Landkreis Lüneburg 2009 - 2013 Nahverkehrsplan
Landkreis Lüneburg 2009 - 2013 Nahverkehrsplan
Landkreis Lüneburg 2009 - 2013 Nahverkehrsplan
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<strong>Nahverkehrsplan</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong><br />
Beschlossen durch den Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> am 04.07.2011
<strong>Nahverkehrsplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
Bearbeitung durch die<br />
Verkehrsmanagementgesellschaft<br />
der <strong>Landkreis</strong>e Cuxhaven,<br />
Harburg, Lüchow-Dannenberg,<br />
<strong>Lüneburg</strong>, Rotenburg,<br />
Soltau-Fallingbostel, Stade, Uelzen
VNO <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> 3<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Abbildungsverzeichnis ..................................................................................................... 7<br />
Tabellenverzeichnis ......................................................................................................... 8<br />
Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................... 9<br />
1 Einleitung 11<br />
1.1 Entwicklung und Zukunft des ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>....................... 11<br />
1.2 Bedeutung des <strong>Nahverkehrsplan</strong>s .................................................................. 12<br />
1.3 Inhalt des <strong>Nahverkehrsplan</strong>s ........................................................................... 13<br />
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen 14<br />
2.1 Gesetzliche Grundlagen ................................................................................... 14<br />
2.1.1 Regionalisierungsgesetz (RegG) ................................................................... 14<br />
2.1.2 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) .......................................... 14<br />
2.1.3 Europarecht (VO 1370) ................................................................................... 14<br />
2.1.4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ......................................................... 15<br />
2.1.5 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) ........................... 17<br />
2.2 Organisation des ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> ........................................... 18<br />
2.2.1 Organisationen der Aufgabenträger ............................................................. 18<br />
2.2.1.1 Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) ............................ 18<br />
2.2.1.2 Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) ..................................................... 18<br />
2.2.2 Organisationen der Verkehrsunternehmen .................................................. 19<br />
2.2.2.1 Verkehrsgemeinschaft Nordost-Niedersachsen (VNN) .................................... 19<br />
2.2.2.2 Verkehrsunternehmen im HVV-Gebiet ............................................................. 19<br />
2.3 Finanzierung des ÖPNV ................................................................................... 20<br />
2.3.1 Finanzmittel nach dem Regionalisierungsgesetz ........................................ 20<br />
2.3.2 Finanzmittel nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz ............... 21<br />
2.3.3 Finanzmittel nach dem Entflechtungsgesetz ............................................... 22<br />
2.3.4 Ausgaben für den ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> ....................................... 22<br />
2.3.4.1 Ausgaben des <strong>Landkreis</strong>es im Bereich ÖPNV .................................................... 22<br />
2.3.4.2 Ausgaben der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> u. einzelner Gemeinden im Bereich ÖPNV 24<br />
2.4 Bevölkerungsentwicklung und Demografischer Wandel .............................. 25<br />
2.4.1 Prognosen und Berechnungen zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung 25<br />
2.4.1.1 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Stat. Bundesamtes ...... 25<br />
2.4.1.2 LTS-Bevölkerungsprognose des Nds. Instituts für Wirtschaftsforschung ......... 25<br />
2.4.1.3 Bevölkerungsvorausschätzung des Nds. Landesamtes für Statistik ................ 25<br />
2.4.2 Auswirkungen der prognostizierten Entwicklungen ................................... 26<br />
2.4.3 Herausforderungen für Verkehr und Mobilität ............................................. 27
4 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
2.5 Entwicklung der Mobilität als Rahmenbedingung für den ÖPNV ................ 29<br />
2.5.1 Mobilität und Modal Split im HVV-Verbundgebiet ....................................... 29<br />
2.5.2 Prognose der Mobilitätsentwicklung in Deutschland 2004 – 2025 ............ 30<br />
2.5.2.1 Gesamtergebnis nach Verkehrsarten ............................................................... 30<br />
2.5.2.2 Entwicklung nach Fahrtzwecken ...................................................................... 31<br />
3 Bestandsdarstellung 33<br />
3.1 Raumstruktur .................................................................................................... 33<br />
3.2 Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur ........................................................... 35<br />
3.2.1 Einwohner ....................................................................................................... 35<br />
3.2.2 Demografische Entwicklung ......................................................................... 36<br />
3.2.3 Motorisierung .................................................................................................. 36<br />
3.2.4 Berufspendler ................................................................................................. 37<br />
3.2.5 Schüler, Schülerbeförderung und Schulstruktur ........................................ 42<br />
3.2.5.1 Entwicklung Schülerzahlen ................................. …………..……………………. 42<br />
3.2.5.2 Schulstruktur und Schulentwicklung ................................................................. 42<br />
3.2.5.3 Schülerbeförderung .......................................................................................... 44<br />
3.3 Verkehrsstruktur .............................................................................................. 45<br />
3.3.1 Verkehrsinfrastruktur ..................................................................................... 45<br />
3.3.1.1 Schienennetz .................................................................................................... 45<br />
3.3.1.2 Straßennetz ...................................................................................................... 47<br />
3.3.1.3 Wasserwege ..................................................................................................... 47<br />
3.3.2 Öffentlicher Personennahverkehr ................................................................. 48<br />
3.3.2.1 ÖPNV-Angebot nach rechtlicher Differenzierung ............................................. 48<br />
3.3.2.2 ÖPNV-Angebot nach struktureller Differenzierung ........................................... 49<br />
3.3.2.3 ÖPNV-Teilnetze im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> .......................................................... 53<br />
3.3.2.4 Verkehrsunternehmen ...................................................................................... 66<br />
3.3.2.5 Fahrzeuge ........................................................................................................ 66<br />
3.3.3 Verknüpfung der Verkehre ............................................................................ 67<br />
3.3.4 HVV-Tarif ......................................................................................................... 69<br />
3.3.4.1 Tarifstruktur ...................................................................................................... 69<br />
3.3.4.2 Tarifbemessungsgrundlagen ............................................................................ 69<br />
3.3.5 Fahrgastinformation ....................................................................................... 70<br />
3.3.5.1 HVV-Service- und Verkaufsstellen ................................................................... 70<br />
3.3.5.2 Fahrplanbücher ................................................................................................ 70<br />
3.3.5.3 Elektronische / telefonische Fahrplanauskünfte ............................................... 70<br />
3.3.5.4 Haltestellen ....................................................................................................... 71<br />
3.3.5.5 Pendlerportal .................................................................................................... 71
VNO <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> 5<br />
4 Bewertung und Mängelanalyse 72<br />
4.1 <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> .......................................................................................... 72<br />
4.1.1 Erschließungsqualität .................................................................................. 72<br />
4.1.1.1 Grundlagen der Bewertung ............................................................................ 72<br />
4.1.1.2 Ergebnisse der Bewertung ............................................................................. 73<br />
4.1.2 Bedienungs- und Verbindungsqualität ...................................................... 74<br />
4.1.2.1 Grundlagen der Bewertung ............................................................................ 74<br />
4.1.2.1.1 Bedienungsqualität ......................................................................................... 74<br />
4.1.2.1.2 Verbindungsqualität ........................................................................................ 75<br />
4.1.2.2 Ergebnisse der Bewertung – Bedienungs- und Verbindungsqualität I ......... 76<br />
4.1.2.2.1 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der Gemeinde Adendorf .............. 77<br />
4.1.2.2.2 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der Gemeinde Amt Neuhaus ....... 77<br />
4.1.2.2.3 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Amelinghausen ................ 78<br />
4.1.2.2.4 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Bardowick ........................ 78<br />
4.1.2.2.5 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Dahlenburg ...................... 79<br />
4.1.2.2.6 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Gellersen ......................... 80<br />
4.1.2.2.7 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Ilmenau ............................ 81<br />
4.1.2.2.8 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Ostheide .......................... 82<br />
4.1.2.2.9 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Scharnebeck ................... 83<br />
4.1.2.2.10 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der Stadt Bleckede ...................... 84<br />
4.1.2.2.11 Bedienungs- und Verbindungsqualität I im Lk LG – Zusammenfassung – .... 85<br />
4.1.2.3 Ergebnisse der Bewertung – Bedienungs- und Verbindungsqualität II ........ 88<br />
4.1.2.3.1 Grundzentren – Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> ........................................................... 88<br />
4.1.2.3.2 Grundzentren – Mittelzentren außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es ............................. 89<br />
4.1.2.4 Ergebnisse der Bewertung – Bedienungs- und Verbindungsqualität III ....... 90<br />
4.1.3 Beförderungsqualität ................................................................................... 91<br />
4.1.3.1 Grundlagen der Bewertung ............................................................................ 91<br />
4.1.3.2 Ergebnisse der Bewertung ............................................................................. 92<br />
4.1.4 Tarif ................................................................................................................ 92<br />
4.1.4.1 Grundlagen der Bewertung ............................................................................ 92<br />
4.1.4.2 Ergebnisse der Bewertung ............................................................................. 92<br />
4.1.5 Fahrgastinformation ..................................................................................... 93<br />
4.1.5.1 Grundlagen der Bewertung ............................................................................ 93<br />
4.1.5.2 Ergebnisse der Bewertung ............................................................................. 94<br />
4.1.6 Haltestellen ................................................................................................... 95<br />
4.1.6.1 Grundlagen der Bewertung ............................................................................ 95<br />
4.1.6.2 Ergebnisse der Bewertung ............................................................................. 95<br />
4.1.7 Fahrzeuge ...................................................................................................... 95<br />
4.1.7.1 Grundlagen der Bewertung ............................................................................ 95<br />
4.1.7.2 Ergebnisse der Bewertung ............................................................................. 96<br />
4.1.8 Fahrpersonal ................................................................................................. 96<br />
4.1.8.1 Grundlagen der Bewertung ............................................................................ 96<br />
4.1.8.2 Ergebnisse der Bewertung ............................................................................. 97
6 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
4.2 Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> ...................................................................................... 97<br />
4.2.1 Erschließungsqualität .................................................................................. 97<br />
4.2.2 Bedienungs- und Verbindungsqualität ...................................................... 98<br />
5 Ziele und Maßnahmen 99<br />
5.1 Übergeordnete Ziele ......................................................................................... 99<br />
5.2 <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> ......................................................................................... 100<br />
5.2.1 Grundsätze u. Prioritäten f. die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes 100<br />
5.2.2 Finanzierung von Verbesserungsmaßnahmen ......................................... 102<br />
5.2.3 Maßnahmenübersicht .................................................................................. 103<br />
5.2.3.1 Erschließungsqualität ..................................................................................... 103<br />
5.2.3.2 Bedienungs- und Verbindungsqualität ........................................................... 106<br />
5.2.3.2.1 Bedienungsebene I: Orte / Ortsteile � zugehöriges Grundzentrum ............ 106<br />
5.2.3.2.2 Bedienungsebene II: Grundzentren � Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> ...................... 112<br />
5.2.3.2.3 Bedienungsebene III: Grundzentren � Oberzentrum Hamburg ................... 113<br />
5.2.3.2.4 Bedienungsebene I - III: Ebenenübergreifende Maßnahmen ....................... 114<br />
5.2.3.3 Tarif ................................................................................................................ 121<br />
5.2.3.4 Fahrgastinformation ....................................................................................... 122<br />
5.2.3.5 Haltestellen .................................................................................................... 124<br />
5.2.3.6 Fahrzeuge ...................................................................................................... 125<br />
5.2.3.7 Fahrpersonal .................................................................................................. 126<br />
5.2.3.8 SPNV ............................................................................................................. 127<br />
5.2.3.9 Bewertungskriterien bei Genehmigungsanträgen .......................................... 132<br />
5.3 Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> ...................................................................................... 134<br />
5.3.1 Vorbemerkung .................................................................................................... 134<br />
5.3.2 Ziele und Maßnahmen ................................................................................. 134<br />
5.3.2.1 Angebotsvarianten im Tagesverkehr an Werktagen (Werktagsnetz) ............. 134<br />
5.3.2.2 Angebotsvarianten in den Schwachverkehrszeiten (Freizeitnetz) ................. 136<br />
5.3.2.3 Maßnahmen zur Entlastung der Altstadt ........................................................ 136<br />
5.3.2.4 Finanzierung und Umsetzung ........................................................................ 137<br />
Literaturverzeichnis ......................................................................................................... 138<br />
Anlage: Satzung über die Schülerbeförderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> .......................... 140
VNO <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 7<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abb. Seite<br />
1 Prognose Bevölkerungsentwicklung 2006 - 2020 ............................................................. 27<br />
2 Zentralörtliche Gliederung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> ...................................................... 34<br />
3 Einwohnerentwicklung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> ................................................................. 36<br />
4 Pendlerbeziehungen innerhalb des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> .............................................. 38<br />
5 Pendlerbeziehungen zwischen den Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> und den<br />
Regionen außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es ............................................................................... 39<br />
6 Pendlerbeziehungen zwischen dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> und den Regionen außerhalb<br />
des <strong>Landkreis</strong>es ................................................................................................................ 40<br />
7 Pendlerbeziehungen zwischen der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> und den Regionen außerhalb<br />
des <strong>Landkreis</strong>es ................................................................................................................ 41<br />
8 Schienennetz und Bahnhöfe im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> ........................................................ 46<br />
9 Liniennetzgrafik Teilnetz 1 ................................................................................................. 54<br />
10 Liniennetzgrafik Teilnetz 2 ................................................................................................. 56<br />
11 Liniennetzgrafik Teilnetz 3 ................................................................................................. 57<br />
12 Liniennetzgrafik Teilnetz 4 ................................................................................................. 58<br />
13 Liniennetzgrafik Teilnetz 7 ................................................................................................. 60<br />
14 Liniennetzgrafik Teilnetz 9 ................................................................................................. 62<br />
15 Liniennetzgrafik Teilnetz S ................................................................................................ 64<br />
16 Grafische Darstellung der Bedienungsebenen .................................................................. 74<br />
17 Bedienungs- und Verbindungsqualität I: Amt Neuhaus ..................................................... 77<br />
18 Bedienungs- und Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Amelinghausen ........................ 78<br />
19 Bedienungs- und Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Bardowick ................................. 78<br />
20 Bedienungs- und Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Dahlenburg ............................... 79<br />
21 Bedienungs- und Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Gellersen .................................. 80<br />
22 Bedienungs- und Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Ilmenau .................................... 81<br />
23 Bedienungs- und Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Ostheide ................................... 82<br />
24 Bedienungs- und Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Scharnebeck ............................ 83<br />
25 Bedienungs- und Verbindungsqualität I: Stadt Bleckede .................................................. 84<br />
26 Bedienungs- und Verbindungsqualität I: landkreisweite Zusammenfassung .................... 85<br />
27 Bedienungsqualität I: Einzeldarstellung ............................................................................ 86<br />
28 Verbindungsqualität I: Einzeldarstellung ........................................................................... 87<br />
29 Bedienungs- und Verbindungsqualität II (Grundzentren – Stadt LG): landkreisweite<br />
Zusammenfassung ............................................................................................................ 88<br />
30 Bedienungs- und Verbindungsqualität II (Grundzentren – Mittelzentren außerhalb Lk LG):<br />
landkreisweite Zusammenfassung .................................................................................... 89<br />
31 Bedienungs- und Verbindungsqualität III: landkreisweite Zusammenfassung .................. 90
8 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tab. Seite<br />
1 Regionalisierungsmittel der Länder bis 2014 .................................................................... 20<br />
2 Voraussichtliche Regionalisierungsmittel des Landes Niedersachsen bis 2014 ............... 20<br />
3 Finanzmittel nach dem NNVG für den ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> 2007 – <strong>2013</strong> ......... 22<br />
4 Übersicht Zahlungen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> im Bereich ÖPNV ................................ 24<br />
5 Entwicklung des Verkehrsaufkommens im motorisierten Personenverkehr nach<br />
Verkehrszweigen 2004 - 2025 ........................................................................................... 31<br />
6 Entwicklung der Verkehrsleistung im motorisierten Personenverkehr nach<br />
Verkehrszweigen 2004 - 2025 ........................................................................................... 31<br />
7 Entwicklung des Verkehrsaufkommens im motorisierten Personenverkehr nach<br />
Fahrtzwecken 2004 - 2025 ............................................................................................... 31<br />
8 Entwicklung der Verkehrsleistung im motorisierten Personenverkehr nach<br />
Fahrtzwecken 2004 - 2025 ............................................................................................... 32<br />
9 Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> ........................ 35<br />
10 Hauptzielregionen der Pendler außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es ............................................. 37<br />
11 Entwicklung der Schülerzahlen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> ................................................... 42<br />
12 Schulstandorte und Schultypen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> ................................................... 43<br />
13 Betriebs- und Streckencharakteristika der Schienenwege im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> .......... 45<br />
14 Fahrplanangebot im Stadtbusverkehr der Stadt <strong>Lüneburg</strong> ............................................... 51<br />
15 Teilnetze im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> ...................................................................................... 53<br />
16 Zuordnung der Linien zu den ÖPNV-Teilnetzen ............................................................... 53<br />
17 Linien im Teilnetz 1 ........................................................................................................... 55<br />
18 Linien im Teilnetz 2 ........................................................................................................... 56<br />
19 Linien im Teilnetz 3 ........................................................................................................... 57<br />
20 Linien im Teilnetz 4 ........................................................................................................... 59<br />
21 Linien im Teilnetz 7 ........................................................................................................... 61<br />
22 Linien im Teilnetz 9 ........................................................................................................... 63<br />
23 Linien im Teilnetz S ........................................................................................................... 65<br />
24 Verkehrsunternehmen und Zahl der eingesetzten Fahrzeuge im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> .... 66<br />
25 Fahrzeugmerkmale der im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> eingesetzten Fahrzeuge ........................ 67<br />
26 Verknüpfungspunkte im Liniennetz (Bus / Bus) ................................................................ 67<br />
27 P&R- und B&R-Stellplätze an SPNV-Haltepunkten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> ..................... 68<br />
28 Orte mit fehlender ÖPNV-Erschließung in den Ferien ...................................................... 73<br />
29 Empfehlung Anzahl Fahrtenpaare pro Tag ....................................................................... 74<br />
30 Bedienungs- / Verbindungsqualität II (GZ – Stadt LG): Einzeldarstellung ........................ 88<br />
31 Bedienungs- / Verbindungsqualität II (GZ – MZ außerhalb Lk LG): Einzeldarstellung ..... 89<br />
32 Bedienungs- / Verbindungsqualität III: Einzeldarstellung .................................................. 91<br />
33 Bewertungsmethodik der Bedienungsqualität im Stadtverkehr <strong>Lüneburg</strong> ........................ 98<br />
34 Empfehlungen Anzahl Fahrtenpaare pro Tag ................................................................... 101<br />
35 Bedienungs- / Verbindungsqualität I: Übersicht über ungenügende Qualitäten ............... 107<br />
36 Bedienungs- / Verbindungsqualität II: Übersicht über ungenügende Qualitäten .............. 112<br />
37 Bedienungs- / Verbindungsqualität III: Übersicht über ungenügende Qualitäten ............. 113
VNO <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> – <strong>2013</strong> 9<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
Abb. Abbildung<br />
ASM Anruf-Sammel-Mobil<br />
BGG Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen<br />
B&R bike and ride<br />
DB AG Deutsche Bahn AG<br />
EAV Einnahmeaufteilungsverfahren<br />
EntflechtG Entflechtungsgesetz<br />
EW Einwohner<br />
FHH Freie und Hansestadt Hamburg<br />
FVO Freistellungsverordnung<br />
Gem. Gemeinde<br />
GS Grundschule<br />
GVFG Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />
GY Gymnasium<br />
GZ Grundzentrum<br />
HS Hauptschule<br />
HVV Hamburger Verkehrsverbund GmbH<br />
HVZ Hauptverkehrszeit<br />
IV Individualverkehr<br />
KBS Kursbuchstrecke<br />
Kfz Kraftfahrzeug<br />
KVG Kraftverkehr Stade GmbH & Co. KG<br />
LK <strong>Landkreis</strong><br />
LNVG Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH<br />
LROP Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen<br />
LVG Ludwigsluster Verkehrsgesellschaft mbH<br />
ME metronom Eisenbahngesellschaft mbH<br />
MIV Motorisierter Individualverkehr<br />
MW NDS Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />
NBGG Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz<br />
NIW Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung<br />
NLS Niedersächsisches Landesamt für Statistik<br />
NNVG Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz<br />
NSchG Niedersächsisches Schulgesetz<br />
NVP <strong>Nahverkehrsplan</strong><br />
NVZ Nebenverkehrszeit<br />
ObS Oberschule<br />
OHE Osthannoversche Eisenbahn AG<br />
OT Ortsteil<br />
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr<br />
ÖSPV Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr<br />
ÖV Öffentlicher Verkehr
10 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
OZ Oberzentrum<br />
PBefG Personenbeförderungsgesetz<br />
Pkm Personenkilometer<br />
P&R park and ride<br />
RegG Regionalisierungsgesetz<br />
REK Regionales Entwicklungskonzept für die Metropolregion Hamburg<br />
RROP Regionales Raumordnungsprogramm <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
RS Realschule<br />
RSS Rudolf-Steiner-Schule<br />
Sek I Sekundarstufe I<br />
Sek II Sekundarstufe II<br />
SG Samtgemeinde<br />
SPFV Schienenpersonenfernverkehr<br />
SPNV Schienenpersonennahverkehr<br />
StBA Statistisches Bundesamt<br />
StVZO Straßenverkehrszulassungsordnung<br />
SVG Südholstein Verkehrsservicegesellschaft mbH<br />
Tab. Tabelle<br />
TN Teilnetz<br />
VBN Verkehrsverbund Bremen / Niedersachsen<br />
VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen<br />
VNN Verkehrsgemeinschaft Nordost-Niedersachsen<br />
VNO Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH<br />
VOG Verkehrsbetrieb Osthannover GmbH<br />
VU Verkehrsunternehmen<br />
ZOB Zentraler Omnibusbahnhof
VNO Einleitung 11<br />
1 Einleitung<br />
1.1 Entwicklung und Zukunft des ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
Betrachtet man die Entwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in den<br />
letzten Jahren im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>, so lassen sich vor allem zwei einschneidende Veränderungen<br />
feststellen, die den Nahverkehr nachhaltig beeinflusst haben:<br />
� Die Erweiterung des HVV-Verbundgebietes auf die drei <strong>Landkreis</strong>e Harburg, <strong>Lüneburg</strong><br />
und Stade und die damit verbundene flächendeckende Einführung des HVV-Tarifs und<br />
� die Übernahme der früheren RegionalExpress- und RegionalBahn-Verbindungen der<br />
DB durch die metronom Eisenbahngesellschaft mbH auf der Kursbuchstrecke (KBS)<br />
110 (Hamburg – <strong>Lüneburg</strong> – Hannover) ab Dezember 2003 (ME-Züge) bzw. ab Dezember<br />
2007 (MEr-Züge).<br />
Der Betreiberwechsel auf der Schiene führte zu einem deutlichen Qualitätsgewinn, vor<br />
allem durch den Einsatz neuer Fahrzeuge sowie die hohe Serviceorientierung des Unternehmens.<br />
Entsprechend konnte in den vergangenen Jahren auf den genannten Strecken<br />
eine stetig wachsende Fahrgastnachfrage festgestellt werden. Dass diese Entwicklung<br />
inzwischen in der Hauptverkehrszeit (HVZ) zu teilweise deutlichen Kapazitätsengpässen<br />
geführt hat, ist die andere Seite der Erfolgsgeschichte. Hier sind in den kommenden Jahren<br />
Lösungen zu finden, wie unter Berücksichtigung begrenzter Infrastrukturen bei den<br />
Bahnhöfen wie bei den Schienenstrecken selbst die steigende Fahrgastnachfrage angemessen<br />
bewältigt werden kann.<br />
Auch im Bereich des Busverkehrs konnten in den vergangenen Jahren Verbesserungen<br />
umgesetzt werden, die einen Beitrag dazu geleistet haben, die Attraktivität des Nahverkehrs<br />
weiter zu stärken:<br />
� Optimierung der Anschlüsse zwischen Bus und Bahn am Bf. <strong>Lüneburg</strong>, um insbesondere<br />
Pendlern einen schnellen und komfortablen Umstieg anbieten zu können.<br />
� Ausbau des schulbezogenen Linienverkehres am Nachmittag, wovon nicht nur Schülerinnen<br />
und Schüler, sondern sämtliche Fahrgäste profitieren.<br />
� Beibehaltung der zunächst befristet eingerichteten verbesserten Anbindung von<br />
Oldendorf und Soderstorf an die Linie 5700.<br />
� Einrichtung einer direkten Busverbindung zwischen Vögelsen und Bardowick, um<br />
Vögelsen an das Grundzentrum anzubinden.<br />
� Einrichtung des Heide-Radbusses (<strong>Lüneburg</strong> – Amelinghausen – Döhle – Egestorf), der<br />
mit einem Fahrradanhänger ausgestattet und speziell auf die Bedürfnisse von Touristen<br />
und Tagesausflüglern ausgerichtet ist.<br />
� Modernisierung sämtlicher Haltestellenmasten und -schilder im <strong>Landkreis</strong> im einheitlichen<br />
Design mit erweiterter Fahrgastinformation.<br />
Weitere Verbesserungen im ÖPNV-Angebot werden zur Zeit für die Gemeinde Barum geprüft.<br />
Hier besteht der Wunsch nach einer erweiterten, vor allem auf die Belange von<br />
Pendlern zugeschnittenen Busverbindung in Richtung Elbmarsch / Bergedorf, um schnelle<br />
Verbindungen nach Hamburg anbieten zu können.<br />
Trotz aller Bemühungen, den Busverkehr im <strong>Landkreis</strong> attraktiver zu gestalten, gibt es<br />
nach wie vor Orte im <strong>Landkreis</strong>, die Mängel hinsichtlich der ÖPNV-Anbindung aufweisen,<br />
entweder weil es nur ein unzureichendes Fahrtenangebot gibt oder die Verbindungen<br />
durch umweghafte Linienführungen und / oder fehlende Anschlüsse sehr zeitaufwändig<br />
sind. Sofern in diesen Orten ein angemessenes Nachfragepotenzial besteht und es die
12 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
finanziellen Spielräume des <strong>Landkreis</strong>es zulassen, strebt der <strong>Landkreis</strong> an, die bestehenden<br />
Angebotslücken zumindest durch ein ÖPNV-Grundangebot zu schließen. Welche<br />
Qualität die einzelnen Busverbindungen aus den Orten zu den jeweiligen Grundzentren<br />
und zu den übergeordneten Mittel- / Oberzentren aufweisen, wird in diesem <strong>Nahverkehrsplan</strong><br />
(NVP) im Kapitel 4 beschrieben und bewertet.<br />
Neben der Darstellung und konkreten Bewertung des Busangebotes im <strong>Landkreis</strong> soll der<br />
<strong>Nahverkehrsplan</strong> vor allem auf übergeordneter Ebene einen Rahmen für eine zielgerichtete<br />
Weiterentwicklung des gesamten Nahverkehrs vorgeben und dafür sorgen, dass Einzelmaßnahmen<br />
stimmig in ein Gesamtkonzept eingebettet werden.<br />
Insgesamt basiert der 3. <strong>Nahverkehrsplan</strong> auf den Grundlagen und Erfahrungen der 2.<br />
Fassung mit dem Ziel, den weiterhin in Entwicklung befindlichen Rahmenbedingungen des<br />
ÖPNV auch in Zukunft gerecht zu werden.<br />
1.2 Bedeutung des <strong>Nahverkehrsplan</strong>s<br />
Nach § 6 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) ist es Aufgabe der kommunalen<br />
Aufgabenträger, für ihren Bereich einen <strong>Nahverkehrsplan</strong> jeweils für einen Zeitraum<br />
von fünf Jahren aufzustellen. Kommunale Aufgabenträger sind im straßengebundenen<br />
ÖPNV grundsätzlich die <strong>Landkreis</strong>e und kreisfreien Städte bzw. deren Zusammenschlüsse.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> schließt nun mit der Vorlage des 3. <strong>Nahverkehrsplan</strong>s<br />
an die beiden vorherigen Werke an.<br />
Grundsätzliche Aussagen zur Bedeutung des <strong>Nahverkehrsplan</strong>s im Zusammenwirken der<br />
am ÖPNV beteiligten Aufgabenträger, Genehmigungsbehörden und Verkehrsunternehmen<br />
enthält § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Danach hat die Genehmigungsbehörde<br />
im Zusammenwirken mit den Aufgabenträgern des ÖPNV und den Verkehrsunternehmen<br />
im Interesse einer ausreichenden ÖPNV-Bedienung sowie unter wirtschaftlichen<br />
Gesichtspunkten für eine Integration des Verkehrsangebotes zu sorgen. Die<br />
Genehmigungsbehörde hat dabei einen vom Aufgabenträger beschlossenen <strong>Nahverkehrsplan</strong><br />
zu berücksichtigen, der den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV bildet und<br />
damit in erster Linie konzeptionelle Vorgaben enthält.<br />
Seine ÖPNV-gestaltende Wirkung entfaltet der <strong>Nahverkehrsplan</strong> durch § 13 Abs. 2a<br />
PBefG, wonach die Genehmigungsbehörde eine Genehmigung verweigern kann, wenn<br />
der beantragte Verkehr nicht im Einklang mit dem <strong>Nahverkehrsplan</strong> steht. Die Genehmigungsbehörde<br />
hat also den <strong>Nahverkehrsplan</strong> zu beachten, er stellt einen „abwägungserheblichen<br />
Belang“ dar. Nahverkehrspläne aus Sicht des Aufgabenträgers stellen politische<br />
Vorgaben zur ÖPNV-Gestaltung dar. Es handelt sich in erster Linie um eine Selbstbindung<br />
des Aufgabenträgers, rechtlich besitzt er aber keinen Normencharakter.<br />
Der <strong>Nahverkehrsplan</strong> erzielt aber auch in anderer Hinsicht Außenwirkung. Er dient gemäß<br />
§ 7 Abs. 8 NNVG als Grundlage für Zuwendungen für Investitionen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />
(GVFG) und den dem Land Niedersachsen gemäß<br />
§ 8 Regionalisierungsgesetz (RegG) zufließenden Mitteln.
VNO Einleitung 13<br />
1.3 Inhalt des <strong>Nahverkehrsplan</strong>s<br />
Nach § 6 Abs. 1 NNVG soll im <strong>Nahverkehrsplan</strong> dargestellt werden:<br />
1. das derzeitige Angebot und die dafür wesentlichen Verkehrsanlagen<br />
2. Zielvorstellungen für die künftige ÖPNV-Gestaltung<br />
3. Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit<br />
4. Investitionsanteile SPNV / sonstiger ÖPNV<br />
5. Finanzbedarf im investiven Bereich (einschließlich Folgekosten)<br />
6. Finanzbedarf im konsumtiven Bereich (Betriebskostenzuschüsse)<br />
7. Deckung des Finanzbedarfs<br />
Des Weiteren ist der <strong>Nahverkehrsplan</strong> an das derzeitige oder, wenn vorliegend, das geplante<br />
SPNV-Angebot sowie an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung anzupassen.<br />
Er ist unter Mitwirkung der Verkehrsunternehmen und Beteiligung der benachbarten<br />
Aufgabenträger, der Gemeinden und Samtgemeinden, der Straßenbaulastträger und Interessenverbände<br />
der Fahrgäste zu erstellen. Soweit kreisangehörige Gemeinden die Aufgabenträgerschaft<br />
übertragen bekommen haben, ist ihr Einvernehmen zu den sie betreffenden<br />
Inhalten erforderlich.
