<br />

standard<br />

elektrifiziert<br />

Zweigleisig ja<br />

SPNV und Güterverkehr Eingleisig nein<br />

SPNV und Güterverkehr Eingleisig nein<br />

Güter- und Personengelegenheitsverkehr<br />

Güter- und Personengelegenheitsverkehr<br />

Eingleisig nein<br />

Eingleisig nein<br />

Tab. 13: Betriebs- und Streckencharakteristika der Schienenwege im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

(Quelle: Auskünfte von DB AG, OHE und LNVG)<br />

Die einzelnen Streckenführungen und die Lage der Bahnhöfe bzw. Haltepunkte können<br />

der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.


46<br />

Abb. 8: Schienennetz und Bahnhöfe im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

(Quelle: VNO)<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO


VNO Bestandsdarstellung 47<br />

3.3.1.2 Straßennetz<br />

Das Straßennetz gewährleistet leistungsfähige Verbindungen zwischen dem Oberzentrum<br />

<strong>Lüneburg</strong> und den Grundzentren des <strong>Landkreis</strong>es sowie gute Anbindungen zu den<br />

benachbarten <strong>Landkreis</strong>en. Über die Bundesautobahn A 250 besteht zudem eine schnelle<br />

Verbindung nach Hamburg.<br />

Einen Überblick über das Straßennetz gibt Abbildung 2.<br />

3.3.1.3 Wasserwege<br />

Die beiden Elbfähren Bleckede – Neu Bleckede (Fähre „Tanja“) und Darchau – Neu<br />

Darchau (Fähre „Amt Neuhaus“) verbinden die durch die Elbe vom Kreisgebiet abgetrennte<br />

Gemeinde Amt Neuhaus direkt mit dem übrigen <strong>Landkreis</strong>. Auf den Pendelfähren erfolgt<br />

ganzjährig eine regelmäßige Beförderung von Personen und Fahrzeugen. Die Überfahrt<br />

dauert ca. 5 Min.<br />

Neben dem Fährverkehr wird, ausgehend vom Standort Bleckede, touristischer Schiffsverkehr<br />

zwischen den Elbgemeinden betrieben.


48<br />

3.3.2 Öffentlicher Personennahverkehr<br />

3.3.2.1 ÖPNV-Angebot nach rechtlicher Differenzierung<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Der straßengebundene ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> wird nach den Vorschriften des<br />

Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) betrieben:<br />

Allgemeiner Linienverkehr nach § 42 PBefG<br />

Nach § 42 PBefG ist unter dem Begriff „Linienverkehr“ eine zwischen bestimmten Ausgangs-<br />

und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung zu verstehen, auf<br />

der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> erfüllt der allgemeine Linienverkehr nach § 42 PBefG Aufgaben bei der<br />

lokalen, regionalen und auch überregionalen Erschließung des <strong>Landkreis</strong>es. Es werden<br />

Fahrten für den Berufs-, Einkaufs-, Versorgungs- und Freizeitverkehr durchgeführt.<br />

Geprägt wird das Angebot in den meisten Fällen allerdings von der Schülerbeförderung.<br />

Sonderlinienverkehr nach § 43 PBefG<br />

Nach § 43 PBefG gilt auch der Verkehr als Linienverkehr, der unter Ausschluss anderer<br />

Fahrgäste der regelmäßigen Beförderung von<br />

� Berufstätigen zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Berufsverkehr),<br />

� Schülern zwischen Wohnung und Lehranstalt (Schülerfahrten),<br />

� Personen zum Besuch von Märkten (Marktfahrten) und<br />

� Theaterbesuchern<br />

dient. Auch Diskolinien können nach § 43 PBefG genehmigt werden. Die Regelmäßigkeit<br />

wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Ablauf der Fahrten wechselnden Bedürfnissen<br />

der Beteiligten angepasst wird.<br />

Sonderlinienverkehre können für die Allgemeinheit geöffnet werden.<br />

Verkehr nach Freistellungsverordnung (FVO)<br />

§ 57 Abs. 1 Nr. 8 PBefG ermöglicht es, bestimmte, im Rahmen des Gesamtverkehrs nicht<br />

besonders ins Gewicht fallende Beförderungsfälle eine Befreiung von den Vorschriften des<br />

PBefG zu erteilen. Die Einzelheiten werden in der so genannten Freistellungsverordnung<br />

geregelt. So kann u. a. in bestimmten Fällen die Beförderung von Schülerinnen und<br />

Schülern mit Kraftfahrzeugen durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht von den<br />

Vorgaben des PBefG freigestellt werden (FVO § 1, Nr. 4d).<br />

Verkehr mit Taxi- bzw. Mietwagen nach § 49 PBefG i. Verb. mit § 2 Abs. 6 PBefG<br />

Nach § 49 PBefG in Verbindung mit § 2 Abs. 6 PBefG werden häufig so genannte „Bedarfsorientierte<br />

Bedienungsformen“ im ÖPNV genehmigt. Dazu zählen u. a. Anruf-<br />

Sammel-Mobile (ASM) oder Rufbusse. Sie stellen eine Ergänzung zum allgemeinen<br />

Linienverkehr dar und nutzen die taxieigenen Vorteile der flächenhaften Bedienung auf<br />

Relationen mit sehr niedrigem Fahrgastaufkommen. ASM und Rufbusse verkehren nur<br />

dann, wenn tatsächlich eine Nachfrage besteht.


VNO Bestandsdarstellung 49<br />

3.3.2.2 ÖPNV-Angebot nach struktureller Differenzierung<br />

Der für die Allgemeinheit zugängliche straßengebundene ÖPNV besteht im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Lüneburg</strong> aus einer Vielzahl von Buslinien und sonstigen Verkehrsangeboten, die unterschiedliche<br />

Funktionen erfüllen. Die einzelnen Linien und Verkehrsangebote können wie<br />

folgt differenziert werden:<br />

Regionalbusverkehr<br />

Der Regionalbusverkehr lässt sich in folgende Kategorien unterteilen:<br />

� Regionale Hauptlinien verbinden auf möglichst direktem Weg die Grundzentren im<br />

<strong>Landkreis</strong> mit der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong>. Die Busse fahren dort sowohl die zentrale<br />

Haltestelle „Am Sande“ an wie auch den Bahnhof / ZOB. Das Fahrplanangebot erfüllt<br />

die Bedürfnisse des Berufs-, Schüler-, Einkaufs- und Versorgungsverkehrs. In der Regel<br />

wird mindestens alle zwei Stunden eine Fahrt angeboten, morgens und abends wird<br />

das Angebot verdichtet. Um weiterführende Verbindungen, insbesondere nach Hamburg,<br />

zu ermöglichen, sind die Fahrpläne der Busse vor allem zu den Hauptverkehrszeiten<br />

auf die Fahrpläne des SPNV am Bahnhof <strong>Lüneburg</strong> abgestimmt. Wichtige regionale<br />

Hauptlinien sind z. B. die Linien 5100 und 5600.<br />

� Regionallinien haben sowohl eine verbindende wie auch erschließende Funktion. Ihr<br />

Angebot orientiert sich überwiegend an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler,<br />

bietet aber auch im Berufs- und Einkaufsverkehr ein Grundangebot. Sie weisen drei<br />

bis sieben ganzjährig verfügbare Fahrtenpaare auf.<br />

� Regionale Nebenlinien sind überwiegend auf die Belange der Schüler ausgerichtet,<br />

d. h. sie haben einen hohen räumlichen Erschließungsgrad und bedienen neben den<br />

lokalen Zentren vorrangig die Schulstandorte im <strong>Landkreis</strong>. Je nach Linie werden zusätzlich<br />

bis zu zwei ganzjährig verfügbare Fahrtenpaare angeboten, die für Berufspendler<br />

oder für den Einkaufs- und Versorgungsverkehr gedacht sind. Aufgrund der zumeist<br />

umweghaften Linienführung sowie der auf die Schulzeiten abgestimmten Fahrplangestaltung<br />

sind die Nebenlinien für andere Nutzergruppen jedoch nur begrenzt attraktiv.<br />

Zu den regionalen Nebenlinien zählt auch die Airbus-Linie 4714, die speziell auf die<br />

Arbeitszeiten der Airbus-Mitarbeiter abgestimmt ist.<br />

Stadtbusverkehr Stadt <strong>Lüneburg</strong><br />

Die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> wird durch einen Stadtbusverkehr bedient. Er besteht aus zwölf<br />

Linien, die das gesamte Stadtgebiet erschließen und teilweise auch in die Umlandgemeinden<br />

hineinfahren, z. B. nach Adendorf, Bardowick und Reppenstedt. Alle Linien bedienen<br />

den Bahnhof / ZOB. Auch die zentrale Innenstadthaltestelle „Am Sande“ wird mit Ausnahme<br />

der Linie 5010 von allen Stadtbussen bedient, um Umstiegszwänge am ZOB weitgehend<br />

zu vermeiden. Nur an Samstagen fahren einige Linien den Sande nicht an, sondern<br />

werden um den Innenstadtkern herum geführt.<br />

Laut dem PGN-Gutachten aus dem Jahr <strong>2009</strong> zur Optimierung des Stadtbusverkehrs in<br />

<strong>Lüneburg</strong> ist die Innenstadthaltestelle „Am Sande“ mit fast 10.000 Fahrgästen pro Tag die<br />

am stärksten frequentierte Haltestelle im gesamten Stadtbusverkehr. An zweiter Stelle<br />

liegt die Haltestelle „Bahnhof / ZOB“ mit ca. 6.000 Fahrgästen pro Tag. Insgesamt steigen<br />

fast 60 % aller Fahrgäste im Bereich der Innenstadt ein oder aus.<br />

Am Bahnhof / ZOB bestehen Umstiegsmöglichkeiten zwischen den Stadtbussen, zu den<br />

Regionalbussen sowie zu den Zügen des Nahverkehrs. Die Fahrpläne der Stadtbuslinien<br />

sind so gestaltet, dass insbesondere zu den Zügen in bzw. aus Richtung Hamburg gute<br />

Anschlüsse hergestellt werden.


50<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Sechs Linien verkehren als Radiallinien von dem jeweiligen Ortsteil zum Bahnhof und<br />

enden dort. Die übrigen sechs Linien sind als sogenannte Durchmesserlinien konzipiert,<br />

d. h., sie fahren von einem Ortsteil über die Innenstadt und den Bahnhof zu einem anderen<br />

Ortsteil.<br />

Die Busse verkehren auf allen Linien montags bis freitags überwiegend im 20- oder<br />

30min-Takt.<br />

An Samstagen wird auf den meisten Linien bis ca. 16.30 Uhr ein 30min-Takt angeboten,<br />

an den sich danach bis zum Betriebsschluss ein 60min-Takt anschließt. Drei Linien<br />

verkehren samstags durchgängig im 60min-Takt, die aufkommensstärkste Linie dagegen<br />

alle 30 Minuten.<br />

Sonntags verkehren die Busse ab mittags im Stundentakt.<br />

Insgesamt weist der Stadtbusverkehr in der Hansestadt eine hohe und vergleichsweise<br />

überdurchschnittliche Erschließungswirkung auf.<br />

In der folgenden Tabelle ist das Fahrplanangebot aller Linien im Einzelnen dargestellt:<br />

Linie Linienweg Bedienungszeitraum Bedienungsangebot (Takt)<br />

Mo - Fr Sa So Mo - Fr Sa So<br />

5001 ZOB - Universität 07:36 – 20:00 - - 60 - -<br />

5002 Bardowick - ZOB 04:56 – 20:45 06:44 – 19:40 13:18 – 19:40 30 vorm.: 30<br />

nachm.*: 60<br />

60<br />

5003 Mittelfeld - ZOB 05:21 – 20:40 06:56 – 19:40 12:56 – 19:40 20 vorm.: 30<br />

nachm.*: 60<br />

60<br />

5005 Ochtmissen - ZOB 05:29 – 20:39 06:54 – 19:40 13:13 – 19:40 30 60 60<br />

5005 Goseburg - ZOB 05:42 – 20:38 07:00 – 19:40 13:23 – 19:40 30 60 60<br />

5007 Oedeme - ZOB 04:56 – 20:38 06:38 – 19:38 13:02 – 19:43 30 vorm.: 30<br />

nachm.*: 60<br />

60<br />

5007 Ebensberg - ZOB 05:06 – 19:43 06:50 – 18:43 12:53 – 19:38 30 vorm.: 30<br />

nachm.*: 60<br />

60<br />

5009 Mechtersen/Vögelsen - ZOB 06:16 – 20:37 07:58 – 19:37 12:56 – 19:37 HVZ: 30<br />

NVZ: 60<br />

60 60<br />

5010 Hafen - ZOB 05:58 – 18:37 - - HVZ: 30<br />

NVZ: -<br />

60 -<br />

5010 Stadtkoppel - ZOB 05:41 – 20:37 07:06 – 19:40 13:06 – 19:40 30 60 60<br />

5011 Kaltenmoor - ZOB 04:57 – 20:57 06:10 – 19:27 13:39 – 19:06 20 vorm.: 30<br />

nachm.*: 60<br />

60<br />

5011 Häcklingen - ZOB 05:13 – 20:37 06:16 – 19:37 12:54 – 19:37 20 vorm.: 30<br />

nachm.*: 60<br />

60<br />

5012 Bockelsberg - ZOB 05:19 – 20:44 06:30 – 19:39 13:00 – 19:39 20 vorm.: 30<br />

nachm.*: 60<br />

60<br />

5012 Hagen - ZOB 04:53 – 20:31 06:23 – 19:26 13:23 – 19:26 20 vorm.: 30<br />

nachm.*: 60<br />

60<br />

5013 Reppenstedt - ZOB 05:23 – 20:40 06:17 – 18:36 12:54 – 18:36 30 vorm.: 30<br />

nachm.*: 60<br />

60


VNO Bestandsdarstellung 51<br />

Linie Linienweg Bedienungszeitraum Bedienungsangebot (Takt)<br />

Mo - Fr Sa So Mo - Fr Sa So<br />

5014 Bülows Kamp - ZOB 04:54 – 20:40 06:28 – 19:37 13:07 – 19:37 20 30 60<br />

5014 Kreideberg - ZOB 05:33 – 20:31 06:23 – 19:38 12:59 – 19:38 20 30 60<br />

5015 Adendorf - ZOB 04:45 – 20:40 06:26 – 19:41 13:45 – 19:35 30 vorm.: 30<br />

nachm.*: 60<br />

5015 Jüttkenmoor - ZOB 05:13 – 20:31 06:30 – 19:40 13:05 – 19:36 30 vorm.: 30<br />

nachm.*: 60<br />

Tab. 14: Fahrplanangebot im Stadtbusverkehr der Stadt <strong>Lüneburg</strong><br />

(Quelle: PGN-Gutachten „Konzept zur Optimierung des Stadtbusverkehrs in <strong>Lüneburg</strong>“, aktualisierte<br />

Fassung, Fpl.-Stand August 2010)<br />

* ab ca. 16.30 Uhr<br />

Bedarfsorientierte Bedienungsformen<br />

Das Anruf-Sammel-Mobil (ASM) als bedarfsorientierte Bedienungsform im ÖPNV ergänzt den<br />

klassischen Linienverkehr zu Zeiten, in denen es kein Busangebot gibt. So bietet das ASM<br />

täglich zwischen 20.15 und 00.15 Uhr stündliche Fahrtmöglichkeiten zu allen Zielen im<br />

Stadtgebiet und im übrigen <strong>Landkreis</strong>, am Wochenende ergänzt um weitere Nachtfahrten.<br />

Innerhalb <strong>Lüneburg</strong>s kann das ASM auch Sonntagvormittag genutzt werden.<br />

Die ASM-Fahrten werden nur bei tatsächlicher Nachfrage durchgeführt, um die Kosten gering<br />

zu halten. Der Fahrgast muss daher seinen Fahrtwunsch vorab telefonisch anmelden. Er wird<br />

dann von der gewünschten Haltestelle abgeholt und direkt bis zu seinem Ziel befördert.<br />

Das ASM besitzt einen eigenständigen, entfernungsabhängigen Tarif, der zwischen dem<br />

normalen Taxen-Tarif und dem HVV-Tarif liegt.<br />

60<br />

60


52<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO


VNO Bestandsdarstellung 53<br />

3.3.2.3 ÖPNV-Teilnetze im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

Sämtliche Buslinien im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> sind jeweils einem der insgesamt sieben<br />

ÖPNV-Teilnetze zugeordnet. In den Teilnetzen sind die Genehmigungslaufzeiten für die<br />

einzelnen Linien inzwischen harmonisiert worden.<br />

Teilnetz<br />

(TN)<br />

Verkehrsraum Regionale Hauptlinien, Regionallinien,<br />

Stadtbuslinien<br />

1 Scharnebeck / Ostheide / Bleckede 5100, 5110, 5101, 5102, 5103, 5111<br />

2 Gellersen (Salzhausen) 5200, 5201<br />

3 Ostheide / Dahlenburg 5300, 5303, 5304 *<br />

4 Amt Neuhaus 508<br />

7 Amelinghausen / Ilmenau 5600, 5601, 5700, 5701, 5702, 5605<br />

9 Bardowick / Scharnebeck / Hohnstorf 5402, 5405, 5900<br />

S Stadtverkehr <strong>Lüneburg</strong><br />

5001*, 5002, 5003, 5005, 5007, 5009, 5010,<br />

5011, 5012, 5013, 5014, 5015<br />

Tab. 15: Teilnetze im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> * nur während der Vorlesungszeit<br />

(Quelle: VNO)<br />

Zuordnung der Linien zu Teilnetzen:<br />

Linie TN Linie TN Linie TN Linie TN Linie TN<br />

506 4 5005 S 5110 1 5362 3 5705 7<br />

507 4 5007 S 5111 1 5402 9 5900 9<br />

508 4 5009 S 5112 1 5403 9 5901 9<br />

509 4 5010 S 5114 1 5404 9 5902 9<br />

510 4 5011 S 5120 1 5405 9 5903 9<br />

511 4 5012 S 5200 2 5600 7 5904 9<br />

512 4 5013 S 5201 2 5601 7 5917 9<br />

513 4 5014 S 5202 2 5605 7 5918 S<br />

514 4 5015 S 5300 3 5606 7 5919 S<br />

565 4 5100 1 5301 3 5700 7 5920 S<br />

4714 9 5101 1 5302 3 5701 7 5925 9<br />

5001 S 5102 1 5303 3 5702 7 5931 9<br />

5002 S 5103 1 5304 * 3 5703 7<br />

5003 S 5104 1 5361 3 5704 7<br />

Tab. 16: Zuordnung der Linien zu den ÖPNV-Teilnetzen<br />

(Quelle: VNO)<br />

* Linie gehört zum Teilnetz 1 des <strong>Landkreis</strong>es Lüchow-Dannenberg


54<br />

Teilnetz 1: Scharnebeck / Ostheide / Bleckede<br />

Abb. 9: Liniennetzgrafik Teilnetz 1<br />

(Quelle: VNO)<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO


VNO Bestandsdarstellung 55<br />

Teilnetz 1: Scharnebeck / Ostheide / Bleckede<br />

Harmonisierungszeitpunkt der Konzessionslaufzeiten: 01.04.2008<br />

VU Linie Linienführung Genehmigungsdauer<br />

bis<br />

VOG 5100 <strong>Lüneburg</strong> – Neetze – Bleckede 31.03.16 1<br />

VOG 5101 Bleckede – Alt Garge – Barskamp – Neu Darchau 31.03.16 1<br />

VOG 5102 Hohnstorf – Barförde – Bleckede 31.03.16 1<br />

VOG 5103 Bleckede – Barskamp – Dahlenburg 31.03.16 1<br />

VOG 5104 Scharnebeck – Jürgenstorf – Bleckede 31.03.16 1<br />

VOG 5110 <strong>Lüneburg</strong> – Scharnebeck – Rullstorf – Boltersen – Neetze 31.03.16 1<br />

VOG 5111 Neetze – Neu Neetze – Bleckede 31.03.16 1<br />

VOG 5112 Rosenthal – Bleckede 31.03.16 1<br />

VOG 5114 Wiecheln – Neetze – Bleckede 31.03.16 1<br />

VOG 5120 <strong>Lüneburg</strong> – Lentenau – Nutzfelde – Scharnebeck 31.03.16 1<br />

Tab. 17: Linien im Teilnetz 1<br />

(Quelle: VNO)<br />

TN


56<br />

Teilnetz 2: Gellersen (Salzhausen)<br />

Abb. 10: Liniennetzgrafik Teilnetz 2<br />

(Quelle: VNO)<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Teilnetz 2: Gellersen (Salzhausen)<br />

Harmonisierungszeitpunkt der Konzessionslaufzeiten: 01.10.2008<br />

VU Linie Linienführung Genehmigungsdauer<br />

bis<br />

KVG 5200 <strong>Lüneburg</strong> – Kirchgellersen – Salzhausen – Wesel 30.09.16 2<br />

KVG 5201 <strong>Lüneburg</strong> – Oedeme – Südergellersen – Kirchgellersen – Salzhausen 30.09.16 2<br />

KVG 5202 <strong>Lüneburg</strong> – Reppenstedt – Dachtmissen – Westergellersen – Wulfsen 30.09.16 2<br />

Tab. 18: Linien im Teilnetz 2<br />

(Quelle: VNO)<br />

TN


VNO Bestandsdarstellung 57<br />

Teilnetz 3: Ostheide / Dahlenburg<br />

Abb. 11: Liniennetzgrafik Teilnetz 3<br />

(Quelle: VNO)<br />

Teilnetz 3: Ostheide / Dahlenburg<br />

Harmonisierungszeitpunkt der Konzessionslaufzeiten: 01.11.2007<br />

VU Linie Linienführung Genehmigungsdauer<br />

bis<br />

KVG 5300 <strong>Lüneburg</strong> – Barendorf – Dahlenburg – Neu Darchau 31.10.15 3<br />

KVG 5301 Dahlenburg – Nahrendorf – Pommoissel – Mücklingen 31.10.15 3<br />

KVG 5302 Dahlenburg – Leestahl – Seedorf – Boitze – Dahlenburg 31.10.15 3<br />

KVG 5303 Bavendorf – Gienau – Dahlenburg – Oldendorf – Breese – Nieperfitz 31.10.15 3<br />

KVG 5361 <strong>Lüneburg</strong> – Wendisch Evern – Rohstorf – Bavendorf 31.10.15 3<br />

KVG 5362 <strong>Lüneburg</strong> – Barendorf – Thomasburg – Dahlenburg 31.10.15 3<br />

Linien, die im Bereich des TN 3 verkehren, aber keinem oder einem anderen Teilnetz angehören TN<br />

KVG 5304 <strong>Lüneburg</strong> – Dahlenburg – Hitzacker – Dannenberg – Lüchow 31.10.15<br />

Tab. 19: Linien im Teilnetz 3<br />

(Quelle: VNO)<br />

TN<br />

1<br />

L-D


58<br />

Teilnetz 4: Amt Neuhaus<br />

Abb. 12: Liniennetzgrafik Teilnetz 4<br />

(Quelle: VNO)<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO


VNO Bestandsdarstellung 59<br />

Teilnetz 4: Amt Neuhaus<br />

Harmonisierungszeitpunkt der Konzessionslaufzeiten: 01.11.2008<br />

VU Linie Linienführung Genehmigungsdauer<br />

bis<br />

LVG 506 Kaarßen – Privelack / Laave – Tripkau 31.10.16 4<br />

LVG 507 Dömitz – Kaarßen – Neuhaus 31.10.16 4<br />

LVG 508 Kaarßen – Neuhaus – Darchau 31.10.16 4<br />

LVG 509 Groß Kühren – Konau – Neuhaus 31.10.16 4<br />

LVG 510 Boizenburg – Neuhaus – Kaarßen 31.10.16 4<br />

LVG 511 Neuhaus / Stiepelse – Neu Bleckede – Boizenburg 31.10.16 4<br />

LVG 512 Neuhaus – Niendorf – Neu Bleckede 31.10.16 4<br />

LVG 513 Neuhaus – Preten – Rosien 31.10.16 4<br />

LVG 514 Hagenow – Brahlstorf – Neuhaus 31.10.16 4<br />

LVG 565 Hagenow – Pritzier – Lübtheen / Jessenitz – Kaarßen 31.10.16 4<br />

Tab. 20: Linien im Teilnetz 4<br />

(Quelle: VNO)<br />

TN


60<br />

Teilnetz 7: Amelinghausen / Ilmenau<br />

Abb. 13: Liniennetzgrafik Teilnetz 7<br />

(Quelle: VNO)<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO


VNO Bestandsdarstellung 61<br />

Teilnetz 7: Amelinghausen / Ilmenau<br />

Harmonisierungszeitpunkt der Konzessionslaufzeiten: 01.10.2006<br />

VU Linie Linienführung Genehmigungsdauer<br />

bis<br />

VOG 5600 <strong>Lüneburg</strong> – Melbeck – Embsen – Barnstedt 30.09.14 7<br />

VOG 5601 <strong>Lüneburg</strong> – Wendisch Evern – Deutsch Evern 30.09.14 7<br />

VOG 5605 <strong>Lüneburg</strong> – Deutsch Evern – Bienenbüttel 30.09.14 7<br />

VOG 5606 Wendisch Evern – Deutsch Evern – Melbeck – Embsen – <strong>Lüneburg</strong> 30.09.14 7<br />

VOG 5700 <strong>Lüneburg</strong> – Oerzen – Drögennindorf – Amelinghausen 30.09.14 7<br />

VOG 5701 Schwindebeck – Soderstorf – Wetzen – Amelinghausen 30.09.14 7<br />

VOG 5702 Amelinghausen – Tellmer – Drögennindorf – Embsen – Oedeme – LG 30.09.14 7<br />

VOG 5703 Ehlbeck – Rehrhof – Dehnsen – Etzen – Amelinghausen 30.09.14 7<br />

VOG 5704 Drögennindorf – Marxen – Wetzen – Amelinghausen 30.09.14 7<br />

VOG 5705 Schwindebeck – Wetzen – Oerzen – Embsen – Oedeme 30.09.14 7<br />

Tab. 21: Linien im Teilnetz 7<br />

(Quelle: VNO)<br />

TN


62<br />

Teilnetz 9: Bardowick / Scharnebeck / Hohnstorf<br />

Abb. 14: Liniennetzgrafik Teilnetz 9<br />

(Quelle: VNO)<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO


VNO Bestandsdarstellung 63<br />

Teilnetz 9: Bardowick / Scharnebeck / Hohnstorf<br />

Harmonisierungszeitpunkt der Konzessionslaufzeiten: 01.10.2008<br />

VU Linie Linienführung Genehmigungsdauer<br />

bis<br />

KVG 4714 <strong>Lüneburg</strong> – Winsen – Stelle – Maschen – Finkenwerder 30.09.16 * 9<br />

KVG 5402 <strong>Lüneburg</strong> – Bardowick – Winsen 30.09.16 9<br />

KVG 5403 Bardowick – Radbruch 30.09.16 9<br />

KVG 5404 Bardowick – Vögelsen – Mechtersen 30.09.16 9<br />

KVG 5405 <strong>Lüneburg</strong> – Wittorf – Tespe – Niedermarschacht 30.09.16 9<br />

KVG 5900 <strong>Lüneburg</strong> – Brietlingen – Artlenburg – Hohnstorf – Hittbergen 30.09.16 9<br />

KVG 5901 <strong>Lüneburg</strong> – Scharnebeck – Hittbergen – Hohnstorf 30.09.16 9<br />

KVG 5902 Scharnebeck – Echem – Bullendorf – Hohnstorf 30.09.16 9<br />

KVG 5903 Scharnebeck – Elba – Brietlingen – Artlenburg 30.09.16 9<br />

KVG 5904 Barum – Brietlingen – Scharnebeck 30.09.16 9<br />

KVG 5917 Wendewisch – Barförde – Hittbergen – Hohnstorf 30.09.16 9<br />

KVG 5925 Scharnebeck – Erbstorf – Adendorf 30.09.16 9<br />

KVG 5931 <strong>Lüneburg</strong> – Lauenburg 30.09.16 9<br />

Tab. 22: Linien im Teilnetz 9<br />

(Quelle: VNO)<br />

* keine eigenständige Konzession, Genehmigung basiert auf der Konz. KVG S 5402 (bis 30.09.2016)<br />

TN


64<br />

Teilnetz S: Stadtverkehr <strong>Lüneburg</strong><br />

Abb. 15: Liniennetzgrafik Teilnetz S<br />

(Quelle: KVG)<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO


VNO Bestandsdarstellung 65<br />

Teilnetz S: Stadtverkehr <strong>Lüneburg</strong><br />

Harmonisierungszeitpunkt der Konzessionslaufzeiten: 01.12.2005<br />

VU Linie Linienführung Genehmigungsdauer<br />

bis<br />

KVG 5001 Bahnhof / ZOB – Leuphana (Uni-Fahrten) 30.11.13 S<br />

KVG 5002 Bahnhof / ZOB – Am Sande – Bardowick / Vögelsen 30.11.13 S<br />

KVG 5003 Bahnhof / ZOB – Am Sande – Städt. Klinikum – Teufelsküche 30.11.13 S<br />