14 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
2 Grundlagen und Rahmenbedingungen<br />
2.1 Gesetzliche Grundlagen<br />
2.1.1 Regionalisierungsgesetz (RegG)<br />
Das RegG ist im Rahmen der Bahnreform entstanden und am 01.01.1996 in Kraft getreten.<br />
Das Gesetz überträgt darin den Ländern die Zuständigkeit für den ÖPNV; wer diese<br />
Zuständigkeiten im Einzelnen auf Landesebene wahrnehmen soll, bleibt dabei den Ländern<br />
überlassen. In Niedersachsen ist hierfür das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz<br />
verabschiedet worden, das entsprechende Regelungen enthält (s. u.). Zudem regelt das<br />
RegG die Finanzierung der Nahverkehrsleistungen.<br />
2.1.2 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG)<br />
Das NNVG ist das entscheidende ÖPNV-Gesetz, welches die allgemeinen Grundsätze<br />
und Ziele für den niedersächsischen ÖPNV beschreibt sowie die Zuständigkeiten und Finanzierungsmodalitäten<br />
im ÖPNV auf Landesebene festlegt.<br />
Das Gesetz definiert die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen<br />
im Öffentlichen Personennahverkehr als eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierbei<br />
liegt die Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) beim Land (die<br />
dafür die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gegründet hat),<br />
während der straßengebundene ÖPNV (ÖSPV) in die Zuständigkeit der <strong>Landkreis</strong>e und<br />
kreisfreien Städte fällt. Von dieser Aufteilung ausgenommen sind nur die Region Hannover<br />
sowie der Zweckverband Großraum Braunschweig, die für den gesamten ÖPNV auf ihrem<br />
Territorium verantwortlich sind.<br />
Auch die Pflicht zur Aufstellung eines <strong>Nahverkehrsplan</strong>s ist im NNVG in § 6 verankert.<br />
2.1.3 Europarecht (VO 1370)<br />
In den letzten Jahren wurde auf europäischer Ebene sehr intensiv über eine Novellierung<br />
der VO 1191/69 verhandelt. Dieser Novellierungsprozess wurde am 03.12.2007 durch die<br />
Veröffentlichung der neuen Verordnung VO (EG) 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste<br />
auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der VO (EWG) 1191/69 und<br />
1107/70 im EU-Amtsblatt abgeschlossen. Die neue Verordnung ist am 03.12.<strong>2009</strong> in Kraft<br />
getreten und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.<br />
Eine Ausnahme gilt insoweit nur hinsichtlich der in der VO 1370/2007 enthaltenen Regelungen<br />
zum Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen. Diese<br />
sind erst nach Ablauf einer Übergangsfrist von 10 Jahren zwingend anzuwenden. Innerhalb<br />
dieses Zeitraums können die Vergaberegeln aber bereits freiwillig angewendet werden.<br />
Die nationalen Gesetzgeber werden von der VO 1370/2007 zudem darauf verpflichtet,<br />
innerhalb des Übergangszweitraums von 10 Jahren Maßnahmen für eine schrittweise<br />
Anwendung der neuen Vergaberegeln zu treffen.<br />
Die VO 1370/2007 schafft einen klareren ÖPNV-Rechtsrahmen als bisher. So entfällt zukünftig<br />
die in der VO 1191/69 noch vorgesehene Möglichkeit der Herausnahme des ÖPNV<br />
aus dem Anwendungsbereich der Verordnung. Finanzierungs- und Vergabefragen werden<br />
daher nunmehr für den gesamten ÖPNV in Europa weitgehend einheitlich geregelt.<br />
Der Anwendungsbereich der VO 1370/2007 ist sehr weit gefasst. Sie ist immer dann einschlägig,<br />
wenn eine zuständige Behörde (im deutschen Verständnis der ÖPNV-<br />
Aufgabenträger) einen Betreiber mit gemeinwirtschaftlichen ÖPNV-Diensten und / oder
VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 15<br />
ausschließlichen Rechten betraut. Auf die Rechtsform dieser Betrauung kommt es dabei<br />
nicht an. Für alle Formen wird der einheitliche Begriff des öffentlichen Dienstleistungsauftrages<br />
verwandt. Verkürzt gesagt eröffnet damit jede Vereinbarung zwischen Aufgabenträger<br />
und Verkehrsunternehmen über vom Aufgabenträger im öffentlichen Interesse gewünschte<br />
Maßnahmen und einen dafür vom Aufgabenträger gewährten Ausgleich den<br />
Anwendungsbereich der VO 1370/2007.<br />
Die VO 1370/2007 enthält Regeln über bestimmte Mindestinhalte, die jeder öffentliche<br />
Dienstleistungsauftrag aufweisen muss. Diese Mindestinhalte wurden zum größten Teil<br />
nicht neu entwickelt, sondern aus der schon bestehenden Rechtsprechung des EuGH in<br />
Folge der Rechtssache C-280/00 „Altmark Trans“ vom 24.07.2003 übernommen. Erforderlich<br />
sind u.a.:<br />
� Eine klare Definition der vom Betreiber zu erfüllenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen.<br />
� Eine objektive und transparente Aufstellung der Parameter, anhand derer eine Ausgleichsleistung<br />
berechnet wird, sowie eine Darstellung der Art und des Umfangs der<br />
gewährten Ausschließlichkeit.<br />
� Übermäßige Ausgleichsleistungen sind zu vermeiden, insbesondere bei allen direkt<br />
vergebenen Verkehren.<br />
� Eine klare Regelung für die Durchführung der Aufteilung der mit der Dienstleistung in<br />
Verbindung stehenden Kosten (insbesondere für Personal, Infrastruktur, Energie, Wartung<br />
und Instandsetzung, sonstige Anlagen, Fixkosten, angemessene Kapitalrendite).<br />
� Eine klare Regelung der Einnahmeaufteilung bzw. -anrechnung zwischen Aufgabenträger<br />
und Verkehrsunternehmen.<br />
� Eine Darstellung der verbindlichen Qualitätsstandards, sofern solche vereinbart wurden.<br />
� Die Laufzeit von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen ist im Busbereich in der Regel<br />
auf höchstens 10 Jahre beschränkt.<br />
Die VO 1370/2007 sieht einen Vorrang des europäischen Vergaberechts vor. Unterfällt die<br />
Übereinkunft zwischen zuständiger Behörde und Betreiber dem Europäischen Vergaberecht,<br />
so ist dieses anzuwenden. Ist dies nicht der Fall, greift das Vergaberegime der VO<br />
1370/2007. Es sieht als Regelfall die wettbewerbliche Vergabe unter Einhaltung der<br />
Grundsätze von Fairness, Transparenz und Nichtdiskriminierung vor, erlaubt aber unter<br />
bestimmten Voraussetzungen auch die direkte Vergabe.<br />
Zur Erhöhung der Transparenz im ÖPNV enthält die neue Verordnung mehrere Berichtspflichten.<br />
Ab in Kraft treten muss jede zuständige Behörde für ihren Bereich einmal jährlich<br />
einen Gesamtbericht veröffentlichen, aus dem sich die in ihrem Zuständigkeitsbereich bestehenden<br />
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die für deren Erfüllung ausgewählten<br />
Betreiber und die diesen gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte<br />
ergeben. Der Bericht muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistung, der Qualität und<br />
der Finanzierung des ÖPNV ermöglichen und ggf. Informationen über Art und Umfang der<br />
gewährten Ausschließlichkeit enthalten. Zudem sind beabsichtigte Vergaben, egal ob direkt<br />
oder wettbewerblich, 1 Jahr im Voraus im EU-Amtsblatt zu veröffentlichen. Bei Direktvergaben<br />
ist jeder Interessierte auf Antrag über die Gründe zu informieren.<br />
2.1.4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)<br />
Im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung ist der Berufs- und Marktzugang für<br />
den Linienverkehr mit Bussen und Straßenbahnen im Personenbeförderungsgesetz geregelt.<br />
Dieses kennt zwei Formen der Genehmigungen:
16 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
� Als eigenwirtschaftlich gelten Verkehre, deren Aufwand durch Beförderungserlöse,<br />
Erträge aus gesetzlichen Ausgleichs- und Erstattungsregelungen sowie sonstigen Erträge<br />
im handelsrechtlichen Sinne gedeckt ist (§ 8 Abs. 4 S. 2 PBefG). Auch zuschussbedürftige<br />
Verkehre sind danach eigenwirtschaftlich im Sinne des PBefG, wenn die Zuschüsse<br />
als sonstige Erträge im handelsrechtlichen Sinne angesehen werden können.<br />
� Als gemeinwirtschaftlich gelten Verkehre, die vom Aufgabenträger bestellt und von<br />
diesem bezahlt werden. Diese Verkehre können auferlegt oder vertraglich vereinbart<br />
werden.<br />
Im Bereich der eigenwirtschaftlichen Verkehre können sich Unternehmen um die Genehmigung<br />
bewerben. Gibt es mehr als einen Bewerber, hat die Genehmigungsbehörde<br />
im Rahmen des so genannten Genehmigungswettbewerbs eine Entscheidung zu treffen.<br />
Dem <strong>Nahverkehrsplan</strong> als politischem Gestaltungsakt mit seinen Regelungen zum Verkehrsangebot<br />
kommt dabei eine wesentliche Bedeutung zu.<br />
Im Bereich der gemeinwirtschaftlichen Verkehre ist grundsätzlich eine wettbewerbliche<br />
Vergabe erforderlich. Nach § 8 Abs. 4 PBefG können gemeinwirtschaftliche Verkehre nur<br />
bestellt werden, soweit eine ausreichende Verkehrsbedienung nicht eigenwirtschaftlich<br />
möglich ist. Die (gemeinwirtschaftlich) zu erbringenden Leistungen sind in den Verdingungsunterlagen<br />
des Ausschreibungsverfahrens fixiert und fließen in den zu schließenden<br />
Vertrag ein. In diesem Bereich kann im Rahmen der Vorgaben des § 13a PBefG und der<br />
dazu ergangenen Verordnung ausnahmsweise der Verkehr auch einem Unternehmen<br />
durch Auferlegung übertragen werden.<br />
Ob ein Verkehr eigen- oder gemeinwirtschaftlich erbracht wird, steht nicht von vornherein<br />
fest. Eine Festlegung erfolgt erst mit der Antragstellung, ggf. sogar erst mit der abschließenden<br />
Entscheidung durch die Genehmigungsbehörde. So kann auch während eines<br />
Ausschreibungsverfahrens für einen gemeinwirtschaftlichen Verkehr ein Unternehmen<br />
eine eigenwirtschaftliche Genehmigung erlangen. Umgekehrt ist ein bislang eigenwirtschaftlicher<br />
Verkehr auszuschreiben, wenn die Genehmigungsbehörde feststellt, dass kein<br />
Antragsteller die ausreichende ÖPNV-Bedienung gewährleisten würde und der Aufgabenträger<br />
zu einer Bestellung dieser gemeinwirtschaftlichen Bedienung nach § 13a PBefG<br />
bereit ist.<br />
Am 3.12.<strong>2009</strong> trat die neue EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zum ÖPNV in Kraft, die<br />
u.a. die bisherige Verordnung 1191/69 bezüglich der Gewährung von Ausgleichszahlungen<br />
im ÖPNV ersetzt. Sie gilt unmittelbar und geht somit deutschem Recht<br />
vor. Gleichwohl besteht im nationalen Rechtsrahmen Anpassungsbedarf, weil es ansonsten<br />
zu Regelungswidersprüchen in der Praxis käme. In diesem Zusammenhang ist vor<br />
allem eine Überarbeitung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erforderlich, welches<br />
zuletzt im Rahmen der Regionalisierung an die Europäische Rechtslage angepasst<br />
wurde. Derzeit trifft das nichtreformierte PBefG auf das unmittelbar geltende Europarecht<br />
der VO 1370. Dort, wo beide inhaltlich kollidieren, tritt das PBefG zukünftig hinter das vorrangig<br />
geltende Europarecht zurück.<br />
Damit verliert die im PBefG enthaltene Unterscheidung zwischen eigenwirtschaftlichen<br />
und gemeinwirtschaftlichen Verkehren ab dem 03.12.<strong>2009</strong> zunächst ihre Bedeutung. Sie<br />
diente bisher dazu, den sogenannten „eigenwirtschaftlichen“ ÖPNV von der Anwendung<br />
des sekundären Europarechts, also bis zum 03.12.<strong>2009</strong> der VO 1191/69, auszunehmen.<br />
Die ab dem 03.12.<strong>2009</strong> geltende VO 1370/2007 kennt diese Möglichkeit der<br />
(Teil)Bereichsausnahme nicht mehr. Sie fragt nur noch danach, ob für einen Verkehr<br />
durch den Aufgabenträger Ausgleichszahlungen und / oder ausschließliche Rechte zum<br />
Ausgleich von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gewährt werden. Ist dies der Fall,<br />
so ist es unerheblich, ob es sich bei dem Verkehr nach den Definitionen des PBefG um
VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 17<br />
einen eigen- oder gemeinwirtschaftlichen Verkehr handelt. Die VO 1370/2007 ist in jedem<br />
Fall anzuwenden.<br />
Die Unterscheidung zwischen eigen- und gemeinwirtschaftlichen Verkehren wird im Rahmen<br />
der anstehenden Anpassung des PBefG an die VO 1370/2007 aller Wahrscheinlichkeit<br />
nach wieder aufleben. Dann allerdings als Unterscheidung zwischen sogenannten<br />
„kommerziellen“ und gemeinwirtschaftlichen Verkehren. Als kommerziell und damit außerhalb<br />
der VO 1370/2007 stehende Verkehre werden zukünftig aller Voraussicht nach Verkehre<br />
gelten, die sich aus Fahrgeldeinnahmen und den gesetzlichen Ausgleichsleistungen<br />
nach § 45a PBefG und § 148 SGB IX finanzieren und daneben keine Ausgleichszahlungen<br />
und / oder ausschließlichen Rechte vom Aufgabenträger erhalten.<br />
Auch wenn das PBefG damit zukünftig bis zu einer Anpassung an die VO 1370/2007 an<br />
dieser und anderer Stelle hinter die VO 1370 zurücktreten bzw. europarechtskonform ausgelegt<br />
werden muss, bleibt es doch grundsätzlich das anzuwendende nationale Recht.<br />
Verkehrsunternehmen bedürfen damit für ihren Betrieb auch weiterhin einer Genehmigung<br />
nach dem PBefG, die von der Genehmigungsbehörde erteilt wird. Wer dies ist, wird durch<br />
Landesrecht bestimmt.<br />
Die Genehmigung wird im ÖPNV gemäß § 9 PBefG grundsätzlich für eine bestimmte Linienführung<br />
erteilt. Mit dieser linienbezogenen Betrachtungsweise verbinden sich die Betriebs-<br />
und Fahrplanpflichten sowie die Abgrenzung von dem Verkehrsangebot bereits<br />
vorhandener Unternehmer. Gemäß § 9 Abs. 2 PBefG steht es im pflichtgemäßen Ermessen<br />
der Genehmigungsbehörde, die Genehmigung für eine Linie oder für mehrere Linien<br />
gebündelt zu erteilen. Hauptaspekt hierfür ist die Frage der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsgestaltung<br />
und damit die Möglichkeit, einen Ausgleich zwischen guten und schlechten<br />
ökonomischen Risiken herbeizuführen.<br />
Bewerben sich mehrere Verkehrsunternehmen um eine Liniengenehmigung, hat die Genehmigungsbehörde<br />
eine Auswahlentscheidung zu treffen. Sie kann sich dabei an der<br />
Entscheidung des Aufgabenträgers in einem von diesem durchgeführten Auswahl- oder<br />
Vergabeverfahren orientieren, muss dies aber nicht. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll,<br />
die Vergabeaktivitäten des Aufgabenträgers nach der VO 1370 mit denen der Genehmigungsbehörde<br />
zur Erteilung der Liniengenehmigungen zu verzahnen. Die Möglichkeit<br />
hierzu besteht. Die Genehmigungsbehörde kann durch die Setzung verfahrensleitender<br />
Fristen das Genehmigungsverfahren zeitlich so auf die Vergabeaktivitäten des Aufgabenträgers<br />
abstimmen, dass beide Verfahren nicht miteinander kollidieren und zum gleichen<br />
Ergebnis führen.<br />
2.1.5 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG)<br />
Das Ziel des zum 01.05.2002 in Kraft getretenen Gesetzes ist es, „die Benachteiligung von<br />
behinderten Menschen zu beseitigen […] sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten<br />
Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte<br />
Lebensführung zu ermöglichen“ (BGG § 1).<br />
Diese Vorgabe bezieht sich auch auf den Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs<br />
und ist deshalb zwischenzeitlich in das PBefG integriert worden. In § 8 Abs. 3 PBefG heißt<br />
es dazu: „Der <strong>Nahverkehrsplan</strong> hat die Belange behinderter und anderer Menschen mit<br />
Mobilitätseinschränkungen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des Öffentlichen<br />
Personennahverkehrs eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen; im<br />
<strong>Nahverkehrsplan</strong> werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen<br />
getroffen. Bei seiner Aufstellung sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte<br />
der Aufgabenträger, soweit vorhanden, anzuhören.“ Weiter heißt in<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 1c PBefG, dass der Antrag auf Erteilung von Genehmigungen auf alle Fäl-
18 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
le „eine Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung der möglichst weitreichenden<br />
barrierefreien Nutzung des beantragten Verkehrs entsprechend den Aussagen im <strong>Nahverkehrsplan</strong>“<br />
enthalten soll.<br />
2.2 Organisation des ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
2.2.1 Organisationen der Aufgabenträger<br />
2.2.1.1 Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO)<br />
Zur Erfüllung der nach dem NNVG bestehenden Aufgaben haben 1996 die <strong>Landkreis</strong>e<br />
Cuxhaven, Harburg, <strong>Lüneburg</strong>, Rotenburg (W.), Soltau-Fallingbostel und Stade die Verkehrsgesellschaft<br />
Nord-Ost-Niedersachsen mbH gegründet. Seit dem 01.01.1999 bzw.<br />
01.01.2003 sind die <strong>Landkreis</strong>e Lüchow-Dannenberg und Uelzen ebenfalls Gesellschafter<br />
der VNO. Allerdings haben die <strong>Landkreis</strong>e die Aufgabenträgerschaft behalten, sie liegt<br />
daher nicht bei der VNO.<br />
Die VNO unterstützt die Gesellschafterlandkreise bei allen den ÖPNV betreffenden Fragen<br />
und Aufgaben; insbesondere zählen dazu folgende Tätigkeiten:<br />
� Erarbeitung, Fortschreibung und Koordinierung der Nahverkehrspläne sowie die Bearbeitung<br />
der Prüfaufträge aus den Nahverkehrsplänen<br />
� Planung, Koordinierung und Umsetzung von Nahverkehrskonzepten für die Gesellschafter<br />
� Erarbeitung von Vorschlägen für die Einführung einheitlicher Tarife<br />
� Koordinierung und Kooperation mit den (benachbarten) Verkehrsverbünden (Hamburger<br />
Verkehrsverbund GmbH (HVV), Verkehrsverbund Bremen / Niedersachsen (VBN))<br />
� Vertretung der Gesellschafterlandkreise Harburg, <strong>Lüneburg</strong> und Stade in den Gremien<br />
des HVV<br />
� Durchführung der Verfahren für den Abschluss von Verträgen oder die Erteilung von<br />
Auflagen bei gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen nach § 4 Abs. 4 NNVG und<br />
sonstigen Verkehren<br />
� Wahrung der Nahverkehrsinteressen der Gesellschafter gegenüber den Aufgabenträgern<br />
für den SPNV in Niedersachsen und in den angrenzenden Bundesländern<br />
Organe der VNO sind der Aufsichtsrat, die Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführer.<br />
Im Aufsichtsrat ist jeder <strong>Landkreis</strong> mit zwei Mitgliedern, in der Gesellschafterversammlung<br />
mit drei Mitgliedern vertreten.<br />
2.2.1.2 Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV)<br />
Der Hamburger Verkehrsverbund wurde 1965 als Zusammenschluss von vier Verkehrsunternehmen<br />
im Raum Hamburg gegründet. Im Zuge der Regionalisierung wurde der HVV<br />
1996 umstrukturiert. Aus dem Verbund der Verkehrsunternehmen wurde ein Verbund der<br />
Aufgabenträger des ÖPNV.<br />
Das Verbundgebiet, das sich zunächst überwiegend auf das Staatsgebiet Hamburgs beschränkte,<br />
wurde in der jüngeren Vergangenheit zweimal deutlich erweitert: Zum einen im<br />
Dezember 2002 auf die schleswig-holsteinischen Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn<br />
und Herzogtum Lauenburg, zum anderen im Dezember 2004 auf die niedersächsischen<br />
<strong>Landkreis</strong>e Harburg, <strong>Lüneburg</strong> und Stade. Damit hat sich auch die Anzahl der Gesell-
VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 19<br />
schafter erhöht: Neben den genannten (Land-)Kreisen und Hamburg gehören auch die<br />
Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein dazu.<br />
Zur Erfüllung der verbundbedingten Aufgaben und zur Umsetzung der verkehrspolitischen<br />
Vorgaben bedienen sich die oben genannten Aufgabenträger der HVV GmbH als Regieunternehmen.<br />
Die wichtigsten Arbeitsbereiche sind:<br />
� Verkehrsplanung<br />
� Vorgaben für das Leistungsangebot<br />
� Finanzverwaltung<br />
� Tarif / Marketing<br />
� Organisation und Verträge<br />
Die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV und den SPNV verbleibt im HVV bei den Ländern<br />
und Kreisen / <strong>Landkreis</strong>en.<br />
2.2.2 Organisationen der Verkehrsunternehmen<br />
2.2.2.1 Verkehrsgemeinschaft Nordost-Niedersachsen (VNN)<br />
Die Verkehrsgemeinschaft Nordost-Niedersachsen, der 28 Verkehrsunternehmen in den<br />
<strong>Landkreis</strong>en Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, <strong>Lüneburg</strong>, Rotenburg (W.), Soltau-<br />
Fallingbostel, Stade und Uelzen angehören, hat sich im Oktober 1995 als Gesellschaft<br />
bürgerlichen Rechts konstituiert.<br />
Wichtigste Ziele der VNN sind die Sicherung und der Ausbau des ÖPNV im nordostniedersächsischen<br />
Verkehrsraum. Die Weiterentwicklung des Regionaltarifs ist ebenso<br />
Aufgabe wie die Schaffung von Übergangstarifen zu den benachbarten Kooperationsräumen<br />
des HVV, des VBN und zum SPNV. Vertreten wird die Gemeinschaft durch den Vorstand,<br />
der sich aus Delegierten von derzeit vier Unternehmen zusammensetzt. Wichtigstes<br />
Organ der VNN ist die Gesellschafterversammlung, in der jedes Unternehmen das gleiche<br />
Stimmrecht besitzt. Geschäftsstellen der VNN befinden sich im Hause der Kraftverkehr<br />
Stade GmbH & Co. KG (KVG) in Stade und im Hause der Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe<br />
Elbe-Weser GmbH (EVB) in Zeven.<br />
2.2.2.2 Verkehrsunternehmen im HVV-Gebiet<br />
Die operativen Aufgaben, d. h. der Verkehr auf Schiene, Straße und Wasser sowie die<br />
Betreuung der Kunden, liegen im HVV-Gebiet in der Verantwortung von insgesamt 35<br />
Verkehrsunternehmen. Um Synergieeffekte zu erzielen, werden bestimmte unternehmensintegrierte<br />
Aufgaben zentral von jeweils einem Verkehrsunternehmen für alle wahrgenommen.<br />
Die Verkehrsunternehmen schließen zu diesem Zweck untereinander Geschäftsbesorgungsverträge.<br />
Die Grundlage der Leistungserbringung ist ein Kooperationsvertrag,<br />
der die Rechte und Pflichten in der Zusammenarbeit mit der HVV GmbH regelt. Er<br />
soll das gemeinsame Auftreten aller Unternehmen nach den Zielvorstellungen der Aufgabenträger<br />
im HVV und unter den Bedingungen des Wettbewerbsrechts sicherstellen. Die<br />
wichtigsten Bestandteile der Kooperationsverträge sind die Qualitätsstandards und das<br />
Einnahmenaufteilungsverfahren.
20 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
2.3 Finanzierung des ÖPNV<br />
Zur Finanzierung des straßengebundenen ÖPNV stehen folgende Quellen zur Verfügung:<br />
� Fahrgeldeinnahmen aus Beförderungsentgelten<br />
� Zahlungen des Landes nach § 45a PBefG als Ausgleichsanspruch des Unternehmers<br />
für Beförderungsleistungen im Ausbildungsverkehr<br />
� Zahlungen des Landes nach § 148 SGB IX als Ausgleichsanspruch des Unternehmers<br />
für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten im Personenverkehr<br />
� Zuschussleistungen von kommunalen Gebietskörperschaften für gewünschte Verkehre<br />
oder Tarife<br />
� Finanzhilfen des Landes zur Finanzierung des ÖPNV<br />
2.3.1 Finanzmittel nach dem Regionalisierungsgesetz<br />
Nach dem Regionalisierungsgesetz erhalten die Länder infolge der Übernahme der Aufgabenverantwortung<br />
für den SPNV einen Anteil der Einnahmen des Bundes aus dem Mineralölsteueraufkommen<br />
für den ÖPNV. Nach § 7 RegG ist mit den Mitteln insbesondere<br />
der SPNV zu finanzieren. Sie können aber auch für Verbesserungsmaßnahmen im übrigen<br />
ÖPNV eingesetzt werden.<br />
Bezüglich der Höhe der Regionalisierungsmittel wurden gesetzliche Revisionen vorgenommen,<br />
die im Jahr 2006 zu einer Neufestlegung der Mittel führten. Seit dem Jahr 2008<br />
ist auch wieder eine Dynamisierung von 1,5 % der Bundesmittel vorgesehen.<br />
Gravierend geändert wurden die §§ 5 und 8 RegG. Nach § 5 stehen den Ländern für den<br />
öffentlichen Personennahverkehr aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes voraussichtlich<br />
folgende Beträge jährlich zur Verfügung:<br />
Jahr 2008 <strong>2009</strong> 2010 2011 2012 <strong>2013</strong> 2014<br />
Regionalisierungsmittel<br />
(gesamt) [Mio. €]<br />
6.675,9 6.775,1 6.876,8 6.979,9 7.084,6 7.190,9 7.298,7<br />
Tab. 1: Regionalisierungsmittel der Länder bis 2014<br />
(Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW NDS))<br />
Im § 8 RegG wird in der neuen Fassung im Absatz 1 festgelegt, wie hoch der prozentuale<br />
Anteil für jedes Bundesland an den im § 5 fixierten Mitteln ist. Der Anteil Niedersachsens<br />
beläuft sich auf 8,59 %. Für die Jahre 2008 und <strong>2009</strong> ist eine Aufstockung durch das Land<br />
Niedersachsen in Höhe von jeweils 15 Mio. € beschlossen. Die Auswirkungen der Änderung<br />
des Regionalisierungsgesetzes für das Land Niedersachsen verdeutlicht die folgende<br />
Tabelle:<br />
Jahr 2008 <strong>2009</strong> 2010 2011 2012 <strong>2013</strong> 2014<br />
Reg.-Mittel [Mio. €] 573,4 582,0 590,7 599,6 608,6 617,7 627,0<br />
Aufstockung Land [Mio. €] 15,0 15,0 - - - - -<br />
Gesamt [Mio. €] 588,4 597,0 590,7 599,6 608,6 617,7 627,0<br />
Tab. 2: Voraussichtliche Regionalisierungsmittel des Landes Niedersachsen bis 2014<br />
(Quelle: MW NDS und Berechnungen VNO)
VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 21<br />
Die Finanzmittel werden in Niedersachsen von der Landesnahverkehrsgesellschaft<br />
(LNVG) verwaltet. Sie werden für die Finanzierung des SPNV und von Infrastrukturmaßnahmen<br />
verwendet. Auf Antrag finanziert die LNVG per Erlass Einzelmaßnahmen. Eine<br />
Richtlinie dazu oder ein Rechtsanspruch existiert nicht.<br />
2.3.2 Finanzmittel nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz<br />
Die Finanzierung des ÖPNV ist in § 7 des NNVG geregelt. In den Absätzen 1 – 3 finden<br />
sich zunächst die Regelungen für die SPNV-Aufgabenträger, d. h. das Land, die Region<br />
Hannover und den Zweckverband „Großraum Braunschweig“.<br />
Nach § 7 Abs. 4 erhalten die Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV, d. h. die<br />
<strong>Landkreis</strong>e und kreisfreien Städte, zur Abdeckung von Verwaltungskosten einschließlich<br />
der Kosten für die Erstellung von Nahverkehrsplänen jährlich 1,00 € je Einwohner, mindestens<br />
jedoch 100.000 €.<br />
Es zeigte sich jedoch früh, dass die kommunalen Aufgabenträger nur mit einer Verwaltungskostenpauschale<br />
und ohne weitere finanzielle Unterstützung des Landes nicht in der<br />
Lage waren, ihrer Aufgabenverantwortung für den Busverkehr angemessen gerecht zu<br />
werden. Dies hatte zur Folge, dass eine Vielzahl der in den Nahverkehrsplänen verankerten<br />
Vorschläge zur Verbesserung des ÖPNV wegen der begrenzten finanziellen Ressourcen<br />
nicht umgesetzt werden konnten. Zum 01.01.2005 hat darum das Land Niedersachsen<br />
das NNVG geändert und die Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV mit<br />
zusätzlichen Mitteln ausgestattet: Nach § 7 Abs. 5 erhalten sie anteilig Finanzmittel, die<br />
das Land nach dem Regionalisierungsgesetz erhält. Diese Anteile werden zu zwei Dritteln<br />
nach der Einwohnerzahl und zu einem Drittel nach dem Flächenanteil berechnet. Im Absatz<br />
7 wird festgelegt, für welche Maßnahmen diese Mittel zu verwenden sind:<br />
� Investitionen in die Verbesserung des ÖPNV einschließlich des Neu- und Ausbaus von<br />
Bushaltestellen<br />
� Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger<br />
� Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden einschließlich<br />
des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten<br />
� Abdeckung von Betriebskostendefiziten im ÖPNV, soweit der Aufgabenträger ergänzende<br />
Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat<br />
� Förderung der Vermarktung und Verbesserung der Fahrgastinformation<br />
� Durchführung von Verkehrserhebungen<br />
Nach Absatz 8 gewährt das Land – nach Maßgabe von Richtlinien des Fachministeriums –<br />
auf Grundlage der Nahverkehrspläne<br />
� Zuwendungen für Investitionen aus den Mitteln nach § 3 Absatz 1 des Entflechtungsgesetzes<br />
und<br />
� Zuwendungen, insbesondere zur Investitionsförderung, aus den Finanzmitteln, die das<br />
Land nach dem Regionalisierungsgesetz erhält.<br />
Nach Abs. 9 haben die Aufgabenträger dem Land die zweckentsprechende Verwendung<br />
der Finanzmittel nachzuweisen.
22 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
2.3.3 Finanzmittel nach dem Entflechtungsgesetz<br />
Im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) hat der Bund bis zum<br />
Jahre 2006 den Ländern Finanzhilfen zur Verfügung gestellt, die für Investitionen zur Verbesserung<br />
der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden vorgesehen waren.<br />
Mit den grundsätzlichen Änderungen im Zuge der Föderalismusreform sind auch die Bund-<br />
Länder-Mischfinanzierungen, wie im GVFG vorhanden, entflochten worden. Daher liefen im<br />
GVFG die bislang in die sogenannten „Landesprogramme“ fließenden Bundesfinanzhilfen<br />
im Jahr 2006 aus. Stattdessen erhalten die Länder ab 2007 gemäß dem Entflechtungsgesetz<br />
(EntflechtG) Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt in Höhe von jährlich 1.335,5 Mio. €;<br />
davon erhält Niedersachsen einen Anteil von 9,248 %, so dass den Gemeinden jährlich<br />
123,5 Mio. € zur Verfügung stehen. Bei den Fördermaßnahmen ist eine Komplementärfinanzierung<br />
durch Länder und Gemeinden nicht mehr zwingend erforderlich.<br />
Die Beträge sind weiterhin zweckgebunden für die bisherigen Finanzierungstatbestände<br />
zu verwenden, d. h. für investive Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse<br />
in den Gemeinden. Genaue Förderkriterien und Fördervoraussetzungen (§§ 2,3 GVFG alt)<br />
werden nicht mehr vorgegeben.<br />
Die Laufzeit des Entflechtungsgesetzes ist bis zum 31.12.2019 begrenzt. Die Mittelzuweisungen<br />
in der genannten Höhe sind bis zum Jahresende <strong>2013</strong> festgeschrieben; danach<br />
prüfen Bund und Länder gemeinsam, in welcher Höhe die Beträge für den Zeitraum vom<br />
01.01.2014 bis zum 31.12.2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und<br />
erforderlich sind.<br />
2.3.4 Ausgaben für den ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
2.3.4.1 Ausgaben des <strong>Landkreis</strong>es im Bereich ÖPNV<br />
Für die Finanzierung des ÖPNV standen bzw. stehen dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> im Zeitraum<br />
von 2007 bis <strong>2013</strong> nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz folgende Finanzmittel<br />
zur Verfügung:<br />
Jahr 2007 2008 <strong>2009</strong> 2010 2011 2012 <strong>2013</strong><br />
NNVG §7 (4) 175.615 175.970 176.507 178.272* 180.055* 181.855* 183.674*<br />
NNVG §7 (5) 606.434 624.838 636.238 645.782 655.468 665.300 675.280<br />
Gesamt 782.049 800.808 812.745 824.054* 835.523* 847.155* 858.954*<br />
Tab. 3: Finanzmittel nach dem NNVG für den ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> 2007 – <strong>2013</strong><br />
(Quelle: MW NDS und <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>)<br />
* Schätzung<br />
Neben diesen Mitteln setzt der <strong>Landkreis</strong> eigene Mittel ein, um das heutige ÖPNV-<br />
Angebot zu finanzieren. Im Einzelnen werden die Mittel für folgende Bereiche eingesetzt:<br />
� Schülerbeförderung<br />
Die Kosten für die dem <strong>Landkreis</strong> gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Schülerbeförderung<br />
setzen sich aus drei Blöcken zusammen:<br />
� Kosten für den Kauf von Fahrkarten für Listenschüler, d. h. für alle Schüler, für die<br />
der <strong>Landkreis</strong> eine Beförderungspflicht hat.
VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 23<br />
� Kosten für Zahlungen im Rahmen des Freistellungsverkehrs, d. h. für sämtliche<br />
schulbezogene Fahrten, die nach Freistellungsverordnung (FVO) genehmigt und in<br />
der Regel nicht für Dritte zugänglich sind (z. B. Behindertenbeförderung) sowie Kosten<br />
für Mietwagenbeförderung (z. B. im Amt Neuhaus).<br />
� Kostenerstattung Privatbeförderung<br />
� Verbesserungsmaßnahmen ÖPNV und Ausgleichszahlungen<br />
Die Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV betreffen die Schnellbuslinien 5100,<br />
5200, 5300 und 5700. Diese Linien werden bezuschusst, um das Angebot auf dem gewünschten<br />
Niveau zu halten. Weitere Verbesserungen ergeben sich durch zusätzlich<br />
vom <strong>Landkreis</strong> bestellte Fahrten auf schulbezogenen Linien, um die Belange der Schülerbeförderung<br />
zu berücksichtigen.<br />
Neben der Bezuschussung der vorstehend genannten Leistungen gleicht der <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Lüneburg</strong> den Verkehrsunternehmen HVV-bedingte Tarifmindereinnahmen aus: Da der<br />
früher angewendete VNN-Regionaltarif in der Regel über dem HVV-Tarif lag, reduzierten<br />
sich mit der Verbunderweiterung auf Seiten der Verkehrsunternehmen die Fahrgeldeinnahmen.<br />
Diese sogenannten Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste,<br />
die dauerhaft anfallen, werden den Unternehmen vom <strong>Landkreis</strong> ausgeglichen.<br />
� ASM-Verkehr<br />
Der <strong>Landkreis</strong> trägt außerdem die nicht durch Fahrgeldeinnahmen gedeckten Kosten<br />
beim landkreisweiten Anruf-Sammel-Mobil (ASM).<br />
� <strong>Lüneburg</strong>er Heide-Radbus<br />
Der <strong>Landkreis</strong> übernimmt knapp 45 % der Betriebskosten, die im Rahmen des dreimonatigen<br />
saisonalen Betriebs des Heide-Radbusses entstehen. Die restlichen Kosten übernehmen<br />
die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> (ca. 45 %) und die Samtgemeinde Amelinghausen (ca.<br />
10 %).<br />
� Subventionierung der Tarife der Fähre „Amt Neuhaus“<br />
Den Betreibern der Fähre „Amt Neuhaus“ wird seit dem 01.01.2008 auf jede kombinierte<br />
Monatskarte (eine Person und ein Pkw) ein Betrag in Höhe von 20 € erstattet. Außerdem<br />
wurde der Nachlass für Firmen und Gewerbebetriebe um 10 % erhöht. Dieser<br />
Unterschiedsbetrag wird den Fährbetreibern ebenfalls erstattet.<br />
� Fahrgastinformation<br />
� Connect (elektronische Fahrplanauskunft) – anteilige Finanzierung<br />
� HVV-Haltestellen-Modernisierung<br />
Im Rahmen der Verbunderweiterung wurde beschlossen, die alten Haltestellenmasten<br />
und -tafeln in den drei <strong>Landkreis</strong>en Harburg, <strong>Lüneburg</strong> und Stade zu modernisieren und<br />
dem HVV-Standard anzupassen. Dies umfasste das Aufstellen neuer Masten mit Haltestellenschild<br />
(mit H-Symbol, Name der Haltestelle sowie Liniennummern aller dort verkehrenden<br />
Linien) und Aushangkästen für Fahrpläne und HVV-Tarifinformationen. Die<br />
Kosten für diese Maßnahme wurden zu 70 % vom Land Niedersachsen getragen, die<br />
übrigen 30 % übernahmen die <strong>Landkreis</strong>e. Weitere Folgekosten fallen nicht an.<br />
� HVV GmbH und VNO mbH<br />
anteilige Finanzierung der Personal- und Sachkosten
24 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Die Zahlungen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> im Jahr 2008 sind folgender Tabelle zu entnehmen:<br />
Position Summe im Jahr 2008<br />
� Schülerbeförderung<br />
8.202.711 €<br />
� Verbesserungsmaßnahmen ÖPNV und Ausgleichszahlungen<br />
� ASM-Verkehr (Betriebskostenzuschuss)<br />
� Heide-Radbus<br />
10.174 €<br />
(Betriebskostenzuschuss)<br />
� Subventionierung der Fährtarife Fähre „Amt Neuhaus“<br />
25.230 €<br />
� HVV-Haltestellen-Modernisierung<br />
� Zahlungen an LNVG<br />
(Investitionen wg. HVV-Erweiterung)<br />
� Umlagezahlungen HVV GmbH und VNO mbH (einschl. Connect)<br />
� Gutachterkosten<br />
86.100 €<br />
60.319 €<br />
133.806 €<br />
26.972 €<br />
Gesamtausgaben des LK <strong>Lüneburg</strong> 8.545.312 €<br />
Tab. 4: Übersicht Zahlungen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> im Bereich ÖPNV<br />
(Quelle: <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>)<br />
Neben den o. a. Zahlungen leitet der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> einen Teil der Mittel, die er als<br />
Aufgabenträger nach dem NNVG erhält, an die Stadt als lokalen Aufgabenträger für den<br />
Stadtverkehr <strong>Lüneburg</strong> weiter (= 0,50 € / Einwohner).<br />
2.3.4.2 Ausgaben der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> und einzelner Gemeinden im Bereich ÖPNV<br />
Die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> sowie einzelne Gemeinden stellen ebenfalls Mittel zur Finanzierung<br />
des lokalen ÖPNV zur Verfügung:<br />
� Die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> bezuschusst das ASM in der Stadt sowie Angebotsverbesserungen<br />
im <strong>Lüneburg</strong>er Stadtbusverkehr.<br />
� Die Gemeinden Adendorf, Barendorf, Reppenstedt und Vögelsen bezuschussen ebenfalls<br />
das erweiterte ASM-Angebot in ihren Gemeinden.<br />
� Auch Investitionen in die Infrastruktur des ÖPNV werden von der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong><br />
und Gemeinden aus Eigenmitteln getätigt, die teilweise durch Mittel aus dem Entflechtungsgesetz<br />
aufgestockt werden.
VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 25<br />
2.4 Bevölkerungsentwicklung und Demografischer Wandel<br />
Für Niedersachsen liegen mehrere Untersuchungen zur Bevölkerungsentwicklung und<br />
zum Thema „Demografischer Wandel“ vor:<br />
� Niedersächsischer Landtag: Bericht der Enquete-Kommission „Demografischer Wandel –<br />
Herausforderung an ein zukunftsfähiges Niedersachsen“, 2007<br />
� Bertelsmann-Stiftung: Demografiebericht. Ein Baustein des Wegweisers Demografischer<br />
Wandel<br />
� Niedersächsisches Institut f. Wirtschaftsforschung (NIW): LTS-Bevölkerungsprognose, 2006<br />
2.4.1 Prognosen und Berechnungen zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung<br />
2.4.1.1 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Stat. Bundesamtes<br />
Die aktuelle 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes<br />
(StBA), die auf Länderebene eine Vorausschau bis zum 31.12.2050 ermöglicht, geht davon<br />
aus, dass nach einer langen Wachstumsperiode mit 8,0 Mio. Personen der höchste Bevölkerungsstand<br />
in Niedersachsen bereits im Jahr 2004 erreicht worden war. Entsprechend wird im<br />
gesamten Prognosezeitraum (2005 bis 2050) mit einem kontinuierlichen Bevölkerungsrückgang<br />
um knapp 1,5 Mio. Menschen auf 6,5 Mio. Einwohner im Jahr 2050 gerechnet. Zu berücksichtigen<br />
ist dabei, dass diese Entwicklung in den einzelnen <strong>Landkreis</strong>en und kreisfreien<br />
Städten Niedersachsens nicht gleichmäßig verläuft, sondern es in bestimmten Regionen noch<br />
zu Bevölkerungszuwächsen kommen kann (s. u.).<br />
2.4.1.2 LTS-Bevölkerungsprognose des Nds. Instituts für Wirtschaftsforschung<br />
Das Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung geht in seiner aktuellen Bevölkerungsprognose<br />
2005 bis 2020 ebenfalls von deutlich ungünstigeren Entwicklungstendenzen<br />
aus als bisher angenommen. Das NIW hat verschiedene Varianten berechnet, die jedoch<br />
alle zu dem Ergebnis kommen, dass langfristig ein Rückgang der Einwohnerzahlen<br />
in Niedersachsen unausweichlich ist, weil die Anzahl der Sterbefälle die Anzahl der Geburten<br />
übersteigt und die Wanderungsgewinne sich stärker als erwartet abschwächen. Dabei<br />
ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Bevölkerungsentwicklung in den <strong>Landkreis</strong>en<br />
und teilweise auch innerhalb einzelner <strong>Landkreis</strong>e unterschiedlich verläuft. Vor allem im<br />
westlichen Niedersachsen und im südlichen Hamburger Umland ist weiterhin mit einer positiven<br />
Bevölkerungsentwicklung zu rechnen. Für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> prognostiziert<br />
das NIW bis zum Jahr 2020 noch einen Zuwachs in Höhe von ca. 9 %.<br />
2.4.1.3 Bevölkerungsvorausschätzung des Nds. Landesamtes für Statistik<br />
Die Entwicklung der Bevölkerung auf <strong>Landkreis</strong>ebene wird vom Niedersächsischen Landesamt<br />
für Statistik (NLS) im Rahmen einer sogenannten Bevölkerungsvorausschätzung<br />
bis zum Jahr 2020 prognostiziert. Diese Bevölkerungsvorausschätzung basiert noch auf<br />
der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes und<br />
geht von einem bundesweiten jährlichen Wanderungsgewinn von 100.000 Personen, einer<br />
konstanten Geburtenrate von 1,4 Kindern je Frau sowie einer leichten Zunahme der Lebenserwartung<br />
aus.<br />
Für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> ist in dieser Bevölkerungsvorausschätzung bis zum Jahr<br />
2020 ein Bevölkerungswachstum von ca. 16 % im Vergleich zum Jahr 2004 angegeben,<br />
so dass dann knapp über 200.000 Menschen im <strong>Landkreis</strong> wohnen würden. Dieser hohe
26 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Zuwachs wird nach Einschätzung des NLS überwiegend durch Wanderungsgewinne erzielt<br />
werden. Da diese Bevölkerungsabschätzung allerdings noch auf der 10. und nicht der<br />
aktuellen 11. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung aufsetzt, die die allgemeine<br />
Entwicklung in den kommenden Jahren deutlich negativer beschreibt, ist fraglich, ob das<br />
angegebene Wachstum von ca. 16 % im <strong>Landkreis</strong> tatsächlich erreicht werden wird.<br />
2.4.2 Auswirkungen der prognostizierten Entwicklungen<br />
Allen Analysen und Prognosen ist gemeinsam, dass sie für die demografische Entwicklung<br />
in den nächsten Jahrzehnten drei Haupteinflussgrößen benennen:<br />
� Niedrige Geburtenhäufigkeit<br />
� Hohe und weiter steigende Lebenserwartung<br />
� Zu- und Abwanderung<br />
Während die Geburtenhäufigkeit und die Lebenserwartung in den niedersächsischen<br />
Kommunen in der Regel sehr ähnliche Tendenzen aufweisen, sind die Wanderungsbewegungen<br />
teilweise recht unterschiedlich. Einen nennenswerten Wanderungsgewinn werden<br />
zukünftig nur noch einige <strong>Landkreis</strong>e im südlichen Hamburger und im westlichen Bremer<br />
Umland haben, die weiterhin vom Suburbanisierungstrend dieser Metropolen profitieren<br />
können und vor allem jüngere Menschen anziehen werden. Dies trifft auch auf den <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Lüneburg</strong> zu, dessen Bevölkerung nach allen o. g. Prognosen und Berechnungen in<br />
der Gesamtheit zunächst noch wachsen wird.<br />
Dagegen haben die weiter von den Arbeitsmarktzentren entfernt liegenden Landesteile<br />
eine deutlich ungünstigere demografische Entwicklung zu erwarten, die letztendlich dazu<br />
führen wird, dass diese ohnehin bereits strukturschwachen Gebiete noch weiter geschwächt<br />
werden.<br />
Schrumpfung und Wachstum liegen auch innerhalb eines <strong>Landkreis</strong>es häufig eng beieinander.<br />
So wachsen insbesondere <strong>Landkreis</strong>teile, die näher an den Arbeitsmarktzentren<br />
gelegen sind und daher eine höhere Zuwanderungsattraktivität für junge Menschen besitzen.<br />
Ein weiterer Einflussfaktor ist der Suburbanisierungstrend, der bereits in der Vergangenheit<br />
dazu geführt hat, dass sich wohnungsmarktbedingt das Umland vieler kleiner und<br />
größerer Zentren sehr viel günstiger entwickelt hat als das Zentrum selbst. Inwieweit sich<br />
dieser Trend fortsetzen wird, ist allerdings ungewiss; erste Anzeichen deuten darauf hin,<br />
dass die Zentren aufgrund der besseren Versorgungsstrukturen wieder vermehrt an Attraktivität<br />
als Wohnungsstandort gewinnen.<br />
Diese unterschiedlichen Entwicklungsdynamiken lassen sich auch im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
nachweisen. Während nach dem Demografie-Bericht der Bertelsmann-Stiftung die Hansestadt<br />
<strong>Lüneburg</strong> sowie in erster Linie die direkt angrenzenden Gemeinden auch zukünftig<br />
noch wachsen werden, gilt dies z. B. für die peripherer gelegene Samtgemeinde<br />
Dahlenburg sowie das Amt Neuhaus nicht. Hier ist bereits in den kommenden Jahren von<br />
stagnierenden bzw. rückläufigen Zahlen auszugehen. Eine Übersicht über die Bevölkerungsentwicklung<br />
in den Kommunen des <strong>Landkreis</strong>es gibt die folgende Abbildung:
VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 27<br />
Einwohner<br />
80.000<br />
70.000<br />
60.000<br />
50.000<br />
40.000<br />
30.000<br />
20.000<br />
10.000<br />
0<br />
Stadt <strong>Lüneburg</strong><br />
Bleckede<br />
Prognose Bevölkerungsentwicklung 2006 - 2020<br />
Adendorf<br />
Amt Neuhaus<br />
Amelinghausen<br />
Bardowick<br />
Abb. 1: Prognose Bevölkerungsentwickung 2006 - 2020<br />
(Quelle: Bertelsmann-Stiftung: Demografiebericht.)<br />
Dahlenburg<br />
Gellersen<br />
Ilmenau<br />
Ostheide<br />
Scharnebeck<br />
Unabhängig von Zu- und Abwanderungstendenzen und der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung<br />
wird der Demografische Wandel eine weitere entscheidende Veränderung mit<br />
sich bringen: Der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung wird kontinuierlich<br />
ansteigen. Diese Tendenz wird sich auch im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> abzeichnen: So wird sich<br />
– verglichen mit dem Jahr 2003 – bis zum Jahr 2020 die Anzahl der 60- bis 79-Jährigen<br />
nach der Prognose des NLS um knapp 19 % erhöht haben. Die Veränderung der Personenzahl<br />
in der Altersgruppe der 80-Jährigen und Älteren wird ebenfalls nach der Vorausschätzung<br />
des NLS sogar noch weitaus deutlicher ausfallen: Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> kann<br />
mit einer Zunahmen von gut 44 % bis zum 31.12.2020 gegenüber dem 31.12.2003 gerechnet<br />
werden.<br />
2.4.3 Herausforderungen für Verkehr und Mobilität<br />
Der im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> langfristig eintretende Bevölkerungsrückgang sowie der sich<br />
heute bereits abzeichnende Wandel der Altersstruktur bringen (besonders in ländlichen<br />
Regionen) für zahlreiche Angebote der öffentlichen und privaten Daseinsvorsorge räumliche<br />
Konzentrationsprozesse mit sich, die sich aus Gründen der Auslastung stärker an<br />
Nutzerzahlen als an der Länge der Wege, die zurückgelegt werden müssen, orientieren.<br />
Inwieweit diese Entwicklung zukünftig zu einer Erhöhung oder Verringerung des Verkehrsaufkommens<br />
führen wird, ist offen. Unstrittig ist jedoch die allgemeine Zunahme der<br />
individuellen Mobilitätsbedürfnisse, die vor allem von den nicht automobilen Bevölkerungsgruppen<br />
immer schwerer bewältigt werden kann. Die Sicherung des Mobilitätsangebots<br />
für alle Bevölkerungsgruppen ist darum eine wichtige Herausforderung der Zukunft.<br />
2006<br />
2010<br />
2015<br />
2020
28 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Der ÖPNV in ländlichen Gebieten ist in diesem Zusammenhang mit einem sich selbst verstärkenden<br />
Problem konfrontiert: Sinkende Bevölkerungszahlen und damit einhergehend geringere<br />
Fahrgastzahlen führen zu einer Angebotsreduzierung, die wiederum zu einer weiteren Abnahme<br />
der Fahrgastzahlen führt, wodurch die Wirtschaftlichkeit der Systeme zunehmend geschwächt<br />
wird. Zu berücksichtigen ist ferner, dass der ÖPNV im ländlichen Raum überwiegend<br />
durch die Schülerbeförderung finanziert wird. Der durch den Demographischen Wandel<br />
zu erwartende Rückgang der Schülerzahlen wirkt sich unmittelbar auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit<br />
des ÖPNV-Angebotes aus. Schließlich ist zu beachten, dass Konzentrationsprozesse<br />
im ländlichen Raum erheblich komplexere Wegeketten zwischen den Wohn-, Arbeits-,<br />
Versorgungs- und Freizeitstätten bewirken. Solche Wegeketten lassen sich jedoch immer weniger<br />
in einem zeitlich vertretbaren Maß mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigen, wodurch<br />
die Nachfrage nach ÖPNV-Angeboten voraussichtlich weiter sinken wird.<br />
Inwieweit es dem ÖPNV gelingen wird, angesichts der hier skizzierten Problemlage von<br />
den zunehmenden Mobilitätsbedürfnissen und der steigenden Anzahl älterer Menschen zu<br />
profitieren, wird maßgeblich von der jeweiligen Ausgestaltung der Angebote abhängen.<br />
Ein wesentlicher Handlungsansatz könnte hierbei das Angebot von Mobilitätskonzepten<br />
sein, die sowohl zeitlich als auch räumlich flexibel und anpassungsfähig gestaltet sind.<br />
Gemeint sind damit alternative Bedienungskonzepte, die mit kleinen Fahrzeugen ohne<br />
feste Linien- und Fahrplanbindung eine flexible Versorgung gewährleisten können. Hierzu<br />
gehören Rufbusse und Sammeltaxis, Bürgerbusse und Dorfmobile, Event- und Mitnahmeverkehre<br />
(Theaterbusse, Event-Shuttle, Tourismusverkehre) sowie Mitfahrzentralen.<br />
Entsprechende Angebote können im ländlichen Raum eine sinnvolle Ergänzung zum klassischen<br />
liniengebundenen ÖPNV darstellen und zudem Anbindungsfunktionen zum bestehenden<br />
Linienverkehr übernehmen. Weitere Handlungsansätze für die ÖPNV-Anbieter<br />
bestehen in folgenden Bereichen:<br />
� barrierefreie Gestaltung der Angebote,<br />
� Schaffung leicht wahrnehmbarer und verständlicher Informationsangebote,<br />
� sichere und qualitativ hochwertige Gestaltung der Fahrzeuge und Haltepunkte.<br />
Auch der Bau von sicheren Fahrradabstellanlagen bzw. B&R-Anlagen an Haltestellen<br />
kann dazu beitragen, die kombinierte Nutzung von Fahrrad und ÖPNV attraktiver zu gestalten<br />
und so eine zusätzliche Nachfrage zu generieren.<br />
Da die Mobilitätsbedürfnisse über die Grenzen einzelner <strong>Landkreis</strong>e hinaus reichen, kommt<br />
der Zusammenarbeit zwischen den <strong>Landkreis</strong>en im Bereich der Verkehrs- und Mobilitätsplanung<br />
eine wachsende Bedeutung zu. Optimierungsmöglichkeiten ergeben sich hierbei durch:<br />
� Abstimmung der Netzpläne und Koordination der unterschiedlichen Verkehrsmittel auf<br />
Schiene und Straße,<br />
� Zusammenlegung von Verkehrsunternehmen,<br />
� Ausbau von geeigneten (internetbasierten) Informationssystemen, die den Vertrieb von<br />
Mobilitätsangeboten aus einer Hand bieten.<br />
Über die bisher aufgeführten Handlungsansätze hinaus wird abschießend von der Enquete-Kommission<br />
die Empfehlung gegeben, zur effizienteren und kostensparender Abwicklung<br />
der Schülerbeförderung stärker als bislang erfolgt gestaffelte Anfangs- und Endzeiten<br />
zwischen den Schulstandorten einzuführen. Das Beförderungsaufkommen könnte dadurch<br />
zeitlich entzerrt werden, wodurch sich der notwendige Einsatz von Fahrzeugen und Personal<br />
deutlich reduzieren ließe.
VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 29<br />
2.5 Entwicklung der Mobilität als Rahmenbedingung für den ÖPNV<br />
Für die Einschätzung der gegenwärtigen (und künftigen) Nutzung des ÖPNV und der Entwicklung<br />
der Mobilität liegen zwei aktuelle Studien vor:<br />
� Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (infas) / Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung<br />
(DIW): Mobilität in Deutschland. Ergebnisbericht Hamburger Verkehrsverbund,<br />
2006<br />
� Intraplan Consult GmbH (ITP) / Beratergruppe Verkehr + Umwelt GmbH (BVU): Prognose<br />
der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen 2025, 2007<br />
In der Zusammenschau der beiden Studien ergeben sich Hinweise darauf, wie sich die<br />
Rahmenbedingungen für den ÖPNV in den nächsten Jahren entwickeln werden und wie<br />
diese den modal split zwischen ÖPNV und MIV beeinflussen.<br />
2.5.1 Mobilität und Modal Split im HVV-Verbundgebiet<br />
Die Studie „Mobilität in Deutschland“ analysiert im Teil „Ergebnisbericht Hamburger Verkehrsverbund“<br />
die Nutzung von MIV und ÖPNV im HVV-Verbundgebiet und gibt Aufschluss<br />
darüber, wie welche Verkehrsmittel in Hamburg und im Umland von den Bürgerinnen<br />
und Bürgern genutzt werden. Die wesentlichen Erkenntnisse der Studie in einem kurzen<br />
Überblick:<br />
� In der Stadt Hamburg liegt der durchschnittliche Wert bei 0,8 Autos pro Haushalt, im<br />
Umland bei 1,3 Pkw pro Haushalt.<br />
� Rund 25 % der Wege entfallen auf den Bereich Arbeit oder Ausbildung. Gut 30 % der<br />
Wege zählen zum Bereich Freizeit, weitere 22 % sind Einkaufswege. Private Erledigungen<br />
umfassen einen Anteil von 13 %, während in der Kategorie „Bringen und Holen von<br />
Personen“ ein Anteil von 7 % ermittelt wurde.<br />
� Zunahmen in der Verkehrsleistung sind in den Bereichen Einkaufs- und Freizeitverkehr<br />
zu verzeichnen.<br />
� In der Stadt Hamburg nutzen rund 30 % der Einwohner (ab 14 Jahre) den ÖPNV fast<br />
täglich oder täglich, im Umland dagegen nur 10 %.<br />
� Der modal split zwischen den einzelnen Verkehrsmitteln stellt sich wie folgt dar: In der<br />
Stadt Hamburg werden 19 % aller Wege mit dem ÖPNV zurückgelegt (einschl. Fußwege),<br />
im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> sind es 7 %, in den <strong>Landkreis</strong>en Harburg und Stade 9 bzw. 6 %.<br />
� Die attraktivere ÖPNV-Versorgung in der Stadt Hamburg führt zu einem deutlich höheren<br />
Zeitkartenanteil als im Umland, wo er lediglich bei 12 % liegt, während in Hamburg<br />
34 % erreicht werden.<br />
� Ein deutliches Gefälle zwischen der Stadt Hamburg und dem Umland besteht auch in<br />
Bezug auf die Frage nach der Erreichbarkeit der Ziele. Während die üblichen Ziele in<br />
der Stadt Hamburg sowohl mit dem ÖPNV wie auch mit dem privaten Pkw zu knapp<br />
80 % gut oder sehr gut zu erreichen sind, stellt sich die Situation im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
anders dar: Während die Ziele mit dem Pkw fast immer, d. h. zu über 90 %, gut oder<br />
sehr gut erreicht werden können, ist dies mit dem ÖPNV nur in 43 % aller Fälle möglich<br />
(<strong>Landkreis</strong> Harburg 40 %; <strong>Landkreis</strong> Stade 38 %).<br />
� Nach Ansicht der Gutachter ist die Entscheidung pro oder contra Auto primär von den<br />
Mobilitätsbedürfnissen geprägt, z.B. durch die notwendige Flexibilität bei der Bewältigung<br />
des täglichen Arbeitsweges. An zweiter Stelle folgt allerdings die „Eigendynamik“<br />
des Pkw: Einmal angeschafft erleichtert er viele Wege und steigert so die Gesamtmobilität.
30 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
2.5.2 Prognose der Mobilitätsentwicklung in Deutschland 2004 – 2025<br />
Die Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen beschreibt die wahrscheinliche<br />
Entwicklung der Mobilität und des modal splits in Deutschland bis zum Jahr 2025.<br />
Folgende Annahmen liegen der Prognose zu Grunde:<br />
� Die Bevölkerungszahl Deutschlands sinkt von 82,5 Mio. im Jahr 2004 auf 81,7 Mio. im<br />
Jahr 2025. Dabei wird die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren um 16 %<br />
stark sinken. Die Zahl der Einwohner im Alter von über 18 Jahren, die so genannte<br />
„fahrfähige Bevölkerung“, wird dagegen mit 2 % noch etwas steigen.<br />
� Innerhalb der erwachsenen Bevölkerung nimmt die Zahl der Einwohner im Alter von 18<br />
bis 60 Jahren um 8 % ab, die der älteren Personen (über 60 Jahre) dagegen mit 26 %<br />
weit überdurchschnittlich zu.<br />
� Die Zahl der Schüler wird im Prognosezeitraum um 19 % sinken, die der Studenten um<br />
15 % steigen. Für die Zahl aller Auszubildenden, die vor allem für den ÖPNV eine hohe<br />
Bedeutung hat, ergibt sich ein Rückgang um 14 %.<br />
� Für das Angebot im Eisenbahnverkehr werden spürbare Fahrtzeitverkürzungen zu<br />
Grunde gelegt.<br />
� Im Hinblick der Verkehrsmittelnutzerkosten des Personenverkehrs wurde für alle Verkehrsarten<br />
mit Ausnahme des Luftverkehrs, also für den Individual-, den Eisenbahn-<br />
und den öffentlichen Straßenverkehr, ein Anstieg um real 1 % pro Jahr angenommen.<br />
� Die Pkw-Dichte erhöht sich von 671 auf 737 Pkw pro 1.000 Einwohner, d. h. um 10 %.<br />
Infolge der noch leicht steigenden Zahl der Erwachsenen sowie einer zunehmenden<br />
Zweitwagen-Ausstattung wächst der Pkw-Bestand etwas stärker, von 45,4 Mio. auf 51,1<br />
Mio. Fahrzeuge (= 13 %).<br />
2.5.2.1 Gesamtergebnis nach Verkehrsarten<br />
Im motorisierten Personenverkehr wächst das Verkehrsaufkommen zwischen 2004 und<br />
2025 von 68,5 Mrd. auf 73,4 Mrd. Fahrten (= 7,1 %). Die Verkehrsleistung erhöht sich aufgrund<br />
des überproportional wachsenden Fernverkehrs und steigender Fahrtweiten deutlich<br />
stärker, nämlich von 1.161 Mrd. Personenkilometer (Pkm) in 2004 auf 1.368 Mrd. Pkm<br />
in 2025 (= 17,9 %).<br />
Die Hauptgründe für die Zunahme der Mobilität liegen auch künftig im Wirtschaftswachstum<br />
und in der Individualmotorisierung. Die Entwicklung der Altersstruktur wirkt zwar<br />
dämpfend auf das Verkehrswachstum, wird aber deutlich überkompensiert durch das<br />
Mobilitätswachstum innerhalb der Alters- bzw. Lebenszyklusgruppen.<br />
Im MIV wächst die Fahrtenzahl von 57,3 auf 62,4 Mrd., d. h. um 8,9 %. Dessen Dominanz<br />
wird sich nochmals etwas erhöhen, indem sein Anteil am motorisierten Verkehr von<br />
83,6 % auf 85,0 % wächst. Verantwortlich für die anhaltende Expansion sind – neben der<br />
Erweiterung des Pkw-Bestandes – auch die siedlungsstrukturelle Entwicklung und die zunehmende<br />
Freizeitmobilität. Die Verkehrsleistung steigt mit 16 % stärker als das Aufkommen.<br />
Im Eisenbahnverkehr ist für das Verkehrsaufkommen mit einer Steigerung von 6,2 % auf<br />
2,2 Mrd. Fahrten zu rechnen. Damit bleibt dessen Marktanteil am gesamten motorisierten<br />
Personenverkehr bei rund 3 %. Bezogen auf die Verkehrsleistung steigt der Bahnverkehr<br />
um 25,6 %. Dies ist vor allem auf die erheblichen Angebotsverbesserungen aufgrund des<br />
Ausbaus des Schienennetzes vor allem im Fernverkehr zurückzuführen. Die Bahn kann<br />
deshalb ihren Marktanteil an der motorisierten Verkehrsleistung von 6,7 auf 7 % ausweiten.
VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 31<br />
Bezieht man den Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr mit ein, bei dem die Fahrtenzahl<br />
um 5,5 % auf knapp 8,6 Mrd. Personenfahrten und die Verkehrsleistung von 82,7<br />
Mrd. Pkm um 4,8 % auf 78,7 Mrd. Pkm abnehmen, so sinkt der Anteil des landgebundenen<br />
Öffentlichen Personennahverkehrs weiter ab, von derzeit 18,2 % auf 14,7 % beim<br />
Verkehrsaufkommen und von 14,3 % auf 13,0 % bei der Verkehrsleistung.<br />
Verkehrsaufkommen (Mio. Fahrten) des motorisierten Verkehrs<br />
Absolute Werte Modal Split Veränderung 2004/2025<br />
2004 2025 2004 2025 insges. in % in % p.a.<br />
MIV 57.277 62,401 83,6 85,0 8,9 0,4<br />
Eisenbahn 2.071 2.199 3,0 3,0 6,2 0,3<br />
ÖSPV 9.055 8.557 13,2 11,7 -5,5 -0,3<br />
Luftverkehr 107 222 0,2 0,3 107,5 3,5<br />
Summe 68.510 73.379 100,0 100,0 7,1 0,3<br />
Tab. 5: Entwicklung des Verkehrsaufkommens im motorisierten Personenverkehr nach Verkehrszweigen<br />
2004 - 2025<br />
(Quelle: ITP / BVU: Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen)<br />
Verkehrsleistung (Mrd. Pkm) des motorisierten Verkehrs<br />
Absolute Werte Modal Split Veränderung 2004/2025<br />
2004 2025 2004 2025 insges. in % in % p.a.<br />
MIV 887,4 1.029,7 81,3 79,0 16,0 0,7<br />
Eisenbahn 72,6 91,2 6,7 7,0 25,6 1,1<br />
ÖSPV 82,7 78,7 7,6 6,0 -4,8 -0,2<br />
Luftverkehr 48,7 103,0 4,5 7,9 111,5 3,6<br />
Su. Mot.Verk. 1.091,4 1.302,6 100,0 100,0 19,4 0,8<br />
Tab. 6: Entwicklung der Verkehrsleistung im motorisierten Personenverkehr nach Verkehrszweigen<br />
2004 - 2025<br />
(Quelle: ITP / BVU: Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen)<br />
2.5.2.2 Entwicklung nach Fahrtzwecken<br />
Differenziert nach Fahrtzwecken weist der Privatverkehr mit 36 % am Aufkommen und<br />
38 % an der Leistung im Jahr 2004 den größten Anteil auf. Dieser Anteil wird sich bis zum<br />
Jahr 2025 auf 38 % des Aufkommens und auf 41 % der Verkehrsleistung erhöhen.<br />
Mit Ausnahme des Bereiches Geschäftsverkehr (deutliche Steigerung am Aufkommen und<br />
bei der Verkehrsleistung) wächst die Nachfrage bei allen anderen Fahrtzwecken (z. B.<br />
beim Berufsverkehr) nur geringfügig bzw. geht sogar zurück, nämlich im Ausbildungsverkehr<br />
und aufkommensbezogen auch im Einkaufsverkehr.<br />
Verkehrsaufkommen (Mio. Fahrten) des motorisierten Verkehrs<br />
Absolute Werte Anteile in % Veränderung<br />
2004/2025<br />
2004 2025 2004 2025 in %<br />
Beruf 14.923 15.135 14,9 14,7 1,4<br />
Ausbildung 8.477 7.748 8,4 7,5 -8,6<br />
Einkauf 34.306 34.162 34,2 33,1 -0,4<br />
Geschäft 5.847 6.495 5,8 6,3 11,1<br />
Urlaub 280 403 0,3 0,4 43,9<br />
Privat 36.489 39.119 36,4 38,0 7,2<br />
Insgesamt 100.322 103.062 100,0 100,0 2,7<br />
Tab. 7: Entwicklung des Verkehrsaufkommens im motorisierten Personenverkehr<br />
nach Fahrtzwecken 2004 - 2025<br />
(Quelle: ITP / BVU: Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen)
32 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Verkehrsleistung (Mrd. Pkm) des motorisierten Verkehrs<br />
Absolute Werte Modal Split Veränderung<br />
2004/2025<br />
2004 2025 2004 2025 insges. in %<br />
Beruf 207,6 218,6 17,9 16,0 5,3<br />
Ausbildung 55,2 53,7 4,8 3,9 -2,7<br />
Einkauf 212,0 220,6 18,3 16,1 4,1<br />
Geschäft 149,0 187,0 12,8 13,6 25,3<br />
Urlaub 93,9 132,4 8,1 9,7 41,0<br />
Privat 442,9 555,8 38,2 40,6 25,5<br />
Insgesamt 1.160,6 1.367,8 100,0 100,0 17,9<br />
Tab. 8: Entwicklung der Verkehrsleistung im motorisierten Personenverkehr<br />
nach Fahrtzwecken 2004 - 2025<br />
(Quelle: ITP / BVU: Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen)
VNO Bestandsdarstellung 33<br />
3 Bestandsdarstellung<br />
3.1 Raumstruktur<br />
In Niedersachsen ist das zentralörtliche Gliederungsprinzip, das seit 1968 in der Raumordnung<br />
von Bund und Ländern verankert ist, mit der Gliederung in Ober-, Mittel- und<br />
Grundzentren als Zentrale Orte ein grundlegendes raumordnerisches Instrument zur<br />
Sicherung und Entwicklung der Siedlungsstruktur.<br />
Im neuen Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP), welches eine Fortschreibung<br />
des RROP aus dem Jahr 2003 darstellt, ist im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> folgende siedlungsstrukturelle<br />
Gliederung definiert:<br />
� Die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> bildet das Oberzentrum für einen über den <strong>Landkreis</strong><br />
hinausgehenden Versorgungsraum und erfüllt zugleich mittelzentrale Funktionen für<br />
das Gebiet des <strong>Landkreis</strong>es.<br />
� Bleckede ist ein Grundzentrum mit mittelzentralen Teilfunktionen.<br />
� Adendorf und Bardowick übernehmen einzelne, im RROP näher bestimmte und über<br />
ein Grundzentrum hinausgehende Funktionen ergänzend zu <strong>Lüneburg</strong>:<br />
� Für Adendorf sind dies Funktionen im Bereich Sport und Freizeit, der ambulanten,<br />
spezialisierten ärztlichen Versorgung sowie der überörtlichen Pflegeeinrichtungen.<br />
� Für Bardowick sind dies Funktionen im Bereich der ambulanten, spezialisierten ärztlichen<br />
Versorgung und der überörtlichen Pflegeeinrichtungen.<br />
� Als reine Grundzentren werden im RROP folgende Orte aufgeführt: Amelinghausen,<br />
Barendorf, Dahlenburg, Embsen / Melbeck, Neetze, Neuhaus, Reppenstedt und<br />
Scharnebeck.<br />
� Auf der untersten Ebene wurden Brietlingen, Hohnstorf, Kaarßen, Kirchgellersen,<br />
Radbruch und Tripkau als Standorte mit der Schwerpunktaufgabe „Sicherung vorhandener<br />
Infrastruktur“ definiert. An diesen Standorten ist eine Wohnsiedlungsentwicklung<br />
über den sich aus der Eigenentwicklung ergebenden Bedarf möglich, sofern<br />
die Tragfähigkeit von entsprechenden Einrichtungen im zugeordneten und benachbarten<br />
Zentralen Ort nicht beeinträchtigt wird.
34<br />
<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Abb. 2: Zentralörtliche Gliederung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> (Quelle: VNO)
VNO Bestandsdarstellung 35<br />
3.2 Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur<br />
3.2.1 Einwohner<br />
In der folgenden Tabelle sind für die einzelnen Städte und (Samt-)Gemeinden im <strong>Landkreis</strong><br />
die Einwohnerzahlen und deren Entwicklung in den letzten fünf Jahren sowie die<br />
jeweilige Bevölkerungsdichte zusammengestellt.<br />
Einwohnerzahlen<br />
Entwicklung<br />
2002 - 2007<br />
Einw. / km²<br />
2002 2007 absolut prozentual 2007<br />
Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> 68.234 71.995 3.761 5,5 1023<br />
Gem. Adendorf 9.714 10.062 348 3,6 625<br />
SG Amelinghausen 8.019 8.155 136 1,7 42<br />
SG Bardowick 15.013 16.291 1.278 8,5 163<br />
Stadt Bleckede 9.657 9.785 128 1,3 70<br />
SG Dahlenburg 6.469 6.422 – 47 – 0,7 41<br />
SG Gellersen 11.920 12.358 438 3,6 168<br />
SG Ilmenau 9.966 10.447 481 4,8 150<br />
Gem. Amt Neuhaus 5.627 6.329 – 298 – 5,2 22<br />
SG Ostheide 9.628 10.254 626 6,5 79<br />
SG Scharnebeck 14.487 14.872 385 2,7 110<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> 168.734 176.445 7.711 4,6 133<br />
Tab. 9: Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong><br />
(Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik, 2008 und eigene Berechnungen)<br />
Auffällig ist, dass die Gemeinden mit relativ hohen Zuwachsraten und hoher Einwohnerdichte<br />
unmittelbar an die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> angrenzen. Periphere Bereiche des<br />
<strong>Landkreis</strong>es mit relativ niedrigen Einwohnerdichten verzeichnen dagegen geringe Zuwächse.<br />
In der Samtgemeinde Dahlenburg und in der Gemeinde Amt Neuhaus treten<br />
sogar Einwohnerrückgange auf.