KVG 5005 Goseburg – Bahnhof / ZOB – Am Sande – Krähornsberg – Ochtmissen 30.11.13 S<br />

KVG 5007<br />

Oedeme – Am Sande – Bahnhof / ZOB – Ebensberg – Erbstorf –<br />

Adendorf – Bahnhof / ZOB – Am Sande – Oedeme<br />

TN<br />

30.11.13 S<br />

KVG 5009 Bahnhof / ZOB – Am Sande – Vögelsen – Mechtersen 30.11.13 S<br />

KVG 5010 Bahnhof / ZOB – Stadtkoppel – Hafen 30.11.13 S<br />

KVG 5011 Wilh.-Leuschner-Str. – Bahnhof / ZOB – Am Sande – Rettmer / Häcklingen 30.11.13 S<br />

KVG 5012 Bockelsberg – Am Sande – Bahnhof / ZOB – Hagen Wendeplatz 30.11.13 S<br />

KVG 5013 Bahnhof / ZOB – Am Sande – Reppenstedt – Am Sande – Bahnhof / ZOB 30.11.13 S<br />

KVG 5014 Bülows Kamp – Kaltenmoor – Bahnhof / ZOB – Am Sande – Kreideberg 30.11.13 S<br />

KVG 5015<br />

Jüttkenmoor – Am Sande – Bahnhof / ZOB – Adendorf – Erbstorf –<br />

Ebensberg – Bahnhof / ZOB – Am Sande – Jüttkenmoor<br />

30.11.13 S<br />

KVG 5918 Ortelsburger Straße – Am Sande 30.11.13 S<br />

KVG 5919 Schulen am Kreideberg 30.11.13 S<br />

KVG 5920 Kloster Lüne – Oedeme – Hasenburg 30.11.13 S<br />

Tab. 23: Linien im Teilnetz S<br />

(Quelle: VNO)


66<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

3.3.2.4 Verkehrsunternehmen<br />

Der allgemein zugängliche ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> wird von folgenden Unternehmen<br />

betrieben:<br />

Verkehrsunternehmen Unternehmenssitz<br />

Ludwigsluster Verkehrsgesellschaft<br />

mbH (LVG)<br />

KVG Stade GmbH & Co. KG /<br />

Kraftverkehr GmbH (KVG)<br />

Verkehrsbetrieb Osthannover<br />

GmbH (VOG)<br />

Betriebs-<br />

sitz<br />

Zahl der im <strong>Landkreis</strong><br />

eingesetzten Fahrzeuge<br />

(einschließlich<br />

Subunternehmen)<br />

Hagenow Boizenburg 6<br />

Stade <strong>Lüneburg</strong> 81<br />

Celle <strong>Lüneburg</strong> 61<br />

Tab. 24: Verkehrsunternehmen und Zahl der eingesetzten Fahrzeuge im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

(Quelle: VNN)<br />

3.3.2.5 Fahrzeuge<br />

Gesamtanzahl der im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

eingesetzten Fahrzeuge<br />

Durchschnittsalter der Fahrzeuge (ca.)<br />

Verkehrsunternehmen<br />

mit<br />

Konzessionen<br />

Fahrzeugart Hochflur-<br />

fahrzeuge<br />

(Anzahl)<br />

122<br />

9,5 Jahre<br />

Subunternehmen<br />

26<br />

Niederflur-<br />

fahrzeuge<br />

(Anzahl)<br />

� Kleinbus 0 0<br />

� Midibus 0 0<br />

� Solobus 39 96<br />

� 15m-Bus 8 1<br />

� Gelenkbus 2 2<br />

Wieviele der o. g. Fahrzeuge werden im Gelegenheitsverkehr<br />

eingesetzt?<br />

Wieviele der o. g. Fahrzeuge werden in der Schülerbeförderung<br />

nach Freistellungsverordnung eingesetzt?<br />

17<br />

0


VNO Bestandsdarstellung 67<br />

Stellplatz für Kinderwagen<br />

Anzahl der Fahrzeuge<br />

� Fahrzeuge mit Stellplatz für Kinderwagen 145<br />

� Fahrzeuge ohne Stellplatz für Kinderwagen 3<br />

Zielschilder<br />

Anzahl der Fahrzeuge<br />

� Fahrzeuge mit Matrixanzeige 139<br />

� Fahrzeuge mit Rollband 9<br />

� Fahrzeuge mit Steckschildern 0<br />

Einstiegshilfen bei Niederflurfahrzeugen<br />

Anzahl der Fahrzeuge<br />

� Fahrzeuge mit Absenkvorrichtung (kneeling) 71<br />

� Fahrzeuge m. elektrisch ausfahrbarer Rampe 28<br />

� Fahrzeuge mit manuell ausklappbarer Rampe 47<br />

� Fahrzeuge mit Lift 0<br />

Tab. 25: Fahrzeugmerkmale der im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> eingesetzten Fahrzeuge (Quelle: VNN)<br />

3.3.3 Verknüpfung der Verkehre<br />

Verknüpfung Bus / Bus<br />

Das Liniennetz im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> weist eine hierarchische Struktur auf: Entlang der<br />

wichtigsten Siedlungs- und Verkehrsachsen gibt es regionale Hauptlinien, die schnelle<br />

Verbindungen nach <strong>Lüneburg</strong> herstellen. Dieses Grundnetz wird durch eine Vielzahl von<br />

Regionallinien und regionalen Nebenlinien ergänzt, die hauptsächlich den ländlich geprägten<br />

Raum erschließen und an bestimmten Verknüpfungspunkten auf die Hauptlinien<br />

abgestimmt sind.<br />

Als Verknüpfungspunkte werden Haltestellen bezeichnet, an denen fahrplanmäßige<br />

Anschlüsse zwischen verschiedenen Linien bestehen. Hierzu zählen im Wesentlichen<br />

folgende Haltestellen:<br />

Verknüpfungspunkte im Liniennetz (Bus / Bus)<br />

Kreisweite Bedeutung Regionale Bedeutung Lokale Bedeutung<br />

<strong>Lüneburg</strong>, Am Sande Bleckede, Bahnhof Amelinghausen, Bahnhof<br />

<strong>Lüneburg</strong>, Bahnhof/ZOB Dahlenburg, Markt Bardowick, Schule<br />

Darchau, Fähre Barendorf, Ort<br />

Hittbergen, Kirche Dahlenburg, Schulzentrum<br />

Neetze, Ortsmitte Drögennindorf, Ortsmitte<br />

Neuhaus, ZOB Embsen, Schulzentrum<br />

Scharnebeck, <strong>Lüneburg</strong>er Straße Kaarßen, Dorf<br />

Scharnebeck, Schulzentrum Oedeme, Schulzentrum<br />

Westergellersen, Ostausgang<br />

Tab. 26: Verknüpfungspunkte im Liniennetz (Bus / Bus) (Quelle: VNN)


68<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Verknüpfung Bus / Bahn<br />

Die regionalen Hauptlinien sowie die Regionallinien erfüllen eine Zubringerfunktion zur<br />

Schiene. Sie sind am Bahnhof <strong>Lüneburg</strong> vorrangig mit dem SPNV auf der KBS 110 in<br />

Richtung Hamburg verknüpft.<br />

Verknüpfung Bahn / Bahn<br />

In <strong>Lüneburg</strong> bestehen im SPNV Umstiegsmöglichkeiten zwischen folgenden Kursbuchstrecken:<br />

� KBS 110: Hamburg – Winsen (L.) – <strong>Lüneburg</strong> – Uelzen – Hannover<br />

� KBS 112: <strong>Lüneburg</strong> – Dannenberg<br />

� KBS 145: <strong>Lüneburg</strong> – Lübeck – Kiel<br />

Ferner besteht im Bahnhof <strong>Lüneburg</strong> eine Umstiegsmöglichkeit zwischen dem SPNV und<br />

dem Schienenpersonenfernverkehr (SPFV). Außerhalb des Kreisgebietes besitzen die<br />

Bahnhöfe Hamburg-Harburg und Hamburg-Hauptbahnhof als Umsteigepunkte eine<br />

hervorgehobene Bedeutung.<br />

Verknüpfung Individualverkehr (IV) / Bahn<br />

Zur Verknüpfung des Individualverkehrs (hier: Pkw und Fahrrad) mit der Bahn sind an<br />

einigen Bahnhöfen und Haltepunkten im <strong>Landkreis</strong> P&R- sowie B&R-Anlagen mit unterschiedlichen<br />

Kapazitäten eingerichtet worden:<br />

Anzahl der Plätze<br />

Bahnhof / Haltepunkt P&R B&R<br />

KBS 110<br />

Radbruch 43 52<br />

Bardowick 87 102<br />

<strong>Lüneburg</strong> 672 1.565<br />

KBS 112<br />

Wendisch Evern 0 0<br />

Vastorf 0 0<br />

Bavendorf 0 0<br />

Dahlenburg 0 0<br />

Neetzendorf 0 0<br />

Göhrde 0 0<br />

KBS 145<br />

Echem 0 10<br />

Tab. 27: P&R- und B&R-Stellplätze an SPNV-Haltepunkten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

(Quelle: HVV, VNO)<br />

Um die Nutzung des Fahrrades in Kombination mit dem ÖPNV zu stärken, können<br />

Fahrräder in den Zügen des Regionalverkehrs (ME, MEr) gegen den Kauf einer HVV-<br />

Fahrradkarte (3,50 € je Tag; Stand 2011) ganztägig mitgenommen werden.


VNO Bestandsdarstellung 69<br />

3.3.4 HVV-Tarif<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> gilt seit der Verbunderweiterung 2004 im gesamten Nahverkehr<br />

(Bus und Bahn) der HVV-Tarif, abgesehen von folgenden Ausnahmen:<br />

� Bei Busverbindungen, die aus dem HVV-Verbundgebiet herausführen, kommt grundsätzlich<br />

der VNN-Regionaltarif zur Anwendung. Bei Fahrten aus dem Amt Neuhaus<br />

nach Mecklenburg-Vorpommern gilt dagegen der Regionaltarif der Verkehrsgemeinschaft<br />

Westmecklenburg (VWM). Dieser gilt im Einzelkartenbereich auch für Fahrten<br />

innerhalb des Amtes Neuhaus.<br />

� Für Bahnreisende kommt der Tarif der Deutschen Bahn AG dann zur Anwendung,<br />

wenn der Ein- oder Ausstiegsbahnhof außerhalb des HVV-Verbundgebietes liegt.<br />

� Das ASM hat einen eigenen Tarif, der entfernungsabhängig gestaltet ist.<br />

3.3.4.1 Tarifstruktur<br />

Der HVV-Gemeinschaftstarif ist vom Grundsatz her ein leistungsabhängiger Tarif unter<br />

Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen, Verkehrswege und Vertriebswege.<br />

Der HVV-Tarif unterscheidet nach Fahrkarten mit kurzfristiger Gültigkeit (= Einzelkarten)<br />

für Seltenfahrer<br />

� Einzelkarten<br />

� Tageskarten<br />

� 3-Tage-Karten (nur im Großbereich erhältlich)<br />

und nach längerfristig gültigen Fahrkarten (= Zeitkarten) für Fahrgäste, die Bus und Bahn<br />

regelmäßig nutzen (z. B. im Berufs- oder Ausbildungsverkehr)<br />

� Abonnementskarten<br />

� Monatskarten<br />

� Wochenkarten<br />

� FlexiCards<br />

� Großkundenabonnements (GKA´s).<br />

Neben dem Regelfahrkartensortiment gibt es tarifliche Sonderangebote für bestimmte<br />

Zielgruppen oder zur Erprobung neuer Tarif- und / oder Vertriebsangebote. Dazu zählt z. B.<br />

der Freizeitpass für Schüler, der zur ermäßigten HVV-Nutzung in der Freizeit berechtigt.<br />

Weiterhin gibt es Kooperations- und Vertragstarife, die mit Großabnehmern abgeschlossen<br />

werden. Hierzu gehören das SemesterTicket für Studierende oder die Kombifahrkarte, d. h.<br />

eine Eintrittskarte zu einer Veranstaltung, die gleichzeitig auch zur kostenlosen Nutzung des<br />

HVV berechtigt.<br />

3.3.4.2 Tarifbemessungsgrundlagen<br />

Vereinfacht dargestellt sind die Preise für Fahrausweise im Einzelkartenbereich im<br />

Wesentlichen nach durchfahrenen Ringen gestaffelt (im Nahbereich auch nach Zonen),<br />

während die Preise für Zeitkarten nach der Anzahl der durchfahrenen Zonen festgelegt<br />

werden.


70<br />

<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Ringe<br />

Der Verbundraum ist unterteilt in fünf (A, B, C, D, E) radial um das Hamburger Stadtzentrum<br />

verlaufende Ringe. Die beiden inneren Ringe bilden den Großbereich Hamburg (GH).<br />

Er umfasst die gesamte Stadt Hamburg sowie einige angrenzende Städte und Gemeinden.<br />

Zonen<br />

Die Ringe sind weiter in Flächenzonen unterteilt. Die Zonen sind im Großbereich radial um<br />

die Hamburger Innenstadt angeordnet. Sie haben einen Durchmesser von 3 bis 4 km.<br />

Unter Berücksichtigung von Gemeinde- und Stadtgrenzen sowie von lokalen Besonderheiten<br />

sind die Zonen außerhalb des Großbereichs oft größer geschnitten.<br />

3.3.5 Fahrgastinformation<br />

3.3.5.1 HVV-Service- und Verkaufsstellen<br />

Umfassende Informationen und Beratung zum Nahverkehrsangebot, Tarif und Fahrkartensortiment<br />

finden die Fahrgäste in den HVV-Servicestellen. Neben der Erstellung von<br />

persönlichen Fahrplanauskünften sowie dem Erwerb von Fahrplanbüchern können hier<br />

HVV-Abonnements abgeschlossen und Wertmarken gekauft werden. Zudem werden alle<br />

kostenlosen Infoprospekte bereitgehalten. Servicestellen finden sich im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

in <strong>Lüneburg</strong> im Bahnhof sowie am Sande.<br />

In Ergänzung dazu gibt es mehrere HVV-Verkaufsstellen, die die wohnortnahe Versorgung<br />

sicherstellen sollen und lediglich die gängigen Wertmarken vorhalten sowie ausgewählte<br />

Informationsmedien. Verkaufsstellen gibt es Amelinghausen, Bleckede, Dahlenburg und<br />

Neuhaus.<br />

3.3.5.2 Fahrplanbücher<br />

Die Fahrpläne des Bus- und Schienenverkehrs im <strong>Landkreis</strong> sind vollständig im HVV-<br />

Fahrplanbuch, Regionalausgabe „<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>“, abgebildet. Des Weiteren sind alle<br />

Linien enthalten, die aus dem <strong>Landkreis</strong> nach Hamburg oder in die Nachbarlandkreise<br />

hineinführen, so dass eine umfassende Information gewährleistet ist.<br />

3.3.5.3 Elektronische / telefonische Fahrplanauskünfte<br />

Sämtliche Fahrpläne von im HVV-Verbundgebiet verkehrenden Bussen und Bahnen<br />

können über die elektronische Fahrplanauskunft des HVV (www.hvv.de) abgerufen<br />

werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, mit Hilfe der elektronischen Fahrplanauskunft<br />

„Connect“ niedersachsenweit nach ÖPNV-Verbindungen zu suchen (z. B. unter<br />

www.vnn.de oder www.fahrplaner.de).<br />

Darüber hinaus stehen die Internetauskünfte der Deutschen Bahn AG (www.bahn.de) und<br />

der metronom Eisenbahngesellschaft mbH (www.der-metronom.de).<br />

Zusätzlich gibt die DB AG eine CD-Rom heraus, die ebenfalls niedersachsenweit ÖPNV-<br />

Verbindungen enthält. Auch die HVV-Fahrplandaten stehen auf CD-Rom zur Verfügung.


VNO Bestandsdarstellung 71<br />

Telefonische Informationen können jeweils über die einzelnen Verkehrsunternehmen oder<br />

über den HVV (Tel. 040 / 19449) abgefragt werden. Die Auskunft der Bahn kann unter Tel.<br />

01805 99 66 33 erreicht werden, die kostenfreie automatische Fahrplanauskunft der Bahn<br />

unter Tel. 0800 / 150 70 90.<br />

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, über den HVV Fahrplanauskünfte per sms oder Fax<br />

zu erhalten.<br />

3.3.5.4 Haltestellen<br />

Ein weiterer Baustein der Fahrgastinformation sind die Haltestellen. Wesentliches Element<br />

sind hier die Aushangfahrpläne an den Haltestellenmasten. Die Fahrpläne werden nach<br />

HVV-Standard grundsätzlich haltestellenbezogen dargestellt, nur in wenigen Ausnahmefällen<br />

sind sie linienbezogen.<br />

Nach der Modernisierung der Masten infolge der HVV-Ausweitung sind an allen Haltestellen<br />

zusätzlich Tarifinformationen, der Haltestellenname sowie die Nummern der dort<br />

verkehrenden Buslinien zu finden.<br />

Für die Haltestellen sind mehrere Stellen zuständig:<br />

� Der Mast mit den Aushangkästen für Fahrplan- und Tarifinformationen liegt im Verantwortungsbereich<br />

der Verkehrsunternehmen,<br />

� für die Busbucht ist der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig und<br />

� für die ergänzende Ausstattung (Fahrgastunterstand, Sitzgelegenheit, Papierkorb, etc.)<br />

die Kommune, auf deren Territorium sich die jeweilige Haltestelle befindet.<br />

Liegt die Haltestelle innerorts, so ist die Kommune auch für die Wartefläche zuständig.<br />

Befindet sich die Haltestelle außerorts, ist dafür stattdessen der Straßenbaulastträger<br />

verantwortlich.<br />

3.3.5.5 Pendlerportal<br />

Seit dem Jahr 2006 gibt es im Internet das sogenannte Pendlerportal<br />

(www.pendlerportal.de). Das von der Marktplatz <strong>Lüneburg</strong>er Heide Internet GmbH betriebene<br />

Portal ist insbesondere für Berufspendler konzipiert, die hier kostenlos Mitfahrgelegenheiten<br />

anbieten und suchen können. Dabei können neben Angaben zum Start- und<br />

Zielort und zu den Uhrzeiten auch besondere Vorlieben wie „Langsamfahrer“ angegeben<br />

werden. Das Portal selbst ist nach <strong>Landkreis</strong>en und Städten gegliedert.<br />

Im System ist eine Schnittstelle zur elektronischen Fahrplanauskunft des HVV integriert,<br />

so dass ein Nutzer auch auf mögliche Bahn-/Bus-Verbindungen hingewiesen wird und sich<br />

seinen persönlichen Pendlerplan erstellen lassen kann. Das Pendlerportal stellt damit eine<br />

Ergänzung zum ÖPNV dar.<br />

Dieser Dienst ist für alle Nutzer (sowohl Anbieter von Mitfahrgelegenheiten wie auch<br />

Suchende) völlig kostenfrei und wird für das Gebiet des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> von diesem<br />

finanziert.


72 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

4 Bewertung und Mängelanalyse<br />

4.1 <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

Ausgehend von dem Bestreben des <strong>Landkreis</strong>es, den ÖPNV auf der Basis des vorhandenen<br />

Angebotes zu erhalten und im Rahmen seiner Möglichkeiten zu verbessern, wird im<br />

Folgenden das derzeitige ÖPNV-Angebot im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> einer qualitativen Bewertung<br />

unterzogen.<br />

Die Qualität des ÖPNV-Angebotes wird durch eine Vielzahl von Einflussfaktoren bestimmt:<br />

� Verkehrsangebot<br />

� Beförderungsqualität<br />

� Tarif<br />

� Information<br />

� Infrastruktur (Haltestellen)<br />

� Fahrzeuge<br />

� Fahrpersonal<br />

Fokussiert wird die Bewertung auf den Aspekt des Verkehrsangebotes, welches auf Kundenseite<br />

maßgeblich die Entscheidung darüber beeinflusst, ob Busse und Bahnen tatsächlich<br />

genutzt werden oder z. B. aufgrund zu geringer Fahrtmöglichkeiten oder langer<br />

Fahrtzeiten als unattraktiv abgelehnt werden.<br />

Im Einzelnen wird das Verkehrsangebot analysiert hinsichtlich der Erschließungsqualität,<br />

der Bedienungsqualität und der Verbindungsqualität. Bei allen drei Kriterien wird die<br />

Bewertung nach folgendem Schema vorgenommen:<br />

� Festlegung eines Bewertungskriteriums<br />

� Festlegung eines Bewertungsrasters zur qualitativen Einordnung des jeweiligen Kriteriums<br />

� Durchführung der Bewertung und Vergleich der derzeitigen Angebotsqualität mit der<br />

gewünschten Qualität<br />

Die Bewertung der übrigen, o. g. Einflussgrößen erfolgt dagegen beschreibend ohne festes<br />

Bewertungsraster, da dem Aufgabenträger hierfür nicht alle notwendigen Detailinformationen<br />

zur Verfügung stehen.<br />

4.1.1 Erschließungsqualität<br />

4.1.1.1 Grundlagen der Bewertung<br />

Die Erschließungsqualität wird üblicherweise durch die Lage der Haltestellen in der vorhandenen<br />

Siedlungsstruktur bestimmt. Dabei wird der Frage nachgegangen, wie weit es<br />

der Fahrgast zur Haltestelle hat. Da im Rahmen der Aufstellung dieses <strong>Nahverkehrsplan</strong>s<br />

keine Kompletterfassung aller Haltestellen im <strong>Landkreis</strong> erfolgen kann, wird mit einer<br />

Hilfskonstruktion gearbeitet:<br />

Das Bewertungskriterium ist die Existenz bzw. das Fehlen einer Haltestelle im jeweiligen<br />

Ort, an der es mindestens eine Hin- und Rückfahrtmöglichkeit pro Tag zum Grundzentrum<br />

(oder zum Oberzentrum) durch den allgemein zugänglichen ÖPNV gibt. In die Beurteilung<br />

fließen auch Haltestellen ein, die sich nicht im sonst maßgeblichen Ortskern befinden,<br />

sondern an am Ort vorbeiführenden Hauptstraßen. Diese Haltestellen weisen häufig den


VNO Bewertung und Mängelanalyse 73<br />

Namen „Ort X, Abzweig“ auf. Um Berücksichtigung zu finden, müssen diese Haltestellen<br />

allerdings in fußläufiger Entfernung vom zentralen Bereich des Ortes liegen (max. 700 –<br />

1.000 m).<br />

Das Bewertungsraster beinhaltet, dass lediglich Orte mit mehr als 200 Einwohnern betrachtet<br />

werden. Ferner wird überprüft, inwieweit die Haltestellen sowohl an Schultagen als<br />

auch an schulfreien Tagen von Linienverkehren bedient werden. Grundlage der Bewertung<br />

ist der HVV-Fahrplan 2008.<br />

4.1.1.2 Ergebnisse der Bewertung<br />

Die Untersuchung der Erschließungsqualität wurde für alle Orte bzw. Ortsteile des <strong>Landkreis</strong>es,<br />

die mehr als 200 Einwohner zählen, durchgeführt.<br />

An Schultagen gibt es in allen Orten / Ortsteilen eine Haltestelle, an der es mindestens<br />

eine Hin- und Rückfahrtmöglichkeit pro Tag zum Grundzentrum (oder zum Oberzentrum)<br />

durch den allgemein zugänglichen ÖPNV gibt. Die Erschließungsqualität liegt damit an<br />

Schultagen bei 100 %.<br />

An Ferientagen ergibt sich ein geringfügig anderes Bild: Fünf Orte haben hier keine ausreichende<br />

Erschließungsqualität, da in den Ferien aus diesen Orten heraus keine Busverbindungen<br />

zum jeweils übergeordneten Zentrum bestehen.<br />

Eine Übersicht, welche Ortschaften in den Ferien eine nicht ausreichende Erschließungsqualität<br />

haben, gibt folgende Tabelle:<br />

Orte Fehlende ÖPNV-<br />

Erschließung<br />

in den Ferien<br />

Stadt Bleckede<br />

Bleckeder Moor X<br />

Samtgemeinde Dahlenburg<br />

Lembgrabe X<br />

Samtgemeinde Ostheide<br />

Neu Neetze X<br />

Gemeinde Amt Neuhaus<br />

Dellien X<br />

Tripkau X<br />

Tab. 28: Orte mit fehlender ÖPNV-Erschließung in den Ferien<br />

(Quelle: VNO)<br />

Insgesamt ist die ÖPNV-Erschließungsqualität im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> als gut bis sehr gut<br />

zu bezeichnen.


74 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

4.1.2 Bedienungs- und Verbindungsqualität<br />

4.1.2.1 Grundlagen der Bewertung<br />

4.1.2.1.1 Bedienungsqualität<br />

Die Bedienungsqualität beschreibt die quantitative Verfügbarkeit des ÖPNV-Angebots für<br />

den Nutzer. Ihr Bewertungskriterium ist die Bedienungshäufigkeit. Sie gibt an, wie viele<br />

Fahrtmöglichkeiten mit Bus und Bahn täglich auf einer bestimmten Strecke angeboten werden.<br />

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat 1981 eine ÖPNV-<br />

Mindestbedienung für den ländlichen Raum definiert und in einer Veröffentlichung aus dem<br />

Jahre 2001 erneut bestätigt. Danach werden in Abhängigkeit von der Einwohneranzahl eines<br />

Ortes folgende Mindestzahlen von ÖPNV-Fahrten pro Tag und Richtung empfohlen:<br />

Einwohner Fahrtenpaare<br />

je Ort<br />

pro Tag<br />

3.000 – 6.000 6 – 12<br />

1.000 – 3.000 3 – 6<br />

200 – 1.000 3<br />

Tab. 29: Empfehlung Anzahl Fahrtenpaare pro Tag<br />

(Quelle: VDV „Empfehlungen für einen Bedienungsstandard im ÖPNV, 1981 / 2001“)<br />

Die oben definierten Standards werden als Kriterium in das Bewertungsraster aufgenommen.<br />

Dabei wird die Bedienungsqualität eingestuft als:<br />

� gut, wenn die Mindestzahlen überschritten werden,<br />

� genügend, wenn die Werte im Bereich der Mindestzahlen liegen,<br />

� ungenügend, wenn die Mindestzahlen unterschritten werden.<br />

Bei der Untersuchung der Bedienungsqualität werden drei Bedienungsebenen unterschieden:<br />

� Bedienungsqualität I: Orte / Ortsteile � zugehöriges Grundzentrum<br />

� Bedienungsqualität II: Grundzentren / Mittelzentren � Mittelzentren<br />

� Bedienungsqualität III: Grundzentren / Mittelzentren � Oberzentren<br />

Bedienungsebene I<br />

Orte zu Grundzentren<br />

Bedienungsebene II<br />

Grundzentren / Mittelzentren<br />

zu Mittelzentren<br />

Abb. 16: Grafische Darstellung der Bedienungsebenen<br />

(Quelle: VNO)<br />

Bedienungsebene III<br />

Grundzentren / Mittelzentren<br />

zu Oberzentren<br />

Die Differenzierung auf die drei Bedienungsebenen ergibt sich aus dem Umstand, dass die<br />

Fahrgäste ganz überwiegend Ziele in dem ihrem Wohnort zugeordneten Grundzentrum und


VNO Bewertung und Mängelanalyse 75<br />

dem nächstgelegenen Mittel- bzw. Oberzentrum aufsuchen. Auch für Fahrten in das Oberzentrum<br />

muss in der Regel zunächst das Grundzentrum erreicht werden.<br />

Erläuterungen zum Verfahren:<br />

� Die Ermittlung der Fahrtenzahlen erfolgt anhand des HVV-Fahrplans 2008 und der<br />

elektronischen Fahrplanauskunft von VNN (www.vnn.de) und VBN (www.fahrplaner.de).<br />

� Verkehrstage sind Montag bis Freitag, wobei das Angebot nach Schultagen (S) und<br />

schulfreien Tagen (F) differenziert wird.<br />

� Es werden nur Fahrten gezählt, die an drei von fünf Werktagen (Mo – Fr) verkehren.<br />

� Nicht gezählt werden Fahrten,<br />

� die in einem Abstand von weniger als 10 Minuten stattfinden (Verstärkerfahrten),<br />

� deren Beförderungszeiten mehr als doppelt so lang sind wie die durchschnittlichen<br />

auf dieser Relation,<br />

� die mehr als drei Umsteigevorgänge erfordern<br />

� die beim Umstieg Wartezeiten von mehr als 60 Minuten aufweisen.<br />

� Es werden nur Fahrtenpaare bewertet, d. h. werden z. B. 3 Hin- und 6 Rückfahrten angeboten,<br />

wird die Bedienungsqualität mit 3 Fahrtenpaaren angegeben.<br />

� Die Anwendung eines Bewertungsrasters führt zu gewissen Vereinfachungen. Bei der<br />

Bewertung des Bedienungsangebotes können deshalb bestimmte Einzelaspekte, wie<br />

z. B. die Aufenthaltszeit zwischen Ankunft einer Fahrt und Rückfahrt zum Ausgangsort<br />

ebenso wenig berücksichtigt werden wie eine Differenzierung nach Abfahrten zu bestimmten<br />

Zeiten (z. B. nach 16 Uhr). Dennoch liefert das gewählte Verfahren eine gute<br />

Analyse des gegenwärtigen Leistungsangebotes im ÖPNV.<br />

4.1.2.1.2 Verbindungsqualität<br />

Die Verbindungsqualität ist eine entscheidende Einflussgröße bei der Verkehrsmittelwahl.<br />

Sie gibt Auskunft darüber, in welchem Verhältnis die Beförderungszeit des ÖPNV zur<br />

Fahrtzeit des Motorisierten Individualverkehrs auf einer bestimmten Strecke steht. Die<br />

Verbindungsqualität ist dabei umso besser, je schneller und direkter eine Relation vom<br />

ÖPNV bedient wird.<br />

Die Verbesserung der Verbindungsqualität durch eine direktere Linienführung steht jedoch<br />

immer in einem Spannungsfeld zur Erschließungs- und Bedienungsqualität: Einerseits ergeben<br />

sich durch die direkte Linienführung schnelle und damit attraktive Verbindungen.<br />

Andererseits verringern sich die Erschließungswirkung und die Bedienungsqualität, da<br />

abseits des Linienweges gelegene Ortschaften nicht mehr angefahren werden und dementsprechend<br />

über ein schlechteres ÖPNV-Angebot verfügen. Die Nichtbedienung dieser<br />

Ortschaften führt zudem dazu, dass das mögliche ÖPNV-Nachfragepotenzial auf einer<br />

Linie schrumpft, wodurch häufig auch die Wirtschaftlichkeit dieser Linie herabgesetzt wird.<br />

Als Bewertungskriterium wird das Verhältnis zwischen den Beförderungszeiten im ÖPNV<br />

und der Fahrtzeit im MIV festgesetzt. Systembedingt liegen ÖPNV-Beförderungszeiten im<br />

Regelfall über den MIV-Fahrtzeiten. Hensen/Otto kommen im „Handbuch zur Kommunalen<br />

Verkehrsplanung“ zu dem Ergebnis, dass eine ÖPNV-Beförderungszeit, die im Vergleich<br />

zur MIV-Fahrtzeit mehr als das 1,5- bis 1,7-fache beträgt, auch im ländlichen Raum nicht<br />

mehr akzeptiert wird.


76 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Im Bewertungsraster werden diese rechnerischen Faktoren als Kriterium angesetzt. Dabei<br />

erfolgt die Einstufung der ÖPNV-Beförderungszeit als<br />

� gut, wenn sie niedriger als das 1,5fache der MIV-Fahrtzeit ist,<br />

� genügend, wenn sie im Bereich des 1,5 bis 1,7fachen der MIV-Fahrtzeit liegt,<br />

� ungenügend, wenn sie höher als das 1,7fache der MIV-Fahrtzeit ist.<br />

Bei der Untersuchung der Verbindungsqualität werden – wie bereits bei der Bedienungsqualität<br />

– drei Ebenen unterschieden:<br />

� Verbindungsqualität I: Orte / Ortsteile � zugehöriges Grundzentrum<br />

� Verbindungsqualität II: Grundzentren / Mittelzentren � Mittelzentren<br />

� Verbindungsqualität III: Grundzentren / Mittelzentren � Oberzentren<br />

Erläuterungen zum Verfahren:<br />

� Die Ermittlung der MIV-Fahrtzeiten erfolgt mittels des elektronischen Routenplaners<br />

Google Maps (maps.google.de).<br />

� Die Beförderungszeiten des ÖPNV (inkl. Umsteigezeiten) werden auf allen Relationen<br />

nur in der Hinrichtung und nicht in der Gegenrichtung ermittelt, da die Fahrtzeiten in der<br />

Regel deckungsgleich sind.<br />

� Eine Differenzierung nach Schultagen und schulfreien Tagen wird ebenfalls nicht vorgenommen,<br />

da die Linienwege in der Regel identisch sind.<br />

� Bei der Zählung von Fahrten gelten die Kriterien, die auch bei der Ermittlung der Bedienungsqualität<br />

zur Anwendung gekommen sind. Dabei kann die Zahl der in die Bewertung<br />

eingehenden Kurse zwischen Bedienungs- und Verbindungsqualität differieren, da<br />

bei der Bedienungsqualität Fahrtenpaare, bei der Verbindungsqualität lediglich Fahrten<br />

in Richtung Zentrale Orte bewertet werden.<br />

4.1.2.2 Ergebnisse der Bewertung – Bedienungs- und Verbindungsqualität I<br />

In Form einer Gesamtschau wird für jede Gemeinde / Samtgemeinde / Stadt eine Ergebnisübersicht<br />

der Bedienungs- und Verbindungsqualität I erstellt. Dabei werden Bedienungs-<br />

und Verbindungsqualitäten gleichzeitig betrachtet, da allein die Bedienungsqualität (hinreichende<br />

Mindestanzahl von Fahrtenpaaren auf der jeweiligen Relation) noch keine qualifizierte<br />

Aussage über die Güte des Angebots zulässt. Erst die zusätzliche Betrachtung der<br />

Verbindungsqualität (ÖPNV-Beförderungszeiten im Vergleich zu den MIV-Fahrtzeiten) ermöglicht<br />

eine fundierte Aussage über die tatsächliche Qualität des untersuchten Angebotes.<br />

In der Ergebnisübersicht für die jeweiligen Gebietskörperschaften werden zunächst die<br />

Bewertungsergebnisse in Diagrammform dargestellt, wobei zusätzlich die landkreisweiten<br />

Durchschnittswerte als Vergleichsgröße mit aufgeführt werden. Im Textteil erfolgen dann<br />

eine allgemeine Bewertung des Angebots und eine genauere Mängeldarstellung.<br />

Nach der Einzeldarstellung je Gemeinde / Samtgemeinde / Stadt erfolgt abschließend eine<br />

Zusammenfassung der Ergebnisse auf <strong>Landkreis</strong>ebene.<br />

Die Darstellung der Ergebnisübersichten für die Bedienungs- und Verbindungsqualitäten II<br />

und III erfolgt analog in angepasster Form.


VNO Bewertung und Mängelanalyse 77<br />

4.1.2.2.1 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der Gemeinde Adendorf<br />

Da die Gemeinde Adendorf über keine Untergliederung in Grundzentren und Orte verfügt,<br />

kann für diese Gemeinde keine Analyse der Bedienungs- und Verbindungsqualität I<br />

durchgeführt werden.<br />

4.1.2.2.2 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der Gemeinde Amt Neuhaus<br />

%<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Neuhaus / <strong>Landkreis</strong><br />

gut gen. ung. gut gen. ung. gut gen. ung.<br />

Neuhaus % 57,1 0 42,8 14,3 42,8 42,8 28,6 42,8 28,6<br />

<strong>Landkreis</strong> % 71,7 18,5 9,8 43,5 18,5 38 45,7 42,4 11,9<br />

Bed.-Qualität (S) Bed.-Qualität (F) Verb.- Qualität<br />

Abb. 17: Bedienungs- u. Verbindungsqualität I: Amt Neuhaus (Quelle: VNO)<br />

Die Analyse bezieht sich auf die ÖPNV-Verbindungen von den Orten in der Gemeinde<br />

nach Neuhaus.<br />

Die Untersuchungsergebnisse liegen insgesamt betrachtet deutlich unter denen des <strong>Landkreis</strong>es.<br />

Generell ist festzustellen, dass Orte, die abseits der Relation Darchau – Neuhaus – Zeetze<br />

– Kaarßen liegen, ungenügende Bewertungen aufweisen. Bezüglich Dellien und Laave gilt<br />

dies für das Gesamtangebot, während für Tripkau lediglich die Fahrtzeiten unzureichend<br />

sind.<br />

Einen gewissen Ausgleich schafft hier das Angebot von so genannten „Versorgungsfahrten“<br />

an Einzeltagen der Woche (meist Mittwoch und / oder Donnerstag). Diese können<br />

jedoch nicht in die Bewertung mit einbezogen werden, da nach den Analysekriterien nur<br />

Fahrten gezählt werden, die mindestens dreimal pro Woche stattfinden.


78 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

4.1.2.2.3 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Amelinghausen<br />

%<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Amelinghausen / <strong>Landkreis</strong><br />

gut gen. ung. gut gen. ung. gut gen. ung.<br />

Amelinghausen % 100 0 0 80 10 10 30 60 10<br />

<strong>Landkreis</strong> % 71,7 18,5 9,8 43,5 18,5 38 45,7 42,4 11,9<br />

Bed.-Qualität (S) Bed.-Qualität (F) Verb.- Qualität<br />

Abb. 18: Bedienungs- u. Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Amelinghausen (Quelle: VNO)<br />

Die Analyse bezieht sich auf die ÖPNV-Verbindungen von den Orten in der Samtgemeinde<br />

nach Amelinghausen. Die Analyseergebnisse der Bedienungsqualität sind deutlich<br />

besser als die landkreisweiten, die der Verbindungsqualität etwas schlechter.<br />

Im Einzelnen ist festzustellen:<br />

� Dehnsen wird von den Linien 5701 und 5703 durch sechs direkte Hinfahrten, aber nur<br />

einer direkten Rückfahrt bedient. Alle weiteren Rückfahrtmöglichkeiten mit den Linien<br />

5700 und 5701 sind wegen eines Umstiegs in Soderstorf zeitlich zu lang.<br />

� Für Betzendorf ergeben sich wegen der indirekten Führung der Linie 5702 über Tellmer<br />

und Rehlingen zu lange Fahrtzeiten.<br />

4.1.2.2.4 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Bardowick<br />

%<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Bardowick / <strong>Landkreis</strong><br />

gut gen. ung. gut gen. ung. gut gen. ung.<br />

Bardowick % 76,9 23,1 0 53,8 23,1 23,1 53,8 23,1 23,1<br />

<strong>Landkreis</strong> % 71,7 18,5 9,8 43,5 18,5 38 45,7 42,4 11,9<br />

Bed.-Qualität (S) Bed.-Qualität (F) Verb.- Qualität<br />

Abb. 19: Bedienungs- u. Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Bardowick (Quelle: VNO)


VNO Bewertung und Mängelanalyse 79<br />

Die Analyse bezieht sich auf die ÖPNV-Verbindungen von den Orten in der Samtgemeinde<br />

nach Bardowick. Zusätzlich sind auch für die Orte Handorf und Vögelsen die Relationen<br />

zu den im unmittelbaren Einzugsbereich liegenden Orten untersucht worden sind.<br />

Die Ergebnisse für die Samtgemeinde Bardowick entsprechen etwa denen des <strong>Landkreis</strong>es.<br />

Für Bardowick und Vögelsen treten keine ungenügenden Bewertungen auf, jedoch für<br />

Handorf. Der Ort ist aus Barum, Horburg und St. Dionys an schulfreien Tagen nicht ausreichend<br />

erreichbar. Zudem treten hier aufgrund einer unzureichenden Verknüpfung in<br />

Wittorf zwischen den Linien 5402 und 5405 zu lange Fahrtzeiten auf. Alternative Fahrtmöglichkeiten,<br />

z. B. über Winsen, sind zu zeitaufwendig.<br />

4.1.2.2.5 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Dahlenburg<br />

%<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Dahlenburg / <strong>Landkreis</strong><br />

gut gen. ung. gut gen. ung. gut gen. ung.<br />

Dahlenburg % 83,3 16,7 0 83,3 0 16,7 100 0 0<br />

<strong>Landkreis</strong> % 71,7 18,5 9,8 43,5 18,5 38 45,7 42,4 11,9<br />

Bed.-Qualität (S) Bed.-Qualität (F) Verb.- Qualität<br />

Abb. 20: Bedienungs- u. Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Dahlenburg (Quelle: VNO)<br />

Die Analyse bezieht sich auf die ÖPNV-Verbindungen von den Orten in der Samtgemeinde<br />

nach Dahlenburg.<br />

Die Analyseergebnisse sind erheblich besser als die des gesamten <strong>Landkreis</strong>es.<br />

Als einziger Mangel ist anzuführen, dass eine Bedienung des Ortes Lemgrabe an schulfreien<br />

Tagen fehlt, da die Linie 5302 nur an Schultagen verkehrt.


80 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

4.1.2.2.6 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Gellersen<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

%<br />

Gellersen / <strong>Landkreis</strong><br />

gut gen. ung. gut gen. ung. gut gen. ung.<br />

Gellersen % 66,7 22,2 11,1 44,4 33,3 22,2 44,4 33,3 22,2<br />

<strong>Landkreis</strong> % 71,7 18,5 9,8 43,5 18,5 38 45,7 42,4 11,9<br />

Bed.-Qualität (S) Bed.-Qualität (F) Verb.- Qualität<br />

Abb. 21: Bedienungs- u. Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Gellersen (Quelle: VNO)<br />

Die Analyse bezieht sich auf die ÖPNV-Verbindungen von den Orten in der Samtgemeinde<br />

nach Reppenstedt. Zusätzlich sind die Relationen zwischen den einzelnen Orten und<br />

Kirchgellersen (als Ort mit grundzentralen Teilfunktionen) untersucht worden sind.<br />

Die Ergebnisse der Samtgemeinde unterscheiden sich wenig von denen des gesamten<br />

<strong>Landkreis</strong>es.<br />

Im Einzelnen ist festzustellen:<br />

� Dachtmissen verfügt an schulfreien Tagen über keine hinreichende Bedienung durch<br />

die weitgehend schulbezogen verkehrende Linie 5202. Dies gilt sowohl nach Reppenstedt<br />

wie auch nach Kirchgellersen. Zudem sind die Fahrtzeiten nach Kirchgellersen zu<br />

lang.<br />

� Ferner weisen Südergellersen und Heiligenthal eine ungenügende Verbindungsqualität<br />

nach Reppenstedt auf. Verursacht wird dies dadurch, dass die bedienende Linie 5201<br />

nicht über das Grundzentrum verkehrt und beim erforderlichen Umstieg in<br />

Kirchgellersen zu lange Wartezeiten auftreten. Auch alternative Verbindungen über <strong>Lüneburg</strong><br />

sind zu zeitaufwendig.<br />

Durch die umstiegsfreie Anbindung an das Oberzentrum <strong>Lüneburg</strong> ist die ungenügende<br />

Verbindungsqualität zwischen Südergellersen / Heiligenthal und Reppenstedt jedoch<br />

hinnehmbar.


VNO Bewertung und Mängelanalyse 81<br />

4.1.2.2.7 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Ilmenau<br />

%<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Ilmenau / <strong>Landkreis</strong><br />

gut gen. ung. gut gen. ung. gut gen. ung.<br />

Ilmenau % 85,7 0 14,3 57,1 14,3 28,6 42,8 28,6 28,6<br />

<strong>Landkreis</strong> % 71,7 18,5 9,8 43,5 18,5 38,0 45,7 42,4 11,9<br />

Bed.-Qualität (S) Bed.-Qualität (F) Verb.- Qualität<br />

Abb. 22: Bedienungs- u. Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Ilmenau (Quelle: VNO)<br />

Die Samtgemeinde Ilmenau verfügt über das Doppel-Grundzentrum Embsen / Melbeck.<br />

Bei der Qualitätsanalyse wurden die einzelnen Gemeindeorte entsprechend ihrer Lage<br />

entweder Embsen, Melbeck oder beiden Standorten zugeordnet und die sich daraus ergebenden<br />

Verbindungen untersucht.<br />

Die Analyseergebnisse unterscheiden sich wenig von denen des gesamten <strong>Landkreis</strong>es.<br />

Insgesamt ist die Bewertung der Bedienungsqualität etwas besser, die der Verbindungsqualität<br />

hingegen etwas schlechter.<br />

Folgende Mängel sind festzustellen:<br />

� Die Anbindung von Deutsch Evern nach Melbeck ist insgesamt unzureichend, da die<br />

Busverbindungen primär auf <strong>Lüneburg</strong> ausgerichtet sind.<br />

� Die Bedienung durch die Linien 5705 und 5702 ist zwischen Oerzen und Embsen an<br />

schulfreien Tagen unzureichend. Alternative Verbindungen über <strong>Lüneburg</strong> (Linien 5700<br />

/ 5600) sind zu zeitaufwendig.<br />

� Von Kolkhagen sind die Fahrtzeiten nach Embsen zu lang, da der Ort lediglich über die<br />

Relation Barnstedt – Melbeck bedient wird und somit Embsen nur mit Umstieg in<br />

Melbeck erreicht werden kann.


82 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

4.1.2.2.8 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Ostheide<br />

%<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Ostheide / <strong>Landkreis</strong><br />

gut gen. ung. gut gen. ung. gut gen. ung.<br />

Ostheide % 58,3 16,7 25 8,3 8,3 83,3 25 75 0<br />

<strong>Landkreis</strong> % 71,7 18,5 9,8 43,5 18,5 38 45,7 42,4 11,9<br />

Bed.-Qualität (S) Bed.-Qualität (F) Verb.- Qualität<br />

Abb. 23: Bedienungs- u. Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Ostheide (Quelle: VNO)<br />

Die Samtgemeinde Ostheide verfügt über zwei Grundzentren mit sich leicht überlappenden<br />

Einzugsbereichen: Barendorf und Neetze. Bei der Qualitätsanalyse wurden die einzelnen<br />

Gemeindeorte entsprechend ihrer Lage einem der beiden Grundzentren zugeordnet<br />

und die sich daraus ergebenden Verbindungen untersucht. Für den Ort Thomasburg<br />

sind sowohl die Verbindungen nach Barendorf wie auch die Verbindungen nach Neetze<br />

bewertet worden.<br />

Die Analyseergebnisse weichen erheblich von denen des <strong>Landkreis</strong>es ab. Besonders auffällig<br />

ist, dass an schulfreien Tagen sich die ungenügenden Bewertungen häufen. Dem<br />

gegenüber ist die Verbindungsqualität für alle Relationen hinreichend.<br />

Die Mängel im Einzelnen:<br />

� Im Einzugsbereich von Barendorf werden sechs von der Linie 5362 erschlossene Orte<br />

(Holzen, Radenbeck, Reinstorf, Thomasburg, Wendhausen und Vastorf) an schulfreien<br />

Tagen jeweils nur durch zwei Fahrtenpaare bedient.<br />

� Im Einzugsbereich von Neetze werden die Orte Neu Neetze, Radenbeck, Süttorf und<br />

Thomasburg von den rein schulbezogen verkehrenden Linien 5112 und 5114 erschlossen,<br />

die an Schultagen zu wenige, an schulfreien Tagen überhaupt keine Fahrten anbieten.<br />

Dies hat zur Folge, dass alle Relationen eine unzureichende Bedienung aufweisen.<br />

In eingeschränkter Form gilt dies auch für Neu Neetze. Hier ist an schulfreien Tagen<br />

die Bedienungsqualität ungenügend.


VNO Bewertung und Mängelanalyse 83<br />

4.1.2.2.9 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Scharnebeck<br />

%<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Scharnebeck / <strong>Landkreis</strong><br />

gut gen. ung. gut gen. ung. gut gen. ung.<br />

Scharnebeck % 50 84,4 15,6 27,8 5,6 66,7 44,4 50 5,6<br />

<strong>Landkreis</strong> % 71,7 18,5 9,8 43,5 18,5 38 45,7 42,4 11,9<br />

Bed.-Qualität (S) Bed.-Qualität (F) Verb.- Qualität<br />

Abb. 24: Bedienungs- u. Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Scharnebeck (Quelle: VNO)<br />

Die Analyse bezieht sich auf die ÖPNV-Verbindungen von den Orten in der Samtgemeinde<br />

nach Scharnebeck. Zusätzlich sind für den Ort Hohnstorf, der grundzentrale Teilfunktionen<br />

übernimmt, die Relationen zu den im unmittelbaren Einzugsbereich liegenden Orten<br />

untersucht worden sind.<br />

Die Analyseergebnisse der Samtgemeinde Scharnebeck liegen bei der Bedienungsqualität<br />

deutlich unter denen des <strong>Landkreis</strong>es, bei der Verbindungsqualität sind sie etwa gleichwertig.<br />

Besonders auffällig ist die Vielzahl der ungenügenden Bewertungen an schulfreien<br />

Tagen.<br />

Bezogen auf das Grundzentrum Scharnebeck sind folgende Mängel festzustellen:<br />

Das Bedienungsangebot an schulfreien Tagen ist unzureichend für die Orte Brietlingen,<br />

Lüdershausen, Moorburg (schulbezogene Linie 5904), Jürgenstorf, Lüdersburg (schulbezogene<br />

Linie 5104), Echem, Hohnstorf (lediglich ein Fahrtenpaar auf der Linie 5931), Artlenburg<br />

und Hittbergen (keine direkte Busverbindung).<br />

Für die Orte Artlenburg, Brietlingen und Hohnstorf gibt es alternative Fahrtenmöglichkeiten<br />

über <strong>Lüneburg</strong> (z. B. mit der Linie 5900 in Kombination mit der Linie 5110), die jedoch<br />

durchweg zu zeitaufwendig sind, so dass sie nicht in die Bewertung der Bedienungs- und<br />

Verbindungsqualität I mit aufgenommen werden konnten. Auch wenn die Verbindung zum<br />

eigenen Grundzentrum damit ungenügend bleibt, so ist für diese Orte über die direkte<br />

ÖPNV-Verbindung nach <strong>Lüneburg</strong> (Linie 5900) die Erreichbarkeit von Einkaufs- und Versorgungseinrichtungen,<br />

Ärzten, etc. auch ohne Auto gewährleistet.<br />

Für den Ort Hohnstorf ergibt sich folgendes Bild:<br />

Das Bedienungsangebot an schulfreien Tagen ist unzureichend für die Orte Echem (lediglich<br />

ein Fahrtenpaar auf der Linie 5931), Jürgenstorf und Lüdersburg (keine direkte Busverbindung).


84 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

4.1.2.2.10 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der Stadt Bleckede<br />

%<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Bleckede / <strong>Landkreis</strong><br />

gut gen. ung. gut gen. ung. gut gen. ung.<br />

Bleckede % 90 10 0 50 40 10 60 40 0<br />

<strong>Landkreis</strong> % 71,7 18,5 9,8 43,5 18,5 38 45,7 42,4 11,9<br />

Bed.-Qualität (S) Bed.-Qualität (F) Verb.- Qualität<br />

Abb. 25: Bedienungs- u. Verbindungsqualität I: Stadt Bleckede (Quelle: VNO)<br />

Die Analyse bezieht sich auf die ÖPNV-Verbindungen von den einzelnen Orten nach<br />

Bleckede.<br />

Die Ergebnisse für die Stadt Bleckede sind insgesamt deutlich besser als die des <strong>Landkreis</strong>es.<br />

Als Mangel ist lediglich festzuhalten, dass der Ort Bleckeder Moor von der Linie 5304 an<br />

schulfreien Tagen nicht bedient wird.


VNO Bewertung und Mängelanalyse 85<br />

4.1.2.2.11 Bedienungs- und Verbindungsqualität I im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

– Zusammenfassung –<br />

Die Qualität des Bedienungs- und Verbindungsangebotes zwischen den einzelnen Orten<br />

und den jeweils zugehörigen Grundzentren ist für insgesamt 92 Relationen im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Lüneburg</strong> untersucht worden. Das folgende Diagramm zeigt die Ergebnisse der Analyse<br />

für den gesamten <strong>Landkreis</strong>.<br />

Abb. 26: Bedienungs- u. Verbindungsqualität I: landkreisweite Zusammenfassung<br />

(Quelle: VNO)<br />

Zusammenfassend ist für den <strong>Landkreis</strong> festzustellen, dass an Schultagen eine recht zufriedenstellende<br />

Bedienung der untersuchten Orte besteht. An schulfreien Tagen hingegen<br />

ist für mehr als ein Drittel aller Orte die Bedienung ungenügend, da eine Reihe von Orten<br />

lediglich über eine Anbindung durch den schulbezogenen Linienverkehr verfügt.<br />

Die Analyse der Verbindungsqualität zeigt, dass im <strong>Landkreis</strong> recht wenige Relationen<br />

ÖPNV-Fahrtzeiten aufweisen, die mit denen des MIV nicht konkurrieren können.<br />

In den folgenden Abbildungen werden landkreisweit die Untersuchungsergebnisse der<br />

Bedienungsqualität I (an Schultagen und an schulfreien Tagen) und der Verbindungsqualität<br />

I im Einzelnen dargestellt.


86 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Bedienungsqualität I: Orte – Grundzentrum<br />

Abb. 27: Bedienungsqualität I: Einzeldarstellung (Quelle: VNO)


VNO Bewertung und Mängelanalyse 87<br />

Verbindungsqualität I: Orte – Grundzentrum<br />

Abb. 28: Verbindungsqualität I: Einzeldarstellung (Quelle: VNO)


88 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

4.1.2.3 Ergebnisse der Bewertung – Bedienungs- und Verbindungsqualität II<br />

4.1.2.3.1 Grundzentren – Hansestadt <strong>Lüneburg</strong><br />

Auf der Bedienungs- und Verbindungsebene II werden nach dem Analyseschema die Relationen<br />

zwischen den Grundzentren und den Mittelzentren eines <strong>Landkreis</strong>es untersucht.<br />

Da der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> über kein Mittelzentrum verfügt, wird hier das Oberzentrum<br />

<strong>Lüneburg</strong> in seiner Funktion als Mittelzentrum herangezogen.<br />

Zusätzlich zu den Grundzentren werden die Orte mit grundzentralen Teilfunktionen, die<br />

auch schon zuvor mit untersucht worden sind, in die Analyse mit einbezogen. Die Ergebnisse<br />

werden nachfolgend dargestellt.<br />

Abb. 29: Bedienungs- u. Verbindungsqualität II (Grundzentren – Stadt LG): landkreisweite Zusammenfassung<br />

(Quelle: VNO)<br />

Grundzentrum* Mittelzentrum Bedienungsqualität II Verbindungsqualität II<br />

an Schultagen in den Ferien<br />

Adendorf<br />

gut gut gut<br />

Amelinghausen gut genügend genügend<br />

Bardowick gut gut gut<br />

Barendorf gut gut gut<br />

Bleckede gut gut gut<br />

Brietlingen gut gut genügend<br />

Dahlenburg gut genügend gut<br />

Embsen genügend genügend ungenügend<br />

Hohnstorf<br />

Kaarßen<br />

<strong>Lüneburg</strong><br />

gut<br />

ungenügend<br />

gut<br />

ungenügend<br />

genügend<br />

gut<br />

Kirchgellersen gut gut gut<br />

Melbeck gut gut gut<br />

Neetze gut gut gut<br />

Neuhaus ungenügend ungenügend gut<br />

Radbruch gut gut gut<br />

Reppenstedt gut gut gut<br />

Scharnebeck gut gut gut<br />

Tripkau ungenügend ungenügend ungenügend<br />

Tab. 30: Bedienungs- u. Verbindungsqualität II (Grundzentren – Stadt LG): Einzeldarstellung (Quelle: VNO)<br />

* Unter dem Begriff „Grundzentrum“ werden an dieser Stelle auch Orte mit grundzentralen Teilfunktionen sowie Grundzentren mit mittelzentralen<br />

Teilfunktionen subsummiert.