36<br />
<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
3.2.2 Demografische Entwicklung<br />
Zum 30.06.2007 verzeichnete der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> eine Einwohnerzahl von 175.970. Gegenüber<br />
2002 entspricht dies einem Zuwachs um 4,3 %, der vorwiegend auf Wanderungsgewinne<br />
zurückzuführen ist. Die durchschnittliche Bevölkerungsdichte lag bei 133 Einw. / km². Die Vergleichswerte<br />
für das Land Niedersachsen liegen bei 167 Einw. / km².<br />
177.000<br />
175.000<br />
173.000<br />
171.000<br />
169.000<br />
167.000<br />
2001<br />
Abb. 3: Einwohnerentwicklung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
(Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik, 2008)<br />
Aus obiger Grafik lässt sich ablesen, dass sich in den vergangenen Jahren das Bevölkerungswachstum<br />
kontinuierlich abgeschwächt hat. Das NLS geht davon aus, dass sich<br />
dieser Trend auch in den kommenden Jahren fortsetzen wird und ab 2007 nur noch mit<br />
einer jährlichen Steigerung von ca. 1 % gerechnet werden kann (s. Kap. 2.5.1.3).<br />
3.2.3 Motorisierung<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
Eine wichtige Einflussgröße für die potenzielle Nutzung des ÖPNV-Angebotes ist der<br />
Motorisierungsgrad, der sich aus dem Verhältnis des Kraftfahrzeugbestandes (Pkw und<br />
Krafträder) zur Gesamteinwohnerzahl einer Gebietskörperschaft ergibt.<br />
Je höher der Motorisierungsgrad ist, desto mehr Menschen haben einen eigenen Pkw zur<br />
freien Verfügung. Damit sinkt jedoch in aller Regel die Bereitschaft, ein ÖPNV-Angebot zu<br />
nutzen, welches den persönlichen Ansprüchen nicht voll gerecht wird.<br />
2007 betrug die Motorisierungsdichte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> 549 Pkw / 1.000 Einwohner.<br />
Als Vergleichswerte seien angeführt: Für das Land Niedersachsen sind es 573, für den<br />
Bezirk <strong>Lüneburg</strong> 600 Pkw / 1.000 Einwohner. Von allen <strong>Landkreis</strong>en des Bezirks <strong>Lüneburg</strong><br />
hat der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> mit deutlichem Abstand die geringste Motorisierungsdichte (s.<br />
dazu Nds. Landesamtes für Statistik, 2008).<br />
2005<br />
Einwohnerentwicklung<br />
2006<br />
2007
VNO Bestandsdarstellung 37<br />
3.2.4 Berufspendler<br />
Für die Betrachtung der Pendlerbeziehungen wird auf Daten des Niedersächsischen Landesamtes<br />
für Statistik zurückgegriffen. Zu beachten ist, dass sich die Angaben auf die sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigten beziehen. Es wird nicht zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten<br />
unterschieden. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten kommt eine unbekannte<br />
Anzahl von weiteren Berufstätigen (z. B. Beamte, Selbstständige) hinzu.<br />
Hauptziel der Pendler innerhalb des <strong>Landkreis</strong>es ist die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong>. Sonstige<br />
Pendlerbeziehungen zwischen den einzelnen Gemeinden sind kaum zu verzeichnen. Die<br />
einzige Ausnahme bildet die Relation Bleckede – Dahlenburg, auf der über 160 sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigte täglich zur Arbeit pendeln.<br />
Einen Überblick zu den Hauptzielregionen außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es gibt die folgende<br />
Tabelle:<br />
Zielregionen <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Lüneburg</strong><br />
Stadt<br />
<strong>Lüneburg</strong><br />
Hamburg 34 % 32 %<br />
<strong>Landkreis</strong> Winsen (Luhe) 18 % 17 %<br />
<strong>Landkreis</strong> Uelzen 13 % 18 %<br />
Schleswig-Holstein 12 % 6 %<br />
Mecklenburg-Vorpommern 8 % 6 %<br />
Tab. 10: Hauptzielregionen der Pendler außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es<br />
(Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik, 2008 und eigene Berechnungen)
38<br />
<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Abb. 4: Pendlerbeziehungen innerhalb des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> (Quelle: VNO)
VNO Bestandsdarstellung 39<br />
Abb. 5: Pendlerbeziehungen zwischen den Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> und den Regionen<br />
außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es (Quelle: VNO)
40<br />
<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Abb. 6: Pendlerbeziehungen zwischen dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> und den Regionen außerhalb des<br />
<strong>Landkreis</strong>es<br />
(Quelle: VNO)
VNO Bestandsdarstellung 41<br />
Abb. 7: Pendlerbeziehungen zw. der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> und den Regionen außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es<br />
(Quelle: VNO)
42<br />
3.2.5 Schüler, Schülerbeförderung und Schulstruktur<br />
3.2.5.1 Entwicklung Schülerzahlen<br />
<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Für den ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> haben die Schulstandorte, die Schülerzahlen und<br />
deren weitere Entwicklung eine besondere Bedeutung, da ein wesentlicher Teil des<br />
straßengebundenen ÖPNV durch eine Integration der schulbezogenen Verkehre in den<br />
Linienverkehr ermöglicht und finanziert wird.<br />
Im Schuljahr 2007/2008 besuchten 28.450 Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden<br />
Schulen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>. Auch wenn damit die bislang höchsten Schülerzahlen<br />
aus dem Vorjahr nochmals leicht übertroffen worden sind, so zeichnet sich mit dem<br />
Schuljahr 2007/2008 dennoch eine Trendwende ab: Die erstmals leicht rückläufigen<br />
Schülerzahlen an den Grundschulen zeigen, dass in den kommenden Jahren mit insgesamt<br />
stagnierenden bzw. leicht sinkenden Zahlen gerechnet werden kann. Einen Überblick<br />
zur Entwicklung der Schülerzahlen gibt die folgende Tabelle:<br />
Schulart SJ 2004/05 SJ 2005/06 SJ 2006/07 SJ 2007/08<br />
Grundschulen 7.664 7.741 7.790 7.639<br />
Hauptschulen 2.398 2.274 2.167 2.053<br />
Realschulen 4.219 4.257 4.344 4.300<br />
Gymnasien 5.453 5.690 6.044 6.346<br />
Förderschulen 658 659 572 513<br />
Privatschulen 920 926 992 1.113<br />
BBS, Teilzeitschüler 4.176 4.110 4.084 4.172<br />
BBS, Vollzeitschüler 2.303 2.344 2.329 2.314<br />
Gesamt 27.790 28.001 28.322 28.450<br />
Tab. 11: Entwicklung der Schülerzahlen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
(Quelle: <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>)<br />
3.2.5.2 Schulstruktur und Schulentwicklung<br />
Der <strong>Landkreis</strong> weist ein flächendeckendes Angebot von Schulen auf:<br />
� Grundschulen finden sich in allen (Samt-)Gemeinden und Städten.<br />
� Gleiches gilt – mit Ausnahme der Samtgemeinden Gellersen und Ostheide – auch für<br />
Haupt- und Realschulen, die teilweise organisatorisch zusammengefasst sind und für<br />
die neuen Oberschulen (ab 01.08.2011).<br />
� Vier der staatlichen Gymnasien im <strong>Landkreis</strong> sind im Stadtgebiet von <strong>Lüneburg</strong><br />
gelegen, zwei weitere befinden sich in Scharnebeck und in Bleckede. Darüber hinaus<br />
gibt es drei Privatschulen mit gymnasialer Oberstufe in <strong>Lüneburg</strong>, Dahlenburg und<br />
Melbeck.<br />
� Förderschulen befinden sich in den Städten <strong>Lüneburg</strong> und Bleckede sowie in der<br />
Gemeinde Wendisch Evern (Förderschulzweig der Rudolf-Steiner-Schule).<br />
� Auch die Berufsbildende Schule ist in <strong>Lüneburg</strong> ansässig.<br />
Genauere Angaben zu den Schulstandorten finden sich in der Tabelle auf der folgenden<br />
Seite.
VNO Bestandsdarstellung 43<br />
Ergänzend sei angeführt, dass die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> Standort der Leuphana-<br />
Universität <strong>Lüneburg</strong> ist. Im Sommersemester 2008 waren dort rund 8.500 Studierende<br />
eingeschrieben.<br />
Die Universität verfügt über drei Standorte: den Campus an der Scharnhorststraße, den<br />
Campus Rotes Feld und den Campus Volgershall.<br />
Schulstandorte Schultypen<br />
Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> GS, HS, RS, HRS, GY, PS, FÖS, BBS<br />
Stadt Bleckede GS, HS, RS, GY, FÖS<br />
Gemeinde Adendorf GS, ObS<br />
Gemeinde Amt Neuhaus GS, ObS<br />
SG Amelinghausen GS, Außenstellen der HS und RS Embsen<br />
SG Bardowick GS, HRS<br />
SG Dahlenburg GS, ObS<br />
SG Gellersen GS<br />
SG Ilmenau GS, HS, RS, Außenstelle des GY Oedeme, PS<br />
SG Ostheide GS<br />
SG Scharnebeck GS, HRS, GY<br />
GS = Grundschule HS = Hauptschule RS = Realschule HRS = Haupt- und Realschule<br />
PS = Privatschule<br />
ObS = Oberschule<br />
FÖS = Förderschule GY = Gymnasium BBS = Berufsbildende Schule<br />
Tab. 12: Schulstandorte und Schultypen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
(Quelle: <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>)<br />
Im <strong>Landkreis</strong> und in der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> wurden folgende Schulen als Ganztagsschulen<br />
genehmigt:<br />
� Grundschulen Adendorf, Dahlenburg, Anne-Frank und im Roten Felde<br />
� Oberschulen Adendorf, Dahlenburg und Haupt- und Realschule Kreideberg<br />
� Hauptschulen Bleckede und Stadtmitte<br />
� Realschule Bleckede<br />
� Gymnasien Johanneum, Bleckede i. E. und Oedeme<br />
Andere Standorte werden voraussichtlich nachziehen.<br />
Der Schulentwicklungsplan des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> wurde letztmalig im Jahr 1996<br />
formell fortgeschrieben. Mittelfristig ist keine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes<br />
vorgesehen, da nach der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung eine regelmäßige<br />
Pflichtfortschreibung des Planes nicht mehr erforderlich ist. Da der Schulentwicklungsplan<br />
aus dem Jahr 1996 jedoch nicht mehr aktuell ist, führen die Hansestadt und der <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Lüneburg</strong> eine ständige Schulentwicklungsplanung durch. Außerdem hat der <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Lüneburg</strong> - gemeinsam mit der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> – ein externes Gutachten zur<br />
Schulentwicklungsplanung in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten enthält sowohl Angaben<br />
zur mittelfristigen als auch zur langfristigen Schülerzahlenentwicklung im allgemeinbildenden<br />
und berufsbildenden Bereich.
44<br />
<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Auf der Grundlage der noch nicht eingeschulten Altersjahrgänge nach der aktuellen<br />
Einwohnerstatistik und der demografischen Prognosen der folgenden Einschulungsjahrgänge<br />
lassen sich die zukünftigen Schülerzahlen für die Primarstufe und Sekundarstufe im<br />
mittel- bis längerfristigen Planungszeitraum bis zum Schuljahr 2021/2022 ermitteln. Die<br />
mittlere Jahrgangsbreite in der Primarstufe wird bis zum Schuljahr 2010/2011 um 12 %<br />
sinken. Im längerfristigen Verlauf sind dann weiterhin rückläufige Einschulungszahlen zu<br />
erwarten, so dass im Schuljahr 2021/2022 die mittlere Jahrgangsbreite der Primarstufe<br />
22 % unter dem Stand des Schuljahres 2006/2007 liegen wird. Die Schülerzahlen der im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> angebotenen Sekundarschularten Hauptschule, Realschule und<br />
Gymnasium werden im Sekundarbereich I mittelfristig (bis zum Schuljahr 2015/2016) um<br />
ca. 15 % – längerfristig (bis zum Schuljahr 2021/22) um ca. 22 % sinken. In der Sekundarstufe<br />
II hingegen wird die mittlere Jahrgangsbreite der Gymnasien im Schuljahr 2015/2016<br />
um 40 % und im Schuljahr 2021/2022 um ca. 20 % über der mittleren Jahrgangsbreite im<br />
Schuljahr 2007/2008 liegen.<br />
Am Schulstandort Bleckede wurde zum 01.08.2006 durch die Landesschulbehörde die<br />
Einrichtung eines Gymnasiums für die Schuljahrgänge 5 bis 10 genehmigt. Der Neubau<br />
des Gymnasiums Bleckede für den Sekundarbereich I wurde inzwischen fertiggestellt,<br />
zudem liegt auch die Genehmigung für die Oberstufe nun vor. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
führt außerdem eine umfangreiche Sanierung und Moderniesierung der Schulzentren<br />
Scharnebeck und Oedeme durch. Weitere größere Erweiterungsbauten sind zunächst<br />
nicht geplant.<br />
Es wird angestrebt, die bestehenden Schulstrukturen zu erhalten.<br />
3.2.5.3 Schülerbeförderung<br />
Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) bestimmt in § 114 Abs. 1, dass die <strong>Landkreis</strong>e<br />
und kreisfreien Städte Träger der Schülerbeförderung sind. Sie haben die in ihrem<br />
Gebiet wohnenden Kinder der Schulkindergärten sowie die in ihrem Gebiet wohnenden<br />
Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder<br />
ihnen bzw. ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg<br />
zu erstatten. Dies gilt für<br />
� die 1. bis 10. Schuljahrgänge der allgemein bildenden Schulen,<br />
� die 11. und 12. Schuljahrgänge der Förderschulen G (geistige Behinderungen),<br />
� die Berufseinstiegsschule,<br />
� die erste Klasse von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese<br />
ohne Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – besuchen.<br />
Die Schülerbeförderung gehört zum eigenen Wirkungskreis der <strong>Landkreis</strong>e. Die finanzielle<br />
Verantwortung und Ausgestaltung liegt somit beim <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>. Die Mindestentfernung<br />
hinsichtlich des Anspruchs auf Beförderung zur Schule bzw. auf Erstattung der<br />
notwendigen Aufwendungen für den Schulweg, die zu benutzenden Verkehrsmittel und<br />
das Verfahren zur Fahrtkostenerstattung sind in der Schülerbeförderungssatzung des<br />
<strong>Landkreis</strong>es aus dem Jahr 1997 geregelt (s. Anlage).<br />
Für das Schuljahr 2008/09 wurden rd. 9.000 Schülerzeitkarten ausgegeben. Die tatsächliche<br />
Zahl der beförderten Schüler wird jedoch deutlich höher sein, da eine nicht bekannte<br />
Zahl von Schülerinnen und Schülern, für die keine Beförderungspflicht besteht, den ÖPNV<br />
auf eigene Kosten nutzt.
VNO Bestandsdarstellung 45<br />
3.3 Verkehrsstruktur<br />
3.3.1 Verkehrsinfrastruktur<br />
3.3.1.1 Schienennetz<br />
Durch den <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> verlaufen mehrere Schienenstrecken, die sowohl für den<br />
Schienenpersonennah- und Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) wie auch für den<br />
(über-)regionalen Güterverkehr genutzt werden:<br />
Strecke Verkehrsart Ausbau-<br />
KBS 110<br />
Hamburg – Winsen (L.) – <strong>Lüneburg</strong> –<br />
Uelzen – Hannover<br />
KBS 112<br />
<strong>Lüneburg</strong> – Dannenberg<br />
KBS 145<br />
<strong>Lüneburg</strong> – Lübeck – Kiel<br />
12110 (OHE-Strecke)<br />
<strong>Lüneburg</strong> – Bleckede - Waldfrieden<br />
12111 (OHE-Strecke)<br />
<strong>Lüneburg</strong> – Hützel – Soltau<br />
Fernverkehr, SPNV und<br />
Güterverkehr<br />
standard<br />
elektrifiziert<br />
Zweigleisig ja<br />
SPNV und Güterverkehr Eingleisig nein<br />
SPNV und Güterverkehr Eingleisig nein<br />
Güter- und Personengelegenheitsverkehr<br />
Güter- und Personengelegenheitsverkehr<br />
Eingleisig nein<br />
Eingleisig nein<br />
Tab. 13: Betriebs- und Streckencharakteristika der Schienenwege im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
(Quelle: Auskünfte von DB AG, OHE und LNVG)<br />
Die einzelnen Streckenführungen und die Lage der Bahnhöfe bzw. Haltepunkte können<br />
der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.
46<br />
Abb. 8: Schienennetz und Bahnhöfe im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
(Quelle: VNO)<br />
<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO
VNO Bestandsdarstellung 47<br />
3.3.1.2 Straßennetz<br />
Das Straßennetz gewährleistet leistungsfähige Verbindungen zwischen dem Oberzentrum<br />
<strong>Lüneburg</strong> und den Grundzentren des <strong>Landkreis</strong>es sowie gute Anbindungen zu den<br />
benachbarten <strong>Landkreis</strong>en. Über die Bundesautobahn A 250 besteht zudem eine schnelle<br />
Verbindung nach Hamburg.<br />
Einen Überblick über das Straßennetz gibt Abbildung 2.<br />
3.3.1.3 Wasserwege<br />
Die beiden Elbfähren Bleckede – Neu Bleckede (Fähre „Tanja“) und Darchau – Neu<br />
Darchau (Fähre „Amt Neuhaus“) verbinden die durch die Elbe vom Kreisgebiet abgetrennte<br />
Gemeinde Amt Neuhaus direkt mit dem übrigen <strong>Landkreis</strong>. Auf den Pendelfähren erfolgt<br />
ganzjährig eine regelmäßige Beförderung von Personen und Fahrzeugen. Die Überfahrt<br />
dauert ca. 5 Min.<br />
Neben dem Fährverkehr wird, ausgehend vom Standort Bleckede, touristischer Schiffsverkehr<br />
zwischen den Elbgemeinden betrieben.
48<br />
3.3.2 Öffentlicher Personennahverkehr<br />
3.3.2.1 ÖPNV-Angebot nach rechtlicher Differenzierung<br />
<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Der straßengebundene ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> wird nach den Vorschriften des<br />
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) betrieben:<br />
Allgemeiner Linienverkehr nach § 42 PBefG<br />
Nach § 42 PBefG ist unter dem Begriff „Linienverkehr“ eine zwischen bestimmten Ausgangs-<br />
und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung zu verstehen, auf<br />
der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.<br />
Im <strong>Landkreis</strong> erfüllt der allgemeine Linienverkehr nach § 42 PBefG Aufgaben bei der<br />
lokalen, regionalen und auch überregionalen Erschließung des <strong>Landkreis</strong>es. Es werden<br />
Fahrten für den Berufs-, Einkaufs-, Versorgungs- und Freizeitverkehr durchgeführt.<br />
Geprägt wird das Angebot in den meisten Fällen allerdings von der Schülerbeförderung.<br />
Sonderlinienverkehr nach § 43 PBefG<br />
Nach § 43 PBefG gilt auch der Verkehr als Linienverkehr, der unter Ausschluss anderer<br />
Fahrgäste der regelmäßigen Beförderung von<br />
� Berufstätigen zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Berufsverkehr),<br />
� Schülern zwischen Wohnung und Lehranstalt (Schülerfahrten),<br />
� Personen zum Besuch von Märkten (Marktfahrten) und<br />
� Theaterbesuchern<br />
dient. Auch Diskolinien können nach § 43 PBefG genehmigt werden. Die Regelmäßigkeit<br />
wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Ablauf der Fahrten wechselnden Bedürfnissen<br />
der Beteiligten angepasst wird.<br />
Sonderlinienverkehre können für die Allgemeinheit geöffnet werden.<br />
Verkehr nach Freistellungsverordnung (FVO)<br />
§ 57 Abs. 1 Nr. 8 PBefG ermöglicht es, bestimmte, im Rahmen des Gesamtverkehrs nicht<br />
besonders ins Gewicht fallende Beförderungsfälle eine Befreiung von den Vorschriften des<br />
PBefG zu erteilen. Die Einzelheiten werden in der so genannten Freistellungsverordnung<br />
geregelt. So kann u. a. in bestimmten Fällen die Beförderung von Schülerinnen und<br />
Schülern mit Kraftfahrzeugen durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht von den<br />
Vorgaben des PBefG freigestellt werden (FVO § 1, Nr. 4d).<br />
Verkehr mit Taxi- bzw. Mietwagen nach § 49 PBefG i. Verb. mit § 2 Abs. 6 PBefG<br />
Nach § 49 PBefG in Verbindung mit § 2 Abs. 6 PBefG werden häufig so genannte „Bedarfsorientierte<br />
Bedienungsformen“ im ÖPNV genehmigt. Dazu zählen u. a. Anruf-<br />
Sammel-Mobile (ASM) oder Rufbusse. Sie stellen eine Ergänzung zum allgemeinen<br />
Linienverkehr dar und nutzen die taxieigenen Vorteile der flächenhaften Bedienung auf<br />
Relationen mit sehr niedrigem Fahrgastaufkommen. ASM und Rufbusse verkehren nur<br />
dann, wenn tatsächlich eine Nachfrage besteht.
VNO Bestandsdarstellung 49<br />
3.3.2.2 ÖPNV-Angebot nach struktureller Differenzierung<br />
Der für die Allgemeinheit zugängliche straßengebundene ÖPNV besteht im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Lüneburg</strong> aus einer Vielzahl von Buslinien und sonstigen Verkehrsangeboten, die unterschiedliche<br />
Funktionen erfüllen. Die einzelnen Linien und Verkehrsangebote können wie<br />
folgt differenziert werden:<br />
Regionalbusverkehr<br />
Der Regionalbusverkehr lässt sich in folgende Kategorien unterteilen:<br />
� Regionale Hauptlinien verbinden auf möglichst direktem Weg die Grundzentren im<br />
<strong>Landkreis</strong> mit der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong>. Die Busse fahren dort sowohl die zentrale<br />
Haltestelle „Am Sande“ an wie auch den Bahnhof / ZOB. Das Fahrplanangebot erfüllt<br />
die Bedürfnisse des Berufs-, Schüler-, Einkaufs- und Versorgungsverkehrs. In der Regel<br />
wird mindestens alle zwei Stunden eine Fahrt angeboten, morgens und abends wird<br />
das Angebot verdichtet. Um weiterführende Verbindungen, insbesondere nach Hamburg,<br />
zu ermöglichen, sind die Fahrpläne der Busse vor allem zu den Hauptverkehrszeiten<br />
auf die Fahrpläne des SPNV am Bahnhof <strong>Lüneburg</strong> abgestimmt. Wichtige regionale<br />
Hauptlinien sind z. B. die Linien 5100 und 5600.<br />
� Regionallinien haben sowohl eine verbindende wie auch erschließende Funktion. Ihr<br />
Angebot orientiert sich überwiegend an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler,<br />
bietet aber auch im Berufs- und Einkaufsverkehr ein Grundangebot. Sie weisen drei<br />
bis sieben ganzjährig verfügbare Fahrtenpaare auf.<br />
� Regionale Nebenlinien sind überwiegend auf die Belange der Schüler ausgerichtet,<br />
d. h. sie haben einen hohen räumlichen Erschließungsgrad und bedienen neben den<br />
lokalen Zentren vorrangig die Schulstandorte im <strong>Landkreis</strong>. Je nach Linie werden zusätzlich<br />
bis zu zwei ganzjährig verfügbare Fahrtenpaare angeboten, die für Berufspendler<br />
oder für den Einkaufs- und Versorgungsverkehr gedacht sind. Aufgrund der zumeist<br />
umweghaften Linienführung sowie der auf die Schulzeiten abgestimmten Fahrplangestaltung<br />
sind die Nebenlinien für andere Nutzergruppen jedoch nur begrenzt attraktiv.<br />
Zu den regionalen Nebenlinien zählt auch die Airbus-Linie 4714, die speziell auf die<br />
Arbeitszeiten der Airbus-Mitarbeiter abgestimmt ist.<br />
Stadtbusverkehr Stadt <strong>Lüneburg</strong><br />
Die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> wird durch einen Stadtbusverkehr bedient. Er besteht aus zwölf<br />
Linien, die das gesamte Stadtgebiet erschließen und teilweise auch in die Umlandgemeinden<br />
hineinfahren, z. B. nach Adendorf, Bardowick und Reppenstedt. Alle Linien bedienen<br />
den Bahnhof / ZOB. Auch die zentrale Innenstadthaltestelle „Am Sande“ wird mit Ausnahme<br />
der Linie 5010 von allen Stadtbussen bedient, um Umstiegszwänge am ZOB weitgehend<br />
zu vermeiden. Nur an Samstagen fahren einige Linien den Sande nicht an, sondern<br />
werden um den Innenstadtkern herum geführt.<br />
Laut dem PGN-Gutachten aus dem Jahr <strong>2009</strong> zur Optimierung des Stadtbusverkehrs in<br />
<strong>Lüneburg</strong> ist die Innenstadthaltestelle „Am Sande“ mit fast 10.000 Fahrgästen pro Tag die<br />
am stärksten frequentierte Haltestelle im gesamten Stadtbusverkehr. An zweiter Stelle<br />
liegt die Haltestelle „Bahnhof / ZOB“ mit ca. 6.000 Fahrgästen pro Tag. Insgesamt steigen<br />
fast 60 % aller Fahrgäste im Bereich der Innenstadt ein oder aus.<br />
Am Bahnhof / ZOB bestehen Umstiegsmöglichkeiten zwischen den Stadtbussen, zu den<br />
Regionalbussen sowie zu den Zügen des Nahverkehrs. Die Fahrpläne der Stadtbuslinien<br />
sind so gestaltet, dass insbesondere zu den Zügen in bzw. aus Richtung Hamburg gute<br />
Anschlüsse hergestellt werden.
50<br />
<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Sechs Linien verkehren als Radiallinien von dem jeweiligen Ortsteil zum Bahnhof und<br />
enden dort. Die übrigen sechs Linien sind als sogenannte Durchmesserlinien konzipiert,<br />
d. h., sie fahren von einem Ortsteil über die Innenstadt und den Bahnhof zu einem anderen<br />
Ortsteil.<br />
Die Busse verkehren auf allen Linien montags bis freitags überwiegend im 20- oder<br />
30min-Takt.<br />
An Samstagen wird auf den meisten Linien bis ca. 16.30 Uhr ein 30min-Takt angeboten,<br />
an den sich danach bis zum Betriebsschluss ein 60min-Takt anschließt. Drei Linien<br />
verkehren samstags durchgängig im 60min-Takt, die aufkommensstärkste Linie dagegen<br />
alle 30 Minuten.<br />
Sonntags verkehren die Busse ab mittags im Stundentakt.<br />
Insgesamt weist der Stadtbusverkehr in der Hansestadt eine hohe und vergleichsweise<br />
überdurchschnittliche Erschließungswirkung auf.<br />
In der folgenden Tabelle ist das Fahrplanangebot aller Linien im Einzelnen dargestellt:<br />
Linie Linienweg Bedienungszeitraum Bedienungsangebot (Takt)<br />
Mo - Fr Sa So Mo - Fr Sa So<br />
5001 ZOB - Universität 07:36 – 20:00 - - 60 - -<br />
5002 Bardowick - ZOB 04:56 – 20:45 06:44 – 19:40 13:18 – 19:40 30 vorm.: 30<br />
nachm.*: 60<br />
60<br />
5003 Mittelfeld - ZOB 05:21 – 20:40 06:56 – 19:40 12:56 – 19:40 20 vorm.: 30<br />
nachm.*: 60<br />
60<br />
5005 Ochtmissen - ZOB 05:29 – 20:39 06:54 – 19:40 13:13 – 19:40 30 60 60<br />
5005 Goseburg - ZOB 05:42 – 20:38 07:00 – 19:40 13:23 – 19:40 30 60 60<br />
5007 Oedeme - ZOB 04:56 – 20:38 06:38 – 19:38 13:02 – 19:43 30 vorm.: 30<br />
nachm.*: 60<br />
60<br />
5007 Ebensberg - ZOB 05:06 – 19:43 06:50 – 18:43 12:53 – 19:38 30 vorm.: 30<br />
nachm.*: 60<br />
60<br />
5009 Mechtersen/Vögelsen - ZOB 06:16 – 20:37 07:58 – 19:37 12:56 – 19:37 HVZ: 30<br />
NVZ: 60<br />
60 60<br />
5010 Hafen - ZOB 05:58 – 18:37 - - HVZ: 30<br />
NVZ: -<br />
60 -<br />
5010 Stadtkoppel - ZOB 05:41 – 20:37 07:06 – 19:40 13:06 – 19:40 30 60 60<br />
5011 Kaltenmoor - ZOB 04:57 – 20:57 06:10 – 19:27 13:39 – 19:06 20 vorm.: 30<br />
nachm.*: 60<br />
60<br />
5011 Häcklingen - ZOB 05:13 – 20:37 06:16 – 19:37 12:54 – 19:37 20 vorm.: 30<br />
nachm.*: 60<br />
60<br />
5012 Bockelsberg - ZOB 05:19 – 20:44 06:30 – 19:39 13:00 – 19:39 20 vorm.: 30<br />
nachm.*: 60<br />
60<br />
5012 Hagen - ZOB 04:53 – 20:31 06:23 – 19:26 13:23 – 19:26 20 vorm.: 30<br />
nachm.*: 60<br />
60<br />
5013 Reppenstedt - ZOB 05:23 – 20:40 06:17 – 18:36 12:54 – 18:36 30 vorm.: 30<br />
nachm.*: 60<br />
60
VNO Bestandsdarstellung 51<br />
Linie Linienweg Bedienungszeitraum Bedienungsangebot (Takt)<br />
Mo - Fr Sa So Mo - Fr Sa So<br />
5014 Bülows Kamp - ZOB 04:54 – 20:40 06:28 – 19:37 13:07 – 19:37 20 30 60<br />
5014 Kreideberg - ZOB 05:33 – 20:31 06:23 – 19:38 12:59 – 19:38 20 30 60<br />
5015 Adendorf - ZOB 04:45 – 20:40 06:26 – 19:41 13:45 – 19:35 30 vorm.: 30<br />
nachm.*: 60<br />
5015 Jüttkenmoor - ZOB 05:13 – 20:31 06:30 – 19:40 13:05 – 19:36 30 vorm.: 30<br />
nachm.*: 60<br />
Tab. 14: Fahrplanangebot im Stadtbusverkehr der Stadt <strong>Lüneburg</strong><br />
(Quelle: PGN-Gutachten „Konzept zur Optimierung des Stadtbusverkehrs in <strong>Lüneburg</strong>“, aktualisierte<br />
Fassung, Fpl.-Stand August 2010)<br />
* ab ca. 16.30 Uhr<br />
Bedarfsorientierte Bedienungsformen<br />
Das Anruf-Sammel-Mobil (ASM) als bedarfsorientierte Bedienungsform im ÖPNV ergänzt den<br />
klassischen Linienverkehr zu Zeiten, in denen es kein Busangebot gibt. So bietet das ASM<br />
täglich zwischen 20.15 und 00.15 Uhr stündliche Fahrtmöglichkeiten zu allen Zielen im<br />
Stadtgebiet und im übrigen <strong>Landkreis</strong>, am Wochenende ergänzt um weitere Nachtfahrten.<br />
Innerhalb <strong>Lüneburg</strong>s kann das ASM auch Sonntagvormittag genutzt werden.<br />
Die ASM-Fahrten werden nur bei tatsächlicher Nachfrage durchgeführt, um die Kosten gering<br />
zu halten. Der Fahrgast muss daher seinen Fahrtwunsch vorab telefonisch anmelden. Er wird<br />
dann von der gewünschten Haltestelle abgeholt und direkt bis zu seinem Ziel befördert.<br />
Das ASM besitzt einen eigenständigen, entfernungsabhängigen Tarif, der zwischen dem<br />
normalen Taxen-Tarif und dem HVV-Tarif liegt.<br />
60<br />
60
52<br />
<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO
VNO Bestandsdarstellung 53<br />
3.3.2.3 ÖPNV-Teilnetze im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
Sämtliche Buslinien im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> sind jeweils einem der insgesamt sieben<br />
ÖPNV-Teilnetze zugeordnet. In den Teilnetzen sind die Genehmigungslaufzeiten für die<br />
einzelnen Linien inzwischen harmonisiert worden.<br />
Teilnetz<br />
(TN)<br />
Verkehrsraum Regionale Hauptlinien, Regionallinien,<br />
Stadtbuslinien<br />
1 Scharnebeck / Ostheide / Bleckede 5100, 5110, 5101, 5102, 5103, 5111<br />
2 Gellersen (Salzhausen) 5200, 5201<br />
3 Ostheide / Dahlenburg 5300, 5303, 5304 *<br />
4 Amt Neuhaus 508<br />
7 Amelinghausen / Ilmenau 5600, 5601, 5700, 5701, 5702, 5605<br />
9 Bardowick / Scharnebeck / Hohnstorf 5402, 5405, 5900<br />
S Stadtverkehr <strong>Lüneburg</strong><br />
5001*, 5002, 5003, 5005, 5007, 5009, 5010,<br />
5011, 5012, 5013, 5014, 5015<br />
Tab. 15: Teilnetze im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> * nur während der Vorlesungszeit<br />
(Quelle: VNO)<br />
Zuordnung der Linien zu Teilnetzen:<br />
Linie TN Linie TN Linie TN Linie TN Linie TN<br />
506 4 5005 S 5110 1 5362 3 5705 7<br />
507 4 5007 S 5111 1 5402 9 5900 9<br />
508 4 5009 S 5112 1 5403 9 5901 9<br />
509 4 5010 S 5114 1 5404 9 5902 9<br />
510 4 5011 S 5120 1 5405 9 5903 9<br />
511 4 5012 S 5200 2 5600 7 5904 9<br />
512 4 5013 S 5201 2 5601 7 5917 9<br />
513 4 5014 S 5202 2 5605 7 5918 S<br />
514 4 5015 S 5300 3 5606 7 5919 S<br />
565 4 5100 1 5301 3 5700 7 5920 S<br />
4714 9 5101 1 5302 3 5701 7 5925 9<br />
5001 S 5102 1 5303 3 5702 7 5931 9<br />
5002 S 5103 1 5304 * 3 5703 7<br />
5003 S 5104 1 5361 3 5704 7<br />
Tab. 16: Zuordnung der Linien zu den ÖPNV-Teilnetzen<br />
(Quelle: VNO)<br />
* Linie gehört zum Teilnetz 1 des <strong>Landkreis</strong>es Lüchow-Dannenberg
54<br />
Teilnetz 1: Scharnebeck / Ostheide / Bleckede<br />
Abb. 9: Liniennetzgrafik Teilnetz 1<br />
(Quelle: VNO)<br />
<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO
VNO Bestandsdarstellung 55<br />
Teilnetz 1: Scharnebeck / Ostheide / Bleckede<br />
Harmonisierungszeitpunkt der Konzessionslaufzeiten: 01.04.2008<br />
VU Linie Linienführung Genehmigungsdauer<br />
bis<br />
VOG 5100 <strong>Lüneburg</strong> – Neetze – Bleckede 31.03.16 1<br />
VOG 5101 Bleckede – Alt Garge – Barskamp – Neu Darchau 31.03.16 1<br />
VOG 5102 Hohnstorf – Barförde – Bleckede 31.03.16 1<br />
VOG 5103 Bleckede – Barskamp – Dahlenburg 31.03.16 1<br />
VOG 5104 Scharnebeck – Jürgenstorf – Bleckede 31.03.16 1<br />
VOG 5110 <strong>Lüneburg</strong> – Scharnebeck – Rullstorf – Boltersen – Neetze 31.03.16 1<br />
VOG 5111 Neetze – Neu Neetze – Bleckede 31.03.16 1<br />
VOG 5112 Rosenthal – Bleckede 31.03.16 1<br />
VOG 5114 Wiecheln – Neetze – Bleckede 31.03.16 1<br />
VOG 5120 <strong>Lüneburg</strong> – Lentenau – Nutzfelde – Scharnebeck 31.03.16 1<br />
Tab. 17: Linien im Teilnetz 1<br />
(Quelle: VNO)<br />
TN
56<br />
Teilnetz 2: Gellersen (Salzhausen)<br />
Abb. 10: Liniennetzgrafik Teilnetz 2<br />
(Quelle: VNO)<br />
<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Teilnetz 2: Gellersen (Salzhausen)<br />