VNO Bewertung und Mängelanalyse 89<br />

Der <strong>Landkreis</strong> verfügt über ein Liniennetz, welches weitgehend radial auf <strong>Lüneburg</strong> ausgerichtet<br />

ist. Alle untersuchten Orte werden dabei relativ direkt durch leistungsstarke regionale<br />

Hauptlinien sowie Regionallinien an die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> angebunden. Diese besondere<br />

Struktur des Liniennetzes hat zur Folge, dass die untersuchten Relationen überwiegend<br />

gute oder zumindest genügende Werte aufweisen. Lediglich bei den Verbindungen<br />

Neuhaus / Kaarßen / Tripkau – <strong>Lüneburg</strong> sind die Fahrtenangebote unzureichend<br />

oder nicht vorhanden. Dies gilt auch dann, wenn man zusätzlich zu den Fahrten über Neu<br />

Darchau alternative Fahrtmöglichkeiten über Büchen / Lauenburg mit heranzieht. Ferner<br />

sind die Fahrtzeiten zwischen Embsen und <strong>Lüneburg</strong> zu lang, da die regionale Hauptlinie<br />

5600, die Embsen erschließt, nicht direkt geführt wird, sondern über Melbeck verläuft.<br />

4.1.2.3.2 Grundzentren – Mittelzentren außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es<br />

Bei der Analyse der Bedienungs- und Verbindungsqualität II werden über das vorgegebene<br />

Grundschema (Grundzentren – Mittelzentren im <strong>Landkreis</strong>) hinausgehend eine Reihe<br />

weiterer Relationen zu benachbarten Mittelzentren außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong><br />

betrachtet, die aus verkehrlicher Sicht sinnvoll erscheinen und aufgrund der Pendlerzahlen<br />

ein nennenswertes Nachfragepotenzial aufweisen.<br />

Abb. 30: Bedienungs- u. Verbindungsqualität II (Grundzentren – Mittelzentren außerhalb Lk LG): landkreisweite<br />

Zusammenfassung (Quelle: VNO)<br />

Grundzentrum * Nächstgeleg. Bedienungsqualität II Verbindungsqualität II<br />

Mittelzentrum an Schultagen in den Ferien<br />

Bardowick<br />

Radbruch<br />

Winsen<br />

gut<br />

gut<br />

gut<br />

gut<br />

genügend<br />

gut<br />

Bardowick Geesthacht ungenügend ungenügend ungenügend<br />

Hohnstorf Lauenburg ungenügend ungenügend gut<br />

Neuhaus Hagenow ungenügend ungenügend ungenügend<br />

Melbeck<br />

gut gut genügend<br />

Barendorf Uelzen<br />

gut gut genügend<br />

Dahlenburg gut gut genügend<br />

Tab. 31: Bedienungs- u. Verbindungsqualität II (Grundzentren – Mittelzentren außerhalb Lk LG): Einzeldarstellung<br />

(Quelle: VNO)<br />

* s. Anmerkung unter Tab. 30


90 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Die Anbindungen der ausgewählten Grundzentren in Richtung Winsen bzw. in Richtung<br />

Uelzen sind hinsichtlich der Bedienungsqualität ausnahmslos als gut bewertet worden,<br />

bezüglich der Verbindungsqualität zumeist als genügend.<br />

Auf den übrigen untersuchten Relationen treten deutliche Mängel auf. Im Einzelnen sind<br />

hier anzuführen:<br />

� Bardowick – Geesthacht:<br />

Das vorhandene Fahrtenangebot ist zu gering, zudem entstehen aufgrund vieler Umstiege<br />

sehr lange Fahrtzeiten.<br />

� Hohnstorf – Lauenburg:<br />

Es verkehrt täglich lediglich ein Fahrtenpaar der Linie 5931.<br />

� Neuhaus – Hagenow:<br />

Das Angebot umfasst nur zwei Hinfahrten und eine Rückfahrt mit recht langen Fahrtzeiten.<br />

4.1.2.4 Ergebnisse der Bewertung – Bedienungs- und Verbindungsqualität III<br />

Auf der Ebene der Bedienungs- und Verbindungsqualität III werden alle ÖPNV-<br />

Verbindungen zwischen den Grundzentren im <strong>Landkreis</strong> und dem Oberzentrum Hamburg<br />

untersucht. Da wesentliche Pendlerbeziehungen zwischen dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> und<br />

Hamburg bestehen, ist diese Untersuchungsebene für den <strong>Landkreis</strong> von besonderer Bedeutung.<br />

Die Ergebnisse der Analyse sind der folgenden Abbildung sowie der unten stehenden Tabelle<br />

zu entnehmen.<br />

Abb. 31: Bedienungs- u. Verbindungsqualität III: landkreisweite Zusammenfassung<br />

(Quelle: VNO)


VNO Bewertung und Mängelanalyse 91<br />

Grundzentrum* Oberzentrum Bedienungsqualität III Verbindungsqualität III<br />

an Schultagen in den Ferien<br />

Adendorf<br />

gut gut ungenügend<br />

Amelinghausen gut gut genügend<br />

Bardowick gut gut genügend<br />

Barendorf gut gut genügend<br />

Bleckede gut gut genügend<br />

Brietlingen gut gut genügend<br />

Dahlenburg gut gut genügend<br />

Embsen gut gut ungenügend<br />

Hohnstorf<br />

Kaarßen<br />

Hamburg<br />

gut<br />

ungenügend<br />

gut<br />

ungenügend<br />

genügend<br />

gut<br />

Kirchgellersen gut gut ungenügend<br />

Melbeck gut gut genügend<br />

Neetze gut gut genügend<br />

Neuhaus ungenügend ungenügend gut<br />

Radbruch gut gut genügend<br />

Reppenstedt gut gut genügend<br />

Scharnebeck gut gut genügend<br />

Tripkau ungenügend ungenügend ungenügend<br />

Tab. 32: Bedienungs- u. Verbindungsqualität III: Einzeldarstellung<br />

(Quelle: VNO)<br />

* s. Anmerkung unter Tab. 30<br />

Die Analyse des ÖPNV–Angebotes zwischen den Grundzentren des <strong>Landkreis</strong>es und dem<br />

Oberzentrum Hamburg weist bei der Bedienungsqualität abgesehen von den Verbindungen<br />

Neuhaus / Kaarßen / Tripkau – Hamburg Neuhaus durchgängig gute Ergebnisse auf.<br />

Die Bewertung der Verbindungsqualität fällt dagegen deutlich schlechter aus. Generell ist<br />

hierzu anzumerken, dass aufgrund der Autobahnanbindung <strong>Lüneburg</strong>s nach Hamburg<br />

eine Vielzahl der untersuchten Relationen relativ kurze Pkw–Fahrtzeiten aufweisen, woraus<br />

die vielen genügenden Bewertungen resultieren. Wenn dann zusätzlich<br />

Umwegfahrten über den ZOB <strong>Lüneburg</strong> auftreten, wie im Falle von Adendorf,<br />

Kirchgellersen und Vögelsen, oder wenn keine direkte Anbindung zum ZOB vorhanden ist,<br />

wie für Embsen, treten sogar ungenügende Bewertungen auf.<br />

4.1.3 Beförderungsqualität<br />

4.1.3.1 Grundlagen der Bewertung<br />

Die Beförderungsqualität wird bestimmt durch das Verhältnis von Fahrgastnachfrage und<br />

Platzangebot auf einer Linie oder Relation. Die Beförderungsqualität ist demnach umso<br />

besser, je mehr Fahrgästen im Bus ein Sitzplatz zur Verfügung steht.<br />

Die Beförderungsqualität steht in einem Spannungsfeld zur Wirtschaftlichkeit: Einerseits<br />

wird die Nutzung des ÖPNV für den Fahrgast umso attraktiver, je mehr Platz in den Fahrzeugen<br />

zur Verfügung steht. Andererseits führt die Bereitstellung von einer hohen Sitzplatzanzahl<br />

zu deutlichen Mehrkosten auf Seiten der Verkehrsunternehmen, da diese für<br />

die nachfragestarken Zeiten am Morgen und am Abend eine erhebliche Anzahl zusätzlicher<br />

Busse beschaffen und einsetzen müssten. Da die Unternehmen diese Mehrkosten,<br />

die landkreisweit pro Jahr im mittleren 6-stelligen €-Bereich liegen dürften, nicht bzw. nur<br />

in sehr geringem Maße durch eventuelle Fahrgeldmehreinnahmen (infolge höherer Fahrgastnachfrage<br />

aufgrund des attraktiveren Angebotes) kompensieren könnten, müssten sie<br />

vom Aufgabenträger übernommen werden.


92 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Um zumindest eine genügende Beförderungsqualität im straßengebundenen ÖPNV zu<br />

erreichen, sollten daher folgende Vorgaben des <strong>Landkreis</strong>es erfüllt werden: Grundsätzlich<br />

sollen die Verkehrsunternehmen möglichst hohe Sitzplatzkapazitäten vorhalten, wobei in<br />

den Hauptverkehrszeiten auf kurzen, stark belasteten Streckenabschnitten ein Anteil von<br />

stehenden Fahrgästen zu akzeptieren ist. Gleiches gilt für schulbezogene Fahrten, bei<br />

denen das jeweilige, zulässige Gesamtangebot von Sitz- und Stehplätzen in den Fahrzeugen<br />

in Anspruch genommen werden darf.<br />

4.1.3.2 Ergebnisse der Bewertung<br />

Zur Bewertung der Beförderungsqualität sind genaue Kenntnisse über die Besetzung jeder<br />

einzelnen Fahrt im ÖSPV erforderlich. Da entsprechende Daten dem <strong>Landkreis</strong> jedoch<br />

nicht in diesem Detaillierungsgrad vorliegen, kann nur Bezug genommen werden auf linienbezogene<br />

Nachfragedaten vom HVV sowie die Erfahrungen und Prüffahrten von Mitarbeitern<br />

des <strong>Landkreis</strong>es im schulbezogenen Linienverkehr. Auf Basis dieser Erkenntnisse<br />

geht der <strong>Landkreis</strong> davon aus, dass die oben genannten Vorgaben eingehalten werden<br />

und damit eine zumindest genügende Beförderungsqualität gewährleistet ist.<br />

4.1.4 Tarif<br />

4.1.4.1 Grundlagen der Bewertung<br />

Das Tarifangebot im Nahverkehr hat einen wesentlichen Einfluss darauf, in welchem Maße<br />

Busse und Bahnen genutzt wird. Aus Kundensicht stehen dabei zwei Aspekte im Vordergrund:<br />

Zum einen die Frage des Preis-Leistungs-Verhältnisses, zum anderen die Verständlichkeit<br />

des Tarifangebotes.<br />

4.1.4.2 Ergebnisse der Bewertung<br />

Die Bewertung des im gesamten <strong>Landkreis</strong> und der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> gültigen HVV-<br />

Tarifs ist nach rein objektiven Kriterien nicht möglich. Sowohl das Preis-Leistungs-<br />

Verhältnis wie auch die Verständlichkeit des Tarifes hängen von vielen Faktoren ab, die<br />

von einzelnen Nutzergruppen ganz unterschiedlich bewertet werden. Exemplarisch seien<br />

zwei Beispiele genannt:<br />

� Umfang des Verkehrsangebotes<br />

Hier zeigen sich gravierende Unterschiede, je nachdem, ob der Fahrgast in einem<br />

Grundzentrum mit sehr gutem ÖPNV-Angebot wohnt oder in einer ländlich geprägten<br />

Umgebung, in der naturgemäß ein weitaus geringeres Fahrtenangebot zur Verfügung<br />

steht. Je nach den Bedingungen vor Ort wird daher die Preiswürdigkeit des ÖPNV-<br />

Angebotes auch unterschiedlich bewertet.<br />

� Nutzungshäufigkeit des ÖPNV<br />

Fahrgäste, die Busse und Bahnen regelmäßig nutzen, verfügen zumeist über eine Zeitkarte,<br />

so dass für diese Nutzergruppe die Verständlichkeit des Tarifangebotes und die<br />

Frage, wie unkompliziert ein Fahrschein zu erwerben ist, keine wesentliche Rolle spielt.<br />

Genau diese Aspekte haben dagegen für Selten- oder Gelegenheitsnutzer einen hohen<br />

Stellenwert und beeinflussen maßgeblich deren Meinung zum Tarifangebot.<br />

Hinzu kommt, dass Zeitkartennutzer aufgrund ihrer rabattierten Monats- und Abokarten<br />

günstiger fahren als Gelegenheitsnutzer, die Einzelfahrscheine erwerben müssen, woraus<br />

sich ebenfalls unterschiedliche Einschätzungen zur Preiswürdigkeit des Tarifs ergeben.


VNO Bewertung und Mängelanalyse 93<br />

Die beiden Beispiele verdeutlichen, dass eine allgemeingültige Bewertung des Tarifangebotes<br />

nicht möglich ist. Daher werden an dieser Stelle nur einige grundsätzliche Bewertungen<br />

vorgenommen.<br />

Mit der Verbundausweitung des HVV ist ein wesentliches Ziel des vorherigen <strong>Nahverkehrsplan</strong>s<br />

erreicht worden, nämlich die Einführung des HVV-Tarifs im gesamten <strong>Landkreis</strong><br />

und in der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong>. Dies bietet insbesondere für Fahrgäste, die den<br />

ÖPNV häufig nutzen, den Vorteil, dass für alle Fahrten stets die gleiche Tarifsystematik gilt<br />

und für Verbindungen nach Hamburg nicht mehr zwei oder mehrere unterschiedliche<br />

Fahrscheine gelöst werden müssen. Zudem ist die Nutzung von Bus und Bahn in der Gesamtheit<br />

betrachtet etwas günstiger geworden. Von der Einführung des HVV-Tarifs haben<br />

in besonderem Maße Fahrgäste profitiert, die aus dem <strong>Landkreis</strong> nach Hamburg fahren.<br />

Das Preis-Leistungs-Verhältnis kann damit – speziell auf den Hauptrelationen – als angemessen<br />

bezeichnet werden, auch wenn das Preisniveau bezogen auf einzelne Strecken<br />

durchaus Unterschiede aufweist.<br />

Kritisch ist dagegen zu bewerten, dass die Tarifsystematik des Verbundes recht komplex<br />

ist und sich gerade für Selten- und Gelegenheitsnutzer nicht auf den ersten Blick erschließt.<br />

Hierzu trägt u. a. die unterschiedliche Tarifierung bei Einzelkarten und Zeitkarten<br />

bei: Der Preis einer Einzelkarte wird grundsätzlich über die Anzahl der durchfahrenen Ringe<br />

ermittelt, der Preis einer Zeitkarte über die Anzahl der durchfahrenen Zonen, wobei im<br />

Umland auch Ausnahmen von dieser Regel vorhanden sind, die das Verständnis weiter<br />

erschweren. Hinzu kommt, dass es eine Vielzahl von unterschiedlichen Fahrkartenangeboten<br />

gibt (spezielle Angebote für bestimmte Nutzergruppen, Karten für Stadtverkehre im<br />

Umland, Karten mit eingeschränkter zeitlicher Gültigkeit, etc.), die das schnelle Auswählen<br />

der richtigen Fahrkarte erschweren. Positiv ist dagegen festzuhalten, dass die Fahrplanauskunft<br />

des HVV bei jeder Verbindungsabfrage zusätzlich den entsprechenden Fahrpreis<br />

ausweist und einen link zu einem Tarifberater speziell für die gesuchte Verbindung enthält.<br />

In der Gesamtheit hat die Einführung des HVV-Tarifs zu einer klaren Attraktivitätssteigerung<br />

des Nahverkehrs im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> geführt. Bei allen tariflichen Verbesserungswünschen<br />

im Detail ist immer zu berücksichtigen, dass der <strong>Landkreis</strong> einem Verkehrsverbund<br />

mit einem seit mehreren Jahrzehnten bestehenden Tarifsystem beigetreten<br />

ist, welches in intensiver Abstimmung mit allen Beteiligten bestmöglich auf die Bedürfnisse<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> angepasst worden ist. Als Beispiel sei in diesem Zusammenhang<br />

auf die Familienkarte im Stadtverkehr <strong>Lüneburg</strong> hingewiesen, die exklusiv nur hier gültig<br />

ist.<br />

4.1.5 Fahrgastinformation<br />

4.1.5.1 Grundlagen der Bewertung<br />

Die Fahrgastinformation ist insbesondere für die Fahrgäste von Bedeutung, die den Nahverkehr<br />

nur selten nutzen oder wechselnde Verbindungen befahren. Eine gute Fahrgastinformation<br />

kann zudem die Hemmschwelle zur Nutzung des ÖPNV deutlich reduzieren.<br />

Allgemeine Zielvorstellung ist ein durchgängiges Fahrgastinformationssystem, in dem sich<br />

die Einzelinformationen, die der Kunde vor und während seiner Reise benötigt, lückenlos<br />

aneinander reihen.<br />

Wesentliche Auskunftsmedien sind die Internetpräsenzen des HVV und der Verkehrsunternehmen<br />

mit ihren elektronischen Fahrplanauskünften, die Telefonauskunft des HVV, die<br />

Fahrplanbücher sowie die Informationen an den Haltestellen selbst.


94 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

4.1.5.2 Ergebnisse der Bewertung<br />

Internet<br />

Die Internetpräsenzen des HVV, der VNN sowie der einzelnen Unternehmen bieten inzwischen<br />

zahlreiche Informationen rund um den ÖPNV in der Region. Auf der Internetseite<br />

des HVV (www.hvv.de) finden sich die ausführlichsten Auskünfte zum Verkehrsangebot im<br />

Verbundraum, zum HVV-Tarif, dem Fahrkartensortiment, den Service- und Verkaufsstellen<br />

und den übrigen Serviceangeboten (Liniennetzpläne, Hinweise zu Fahrplanänderungen<br />

und für spezielle Nutzergruppen, etc.).<br />

Die ebenfalls auf der Seite vorhandene HVV-Fahrplanauskunft bietet den Vorteil, dass zu<br />

den gewünschten Verbindungen gleichzeitig eine Tarifauskunft gegeben wird. Über die<br />

Qualität der Suchergebnisse können keine detaillierten Aussagen getroffen werden, da<br />

hierfür eine systematische Überprüfung erforderlich wäre. Die bisherigen, verwaltungsinternen<br />

Erfahrungen bei der Abfrage von Verbindungen zeigen jedoch subjektiv eine zufriedenstellende<br />

Zuverlässigkeit. Verbesserungsbedürftig sind dagegen die Angaben zum<br />

Tarif, die teilweise noch fehlen („HVV-Tarif nicht ermittelbar“). Zudem wird nicht auf die<br />

Familienkarte für die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> hingewiesen.<br />

Die VNN-Fahrplanauskunft (www.vnn.de) sowie die Auskunft der Weser-Ems Busverkehr<br />

GmbH (www.weser-ems-bus.de oder direkt: www.fahrplaner.de) liefern – auf Basis eigener<br />

Erfahrungen – gute Ergebnisse. Beide Auskünfte beinhalten derzeit das komplette<br />

Bus- und Bahnangebot im <strong>Landkreis</strong> sowie das Angebot der S-Bahnen im gesamten Verbundgebiet.<br />

Auch landes- / bundesweite Fahrplanauskünfte können abgerufen werden.<br />

Unter www.fahrplaner.de und unter www.vnn.de können zudem sehr einfach so genannte<br />

Pendlerpläne erstellt werden, d. h. für eine beliebige Verbindung lassen sich für frei wählbare<br />

Zeiten sämtliche Hin- und Rückfahrten übersichtlich anzeigen (z. B. alle Hinfahrten<br />

zum Grundzentrum zwischen 06.00 und 09.00 Uhr sowie alle Rückfahrten ab 16.00 Uhr).<br />

HVV-Telefonauskunft<br />

Über die Qualität der HVV-Telefonauskunft (040 / 19449) liegen dem <strong>Landkreis</strong> keine detaillierten<br />

Informationen vor. Der Kunde kann grundsätzlich wählen zwischen einem automatischen<br />

Sprachdialogsystem (wie bei der DB AG), das für Fahrplanauskünfte genutzt<br />

werden kann, oder einer persönlichen Beratung. Im letztgenannten Fall sind teilweise Wartezeiten<br />

in Kauf zu nehmen, die bei 10 Minuten oder mehr liegen können. Positiv ist anzumerken,<br />

dass es sich bei der Telefonauskunft um eine reguläre Ortsnummer handelt<br />

und nicht um eine teurere Sonderrufnummer.<br />

HVV-Fahrplanbuch<br />

Eine weitere Informationsmöglichkeit bietet das HVV-Fahrplanbuch, Regionalausgabe<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>. Das Buch enthält sämtliche Bus- und Bahnlinien, die im <strong>Landkreis</strong><br />

und der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> verkehren. Im Gegensatz zum früheren Fahrplanbuch der<br />

KVG hat sich die Übersichtlichkeit durch ein einheitliches, farbiges Layout verbessert.<br />

Auch ein Ortsregister, welches zunächst entfallen war, ist nun wieder Bestandteil des Buches.<br />

Verbesserungswürdig sind die Angaben zum Tarif. Zwar enthält das Fahrplanbuch<br />

den Tarifplan im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> sowie Hinweise zu HVV-Service- und Verkaufsstellen,<br />

es fehlt aber eine Preisübersicht über die verschiedenen Einzel- und Zeitkarten.<br />

Haltestellen<br />

Letzter Bestandteil einer möglichst lückenlosen Informationskette sind die Informationen<br />

an den Haltestellen vor Ort. Hier hat sich die Situation seit der flächendeckenden Haltestellenmodernisierung<br />

im Jahr 2008 klar verbessert. Alle Haltestellen wurden mit neuen<br />

Masten und Haltstellenschildern ausgestattet, die nun erstmalig mit dem Namen der Hal-


VNO Bewertung und Mängelanalyse 95<br />

testelle, der jeweiligen Tarifzone und den dort verkehrenden Linien bedruckt worden sind<br />

und neben den Fahrplänen auch mit dem Tarifplan bestückt worden sind.<br />

4.1.6 Haltestellen<br />

4.1.6.1 Grundlagen der Bewertung<br />

Der Standort und die Ausstattung der ÖPNV-Haltestellen haben für die Fahrgäste eine<br />

große Bedeutung, da über die Haltestellen der Zugang zum ÖPNV erfolgt. Aus Fahrgastsicht<br />

sind vor allem eine barrierefreie Gestaltung (v. a. Hochbord, Blindenleitstreifen) sowie<br />

das Vorhandensein von fahrtbezogenen Informationen von vorrangiger Bedeutung.<br />

Daneben sollte die Haltestelle einen gepflegten Eindruck machen und einen Wetterschutz<br />

bieten.<br />

4.1.6.2 Ergebnisse der Bewertung<br />

Detaillierte Aussagen zur Qualität und Ausstattung aller Haltestellen liegen dem Aufgabenträger<br />

bislang nicht vor. Dennoch sollen an dieser Stelle einige grundsätzliche Aussagen<br />

getroffen werden:<br />

Fahrgastunterstände und Barrierefreiheit<br />

Einen einheitlichen Ausstattungsstandard der Haltestellen gibt es im <strong>Landkreis</strong> und in der<br />

Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> nicht. Im Stadtgebiet <strong>Lüneburg</strong> finden sich an ca. jeder zweiten Haltestelle<br />

Fahrgastunterstände, in den Kommunen des <strong>Landkreis</strong>es dagegen zumeist nur an<br />

Verknüpfungshaltestellen oder in den Ortskernen. Die Qualität der Unterstände variiert<br />

dabei sehr stark.<br />

Im Hinblick auf die Barrierefreiheit lässt sich festhalten, dass weder im <strong>Landkreis</strong> noch in<br />

der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> flächendeckend ein stufenloser Einstieg in die Busse möglich ist<br />

(Hochbord in Verbindung mit abgesenkten Niederflurfahrzeugen).<br />

Fahrgastinformation<br />

Die Fahrgastinformation hat nach der Modernisierung sämtlicher Haltestellenmasten einen<br />

guten Standard erreicht (s. Kap. 4.5.2). Hier sind keine Defizite zu bemängeln.<br />

4.1.7 Fahrzeuge<br />

4.1.7.1 Grundlagen der Bewertung<br />

Der Standard der eingesetzten Fahrzeuge bestimmt maßgeblich den Beförderungskomfort.<br />

In der Regel ist das Durchschnittsalter ein gutes Indiz, um Aussagen hinsichtlich der<br />

Standards treffen zu können. Je geringer das Alter, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit,<br />

dass die Fahrzeuge modernen Qualitätsstandards entsprechen. Allerdings können<br />

auch generalüberholte Fahrzeuge diesen Ansprüchen genügen.<br />

Neben bequemen Sitzen und guter Klimatisierung wird der Beförderungskomfort auch die<br />

Frage bestimmt, wie leicht der Ein- und Ausstieg möglich ist. In dieser Hinsicht bieten Niederflurfahrzeuge<br />

eindeutige Vorteile, da im Zusammenspiel mit einer fahrzeugseitigen Absenkfunktion<br />

(„kneeling“) und entsprechend gestalteten Haltestellen mit Hochbord ein<br />

(fast) stufenloser Ein- und Ausstieg möglich ist. Damit wird nicht nur Rollstuhlfahrern ge-


96 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

holfen, sondern auch Menschen mit Gehbehinderungen sowie Fahrgästen mit Gepäck<br />

oder Kinderwagen.<br />

Neben dem reinen Fahrkomfort ist die Kundeninformation am / im Fahrzeugen von Belang.<br />

Hierzu zählen die äußeren Fahrtzielanzeigen genauso wie die Anzeige bzw. Ansage<br />

der Haltestelle im Inneren der Busse.<br />

4.1.7.2 Ergebnisse der Bewertung<br />

Im <strong>Landkreis</strong> und in der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> werden sehr unterschiedliche Fahrzeuge<br />

von den Verkehrsunternehmen eingesetzt:<br />

� Im Stadtverkehr <strong>Lüneburg</strong> werden zumeist jüngere Stadtbusse in Niederflurbauweise<br />

eingesetzt.<br />

Die Stadtbusse verfügen fast ausnahmslos über Haltestelleninnenanzeigen.<br />

� Im Regionalverkehr kommt eine große Bandbreite von verschiedenen Bussen zum Einsatz:<br />

Teilweise handelt es sich um jüngere, niederflurige 12- und 15m-Wagen mit<br />

Stadtbus-Ausstattung, aber komfortablerer Regionalbus-Bestuhlung, teilweise werden –<br />

insbesondere von Subunternehmern – noch ältere Stadt- und Gelenkbusse eingesetzt.<br />

Diese Fahrzeuge genügen den heutigen Ansprüchen nur noch bedingt, sowohl in Bezug<br />

auf den Komfort wie auch im Hinblick auf den Aspekt der Barrierefreiheit. Eine dritte<br />

Fahrzeuggruppe bilden die Busse, die nicht nur im Linienverkehr, sondern auch für<br />

Kurztouren im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden und über reisebusähnliche Qualitäten<br />

verfügen, dafür allerdings ebenfalls nicht niederflurig sind.<br />

In allen Gruppen gibt es Wagen, die nicht über Haltestelleninnenanzeigen verfügen,<br />

was gerade für Fahrgäste, die nicht täglich den ÖPNV nutzen, als Nachteil zu werten<br />

ist.<br />

Über den Zustand der Fahrzeuge liegen dem Aufgabenträger im Einzelnen keine genauen<br />

Erkenntnisse vor. Das durchschnittliche Fahrzeugalter liegt bei ca. 9,5 Jahren und ist damit<br />

in den letzten Jahren – trotz Abschaffung der landesseitigen Busförderung – fast konstant<br />

geblieben. Der Anteil an niederflurigen Fahrzeugen hat sich in den vergangenen Jahren<br />

deutlich erhöht.<br />

4.1.8 Fahrpersonal<br />

4.1.8.1 Grundlagen der Bewertung<br />

Neben dem Verkehrsangebot selbst wird die Qualität des ÖPNV auch durch das Fahrpersonal<br />

bestimmt, welches im direkten Kundenkontakt steht und erster Ansprechpartner bei<br />

Fragen, Problemen und Beschwerden ist. Aus diesem Grunde sind folgende Qualifikationen<br />

aus Sicht des Aufgabenträgers wünschenswert:<br />

� Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache<br />

� Orts- und Tarifkenntnisse<br />

� Freundlichkeit gegenüber den Fahrgästen<br />

� Angemessenes Erscheinungsbild<br />

� Pflicht zur Schulung und Weiterbildung


VNO Bewertung und Mängelanalyse 97<br />

4.1.8.2 Ergebnisse der Bewertung<br />

Eine detaillierte Bewertung des gesamten Fahrpersonals ist seitens des Aufgabenträgers<br />

nicht möglich. Dennoch kann anhand von Kundeneingaben die Schlussfolgerung gezogen<br />

werden, dass der Großteil der Fahrerinnen und Fahrer die oben genannten Vorgaben erfüllt.<br />

Trotzdem gibt es unternehmensübergreifend immer wieder Vorfälle, die bei den Fahrgästen<br />

zu deutlicher Kritik führen. Dazu zählt in besonderem Maße, wenn das Fahrpersonal<br />

verspätete Zug- / Busanschlüsse nicht abwartet, sondern zur vorgegebenen Zeit an<br />

den Verknüpfungshaltestellen abfährt. Gerade im Regionalverkehr mit seinem geringen<br />

Fahrtenangebot führt dies häufig zu Wartezeiten von über 60 Minuten oder im ungünstigsten<br />

Fall dazu, dass alternative Fahrtmöglichkeiten organisiert werden müssen, wenn keine<br />

spätere Busverbindung zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist eine höhere Serviceorientierung<br />

vom Fahrpersonal, aber auch von der zuständigen Leitstelle dringend geboten.<br />

Ein weiterer Kritikpunkt an einzelnen Fahrerinnen und Fahrern sind mangelhafte Tarifkenntnisse<br />

sowie eine geringe Bereitschaft zur Beratung allgemein.<br />

4.2 Hansestadt <strong>Lüneburg</strong><br />

Die Bewertung des ÖPNV-Angebotes in der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> basiert auf den Ergebnissen<br />

des Gutachtens „Konzept zur Optimierung des Stadtbusverkehrs in <strong>Lüneburg</strong>“ aus<br />

dem August <strong>2009</strong>.<br />

4.2.1 Erschließungsqualität<br />

Zur Bewertung der Erschließungsqualität wurden von den Gutachtern Haltestelleneinzugsbereiche<br />

definiert. Innerhalb der Kernstadt sowie den dichter besiedelten Gebieten gilt<br />

ein Bereich als erschlossen, wenn sich innerhalb eines 300m-Radius eine Haltestelle erreichen<br />

lässt. In weniger dicht besiedelten Bereichen wurde ein 400m-Radius zugrunde<br />

gelegt.<br />

Auf Basis dieser Kriterien kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Stadtbusverkehr<br />

insgesamt eine gute Erschließungsqualität bietet. Alle zentralen Bereiche werden fast<br />

vollständig erschlossen. Dies gilt auch für die verschiedenen Schul- und Behördenstandorte,<br />

die gut mit dem Bus zu erreichen sind. Defizite gibt es laut Gutachten nur in folgenden<br />

Bereichen:<br />

� Adendorf, Gewerbegebiet Nord<br />

� Gewerbegebiet Bilmer Berg<br />

� Kaltenmoor, In den Kämpen (ca. 300 EW)<br />

� Wilschenbruch (635 EW)<br />

� Häcklingen, Sandwehe (ca. 250 EW)<br />

� Bockelsberg Ost (ca. 150 EW)<br />

� Brockwinkler Weg, West<br />

� Ochtmissen, Imkerstieg West (ca. 130 EW)<br />

Darüber hinaus gibt es keine innere Erschließung des Campus-Bereiches.


98 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

4.2.2 Bedienungs- und Verbindungsqualität<br />

Die Bedienungsqualität, die sich aus der Bedienungshäufigkeit (z. B. 30min-Takt) auf einer<br />

Linie oder einer bestimmten Strecke ableitet, wurde im Gutachten bewertet, indem auf jeder<br />

Linie des Stadtverkehrs die aktuelle Fahrgastnachfrage in Relation zu dem vorhandenen<br />

Fahrplanangebot gesetzt wurde. Je nach dem Ergebnis dieser Analyse wird das Angebot<br />

als angemessen, zu gering oder als zu umfangreich bewertet:<br />

Ergebnis der Analyse Bewertung und Handlungsoption<br />

Hohe Nachfrage bei hoher Fahrtenhäufigkeit Fahrplanangebot angemessen � keine Änderung<br />

erforderlich<br />

Hohe Nachfrage bei geringer Fahrtenhäufigkeit Fahrplanangebot schöpft Fahrgastpotenzial nicht aus<br />

� Prüfung Angebotsausweitung<br />

Geringe Nachfrage bei hoher Fahrtenhäufigkeit Fahrplanangebot ist im Vergleich zur erreichbaren<br />

Nachfrage zu üppig � Prüfung Angebotsreduzierung<br />

Geringe Nachfrage bei geringer Fahrtenhäufigkeit Fahrplanangebot angemessen � keine Änderung<br />

erforderlich<br />

Tab. 33: Bewertungsmethodik der Bedienungsqualität im Stadtverkehr <strong>Lüneburg</strong><br />

(Quelle: PGN-Gutachten „Konzept zur Optimierung des Stadtbusverkehrs in <strong>Lüneburg</strong>, <strong>2009</strong>)<br />

Die Analyse zeigt im Ergebnis, dass auf den meisten Linien des Stadtverkehrs Angebot<br />

und Nachfrage in einem sinnvollen Verhältnis zueinander stehen. Besonderheiten werden<br />

nur auf folgenden Linien(abschnitten) festgestellt:<br />

� Linien 5011 (ZOB - Rettmer) und 5012 (ZOB - Bockelsberg): sehr hohe Nachfrage bei<br />

gutem Fahrplanangebot (20min-Takt)<br />

� Linie 5001: sehr hohe Nachfrage trotz unterdurchschnittlichem Fahrplanangebot<br />

(60min-Takt)<br />

� Linie 5013: hohe Nachfrage trotz unterdurchschnittlichem Fahrplanangebot (30/60min-<br />

Takt)<br />

� Linien 5007 (ZOB - Adendorf) und 5015 (ZOB - Adendorf): gute Nachfrage im Verhältnis<br />

zum Bedienungsangebot (30min-Takt)<br />

� Linie 5002: gute Nachfrage im Verhältnis zum Bedienungsangebot (30min-Takt)<br />

� Linie 5012 (ZOB - Hagen): geringe Nachfrage trotz gutem Fahrplanangebot (20min-Takt)<br />

� Linien 5010 (ZOB - Goseburg) und 5015 (ZOB - Mittelfeld): vergleichsweise geringe<br />

Nachfrage im Verhältnis zum Bedienungsangebot (30min-Takt)<br />

Bezüglich der Verbindungsqualität, die die Schnelligkeit einer ÖPNV-Verbindung bewertet,<br />

wird in dem Gutachten als Problemstelle vor allem der Bereich Osterfeld / Königsberger<br />

Straße identifiziert. Hier lassen parkende Autos nur eine einspurige Befahrung der Straßen<br />

zu, so dass es insbesondere beim Begegnungsverkehr Bus / Bus zu Zeitverzögerungen<br />

kommt.


VNO Ziele und Maßnahmen 99<br />

5 Ziele und Maßnahmen<br />

5.1 Übergeordnete Ziele<br />

Nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz sollen im Rahmen des <strong>Nahverkehrsplan</strong>s<br />

u. a. die Zielvorstellungen für die weitere Gestaltung des ÖPNV dargestellt werden.<br />

Die Festlegung dieser Ziele obliegt dem Aufgabenträger. Dabei sind allgemeine Zielvorgaben<br />

und Grundsätze zu berücksichtigen, die in übergeordneten Gesetzen und Programmen<br />

verankert sind, wie dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz, dem Gesetz zur<br />

Gleichstellung von Behinderten, dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz<br />

(NBGG), dem Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP), dem Regionalen<br />

Raumordnungsprogramm des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> (RROP), dem Regionalen<br />

Entwicklungskonzept für die Metropolregion Hamburg (REK) und dem Nationalen Radverkehrsplan.<br />

In diesen Gesetzen und Programmen sind folgende, allgemeine Aussagen zum<br />

ÖPNV enthalten:<br />

� Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV ist<br />

eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.<br />

� Das bestehende Grundnetz des schienengebundenen und des straßengebundenen<br />

ÖPNV ist zu erhalten und weiterzuentwickeln.<br />

� Die Schülerbeförderung ist in den ÖPNV zu integrieren.<br />

� Das Bedienungsangebot soll sich nach den Bedürfnissen der Bevölkerung und den<br />

raumstrukturellen Erfordernissen richten.<br />

� Im Interesse verträglicher Lebens- und Umweltbedingungen und der Verkehrssicherheit<br />

ist der ÖPNV zu einer attraktiven Alternative zum Motorisierten Individualverkehr auszugestalten.<br />

Die Verkehrsbedienung und die vorhandene und angestrebte Siedlungsstruktur<br />

sind hierauf abzustimmen. Dem Ausbau und der Finanzierung des ÖPNV ist<br />

gegenüber Maßnahmen für den MIV der Vorrang einzuräumen, soweit der Nutzen der<br />

Maßnahmen für den ÖPNV bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung überwiegt.<br />

� Die Verknüpfungen und fahrplanmäßigen Abstimmungen der Buslinien untereinander<br />

sowie zwischen Bus und Bahn sind zu verbessern. Auch zwischen Motorisiertem Individualverkehr<br />

und Öffentlichem Verkehr sind sichere und leichte Verknüpfungen anzustreben.<br />

An den Haltestellen des SPNV sind ausreichende P&R- sowie B&R-Flächen<br />

vorzuhalten.<br />

� Konkurrierende Parallelverkehre im ÖPNV sind zu vermeiden.<br />

� Die Fahrzeuge sollen umweltverträglich und bequem sein.<br />

� Bei der Fahrplangestaltung ist den spezifischen Mobilitäts- und Sicherheitsbedürfnissen<br />

der verschiedenen Bevölkerungsgruppen Rechnung zu tragen.<br />

� Bei Planung, Bau und Betrieb von Verkehrsanlagen und der Fahrzeugbeschaffung sind<br />

die besonderen Bedürfnisse einzelner Nutzergruppen (Menschen mit Behinderungen,<br />

Kinder, ältere Menschen u. a.) zu berücksichtigen. Maßnahmen aus diesen Bereichen<br />

sollen vorrangig von den Zuwendungsgebern gefördert werden.<br />

� Der ÖPNV soll möglichst weitgehend barrierefrei gestaltet sein. Bauliche Anlagen,<br />

Verkehrsmittel, Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen gelten dann als<br />

barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen ohne Erschwernis und grundsätzlich<br />

ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Im <strong>Nahverkehrsplan</strong> sollen Aussagen<br />

über zeitliche Vorgaben und die hierfür erforderlichen Maßnahmen enthalten sein.<br />

� Die Merkbarkeit der Fahrpläne (durch Einführung von Taktfahrplänen) ist zu verbessern.<br />

� In den Zügen des SPNV ist ausreichend Platz für die Mitnahme von Fahrrädern vorzusehen;<br />

die dazugehörigen Tarifangebote sollten unkompliziert und preiswert sein.


100 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

5.2 <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

5.2.1 Grundsätze und Prioritäten für die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> strebt eine zielgerichtete Weiterentwicklung des ÖPNV an. Zur<br />

Erhöhung der Attraktivität des <strong>Landkreis</strong>es als Wohn- und Wirtschaftsstandort und zur<br />

Sicherung der Mobilität der <strong>Landkreis</strong>bevölkerung soll der ÖPNV unter Wahrung eines<br />

angemessenen Kosten-/Nutzenverhältnisses und unter Berücksichtigung der begrenzten<br />

finanziellen Haushaltsmittel gestärkt und ausgebaut werden.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> sieht die Schnellbuslinien 5100 (SBus 1), 5200 (SBus 2), 5300 / 5304<br />

(SBus 3), 5700 (SBus 7) sowie die Regionalbuslinien 5600 und 5900 als Rückgrat des<br />

regionalen ÖSPV-Angebotes im <strong>Landkreis</strong> an, welches vorrangig auszubauen und zu<br />

optimieren ist. Auf diese Linien sind im Sinne eines hierarchischen und vernetzten ÖPNV-<br />

Gesamtangebotes die übrigen Linien an definierten Umstiegspunkten abzustimmen. Die<br />

Schaffung von attraktiven Umstiegsbedingungen hat insbesondere am Bahnhof <strong>Lüneburg</strong><br />

eine hohe Priorität. Hier sind die Busfahrpläne auf die An- und Abfahrtszeiten der Züge<br />

abzustimmen, so dass vor allem die Freie und Hansestadt Hamburg schnell zu erreichen<br />

ist.<br />

Bei der zielgerichteten Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes werden vom <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Lüneburg</strong> folgende Prioritäten gesetzt:<br />

� Priorität 1: Schülerbeförderung<br />

� Priorität 2: ÖPNV-Grundversorgung<br />

� Priorität 3: Linienverkehre für Berufspendler<br />

� Priorität 4: Freizeitverkehre<br />

Oberste Priorität für den <strong>Landkreis</strong> hat die Sicherstellung der Schülerbeförderung. Das<br />

notwendige Fahrtenangebot ist unabhängig von der Einwohnerzahl der Orte und richtet<br />

sich nach den Erfordernissen der Schulen. An zweiter Stelle steht für den <strong>Landkreis</strong> die<br />

Sicherung bzw. der Aufbau einer flächendeckenden ÖPNV-Grundversorgung. Ist eine<br />

Grundversorgung gewährleistet, so ist als dritte Priorität der Linienverkehr je nach Bedarf<br />

um zusätzliche Fahrtmöglichkeiten für Berufspendler zu erweitern. An vierter Stelle<br />

verfolgt der <strong>Landkreis</strong> das Ziel, speziell für den Freizeitverkehr entsprechende ÖPNV-<br />

Angebote einzurichten.<br />

Priorität 1: Schülerbeförderung<br />

Die Schülerbeförderung stellt – wie in vielen ländlich geprägten Gebieten – vielfach auch<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> das Rückgrat des straßengebundenen ÖPNV dar. Auf zahlreichen<br />

Linien ist das vorhandene Angebot auf die Bedürfnisse der Schulen abgestimmt. Folgende<br />

übergeordnete Ziele sind zu berücksichtigen:<br />

� Nach § 109 NSchG haben sich die <strong>Landkreis</strong>e unabhängig von ihren Aufgaben als<br />

Schulträger darum zu bemühen, dass die Fahrpläne und die Beförderungsleistungen<br />

der öffentlichen Verkehrsmittel in ihrem Gebiet den Bedürfnissen der Schülerinnen und<br />

Schüler hinreichend Rechnung tragen.<br />

� Laut LROP ist die Schülerbeförderung in den ÖPNV zu integrieren.<br />

Für die Gestaltung des Linienverkehrs im Bereich der Schülerbeförderung gibt die Satzung<br />

über die Schülerbeförderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> den Rahmen vor.


VNO Ziele und Maßnahmen 101<br />

Priorität 2: ÖPNV-Grundversorgung<br />

Eine Grundversorgung der Orte ist gewährleistet, wenn die in Kapitel 4.2.1 beschriebenen<br />

Standards eingehalten werden. Sie sind auch Grundlage für die Bewertung der Verkehrsrelationen<br />

im Kapitel 4.2.2. Es sollte folgende Mindestzahl von Fahrten pro Tag in jede<br />

Richtung angestrebt werden:<br />

Einwohner Fahrtenpaare<br />

Je Ort<br />

pro Tag<br />

3.000 – 6.000 6 – 12<br />

1.000 – 3.000 3 – 6<br />

200 – 1.000 3<br />

Tab. 34: Empfehlung Anzahl Fahrtenpaare pro Tag<br />

(Quelle: VDV „Empfehlungen für einen Bedienungsstandard im ÖPNV, 1981 / 2001“)<br />

Als Ziele werden definiert:<br />

� Erreichen der o. g. Mindestfahrtenanzahl auf den Verbindungen zwischen<br />

� Orten und dem nächstgelegenen Grund- bzw. Mittelzentrum (unter Berücksichtigung<br />

der verkehrlichen Notwendigkeiten),<br />

� Grundzentrum und benachbartem Mittelzentrum,<br />

� Mittelzentrum und benachbarten Mittelzentren,<br />

� Grund- bzw. Mittelzentrum und relevanten Oberzentren<br />

� Verbindungen zwischen den Orten und Grund- bzw. Mittelzentrum sollten möglichst<br />

umsteigefrei sein. Auf langen Strecken, z. B. zu weiter entfernten Mittel- oder Oberzentren,<br />

können auch Umsteigeverbindungen angeboten werden.<br />

� Die Reisezeit sollte möglichst nicht länger als das 1,7-fache der durchschnittlichen MIV-<br />

Fahrtzeit sein.<br />

Priorität 3: Linienverkehre für Berufspendler<br />

Auf Verkehrsbeziehungen mit größerem Pendleraufkommen sollten ein über die Grundversorgung<br />

hinausgehendes Angebot vorgehalten werden. Da Berufspendler im Allgemeinen<br />

eine Wahlfreiheit zwischen dem MIV und dem ÖPNV haben, sollten folgende Dinge<br />

beachtet werden:<br />

� zeitliche Flexibilität (morgens / nachmittags jeweils in Lastrichtung mehrere Fahrtmöglichkeiten),<br />

� ganzjähriges Angebot<br />

� kurze Reisezeiten<br />

Priorität 4: Freizeitverkehre<br />

Die Abwicklung des Freizeitverkehrs ist in einer individualisierten Gesellschaft in der Regel für<br />

den ÖPNV eine schwierige Aufgabe. Es ist unmöglich, alle Verkehrsbeziehungen bzw.<br />

Verbindungswünsche mit dem ÖPNV zu befriedigen, zumal sich die Nachfrage sehr schnell<br />

ändern kann. Dennoch sollte zumindest auf Hauptrelationen ein bedarfsorientiertes Grundangebot<br />

am Abend und am Wochenende vorgehalten werden.<br />

Neben Verbesserungen des konkreten Fahrplanangebotes im Busverkehr legt der<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> Wert darauf, dass die Qualität der erbrachten ÖPNV-Leistungen den<br />

HVV-Standards (Version Umland) entspricht. Die HVV-Standards umfassen Qualitätsvor-


102 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

gaben zu allen Aspekten des Nahverkehrs (u. a. Fahrzeuge, Haltestellen, Personal,<br />

Kommunikation, Service, Vertrieb).<br />

5.2.2 Finanzierung von Verbesserungsmaßnahmen<br />

Um die oben genannten Ziele zu erreichen und den ÖPNV zielgerichtet weiterzuentwickeln,<br />

sind eine Reihe von Verbesserungsmaßnahmen erforderlich. Diese Maßnahmen<br />

führen in aller Regel zu (deutlichen) Mehrkosten auf Seiten des Aufgabenträgers, die über<br />

dem begrenzten, zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmen liegen können. Bei jeder<br />

Verbesserungsmaßnahme ist daher das Kosten-Nutzen-Verhältnis genau zu prüfen.<br />

Vorrang haben:<br />

� Maßnahmen, die die Prioritäten-Ebenen 1 und 2 betreffen<br />

� Maßnahmen, bei denen mit einem relativ geringen Mitteleinsatz ein hoher Nutzen erzielt<br />

werden kann (z. B. zeitliche Optimierung bestehender Fahrten mit geringer Mehrleistung)<br />

� Maßnahmen, die durch Dritte teilweise kofinanziert werden können<br />

Zudem strebt der <strong>Landkreis</strong> an, bei Verbesserungswünschen von (Samt-)Gemeinden oder<br />

Städten diese an der Finanzierung der jeweiligen Maßnahme angemessen zu beteiligen.


VNO Ziele und Maßnahmen 103<br />

5.2.3 Maßnahmenübersicht<br />

5.2.3.1 Erschließungsqualität<br />

Maßnahme 1:<br />

Einbindung des ÖPNV in die Raumordnungs- und Regionalplanung<br />

Erläuterung:<br />

Siedlungsentwicklung und ÖPNV sollen sich im Hinblick auf die Schaffung einer ÖPNVorientierten<br />

Siedlungsstruktur gegenseitig stärken. Bei der Ausweisung und Planung<br />

neuer Wohn- und Gewerbegebiete ist daher eine ÖPNV-Erschließung mit einzubeziehen.<br />

Entsprechende Aussagen sind in der Bauleitplanung zu treffen.<br />

Umsetzung:<br />

x hohe Priorität<br />

mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

Planungsämter der Städte und (Samt-)Gemeinden sowie des <strong>Landkreis</strong>es, VNO, HVV,<br />

Verkehrsunternehmen, VNN<br />

Federführung:<br />

Jeweiliger Vorhabenträger<br />

Finanzierung:<br />

Entfällt, da mit der Maßnahme keine zusätzlichen Kosten verbunden sind.


104 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Maßnahme 2:<br />

Verbesserung der Erschließungsqualität in Orten, die über keine ausreichende<br />

Anbindung an das ÖPNV-Netz verfügen<br />

Erläuterung:<br />

Die Erschließungsqualität im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> kann – wie in Kap. 4 beschrieben –<br />

grundsätzlich als gut bewertet werden. Allerdings sind in den Ferien einige Orte von dem<br />

ÖPNV-Netz abgekoppelt. Die Ursache hierfür liegt nicht in fehlenden Haltestellen,<br />

sondern im fehlenden Verkehrsangebot, da diese Orte nur von schulbezogenen Regionallinien<br />

angefahren werden, die in den Ferien nicht verkehren.<br />

Es ist daher zu untersuchen, wie unter Beachtung eines angemessenen Kosten-<br />

/Nutzen-Verhältnisses in den nachfolgend genannten Ortschaften eine ganzjährige,<br />

zumindest ausreichende ÖPNV-Erschließung sichergestellt werden kann. Der Prüfauftrag<br />

bezieht sich auf folgende Ortschaften:<br />

� Bleckeder Moor (Stadt Bleckede)<br />

� Dellien (Amt Neuhaus)<br />

� Lemgrabe (SG Dahlenburg)<br />

� Neu Neetze (SG Ostheide)<br />

� Tripkau (Amt Neuhaus)<br />

Umsetzung:<br />

x hohe Priorität<br />

mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

<strong>Landkreis</strong>, VNO, Kommunen, Verkehrsunternehmen, VNN, Genehmigungsbehörde<br />

Federführung:<br />

<strong>Landkreis</strong><br />

Finanzierung:<br />

Eine Verbesserung der Erschließungsqualität an Ferientagen wird in der Regel nur über<br />

die Einrichtung von zusätzlichen Fahrten bzw. über eine Verschwenkung oder Verlängerung<br />

bestehender Fahrtangebote möglich sein. Sind für diese Verbesserungen Zuschusszahlungen<br />

erforderlich, so ist vorab die Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahme(n)<br />

zu prüfen.


VNO Ziele und Maßnahmen 105<br />

Maßnahme 3:<br />

Überprüfung und Ausbau von Bike & Ride-Anlagen<br />

Erläuterung:<br />

Die Kombination von Fahrrad und ÖPNV kann den Einzugsbereich von Haltestellen –<br />

und damit die Erschließungsqualität – deutlich erweitern. Dabei dient das Fahrrad<br />

hauptsächlich als Zubringer zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, d. h. es wird für die<br />

Fahrt zur nächstgelegenen Haltestelle genutzt und dort abgestellt. Die Inanspruchnahme<br />

des Fahrrades hängt jedoch u. a. davon ab, ob an der jeweiligen Haltestelle Möglichkeiten<br />

bestehen, das Rad sicher abstellen zu können.<br />

Der Aufgabenträger hält es deshalb für wünschenswert, dass die im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

vorhandenen B & R-Anlagen von den zuständigen Stellen qualitativ und quantitativ<br />

überprüft und ggf. durch zusätzliche Abstellmöglichkeiten (wie z. B. Fahrradbügel,<br />

Fahrradboxen, etc.) ergänzt bzw. modernisiert werden.<br />

Umsetzung:<br />

hohe Priorität<br />

x mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

Kommunen, <strong>Landkreis</strong>, Verkehrsunternehmen, VNN, HVV<br />

Federführung:<br />

Kommunen<br />

Finanzierung:<br />

Sollte bei bestehenden B & R-Anlagen ein Modernisierungs- und / oder Erweiterungsbedarf<br />

festgestellt werden oder sollen an weiteren Haltestellen neue Anlagen gebaut<br />

werden, so sind die Kosten hierfür von der jeweiligen Kommune zu übernehmen. Sofern<br />

entsprechende Förderprogramme existieren, wird der <strong>Landkreis</strong> die Städte und<br />

(Samt-)Gemeinden hierüber informieren.


106 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

5.2.3.2 Bedienungs- und Verbindungsqualität<br />

5.2.3.2.1 Bedienungsebene I: Orte / Ortsteile � zugehöriges Grundzentrum<br />

Maßnahme 4:<br />

Verbesserung der Bedienungs- und Verbindungsqualität zwischen Orten und<br />

zugeordnetem Grundzentrum mit dem Ziel, ungenügende Qualitäten mindestens<br />

auf ein genügendes Niveau zu heben<br />

Erläuterung:<br />

Einzelne ÖPNV-Verbindungen auf der Bedienungsebene I (Orte – Grundzentrum)<br />

erzielten in der Bedienungs- und / oder Verbindungsqualität eine ungenügende Bewertung.<br />

Für die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Verbindungen ist zu prüfen, ob<br />

eine Angebotsverbesserung auf eine mindestens genügende Qualität notwendig bzw.<br />

sinnvoll ist und welche Maßnahmen dazu erforderlich sind.<br />

Auf die Anhebung der Bedienungs- und Verbindungsqualität auf einer als mangelhaft<br />

bewerteten Relation kann u. U. dann verzichtet werden, wenn der entsprechende Ort<br />

über gute Verbindungen zu einem anderen Grundzentrum oder einem höherwertigen<br />

Zentrum verfügt.<br />

Viele mit der mit „ungenügend“ bewerteten Verbindungen haben durch schulbezogene<br />

Linienverkehre häufig eine genügende Anzahl von Rückfahrten. Es mangelt jedoch an<br />

einer ausreichenden Fahrtenzahl zum Grundzentrum hin. Zu prüfen ist, ob vorhandene<br />

Leerfahrten zu Nutzfahrten (Fahrplanfahrten) umgewandelt werden können. Ggf.<br />

müssen einzelne Fahrten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zusätzlich eingerichtet<br />

werden.<br />

Umsetzung:<br />

x hohe Priorität<br />

mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

<strong>Landkreis</strong>, Kommunen, VNO, Verkehrsunternehmen, VNN, Genehmigungsbehörde<br />

Federführung:<br />

<strong>Landkreis</strong>, VNO, Verkehrsunternehmen<br />

Finanzierung:<br />

Die Umwandlung von Leer- in Nutzfahrten sowie die Bestellung von neuen, zusätzlichen<br />

Leistungen führt nach den derzeitigen vertraglichen Regelungen zu Mehrkosten, die –<br />

ggf. unter Mitfinanzierung von Kommunen – vom Aufgabenträger zu übernehmen sind.<br />

Daher ist vor Umsetzung entsprechender Fahrplanergänzungen die Wirtschaftlichkeit zu<br />

prüfen und auf ein angemessenes Kosten-/Nutzen-Verhältnis zu achten.


VNO Ziele und Maßnahmen 107<br />

Ungenügende Bedienungs- und / oder Verbindungsqualitäten sind für folgende Relationen,<br />

differenziert nach Schultagen (S) und Ferientagen (F), zu verzeichnen:<br />

Ort Grundzentrum Bed.-Qualität Verb.- Anmerkung<br />

S F Qualit.<br />

Stadt Bleckede<br />

Bleckeder<br />

Moor<br />

Bleckede X<br />

Samtgemeinde Amelinghausen<br />

Dehnsen<br />

Betzendorf<br />

Amelinghausen<br />

X<br />

X<br />

Samtgemeinde Bardowick<br />

Barum<br />

X X ü. Linie 5405 gute ÖPNV-Bedienungsqualität in Ri. LG<br />

Horburg Handorf<br />

X X ü. Linie 5405 gute ÖPNV-Bedienungsqualität in Ri. LG<br />

St. Dionys<br />

Samtgemeinde Dahlenburg<br />

X X ü. Linie 5405 gute ÖPNV-Bedienungsqualität in Ri. LG<br />

Lemgrabe Dahlenburg X<br />

Samtgemeinde Gellersen<br />

Dachtmissen<br />

X<br />

Heiligenthal Reppenstedt<br />

X<br />

Südergellersen X<br />

Dachtmissen Kirchgellersen X X<br />

Samtgemeinde Ilmenau<br />

Deutsch Evern Melbeck X X X über Linie 5601 gute ÖPNV-Bedienungsqualität in Ri.<br />

<strong>Lüneburg</strong><br />

Oerzen<br />

Kolkhagen<br />

Embsen<br />

X<br />

X<br />

Samtgemeinde Ostheide<br />

Holzen<br />

X<br />

Radenbeck X<br />

Reinstorf<br />

Thomasburg<br />

Barendorf<br />

X<br />

X<br />

Vastorf X<br />

Wendhausen X<br />

Neu Neetze<br />

X<br />

Radenbeck<br />

Süttorf<br />

Neetze<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

Thomasburg X X<br />

Samtgemeinde Scharnebeck<br />

Artlenburg<br />

X X X über Linie 5900 gute ÖPNV-Bedienungs- und<br />

Verbindungsqualität in Ri. <strong>Lüneburg</strong><br />

Brietlingen X<br />

über Linie 5900 gute ÖPNV-Bedienungs- und<br />

Verbindungsqualität in Ri. <strong>Lüneburg</strong><br />

Echem X<br />

Hittbergen<br />

Hohnstorf<br />

Scharnebeck<br />

X<br />

X<br />

über Linie 5900 gute ÖPNV-Bedienungs- und<br />

Verbindungsqualität in Ri. <strong>Lüneburg</strong><br />

Jürgenstorf X<br />

Lüdersburg X<br />

Lüdershausen X<br />

Moorburg X<br />

Echem<br />

X<br />

Jürgenstorf Hohnstorf<br />

X<br />

Lüdersburg X<br />

Gemeinde Amt Neuhaus<br />

Dellien<br />

X X X<br />

Laave Neuhaus X X X<br />

Tripkau X X<br />

Tab. 35: Bedienungs- / Verbindungsqualität I: Übersicht über ungenügende Qualitäten (Quelle: VNO)


108 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Maßnahme 5:<br />

Optimierung des ÖPNV-Angebotes im Amt Neuhaus unter besonderer Berücksichtigung<br />

der Schülerbeförderung<br />

Erläuterung:<br />

Das Amt Neuhaus weist eine sehr geringe Siedlungsdichte auf. Innerhalb des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Lüneburg</strong> hat die Gemeinde eine periphere Randlage, die durch die Trennwirkung der Elbe<br />

verstärkt wird. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen besteht auf dem Gemeindegebiet nur<br />

eine geringe ÖPNV-Nachfrage, die hauptsächlich von Schülerinnen und Schülern getragen<br />

wird. Dementsprechend ist das Angebot vorwiegend auf die Bedürfnisse dieser Nutzergruppe<br />

ausgerichtet. Die Schüler werden teilweise im Linienverkehr und teilweise im<br />

freigestellten Verkehr mit Kleinbussen bzw. Taxen befördert.<br />

Zu prüfen ist, wie das ÖPNV-Angebot im Amt Neuhaus optimiert werden kann. Das<br />

perspektivische Ziel sollte in der Schaffung eines ÖPNV-Grundnetzes liegen, welches aus<br />

einer direkt geführten Hauptlinie Darchau – Neuhaus – Kaarßen sowie ergänzenden<br />

Erschließungslinien bestehen könnte. Auf diesen Linien sollte ein der Nachfrage angemessenes<br />

Fahrtenangebot verfügbar sein. Sollte die Nachfrage die Kosten für die Einrichtung<br />

von Erschließungslinien nicht rechtfertigen, so könnte die Anbindung der kleineren Orte ggf.<br />

über bedarfsgesteuerte Angebote wie ASM oder Rufbus erfolgen. Die grundsätzliche<br />

Neuordnung ist jedoch erst dann sinnvoll, wenn über den Bau der Elbbrücke entschieden<br />

worden ist, da erst dann die Voraussetzungen für eine Optimierung der Umläufe feststehen.<br />

Bis zur Überplanung des gesamten ÖPNV-Angebotes ist zu prüfen, wie die Schülerbeförderung<br />

auf dem Gebiet des Amtes Neuhaus optimiert werden kann. Ziel sollte es sein, zur 1.,<br />

6. und 8. Schulstunde Fahrtmöglichkeiten im Linienverkehr anzubieten und gleichzeitig den<br />

freigestellten Verkehr deutlich zu reduzieren. Dabei ist darauf zu achten, dass die entsprechenden<br />

Linien möglichst direkt geführt werden, um kurze Fahrtzeiten zu gewährleisten,<br />

und die Fahrpläne mit denen der linkselbisch weiterführenden Buslinien abgestimmt sind.<br />

Umsetzung:<br />

x hohe Priorität<br />

mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

<strong>Landkreis</strong>, VNO, Gemeinde Amt Neuhaus, Verkehrsunternehmen, VNN, Genehmigungsbehörde<br />

Federführung:<br />

<strong>Landkreis</strong>, VNO<br />

Finanzierung:<br />

Die Erweiterung des ÖPNV-Angebotes ist mit (deutlichen) Mehrkosten verbunden.<br />

Sofern es sich dabei um Fahrten handelt, die im Rahmen der Schülerbeförderung<br />

notwendig sind, übernimmt der Aufgabenträger die Finanzierung. Eine teilweise Refinanzierung<br />

der Mehrkosten kann durch die Abbestellung von Fahrten im freigestellten<br />

Verkehr erfolgen, der dann nur noch im Ausnahmefall erforderlich wäre. Es ist auf ein<br />

angemessenes Kosten-/Nutzen-Verhältnis zu achten.