Harmonisierungszeitpunkt der Konzessionslaufzeiten: 01.10.2008<br />
VU Linie Linienführung Genehmigungsdauer<br />
bis<br />
KVG 5200 <strong>Lüneburg</strong> – Kirchgellersen – Salzhausen – Wesel 30.09.16 2<br />
KVG 5201 <strong>Lüneburg</strong> – Oedeme – Südergellersen – Kirchgellersen – Salzhausen 30.09.16 2<br />
KVG 5202 <strong>Lüneburg</strong> – Reppenstedt – Dachtmissen – Westergellersen – Wulfsen 30.09.16 2<br />
Tab. 18: Linien im Teilnetz 2<br />
(Quelle: VNO)<br />
TN
VNO Bestandsdarstellung 57<br />
Teilnetz 3: Ostheide / Dahlenburg<br />
Abb. 11: Liniennetzgrafik Teilnetz 3<br />
(Quelle: VNO)<br />
Teilnetz 3: Ostheide / Dahlenburg<br />
Harmonisierungszeitpunkt der Konzessionslaufzeiten: 01.11.2007<br />
VU Linie Linienführung Genehmigungsdauer<br />
bis<br />
KVG 5300 <strong>Lüneburg</strong> – Barendorf – Dahlenburg – Neu Darchau 31.10.15 3<br />
KVG 5301 Dahlenburg – Nahrendorf – Pommoissel – Mücklingen 31.10.15 3<br />
KVG 5302 Dahlenburg – Leestahl – Seedorf – Boitze – Dahlenburg 31.10.15 3<br />
KVG 5303 Bavendorf – Gienau – Dahlenburg – Oldendorf – Breese – Nieperfitz 31.10.15 3<br />
KVG 5361 <strong>Lüneburg</strong> – Wendisch Evern – Rohstorf – Bavendorf 31.10.15 3<br />
KVG 5362 <strong>Lüneburg</strong> – Barendorf – Thomasburg – Dahlenburg 31.10.15 3<br />
Linien, die im Bereich des TN 3 verkehren, aber keinem oder einem anderen Teilnetz angehören TN<br />
KVG 5304 <strong>Lüneburg</strong> – Dahlenburg – Hitzacker – Dannenberg – Lüchow 31.10.15<br />
Tab. 19: Linien im Teilnetz 3<br />
(Quelle: VNO)<br />
TN<br />
1<br />
L-D
58<br />
Teilnetz 4: Amt Neuhaus<br />
Abb. 12: Liniennetzgrafik Teilnetz 4<br />
(Quelle: VNO)<br />
<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO
VNO Bestandsdarstellung 59<br />
Teilnetz 4: Amt Neuhaus<br />
Harmonisierungszeitpunkt der Konzessionslaufzeiten: 01.11.2008<br />
VU Linie Linienführung Genehmigungsdauer<br />
bis<br />
LVG 506 Kaarßen – Privelack / Laave – Tripkau 31.10.16 4<br />
LVG 507 Dömitz – Kaarßen – Neuhaus 31.10.16 4<br />
LVG 508 Kaarßen – Neuhaus – Darchau 31.10.16 4<br />
LVG 509 Groß Kühren – Konau – Neuhaus 31.10.16 4<br />
LVG 510 Boizenburg – Neuhaus – Kaarßen 31.10.16 4<br />
LVG 511 Neuhaus / Stiepelse – Neu Bleckede – Boizenburg 31.10.16 4<br />
LVG 512 Neuhaus – Niendorf – Neu Bleckede 31.10.16 4<br />
LVG 513 Neuhaus – Preten – Rosien 31.10.16 4<br />
LVG 514 Hagenow – Brahlstorf – Neuhaus 31.10.16 4<br />
LVG 565 Hagenow – Pritzier – Lübtheen / Jessenitz – Kaarßen 31.10.16 4<br />
Tab. 20: Linien im Teilnetz 4<br />
(Quelle: VNO)<br />
TN
60<br />
Teilnetz 7: Amelinghausen / Ilmenau<br />
Abb. 13: Liniennetzgrafik Teilnetz 7<br />
(Quelle: VNO)<br />
<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO
VNO Bestandsdarstellung 61<br />
Teilnetz 7: Amelinghausen / Ilmenau<br />
Harmonisierungszeitpunkt der Konzessionslaufzeiten: 01.10.2006<br />
VU Linie Linienführung Genehmigungsdauer<br />
bis<br />
VOG 5600 <strong>Lüneburg</strong> – Melbeck – Embsen – Barnstedt 30.09.14 7<br />
VOG 5601 <strong>Lüneburg</strong> – Wendisch Evern – Deutsch Evern 30.09.14 7<br />
VOG 5605 <strong>Lüneburg</strong> – Deutsch Evern – Bienenbüttel 30.09.14 7<br />
VOG 5606 Wendisch Evern – Deutsch Evern – Melbeck – Embsen – <strong>Lüneburg</strong> 30.09.14 7<br />
VOG 5700 <strong>Lüneburg</strong> – Oerzen – Drögennindorf – Amelinghausen 30.09.14 7<br />
VOG 5701 Schwindebeck – Soderstorf – Wetzen – Amelinghausen 30.09.14 7<br />
VOG 5702 Amelinghausen – Tellmer – Drögennindorf – Embsen – Oedeme – LG 30.09.14 7<br />
VOG 5703 Ehlbeck – Rehrhof – Dehnsen – Etzen – Amelinghausen 30.09.14 7<br />
VOG 5704 Drögennindorf – Marxen – Wetzen – Amelinghausen 30.09.14 7<br />
VOG 5705 Schwindebeck – Wetzen – Oerzen – Embsen – Oedeme 30.09.14 7<br />
Tab. 21: Linien im Teilnetz 7<br />
(Quelle: VNO)<br />
TN
62<br />
Teilnetz 9: Bardowick / Scharnebeck / Hohnstorf<br />
Abb. 14: Liniennetzgrafik Teilnetz 9<br />
(Quelle: VNO)<br />
<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO
VNO Bestandsdarstellung 63<br />
Teilnetz 9: Bardowick / Scharnebeck / Hohnstorf<br />
Harmonisierungszeitpunkt der Konzessionslaufzeiten: 01.10.2008<br />
VU Linie Linienführung Genehmigungsdauer<br />
bis<br />
KVG 4714 <strong>Lüneburg</strong> – Winsen – Stelle – Maschen – Finkenwerder 30.09.16 * 9<br />
KVG 5402 <strong>Lüneburg</strong> – Bardowick – Winsen 30.09.16 9<br />
KVG 5403 Bardowick – Radbruch 30.09.16 9<br />
KVG 5404 Bardowick – Vögelsen – Mechtersen 30.09.16 9<br />
KVG 5405 <strong>Lüneburg</strong> – Wittorf – Tespe – Niedermarschacht 30.09.16 9<br />
KVG 5900 <strong>Lüneburg</strong> – Brietlingen – Artlenburg – Hohnstorf – Hittbergen 30.09.16 9<br />
KVG 5901 <strong>Lüneburg</strong> – Scharnebeck – Hittbergen – Hohnstorf 30.09.16 9<br />
KVG 5902 Scharnebeck – Echem – Bullendorf – Hohnstorf 30.09.16 9<br />
KVG 5903 Scharnebeck – Elba – Brietlingen – Artlenburg 30.09.16 9<br />
KVG 5904 Barum – Brietlingen – Scharnebeck 30.09.16 9<br />
KVG 5917 Wendewisch – Barförde – Hittbergen – Hohnstorf 30.09.16 9<br />
KVG 5925 Scharnebeck – Erbstorf – Adendorf 30.09.16 9<br />
KVG 5931 <strong>Lüneburg</strong> – Lauenburg 30.09.16 9<br />
Tab. 22: Linien im Teilnetz 9<br />
(Quelle: VNO)<br />
* keine eigenständige Konzession, Genehmigung basiert auf der Konz. KVG S 5402 (bis 30.09.2016)<br />
TN
64<br />
Teilnetz S: Stadtverkehr <strong>Lüneburg</strong><br />
Abb. 15: Liniennetzgrafik Teilnetz S<br />
(Quelle: KVG)<br />
<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO
VNO Bestandsdarstellung 65<br />
Teilnetz S: Stadtverkehr <strong>Lüneburg</strong><br />
Harmonisierungszeitpunkt der Konzessionslaufzeiten: 01.12.2005<br />
VU Linie Linienführung Genehmigungsdauer<br />
bis<br />
KVG 5001 Bahnhof / ZOB – Leuphana (Uni-Fahrten) 30.11.13 S<br />
KVG 5002 Bahnhof / ZOB – Am Sande – Bardowick / Vögelsen 30.11.13 S<br />
KVG 5003 Bahnhof / ZOB – Am Sande – Städt. Klinikum – Teufelsküche 30.11.13 S<br />
KVG 5005 Goseburg – Bahnhof / ZOB – Am Sande – Krähornsberg – Ochtmissen 30.11.13 S<br />
KVG 5007<br />
Oedeme – Am Sande – Bahnhof / ZOB – Ebensberg – Erbstorf –<br />
Adendorf – Bahnhof / ZOB – Am Sande – Oedeme<br />
TN<br />
30.11.13 S<br />
KVG 5009 Bahnhof / ZOB – Am Sande – Vögelsen – Mechtersen 30.11.13 S<br />
KVG 5010 Bahnhof / ZOB – Stadtkoppel – Hafen 30.11.13 S<br />
KVG 5011 Wilh.-Leuschner-Str. – Bahnhof / ZOB – Am Sande – Rettmer / Häcklingen 30.11.13 S<br />
KVG 5012 Bockelsberg – Am Sande – Bahnhof / ZOB – Hagen Wendeplatz 30.11.13 S<br />
KVG 5013 Bahnhof / ZOB – Am Sande – Reppenstedt – Am Sande – Bahnhof / ZOB 30.11.13 S<br />
KVG 5014 Bülows Kamp – Kaltenmoor – Bahnhof / ZOB – Am Sande – Kreideberg 30.11.13 S<br />
KVG 5015<br />
Jüttkenmoor – Am Sande – Bahnhof / ZOB – Adendorf – Erbstorf –<br />
Ebensberg – Bahnhof / ZOB – Am Sande – Jüttkenmoor<br />
30.11.13 S<br />
KVG 5918 Ortelsburger Straße – Am Sande 30.11.13 S<br />
KVG 5919 Schulen am Kreideberg 30.11.13 S<br />
KVG 5920 Kloster Lüne – Oedeme – Hasenburg 30.11.13 S<br />
Tab. 23: Linien im Teilnetz S<br />
(Quelle: VNO)
66<br />
<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
3.3.2.4 Verkehrsunternehmen<br />
Der allgemein zugängliche ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> wird von folgenden Unternehmen<br />
betrieben:<br />
Verkehrsunternehmen Unternehmenssitz<br />
Ludwigsluster Verkehrsgesellschaft<br />
mbH (LVG)<br />
KVG Stade GmbH & Co. KG /<br />
Kraftverkehr GmbH (KVG)<br />
Verkehrsbetrieb Osthannover<br />
GmbH (VOG)<br />
Betriebs-<br />
sitz<br />
Zahl der im <strong>Landkreis</strong><br />
eingesetzten Fahrzeuge<br />
(einschließlich<br />
Subunternehmen)<br />
Hagenow Boizenburg 6<br />
Stade <strong>Lüneburg</strong> 81<br />
Celle <strong>Lüneburg</strong> 61<br />
Tab. 24: Verkehrsunternehmen und Zahl der eingesetzten Fahrzeuge im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
(Quelle: VNN)<br />
3.3.2.5 Fahrzeuge<br />
Gesamtanzahl der im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
eingesetzten Fahrzeuge<br />
Durchschnittsalter der Fahrzeuge (ca.)<br />
Verkehrsunternehmen<br />
mit<br />
Konzessionen<br />
Fahrzeugart Hochflur-<br />
fahrzeuge<br />
(Anzahl)<br />
122<br />
9,5 Jahre<br />
Subunternehmen<br />
26<br />
Niederflur-<br />
fahrzeuge<br />
(Anzahl)<br />
� Kleinbus 0 0<br />
� Midibus 0 0<br />
� Solobus 39 96<br />
� 15m-Bus 8 1<br />
� Gelenkbus 2 2<br />
Wieviele der o. g. Fahrzeuge werden im Gelegenheitsverkehr<br />
eingesetzt?<br />
Wieviele der o. g. Fahrzeuge werden in der Schülerbeförderung<br />
nach Freistellungsverordnung eingesetzt?<br />
17<br />
0
VNO Bestandsdarstellung 67<br />
Stellplatz für Kinderwagen<br />
Anzahl der Fahrzeuge<br />
� Fahrzeuge mit Stellplatz für Kinderwagen 145<br />
� Fahrzeuge ohne Stellplatz für Kinderwagen 3<br />
Zielschilder<br />
Anzahl der Fahrzeuge<br />
� Fahrzeuge mit Matrixanzeige 139<br />
� Fahrzeuge mit Rollband 9<br />
� Fahrzeuge mit Steckschildern 0<br />
Einstiegshilfen bei Niederflurfahrzeugen<br />
Anzahl der Fahrzeuge<br />
� Fahrzeuge mit Absenkvorrichtung (kneeling) 71<br />
� Fahrzeuge m. elektrisch ausfahrbarer Rampe 28<br />
� Fahrzeuge mit manuell ausklappbarer Rampe 47<br />
� Fahrzeuge mit Lift 0<br />
Tab. 25: Fahrzeugmerkmale der im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> eingesetzten Fahrzeuge (Quelle: VNN)<br />
3.3.3 Verknüpfung der Verkehre<br />
Verknüpfung Bus / Bus<br />
Das Liniennetz im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> weist eine hierarchische Struktur auf: Entlang der<br />
wichtigsten Siedlungs- und Verkehrsachsen gibt es regionale Hauptlinien, die schnelle<br />
Verbindungen nach <strong>Lüneburg</strong> herstellen. Dieses Grundnetz wird durch eine Vielzahl von<br />
Regionallinien und regionalen Nebenlinien ergänzt, die hauptsächlich den ländlich geprägten<br />
Raum erschließen und an bestimmten Verknüpfungspunkten auf die Hauptlinien<br />
abgestimmt sind.<br />
Als Verknüpfungspunkte werden Haltestellen bezeichnet, an denen fahrplanmäßige<br />
Anschlüsse zwischen verschiedenen Linien bestehen. Hierzu zählen im Wesentlichen<br />
folgende Haltestellen:<br />
Verknüpfungspunkte im Liniennetz (Bus / Bus)<br />
Kreisweite Bedeutung Regionale Bedeutung Lokale Bedeutung<br />
<strong>Lüneburg</strong>, Am Sande Bleckede, Bahnhof Amelinghausen, Bahnhof<br />
<strong>Lüneburg</strong>, Bahnhof/ZOB Dahlenburg, Markt Bardowick, Schule<br />
Darchau, Fähre Barendorf, Ort<br />
Hittbergen, Kirche Dahlenburg, Schulzentrum<br />
Neetze, Ortsmitte Drögennindorf, Ortsmitte<br />
Neuhaus, ZOB Embsen, Schulzentrum<br />
Scharnebeck, <strong>Lüneburg</strong>er Straße Kaarßen, Dorf<br />
Scharnebeck, Schulzentrum Oedeme, Schulzentrum<br />
Westergellersen, Ostausgang<br />
Tab. 26: Verknüpfungspunkte im Liniennetz (Bus / Bus) (Quelle: VNN)
68<br />
<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Verknüpfung Bus / Bahn<br />
Die regionalen Hauptlinien sowie die Regionallinien erfüllen eine Zubringerfunktion zur<br />
Schiene. Sie sind am Bahnhof <strong>Lüneburg</strong> vorrangig mit dem SPNV auf der KBS 110 in<br />
Richtung Hamburg verknüpft.<br />
Verknüpfung Bahn / Bahn<br />
In <strong>Lüneburg</strong> bestehen im SPNV Umstiegsmöglichkeiten zwischen folgenden Kursbuchstrecken:<br />
� KBS 110: Hamburg – Winsen (L.) – <strong>Lüneburg</strong> – Uelzen – Hannover<br />
� KBS 112: <strong>Lüneburg</strong> – Dannenberg<br />
� KBS 145: <strong>Lüneburg</strong> – Lübeck – Kiel<br />
Ferner besteht im Bahnhof <strong>Lüneburg</strong> eine Umstiegsmöglichkeit zwischen dem SPNV und<br />
dem Schienenpersonenfernverkehr (SPFV). Außerhalb des Kreisgebietes besitzen die<br />
Bahnhöfe Hamburg-Harburg und Hamburg-Hauptbahnhof als Umsteigepunkte eine<br />
hervorgehobene Bedeutung.<br />
Verknüpfung Individualverkehr (IV) / Bahn<br />
Zur Verknüpfung des Individualverkehrs (hier: Pkw und Fahrrad) mit der Bahn sind an<br />
einigen Bahnhöfen und Haltepunkten im <strong>Landkreis</strong> P&R- sowie B&R-Anlagen mit unterschiedlichen<br />
Kapazitäten eingerichtet worden:<br />
Anzahl der Plätze<br />
Bahnhof / Haltepunkt P&R B&R<br />
KBS 110<br />
Radbruch 43 52<br />
Bardowick 87 102<br />
<strong>Lüneburg</strong> 672 1.565<br />
KBS 112<br />
Wendisch Evern 0 0<br />
Vastorf 0 0<br />
Bavendorf 0 0<br />
Dahlenburg 0 0<br />
Neetzendorf 0 0<br />
Göhrde 0 0<br />
KBS 145<br />
Echem 0 10<br />
Tab. 27: P&R- und B&R-Stellplätze an SPNV-Haltepunkten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
(Quelle: HVV, VNO)<br />
Um die Nutzung des Fahrrades in Kombination mit dem ÖPNV zu stärken, können<br />
Fahrräder in den Zügen des Regionalverkehrs (ME, MEr) gegen den Kauf einer HVV-<br />
Fahrradkarte (3,50 € je Tag; Stand 2011) ganztägig mitgenommen werden.
VNO Bestandsdarstellung 69<br />
3.3.4 HVV-Tarif<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> gilt seit der Verbunderweiterung 2004 im gesamten Nahverkehr<br />
(Bus und Bahn) der HVV-Tarif, abgesehen von folgenden Ausnahmen:<br />
� Bei Busverbindungen, die aus dem HVV-Verbundgebiet herausführen, kommt grundsätzlich<br />
der VNN-Regionaltarif zur Anwendung. Bei Fahrten aus dem Amt Neuhaus<br />
nach Mecklenburg-Vorpommern gilt dagegen der Regionaltarif der Verkehrsgemeinschaft<br />
Westmecklenburg (VWM). Dieser gilt im Einzelkartenbereich auch für Fahrten<br />
innerhalb des Amtes Neuhaus.<br />
� Für Bahnreisende kommt der Tarif der Deutschen Bahn AG dann zur Anwendung,<br />
wenn der Ein- oder Ausstiegsbahnhof außerhalb des HVV-Verbundgebietes liegt.<br />
� Das ASM hat einen eigenen Tarif, der entfernungsabhängig gestaltet ist.<br />
3.3.4.1 Tarifstruktur<br />
Der HVV-Gemeinschaftstarif ist vom Grundsatz her ein leistungsabhängiger Tarif unter<br />
Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen, Verkehrswege und Vertriebswege.<br />
Der HVV-Tarif unterscheidet nach Fahrkarten mit kurzfristiger Gültigkeit (= Einzelkarten)<br />
für Seltenfahrer<br />
� Einzelkarten<br />
� Tageskarten<br />
� 3-Tage-Karten (nur im Großbereich erhältlich)<br />
und nach längerfristig gültigen Fahrkarten (= Zeitkarten) für Fahrgäste, die Bus und Bahn<br />
regelmäßig nutzen (z. B. im Berufs- oder Ausbildungsverkehr)<br />
� Abonnementskarten<br />
� Monatskarten<br />
� Wochenkarten<br />
� FlexiCards<br />
� Großkundenabonnements (GKA´s).<br />
Neben dem Regelfahrkartensortiment gibt es tarifliche Sonderangebote für bestimmte<br />
Zielgruppen oder zur Erprobung neuer Tarif- und / oder Vertriebsangebote. Dazu zählt z. B.<br />
der Freizeitpass für Schüler, der zur ermäßigten HVV-Nutzung in der Freizeit berechtigt.<br />
Weiterhin gibt es Kooperations- und Vertragstarife, die mit Großabnehmern abgeschlossen<br />
werden. Hierzu gehören das SemesterTicket für Studierende oder die Kombifahrkarte, d. h.<br />
eine Eintrittskarte zu einer Veranstaltung, die gleichzeitig auch zur kostenlosen Nutzung des<br />
HVV berechtigt.<br />
3.3.4.2 Tarifbemessungsgrundlagen<br />
Vereinfacht dargestellt sind die Preise für Fahrausweise im Einzelkartenbereich im<br />
Wesentlichen nach durchfahrenen Ringen gestaffelt (im Nahbereich auch nach Zonen),<br />
während die Preise für Zeitkarten nach der Anzahl der durchfahrenen Zonen festgelegt<br />
werden.
70<br />
<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Ringe<br />
Der Verbundraum ist unterteilt in fünf (A, B, C, D, E) radial um das Hamburger Stadtzentrum<br />
verlaufende Ringe. Die beiden inneren Ringe bilden den Großbereich Hamburg (GH).<br />
Er umfasst die gesamte Stadt Hamburg sowie einige angrenzende Städte und Gemeinden.<br />
Zonen<br />
Die Ringe sind weiter in Flächenzonen unterteilt. Die Zonen sind im Großbereich radial um<br />
die Hamburger Innenstadt angeordnet. Sie haben einen Durchmesser von 3 bis 4 km.<br />
Unter Berücksichtigung von Gemeinde- und Stadtgrenzen sowie von lokalen Besonderheiten<br />
sind die Zonen außerhalb des Großbereichs oft größer geschnitten.<br />
3.3.5 Fahrgastinformation<br />
3.3.5.1 HVV-Service- und Verkaufsstellen<br />
Umfassende Informationen und Beratung zum Nahverkehrsangebot, Tarif und Fahrkartensortiment<br />
finden die Fahrgäste in den HVV-Servicestellen. Neben der Erstellung von<br />
persönlichen Fahrplanauskünften sowie dem Erwerb von Fahrplanbüchern können hier<br />
HVV-Abonnements abgeschlossen und Wertmarken gekauft werden. Zudem werden alle<br />
kostenlosen Infoprospekte bereitgehalten. Servicestellen finden sich im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
in <strong>Lüneburg</strong> im Bahnhof sowie am Sande.<br />
In Ergänzung dazu gibt es mehrere HVV-Verkaufsstellen, die die wohnortnahe Versorgung<br />
sicherstellen sollen und lediglich die gängigen Wertmarken vorhalten sowie ausgewählte<br />
Informationsmedien. Verkaufsstellen gibt es Amelinghausen, Bleckede, Dahlenburg und<br />
Neuhaus.<br />
3.3.5.2 Fahrplanbücher<br />
Die Fahrpläne des Bus- und Schienenverkehrs im <strong>Landkreis</strong> sind vollständig im HVV-<br />
Fahrplanbuch, Regionalausgabe „<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>“, abgebildet. Des Weiteren sind alle<br />
Linien enthalten, die aus dem <strong>Landkreis</strong> nach Hamburg oder in die Nachbarlandkreise<br />
hineinführen, so dass eine umfassende Information gewährleistet ist.<br />
3.3.5.3 Elektronische / telefonische Fahrplanauskünfte<br />
Sämtliche Fahrpläne von im HVV-Verbundgebiet verkehrenden Bussen und Bahnen<br />
können über die elektronische Fahrplanauskunft des HVV (www.hvv.de) abgerufen<br />
werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, mit Hilfe der elektronischen Fahrplanauskunft<br />
„Connect“ niedersachsenweit nach ÖPNV-Verbindungen zu suchen (z. B. unter<br />
www.vnn.de oder www.fahrplaner.de).<br />
Darüber hinaus stehen die Internetauskünfte der Deutschen Bahn AG (www.bahn.de) und<br />
der metronom Eisenbahngesellschaft mbH (www.der-metronom.de).<br />
Zusätzlich gibt die DB AG eine CD-Rom heraus, die ebenfalls niedersachsenweit ÖPNV-<br />
Verbindungen enthält. Auch die HVV-Fahrplandaten stehen auf CD-Rom zur Verfügung.
VNO Bestandsdarstellung 71<br />
Telefonische Informationen können jeweils über die einzelnen Verkehrsunternehmen oder<br />
über den HVV (Tel. 040 / 19449) abgefragt werden. Die Auskunft der Bahn kann unter Tel.<br />
01805 99 66 33 erreicht werden, die kostenfreie automatische Fahrplanauskunft der Bahn<br />
unter Tel. 0800 / 150 70 90.<br />
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, über den HVV Fahrplanauskünfte per sms oder Fax<br />
zu erhalten.<br />
3.3.5.4 Haltestellen<br />
Ein weiterer Baustein der Fahrgastinformation sind die Haltestellen. Wesentliches Element<br />
sind hier die Aushangfahrpläne an den Haltestellenmasten. Die Fahrpläne werden nach<br />
HVV-Standard grundsätzlich haltestellenbezogen dargestellt, nur in wenigen Ausnahmefällen<br />
sind sie linienbezogen.<br />
Nach der Modernisierung der Masten infolge der HVV-Ausweitung sind an allen Haltestellen<br />
zusätzlich Tarifinformationen, der Haltestellenname sowie die Nummern der dort<br />
verkehrenden Buslinien zu finden.<br />
Für die Haltestellen sind mehrere Stellen zuständig:<br />
� Der Mast mit den Aushangkästen für Fahrplan- und Tarifinformationen liegt im Verantwortungsbereich<br />
der Verkehrsunternehmen,<br />
� für die Busbucht ist der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig und<br />
� für die ergänzende Ausstattung (Fahrgastunterstand, Sitzgelegenheit, Papierkorb, etc.)<br />
die Kommune, auf deren Territorium sich die jeweilige Haltestelle befindet.<br />
Liegt die Haltestelle innerorts, so ist die Kommune auch für die Wartefläche zuständig.<br />
Befindet sich die Haltestelle außerorts, ist dafür stattdessen der Straßenbaulastträger<br />
verantwortlich.<br />
3.3.5.5 Pendlerportal<br />
Seit dem Jahr 2006 gibt es im Internet das sogenannte Pendlerportal<br />
(www.pendlerportal.de). Das von der Marktplatz <strong>Lüneburg</strong>er Heide Internet GmbH betriebene<br />
Portal ist insbesondere für Berufspendler konzipiert, die hier kostenlos Mitfahrgelegenheiten<br />
anbieten und suchen können. Dabei können neben Angaben zum Start- und<br />
Zielort und zu den Uhrzeiten auch besondere Vorlieben wie „Langsamfahrer“ angegeben<br />
werden. Das Portal selbst ist nach <strong>Landkreis</strong>en und Städten gegliedert.<br />
Im System ist eine Schnittstelle zur elektronischen Fahrplanauskunft des HVV integriert,<br />
so dass ein Nutzer auch auf mögliche Bahn-/Bus-Verbindungen hingewiesen wird und sich<br />
seinen persönlichen Pendlerplan erstellen lassen kann. Das Pendlerportal stellt damit eine<br />
Ergänzung zum ÖPNV dar.<br />
Dieser Dienst ist für alle Nutzer (sowohl Anbieter von Mitfahrgelegenheiten wie auch<br />
Suchende) völlig kostenfrei und wird für das Gebiet des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> von diesem<br />
finanziert.
72 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
4 Bewertung und Mängelanalyse<br />
4.1 <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
Ausgehend von dem Bestreben des <strong>Landkreis</strong>es, den ÖPNV auf der Basis des vorhandenen<br />
Angebotes zu erhalten und im Rahmen seiner Möglichkeiten zu verbessern, wird im<br />
Folgenden das derzeitige ÖPNV-Angebot im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> einer qualitativen Bewertung<br />
unterzogen.<br />
Die Qualität des ÖPNV-Angebotes wird durch eine Vielzahl von Einflussfaktoren bestimmt:<br />
� Verkehrsangebot<br />
� Beförderungsqualität<br />
� Tarif<br />
� Information<br />
� Infrastruktur (Haltestellen)<br />
� Fahrzeuge<br />
� Fahrpersonal<br />
Fokussiert wird die Bewertung auf den Aspekt des Verkehrsangebotes, welches auf Kundenseite<br />
maßgeblich die Entscheidung darüber beeinflusst, ob Busse und Bahnen tatsächlich<br />
genutzt werden oder z. B. aufgrund zu geringer Fahrtmöglichkeiten oder langer<br />
Fahrtzeiten als unattraktiv abgelehnt werden.<br />
Im Einzelnen wird das Verkehrsangebot analysiert hinsichtlich der Erschließungsqualität,<br />
der Bedienungsqualität und der Verbindungsqualität. Bei allen drei Kriterien wird die<br />
Bewertung nach folgendem Schema vorgenommen:<br />
� Festlegung eines Bewertungskriteriums<br />
� Festlegung eines Bewertungsrasters zur qualitativen Einordnung des jeweiligen Kriteriums<br />
� Durchführung der Bewertung und Vergleich der derzeitigen Angebotsqualität mit der<br />
gewünschten Qualität<br />
Die Bewertung der übrigen, o. g. Einflussgrößen erfolgt dagegen beschreibend ohne festes<br />
Bewertungsraster, da dem Aufgabenträger hierfür nicht alle notwendigen Detailinformationen<br />
zur Verfügung stehen.<br />
4.1.1 Erschließungsqualität<br />
4.1.1.1 Grundlagen der Bewertung<br />
Die Erschließungsqualität wird üblicherweise durch die Lage der Haltestellen in der vorhandenen<br />
Siedlungsstruktur bestimmt. Dabei wird der Frage nachgegangen, wie weit es<br />
der Fahrgast zur Haltestelle hat. Da im Rahmen der Aufstellung dieses <strong>Nahverkehrsplan</strong>s<br />
keine Kompletterfassung aller Haltestellen im <strong>Landkreis</strong> erfolgen kann, wird mit einer<br />
Hilfskonstruktion gearbeitet:<br />
Das Bewertungskriterium ist die Existenz bzw. das Fehlen einer Haltestelle im jeweiligen<br />
Ort, an der es mindestens eine Hin- und Rückfahrtmöglichkeit pro Tag zum Grundzentrum<br />
(oder zum Oberzentrum) durch den allgemein zugänglichen ÖPNV gibt. In die Beurteilung<br />
fließen auch Haltestellen ein, die sich nicht im sonst maßgeblichen Ortskern befinden,<br />
sondern an am Ort vorbeiführenden Hauptstraßen. Diese Haltestellen weisen häufig den
VNO Bewertung und Mängelanalyse 73<br />
Namen „Ort X, Abzweig“ auf. Um Berücksichtigung zu finden, müssen diese Haltestellen<br />
allerdings in fußläufiger Entfernung vom zentralen Bereich des Ortes liegen (max. 700 –<br />
1.000 m).<br />
Das Bewertungsraster beinhaltet, dass lediglich Orte mit mehr als 200 Einwohnern betrachtet<br />
werden. Ferner wird überprüft, inwieweit die Haltestellen sowohl an Schultagen als<br />
auch an schulfreien Tagen von Linienverkehren bedient werden. Grundlage der Bewertung<br />
ist der HVV-Fahrplan 2008.<br />
4.1.1.2 Ergebnisse der Bewertung<br />
Die Untersuchung der Erschließungsqualität wurde für alle Orte bzw. Ortsteile des <strong>Landkreis</strong>es,<br />
die mehr als 200 Einwohner zählen, durchgeführt.<br />
An Schultagen gibt es in allen Orten / Ortsteilen eine Haltestelle, an der es mindestens<br />
eine Hin- und Rückfahrtmöglichkeit pro Tag zum Grundzentrum (oder zum Oberzentrum)<br />
durch den allgemein zugänglichen ÖPNV gibt. Die Erschließungsqualität liegt damit an<br />
Schultagen bei 100 %.<br />
An Ferientagen ergibt sich ein geringfügig anderes Bild: Fünf Orte haben hier keine ausreichende<br />
Erschließungsqualität, da in den Ferien aus diesen Orten heraus keine Busverbindungen<br />
zum jeweils übergeordneten Zentrum bestehen.<br />
Eine Übersicht, welche Ortschaften in den Ferien eine nicht ausreichende Erschließungsqualität<br />
haben, gibt folgende Tabelle:<br />
Orte Fehlende ÖPNV-<br />
Erschließung<br />
in den Ferien<br />
Stadt Bleckede<br />
Bleckeder Moor X<br />
Samtgemeinde Dahlenburg<br />
Lembgrabe X<br />
Samtgemeinde Ostheide<br />
Neu Neetze X<br />
Gemeinde Amt Neuhaus<br />
Dellien X<br />
Tripkau X<br />
Tab. 28: Orte mit fehlender ÖPNV-Erschließung in den Ferien<br />
(Quelle: VNO)<br />
Insgesamt ist die ÖPNV-Erschließungsqualität im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> als gut bis sehr gut<br />
zu bezeichnen.
74 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
4.1.2 Bedienungs- und Verbindungsqualität<br />
4.1.2.1 Grundlagen der Bewertung<br />
4.1.2.1.1 Bedienungsqualität<br />
Die Bedienungsqualität beschreibt die quantitative Verfügbarkeit des ÖPNV-Angebots für<br />
den Nutzer. Ihr Bewertungskriterium ist die Bedienungshäufigkeit. Sie gibt an, wie viele<br />
Fahrtmöglichkeiten mit Bus und Bahn täglich auf einer bestimmten Strecke angeboten werden.<br />
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat 1981 eine ÖPNV-<br />
Mindestbedienung für den ländlichen Raum definiert und in einer Veröffentlichung aus dem<br />
Jahre 2001 erneut bestätigt. Danach werden in Abhängigkeit von der Einwohneranzahl eines<br />
Ortes folgende Mindestzahlen von ÖPNV-Fahrten pro Tag und Richtung empfohlen:<br />
Einwohner Fahrtenpaare<br />
je Ort<br />
pro Tag<br />
3.000 – 6.000 6 – 12<br />
1.000 – 3.000 3 – 6<br />
200 – 1.000 3<br />
Tab. 29: Empfehlung Anzahl Fahrtenpaare pro Tag<br />
(Quelle: VDV „Empfehlungen für einen Bedienungsstandard im ÖPNV, 1981 / 2001“)<br />
Die oben definierten Standards werden als Kriterium in das Bewertungsraster aufgenommen.<br />
Dabei wird die Bedienungsqualität eingestuft als:<br />
� gut, wenn die Mindestzahlen überschritten werden,<br />
� genügend, wenn die Werte im Bereich der Mindestzahlen liegen,<br />
� ungenügend, wenn die Mindestzahlen unterschritten werden.<br />
Bei der Untersuchung der Bedienungsqualität werden drei Bedienungsebenen unterschieden:<br />
� Bedienungsqualität I: Orte / Ortsteile � zugehöriges Grundzentrum<br />
� Bedienungsqualität II: Grundzentren / Mittelzentren � Mittelzentren<br />
� Bedienungsqualität III: Grundzentren / Mittelzentren � Oberzentren<br />
Bedienungsebene I<br />
Orte zu Grundzentren<br />
Bedienungsebene II<br />
Grundzentren / Mittelzentren<br />
zu Mittelzentren<br />
Abb. 16: Grafische Darstellung der Bedienungsebenen<br />
(Quelle: VNO)<br />
Bedienungsebene III<br />
Grundzentren / Mittelzentren<br />
zu Oberzentren<br />
Die Differenzierung auf die drei Bedienungsebenen ergibt sich aus dem Umstand, dass die<br />
Fahrgäste ganz überwiegend Ziele in dem ihrem Wohnort zugeordneten Grundzentrum und
VNO Bewertung und Mängelanalyse 75<br />
dem nächstgelegenen Mittel- bzw. Oberzentrum aufsuchen. Auch für Fahrten in das Oberzentrum<br />
muss in der Regel zunächst das Grundzentrum erreicht werden.<br />
Erläuterungen zum Verfahren:<br />
� Die Ermittlung der Fahrtenzahlen erfolgt anhand des HVV-Fahrplans 2008 und der<br />
elektronischen Fahrplanauskunft von VNN (www.vnn.de) und VBN (www.fahrplaner.de).<br />
� Verkehrstage sind Montag bis Freitag, wobei das Angebot nach Schultagen (S) und<br />
schulfreien Tagen (F) differenziert wird.<br />
� Es werden nur Fahrten gezählt, die an drei von fünf Werktagen (Mo – Fr) verkehren.<br />
� Nicht gezählt werden Fahrten,<br />
� die in einem Abstand von weniger als 10 Minuten stattfinden (Verstärkerfahrten),<br />
� deren Beförderungszeiten mehr als doppelt so lang sind wie die durchschnittlichen<br />
auf dieser Relation,<br />
� die mehr als drei Umsteigevorgänge erfordern<br />
� die beim Umstieg Wartezeiten von mehr als 60 Minuten aufweisen.<br />
� Es werden nur Fahrtenpaare bewertet, d. h. werden z. B. 3 Hin- und 6 Rückfahrten angeboten,<br />
wird die Bedienungsqualität mit 3 Fahrtenpaaren angegeben.<br />
� Die Anwendung eines Bewertungsrasters führt zu gewissen Vereinfachungen. Bei der<br />
Bewertung des Bedienungsangebotes können deshalb bestimmte Einzelaspekte, wie<br />
z. B. die Aufenthaltszeit zwischen Ankunft einer Fahrt und Rückfahrt zum Ausgangsort<br />
ebenso wenig berücksichtigt werden wie eine Differenzierung nach Abfahrten zu bestimmten<br />
Zeiten (z. B. nach 16 Uhr). Dennoch liefert das gewählte Verfahren eine gute<br />
Analyse des gegenwärtigen Leistungsangebotes im ÖPNV.<br />
4.1.2.1.2 Verbindungsqualität<br />
Die Verbindungsqualität ist eine entscheidende Einflussgröße bei der Verkehrsmittelwahl.<br />
Sie gibt Auskunft darüber, in welchem Verhältnis die Beförderungszeit des ÖPNV zur<br />
Fahrtzeit des Motorisierten Individualverkehrs auf einer bestimmten Strecke steht. Die<br />
Verbindungsqualität ist dabei umso besser, je schneller und direkter eine Relation vom<br />
ÖPNV bedient wird.<br />
Die Verbesserung der Verbindungsqualität durch eine direktere Linienführung steht jedoch<br />
immer in einem Spannungsfeld zur Erschließungs- und Bedienungsqualität: Einerseits ergeben<br />
sich durch die direkte Linienführung schnelle und damit attraktive Verbindungen.<br />
Andererseits verringern sich die Erschließungswirkung und die Bedienungsqualität, da<br />
abseits des Linienweges gelegene Ortschaften nicht mehr angefahren werden und dementsprechend<br />
über ein schlechteres ÖPNV-Angebot verfügen. Die Nichtbedienung dieser<br />
Ortschaften führt zudem dazu, dass das mögliche ÖPNV-Nachfragepotenzial auf einer<br />
Linie schrumpft, wodurch häufig auch die Wirtschaftlichkeit dieser Linie herabgesetzt wird.<br />
Als Bewertungskriterium wird das Verhältnis zwischen den Beförderungszeiten im ÖPNV<br />
und der Fahrtzeit im MIV festgesetzt. Systembedingt liegen ÖPNV-Beförderungszeiten im<br />
Regelfall über den MIV-Fahrtzeiten. Hensen/Otto kommen im „Handbuch zur Kommunalen<br />
Verkehrsplanung“ zu dem Ergebnis, dass eine ÖPNV-Beförderungszeit, die im Vergleich<br />
zur MIV-Fahrtzeit mehr als das 1,5- bis 1,7-fache beträgt, auch im ländlichen Raum nicht<br />
mehr akzeptiert wird.