VNO Ziele und Maßnahmen 109<br />

Maßnahme 6:<br />

Prüfung von Angebotsverbesserungen auf bestehenden Linien<br />

Erläuterung:<br />

Trotz den Bemühungen des <strong>Landkreis</strong>es, die Fahrpläne auf den bestehenden Buslinien<br />

möglichst nachfragegerecht zu gestalten, gibt es Wünsche von Kommunen und Fahrgastverbänden<br />

zur Optimierung bzw. Verbesserung des Angebotes auf verschiedenen Relationen.<br />

Es ist daher zu prüfen, ob diese Anregungen unter Wahrung eines angemessenen<br />

Kosten-/Nutzen-Verhältnisses umgesetzt werden können und welche Maßnahmen hierfür<br />

erforderlich sind. Dabei gilt der Grundsatz, dass Angebotsverbesserungen insbesondere<br />

dort umzusetzen sind, wo die Analyse des <strong>Nahverkehrsplan</strong>s Mängel festgestellt hat.<br />

Zudem sind die Erfahrungen aus Barum (Verbesserung der Verbindung Barum – HH-<br />

Bergedorf) zu berücksichtigen und zur Grundlage für weitere Angebotsoptimierungen zu<br />

machen.<br />

Im Einzelnen sind folgende Linien bzw. Relationen zu überprüfen:<br />

� Linie 5100:<br />

Ergänzung des ganzjährig verfügbaren Fahrplanangebotes zwischen Bleckede und<br />

<strong>Lüneburg</strong>, sowohl an Werktagen (Mo-Fr) zu den Hauptverkehrszeiten wie auch in der<br />

Saison am Wochenende (Sa, So). Zudem sollte geprüft werden, ob am Wochenende<br />

eine Fahrradmitnahmemöglichkeit eingerichtet werden kann.<br />

Ziel: Weitere Steigerung der Attraktivität der Linie<br />

� Linie 5201:<br />

� Optimierung der schulbezogenen Fahrten morgens in Richtung Oedeme.<br />

Ziel: zeitnahe Ankunft der Busse zum Unterrichtsbeginn zur 1. Stunde<br />

� Ergänzung des ganzjährig verfügbaren Fahrplanangebotes zwischen <strong>Lüneburg</strong><br />

und Südergellersen.<br />

Ziel: Schaffung von mindestens 6 Fahrtenpaaren pro Werktag (Mo – Fr)<br />

� Linie 5362:<br />

Einbindung des Grundzentrums Neetze in den Linienverlauf. Ziel: Schaffung einer möglichst<br />

direkten ÖPNV-Verbindung zwischen Neetze und Barendorf<br />

� Linie 5900:<br />

Verlängerung aller oder einzelner Fahrten über Hohnstorf hinaus bis zum Bahnhof<br />

Lauenburg. Ziel: bessere und kostengünstige Anbindung von Artlenburg, Hohnstorf und<br />

Hittbergen an Lauenburg und Hamburg<br />

Umsetzung:<br />

hohe Priorität<br />

x mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

<strong>Landkreis</strong>, Kommunen, VNO, HVV, Verkehrsunternehmen, VNN, Genehmigungsbehörde


110 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Maßnahme 6:<br />

Prüfung von Angebotsverbesserungen auf bestehenden Linien (Fortsetzung)<br />

Federführung:<br />

<strong>Landkreis</strong>, VNO, Verkehrsunternehmen<br />

Finanzierung:<br />

Die Bestellung von neuen, zusätzlichen Leistungen führt nach den derzeitigen vertraglichen<br />

Regelungen zu Mehrkosten, die – ggf. unter Mitfinanzierung von Kommunen – vom<br />

Aufgabenträger zu übernehmen sind. Gleiches gilt für Mehrkosten, die durch den<br />

Einsatz von zusätzlichen Bussen entstehen. Daher ist vor Umsetzung entsprechender<br />

Fahrplanergänzungen bzw. Fahrplanoptimierungen die Wirtschaftlichkeit zu prüfen und<br />

auf ein angemessenes Kosten-/Nutzen-Verhältnis zu achten.


VNO Ziele und Maßnahmen 111<br />

Maßnahme 7:<br />

Unterstützung beim Ausbau von alternativen Bedienungsmodellen im ÖPNV<br />

Erläuterung:<br />

In dünn besiedelten Teilräumen des <strong>Landkreis</strong>es oder zu bestimmten Zeiten (z. B. am<br />

späteren Abend oder am Wochenende) kann häufig eine ausreichende Verkehrsbedienung<br />

im klassischen Linienverkehr nicht mehr zu einem angemessenen<br />

Kosten-/Nutzenverhältnis aufrecht erhalten werden. In diesen Fällen können alternative<br />

Bedienungsformen als ergänzende Angebote in Frage kommen. Dazu zählen u. a.<br />

Rufbusse, Bürgerbusse sowie das Anruf-Sammel-Mobil, welches bereits im <strong>Landkreis</strong><br />

existiert und Verbindungen am späteren Abend anbietet.<br />

Sofern von kommunaler oder privater Seite ein Ausbau des bestehenden ASM-Systems<br />

oder die Realisierung weiterer lokaler alternativer Bedienungsmodelle gewünscht wird,<br />

wird der <strong>Landkreis</strong> hierfür beratend zur Verfügung stehen und die Projekte – sofern sie<br />

den bestehenden ÖPNV sinnvoll ergänzen und finanzierbar sind – unterstützen.<br />

Umsetzung:<br />

hohe Priorität<br />

x mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

Kommunen / private Vereine, <strong>Landkreis</strong>, VNO, Verkehrsunternehmen, Taxigewerbe,<br />

Genehmigungsbehörde<br />

Federführung:<br />

<strong>Landkreis</strong><br />

Finanzierung:<br />

Die Kosten für den Betrieb von alternativen Bedienungsformen müssen in einem<br />

angemessenen Kosten-/Nutzen-Verhältnis stehen. Zudem erwartet der <strong>Landkreis</strong> als<br />

Aufgabenträger bei Projekten, die von Kommunen angestoßen werden, eine Mitfinanzierung<br />

an den laufenden Betriebskosten.


112 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

5.2.3.2.2 Bedienungsebene II: Grundzentren � Hansestadt <strong>Lüneburg</strong><br />

Maßnahme 8:<br />

Verbesserung der Bedienungs- und Verbindungsqualität zwischen Grundzentren<br />

und der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> mit dem Ziel, ungenügende Qualitäten mindestens<br />

auf ein genügendes Niveau zu heben<br />

Erläuterung:<br />

Einzelne ÖPNV-Verbindungen auf der Bedienungsebene II (Grundzentren – Hansestadt<br />

<strong>Lüneburg</strong>) erzielten in der Bedienungs- und / oder Verbindungsqualität ein ungenügendes<br />

Ergebnis. Für die in der nachfolgenden Tabelle genannten Verbindungen ist zu<br />

prüfen, ob eine Angebotsverbesserung auf eine mindestens genügende Qualität<br />

notwendig bzw. sinnvoll ist und welche Maßnahmen dazu erforderlich sind.<br />

Umsetzung:<br />

x hohe Priorität<br />

mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

<strong>Landkreis</strong>, VNO, Kommunen, Verkehrsunternehmen, VNN, Genehmigungsbehörde<br />

Federführung:<br />

<strong>Landkreis</strong>, VNO, Verkehrsunternehmen<br />

Finanzierung:<br />

Die Umwandlung von Leer- in Nutzfahrten sowie die Bestellung von neuen, zusätzlichen<br />

Leistungen führt nach den derzeitigen vertraglichen Regelungen zu Mehrkosten, die –<br />

ggf. unter Mitfinanzierung von Kommunen – vom Aufgabenträger zu übernehmen sind.<br />

Daher ist vor Umsetzung entsprechender Fahrplanergänzungen die Wirtschaftlichkeit zu<br />

prüfen und auf ein angemessenes Kosten-/Nutzen-Verhältnis zu achten.<br />

Ungenügende Bedienungs- und / oder Verbindungsqualitäten sind für folgende Relationen,<br />

differenziert nach Schultagen (S) und Ferientagen (F), zu verzeichnen:<br />

Grundzentrum * Mittelzentrum Bed.-Qualität Verb.-<br />

Qualit.<br />

S F<br />

Embsen<br />

X<br />

Neuhaus<br />

Kaarßen<br />

<strong>Lüneburg</strong><br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

Tripkau X X X<br />

Anmerkung<br />

Tab. 36: Bedienungs- / Verbindungsqualität II: Übersicht über ungenügende Qualitäten<br />

(Quelle: VNO)<br />

* siehe Hinweis unter Tab. 30


VNO Ziele und Maßnahmen 113<br />

5.2.3.2.3 Bedienungsebene III: Grundzentren � Oberzentrum Hamburg<br />

Maßnahme 9:<br />

Verbesserung der Bedienungs- und Verbindungsqualität zwischen Grundzentren<br />

und dem Oberzentrum Hamburg mit dem Ziel, ungenügende Qualitäten mindestens<br />

auf ein genügendes Niveau zu heben<br />

Erläuterung:<br />

Einzelne ÖPNV-Verbindungen auf der Bedienungsebene III (Grundzentren – Oberzentrum<br />

Hamburg) erzielten in der Bedienungs- und / oder Verbindungsqualität ein ungenügendes<br />

Ergebnis. Für die in der nachfolgenden Tabelle genannten Verbindungen ist zu<br />

prüfen, ob eine Angebotsverbesserung auf eine mindestens genügende Qualität<br />

notwendig bzw. sinnvoll ist und welche Maßnahmen dazu erforderlich sind.<br />

Umsetzung:<br />

x hohe Priorität<br />

mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

<strong>Landkreis</strong>, VNO, Kommunen, Verkehrsunternehmen, VNN, Genehmigungsbehörde<br />

Federführung:<br />

<strong>Landkreis</strong>, VNO, Verkehrsunternehmen<br />

Finanzierung:<br />

Die Umwandlung von Leer- in Nutzfahrten sowie die Bestellung von neuen, zusätzlichen<br />

Leistungen führt nach den derzeitigen vertraglichen Regelungen zu Mehrkosten, die –<br />

ggf. unter Mitfinanzierung von Kommunen – vom Aufgabenträger zu übernehmen sind.<br />

Daher ist vor Umsetzung entsprechender Fahrplanergänzungen die Wirtschaftlichkeit zu<br />

prüfen und auf ein angemessenes Kosten-/Nutzen-Verhältnis zu achten.<br />

Ungenügende Bedienungs- und / oder Verbindungsqualitäten sind für folgende Relationen,<br />

differenziert nach Schultagen (S) und Ferientagen (F), zu verzeichnen:<br />

Grundzentrum * Oberzentrum Bed.-Qualität Verb.-<br />

Qualit.<br />

S F<br />

Adendorf<br />

X<br />

Neuhaus<br />

Kaarßen<br />

Hamburg<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

Tripkau X X X<br />

Anmerkung<br />

Tab. 37: Bedienungs- / Verbindungsqualität III: Übersicht über ungenügende Qualitäten (Quelle: VNO)<br />

* siehe Hinweis unter Tab. 30


114 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

5.2.3.2.4 Bedienungsebene I - III: Ebenenübergreifende Maßnahmen<br />

Maßnahme 10:<br />

Optimierung des ÖPNV-Angebotes im Raum Embsen – Barnstedt – Kolkhagen –<br />

Melbeck – Deutsch Evern<br />

Erläuterung:<br />

Der o. g. Verkehrsraum wird derzeit von mehreren Linien erschlossen:<br />

Linie 5600: Barnstedt – Embsen / Kolkhagen – Melbeck – <strong>Lüneburg</strong><br />

Linie 5601: <strong>Lüneburg</strong> – Wendisch Evern – Deutsch Evern – Wendisch Evern – <strong>Lüneburg</strong><br />

Linie 5605: Grünhagen – Melbeck – <strong>Lüneburg</strong><br />

Zwar ist das Fahrtenangebot von den meisten Orten (Barnstedt, Embsen, Melbeck und<br />

Deutsch Evern) in Richtung <strong>Lüneburg</strong> als gut zu bezeichnen, jedoch sind im Detail<br />

Mängel festzustellen, die behoben werden sollten:<br />

� Die Linie 5600 weist zwischen Barnstedt und Melbeck unterschiedliche Linienführungen<br />

auf: Teilweise fahren die Busse den direkten Weg über Kolkhagen, teilweise<br />

verkehren sie über Embsen, wodurch sich die Fahrtzeit zwischen Barnstedt und<br />

Melbeck um 10 min verlängert. Zudem müssen Fahrgäste aus Kolkhagen morgens in<br />

der Gegenrichtung einsteigen, um <strong>Lüneburg</strong> zu erreichen, d. h. sie müssen einen<br />

Umweg über Barnstedt und Embsen in Kauf nehmen, der zu deutlich verlängerten<br />

Fahrtzeiten führt und die Busnutzung wenig attraktiv macht.<br />

Zu prüfen ist, inwiefern eine einheitliche Linienführung möglich ist, ggf. auch durch<br />

Einbeziehung der Linie 5700 (Amelinghausen – <strong>Lüneburg</strong>), die eventuell die Bedienung<br />

von Embsen übernehmen könnte.<br />

� Es besteht der Wunsch, den Ilmenau Park am südlichen Ortsausgang Melbecks an<br />

den ÖPNV anzubinden; bislang gibt es dort keine Haltestelle.<br />

Hier ist zu prüfen, inwieweit die Bedienung einer zusätzlich einzurichtenden Haltestelle<br />

von der Linie 5605 übernommen werden kann.<br />

� Der westliche Teil Deutsch Everns besitzt zwar eine gute Bedienungsqualität in Ri.<br />

<strong>Lüneburg</strong>, jedoch führt die Führung der Linie 5601 über Wendisch Evern zu relativ<br />

langen Fahrtzeiten.<br />

Geprüft werden sollte, inwieweit dieser Siedlungsbereich über die Linie 5605<br />

mitbedient werden kann, ohne dass sich für die übrigen Fahrgäste gravierende Verschlechterungen<br />

ergeben.<br />

� Die Line 5605 ist insgesamt zu überprüfen, da der derzeitige Fahrplan den Bedürfnissen<br />

der Fahrgäste nicht mehr gerecht wird. Gegebenenfalls könnte über eine völlig<br />

veränderte Linienführung nachgedacht werden. Dabei ist zu gewährleisten, dass<br />

in Grünhagen sowohl Anschlüsse zur Linie 605 (Grünhagen – Bienenbüttel - Uelzen)<br />

wie auch Fahrtmöglichkeiten nach <strong>Lüneburg</strong> bestehen.<br />

Um eine schlüssige Gesamtkonzeption für den o. g. Raum entwickeln zu können und<br />

die Mängel möglichst kostenneutral beheben zu können, sollten die Linien 5600, 5601,<br />

5605 und 5700 gemeinsam betrachtet werden.


VNO Ziele und Maßnahmen 115<br />

Maßnahme 10:<br />

Optimierung des ÖPNV-Angebotes im Raum Embsen – Barnstedt – Kolkhagen –<br />

Melbeck – Deutsch Evern (Fortsetzung)<br />

Umsetzung:<br />

hohe Priorität<br />

x mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

<strong>Landkreis</strong>, VNO, Samtgemeinde Ilmenau, Verkehrsunternehmen, VNN, Genehmigungsbehörde<br />

Federführung:<br />

<strong>Landkreis</strong>, VNO<br />

Finanzierung:<br />

Eine Optimierung des ÖPNV-Angebotes in der Samtgemeinde Ilmenau sollte grundsätzlich<br />

kostenneutral erfolgen. Erscheint eine Erweiterung des Fahrtenangebotes sinnvoll,<br />

so wird dies aufgrund vertraglicher Regelungen zwischen Verkehrsunternehmen und<br />

<strong>Landkreis</strong> zu Mehrkosten führen, die erfahrungsgemäß nur zu einem sehr geringen Teil<br />

über höhere / zusätzliche Fahrgeldeinnahmen refinanziert werden können. Daher ist vor<br />

Umsetzung entsprechender Maßnahmen zwischen Samtgemeinde und <strong>Landkreis</strong> über<br />

eine Aufteilung des Zuschussbedarfes eine Einigung zu erzielen.


116 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Maßnahme 11:<br />

Verbesserung der ÖPNV-Verbindung von Barum / St. Dinoys über Bergedorf in<br />

Richtung Hamburg<br />

Erläuterung:<br />

Die Gemeinde Barum weist – analog zur Samtgemeinde Elbmarsch – stärkere Pendlerbeziehungen<br />

in Richtung Hamburg auf. Dabei laufen die Verkehrsströme traditionell<br />

über die Elbmarsch und Hamburg-Bergedorf.<br />

Da die heutige ÖPNV-Verbindung nach Hamburg jedoch über <strong>Lüneburg</strong> führt (Buslinie<br />

5405 bis Bf. LG, dort Anschluss an den metronom über WL u. HH-Harburg nach HH-<br />

Hbf.), besteht seitens der Gemeinde seit Längerem der Wunsch, eine Busverbindung<br />

einzurichten, die von St. Dionys / Barum über Tespe und Rönne nach Bergedorf führt<br />

und dort Anschluss an die S 2 / S 21 besitzt.<br />

Planungen zur Einrichtung einer solchen Verbindung sind bereits aufgenommen worden.<br />

Sie basieren im Wesentlichen darauf, einzelne Fahrten der Linie 431 (Avendorf – Tespe<br />

– Bergedorf / Geesthacht), die derzeit in Tespe enden, bis nach St. Dionys bzw. Barum<br />

zu verlängern. Zudem sollen ausgewählte Fahrten der Linie 5405 in zeitlicher Hinsicht<br />

geringfügig angepasst werden, so dass zwischen den Linien 431 und 5405 in Tespe<br />

eine Umstiegsmöglichkeit besteht. Im Ergebnis könnten – speziell auf die Belange von<br />

Berufspendlern zugeschnitten – morgens 4 Fahrtmöglichkeiten in Richtung Hamburg<br />

angeboten werden, in Gegenrichtung wären es 3 Rückfahrten am späten Nachmittag.<br />

Umsetzung:<br />

hohe Priorität<br />

mittlere Priorität<br />

x geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>, VNO, Gemeinde Barum, <strong>Landkreis</strong> Harburg, Samtgemeinde<br />

Elbmarsch, HVV, Verkehrsunternehmen, VNN, Genehmigungsbehörde<br />

Federführung:<br />

<strong>Landkreis</strong>, VNO<br />

Finanzierung:<br />

Die Verlängerung von ausgewählten Fahrten auf der Linie 431 wird aufgrund vertraglicher<br />

Regelungen zu Mehrkosten führen, die nur zu einem geringen Teil über höhere /<br />

zusätzliche Fahrgeldeinnahmen refinanziert werden können. Daher ist vor Umsetzung<br />

einer Angebotsverbesserung die Wirtschaftlichkeit einer solchen Maßnahme zu prüfen<br />

und zwischen Gemeinde und <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> über eine Aufteilung des Zuschussbedarfes<br />

eine Einigung zu erzielen.


VNO Ziele und Maßnahmen 117<br />

Maßnahme 12:<br />

Bedienung von zentrumsnahen Haltestellen und / oder Bahnhöfen bei schulbezogenen<br />

Linienfahrten im Regionalbusverkehr<br />

Erläuterung:<br />

Die Fahrpläne bei schulbezogenen Linienfahrten sind eng auf die Belange der Schülerinnen<br />

und Schüler ausgerichtet. So werden z. B. die jeweiligen Schulstandorte möglichst<br />

direkt angefahren, um Zeit zu sparen und pünktlich zum Unterrichtsbeginn dort<br />

ankommen zu können. Dies führt jedoch häufig dazu, dass zentrale Haltestellen im<br />

Ortskern ausgelassen werden. Diese Nichtbedienung ist für die übrigen Fahrgäste als<br />

ein deutlicher Nachteil zu werten, insbesondere, wenn die Schulen am Ortsrand liegen.<br />

Gleiches gilt für das Auslassen von bahnhofsnah gelegenen Haltestellen, weil der Bus<br />

somit nicht als Zubringer zur Bahn genutzt werden kann.<br />

Werden zentrale Haltestellen dagegen auch auf schulbezogenen Linienfahrten bedient,<br />

so stehen für die übrigen Nutzer zumindest an Schultagen mehr nutzbare Verbindungen<br />

zur Verfügung, wodurch sich die Attraktivität des ÖPNV-Angebotes in Gänze erhöht.<br />

Die Mitbedienung der entsprechenden Haltestellen ist im Einzelfall zu prüfen. Dabei ist<br />

zu beachten, dass es durch Bedienung einer weiteren Haltestelle zur Verlängerung des<br />

Linienweges und damit zu einer Fahrzeitverlängerung kommen kann. Diese Fahrtzeitverlängerungen<br />

können u. U. betrieblich ein Problem darstellen, wenn nur sehr geringe<br />

oder keine zeitlichen Reserven im Umlauf vorhanden sind. In diesen Fällen kann ggf. –<br />

wie teilweise bereits praktiziert – das Zentrum nach der Bedienung der Schule angefahren<br />

werden. Ebenfalls ist in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Umwandlung<br />

von Leerfahrten in Fahrplanfahrten zu prüfen.<br />

Umsetzung:<br />

hohe Priorität<br />

x mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

Verkehrsunternehmen, VNN, <strong>Landkreis</strong>, Kommunen, VNO, Genehmigungsbehörde<br />

Federführung:<br />

Verkehrsunternehmen<br />

Finanzierung:<br />

Werden nur Haltestellen zusätzlich angefahren, die auf dem bisherigen Linienweg<br />

liegen, so entstehen in der Regel keine Mehrkosten. Liegen die Haltestellen jedoch<br />

abseits der Route, so ergeben sich für das Verkehrsunternehmen in geringem Umfang<br />

höhere Kosten, die nach den derzeitigen vertraglichen Regelungen vom Aufgabenträger<br />

übernommen werden müssen.


118 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Maßnahme 13:<br />

Verstärkte Einführung von Taktfahrplänen auf regionalen Hauptlinien<br />

Erläuterung:<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> besteht seit vielen Jahren ein hierarchisch gegliedertes Liniennetz,<br />

welches aus mehreren Hauptlinien (u. a. Schnellbuslinien 5100, 5200, 5300, 5700)<br />

und ergänzenden Erschließungslinien besteht, die an Verknüpfungspunkten auf diese<br />

Hauptlinien abgestimmt sind.<br />

Ein Systemmerkmal der Hauptlinien ist, dass sie auf möglichst direktem und schnellem<br />

Weg zwischen zentralen Orten des <strong>Landkreis</strong>es und der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> verkehren.<br />

Um die Attraktivität dieser Linien darüber hinaus zu erhöhen, sollten sie möglichst<br />

nach klaren Taktfahrplänen verkehren, d. h. an einer Haltestelle stets zur gleichen<br />

Minute abfahren. Dadurch erhöht sich für den Fahrgast die Merkbarkeit der Fahrpläne<br />

und die gefühlte „Verlässlichkeit“ des Angebotes.<br />

Feste Taktfahrpläne sind jedoch – mit Ausnahme auf der Schnellbuslinie 5200 – noch<br />

nicht durchgängig umgesetzt worden. Dies ist der notwendigen Abstimmung der Fahrpläne<br />

auf die Züge am Bf. <strong>Lüneburg</strong> sowie auf die Belange der Schülerbeförderung<br />

geschuldet. Dennoch ist zu prüfen, wie eine möglichst weitgehende Vereinheitlichung<br />

der Abfahrtszeiten erreicht werden kann. Dieser Prüfauftrag bezieht sich vor allem auf<br />

folgende Linien: 5100, 5110, 5300, 5304, 5600, 5700, 5900.<br />

Umsetzung:<br />

hohe Priorität<br />

mittlere Priorität<br />

x geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

Verkehrsunternehmen, VNN, <strong>Landkreis</strong>, VNO, Genehmigungsbehörde<br />

Federführung:<br />

Verkehrsunternehmen<br />

Finanzierung:<br />

Die Planungskosten für die eventuell notwendigen Fahrplananpassungen sind vom<br />

jeweiligen Verkehrsunternehmen zu tragen. Sollten geringfügige Mehrkosten aufgrund<br />

einer leicht erhöhten Betriebsleistung anfallen, so sind diese nach den derzeitigen<br />

vertraglichen Regelungen vom Aufgabenträger zu finanzieren. Im Gegenzug erhält der<br />

Aufgabenträger die Fahrgeldmehreinnahmen, die durch eine eventuell verbesserte<br />

Inanspruchnahme der Linie – als Folge des optimierten Fahrplanangebotes – erzielt<br />

werden.


VNO Ziele und Maßnahmen 119<br />

Maßnahme 14:<br />

Sicherung und Optimierung der Anschlussverbindungen Bus / Bus<br />

Erläuterung:<br />

Das hierarchische Liniennetz im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> basiert auf dem Grundprinzip, dass<br />

es einerseits Hauptlinien gibt, die aus den Grundzentren im <strong>Landkreis</strong> schnelle Verbindungen<br />

in Richtung <strong>Lüneburg</strong> anbieten und andererseits Erschließungslinien, die in den<br />

Regionen zwischen den Hauptachsen verkehren und an definierten<br />

Umstiegshaltestellen mit den Hauptlinien verknüpft sind. Solche Umsteigeverbindungen<br />

sind nur dann attraktiv, wenn damit keine langen Wartezeiten verbunden sind, die die<br />

Gesamtreisezeit unverhältnismäßig erhöhen. Aus diesem Grunde sind an den folgenden<br />

Verknüpfungspunkten die Bus- / Busanschlüsse dauerhaft zu sichern bzw. zu optimieren:<br />

� Amelinghausen, Bahnhof � Hittbergen, Kirche<br />

� Bardowick, Schule � Kaarßen, Dorf<br />

� Barendorf, Ort � <strong>Lüneburg</strong>, Am Sande<br />

� Bleckede, Bahnhof � <strong>Lüneburg</strong>, Bahnhof/ZOB<br />

� Dahlenburg, Markt � Neetze, Ortsmitte<br />

� Dahlenburg, Schulzentrum � Neuhaus, ZOB<br />

� Darchau, Fähre � Oedeme, Schulzentrum<br />

� Drögennindorf, Ortsmitte � Scharnebeck, SZ/<strong>Lüneburg</strong>er Straße<br />

� Embsen, Schulzentrum � Westergellersen, Ostausgang<br />

Umsetzung:<br />

x hohe Priorität<br />

mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

Verkehrsunternehmen, VNN, <strong>Landkreis</strong>, VNO, Genehmigungsbehörde<br />

Federführung:<br />

Verkehrsunternehmen<br />

Finanzierung:<br />

Im Regelfall sollten fahrplanmäßige Verknüpfungen kostenneutral darstellbar sein.<br />

Sollten geringfügige Mehrkosten aufgrund einer leicht erhöhten Betriebsleistung anfallen,<br />

so sind diese nach den derzeitigen vertraglichen Regelungen vom Aufgabenträger<br />

zu finanzieren. Im Gegenzug erhält der Aufgabenträger die Fahrgeldmehreinnahmen,<br />

die durch eine eventuell verbesserte Inanspruchnahme der Linie – als Folge des<br />

optimierten Fahrplanangebotes – anfallen.


120 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Maßnahme 15:<br />

Sicherung und Optimierung der Anschlussverbindungen Bus / Bahn<br />

Erläuterung:<br />

Um aus den kleineren Ortschaften sowie den Grundzentren des <strong>Landkreis</strong>es das<br />

Oberzentrum Hamburg zu erreichen, ist der Fahrgast auf eine kombinierte Nutzung von<br />

Bus und Bahn angewiesen. Aus diesem Grunde sind die regionalen Hauptlinien im<br />

<strong>Landkreis</strong> alle auf den Bahnhof <strong>Lüneburg</strong> ausgerichtet, wo vor allem zu den Hauptverkehrszeiten<br />

gute Anschlüsse an die metronom-Züge bestehen.<br />

Allerdings sind nicht alle Busfahrpläne optimal auf die Nahverkehrszüge abgestimmt, da<br />

sie den Zwängen der Schülerbeförderung unterliegen. Hier ist zu prüfen, inwiefern diese<br />

Fahrpläne so optimiert werden können, dass sowohl den Belangen der Schülerinnen<br />

und Schüler wie auch vor allem den Bedürfnissen der Berufspendler Rechnung getragen<br />

werden kann.<br />

Die Anschlusssicherung zwischen Bussen und Bahnen hat in Flächenlandkreisen eine<br />

hohe Bedeutung, insbesondere für Fahrgäste, die auf die jeweils letzten Fahrten von<br />

Regionalbuslinien angewiesen sind. Daher ist zwischen der metronom Eisenbahngesellschaft<br />

mbH und den Busunternehmen eine direkte Kommunikationsmöglichkeit sicherzustellen,<br />

damit bei Zugverspätungen die Busfahrer informiert werden und nach Möglichkeit<br />

auf die Umsteiger warten können. Welche Kommunikationswege dies sein<br />

können, ist von den Unternehmen bilateral zu klären.<br />

Umsetzung:<br />

x hohe Priorität<br />

mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

Verkehrsunternehmen, VNN, <strong>Landkreis</strong>, VNO, Genehmigungsbehörde<br />

Federführung:<br />

Verkehrsunternehmen<br />

Finanzierung:<br />

Im Regelfall sollten fahrplanmäßige Verknüpfungen kostenneutral darstellbar sein.<br />

Sollten geringfügige Mehrkosten aufgrund einer leicht erhöhten Betriebsleistung anfallen,<br />

so sind diese nach den derzeitigen vertraglichen Regelungen vom Aufgabenträger<br />

zu finanzieren. Im Gegenzug erhält der Aufgabenträger die Fahrgeldmehreinnahmen,<br />

die durch eine eventuell verbesserte Inanspruchnahme der Linie – als Folge des<br />

optimierten Fahrplanangebotes – anfallen.


VNO Ziele und Maßnahmen 121<br />

5.2.3.3 Tarif<br />

Maßnahme 16:<br />

Weiterentwicklung des HVV-Tarifs<br />

Erläuterung:<br />

Die Einführung des HVV-Tarifs im Dezember 2004 hat zu einer deutlichen Attraktivitätssteigerung<br />

des ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> beigetragen. Der <strong>Landkreis</strong> wird sich auch<br />

zukünftig in den HVV-Gremien für eine zielgerichtete Weiterentwicklung des Tarifes<br />

einsetzen, die den speziellen Bedürfnissen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> gerecht wird.<br />

Umsetzung:<br />

hohe Priorität<br />

x mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

HVV, Verkehrsunternehmen, VNN, FHH, LNVG, LVS, VNO, SVG, Kreis Herzogtum<br />

Lauenburg, Kreis Pinneberg, Kreis Segeberg, Kreis Stormarn, <strong>Landkreis</strong> Harburg,<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>, <strong>Landkreis</strong> Stade<br />

Federführung:<br />

HVV<br />

Finanzierung:<br />

Im HVV gilt das Territorialprinzip. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> trägt die in seinem Bereich<br />

anfallenden verbundbedingten Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste und<br />

gleicht den Busunternehmen diese Einnahmeverluste aus. Für den SPNV in den drei<br />

niedersächsischen HVV-<strong>Landkreis</strong>en übernimmt die LNVG die Ausgleichszahlungen an<br />

die Eisenbahnverkehrsunternehmen.


122 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

5.2.3.4 Fahrgastinformation<br />

Maßnahme 17:<br />

Weiterbetrieb und Förderung der elektronischen Fahrplanauskunft „Connect“<br />

sowie des Pendlerportals<br />

Erläuterung:<br />

Das Projekt „Connect“ ist vom Land Niedersachsen initiiert worden und wurde in den<br />

letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Da die Abfrage von elektronischen Fahrplanauskünften,<br />

die auf Connect-Daten basieren, in den vergangenen Jahren klar zugenommen<br />

hat, wird der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> auch zukünftig den Betrieb von „Connect“<br />

unterstützen.<br />

Gleiches gilt für das Pendlerportal, das sowohl die Bildung von Fahrgemeinschaften<br />

unterstützt als auch durch eine Verlinkung zur elektronischen Fahrplanauskunft über<br />

das ÖV-Angebot zwischen den Orten informiert.<br />

Umsetzung:<br />

x hohe Priorität<br />

mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

Verkehrsunternehmen, VNN, <strong>Landkreis</strong>, VNO, Marktplatz <strong>Lüneburg</strong>er Heide Internet<br />

GmbH (Betreiber Pendlerportal)<br />

Federführung:<br />

Verkehrsunternehmen (für „Connect“), Marktplatz <strong>Lüneburg</strong>er Heide Internet GmbH (für<br />

Pendlerportal)<br />

Finanzierung:<br />

Die durch den Betrieb von „Connect“ sowie vom Pendlerportal entstehenden Kosten<br />

werden vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> anteilig übernommen.


VNO Ziele und Maßnahmen 123<br />

Maßnahme 18:<br />

HVV-Fahrgastinformation: Beibehaltung und Verbesserung der verschiedenen<br />

Informationsmöglichkeiten<br />

Erläuterung:<br />

Um alle Fahrgastgruppen (z. B. Auszubildende, Pendler, Gelegenheitsnutzer, Senioren,<br />

Behinderte) umfassend zu informieren, sind die heutigen Informationsmöglichkeiten<br />

(z. B. Servicestellen, Internet, Telefon, Fahrplanbuch, sms) fortzuführen und weiterzuentwickeln.<br />

Im Einzelnen legt der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> auf folgende Aspekte Wert:<br />

� Beibehaltung des Fahrplanbuches<br />

Damit auch Menschen, die über keinen Internetzugang verfügen, Informationsmöglichkeiten<br />

besitzen, ist das Fahrplanbuch weiterhin jährlich neu aufzulegen. Die heutigen<br />

regionalisierten Ausgaben befürwortet der <strong>Landkreis</strong>, jedoch ist eine Zusammenführung<br />

der drei Fahrplanbücher der <strong>Landkreis</strong>e Harburg, <strong>Lüneburg</strong> und Stade<br />

vorstellbar, wenn damit deutliche Kostenreduzierungen erzielt werden können.<br />

� Elektronische Fahrplanauskunft auf www.hvv.de<br />

Die Fahrplanauskunft ist hinsichtlich der Auskunftsqualität zu verbessern. Des Weiteren<br />

sollten die vom System ermittelten Verbindungen optisch übersichtlicher und<br />

zugleich platzsparender angezeigt werden.<br />

� HVV-Telefonauskunft<br />

Bei der Telefonauskunft sind die Wartezeiten zu reduzieren. Zudem sollte das Personal<br />

fachlich besser geschult werden, um Fehlauskünfte effektiv zu vermeiden.<br />

Umsetzung:<br />

x hohe Priorität<br />

mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

HVV, Verkehrsunternehmen, VNN, FHH, LNVG, LVS, VNO, SVG, Kreis Herzogtum<br />

Lauenburg, Kreis Pinneberg, Kreis Segeberg, Kreis Stormarn, <strong>Landkreis</strong> Harburg,<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>, <strong>Landkreis</strong> Stade<br />

Federführung:<br />

HVV, Verkehrsunternehmen<br />

Finanzierung:<br />

Die Fahrgastinformation ist Sache der Verkehrsunternehmen und von diesen zu finanzieren.


124 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

5.2.3.5 Haltestellen<br />

Maßnahme 19:<br />

Barrierefreier Ausbau von Haltestellen und Verbesserung der Information<br />

Erläuterung:<br />

Bei den Haltestellen sind die Zuständigkeiten zwischen Verkehrsunternehmen, Straßenbaulastträger<br />

und Kommune aufgeteilt (s. Kap. 3.3.5.4).<br />

Dem <strong>Landkreis</strong> ist im Sinne eines kundenfreundlichen und attraktiven ÖPNV daran gelegen,<br />

dass Haltestellen gewisse Grundanforderungen erfüllen. Hierzu zählen das Vorhandensein<br />

ausreichender Informationen (Fahrpläne, Tarifinformationen, Kennzeichnung der<br />

Haltestelle mit ihrem Namen), ein einheitliches Erscheinungsbild kombiniert mit einer guten<br />

Erkennbarkeit sowie eine möglichst weitgehende barrierefreie Gestaltung. Dies bedeutet<br />

u. a., dass die Wartefläche in ihrer Größe ausreichend dimensioniert ist und die Borde der<br />

Wartefläche eine Höhe von 16 - 18 cm aufweisen. Im Sinne von seheingeschränkten und<br />

blinden Fahrgästen sollen zudem Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfelder vorhanden sein.<br />

Durch die von LNVG und <strong>Landkreis</strong> finanzierte Aufstellung von neuen Haltestellenmasten<br />

mit Haltestellenschildern und Aushangkästen nach HVV-Standard sind die Anforderungen<br />

an die Fahrgastinformation sowie das optische Erscheinungsbild inzwischen erfüllt.<br />

Bezüglich der Barrierefreiheit besteht jedoch Handlungsbedarf. Zur Unterstützung der<br />

Straßenbaulastträger wird der <strong>Landkreis</strong> daher zusammen mit dem Behindertenbeirat der<br />

Hansestadt und des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> eine Prioritätenliste erarbeiten, in der vorrangig<br />

barrierefrei zu gestaltende Haltestellen auf dem Gebiet des <strong>Landkreis</strong>es benannt werden<br />

sollen. Zur konkreten Gestaltung der Haltestelle wird auf das von VNO und VNN im Jahr<br />

2003 vorgelegte Haltestellen-Konzept verwiesen, welches weiterhin die Ansprüche an eine<br />

barrierefreie Gestaltung von Haltestellen erfüllt und mit den HVV-Standards kompatibel ist.<br />

Beim barrierefreien Umbau der Haltestellen soll der Behindertenbeirat beteiligt werden,<br />

um konkrete Erfahrungen aus der Praxis mit einfließen zu lassen.<br />

Umsetzung:<br />

hohe Priorität<br />

x mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

Straßenbaulastträger, Verkehrsunternehmen, VNN, <strong>Landkreis</strong>, VNO, Behindertenbeirat,<br />

LNVG


VNO Ziele und Maßnahmen 125<br />

Maßnahme 19:<br />

Barrierefreier Ausbau von Haltestellen und Verbesserung der Information (Forts.)<br />

Federführung:<br />

Straßenbaulastträger, VNO (bei Erstellung der Prioritätenliste)<br />

Finanzierung:<br />

Für die barrierefreie Gestaltung von Haltestellen sowie die Installation von Fahrgastunterständen<br />

und weiteren Ausstattungselementen sind die Straßenbaulastträger zuständig.<br />

Nach aktueller Sachlage (Sep. <strong>2009</strong>) kann eine Landesförderung beantragt werden, wenn<br />

die Kosten für eine Maßnahme oder die Gesamtkosten für mehrere, gebündelt umzusetzende<br />

Maßnahmen über 35.000 € liegen.<br />

5.2.3.6 Fahrzeuge<br />

Maßnahme 20:<br />

Weitergehender Einsatz von Niederflurfahrzeugen im Linienverkehr<br />

Erläuterung:<br />

Erscheinungsbild und Image des ÖPNV werden entscheidend durch den Standard der<br />

eingesetzten Fahrzeuge geprägt. Die vorhandene Qualität der Fahrzeuge soll gesichert<br />

und ggf. verbessert werden. Die Fahrzeuge müssen generell einem zeitgemäßen<br />

Technik- und Ausstattungsstandard entsprechen. Bei zukünftigen Fahrzeugbeschaffungen<br />

sollen die Belange mobilitätseingeschränkter Personen berücksichtigt werden, d. h.<br />

nur in begründeten Ausnahmefällen ist der Einsatz von Hochflurfahrzeugen weiterhin<br />

tolerierbar.<br />

Bei künftigen Beschaffungen gelten die HVV-Standards (hier der HVV-Umland-<br />

Standard).<br />

Umsetzung:<br />

hohe Priorität<br />

x mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

Verkehrsunternehmen, VNN, HVV, <strong>Landkreis</strong><br />

Federführung:<br />

Verkehrsunternehmen<br />

Finanzierung:<br />

Fahrzeugeinsatz und -beschaffung ist Sache der Verkehrsunternehmen und von diesen<br />

zu finanzieren.


126 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

5.2.3.7 Fahrpersonal<br />

Maßnahme 21:<br />

Einsatz von serviceorientiertem und geschultem Fahrpersonal<br />

Erläuterung:<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> erwartet vom Fahrpersonal folgende Schlüsselqualifikationen:<br />

� Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache<br />

� Orts- und Tarifkenntnisse<br />

� Freundlichkeit gegenüber den Fahrgästen<br />

� Angemessenes Erscheinungsbild<br />

� Pflicht zur Schulung und Weiterbildung<br />

Insbesondere sind die Fahrerinnen und Fahrer zur Einhaltung von Anschlüssen zu<br />

sensibilisieren. Hierzu zählt auch die Pflicht des Fahrpersonals, bei verspäteten Zügen<br />

oder Bussen die Leitstelle zu kontaktieren, um nähere Informationen zu bekommen. Im<br />

Sinne der Fahrgäste sind nach Möglichkeit auch bei Verspätungen die Anschlüsse<br />

sicherzustellen.<br />

Darüber hinaus gelten die HVV-Standards.<br />

Umsetzung:<br />

x hohe Priorität<br />

mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

Verkehrsunternehmen, VNN, HVV, <strong>Landkreis</strong><br />

Federführung:<br />

Verkehrsunternehmen<br />

Finanzierung:<br />

Ggf. anfallende Kosten für Schulungen und Fortbildungen sind von den Verkehrsunternehmen<br />

zu tragen.


VNO Ziele und Maßnahmen 127<br />

5.2.3.8 SPNV<br />

Der SPNV ist ein wesentliches Element im ÖPNV, insbesondere für Fahrten in das<br />

Oberzentrum Hamburg. Aufgrund dieser Bedeutung wird sich der <strong>Landkreis</strong>, unbeschadet<br />

seiner fehlenden Verantwortung für den SPNV, bei den zuständigen Stellen für den Erhalt<br />

und für Verbesserungen im SPNV einsetzen.<br />

Maßnahme 22:<br />

Anpassung der Kapazitäten im SPNV an die gestiegene Fahrgastnachfrage<br />

Erläuterung:<br />

In den vergangenen Jahren ist die Fahrgastnachfrage auf den Schienenstrecken im<br />

<strong>Landkreis</strong> deutlich angestiegen. Auslöser hierfür waren u. a. Attraktivitätssteigerungen<br />

durch die Betriebsaufnahme der metronom Eisenbahngesellschaft mbH auf der KBS<br />

110.<br />

Die hohe Nachfrage hat inzwischen dazu geführt, dass besonders in der morgendlichen<br />

HVZ die Kapazitätsgrenzen erreicht bzw. überschritten werden. Der <strong>Landkreis</strong> setzt sich<br />

daher dafür ein, dass in dieser Zeit die Kapazitäten ausgeweitet werden.<br />

Aus Sicht des <strong>Landkreis</strong>es müssen diese Leistungsanpassungen auch Bestandteil des<br />

Betriebskonzeptes des „Hanse-Netzes“ werden, welches von der LNVG zum Jahresfahrplan<br />

2011 neu vergeben wird. Das „Hanse-Netz“ wird die Regionalverkehrsleistungen<br />

auf den Strecken Hamburg – <strong>Lüneburg</strong> – Uelzen (KBS 110) und Hamburg –<br />

Buchholz i.d.N. – Tostedt – Bremen (KBS 120) umfassen.<br />

(Aktualisierter Sachstand März 2011: Zum Fahrplanwechsel Mitte Dezember 2010 ist –<br />

wie von der LNVG geplant – das neue Angebotskonzept für die KBS 110 und 120<br />

umgesetzt worden. Dies hat auf der KBS 110 insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten<br />

zu einem verbesserten Angebot (zusätzliche Verbindungen, in der Gesamtheit höhere<br />

Sitzplatzkapazitäten) geführt, das vom Aufgabenträger nachdrücklich begrüßt wird. Der<br />

Aufgabenträger erwartet nun eine genaue Beobachtung der Nachfrage, um Erkenntnisse<br />

zu gewinnen, ob bzw. zu welchen Zeiten ggf. noch Anpassungen erforderlich sind.)<br />

Umsetzung:<br />

x hohe Priorität<br />

mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

LNVG, FHH, <strong>Landkreis</strong>, VNO<br />

Federführung:<br />

LNVG<br />

Finanzierung:<br />

Die Bestellung zusätzlicher SPNV-Leistungen obliegt den SPNV-Aufgabenträgern<br />

(LNVG, FHH) und ist von diesen zu finanzieren.


128 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Maßnahme 23:<br />

Ergänzung des SPNV-Angebotes um „Nachtzüge“ in den Wochenendnächten auf<br />

der KBS 110<br />

Erläuterung:<br />

Da der Freizeitverkehr in den vergangenen Jahren insgesamt an Bedeutung zugenommen<br />

hat und Hamburg vor allem am Wochenende aufgrund des großen kulturellen<br />

Angebotes einen wesentlichen Zielort darstellt, sollte nach Auffassung des <strong>Landkreis</strong>es<br />

auch das SPNV-Angebot entsprechende Mobilitätsbedürfnisse erfüllen.<br />

Damit die Bahn für abendliche Freizeitfahrten genutzt werden kann, fehlt es jedoch<br />

momentan auf der KBS 110 an Nachtverbindungen (Rückfahrten aus Hamburg ab ca.<br />

02.00 Uhr). Für die Einrichtung entsprechender Angebote in den Wochenendnächsten<br />

von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag wird sich der <strong>Landkreis</strong><br />

gegenüber den SPNV-Aufgabenträgern einsetzen.<br />

Umsetzung:<br />

hohe Priorität<br />

x mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

LNVG, FHH, <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>, <strong>Landkreis</strong> Harburg, VNO<br />

Federführung:<br />

LNVG<br />

Finanzierung:<br />

Die Bestellung zusätzlicher SPNV-Leistungen obliegt den SPNV-Aufgabenträgern<br />

(LNVG, FHH) und ist von diesen zu finanzieren.


VNO Ziele und Maßnahmen 129<br />

Maßnahme 24:<br />

Zeitliche Optimierung des SPNV-Angebotes auf der KBS 110<br />

Erläuterung:<br />

Zwischen <strong>Lüneburg</strong> und Hamburg können Fahrgäste sowohl die schnellen ME-<br />

Verbindungen (mit einzigem Halt in HH-Harburg) wie auch die MEr-Verbindungen (mit<br />

Halt an allen Zwischenstationen) nutzen. Allerdings verkehren die Züge ab <strong>Lüneburg</strong> in<br />

kurzem zeitlichen Abstand, so dass tagsüber die Fahrtmöglichkeiten pro Stunde sehr<br />

ungleichmäßig verteilt sind.<br />

Beispiel: <strong>Lüneburg</strong> � Hamburg Hbf.<br />

ME ab: 09.28 Uhr<br />

MEr ab: 09.34 Uhr<br />

ME ab: 10.28 Uhr<br />

MEr ab: 10.34 Uhr<br />

Um das SPNV-Angebot für den Fahrgast noch attraktiver zu gestalten, sollten die<br />

Fahrplanlagen der bestehenden ME- und MEr-Züge zeitlich entzerrt werden. Sofern die<br />

Trassenbelegung dies zulässt, wäre ein (angenäherter) 30min-Takt optimal, wechselweise<br />

bestehend aus einer ME- und einer MEr-Verbindung. Gleiches gilt für die Fahrplangestaltung<br />

in Gegenrichtung.<br />

Umsetzung:<br />

x hohe Priorität<br />

mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

LNVG, FHH, <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>, <strong>Landkreis</strong> Harburg, VNO<br />

Federführung:<br />

LNVG<br />

Finanzierung:<br />

Der <strong>Landkreis</strong> geht davon aus, dass mit dieser Maßnahme keine bzw. keine gravierenden<br />

Mehrkosten verbunden sind, da hierfür keine zusätzliche Betriebsleistung von der<br />

LNVG bestellt werden muss.


130 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Maßnahme 25:<br />

Langfristige Sicherung und Optimierung des SPNV-Angebotes auf der KBS 112<br />

(<strong>Lüneburg</strong> – Dannenberg)<br />

Erläuterung:<br />

Trotz der anerkannt schwierigen Rahmenbedingungen auf der KBS 112 (dünn besiedelter,<br />

ländlicher Raum entlang der Strecke, abseitige Lage einzelner Stationen, geringe<br />

Höchstgeschwindigkeit, dadurch unattraktive Reisezeiten) ist ein Konzept für mögliche<br />

Angebotsverbesserungen auf dieser Strecke zu entwickeln, welches zu einer Stärkung<br />

der Fahrgastnachfrage beitragen kann. Dabei sind neben einer Verbesserung des<br />

Fahrtenangebotes (z. B. durch Einführung eines 2h-Taktes) auch andere Möglichkeiten<br />

zu prüfen und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit zu bewerten:<br />

� Verstärkte Ausrichtung des Angebotes auf die Bedürfnisse des Freizeitverkehrs<br />

� Einsatz von modernen, innovativen Fahrzeugen<br />

� Verbesserte Erreichbarkeit der Stationen<br />

� Mittel- bis langfristig: Reaktivierung bzw. Lückenschluss des Abschnitts Dannenberg –<br />

Lüchow – Salzwedel zur Steigerung der Gesamtnachfrage auf der Strecke<br />

Umsetzung:<br />

x hohe Priorität<br />

mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

LNVG, <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>, <strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg, Kommunen, VNO, DB AG,<br />

VCD, Pro Bahn<br />

Federführung:<br />

LNVG<br />

Finanzierung:<br />

Die Bestellung zusätzlicher SPNV-Leistungen obliegt dem SPNV-Aufgabenträger<br />

(LNVG) und ist von diesem zu finanzieren. Die Kosten für die Ertüchtigung bzw. den<br />

Ausbau der Infrastruktur sind grundsätzlich von den Netzbetreibern (DB Netz AG, DRE)<br />

zu tragen.


VNO Ziele und Maßnahmen 131<br />

Maßnahme 26:<br />

Reaktivierung des Bahnhofs Adendorf<br />

Erläuterung:<br />

Die KBS 145 (<strong>Lüneburg</strong> – Lübeck – Kiel) hat für den <strong>Landkreis</strong> eine große Bedeutung.<br />

Durch eine Reaktivierung der Station könnte insbesondere für Fahrgäste aus Adendorf<br />

mit dem Fahrtziel Hamburg, Hannover oder Lübeck die Nutzung des ÖPNV noch<br />

attraktiver gestaltet werden.<br />

Umsetzung:<br />

hohe Priorität<br />

x mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte:<br />

LNVG, <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>, Gemeinde Adendorf<br />

Federführung:<br />

LNVG<br />

Finanzierung:<br />

Die Kosten für die Reaktivierung des Bahnhofs sowie die betrieblichen Mehrkosten<br />

aufgrund der Stationsgebühren sind vom zuständigen Aufgabenträger, der LNVG, zu<br />

übernehmen.


132 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

5.2.3.9 Bewertungskriterien bei Genehmigungsanträgen<br />

Maßnahme 27:<br />

Festlegung von Kriterien, die für den <strong>Landkreis</strong> wichtig für eine Bewertung<br />

verschiedener Genehmigungsanträge sind<br />

Erläuterung:<br />

Nachfolgend werden Kriterien festgelegt, die für den <strong>Landkreis</strong> wichtig für eine Bewertung<br />

verschiedener Angebote sind. Die höchste Priorität im Hinblick auf das Bedienungsangebot<br />

hat dabei die Sicherstellung der Schülerbeförderung. In der Wertigkeit<br />

folgen die Grundversorgung, die zeitliche Verteilung des Bedienungsangebotes, der auf<br />

Berufspendler orientierte Linienverkehr und der Freizeitverkehr.<br />

Die Anwendung des HVV-Tarifs wird ebenso vorausgesetzt wie die Einhaltung der HVV-<br />

Standards gemäß Kooperationsvertrag bei Personal, Fahrzeugen, Haltestellenaushang.<br />

Außerdem sind die HVV-Standards für die Bereitstellung von Daten für die elektronischen<br />

und gedruckten Fahrplanmedien einzuhalten.<br />

� Schülerbeförderung<br />

Die Sicherstellung der Schülerbeförderung hat für den <strong>Landkreis</strong> oberste Priorität. Die<br />

Bedienung der Schulen muss den Vorgaben der Satzung über die Schülerbeförderung<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> genügen. Die Schulstunden, zu denen An- bzw.<br />

Abfahrten erfolgen sollen, legt der <strong>Landkreis</strong> fest.<br />

Grundschüler und Schüler von Förderschulen müssen möglichst umsteigefrei zwischen<br />

Schul- und Wohnort befördert werden. Die übrigen Schüler sollen möglichst<br />

umsteigefrei ihr Ziel erreichen. Möglichst kurze Fahrzeiten sind wünschenswert.<br />

Der Zeitraum zwischen Busankunft bzw. -abfahrt und jeweiligem Beginn/Ende der<br />

Schulstunde beträgt idealerweise 10 bis 15 Minuten und darf ohne Zustimmung des<br />

<strong>Landkreis</strong>es 25 Minuten nicht übersteigen.<br />

� Grundversorgung<br />

Für die Grundversorgung (Montag bis Freitag) ist der Mindeststandard erfüllt, wenn<br />

eine genügende Bedienungs- und Verbindungsqualität erreicht ist. Wünschenswert<br />

sind jedoch Verbindungen mit einer guten Bedienungs- bzw. Verbindungsqualität.<br />

� Zeitliche Verteilung des Bedienungsangebotes<br />

Ein weiteres Kriterium ist die zeitliche Verteilung der Fahrten über den Tag (Montag<br />

bis Freitag). Angestrebt werden folgende Zeitfenster:<br />

Relation Hinfahrten bis Rückfahrten ab<br />

Orte – GZ 09:00 12:00 15:00 10:00 13:00 17:00<br />

GZ – MZ 07:00 09:00 12:00 15:00 10:00 13:00 15:00 17:00<br />

MZ – MZ 07:00 09:00 12:00 15:00 18:00 10:00 13:00 15:00 17:00 19:00<br />

GZ – OZ 07:00 09:00 12:00 15:00 10:00 13:00 15:00 17:00<br />

MZ – OZ 07:00 09:00 12:00 15:00 18:00 10:00 13:00 15:00 17:00 19:00<br />

Wenn die zeitliche Verteilung des Fahrtenangebotes nicht auf allen Relationen erfüllt<br />

werden kann, so ist dem Angebot mit den meisten Verbindungen, die diese zeitlichen<br />

Vorgaben erfüllen, der Vorzug zu geben.<br />

In den Stadtverkehren ist eine Vertaktung des Angebotes anzustreben.