76 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Im Bewertungsraster werden diese rechnerischen Faktoren als Kriterium angesetzt. Dabei<br />
erfolgt die Einstufung der ÖPNV-Beförderungszeit als<br />
� gut, wenn sie niedriger als das 1,5fache der MIV-Fahrtzeit ist,<br />
� genügend, wenn sie im Bereich des 1,5 bis 1,7fachen der MIV-Fahrtzeit liegt,<br />
� ungenügend, wenn sie höher als das 1,7fache der MIV-Fahrtzeit ist.<br />
Bei der Untersuchung der Verbindungsqualität werden – wie bereits bei der Bedienungsqualität<br />
– drei Ebenen unterschieden:<br />
� Verbindungsqualität I: Orte / Ortsteile � zugehöriges Grundzentrum<br />
� Verbindungsqualität II: Grundzentren / Mittelzentren � Mittelzentren<br />
� Verbindungsqualität III: Grundzentren / Mittelzentren � Oberzentren<br />
Erläuterungen zum Verfahren:<br />
� Die Ermittlung der MIV-Fahrtzeiten erfolgt mittels des elektronischen Routenplaners<br />
Google Maps (maps.google.de).<br />
� Die Beförderungszeiten des ÖPNV (inkl. Umsteigezeiten) werden auf allen Relationen<br />
nur in der Hinrichtung und nicht in der Gegenrichtung ermittelt, da die Fahrtzeiten in der<br />
Regel deckungsgleich sind.<br />
� Eine Differenzierung nach Schultagen und schulfreien Tagen wird ebenfalls nicht vorgenommen,<br />
da die Linienwege in der Regel identisch sind.<br />
� Bei der Zählung von Fahrten gelten die Kriterien, die auch bei der Ermittlung der Bedienungsqualität<br />
zur Anwendung gekommen sind. Dabei kann die Zahl der in die Bewertung<br />
eingehenden Kurse zwischen Bedienungs- und Verbindungsqualität differieren, da<br />
bei der Bedienungsqualität Fahrtenpaare, bei der Verbindungsqualität lediglich Fahrten<br />
in Richtung Zentrale Orte bewertet werden.<br />
4.1.2.2 Ergebnisse der Bewertung – Bedienungs- und Verbindungsqualität I<br />
In Form einer Gesamtschau wird für jede Gemeinde / Samtgemeinde / Stadt eine Ergebnisübersicht<br />
der Bedienungs- und Verbindungsqualität I erstellt. Dabei werden Bedienungs-<br />
und Verbindungsqualitäten gleichzeitig betrachtet, da allein die Bedienungsqualität (hinreichende<br />
Mindestanzahl von Fahrtenpaaren auf der jeweiligen Relation) noch keine qualifizierte<br />
Aussage über die Güte des Angebots zulässt. Erst die zusätzliche Betrachtung der<br />
Verbindungsqualität (ÖPNV-Beförderungszeiten im Vergleich zu den MIV-Fahrtzeiten) ermöglicht<br />
eine fundierte Aussage über die tatsächliche Qualität des untersuchten Angebotes.<br />
In der Ergebnisübersicht für die jeweiligen Gebietskörperschaften werden zunächst die<br />
Bewertungsergebnisse in Diagrammform dargestellt, wobei zusätzlich die landkreisweiten<br />
Durchschnittswerte als Vergleichsgröße mit aufgeführt werden. Im Textteil erfolgen dann<br />
eine allgemeine Bewertung des Angebots und eine genauere Mängeldarstellung.<br />
Nach der Einzeldarstellung je Gemeinde / Samtgemeinde / Stadt erfolgt abschließend eine<br />
Zusammenfassung der Ergebnisse auf <strong>Landkreis</strong>ebene.<br />
Die Darstellung der Ergebnisübersichten für die Bedienungs- und Verbindungsqualitäten II<br />
und III erfolgt analog in angepasster Form.
VNO Bewertung und Mängelanalyse 77<br />
4.1.2.2.1 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der Gemeinde Adendorf<br />
Da die Gemeinde Adendorf über keine Untergliederung in Grundzentren und Orte verfügt,<br />
kann für diese Gemeinde keine Analyse der Bedienungs- und Verbindungsqualität I<br />
durchgeführt werden.<br />
4.1.2.2.2 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der Gemeinde Amt Neuhaus<br />
%<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
Neuhaus / <strong>Landkreis</strong><br />
gut gen. ung. gut gen. ung. gut gen. ung.<br />
Neuhaus % 57,1 0 42,8 14,3 42,8 42,8 28,6 42,8 28,6<br />
<strong>Landkreis</strong> % 71,7 18,5 9,8 43,5 18,5 38 45,7 42,4 11,9<br />
Bed.-Qualität (S) Bed.-Qualität (F) Verb.- Qualität<br />
Abb. 17: Bedienungs- u. Verbindungsqualität I: Amt Neuhaus (Quelle: VNO)<br />
Die Analyse bezieht sich auf die ÖPNV-Verbindungen von den Orten in der Gemeinde<br />
nach Neuhaus.<br />
Die Untersuchungsergebnisse liegen insgesamt betrachtet deutlich unter denen des <strong>Landkreis</strong>es.<br />
Generell ist festzustellen, dass Orte, die abseits der Relation Darchau – Neuhaus – Zeetze<br />
– Kaarßen liegen, ungenügende Bewertungen aufweisen. Bezüglich Dellien und Laave gilt<br />
dies für das Gesamtangebot, während für Tripkau lediglich die Fahrtzeiten unzureichend<br />
sind.<br />
Einen gewissen Ausgleich schafft hier das Angebot von so genannten „Versorgungsfahrten“<br />
an Einzeltagen der Woche (meist Mittwoch und / oder Donnerstag). Diese können<br />
jedoch nicht in die Bewertung mit einbezogen werden, da nach den Analysekriterien nur<br />
Fahrten gezählt werden, die mindestens dreimal pro Woche stattfinden.
78 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
4.1.2.2.3 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Amelinghausen<br />
%<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
Amelinghausen / <strong>Landkreis</strong><br />
gut gen. ung. gut gen. ung. gut gen. ung.<br />
Amelinghausen % 100 0 0 80 10 10 30 60 10<br />
<strong>Landkreis</strong> % 71,7 18,5 9,8 43,5 18,5 38 45,7 42,4 11,9<br />
Bed.-Qualität (S) Bed.-Qualität (F) Verb.- Qualität<br />
Abb. 18: Bedienungs- u. Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Amelinghausen (Quelle: VNO)<br />
Die Analyse bezieht sich auf die ÖPNV-Verbindungen von den Orten in der Samtgemeinde<br />
nach Amelinghausen. Die Analyseergebnisse der Bedienungsqualität sind deutlich<br />
besser als die landkreisweiten, die der Verbindungsqualität etwas schlechter.<br />
Im Einzelnen ist festzustellen:<br />
� Dehnsen wird von den Linien 5701 und 5703 durch sechs direkte Hinfahrten, aber nur<br />
einer direkten Rückfahrt bedient. Alle weiteren Rückfahrtmöglichkeiten mit den Linien<br />
5700 und 5701 sind wegen eines Umstiegs in Soderstorf zeitlich zu lang.<br />
� Für Betzendorf ergeben sich wegen der indirekten Führung der Linie 5702 über Tellmer<br />
und Rehlingen zu lange Fahrtzeiten.<br />
4.1.2.2.4 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Bardowick<br />
%<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
Bardowick / <strong>Landkreis</strong><br />
gut gen. ung. gut gen. ung. gut gen. ung.<br />
Bardowick % 76,9 23,1 0 53,8 23,1 23,1 53,8 23,1 23,1<br />
<strong>Landkreis</strong> % 71,7 18,5 9,8 43,5 18,5 38 45,7 42,4 11,9<br />
Bed.-Qualität (S) Bed.-Qualität (F) Verb.- Qualität<br />
Abb. 19: Bedienungs- u. Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Bardowick (Quelle: VNO)
VNO Bewertung und Mängelanalyse 79<br />
Die Analyse bezieht sich auf die ÖPNV-Verbindungen von den Orten in der Samtgemeinde<br />
nach Bardowick. Zusätzlich sind auch für die Orte Handorf und Vögelsen die Relationen<br />
zu den im unmittelbaren Einzugsbereich liegenden Orten untersucht worden sind.<br />
Die Ergebnisse für die Samtgemeinde Bardowick entsprechen etwa denen des <strong>Landkreis</strong>es.<br />
Für Bardowick und Vögelsen treten keine ungenügenden Bewertungen auf, jedoch für<br />
Handorf. Der Ort ist aus Barum, Horburg und St. Dionys an schulfreien Tagen nicht ausreichend<br />
erreichbar. Zudem treten hier aufgrund einer unzureichenden Verknüpfung in<br />
Wittorf zwischen den Linien 5402 und 5405 zu lange Fahrtzeiten auf. Alternative Fahrtmöglichkeiten,<br />
z. B. über Winsen, sind zu zeitaufwendig.<br />
4.1.2.2.5 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Dahlenburg<br />
%<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
Dahlenburg / <strong>Landkreis</strong><br />
gut gen. ung. gut gen. ung. gut gen. ung.<br />
Dahlenburg % 83,3 16,7 0 83,3 0 16,7 100 0 0<br />
<strong>Landkreis</strong> % 71,7 18,5 9,8 43,5 18,5 38 45,7 42,4 11,9<br />
Bed.-Qualität (S) Bed.-Qualität (F) Verb.- Qualität<br />
Abb. 20: Bedienungs- u. Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Dahlenburg (Quelle: VNO)<br />
Die Analyse bezieht sich auf die ÖPNV-Verbindungen von den Orten in der Samtgemeinde<br />
nach Dahlenburg.<br />
Die Analyseergebnisse sind erheblich besser als die des gesamten <strong>Landkreis</strong>es.<br />
Als einziger Mangel ist anzuführen, dass eine Bedienung des Ortes Lemgrabe an schulfreien<br />
Tagen fehlt, da die Linie 5302 nur an Schultagen verkehrt.
80 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
4.1.2.2.6 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Gellersen<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
%<br />
Gellersen / <strong>Landkreis</strong><br />
gut gen. ung. gut gen. ung. gut gen. ung.<br />
Gellersen % 66,7 22,2 11,1 44,4 33,3 22,2 44,4 33,3 22,2<br />
<strong>Landkreis</strong> % 71,7 18,5 9,8 43,5 18,5 38 45,7 42,4 11,9<br />
Bed.-Qualität (S) Bed.-Qualität (F) Verb.- Qualität<br />
Abb. 21: Bedienungs- u. Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Gellersen (Quelle: VNO)<br />
Die Analyse bezieht sich auf die ÖPNV-Verbindungen von den Orten in der Samtgemeinde<br />
nach Reppenstedt. Zusätzlich sind die Relationen zwischen den einzelnen Orten und<br />
Kirchgellersen (als Ort mit grundzentralen Teilfunktionen) untersucht worden sind.<br />
Die Ergebnisse der Samtgemeinde unterscheiden sich wenig von denen des gesamten<br />
<strong>Landkreis</strong>es.<br />
Im Einzelnen ist festzustellen:<br />
� Dachtmissen verfügt an schulfreien Tagen über keine hinreichende Bedienung durch<br />
die weitgehend schulbezogen verkehrende Linie 5202. Dies gilt sowohl nach Reppenstedt<br />
wie auch nach Kirchgellersen. Zudem sind die Fahrtzeiten nach Kirchgellersen zu<br />
lang.<br />
� Ferner weisen Südergellersen und Heiligenthal eine ungenügende Verbindungsqualität<br />
nach Reppenstedt auf. Verursacht wird dies dadurch, dass die bedienende Linie 5201<br />
nicht über das Grundzentrum verkehrt und beim erforderlichen Umstieg in<br />
Kirchgellersen zu lange Wartezeiten auftreten. Auch alternative Verbindungen über <strong>Lüneburg</strong><br />
sind zu zeitaufwendig.<br />
Durch die umstiegsfreie Anbindung an das Oberzentrum <strong>Lüneburg</strong> ist die ungenügende<br />
Verbindungsqualität zwischen Südergellersen / Heiligenthal und Reppenstedt jedoch<br />
hinnehmbar.
VNO Bewertung und Mängelanalyse 81<br />
4.1.2.2.7 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Ilmenau<br />
%<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
Ilmenau / <strong>Landkreis</strong><br />
gut gen. ung. gut gen. ung. gut gen. ung.<br />
Ilmenau % 85,7 0 14,3 57,1 14,3 28,6 42,8 28,6 28,6<br />
<strong>Landkreis</strong> % 71,7 18,5 9,8 43,5 18,5 38,0 45,7 42,4 11,9<br />
Bed.-Qualität (S) Bed.-Qualität (F) Verb.- Qualität<br />
Abb. 22: Bedienungs- u. Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Ilmenau (Quelle: VNO)<br />
Die Samtgemeinde Ilmenau verfügt über das Doppel-Grundzentrum Embsen / Melbeck.<br />
Bei der Qualitätsanalyse wurden die einzelnen Gemeindeorte entsprechend ihrer Lage<br />
entweder Embsen, Melbeck oder beiden Standorten zugeordnet und die sich daraus ergebenden<br />
Verbindungen untersucht.<br />
Die Analyseergebnisse unterscheiden sich wenig von denen des gesamten <strong>Landkreis</strong>es.<br />
Insgesamt ist die Bewertung der Bedienungsqualität etwas besser, die der Verbindungsqualität<br />
hingegen etwas schlechter.<br />
Folgende Mängel sind festzustellen:<br />
� Die Anbindung von Deutsch Evern nach Melbeck ist insgesamt unzureichend, da die<br />
Busverbindungen primär auf <strong>Lüneburg</strong> ausgerichtet sind.<br />
� Die Bedienung durch die Linien 5705 und 5702 ist zwischen Oerzen und Embsen an<br />
schulfreien Tagen unzureichend. Alternative Verbindungen über <strong>Lüneburg</strong> (Linien 5700<br />
/ 5600) sind zu zeitaufwendig.<br />
� Von Kolkhagen sind die Fahrtzeiten nach Embsen zu lang, da der Ort lediglich über die<br />
Relation Barnstedt – Melbeck bedient wird und somit Embsen nur mit Umstieg in<br />
Melbeck erreicht werden kann.
82 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
4.1.2.2.8 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Ostheide<br />
%<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
Ostheide / <strong>Landkreis</strong><br />
gut gen. ung. gut gen. ung. gut gen. ung.<br />
Ostheide % 58,3 16,7 25 8,3 8,3 83,3 25 75 0<br />
<strong>Landkreis</strong> % 71,7 18,5 9,8 43,5 18,5 38 45,7 42,4 11,9<br />
Bed.-Qualität (S) Bed.-Qualität (F) Verb.- Qualität<br />
Abb. 23: Bedienungs- u. Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Ostheide (Quelle: VNO)<br />
Die Samtgemeinde Ostheide verfügt über zwei Grundzentren mit sich leicht überlappenden<br />
Einzugsbereichen: Barendorf und Neetze. Bei der Qualitätsanalyse wurden die einzelnen<br />
Gemeindeorte entsprechend ihrer Lage einem der beiden Grundzentren zugeordnet<br />
und die sich daraus ergebenden Verbindungen untersucht. Für den Ort Thomasburg<br />
sind sowohl die Verbindungen nach Barendorf wie auch die Verbindungen nach Neetze<br />
bewertet worden.<br />
Die Analyseergebnisse weichen erheblich von denen des <strong>Landkreis</strong>es ab. Besonders auffällig<br />
ist, dass an schulfreien Tagen sich die ungenügenden Bewertungen häufen. Dem<br />
gegenüber ist die Verbindungsqualität für alle Relationen hinreichend.<br />
Die Mängel im Einzelnen:<br />
� Im Einzugsbereich von Barendorf werden sechs von der Linie 5362 erschlossene Orte<br />
(Holzen, Radenbeck, Reinstorf, Thomasburg, Wendhausen und Vastorf) an schulfreien<br />
Tagen jeweils nur durch zwei Fahrtenpaare bedient.<br />
� Im Einzugsbereich von Neetze werden die Orte Neu Neetze, Radenbeck, Süttorf und<br />
Thomasburg von den rein schulbezogen verkehrenden Linien 5112 und 5114 erschlossen,<br />
die an Schultagen zu wenige, an schulfreien Tagen überhaupt keine Fahrten anbieten.<br />
Dies hat zur Folge, dass alle Relationen eine unzureichende Bedienung aufweisen.<br />
In eingeschränkter Form gilt dies auch für Neu Neetze. Hier ist an schulfreien Tagen<br />
die Bedienungsqualität ungenügend.
VNO Bewertung und Mängelanalyse 83<br />
4.1.2.2.9 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der SG Scharnebeck<br />
%<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
Scharnebeck / <strong>Landkreis</strong><br />
gut gen. ung. gut gen. ung. gut gen. ung.<br />
Scharnebeck % 50 84,4 15,6 27,8 5,6 66,7 44,4 50 5,6<br />
<strong>Landkreis</strong> % 71,7 18,5 9,8 43,5 18,5 38 45,7 42,4 11,9<br />
Bed.-Qualität (S) Bed.-Qualität (F) Verb.- Qualität<br />
Abb. 24: Bedienungs- u. Verbindungsqualität I: Samtgemeinde Scharnebeck (Quelle: VNO)<br />
Die Analyse bezieht sich auf die ÖPNV-Verbindungen von den Orten in der Samtgemeinde<br />
nach Scharnebeck. Zusätzlich sind für den Ort Hohnstorf, der grundzentrale Teilfunktionen<br />
übernimmt, die Relationen zu den im unmittelbaren Einzugsbereich liegenden Orten<br />
untersucht worden sind.<br />
Die Analyseergebnisse der Samtgemeinde Scharnebeck liegen bei der Bedienungsqualität<br />
deutlich unter denen des <strong>Landkreis</strong>es, bei der Verbindungsqualität sind sie etwa gleichwertig.<br />
Besonders auffällig ist die Vielzahl der ungenügenden Bewertungen an schulfreien<br />
Tagen.<br />
Bezogen auf das Grundzentrum Scharnebeck sind folgende Mängel festzustellen:<br />
Das Bedienungsangebot an schulfreien Tagen ist unzureichend für die Orte Brietlingen,<br />
Lüdershausen, Moorburg (schulbezogene Linie 5904), Jürgenstorf, Lüdersburg (schulbezogene<br />
Linie 5104), Echem, Hohnstorf (lediglich ein Fahrtenpaar auf der Linie 5931), Artlenburg<br />
und Hittbergen (keine direkte Busverbindung).<br />
Für die Orte Artlenburg, Brietlingen und Hohnstorf gibt es alternative Fahrtenmöglichkeiten<br />
über <strong>Lüneburg</strong> (z. B. mit der Linie 5900 in Kombination mit der Linie 5110), die jedoch<br />
durchweg zu zeitaufwendig sind, so dass sie nicht in die Bewertung der Bedienungs- und<br />
Verbindungsqualität I mit aufgenommen werden konnten. Auch wenn die Verbindung zum<br />
eigenen Grundzentrum damit ungenügend bleibt, so ist für diese Orte über die direkte<br />
ÖPNV-Verbindung nach <strong>Lüneburg</strong> (Linie 5900) die Erreichbarkeit von Einkaufs- und Versorgungseinrichtungen,<br />
Ärzten, etc. auch ohne Auto gewährleistet.<br />
Für den Ort Hohnstorf ergibt sich folgendes Bild:<br />
Das Bedienungsangebot an schulfreien Tagen ist unzureichend für die Orte Echem (lediglich<br />
ein Fahrtenpaar auf der Linie 5931), Jürgenstorf und Lüdersburg (keine direkte Busverbindung).
84 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
4.1.2.2.10 Bedienungs- und Verbindungsqualität I in der Stadt Bleckede<br />
%<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
Bleckede / <strong>Landkreis</strong><br />
gut gen. ung. gut gen. ung. gut gen. ung.<br />
Bleckede % 90 10 0 50 40 10 60 40 0<br />
<strong>Landkreis</strong> % 71,7 18,5 9,8 43,5 18,5 38 45,7 42,4 11,9<br />
Bed.-Qualität (S) Bed.-Qualität (F) Verb.- Qualität<br />
Abb. 25: Bedienungs- u. Verbindungsqualität I: Stadt Bleckede (Quelle: VNO)<br />
Die Analyse bezieht sich auf die ÖPNV-Verbindungen von den einzelnen Orten nach<br />
Bleckede.<br />
Die Ergebnisse für die Stadt Bleckede sind insgesamt deutlich besser als die des <strong>Landkreis</strong>es.<br />
Als Mangel ist lediglich festzuhalten, dass der Ort Bleckeder Moor von der Linie 5304 an<br />
schulfreien Tagen nicht bedient wird.
VNO Bewertung und Mängelanalyse 85<br />
4.1.2.2.11 Bedienungs- und Verbindungsqualität I im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
– Zusammenfassung –<br />
Die Qualität des Bedienungs- und Verbindungsangebotes zwischen den einzelnen Orten<br />
und den jeweils zugehörigen Grundzentren ist für insgesamt 92 Relationen im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Lüneburg</strong> untersucht worden. Das folgende Diagramm zeigt die Ergebnisse der Analyse<br />
für den gesamten <strong>Landkreis</strong>.<br />
Abb. 26: Bedienungs- u. Verbindungsqualität I: landkreisweite Zusammenfassung<br />
(Quelle: VNO)<br />
Zusammenfassend ist für den <strong>Landkreis</strong> festzustellen, dass an Schultagen eine recht zufriedenstellende<br />
Bedienung der untersuchten Orte besteht. An schulfreien Tagen hingegen<br />
ist für mehr als ein Drittel aller Orte die Bedienung ungenügend, da eine Reihe von Orten<br />
lediglich über eine Anbindung durch den schulbezogenen Linienverkehr verfügt.<br />
Die Analyse der Verbindungsqualität zeigt, dass im <strong>Landkreis</strong> recht wenige Relationen<br />
ÖPNV-Fahrtzeiten aufweisen, die mit denen des MIV nicht konkurrieren können.<br />
In den folgenden Abbildungen werden landkreisweit die Untersuchungsergebnisse der<br />
Bedienungsqualität I (an Schultagen und an schulfreien Tagen) und der Verbindungsqualität<br />
I im Einzelnen dargestellt.
86 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Bedienungsqualität I: Orte – Grundzentrum<br />
Abb. 27: Bedienungsqualität I: Einzeldarstellung (Quelle: VNO)
VNO Bewertung und Mängelanalyse 87<br />
Verbindungsqualität I: Orte – Grundzentrum<br />
Abb. 28: Verbindungsqualität I: Einzeldarstellung (Quelle: VNO)
88 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
4.1.2.3 Ergebnisse der Bewertung – Bedienungs- und Verbindungsqualität II<br />
4.1.2.3.1 Grundzentren – Hansestadt <strong>Lüneburg</strong><br />
Auf der Bedienungs- und Verbindungsebene II werden nach dem Analyseschema die Relationen<br />
zwischen den Grundzentren und den Mittelzentren eines <strong>Landkreis</strong>es untersucht.<br />
Da der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> über kein Mittelzentrum verfügt, wird hier das Oberzentrum<br />
<strong>Lüneburg</strong> in seiner Funktion als Mittelzentrum herangezogen.<br />
Zusätzlich zu den Grundzentren werden die Orte mit grundzentralen Teilfunktionen, die<br />
auch schon zuvor mit untersucht worden sind, in die Analyse mit einbezogen. Die Ergebnisse<br />
werden nachfolgend dargestellt.<br />
Abb. 29: Bedienungs- u. Verbindungsqualität II (Grundzentren – Stadt LG): landkreisweite Zusammenfassung<br />
(Quelle: VNO)<br />
Grundzentrum* Mittelzentrum Bedienungsqualität II Verbindungsqualität II<br />
an Schultagen in den Ferien<br />
Adendorf<br />
gut gut gut<br />
Amelinghausen gut genügend genügend<br />
Bardowick gut gut gut<br />
Barendorf gut gut gut<br />
Bleckede gut gut gut<br />
Brietlingen gut gut genügend<br />
Dahlenburg gut genügend gut<br />
Embsen genügend genügend ungenügend<br />
Hohnstorf<br />
Kaarßen<br />
<strong>Lüneburg</strong><br />
gut<br />
ungenügend<br />
gut<br />
ungenügend<br />
genügend<br />
gut<br />
Kirchgellersen gut gut gut<br />
Melbeck gut gut gut<br />
Neetze gut gut gut<br />
Neuhaus ungenügend ungenügend gut<br />
Radbruch gut gut gut<br />
Reppenstedt gut gut gut<br />
Scharnebeck gut gut gut<br />
Tripkau ungenügend ungenügend ungenügend<br />
Tab. 30: Bedienungs- u. Verbindungsqualität II (Grundzentren – Stadt LG): Einzeldarstellung (Quelle: VNO)<br />
* Unter dem Begriff „Grundzentrum“ werden an dieser Stelle auch Orte mit grundzentralen Teilfunktionen sowie Grundzentren mit mittelzentralen<br />
Teilfunktionen subsummiert.
VNO Bewertung und Mängelanalyse 89<br />
Der <strong>Landkreis</strong> verfügt über ein Liniennetz, welches weitgehend radial auf <strong>Lüneburg</strong> ausgerichtet<br />
ist. Alle untersuchten Orte werden dabei relativ direkt durch leistungsstarke regionale<br />
Hauptlinien sowie Regionallinien an die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> angebunden. Diese besondere<br />
Struktur des Liniennetzes hat zur Folge, dass die untersuchten Relationen überwiegend<br />
gute oder zumindest genügende Werte aufweisen. Lediglich bei den Verbindungen<br />
Neuhaus / Kaarßen / Tripkau – <strong>Lüneburg</strong> sind die Fahrtenangebote unzureichend<br />
oder nicht vorhanden. Dies gilt auch dann, wenn man zusätzlich zu den Fahrten über Neu<br />
Darchau alternative Fahrtmöglichkeiten über Büchen / Lauenburg mit heranzieht. Ferner<br />
sind die Fahrtzeiten zwischen Embsen und <strong>Lüneburg</strong> zu lang, da die regionale Hauptlinie<br />
5600, die Embsen erschließt, nicht direkt geführt wird, sondern über Melbeck verläuft.<br />
4.1.2.3.2 Grundzentren – Mittelzentren außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es<br />
Bei der Analyse der Bedienungs- und Verbindungsqualität II werden über das vorgegebene<br />
Grundschema (Grundzentren – Mittelzentren im <strong>Landkreis</strong>) hinausgehend eine Reihe<br />
weiterer Relationen zu benachbarten Mittelzentren außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong><br />
betrachtet, die aus verkehrlicher Sicht sinnvoll erscheinen und aufgrund der Pendlerzahlen<br />
ein nennenswertes Nachfragepotenzial aufweisen.<br />
Abb. 30: Bedienungs- u. Verbindungsqualität II (Grundzentren – Mittelzentren außerhalb Lk LG): landkreisweite<br />
Zusammenfassung (Quelle: VNO)<br />
Grundzentrum * Nächstgeleg. Bedienungsqualität II Verbindungsqualität II<br />
Mittelzentrum an Schultagen in den Ferien<br />
Bardowick<br />
Radbruch<br />
Winsen<br />
gut<br />
gut<br />
gut<br />
gut<br />
genügend<br />
gut<br />
Bardowick Geesthacht ungenügend ungenügend ungenügend<br />
Hohnstorf Lauenburg ungenügend ungenügend gut<br />
Neuhaus Hagenow ungenügend ungenügend ungenügend<br />
Melbeck<br />
gut gut genügend<br />
Barendorf Uelzen<br />
gut gut genügend<br />
Dahlenburg gut gut genügend<br />
Tab. 31: Bedienungs- u. Verbindungsqualität II (Grundzentren – Mittelzentren außerhalb Lk LG): Einzeldarstellung<br />
(Quelle: VNO)<br />
* s. Anmerkung unter Tab. 30
90 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Die Anbindungen der ausgewählten Grundzentren in Richtung Winsen bzw. in Richtung<br />
Uelzen sind hinsichtlich der Bedienungsqualität ausnahmslos als gut bewertet worden,<br />
bezüglich der Verbindungsqualität zumeist als genügend.<br />
Auf den übrigen untersuchten Relationen treten deutliche Mängel auf. Im Einzelnen sind<br />
hier anzuführen:<br />
� Bardowick – Geesthacht:<br />
Das vorhandene Fahrtenangebot ist zu gering, zudem entstehen aufgrund vieler Umstiege<br />
sehr lange Fahrtzeiten.<br />
� Hohnstorf – Lauenburg:<br />
Es verkehrt täglich lediglich ein Fahrtenpaar der Linie 5931.<br />
� Neuhaus – Hagenow:<br />
Das Angebot umfasst nur zwei Hinfahrten und eine Rückfahrt mit recht langen Fahrtzeiten.<br />
4.1.2.4 Ergebnisse der Bewertung – Bedienungs- und Verbindungsqualität III<br />
Auf der Ebene der Bedienungs- und Verbindungsqualität III werden alle ÖPNV-<br />
Verbindungen zwischen den Grundzentren im <strong>Landkreis</strong> und dem Oberzentrum Hamburg<br />
untersucht. Da wesentliche Pendlerbeziehungen zwischen dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> und<br />
Hamburg bestehen, ist diese Untersuchungsebene für den <strong>Landkreis</strong> von besonderer Bedeutung.<br />
Die Ergebnisse der Analyse sind der folgenden Abbildung sowie der unten stehenden Tabelle<br />
zu entnehmen.<br />
Abb. 31: Bedienungs- u. Verbindungsqualität III: landkreisweite Zusammenfassung<br />
(Quelle: VNO)
VNO Bewertung und Mängelanalyse 91<br />
Grundzentrum* Oberzentrum Bedienungsqualität III Verbindungsqualität III<br />
an Schultagen in den Ferien<br />
Adendorf<br />
gut gut ungenügend<br />
Amelinghausen gut gut genügend<br />
Bardowick gut gut genügend<br />
Barendorf gut gut genügend<br />
Bleckede gut gut genügend<br />
Brietlingen gut gut genügend<br />
Dahlenburg gut gut genügend<br />
Embsen gut gut ungenügend<br />
Hohnstorf<br />
Kaarßen<br />
Hamburg<br />
gut<br />
ungenügend<br />
gut<br />
ungenügend<br />
genügend<br />
gut<br />
Kirchgellersen gut gut ungenügend<br />
Melbeck gut gut genügend<br />
Neetze gut gut genügend<br />
Neuhaus ungenügend ungenügend gut<br />
Radbruch gut gut genügend<br />
Reppenstedt gut gut genügend<br />
Scharnebeck gut gut genügend<br />
Tripkau ungenügend ungenügend ungenügend<br />
Tab. 32: Bedienungs- u. Verbindungsqualität III: Einzeldarstellung<br />
(Quelle: VNO)<br />
* s. Anmerkung unter Tab. 30<br />
Die Analyse des ÖPNV–Angebotes zwischen den Grundzentren des <strong>Landkreis</strong>es und dem<br />
Oberzentrum Hamburg weist bei der Bedienungsqualität abgesehen von den Verbindungen<br />
Neuhaus / Kaarßen / Tripkau – Hamburg Neuhaus durchgängig gute Ergebnisse auf.<br />
Die Bewertung der Verbindungsqualität fällt dagegen deutlich schlechter aus. Generell ist<br />
hierzu anzumerken, dass aufgrund der Autobahnanbindung <strong>Lüneburg</strong>s nach Hamburg<br />
eine Vielzahl der untersuchten Relationen relativ kurze Pkw–Fahrtzeiten aufweisen, woraus<br />
die vielen genügenden Bewertungen resultieren. Wenn dann zusätzlich<br />
Umwegfahrten über den ZOB <strong>Lüneburg</strong> auftreten, wie im Falle von Adendorf,<br />
Kirchgellersen und Vögelsen, oder wenn keine direkte Anbindung zum ZOB vorhanden ist,<br />
wie für Embsen, treten sogar ungenügende Bewertungen auf.<br />
4.1.3 Beförderungsqualität<br />
4.1.3.1 Grundlagen der Bewertung<br />
Die Beförderungsqualität wird bestimmt durch das Verhältnis von Fahrgastnachfrage und<br />
Platzangebot auf einer Linie oder Relation. Die Beförderungsqualität ist demnach umso<br />
besser, je mehr Fahrgästen im Bus ein Sitzplatz zur Verfügung steht.<br />
Die Beförderungsqualität steht in einem Spannungsfeld zur Wirtschaftlichkeit: Einerseits<br />
wird die Nutzung des ÖPNV für den Fahrgast umso attraktiver, je mehr Platz in den Fahrzeugen<br />
zur Verfügung steht. Andererseits führt die Bereitstellung von einer hohen Sitzplatzanzahl<br />
zu deutlichen Mehrkosten auf Seiten der Verkehrsunternehmen, da diese für<br />
die nachfragestarken Zeiten am Morgen und am Abend eine erhebliche Anzahl zusätzlicher<br />
Busse beschaffen und einsetzen müssten. Da die Unternehmen diese Mehrkosten,<br />
die landkreisweit pro Jahr im mittleren 6-stelligen €-Bereich liegen dürften, nicht bzw. nur<br />
in sehr geringem Maße durch eventuelle Fahrgeldmehreinnahmen (infolge höherer Fahrgastnachfrage<br />
aufgrund des attraktiveren Angebotes) kompensieren könnten, müssten sie<br />
vom Aufgabenträger übernommen werden.
92 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Um zumindest eine genügende Beförderungsqualität im straßengebundenen ÖPNV zu<br />
erreichen, sollten daher folgende Vorgaben des <strong>Landkreis</strong>es erfüllt werden: Grundsätzlich<br />
sollen die Verkehrsunternehmen möglichst hohe Sitzplatzkapazitäten vorhalten, wobei in<br />
den Hauptverkehrszeiten auf kurzen, stark belasteten Streckenabschnitten ein Anteil von<br />
stehenden Fahrgästen zu akzeptieren ist. Gleiches gilt für schulbezogene Fahrten, bei<br />
denen das jeweilige, zulässige Gesamtangebot von Sitz- und Stehplätzen in den Fahrzeugen<br />
in Anspruch genommen werden darf.<br />
4.1.3.2 Ergebnisse der Bewertung<br />
Zur Bewertung der Beförderungsqualität sind genaue Kenntnisse über die Besetzung jeder<br />
einzelnen Fahrt im ÖSPV erforderlich. Da entsprechende Daten dem <strong>Landkreis</strong> jedoch<br />
nicht in diesem Detaillierungsgrad vorliegen, kann nur Bezug genommen werden auf linienbezogene<br />
Nachfragedaten vom HVV sowie die Erfahrungen und Prüffahrten von Mitarbeitern<br />
des <strong>Landkreis</strong>es im schulbezogenen Linienverkehr. Auf Basis dieser Erkenntnisse<br />
geht der <strong>Landkreis</strong> davon aus, dass die oben genannten Vorgaben eingehalten werden<br />
und damit eine zumindest genügende Beförderungsqualität gewährleistet ist.<br />
4.1.4 Tarif<br />
4.1.4.1 Grundlagen der Bewertung<br />
Das Tarifangebot im Nahverkehr hat einen wesentlichen Einfluss darauf, in welchem Maße<br />
Busse und Bahnen genutzt wird. Aus Kundensicht stehen dabei zwei Aspekte im Vordergrund:<br />
Zum einen die Frage des Preis-Leistungs-Verhältnisses, zum anderen die Verständlichkeit<br />
des Tarifangebotes.<br />
4.1.4.2 Ergebnisse der Bewertung<br />
Die Bewertung des im gesamten <strong>Landkreis</strong> und der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> gültigen HVV-<br />
Tarifs ist nach rein objektiven Kriterien nicht möglich. Sowohl das Preis-Leistungs-<br />
Verhältnis wie auch die Verständlichkeit des Tarifes hängen von vielen Faktoren ab, die<br />
von einzelnen Nutzergruppen ganz unterschiedlich bewertet werden. Exemplarisch seien<br />
zwei Beispiele genannt:<br />
� Umfang des Verkehrsangebotes<br />
Hier zeigen sich gravierende Unterschiede, je nachdem, ob der Fahrgast in einem<br />
Grundzentrum mit sehr gutem ÖPNV-Angebot wohnt oder in einer ländlich geprägten<br />
Umgebung, in der naturgemäß ein weitaus geringeres Fahrtenangebot zur Verfügung<br />
steht. Je nach den Bedingungen vor Ort wird daher die Preiswürdigkeit des ÖPNV-<br />
Angebotes auch unterschiedlich bewertet.<br />
� Nutzungshäufigkeit des ÖPNV<br />
Fahrgäste, die Busse und Bahnen regelmäßig nutzen, verfügen zumeist über eine Zeitkarte,<br />
so dass für diese Nutzergruppe die Verständlichkeit des Tarifangebotes und die<br />
Frage, wie unkompliziert ein Fahrschein zu erwerben ist, keine wesentliche Rolle spielt.<br />
Genau diese Aspekte haben dagegen für Selten- oder Gelegenheitsnutzer einen hohen<br />
Stellenwert und beeinflussen maßgeblich deren Meinung zum Tarifangebot.<br />
Hinzu kommt, dass Zeitkartennutzer aufgrund ihrer rabattierten Monats- und Abokarten<br />
günstiger fahren als Gelegenheitsnutzer, die Einzelfahrscheine erwerben müssen, woraus<br />
sich ebenfalls unterschiedliche Einschätzungen zur Preiswürdigkeit des Tarifs ergeben.
VNO Bewertung und Mängelanalyse 93<br />
Die beiden Beispiele verdeutlichen, dass eine allgemeingültige Bewertung des Tarifangebotes<br />
nicht möglich ist. Daher werden an dieser Stelle nur einige grundsätzliche Bewertungen<br />
vorgenommen.<br />
Mit der Verbundausweitung des HVV ist ein wesentliches Ziel des vorherigen <strong>Nahverkehrsplan</strong>s<br />
erreicht worden, nämlich die Einführung des HVV-Tarifs im gesamten <strong>Landkreis</strong><br />
und in der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong>. Dies bietet insbesondere für Fahrgäste, die den<br />
ÖPNV häufig nutzen, den Vorteil, dass für alle Fahrten stets die gleiche Tarifsystematik gilt<br />
und für Verbindungen nach Hamburg nicht mehr zwei oder mehrere unterschiedliche<br />
Fahrscheine gelöst werden müssen. Zudem ist die Nutzung von Bus und Bahn in der Gesamtheit<br />
betrachtet etwas günstiger geworden. Von der Einführung des HVV-Tarifs haben<br />
in besonderem Maße Fahrgäste profitiert, die aus dem <strong>Landkreis</strong> nach Hamburg fahren.<br />
Das Preis-Leistungs-Verhältnis kann damit – speziell auf den Hauptrelationen – als angemessen<br />
bezeichnet werden, auch wenn das Preisniveau bezogen auf einzelne Strecken<br />
durchaus Unterschiede aufweist.<br />
Kritisch ist dagegen zu bewerten, dass die Tarifsystematik des Verbundes recht komplex<br />
ist und sich gerade für Selten- und Gelegenheitsnutzer nicht auf den ersten Blick erschließt.<br />
Hierzu trägt u. a. die unterschiedliche Tarifierung bei Einzelkarten und Zeitkarten<br />
bei: Der Preis einer Einzelkarte wird grundsätzlich über die Anzahl der durchfahrenen Ringe<br />
ermittelt, der Preis einer Zeitkarte über die Anzahl der durchfahrenen Zonen, wobei im<br />
Umland auch Ausnahmen von dieser Regel vorhanden sind, die das Verständnis weiter<br />
erschweren. Hinzu kommt, dass es eine Vielzahl von unterschiedlichen Fahrkartenangeboten<br />
gibt (spezielle Angebote für bestimmte Nutzergruppen, Karten für Stadtverkehre im<br />
Umland, Karten mit eingeschränkter zeitlicher Gültigkeit, etc.), die das schnelle Auswählen<br />
der richtigen Fahrkarte erschweren. Positiv ist dagegen festzuhalten, dass die Fahrplanauskunft<br />
des HVV bei jeder Verbindungsabfrage zusätzlich den entsprechenden Fahrpreis<br />
ausweist und einen link zu einem Tarifberater speziell für die gesuchte Verbindung enthält.<br />
In der Gesamtheit hat die Einführung des HVV-Tarifs zu einer klaren Attraktivitätssteigerung<br />
des Nahverkehrs im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> geführt. Bei allen tariflichen Verbesserungswünschen<br />
im Detail ist immer zu berücksichtigen, dass der <strong>Landkreis</strong> einem Verkehrsverbund<br />
mit einem seit mehreren Jahrzehnten bestehenden Tarifsystem beigetreten<br />
ist, welches in intensiver Abstimmung mit allen Beteiligten bestmöglich auf die Bedürfnisse<br />
im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> angepasst worden ist. Als Beispiel sei in diesem Zusammenhang<br />
auf die Familienkarte im Stadtverkehr <strong>Lüneburg</strong> hingewiesen, die exklusiv nur hier gültig<br />
ist.<br />
4.1.5 Fahrgastinformation<br />
4.1.5.1 Grundlagen der Bewertung<br />
Die Fahrgastinformation ist insbesondere für die Fahrgäste von Bedeutung, die den Nahverkehr<br />
nur selten nutzen oder wechselnde Verbindungen befahren. Eine gute Fahrgastinformation<br />
kann zudem die Hemmschwelle zur Nutzung des ÖPNV deutlich reduzieren.<br />
Allgemeine Zielvorstellung ist ein durchgängiges Fahrgastinformationssystem, in dem sich<br />
die Einzelinformationen, die der Kunde vor und während seiner Reise benötigt, lückenlos<br />
aneinander reihen.<br />
Wesentliche Auskunftsmedien sind die Internetpräsenzen des HVV und der Verkehrsunternehmen<br />
mit ihren elektronischen Fahrplanauskünften, die Telefonauskunft des HVV, die<br />
Fahrplanbücher sowie die Informationen an den Haltestellen selbst.
94 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
4.1.5.2 Ergebnisse der Bewertung<br />
Internet<br />
Die Internetpräsenzen des HVV, der VNN sowie der einzelnen Unternehmen bieten inzwischen<br />
zahlreiche Informationen rund um den ÖPNV in der Region. Auf der Internetseite<br />
des HVV (www.hvv.de) finden sich die ausführlichsten Auskünfte zum Verkehrsangebot im<br />
Verbundraum, zum HVV-Tarif, dem Fahrkartensortiment, den Service- und Verkaufsstellen<br />
und den übrigen Serviceangeboten (Liniennetzpläne, Hinweise zu Fahrplanänderungen<br />
und für spezielle Nutzergruppen, etc.).<br />
Die ebenfalls auf der Seite vorhandene HVV-Fahrplanauskunft bietet den Vorteil, dass zu<br />
den gewünschten Verbindungen gleichzeitig eine Tarifauskunft gegeben wird. Über die<br />
Qualität der Suchergebnisse können keine detaillierten Aussagen getroffen werden, da<br />
hierfür eine systematische Überprüfung erforderlich wäre. Die bisherigen, verwaltungsinternen<br />
Erfahrungen bei der Abfrage von Verbindungen zeigen jedoch subjektiv eine zufriedenstellende<br />
Zuverlässigkeit. Verbesserungsbedürftig sind dagegen die Angaben zum<br />
Tarif, die teilweise noch fehlen („HVV-Tarif nicht ermittelbar“). Zudem wird nicht auf die<br />
Familienkarte für die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> hingewiesen.<br />
Die VNN-Fahrplanauskunft (www.vnn.de) sowie die Auskunft der Weser-Ems Busverkehr<br />
GmbH (www.weser-ems-bus.de oder direkt: www.fahrplaner.de) liefern – auf Basis eigener<br />
Erfahrungen – gute Ergebnisse. Beide Auskünfte beinhalten derzeit das komplette<br />
Bus- und Bahnangebot im <strong>Landkreis</strong> sowie das Angebot der S-Bahnen im gesamten Verbundgebiet.<br />
Auch landes- / bundesweite Fahrplanauskünfte können abgerufen werden.<br />
Unter www.fahrplaner.de und unter www.vnn.de können zudem sehr einfach so genannte<br />
Pendlerpläne erstellt werden, d. h. für eine beliebige Verbindung lassen sich für frei wählbare<br />
Zeiten sämtliche Hin- und Rückfahrten übersichtlich anzeigen (z. B. alle Hinfahrten<br />
zum Grundzentrum zwischen 06.00 und 09.00 Uhr sowie alle Rückfahrten ab 16.00 Uhr).<br />
HVV-Telefonauskunft<br />
Über die Qualität der HVV-Telefonauskunft (040 / 19449) liegen dem <strong>Landkreis</strong> keine detaillierten<br />
Informationen vor. Der Kunde kann grundsätzlich wählen zwischen einem automatischen<br />
Sprachdialogsystem (wie bei der DB AG), das für Fahrplanauskünfte genutzt<br />
werden kann, oder einer persönlichen Beratung. Im letztgenannten Fall sind teilweise Wartezeiten<br />
in Kauf zu nehmen, die bei 10 Minuten oder mehr liegen können. Positiv ist anzumerken,<br />
dass es sich bei der Telefonauskunft um eine reguläre Ortsnummer handelt<br />
und nicht um eine teurere Sonderrufnummer.<br />
HVV-Fahrplanbuch<br />
Eine weitere Informationsmöglichkeit bietet das HVV-Fahrplanbuch, Regionalausgabe<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>. Das Buch enthält sämtliche Bus- und Bahnlinien, die im <strong>Landkreis</strong><br />
und der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> verkehren. Im Gegensatz zum früheren Fahrplanbuch der<br />
KVG hat sich die Übersichtlichkeit durch ein einheitliches, farbiges Layout verbessert.<br />
Auch ein Ortsregister, welches zunächst entfallen war, ist nun wieder Bestandteil des Buches.<br />
Verbesserungswürdig sind die Angaben zum Tarif. Zwar enthält das Fahrplanbuch<br />
den Tarifplan im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> sowie Hinweise zu HVV-Service- und Verkaufsstellen,<br />
es fehlt aber eine Preisübersicht über die verschiedenen Einzel- und Zeitkarten.<br />
Haltestellen<br />
Letzter Bestandteil einer möglichst lückenlosen Informationskette sind die Informationen<br />
an den Haltestellen vor Ort. Hier hat sich die Situation seit der flächendeckenden Haltestellenmodernisierung<br />
im Jahr 2008 klar verbessert. Alle Haltestellen wurden mit neuen<br />
Masten und Haltstellenschildern ausgestattet, die nun erstmalig mit dem Namen der Hal-
VNO Bewertung und Mängelanalyse 95<br />
testelle, der jeweiligen Tarifzone und den dort verkehrenden Linien bedruckt worden sind<br />
und neben den Fahrplänen auch mit dem Tarifplan bestückt worden sind.<br />
4.1.6 Haltestellen<br />
4.1.6.1 Grundlagen der Bewertung<br />
Der Standort und die Ausstattung der ÖPNV-Haltestellen haben für die Fahrgäste eine<br />
große Bedeutung, da über die Haltestellen der Zugang zum ÖPNV erfolgt. Aus Fahrgastsicht<br />
sind vor allem eine barrierefreie Gestaltung (v. a. Hochbord, Blindenleitstreifen) sowie<br />
das Vorhandensein von fahrtbezogenen Informationen von vorrangiger Bedeutung.<br />
Daneben sollte die Haltestelle einen gepflegten Eindruck machen und einen Wetterschutz<br />
bieten.<br />
4.1.6.2 Ergebnisse der Bewertung<br />
Detaillierte Aussagen zur Qualität und Ausstattung aller Haltestellen liegen dem Aufgabenträger<br />
bislang nicht vor. Dennoch sollen an dieser Stelle einige grundsätzliche Aussagen<br />
getroffen werden:<br />
Fahrgastunterstände und Barrierefreiheit<br />
Einen einheitlichen Ausstattungsstandard der Haltestellen gibt es im <strong>Landkreis</strong> und in der<br />
Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> nicht. Im Stadtgebiet <strong>Lüneburg</strong> finden sich an ca. jeder zweiten Haltestelle<br />
Fahrgastunterstände, in den Kommunen des <strong>Landkreis</strong>es dagegen zumeist nur an<br />
Verknüpfungshaltestellen oder in den Ortskernen. Die Qualität der Unterstände variiert<br />
dabei sehr stark.<br />
Im Hinblick auf die Barrierefreiheit lässt sich festhalten, dass weder im <strong>Landkreis</strong> noch in<br />
der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> flächendeckend ein stufenloser Einstieg in die Busse möglich ist<br />
(Hochbord in Verbindung mit abgesenkten Niederflurfahrzeugen).<br />
Fahrgastinformation<br />
Die Fahrgastinformation hat nach der Modernisierung sämtlicher Haltestellenmasten einen<br />
guten Standard erreicht (s. Kap. 4.5.2). Hier sind keine Defizite zu bemängeln.<br />
4.1.7 Fahrzeuge<br />
4.1.7.1 Grundlagen der Bewertung<br />
Der Standard der eingesetzten Fahrzeuge bestimmt maßgeblich den Beförderungskomfort.<br />
In der Regel ist das Durchschnittsalter ein gutes Indiz, um Aussagen hinsichtlich der<br />
Standards treffen zu können. Je geringer das Alter, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit,<br />
dass die Fahrzeuge modernen Qualitätsstandards entsprechen. Allerdings können<br />
auch generalüberholte Fahrzeuge diesen Ansprüchen genügen.<br />
Neben bequemen Sitzen und guter Klimatisierung wird der Beförderungskomfort auch die<br />
Frage bestimmt, wie leicht der Ein- und Ausstieg möglich ist. In dieser Hinsicht bieten Niederflurfahrzeuge<br />
eindeutige Vorteile, da im Zusammenspiel mit einer fahrzeugseitigen Absenkfunktion<br />
(„kneeling“) und entsprechend gestalteten Haltestellen mit Hochbord ein<br />
(fast) stufenloser Ein- und Ausstieg möglich ist. Damit wird nicht nur Rollstuhlfahrern ge-
96 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
holfen, sondern auch Menschen mit Gehbehinderungen sowie Fahrgästen mit Gepäck<br />
oder Kinderwagen.<br />
Neben dem reinen Fahrkomfort ist die Kundeninformation am / im Fahrzeugen von Belang.<br />
Hierzu zählen die äußeren Fahrtzielanzeigen genauso wie die Anzeige bzw. Ansage<br />
der Haltestelle im Inneren der Busse.<br />
4.1.7.2 Ergebnisse der Bewertung<br />
Im <strong>Landkreis</strong> und in der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> werden sehr unterschiedliche Fahrzeuge<br />
von den Verkehrsunternehmen eingesetzt:<br />
� Im Stadtverkehr <strong>Lüneburg</strong> werden zumeist jüngere Stadtbusse in Niederflurbauweise<br />
eingesetzt.<br />
Die Stadtbusse verfügen fast ausnahmslos über Haltestelleninnenanzeigen.<br />
� Im Regionalverkehr kommt eine große Bandbreite von verschiedenen Bussen zum Einsatz:<br />
Teilweise handelt es sich um jüngere, niederflurige 12- und 15m-Wagen mit<br />
Stadtbus-Ausstattung, aber komfortablerer Regionalbus-Bestuhlung, teilweise werden –<br />
insbesondere von Subunternehmern – noch ältere Stadt- und Gelenkbusse eingesetzt.<br />
Diese Fahrzeuge genügen den heutigen Ansprüchen nur noch bedingt, sowohl in Bezug<br />
auf den Komfort wie auch im Hinblick auf den Aspekt der Barrierefreiheit. Eine dritte<br />
Fahrzeuggruppe bilden die Busse, die nicht nur im Linienverkehr, sondern auch für<br />
Kurztouren im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden und über reisebusähnliche Qualitäten<br />
verfügen, dafür allerdings ebenfalls nicht niederflurig sind.<br />
In allen Gruppen gibt es Wagen, die nicht über Haltestelleninnenanzeigen verfügen,<br />
was gerade für Fahrgäste, die nicht täglich den ÖPNV nutzen, als Nachteil zu werten<br />
ist.<br />
Über den Zustand der Fahrzeuge liegen dem Aufgabenträger im Einzelnen keine genauen<br />
Erkenntnisse vor. Das durchschnittliche Fahrzeugalter liegt bei ca. 9,5 Jahren und ist damit<br />
in den letzten Jahren – trotz Abschaffung der landesseitigen Busförderung – fast konstant<br />
geblieben. Der Anteil an niederflurigen Fahrzeugen hat sich in den vergangenen Jahren<br />
deutlich erhöht.<br />
4.1.8 Fahrpersonal<br />
4.1.8.1 Grundlagen der Bewertung<br />
Neben dem Verkehrsangebot selbst wird die Qualität des ÖPNV auch durch das Fahrpersonal<br />
bestimmt, welches im direkten Kundenkontakt steht und erster Ansprechpartner bei<br />
Fragen, Problemen und Beschwerden ist. Aus diesem Grunde sind folgende Qualifikationen<br />
aus Sicht des Aufgabenträgers wünschenswert:<br />
� Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache<br />
� Orts- und Tarifkenntnisse<br />
� Freundlichkeit gegenüber den Fahrgästen<br />
� Angemessenes Erscheinungsbild<br />
� Pflicht zur Schulung und Weiterbildung
VNO Bewertung und Mängelanalyse 97<br />
4.1.8.2 Ergebnisse der Bewertung<br />
Eine detaillierte Bewertung des gesamten Fahrpersonals ist seitens des Aufgabenträgers<br />
nicht möglich. Dennoch kann anhand von Kundeneingaben die Schlussfolgerung gezogen<br />
werden, dass der Großteil der Fahrerinnen und Fahrer die oben genannten Vorgaben erfüllt.<br />
Trotzdem gibt es unternehmensübergreifend immer wieder Vorfälle, die bei den Fahrgästen<br />
zu deutlicher Kritik führen. Dazu zählt in besonderem Maße, wenn das Fahrpersonal<br />
verspätete Zug- / Busanschlüsse nicht abwartet, sondern zur vorgegebenen Zeit an<br />
den Verknüpfungshaltestellen abfährt. Gerade im Regionalverkehr mit seinem geringen<br />
Fahrtenangebot führt dies häufig zu Wartezeiten von über 60 Minuten oder im ungünstigsten<br />
Fall dazu, dass alternative Fahrtmöglichkeiten organisiert werden müssen, wenn keine<br />
spätere Busverbindung zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist eine höhere Serviceorientierung<br />
vom Fahrpersonal, aber auch von der zuständigen Leitstelle dringend geboten.<br />
Ein weiterer Kritikpunkt an einzelnen Fahrerinnen und Fahrern sind mangelhafte Tarifkenntnisse<br />
sowie eine geringe Bereitschaft zur Beratung allgemein.<br />
4.2 Hansestadt <strong>Lüneburg</strong><br />
Die Bewertung des ÖPNV-Angebotes in der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> basiert auf den Ergebnissen<br />
des Gutachtens „Konzept zur Optimierung des Stadtbusverkehrs in <strong>Lüneburg</strong>“ aus<br />
dem August <strong>2009</strong>.<br />
4.2.1 Erschließungsqualität<br />
Zur Bewertung der Erschließungsqualität wurden von den Gutachtern Haltestelleneinzugsbereiche<br />
definiert. Innerhalb der Kernstadt sowie den dichter besiedelten Gebieten gilt<br />
ein Bereich als erschlossen, wenn sich innerhalb eines 300m-Radius eine Haltestelle erreichen<br />
lässt. In weniger dicht besiedelten Bereichen wurde ein 400m-Radius zugrunde<br />
gelegt.<br />
Auf Basis dieser Kriterien kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Stadtbusverkehr<br />
insgesamt eine gute Erschließungsqualität bietet. Alle zentralen Bereiche werden fast<br />
vollständig erschlossen. Dies gilt auch für die verschiedenen Schul- und Behördenstandorte,<br />
die gut mit dem Bus zu erreichen sind. Defizite gibt es laut Gutachten nur in folgenden<br />
Bereichen:<br />
� Adendorf, Gewerbegebiet Nord<br />
� Gewerbegebiet Bilmer Berg<br />
� Kaltenmoor, In den Kämpen (ca. 300 EW)<br />
� Wilschenbruch (635 EW)<br />
� Häcklingen, Sandwehe (ca. 250 EW)<br />
� Bockelsberg Ost (ca. 150 EW)<br />
� Brockwinkler Weg, West<br />
� Ochtmissen, Imkerstieg West (ca. 130 EW)<br />
Darüber hinaus gibt es keine innere Erschließung des Campus-Bereiches.
98 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
4.2.2 Bedienungs- und Verbindungsqualität<br />
Die Bedienungsqualität, die sich aus der Bedienungshäufigkeit (z. B. 30min-Takt) auf einer<br />
Linie oder einer bestimmten Strecke ableitet, wurde im Gutachten bewertet, indem auf jeder<br />
Linie des Stadtverkehrs die aktuelle Fahrgastnachfrage in Relation zu dem vorhandenen<br />
Fahrplanangebot gesetzt wurde. Je nach dem Ergebnis dieser Analyse wird das Angebot<br />
als angemessen, zu gering oder als zu umfangreich bewertet:<br />
Ergebnis der Analyse Bewertung und Handlungsoption<br />
Hohe Nachfrage bei hoher Fahrtenhäufigkeit Fahrplanangebot angemessen � keine Änderung<br />
erforderlich<br />
Hohe Nachfrage bei geringer Fahrtenhäufigkeit Fahrplanangebot schöpft Fahrgastpotenzial nicht aus<br />
� Prüfung Angebotsausweitung<br />
Geringe Nachfrage bei hoher Fahrtenhäufigkeit Fahrplanangebot ist im Vergleich zur erreichbaren<br />
Nachfrage zu üppig � Prüfung Angebotsreduzierung<br />
Geringe Nachfrage bei geringer Fahrtenhäufigkeit Fahrplanangebot angemessen � keine Änderung<br />
erforderlich<br />
Tab. 33: Bewertungsmethodik der Bedienungsqualität im Stadtverkehr <strong>Lüneburg</strong><br />
(Quelle: PGN-Gutachten „Konzept zur Optimierung des Stadtbusverkehrs in <strong>Lüneburg</strong>, <strong>2009</strong>)<br />
Die Analyse zeigt im Ergebnis, dass auf den meisten Linien des Stadtverkehrs Angebot<br />
und Nachfrage in einem sinnvollen Verhältnis zueinander stehen. Besonderheiten werden<br />
nur auf folgenden Linien(abschnitten) festgestellt:<br />
� Linien 5011 (ZOB - Rettmer) und 5012 (ZOB - Bockelsberg): sehr hohe Nachfrage bei<br />
gutem Fahrplanangebot (20min-Takt)<br />
� Linie 5001: sehr hohe Nachfrage trotz unterdurchschnittlichem Fahrplanangebot<br />
(60min-Takt)<br />
� Linie 5013: hohe Nachfrage trotz unterdurchschnittlichem Fahrplanangebot (30/60min-<br />
Takt)<br />
� Linien 5007 (ZOB - Adendorf) und 5015 (ZOB - Adendorf): gute Nachfrage im Verhältnis<br />
zum Bedienungsangebot (30min-Takt)<br />
� Linie 5002: gute Nachfrage im Verhältnis zum Bedienungsangebot (30min-Takt)<br />
� Linie 5012 (ZOB - Hagen): geringe Nachfrage trotz gutem Fahrplanangebot (20min-Takt)<br />
� Linien 5010 (ZOB - Goseburg) und 5015 (ZOB - Mittelfeld): vergleichsweise geringe<br />
Nachfrage im Verhältnis zum Bedienungsangebot (30min-Takt)<br />
Bezüglich der Verbindungsqualität, die die Schnelligkeit einer ÖPNV-Verbindung bewertet,<br />
wird in dem Gutachten als Problemstelle vor allem der Bereich Osterfeld / Königsberger<br />
Straße identifiziert. Hier lassen parkende Autos nur eine einspurige Befahrung der Straßen<br />
zu, so dass es insbesondere beim Begegnungsverkehr Bus / Bus zu Zeitverzögerungen<br />
kommt.
VNO Ziele und Maßnahmen 99<br />
5 Ziele und Maßnahmen<br />
5.1 Übergeordnete Ziele<br />
Nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz sollen im Rahmen des <strong>Nahverkehrsplan</strong>s<br />
u. a. die Zielvorstellungen für die weitere Gestaltung des ÖPNV dargestellt werden.<br />
Die Festlegung dieser Ziele obliegt dem Aufgabenträger. Dabei sind allgemeine Zielvorgaben<br />
und Grundsätze zu berücksichtigen, die in übergeordneten Gesetzen und Programmen<br />
verankert sind, wie dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz, dem Gesetz zur<br />
Gleichstellung von Behinderten, dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz<br />
(NBGG), dem Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP), dem Regionalen<br />
Raumordnungsprogramm des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> (RROP), dem Regionalen<br />
Entwicklungskonzept für die Metropolregion Hamburg (REK) und dem Nationalen Radverkehrsplan.<br />
In diesen Gesetzen und Programmen sind folgende, allgemeine Aussagen zum<br />
ÖPNV enthalten:<br />
� Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV ist<br />
eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.<br />
� Das bestehende Grundnetz des schienengebundenen und des straßengebundenen<br />
ÖPNV ist zu erhalten und weiterzuentwickeln.<br />
� Die Schülerbeförderung ist in den ÖPNV zu integrieren.<br />
� Das Bedienungsangebot soll sich nach den Bedürfnissen der Bevölkerung und den<br />
raumstrukturellen Erfordernissen richten.<br />
� Im Interesse verträglicher Lebens- und Umweltbedingungen und der Verkehrssicherheit<br />
ist der ÖPNV zu einer attraktiven Alternative zum Motorisierten Individualverkehr auszugestalten.<br />
Die Verkehrsbedienung und die vorhandene und angestrebte Siedlungsstruktur<br />
sind hierauf abzustimmen. Dem Ausbau und der Finanzierung des ÖPNV ist<br />
gegenüber Maßnahmen für den MIV der Vorrang einzuräumen, soweit der Nutzen der<br />
Maßnahmen für den ÖPNV bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung überwiegt.<br />
� Die Verknüpfungen und fahrplanmäßigen Abstimmungen der Buslinien untereinander<br />
sowie zwischen Bus und Bahn sind zu verbessern. Auch zwischen Motorisiertem Individualverkehr<br />
und Öffentlichem Verkehr sind sichere und leichte Verknüpfungen anzustreben.<br />
An den Haltestellen des SPNV sind ausreichende P&R- sowie B&R-Flächen<br />
vorzuhalten.<br />
� Konkurrierende Parallelverkehre im ÖPNV sind zu vermeiden.<br />
� Die Fahrzeuge sollen umweltverträglich und bequem sein.<br />
� Bei der Fahrplangestaltung ist den spezifischen Mobilitäts- und Sicherheitsbedürfnissen<br />
der verschiedenen Bevölkerungsgruppen Rechnung zu tragen.<br />
� Bei Planung, Bau und Betrieb von Verkehrsanlagen und der Fahrzeugbeschaffung sind<br />
die besonderen Bedürfnisse einzelner Nutzergruppen (Menschen mit Behinderungen,<br />
Kinder, ältere Menschen u. a.) zu berücksichtigen. Maßnahmen aus diesen Bereichen<br />
sollen vorrangig von den Zuwendungsgebern gefördert werden.<br />
� Der ÖPNV soll möglichst weitgehend barrierefrei gestaltet sein. Bauliche Anlagen,<br />
Verkehrsmittel, Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen gelten dann als<br />
barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen ohne Erschwernis und grundsätzlich<br />
ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Im <strong>Nahverkehrsplan</strong> sollen Aussagen<br />
über zeitliche Vorgaben und die hierfür erforderlichen Maßnahmen enthalten sein.<br />
� Die Merkbarkeit der Fahrpläne (durch Einführung von Taktfahrplänen) ist zu verbessern.<br />
� In den Zügen des SPNV ist ausreichend Platz für die Mitnahme von Fahrrädern vorzusehen;<br />
die dazugehörigen Tarifangebote sollten unkompliziert und preiswert sein.
100 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
5.2 <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
5.2.1 Grundsätze und Prioritäten für die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> strebt eine zielgerichtete Weiterentwicklung des ÖPNV an. Zur<br />
Erhöhung der Attraktivität des <strong>Landkreis</strong>es als Wohn- und Wirtschaftsstandort und zur<br />
Sicherung der Mobilität der <strong>Landkreis</strong>bevölkerung soll der ÖPNV unter Wahrung eines<br />
angemessenen Kosten-/Nutzenverhältnisses und unter Berücksichtigung der begrenzten<br />
finanziellen Haushaltsmittel gestärkt und ausgebaut werden.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> sieht die Schnellbuslinien 5100 (SBus 1), 5200 (SBus 2), 5300 / 5304<br />
(SBus 3), 5700 (SBus 7) sowie die Regionalbuslinien 5600 und 5900 als Rückgrat des<br />
regionalen ÖSPV-Angebotes im <strong>Landkreis</strong> an, welches vorrangig auszubauen und zu<br />
optimieren ist. Auf diese Linien sind im Sinne eines hierarchischen und vernetzten ÖPNV-<br />
Gesamtangebotes die übrigen Linien an definierten Umstiegspunkten abzustimmen. Die<br />
Schaffung von attraktiven Umstiegsbedingungen hat insbesondere am Bahnhof <strong>Lüneburg</strong><br />
eine hohe Priorität. Hier sind die Busfahrpläne auf die An- und Abfahrtszeiten der Züge<br />
abzustimmen, so dass vor allem die Freie und Hansestadt Hamburg schnell zu erreichen<br />
ist.<br />
Bei der zielgerichteten Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes werden vom <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Lüneburg</strong> folgende Prioritäten gesetzt:<br />
� Priorität 1: Schülerbeförderung<br />
� Priorität 2: ÖPNV-Grundversorgung<br />
� Priorität 3: Linienverkehre für Berufspendler<br />
� Priorität 4: Freizeitverkehre<br />
Oberste Priorität für den <strong>Landkreis</strong> hat die Sicherstellung der Schülerbeförderung. Das<br />
notwendige Fahrtenangebot ist unabhängig von der Einwohnerzahl der Orte und richtet<br />
sich nach den Erfordernissen der Schulen. An zweiter Stelle steht für den <strong>Landkreis</strong> die<br />
Sicherung bzw. der Aufbau einer flächendeckenden ÖPNV-Grundversorgung. Ist eine<br />
Grundversorgung gewährleistet, so ist als dritte Priorität der Linienverkehr je nach Bedarf<br />
um zusätzliche Fahrtmöglichkeiten für Berufspendler zu erweitern. An vierter Stelle<br />
verfolgt der <strong>Landkreis</strong> das Ziel, speziell für den Freizeitverkehr entsprechende ÖPNV-<br />
Angebote einzurichten.<br />
Priorität 1: Schülerbeförderung<br />
Die Schülerbeförderung stellt – wie in vielen ländlich geprägten Gebieten – vielfach auch<br />
im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> das Rückgrat des straßengebundenen ÖPNV dar. Auf zahlreichen<br />
Linien ist das vorhandene Angebot auf die Bedürfnisse der Schulen abgestimmt. Folgende<br />
übergeordnete Ziele sind zu berücksichtigen:<br />
� Nach § 109 NSchG haben sich die <strong>Landkreis</strong>e unabhängig von ihren Aufgaben als<br />
Schulträger darum zu bemühen, dass die Fahrpläne und die Beförderungsleistungen<br />
der öffentlichen Verkehrsmittel in ihrem Gebiet den Bedürfnissen der Schülerinnen und<br />
Schüler hinreichend Rechnung tragen.<br />
� Laut LROP ist die Schülerbeförderung in den ÖPNV zu integrieren.<br />
Für die Gestaltung des Linienverkehrs im Bereich der Schülerbeförderung gibt die Satzung<br />
über die Schülerbeförderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> den Rahmen vor.
VNO Ziele und Maßnahmen 101<br />
Priorität 2: ÖPNV-Grundversorgung<br />
Eine Grundversorgung der Orte ist gewährleistet, wenn die in Kapitel 4.2.1 beschriebenen<br />
Standards eingehalten werden. Sie sind auch Grundlage für die Bewertung der Verkehrsrelationen<br />
im Kapitel 4.2.2. Es sollte folgende Mindestzahl von Fahrten pro Tag in jede<br />
Richtung angestrebt werden:<br />
Einwohner Fahrtenpaare<br />
Je Ort<br />
pro Tag<br />
3.000 – 6.000 6 – 12<br />
1.000 – 3.000 3 – 6<br />
200 – 1.000 3<br />
Tab. 34: Empfehlung Anzahl Fahrtenpaare pro Tag<br />
(Quelle: VDV „Empfehlungen für einen Bedienungsstandard im ÖPNV, 1981 / 2001“)<br />
Als Ziele werden definiert:<br />
� Erreichen der o. g. Mindestfahrtenanzahl auf den Verbindungen zwischen<br />
� Orten und dem nächstgelegenen Grund- bzw. Mittelzentrum (unter Berücksichtigung<br />
der verkehrlichen Notwendigkeiten),<br />
� Grundzentrum und benachbartem Mittelzentrum,<br />
� Mittelzentrum und benachbarten Mittelzentren,<br />
� Grund- bzw. Mittelzentrum und relevanten Oberzentren<br />
� Verbindungen zwischen den Orten und Grund- bzw. Mittelzentrum sollten möglichst<br />
umsteigefrei sein. Auf langen Strecken, z. B. zu weiter entfernten Mittel- oder Oberzentren,<br />
können auch Umsteigeverbindungen angeboten werden.<br />
� Die Reisezeit sollte möglichst nicht länger als das 1,7-fache der durchschnittlichen MIV-<br />
Fahrtzeit sein.<br />
Priorität 3: Linienverkehre für Berufspendler<br />
Auf Verkehrsbeziehungen mit größerem Pendleraufkommen sollten ein über die Grundversorgung<br />
hinausgehendes Angebot vorgehalten werden. Da Berufspendler im Allgemeinen<br />
eine Wahlfreiheit zwischen dem MIV und dem ÖPNV haben, sollten folgende Dinge<br />
beachtet werden:<br />
� zeitliche Flexibilität (morgens / nachmittags jeweils in Lastrichtung mehrere Fahrtmöglichkeiten),<br />
� ganzjähriges Angebot<br />
� kurze Reisezeiten<br />
Priorität 4: Freizeitverkehre<br />
Die Abwicklung des Freizeitverkehrs ist in einer individualisierten Gesellschaft in der Regel für<br />
den ÖPNV eine schwierige Aufgabe. Es ist unmöglich, alle Verkehrsbeziehungen bzw.<br />
Verbindungswünsche mit dem ÖPNV zu befriedigen, zumal sich die Nachfrage sehr schnell<br />
ändern kann. Dennoch sollte zumindest auf Hauptrelationen ein bedarfsorientiertes Grundangebot<br />
am Abend und am Wochenende vorgehalten werden.<br />
Neben Verbesserungen des konkreten Fahrplanangebotes im Busverkehr legt der<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> Wert darauf, dass die Qualität der erbrachten ÖPNV-Leistungen den<br />
HVV-Standards (Version Umland) entspricht. Die HVV-Standards umfassen Qualitätsvor-
102 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
gaben zu allen Aspekten des Nahverkehrs (u. a. Fahrzeuge, Haltestellen, Personal,<br />
Kommunikation, Service, Vertrieb).<br />
5.2.2 Finanzierung von Verbesserungsmaßnahmen<br />
Um die oben genannten Ziele zu erreichen und den ÖPNV zielgerichtet weiterzuentwickeln,<br />
sind eine Reihe von Verbesserungsmaßnahmen erforderlich. Diese Maßnahmen<br />
führen in aller Regel zu (deutlichen) Mehrkosten auf Seiten des Aufgabenträgers, die über<br />
dem begrenzten, zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmen liegen können. Bei jeder<br />
Verbesserungsmaßnahme ist daher das Kosten-Nutzen-Verhältnis genau zu prüfen.<br />
Vorrang haben:<br />
� Maßnahmen, die die Prioritäten-Ebenen 1 und 2 betreffen<br />
� Maßnahmen, bei denen mit einem relativ geringen Mitteleinsatz ein hoher Nutzen erzielt<br />
werden kann (z. B. zeitliche Optimierung bestehender Fahrten mit geringer Mehrleistung)<br />
� Maßnahmen, die durch Dritte teilweise kofinanziert werden können<br />
Zudem strebt der <strong>Landkreis</strong> an, bei Verbesserungswünschen von (Samt-)Gemeinden oder<br />
Städten diese an der Finanzierung der jeweiligen Maßnahme angemessen zu beteiligen.