VNO Ziele und Maßnahmen 133<br />

� Linienverkehr für Berufspendler<br />

Pendler haben teilweise andere Anforderungen an den ÖPNV als andere Bevölkerungsgruppen.<br />

Hier ist die ganzjährige ÖPNV-Bedienung von großer Wichtigkeit.<br />

Daneben sollten Gebiete mit einer größeren Anzahl von Betriebsstätten vom ÖPNV<br />

angebunden werden. Dabei wären Bedienungsangebote in der Zeit von 6.00 bis 9.00<br />

Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr wünschenswert (ggf. zur Mittagszeit Angebote für<br />

Teilzeitkräfte).<br />

In den genannten Hauptverkehrszeiten sollten mindestens einmal pro Stunde Verbindungen<br />

vorhanden sein.<br />

Bei Verkehrsbeziehungen, die einen Umstieg erfordern, sind gute Anschlüsse (Übergangszeit<br />

5 bis 10 Minuten zwischen Bus und Bahn, Übergangszeit bis 5 Minuten<br />

zwischen Bus und Bus) anzustreben.<br />

� Freizeitverkehr<br />

Ganzjährige Fahrtenangebote, die nach 20.00 Uhr stattfinden und Wochenendverkehre<br />

(Sonnabend sowie Sonn- und Feiertag), sind wünschenswert. Der Schwerpunkt<br />

wird jedoch auf Angebotsverbesserungen in der Grundversorgung gelegt.<br />

Diskobusverkehre und touristische Saisonverkehre sind ein wichtiger Bestandteil im<br />

Freizeitverkehr. Der Erhalt bzw. Ausbau dieser Verkehre wird unterstützt.<br />

Darüber hinausgehende Verkehrsangebote wie punktuelle Fahrten werden begrüßt.


134 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

5.3 Hansestadt <strong>Lüneburg</strong><br />

5.3.1 Vorbemerkung<br />

Die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> hat die lokale Aufgabenträgerschaft für den städtischen ÖPNV<br />

auf eigenen Antrag vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> zum 01.07.2001 übernommen. Die lokale<br />

Aufgabenträgerschaft umfasst die sachliche und finanzielle Zuständigkeit für den gesamten<br />

Stadtbusverkehr auf dem Territorium der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong>, einschließlich dem<br />

Anruf-Sammel-Mobil-Angebot innerhalb der Stadt. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> ist weiterhin<br />

für den regionalen ÖPNV und alle lokalen Verkehre außerhalb der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong><br />

zuständig.<br />

Um der allgemeinen Siedlungsentwicklung und den daraus resultierenden verkehrlichen<br />

Verflechtungen zwischen der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> und dem angrenzenden Umland<br />

Rechnung zu tragen, führen einige Stadtbuslinien über die Stadtgrenze hinaus bis in die<br />

Nachbargemeinden. Sind auf diesen Linien Angebotsänderungen vorgesehen, die sich auf<br />

die Umlandgemeinden auswirken, ist vorab das Einvernehmen mit dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

als zuständigem Aufgabenträger herzustellen.<br />

Sofern dies erforderlich ist, können für Leistungen des Stadtbusverkehrs im Umland<br />

direkte Vereinbarungen zwischen der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> und der jeweiligen Gemeinde<br />

getroffen werden. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des <strong>Landkreis</strong>es (s. § 3 der<br />

Vereinbarung zwischen dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> und der Stadt <strong>Lüneburg</strong> v. 01.07.2001).<br />

5.3.2 Ziele und Maßnahmen<br />

Die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> hat mit dem <strong>2009</strong> fertiggestellten PGN-Gutachten zur Optimierung<br />

des Stadtbusverkehrs einen Handlungsrahmen für die Weiterentwicklung des<br />

städtischen Nahverkehrs erhalten.<br />

In dem Gutachten werden – basierend auf der Bestandsanalyse – verschiedene Ansätze<br />

zur Optimierung des Angebotes vorgestellt, differenziert nach Angebotsvarianten für den<br />

Tagesverkehr an Werktagen und die Schwachverkehrszeiten (Mo – Fr abends, Sa<br />

nachmittags, So). Daneben werden verschiedene Alternativen präsentiert, wie in der<br />

Altstadt die verkehrlichen Belastungen durch den Busverkehr reduziert werden können.<br />

Das Gutachten schließt mit einer Umsetzungsplanung für die einzelnen Bausteine ab.<br />

5.3.2.1 Angebotsvarianten im Tagesverkehr an Werktagen (Werktagsnetz)<br />

Für den Tagesverkehr sind zwei Grundvarianten erarbeitet worden:<br />

� Die Grundvariante 1 setzt auf eine weitestgehende Beibehaltung des heutigen<br />

20/30/60min-Taktschemas; Änderungen im Leistungsangebot werden hier nur auf den<br />

Linien bzw. Linienästen vorgenommen, auf denen die momentane Fahrgastnachfrage<br />

nicht in einem sinnvollen Verhältnis zum Fahrplanangebot steht, d. h. dort, wo im Rahmen<br />

der Analyse ein Über- bzw. Unterangebot festgestellt worden ist. Bei der Optimierung<br />

werden dabei die Taktfrequenzen angepasst und einzelne Linienäste am ZOB neu<br />

miteinander kombiniert, um jeweils zwei Teilabschnitte zu einer Linie zusammenzufügen,<br />

die eine möglichst ähnliche Nachfragestruktur aufweisen.<br />

Aufgrund der hohen Bedeutung der Innenstadt wird auf allen Linien an der Bedienung<br />

der Haltestelle „Am Sande“ festgehalten.<br />

Die Verknüpfung der Stadtbuslinien mit dem metronom am Bahnhof <strong>Lüneburg</strong> wird bei<br />

der Grundvariante 1 lastrichtungsbezogen beibehalten.


VNO Ziele und Maßnahmen 135<br />

� Bei der Grundvariante 2 wird die heutige Taktstruktur (20/30/60min-Takt) in ein<br />

15/30/60min-Taktschema überführt. Linien, die heute im 20min-Takt verkehren, werden<br />

entsprechend der Fahrgastnachfrage auf einen 15min- oder einen 30min-Takt umgestellt.<br />

Des Weiteren werden wie bei der Variante 1 einzelne Linienäste entsprechend<br />

ihres Fahrgastaufkommens neu miteinander verbunden.<br />

Auch bei der Grundvariante 2 wird der Sande von allen Linien bedient und die Verknüpfung<br />

zum metronom erfolgt lastrichtungsbezogen.<br />

Die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> hat sich im Rahmen ihrer Beratungen mittelfristig (d. h. für das<br />

Jahr <strong>2013</strong>) für eine Umsetzung der Grundvariante 2 entschieden, die folgende grundsätzliche<br />

Neuordnungen enthält:<br />

� Ausweitung des Bedienungsangebotes auf einen tagesdurchgängigen 15min-Takt in die<br />

einwohner- und nachfragestarken Gebiete sowie in Gebiete mit weiteren Potenzialen:<br />

Linie 5014 Kreideberg, Linie 5014 Kaltenmoor, Linie 5012 Bockelsberg<br />

� Ausweitung des Bedienungsangebotes auf einen 15min-Takt in der HVZ, Reduzierung<br />

außerhalb der HVZ auf einen 30min-Takt:<br />

Linie 5003 Oedeme<br />

� Anpassung des Bedienungsangebotes bei entsprechender Nachfrage auf einen 30min-<br />

Takt:<br />

Linie 5012 Hagen, Linie 5011 Rettmer / Häcklingen, Linie 5011 Kaltenmoor<br />

� Ausweitung des Bedienungsangebotes auf einen tagesdurchgängigen 30min-Takt:<br />

Linie 5013<br />

� Neuordnung des Liniennetzes im Bereich Adendorf: Brechung der Linien 5007 und<br />

5015 in Erbstorf; direktere Linienführung in Adendorf; zusätzliche Linie im 30min-Takt in<br />

Adendorf, Prüfung der Überlagerung der Linien auf einen 15min-Takt im Kerngebiet<br />

� Neuordnung der Linienäste der Linie 5010: Kombination beider Linienäste in die<br />

Gewerbegebiete mit Linienästen anderer Linien zur Erhöhung der Auslastung und besseren<br />

Anbindung der Goseburg an den metronom.<br />

(Quelle: PGN-Gutachten „Konzept zur Optimierung des Stadtbusverkehrs in <strong>Lüneburg</strong>, <strong>2009</strong>)<br />

Um die Grundvariante 2 umsetzen zu können, ist die geplante Erweiterung des ZOB um<br />

mehrere Haltestellenpositionen zwingend erforderlich, da die Umstellung des Taktschemas<br />

zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen am ZOB führen wird.<br />

Unabhängig von den Maßnahmen, die speziell in der Grundvariante 2 verankert sind, sind<br />

im Gutachten weitere Vorschläge unterbreitet worden, wie das Nahverkehrsangebot auf<br />

kleinräumiger Ebene optimiert werden kann. Dazu zählen Vorschläge zur Verbesserung<br />

der Erschließung, kleinere Anpassungen bei einzelnen Linienführungen sowie eine<br />

Herausnahme schulbezogener Leistungen aus den bestehenden Linien und Einführung<br />

von Schulbuslinien, um die Transparenz der Fahrpläne zu verbessern. In einigen Fällen<br />

halten die Gutachter die Prüfung der Kapazitäten im schulbezogenen Verkehr für sinnvoll<br />

und – je nach Ergebnis – den Einsatz von Verstärkerfahrten.


136 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

5.3.2.2 Angebotsvarianten in den Schwachverkehrszeiten (Freizeitnetz)<br />

Auch für die Schwachverkehrszeiten (SVZ) sind in dem Gutachten zwei Grundvarianten<br />

erarbeitet worden:<br />

� Die Grundvariante 1 setzt auf die Beibehaltung des Werktagsnetzes. Der schwächeren<br />

Verkehrsnachfrage wird über eine Reduzierung des Bedienungsangebotes (30/60min-<br />

Takt) Rechnung getragen. An Sonntagen soll der Linienverkehr dafür bereits um 09.00<br />

Uhr seinen Betrieb aufnehmen (derzeit erst ab ca. 13.00 Uhr). Außerhalb des Betriebszeitraumes<br />

des Stadtbusses soll das Angebot weiterhin durch das Anruf-Sammel-Mobil<br />

ergänzt werden.<br />

� Die Grundvariante 2 basiert dagegen auf der Einführung eines eigenständigen Freizeitnetzes,<br />

welches weniger Linien umfasst als das Werktagsnetz. Der Takt ist hier ebenfalls<br />

auf 30 bzw. 60 Minuten reduziert. Die umliegenden Orte (außerhalb <strong>Lüneburg</strong>s)<br />

sollen in der Schwachverkehrszeit nicht im Linienverkehr, sondern ausschließlich durch<br />

das ASM bedient werden. Innerhalb der Stadt <strong>Lüneburg</strong> wird das Angebot – wie bei<br />

Variante 1 – durch das Anruf-Sammel-Mobil ergänzt.<br />

Die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> hat sich im Rahmen ihrer Beratungen für eine kurzfristige<br />

Umsetzung (d. h. im Jahr 2010) der Grundvariante 1 entschieden. Bestandteil dieser<br />

Variante ist auch eine Ausdehnung der Betriebszeiten im Stadtverkehr um eine Stunde am<br />

Abend (nur werktags).<br />

5.3.2.3 Maßnahmen zur Entlastung der Altstadt<br />

Die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> verfolgt das Ziel, die Altstadt vom Busverkehr zu entlasten.<br />

Welche Möglichkeiten dabei denkbar wären, wird im Gutachten in Form von drei Varianten<br />

beschrieben, die sich hinsichtlich ihrer Entlastungswirkung unterscheiden. Bei der Entwicklung<br />

der Varianten sind folgende Vorgaben der Stadt berücksichtigt worden:<br />

� Bereich Rosenstraße: kein Busverkehr<br />

� Bereich Wallstraße: kein Mehrverkehr im Öffentlichen Verkehr<br />

� Bereich Am Sande: Entlastung im Busverkehr<br />

In der Variante A wird die moderateste Form der Entlastung skizziert, bei der der Busverkehr<br />

aus den Straßen „Am Berge“, „Rosenstraße“ und „An den Brodbänken“ herausgenommen<br />

wird. Bei der Variante B werden darüber hinaus die Straßen „Bardowicker<br />

Straße“ und „Ochsenmarkt“ nicht mehr von Bussen befahren. Zusätzlich wird der Busverkehr<br />

in den Straßen „Neue Sülze“ und „Wallstraße“ deutlich verringert. In der Variante C<br />

wird die Entlastungswirkung nochmals erhöht, indem die Anzahl der Busse in der Wallstraße<br />

sowie Am Sande gegenüber der Variante B nochmals reduziert wird.<br />

Die Gutachter geben bei allen Varianten zu bedenken, dass mit der (teilweisen) Herausnahme<br />

des ÖPNV aus der Altstadt die Attraktivität des Busverkehrs sinken werde, da<br />

gerade die Innenstadt das Ziel der meisten Fahrgäste sei. Verschlechtere sich die Erreichbarkeit<br />

dieses Bereiches, so würden bisherige ÖPNV-Nutzer auf den eigenen Pkw<br />

zurückgreifen, wodurch sich die Verkehrsbelastung auf dem Stadtring erhöhe. Der<br />

<strong>Landkreis</strong> teilt die Bedenken der Gutachter und hält daher im Regionalbusverkehr auch in<br />

Zukunft an der Bedienung der zentralen Innenstadthaltestellen, insbesondere der Haltestelle<br />

„Am Sande“, fest.<br />

Die Hansestadt favorisiert die Variante A, allerdings soll sie nur an Samstagen umgesetzt<br />

werden, da dann die Verkehrsverhältnisse in den schmalen Altstadtstraßen am kritischsten<br />

sind.


VNO Ziele und Maßnahmen 137<br />

5.3.2.4 Finanzierung und Umsetzung<br />

Die Kosten für sämtliche Maßnahmen (Verbesserungen im Tagesverkehr an Werktagen<br />

(5.3.2.1) und Verbesserung des Angebotes in Schwachverkehrszeiten (5.3.2.2)) werden<br />

im Gutachten wie folgt beziffert:<br />

Linie Maßnahme Kosten<br />

5006 neue Expresslinie Adendorf 153.000 €<br />

5007 Aufbrechen der Ringlinien Adendorf 84.000 €<br />

5010 direktere Führung über LünePark und ZOB - 34.000 €<br />

5013 Taktverdichtung vormittags 25.000 €<br />

Umstellung Taktschema auf 15/30/60min und Ausdehnung des<br />

Angebotes an Sonntagvormittagen<br />

429.000 €<br />

Tab. 38: Kostenabschätzung für Verbesserungsmaßnahmen im Stadtverkehr <strong>Lüneburg</strong><br />

(Quelle: PGN-Gutachten „Konzept zur Optimierung des Stadtbusverkehrs in <strong>Lüneburg</strong>, <strong>2009</strong>)<br />

Die abendliche Verlängerung des Betriebszeitraumes an Werktagen kann nach Aussage<br />

der Gutachter kostenneutral erfolgen.<br />

Die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen soll in zwei Schritten geschehen: Im Jahr<br />

2010 ist die Realisierung von Maßnahmen geplant, die nicht im Zusammenhang mit der<br />

Taktumstellung stehen. Dazu zählen u. a. die Angebotsoptimierungen im Bereich Adendorf<br />

sowie die Ausdehnung des Busangebotes an Sonntagvormittagen. Das neue Taktschema<br />

soll dagegen erst <strong>2013</strong> eingeführt werden, wenn die Erweiterung des ZOB<br />

abgeschlossen ist und die dafür benötigten zusätzlichen Haltepositionen zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Sofern die im Gutachten aufgeführten Maßnahmen im Hinblick auf das Fahrplanangebot<br />

und / oder die Finanzierung Auswirkungen auf das Regionalbus-Angebot haben, ist vor<br />

Umsetzung der Maßnahmen das Einvernehmen mit dem <strong>Landkreis</strong> herzustellen.


138 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Literaturverzeichnis<br />

Bertelsmann-Stiftung<br />

Demografiebericht. Ein Baustein des Wegweisers Demografischer Wandel<br />

Gemeinsame Landesplanung Hamburg / Niedersachsen / Schleswig-Holstein<br />

Regionales Entwicklungskonzept (REK), 2000<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 1990, zuletzt geändert 2007<br />

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen – Behindertengleichstellungsgesetz –<br />

(BGG), 2002<br />

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen<br />

– Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz – (NBGG), 2007<br />

Gesetz zur Regionalisierung des ÖPNV – Regionalisierungsgesetz –, 1993 (zuletzt<br />

geändert 2007)<br />

Hensen / Otto<br />

Handbuch der kommunalen Verkehrsplanung Nr. 3.4.8.1: Bedienungsstandards für den<br />

ÖPNV, 15. Ergänzungslieferung, 1996<br />

Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas)<br />

Mobilität in Deutschland. Ergebnisbericht Hamburger Verkehrsverbund (HVV),<br />

aktualisierte Fassung einschließlich Verbunderweiterungen, 2006<br />

Intraplan Consult (ITP) / Beratergruppe Verkehr + Umwelt (BVU)<br />

Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen 2025, 2007<br />

(Forschungsvorhaben FE-Nr. 96.0857/2005, im Auftrag des Bundesministeriums für<br />

Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung)<br />

Land Niedersachsen<br />

Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen, 2006<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

Regionales Raumordnungsprogramm für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

Niedersächsischer Landtag<br />

Demografischer Wandel – Herausforderung an ein zukunftsfähiges Niedersachsen<br />

Bericht der Enquete-Kommission, 2007<br />

Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, 2007<br />

Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung (NIW)<br />

LTS-Bevölkerungsprognose, 2006<br />

Niedersächsisches Landesamt für Statistik<br />

Daten verschiedener Quellen


VNO <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> 139<br />

Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) 1995, zuletzt geändert 2004<br />

Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) 1998, zuletzt geändert 2007<br />

Personenbeförderungsgesetz (PBefG), 1990, zuletzt geändert 2007<br />

Planungsgruppe Nord<br />

Konzept zur Optimierung des Stadtbusverkehrs in <strong>Lüneburg</strong>, Endbericht 31.08.<strong>2009</strong><br />

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)<br />

Verkehrserschließung und Verkehrsangebot im ÖPNV, VDV-Schriften 4, 6/2001<br />

Verband öffentlicher Verkehrsunternehmen (VÖV)<br />

Empfehlungen für einen Bedienungsstandard im öffentlichen Personennahverkehr, Reihe<br />

Technik VÖV 1.41.1, 1981<br />

Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />

23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur<br />

Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und Nr. 1107/70 des Rates<br />

VNN / VNO<br />

Haltestellenkonzept Nord-Ost-Niedersachsen, 2003


140 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

Anlage<br />

55 – 01<br />

S A T Z U N G<br />

über die Schülerbeförderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

Auf Grund der §§ 7 und 36 Abs. 1 Nr. 5 der Niedersächsischen <strong>Landkreis</strong>ordnung (NLO) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1996 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt<br />

Seite 365) i. V. m. § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in der<br />

Fassung vom 27. September 1993 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 383)<br />

zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 20. Mai 1996 (Niedersächsisches Gesetz- und<br />

Verordnungsblatt Seite 232) hat der Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> in seiner Sitzung am 21.<br />

April 1997 folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Anspruchsberechtigung<br />

(1) Für die im Kreisgebiet wohnenden Kinder der Schulkindergärten und Schülerinnen und<br />

Schüler der Vorklassen sowie gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 – 4 NSchG besteht ein Anspruch<br />

auf Beförderung zur nächsten Schule gemäß § 114 Abs. 3 NSchG bzw. auf Erstattung<br />

der notwendigen Aufwendungen für den Weg zur nächsten Schule, wenn der Schulweg<br />

die Mindestentfernung im Sinne von § 114 Abs. 2 Satz 1 NSchG nach § 2 überschreitet.<br />

Für die o.g. Personengruppen werden im weiteren nur die Bezeichnungen Schülerinnen<br />

und Schüler verwendet.<br />

(2) Für Schülerinnen und Schüler, die wegen einer dauernden oder vorübergehenden Behinderung<br />

befördert werden müssen, besteht der Anspruch gemäß Abs. 1 unabhängig von der<br />

Mindestentfernung. Der Nachweis der Beförderungsbedürftigkeit hat grundsätzlich durch<br />

Vorlage eines fachärztlichen Attestes zu erfolgen. Vom Träger der Schülerbeförderung<br />

kann die Vorlage einer amtsärztlichen Bescheinigung verlangt werden.<br />

(3) Liegt die nächste Schule außerhalb des Gebietes des Trägers der Schülerbeförderung oder<br />

wird eine Gesamtschule, Schule in freier Trägerschaft oder Ersatzschule besucht, ist die<br />

Verpflichtung nach Abs. 1 dieser Satzung auf die Erstattung der notwendigen Aufwendungen<br />

für den Schulweg beschränkt, und zwar auf die Höhe der Kosten der teuersten Zeitkarte<br />

des öffentlichen Personennahverkehrs, die der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> bei der Schülerbeförderung<br />

in seinem Gebiet zu erstatten hat; dies gilt nicht im Falle des Besuchs von Sonderschulen.<br />

Fälle des § 63 Abs. 3 Satz 4 NSchG bleiben bei der Vergleichsberechnung außer<br />

Betracht.<br />

(4) Der Anspruch nach Abs. 1 besteht nur bei dem Besuch der nach dem Lehr- oder Stundenplan<br />

regelmäßig vorgesehenen Unterrichtsveranstaltungen. Hierzu gehören auch Betriebspraktika,<br />

wenn diese nach den Richtlinien zur Durchführung von Betriebspraktika für Schülerinnen<br />

und Schüler an allgemein bildenden Schulen sowie für berufsbildende Schulen<br />

durchgeführt werden. § 1 Abs. 3 gilt hierbei entsprechend. Bei Schulwanderungen, Schullandheimaufenthalten,<br />

Besichtigungen, Schulfesten und ähnlichen Veranstaltungen besteht<br />

der Anspruch nur für den Weg zur Schule zu den gewöhnlichen Schulanfangszeiten mit<br />

den überlicherweise zur Verfügung stehenden Beförderungsmitteln. Fahrtkosten zum<br />

Schwimm-, Sport- und sonstigem Fachunterricht oder sonstigen Unterrichtsveranstaltungen<br />

sind Wege im internen Schulbetrieb und somit als Sachkosten vom Schulträger zu tragen<br />

und keine Schülerbeförderungskosten im Sinne von § 114 NSchG.


VNO <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> 141<br />

(5) Für den Weg zur nächsten Haltestelle eines vom <strong>Landkreis</strong> bestimmten Beförderungsmittel<br />

besteht der Anspruch nur, wenn der kürzeste Weg zwischen den Haltestellen und der<br />

Wohnung der Schülerin oder des Schülers bzw. dem Haupteingang des Schulgebäudes,<br />

der von der Schülerin oder dem Schüler besuchten Schule, insgesamt die Mindestentfernung<br />

des § 2 überschreitet oder für den gesamten Schulweg in eine Richtung die Schulwegzeit<br />

unzumutbar wird.<br />

§ 2<br />

Mindestabstand<br />

(1) Die Schulwegmindestentfernung gemäß § 1 Abs. 1 beträgt<br />

a) für Kinder der Schulkindergärten sowie für Schülerinnen und Schüler<br />

- der Vorklassen, des Primarbereiches und der Sonderschulen (einschl. Klasse 11<br />

und 12 der Schulen für geistig Behinderte)<br />

mindestens 2 km<br />

- der Orientierungsstufe (5. und 6. Schuljahrgänge der allgemein bildenden Schulen)<br />

- Hauptschule, Realschule, Gymnasium Sek. I<br />

mindestens 3 km<br />

mindestens 4 km<br />

b) für Schülerinnen und Schüler des schulischen Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres<br />

sowie der Klasse I derjenigen Berufsfachschulen, die nicht den<br />

Realschulabschluss voraussetzen,<br />

mindestens 5 km.<br />

(2) Maßgebend für die Ermittlung der Mindestentfernungen ist der kürzeste Fußweg zwischen<br />

der Haustür des Wohngebäudes der Schülerin/des Schülers bis zum Haupteingang des<br />

Schulgebäudes.<br />

Soweit der Schülerin oder dem Schüler von Träger der Schülerbeförderung ein bestimmter<br />

Schulweg empfohlen wird, gilt dieser für die Berechnung der Mindestentfernung.<br />

(3) In besonders begründeten Ausnahmefällen übernimmt der <strong>Landkreis</strong> auf Antrag unabhängig<br />

von der in Absatz 1 genannten Mindestentfernung die Schülerbeförderung bzw. die Erstattung<br />

der notwendigen Aufwendungen, wenn der Schulweg zu Fuß nach den objektiven<br />

Gegebenheiten für die Schülerin oder den Schüler besonders gefährlich oder ungeeignet<br />

ist. Dies gilt entsprechend für den Weg zur nächsten Haltestelle im Sinne von § 1 Abs. 5.<br />

Die im Straßenverkehr üblicherweise auftretenden Gefahren stellen keine Gefahren im<br />

Sinne dieser Bestimmung dar.<br />

§ 3<br />

Zu benutzende Verkehrsmittel<br />

(1) Die Schülerin bzw. der Schüler hat das vom Träger der Schülerbeförderung bestimmte<br />

Beförderungsmittel zu benutzen. Die Beförderung wird – soweit möglich – im Rahmen des<br />

Öffentlichen Personennahverkehrs durchgeführt, sofern der <strong>Landkreis</strong> nicht eigene Beför-


142 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />

derungsleistungen zur Verfügung stellt. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Beförderung<br />

mit einem besonderen Beförderungsmittel oder auf Mitbeförderung einer Begleitperson.<br />

Bei auftretenden Unterrichtsausfällen besteht kein Anspruch auf Beförderung außerhalb<br />

des Fahrplanes. Dies gilt entsprechend für Beförderungen im Rahmen einer vom <strong>Landkreis</strong><br />

bereitgestellten Beförderungsleistung.<br />

(2) Auf Antrag kann zur Schülerbeförderung ein privates Kraftfahrzeug gegen Erstattung der<br />

notwendigen Aufwendungen gemäß § 4 eingesetzt werden, wenn<br />

a) andernfalls die Schulweg- und Wartezeiten unzumutbar werden oder<br />

b) Beförderungsmittel gemäß Abs. 1 nicht zur Verfügung stehen.<br />

§ 4<br />

Notwendige Aufwendungen<br />

(1) Als notwendige Aufwendungen sind nur solche, die bei Benutzung des durch den Träger<br />

der Schülerbeförderung bestimmten Beförderungsmittels entstehen.<br />

Als notwendige Aufwendungen für den Schulweg gelten:<br />

- Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die jeweils günstigsten Tarife,<br />

- bei der Benutzung eines als Beförderungsmittel bestimmten privaten Pkw zusammen<br />

für die Hin- und Rückfahrt einer Schülerin bzw. eines Schülers ein Betrag von 1,00 DM<br />

je Entfernungskilometer, wenn und soweit die Fahrten zum Zweck der Schülerbeförderung<br />

durchgeführt werden. Bei Mitnahme weiterer Schülerinnen und/oder Schüler erhöht<br />

sich dieser Betrag für jede Schülerin bzw. für jeden Schüler um 0,06 DM je Entfernungskilometer,<br />

- bei der Benutzung anderer als Beförderungsmittel bestimmter Kraftfahrzeuge für die<br />

Hin- und Rückfahrt einer Schülerin bzw. eines Schülers ein Betrag von 0,12 DM je Entfernungskilometer,<br />

- bei der vom <strong>Landkreis</strong> genehmigten Benutzung eines besonderen Beförderungsmittels<br />

für vorübergehend oder dauernd behinderter Schülerinnen oder Schüler die tatsächlich<br />

entstandenen notwendigen Kosten.<br />

(2) Bei nur einer Hin- oder Rückfahrt werden nur 50 % der Beträge nach Abs. 1 erstattet.<br />

§ 5<br />

Anträge auf Fahrtkostenerstattung<br />

(1) Der Anspruch auf Ersatz der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg ist bis zum 31.<br />

Oktober eines jeden Jahres für das abgelaufene Schuljahr beim <strong>Landkreis</strong> geltend zu machen.<br />

Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist, für die das Datum des Antragseingangs<br />

beim <strong>Landkreis</strong> maßgeblich ist. Anträge, die nach dem 31. Oktober beim <strong>Landkreis</strong><br />

eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.<br />

(2) Bei Anträgen auf Fahrtkostenerstattung werden nur die nachweislich entstandenen<br />

notwendigen Aufwendungen für den Schulweg gemäß § 4 erstattet. Fahrbelege sind den<br />

Anträgen beizufügen.


VNO <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> 143<br />

§ 6<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am 1. August 1997 in Kraft, gleichzeitig treten die Regelungen über die<br />

Mindestentfernungen für die Schülerbeförderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> gemäß § 114 Abs.<br />

2 NSchG, Beschluss des Kreisausschusses vom 16. November 1982, zuletzt geändert<br />

durch Kreisausschussbeschluss vom 3. April 1995, außer Kraft.<br />

<strong>Lüneburg</strong>, 21. April 1997<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />

Fietz Dr. Allerdissen<br />

Landrat Oberkreisdirektor

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