VNO Ziele und Maßnahmen 103<br />
5.2.3 Maßnahmenübersicht<br />
5.2.3.1 Erschließungsqualität<br />
Maßnahme 1:<br />
Einbindung des ÖPNV in die Raumordnungs- und Regionalplanung<br />
Erläuterung:<br />
Siedlungsentwicklung und ÖPNV sollen sich im Hinblick auf die Schaffung einer ÖPNVorientierten<br />
Siedlungsstruktur gegenseitig stärken. Bei der Ausweisung und Planung<br />
neuer Wohn- und Gewerbegebiete ist daher eine ÖPNV-Erschließung mit einzubeziehen.<br />
Entsprechende Aussagen sind in der Bauleitplanung zu treffen.<br />
Umsetzung:<br />
x hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
Planungsämter der Städte und (Samt-)Gemeinden sowie des <strong>Landkreis</strong>es, VNO, HVV,<br />
Verkehrsunternehmen, VNN<br />
Federführung:<br />
Jeweiliger Vorhabenträger<br />
Finanzierung:<br />
Entfällt, da mit der Maßnahme keine zusätzlichen Kosten verbunden sind.
104 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Maßnahme 2:<br />
Verbesserung der Erschließungsqualität in Orten, die über keine ausreichende<br />
Anbindung an das ÖPNV-Netz verfügen<br />
Erläuterung:<br />
Die Erschließungsqualität im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> kann – wie in Kap. 4 beschrieben –<br />
grundsätzlich als gut bewertet werden. Allerdings sind in den Ferien einige Orte von dem<br />
ÖPNV-Netz abgekoppelt. Die Ursache hierfür liegt nicht in fehlenden Haltestellen,<br />
sondern im fehlenden Verkehrsangebot, da diese Orte nur von schulbezogenen Regionallinien<br />
angefahren werden, die in den Ferien nicht verkehren.<br />
Es ist daher zu untersuchen, wie unter Beachtung eines angemessenen Kosten-<br />
/Nutzen-Verhältnisses in den nachfolgend genannten Ortschaften eine ganzjährige,<br />
zumindest ausreichende ÖPNV-Erschließung sichergestellt werden kann. Der Prüfauftrag<br />
bezieht sich auf folgende Ortschaften:<br />
� Bleckeder Moor (Stadt Bleckede)<br />
� Dellien (Amt Neuhaus)<br />
� Lemgrabe (SG Dahlenburg)<br />
� Neu Neetze (SG Ostheide)<br />
� Tripkau (Amt Neuhaus)<br />
Umsetzung:<br />
x hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
<strong>Landkreis</strong>, VNO, Kommunen, Verkehrsunternehmen, VNN, Genehmigungsbehörde<br />
Federführung:<br />
<strong>Landkreis</strong><br />
Finanzierung:<br />
Eine Verbesserung der Erschließungsqualität an Ferientagen wird in der Regel nur über<br />
die Einrichtung von zusätzlichen Fahrten bzw. über eine Verschwenkung oder Verlängerung<br />
bestehender Fahrtangebote möglich sein. Sind für diese Verbesserungen Zuschusszahlungen<br />
erforderlich, so ist vorab die Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahme(n)<br />
zu prüfen.
VNO Ziele und Maßnahmen 105<br />
Maßnahme 3:<br />
Überprüfung und Ausbau von Bike & Ride-Anlagen<br />
Erläuterung:<br />
Die Kombination von Fahrrad und ÖPNV kann den Einzugsbereich von Haltestellen –<br />
und damit die Erschließungsqualität – deutlich erweitern. Dabei dient das Fahrrad<br />
hauptsächlich als Zubringer zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, d. h. es wird für die<br />
Fahrt zur nächstgelegenen Haltestelle genutzt und dort abgestellt. Die Inanspruchnahme<br />
des Fahrrades hängt jedoch u. a. davon ab, ob an der jeweiligen Haltestelle Möglichkeiten<br />
bestehen, das Rad sicher abstellen zu können.<br />
Der Aufgabenträger hält es deshalb für wünschenswert, dass die im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
vorhandenen B & R-Anlagen von den zuständigen Stellen qualitativ und quantitativ<br />
überprüft und ggf. durch zusätzliche Abstellmöglichkeiten (wie z. B. Fahrradbügel,<br />
Fahrradboxen, etc.) ergänzt bzw. modernisiert werden.<br />
Umsetzung:<br />
hohe Priorität<br />
x mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
Kommunen, <strong>Landkreis</strong>, Verkehrsunternehmen, VNN, HVV<br />
Federführung:<br />
Kommunen<br />
Finanzierung:<br />
Sollte bei bestehenden B & R-Anlagen ein Modernisierungs- und / oder Erweiterungsbedarf<br />
festgestellt werden oder sollen an weiteren Haltestellen neue Anlagen gebaut<br />
werden, so sind die Kosten hierfür von der jeweiligen Kommune zu übernehmen. Sofern<br />
entsprechende Förderprogramme existieren, wird der <strong>Landkreis</strong> die Städte und<br />
(Samt-)Gemeinden hierüber informieren.
106 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
5.2.3.2 Bedienungs- und Verbindungsqualität<br />
5.2.3.2.1 Bedienungsebene I: Orte / Ortsteile � zugehöriges Grundzentrum<br />
Maßnahme 4:<br />
Verbesserung der Bedienungs- und Verbindungsqualität zwischen Orten und<br />
zugeordnetem Grundzentrum mit dem Ziel, ungenügende Qualitäten mindestens<br />
auf ein genügendes Niveau zu heben<br />
Erläuterung:<br />
Einzelne ÖPNV-Verbindungen auf der Bedienungsebene I (Orte – Grundzentrum)<br />
erzielten in der Bedienungs- und / oder Verbindungsqualität eine ungenügende Bewertung.<br />
Für die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Verbindungen ist zu prüfen, ob<br />
eine Angebotsverbesserung auf eine mindestens genügende Qualität notwendig bzw.<br />
sinnvoll ist und welche Maßnahmen dazu erforderlich sind.<br />
Auf die Anhebung der Bedienungs- und Verbindungsqualität auf einer als mangelhaft<br />
bewerteten Relation kann u. U. dann verzichtet werden, wenn der entsprechende Ort<br />
über gute Verbindungen zu einem anderen Grundzentrum oder einem höherwertigen<br />
Zentrum verfügt.<br />
Viele mit der mit „ungenügend“ bewerteten Verbindungen haben durch schulbezogene<br />
Linienverkehre häufig eine genügende Anzahl von Rückfahrten. Es mangelt jedoch an<br />
einer ausreichenden Fahrtenzahl zum Grundzentrum hin. Zu prüfen ist, ob vorhandene<br />
Leerfahrten zu Nutzfahrten (Fahrplanfahrten) umgewandelt werden können. Ggf.<br />
müssen einzelne Fahrten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zusätzlich eingerichtet<br />
werden.<br />
Umsetzung:<br />
x hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
<strong>Landkreis</strong>, Kommunen, VNO, Verkehrsunternehmen, VNN, Genehmigungsbehörde<br />
Federführung:<br />
<strong>Landkreis</strong>, VNO, Verkehrsunternehmen<br />
Finanzierung:<br />
Die Umwandlung von Leer- in Nutzfahrten sowie die Bestellung von neuen, zusätzlichen<br />
Leistungen führt nach den derzeitigen vertraglichen Regelungen zu Mehrkosten, die –<br />
ggf. unter Mitfinanzierung von Kommunen – vom Aufgabenträger zu übernehmen sind.<br />
Daher ist vor Umsetzung entsprechender Fahrplanergänzungen die Wirtschaftlichkeit zu<br />
prüfen und auf ein angemessenes Kosten-/Nutzen-Verhältnis zu achten.
VNO Ziele und Maßnahmen 107<br />
Ungenügende Bedienungs- und / oder Verbindungsqualitäten sind für folgende Relationen,<br />
differenziert nach Schultagen (S) und Ferientagen (F), zu verzeichnen:<br />
Ort Grundzentrum Bed.-Qualität Verb.- Anmerkung<br />
S F Qualit.<br />
Stadt Bleckede<br />
Bleckeder<br />
Moor<br />
Bleckede X<br />
Samtgemeinde Amelinghausen<br />
Dehnsen<br />
Betzendorf<br />
Amelinghausen<br />
X<br />
X<br />
Samtgemeinde Bardowick<br />
Barum<br />
X X ü. Linie 5405 gute ÖPNV-Bedienungsqualität in Ri. LG<br />
Horburg Handorf<br />
X X ü. Linie 5405 gute ÖPNV-Bedienungsqualität in Ri. LG<br />
St. Dionys<br />
Samtgemeinde Dahlenburg<br />
X X ü. Linie 5405 gute ÖPNV-Bedienungsqualität in Ri. LG<br />
Lemgrabe Dahlenburg X<br />
Samtgemeinde Gellersen<br />
Dachtmissen<br />
X<br />
Heiligenthal Reppenstedt<br />
X<br />
Südergellersen X<br />
Dachtmissen Kirchgellersen X X<br />
Samtgemeinde Ilmenau<br />
Deutsch Evern Melbeck X X X über Linie 5601 gute ÖPNV-Bedienungsqualität in Ri.<br />
<strong>Lüneburg</strong><br />
Oerzen<br />
Kolkhagen<br />
Embsen<br />
X<br />
X<br />
Samtgemeinde Ostheide<br />
Holzen<br />
X<br />
Radenbeck X<br />
Reinstorf<br />
Thomasburg<br />
Barendorf<br />
X<br />
X<br />
Vastorf X<br />
Wendhausen X<br />
Neu Neetze<br />
X<br />
Radenbeck<br />
Süttorf<br />
Neetze<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
Thomasburg X X<br />
Samtgemeinde Scharnebeck<br />
Artlenburg<br />
X X X über Linie 5900 gute ÖPNV-Bedienungs- und<br />
Verbindungsqualität in Ri. <strong>Lüneburg</strong><br />
Brietlingen X<br />
über Linie 5900 gute ÖPNV-Bedienungs- und<br />
Verbindungsqualität in Ri. <strong>Lüneburg</strong><br />
Echem X<br />
Hittbergen<br />
Hohnstorf<br />
Scharnebeck<br />
X<br />
X<br />
über Linie 5900 gute ÖPNV-Bedienungs- und<br />
Verbindungsqualität in Ri. <strong>Lüneburg</strong><br />
Jürgenstorf X<br />
Lüdersburg X<br />
Lüdershausen X<br />
Moorburg X<br />
Echem<br />
X<br />
Jürgenstorf Hohnstorf<br />
X<br />
Lüdersburg X<br />
Gemeinde Amt Neuhaus<br />
Dellien<br />
X X X<br />
Laave Neuhaus X X X<br />
Tripkau X X<br />
Tab. 35: Bedienungs- / Verbindungsqualität I: Übersicht über ungenügende Qualitäten (Quelle: VNO)
108 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Maßnahme 5:<br />
Optimierung des ÖPNV-Angebotes im Amt Neuhaus unter besonderer Berücksichtigung<br />
der Schülerbeförderung<br />
Erläuterung:<br />
Das Amt Neuhaus weist eine sehr geringe Siedlungsdichte auf. Innerhalb des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Lüneburg</strong> hat die Gemeinde eine periphere Randlage, die durch die Trennwirkung der Elbe<br />
verstärkt wird. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen besteht auf dem Gemeindegebiet nur<br />
eine geringe ÖPNV-Nachfrage, die hauptsächlich von Schülerinnen und Schülern getragen<br />
wird. Dementsprechend ist das Angebot vorwiegend auf die Bedürfnisse dieser Nutzergruppe<br />
ausgerichtet. Die Schüler werden teilweise im Linienverkehr und teilweise im<br />
freigestellten Verkehr mit Kleinbussen bzw. Taxen befördert.<br />
Zu prüfen ist, wie das ÖPNV-Angebot im Amt Neuhaus optimiert werden kann. Das<br />
perspektivische Ziel sollte in der Schaffung eines ÖPNV-Grundnetzes liegen, welches aus<br />
einer direkt geführten Hauptlinie Darchau – Neuhaus – Kaarßen sowie ergänzenden<br />
Erschließungslinien bestehen könnte. Auf diesen Linien sollte ein der Nachfrage angemessenes<br />
Fahrtenangebot verfügbar sein. Sollte die Nachfrage die Kosten für die Einrichtung<br />
von Erschließungslinien nicht rechtfertigen, so könnte die Anbindung der kleineren Orte ggf.<br />
über bedarfsgesteuerte Angebote wie ASM oder Rufbus erfolgen. Die grundsätzliche<br />
Neuordnung ist jedoch erst dann sinnvoll, wenn über den Bau der Elbbrücke entschieden<br />
worden ist, da erst dann die Voraussetzungen für eine Optimierung der Umläufe feststehen.<br />
Bis zur Überplanung des gesamten ÖPNV-Angebotes ist zu prüfen, wie die Schülerbeförderung<br />
auf dem Gebiet des Amtes Neuhaus optimiert werden kann. Ziel sollte es sein, zur 1.,<br />
6. und 8. Schulstunde Fahrtmöglichkeiten im Linienverkehr anzubieten und gleichzeitig den<br />
freigestellten Verkehr deutlich zu reduzieren. Dabei ist darauf zu achten, dass die entsprechenden<br />
Linien möglichst direkt geführt werden, um kurze Fahrtzeiten zu gewährleisten,<br />
und die Fahrpläne mit denen der linkselbisch weiterführenden Buslinien abgestimmt sind.<br />
Umsetzung:<br />
x hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
<strong>Landkreis</strong>, VNO, Gemeinde Amt Neuhaus, Verkehrsunternehmen, VNN, Genehmigungsbehörde<br />
Federführung:<br />
<strong>Landkreis</strong>, VNO<br />
Finanzierung:<br />
Die Erweiterung des ÖPNV-Angebotes ist mit (deutlichen) Mehrkosten verbunden.<br />
Sofern es sich dabei um Fahrten handelt, die im Rahmen der Schülerbeförderung<br />
notwendig sind, übernimmt der Aufgabenträger die Finanzierung. Eine teilweise Refinanzierung<br />
der Mehrkosten kann durch die Abbestellung von Fahrten im freigestellten<br />
Verkehr erfolgen, der dann nur noch im Ausnahmefall erforderlich wäre. Es ist auf ein<br />
angemessenes Kosten-/Nutzen-Verhältnis zu achten.
VNO Ziele und Maßnahmen 109<br />
Maßnahme 6:<br />
Prüfung von Angebotsverbesserungen auf bestehenden Linien<br />
Erläuterung:<br />
Trotz den Bemühungen des <strong>Landkreis</strong>es, die Fahrpläne auf den bestehenden Buslinien<br />
möglichst nachfragegerecht zu gestalten, gibt es Wünsche von Kommunen und Fahrgastverbänden<br />
zur Optimierung bzw. Verbesserung des Angebotes auf verschiedenen Relationen.<br />
Es ist daher zu prüfen, ob diese Anregungen unter Wahrung eines angemessenen<br />
Kosten-/Nutzen-Verhältnisses umgesetzt werden können und welche Maßnahmen hierfür<br />
erforderlich sind. Dabei gilt der Grundsatz, dass Angebotsverbesserungen insbesondere<br />
dort umzusetzen sind, wo die Analyse des <strong>Nahverkehrsplan</strong>s Mängel festgestellt hat.<br />
Zudem sind die Erfahrungen aus Barum (Verbesserung der Verbindung Barum – HH-<br />
Bergedorf) zu berücksichtigen und zur Grundlage für weitere Angebotsoptimierungen zu<br />
machen.<br />
Im Einzelnen sind folgende Linien bzw. Relationen zu überprüfen:<br />
� Linie 5100:<br />
Ergänzung des ganzjährig verfügbaren Fahrplanangebotes zwischen Bleckede und<br />
<strong>Lüneburg</strong>, sowohl an Werktagen (Mo-Fr) zu den Hauptverkehrszeiten wie auch in der<br />
Saison am Wochenende (Sa, So). Zudem sollte geprüft werden, ob am Wochenende<br />
eine Fahrradmitnahmemöglichkeit eingerichtet werden kann.<br />
Ziel: Weitere Steigerung der Attraktivität der Linie<br />
� Linie 5201:<br />
� Optimierung der schulbezogenen Fahrten morgens in Richtung Oedeme.<br />
Ziel: zeitnahe Ankunft der Busse zum Unterrichtsbeginn zur 1. Stunde<br />
� Ergänzung des ganzjährig verfügbaren Fahrplanangebotes zwischen <strong>Lüneburg</strong><br />
und Südergellersen.<br />
Ziel: Schaffung von mindestens 6 Fahrtenpaaren pro Werktag (Mo – Fr)<br />
� Linie 5362:<br />
Einbindung des Grundzentrums Neetze in den Linienverlauf. Ziel: Schaffung einer möglichst<br />
direkten ÖPNV-Verbindung zwischen Neetze und Barendorf<br />
� Linie 5900:<br />
Verlängerung aller oder einzelner Fahrten über Hohnstorf hinaus bis zum Bahnhof<br />
Lauenburg. Ziel: bessere und kostengünstige Anbindung von Artlenburg, Hohnstorf und<br />
Hittbergen an Lauenburg und Hamburg<br />
Umsetzung:<br />
hohe Priorität<br />
x mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
<strong>Landkreis</strong>, Kommunen, VNO, HVV, Verkehrsunternehmen, VNN, Genehmigungsbehörde
110 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Maßnahme 6:<br />
Prüfung von Angebotsverbesserungen auf bestehenden Linien (Fortsetzung)<br />
Federführung:<br />
<strong>Landkreis</strong>, VNO, Verkehrsunternehmen<br />
Finanzierung:<br />
Die Bestellung von neuen, zusätzlichen Leistungen führt nach den derzeitigen vertraglichen<br />
Regelungen zu Mehrkosten, die – ggf. unter Mitfinanzierung von Kommunen – vom<br />
Aufgabenträger zu übernehmen sind. Gleiches gilt für Mehrkosten, die durch den<br />
Einsatz von zusätzlichen Bussen entstehen. Daher ist vor Umsetzung entsprechender<br />
Fahrplanergänzungen bzw. Fahrplanoptimierungen die Wirtschaftlichkeit zu prüfen und<br />
auf ein angemessenes Kosten-/Nutzen-Verhältnis zu achten.
VNO Ziele und Maßnahmen 111<br />
Maßnahme 7:<br />
Unterstützung beim Ausbau von alternativen Bedienungsmodellen im ÖPNV<br />
Erläuterung:<br />
In dünn besiedelten Teilräumen des <strong>Landkreis</strong>es oder zu bestimmten Zeiten (z. B. am<br />
späteren Abend oder am Wochenende) kann häufig eine ausreichende Verkehrsbedienung<br />
im klassischen Linienverkehr nicht mehr zu einem angemessenen<br />
Kosten-/Nutzenverhältnis aufrecht erhalten werden. In diesen Fällen können alternative<br />
Bedienungsformen als ergänzende Angebote in Frage kommen. Dazu zählen u. a.<br />
Rufbusse, Bürgerbusse sowie das Anruf-Sammel-Mobil, welches bereits im <strong>Landkreis</strong><br />
existiert und Verbindungen am späteren Abend anbietet.<br />
Sofern von kommunaler oder privater Seite ein Ausbau des bestehenden ASM-Systems<br />
oder die Realisierung weiterer lokaler alternativer Bedienungsmodelle gewünscht wird,<br />
wird der <strong>Landkreis</strong> hierfür beratend zur Verfügung stehen und die Projekte – sofern sie<br />
den bestehenden ÖPNV sinnvoll ergänzen und finanzierbar sind – unterstützen.<br />
Umsetzung:<br />
hohe Priorität<br />
x mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
Kommunen / private Vereine, <strong>Landkreis</strong>, VNO, Verkehrsunternehmen, Taxigewerbe,<br />
Genehmigungsbehörde<br />
Federführung:<br />
<strong>Landkreis</strong><br />
Finanzierung:<br />
Die Kosten für den Betrieb von alternativen Bedienungsformen müssen in einem<br />
angemessenen Kosten-/Nutzen-Verhältnis stehen. Zudem erwartet der <strong>Landkreis</strong> als<br />
Aufgabenträger bei Projekten, die von Kommunen angestoßen werden, eine Mitfinanzierung<br />
an den laufenden Betriebskosten.
112 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
5.2.3.2.2 Bedienungsebene II: Grundzentren � Hansestadt <strong>Lüneburg</strong><br />
Maßnahme 8:<br />
Verbesserung der Bedienungs- und Verbindungsqualität zwischen Grundzentren<br />
und der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> mit dem Ziel, ungenügende Qualitäten mindestens<br />
auf ein genügendes Niveau zu heben<br />
Erläuterung:<br />
Einzelne ÖPNV-Verbindungen auf der Bedienungsebene II (Grundzentren – Hansestadt<br />
<strong>Lüneburg</strong>) erzielten in der Bedienungs- und / oder Verbindungsqualität ein ungenügendes<br />
Ergebnis. Für die in der nachfolgenden Tabelle genannten Verbindungen ist zu<br />
prüfen, ob eine Angebotsverbesserung auf eine mindestens genügende Qualität<br />
notwendig bzw. sinnvoll ist und welche Maßnahmen dazu erforderlich sind.<br />
Umsetzung:<br />
x hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
<strong>Landkreis</strong>, VNO, Kommunen, Verkehrsunternehmen, VNN, Genehmigungsbehörde<br />
Federführung:<br />
<strong>Landkreis</strong>, VNO, Verkehrsunternehmen<br />
Finanzierung:<br />
Die Umwandlung von Leer- in Nutzfahrten sowie die Bestellung von neuen, zusätzlichen<br />
Leistungen führt nach den derzeitigen vertraglichen Regelungen zu Mehrkosten, die –<br />
ggf. unter Mitfinanzierung von Kommunen – vom Aufgabenträger zu übernehmen sind.<br />
Daher ist vor Umsetzung entsprechender Fahrplanergänzungen die Wirtschaftlichkeit zu<br />
prüfen und auf ein angemessenes Kosten-/Nutzen-Verhältnis zu achten.<br />
Ungenügende Bedienungs- und / oder Verbindungsqualitäten sind für folgende Relationen,<br />
differenziert nach Schultagen (S) und Ferientagen (F), zu verzeichnen:<br />
Grundzentrum * Mittelzentrum Bed.-Qualität Verb.-<br />
Qualit.<br />
S F<br />
Embsen<br />
X<br />
Neuhaus<br />
Kaarßen<br />
<strong>Lüneburg</strong><br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
Tripkau X X X<br />
Anmerkung<br />
Tab. 36: Bedienungs- / Verbindungsqualität II: Übersicht über ungenügende Qualitäten<br />
(Quelle: VNO)<br />
* siehe Hinweis unter Tab. 30
VNO Ziele und Maßnahmen 113<br />
5.2.3.2.3 Bedienungsebene III: Grundzentren � Oberzentrum Hamburg<br />
Maßnahme 9:<br />
Verbesserung der Bedienungs- und Verbindungsqualität zwischen Grundzentren<br />
und dem Oberzentrum Hamburg mit dem Ziel, ungenügende Qualitäten mindestens<br />
auf ein genügendes Niveau zu heben<br />
Erläuterung:<br />
Einzelne ÖPNV-Verbindungen auf der Bedienungsebene III (Grundzentren – Oberzentrum<br />
Hamburg) erzielten in der Bedienungs- und / oder Verbindungsqualität ein ungenügendes<br />
Ergebnis. Für die in der nachfolgenden Tabelle genannten Verbindungen ist zu<br />
prüfen, ob eine Angebotsverbesserung auf eine mindestens genügende Qualität<br />
notwendig bzw. sinnvoll ist und welche Maßnahmen dazu erforderlich sind.<br />
Umsetzung:<br />
x hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
<strong>Landkreis</strong>, VNO, Kommunen, Verkehrsunternehmen, VNN, Genehmigungsbehörde<br />
Federführung:<br />
<strong>Landkreis</strong>, VNO, Verkehrsunternehmen<br />
Finanzierung:<br />
Die Umwandlung von Leer- in Nutzfahrten sowie die Bestellung von neuen, zusätzlichen<br />
Leistungen führt nach den derzeitigen vertraglichen Regelungen zu Mehrkosten, die –<br />
ggf. unter Mitfinanzierung von Kommunen – vom Aufgabenträger zu übernehmen sind.<br />
Daher ist vor Umsetzung entsprechender Fahrplanergänzungen die Wirtschaftlichkeit zu<br />
prüfen und auf ein angemessenes Kosten-/Nutzen-Verhältnis zu achten.<br />
Ungenügende Bedienungs- und / oder Verbindungsqualitäten sind für folgende Relationen,<br />
differenziert nach Schultagen (S) und Ferientagen (F), zu verzeichnen:<br />
Grundzentrum * Oberzentrum Bed.-Qualität Verb.-<br />
Qualit.<br />
S F<br />
Adendorf<br />
X<br />
Neuhaus<br />
Kaarßen<br />
Hamburg<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
Tripkau X X X<br />
Anmerkung<br />
Tab. 37: Bedienungs- / Verbindungsqualität III: Übersicht über ungenügende Qualitäten (Quelle: VNO)<br />
* siehe Hinweis unter Tab. 30
114 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
5.2.3.2.4 Bedienungsebene I - III: Ebenenübergreifende Maßnahmen<br />
Maßnahme 10:<br />
Optimierung des ÖPNV-Angebotes im Raum Embsen – Barnstedt – Kolkhagen –<br />
Melbeck – Deutsch Evern<br />
Erläuterung:<br />
Der o. g. Verkehrsraum wird derzeit von mehreren Linien erschlossen:<br />
Linie 5600: Barnstedt – Embsen / Kolkhagen – Melbeck – <strong>Lüneburg</strong><br />
Linie 5601: <strong>Lüneburg</strong> – Wendisch Evern – Deutsch Evern – Wendisch Evern – <strong>Lüneburg</strong><br />
Linie 5605: Grünhagen – Melbeck – <strong>Lüneburg</strong><br />
Zwar ist das Fahrtenangebot von den meisten Orten (Barnstedt, Embsen, Melbeck und<br />
Deutsch Evern) in Richtung <strong>Lüneburg</strong> als gut zu bezeichnen, jedoch sind im Detail<br />
Mängel festzustellen, die behoben werden sollten:<br />
� Die Linie 5600 weist zwischen Barnstedt und Melbeck unterschiedliche Linienführungen<br />
auf: Teilweise fahren die Busse den direkten Weg über Kolkhagen, teilweise<br />
verkehren sie über Embsen, wodurch sich die Fahrtzeit zwischen Barnstedt und<br />
Melbeck um 10 min verlängert. Zudem müssen Fahrgäste aus Kolkhagen morgens in<br />
der Gegenrichtung einsteigen, um <strong>Lüneburg</strong> zu erreichen, d. h. sie müssen einen<br />
Umweg über Barnstedt und Embsen in Kauf nehmen, der zu deutlich verlängerten<br />
Fahrtzeiten führt und die Busnutzung wenig attraktiv macht.<br />
Zu prüfen ist, inwiefern eine einheitliche Linienführung möglich ist, ggf. auch durch<br />
Einbeziehung der Linie 5700 (Amelinghausen – <strong>Lüneburg</strong>), die eventuell die Bedienung<br />
von Embsen übernehmen könnte.<br />
� Es besteht der Wunsch, den Ilmenau Park am südlichen Ortsausgang Melbecks an<br />
den ÖPNV anzubinden; bislang gibt es dort keine Haltestelle.<br />
Hier ist zu prüfen, inwieweit die Bedienung einer zusätzlich einzurichtenden Haltestelle<br />
von der Linie 5605 übernommen werden kann.<br />
� Der westliche Teil Deutsch Everns besitzt zwar eine gute Bedienungsqualität in Ri.<br />
<strong>Lüneburg</strong>, jedoch führt die Führung der Linie 5601 über Wendisch Evern zu relativ<br />
langen Fahrtzeiten.<br />
Geprüft werden sollte, inwieweit dieser Siedlungsbereich über die Linie 5605<br />
mitbedient werden kann, ohne dass sich für die übrigen Fahrgäste gravierende Verschlechterungen<br />
ergeben.<br />
� Die Line 5605 ist insgesamt zu überprüfen, da der derzeitige Fahrplan den Bedürfnissen<br />
der Fahrgäste nicht mehr gerecht wird. Gegebenenfalls könnte über eine völlig<br />
veränderte Linienführung nachgedacht werden. Dabei ist zu gewährleisten, dass<br />
in Grünhagen sowohl Anschlüsse zur Linie 605 (Grünhagen – Bienenbüttel - Uelzen)<br />
wie auch Fahrtmöglichkeiten nach <strong>Lüneburg</strong> bestehen.<br />
Um eine schlüssige Gesamtkonzeption für den o. g. Raum entwickeln zu können und<br />
die Mängel möglichst kostenneutral beheben zu können, sollten die Linien 5600, 5601,<br />
5605 und 5700 gemeinsam betrachtet werden.
VNO Ziele und Maßnahmen 115<br />
Maßnahme 10:<br />
Optimierung des ÖPNV-Angebotes im Raum Embsen – Barnstedt – Kolkhagen –<br />
Melbeck – Deutsch Evern (Fortsetzung)<br />
Umsetzung:<br />
hohe Priorität<br />
x mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
<strong>Landkreis</strong>, VNO, Samtgemeinde Ilmenau, Verkehrsunternehmen, VNN, Genehmigungsbehörde<br />
Federführung:<br />
<strong>Landkreis</strong>, VNO<br />
Finanzierung:<br />
Eine Optimierung des ÖPNV-Angebotes in der Samtgemeinde Ilmenau sollte grundsätzlich<br />
kostenneutral erfolgen. Erscheint eine Erweiterung des Fahrtenangebotes sinnvoll,<br />
so wird dies aufgrund vertraglicher Regelungen zwischen Verkehrsunternehmen und<br />
<strong>Landkreis</strong> zu Mehrkosten führen, die erfahrungsgemäß nur zu einem sehr geringen Teil<br />
über höhere / zusätzliche Fahrgeldeinnahmen refinanziert werden können. Daher ist vor<br />
Umsetzung entsprechender Maßnahmen zwischen Samtgemeinde und <strong>Landkreis</strong> über<br />
eine Aufteilung des Zuschussbedarfes eine Einigung zu erzielen.
116 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Maßnahme 11:<br />
Verbesserung der ÖPNV-Verbindung von Barum / St. Dinoys über Bergedorf in<br />
Richtung Hamburg<br />
Erläuterung:<br />
Die Gemeinde Barum weist – analog zur Samtgemeinde Elbmarsch – stärkere Pendlerbeziehungen<br />
in Richtung Hamburg auf. Dabei laufen die Verkehrsströme traditionell<br />
über die Elbmarsch und Hamburg-Bergedorf.<br />
Da die heutige ÖPNV-Verbindung nach Hamburg jedoch über <strong>Lüneburg</strong> führt (Buslinie<br />
5405 bis Bf. LG, dort Anschluss an den metronom über WL u. HH-Harburg nach HH-<br />
Hbf.), besteht seitens der Gemeinde seit Längerem der Wunsch, eine Busverbindung<br />
einzurichten, die von St. Dionys / Barum über Tespe und Rönne nach Bergedorf führt<br />
und dort Anschluss an die S 2 / S 21 besitzt.<br />
Planungen zur Einrichtung einer solchen Verbindung sind bereits aufgenommen worden.<br />
Sie basieren im Wesentlichen darauf, einzelne Fahrten der Linie 431 (Avendorf – Tespe<br />
– Bergedorf / Geesthacht), die derzeit in Tespe enden, bis nach St. Dionys bzw. Barum<br />
zu verlängern. Zudem sollen ausgewählte Fahrten der Linie 5405 in zeitlicher Hinsicht<br />
geringfügig angepasst werden, so dass zwischen den Linien 431 und 5405 in Tespe<br />
eine Umstiegsmöglichkeit besteht. Im Ergebnis könnten – speziell auf die Belange von<br />
Berufspendlern zugeschnitten – morgens 4 Fahrtmöglichkeiten in Richtung Hamburg<br />
angeboten werden, in Gegenrichtung wären es 3 Rückfahrten am späten Nachmittag.<br />
Umsetzung:<br />
hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
x geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>, VNO, Gemeinde Barum, <strong>Landkreis</strong> Harburg, Samtgemeinde<br />
Elbmarsch, HVV, Verkehrsunternehmen, VNN, Genehmigungsbehörde<br />
Federführung:<br />
<strong>Landkreis</strong>, VNO<br />
Finanzierung:<br />
Die Verlängerung von ausgewählten Fahrten auf der Linie 431 wird aufgrund vertraglicher<br />
Regelungen zu Mehrkosten führen, die nur zu einem geringen Teil über höhere /<br />
zusätzliche Fahrgeldeinnahmen refinanziert werden können. Daher ist vor Umsetzung<br />
einer Angebotsverbesserung die Wirtschaftlichkeit einer solchen Maßnahme zu prüfen<br />
und zwischen Gemeinde und <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> über eine Aufteilung des Zuschussbedarfes<br />
eine Einigung zu erzielen.
VNO Ziele und Maßnahmen 117<br />
Maßnahme 12:<br />
Bedienung von zentrumsnahen Haltestellen und / oder Bahnhöfen bei schulbezogenen<br />
Linienfahrten im Regionalbusverkehr<br />
Erläuterung:<br />
Die Fahrpläne bei schulbezogenen Linienfahrten sind eng auf die Belange der Schülerinnen<br />
und Schüler ausgerichtet. So werden z. B. die jeweiligen Schulstandorte möglichst<br />
direkt angefahren, um Zeit zu sparen und pünktlich zum Unterrichtsbeginn dort<br />
ankommen zu können. Dies führt jedoch häufig dazu, dass zentrale Haltestellen im<br />
Ortskern ausgelassen werden. Diese Nichtbedienung ist für die übrigen Fahrgäste als<br />
ein deutlicher Nachteil zu werten, insbesondere, wenn die Schulen am Ortsrand liegen.<br />
Gleiches gilt für das Auslassen von bahnhofsnah gelegenen Haltestellen, weil der Bus<br />
somit nicht als Zubringer zur Bahn genutzt werden kann.<br />
Werden zentrale Haltestellen dagegen auch auf schulbezogenen Linienfahrten bedient,<br />
so stehen für die übrigen Nutzer zumindest an Schultagen mehr nutzbare Verbindungen<br />
zur Verfügung, wodurch sich die Attraktivität des ÖPNV-Angebotes in Gänze erhöht.<br />
Die Mitbedienung der entsprechenden Haltestellen ist im Einzelfall zu prüfen. Dabei ist<br />
zu beachten, dass es durch Bedienung einer weiteren Haltestelle zur Verlängerung des<br />
Linienweges und damit zu einer Fahrzeitverlängerung kommen kann. Diese Fahrtzeitverlängerungen<br />
können u. U. betrieblich ein Problem darstellen, wenn nur sehr geringe<br />
oder keine zeitlichen Reserven im Umlauf vorhanden sind. In diesen Fällen kann ggf. –<br />
wie teilweise bereits praktiziert – das Zentrum nach der Bedienung der Schule angefahren<br />
werden. Ebenfalls ist in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Umwandlung<br />
von Leerfahrten in Fahrplanfahrten zu prüfen.<br />
Umsetzung:<br />
hohe Priorität<br />
x mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
Verkehrsunternehmen, VNN, <strong>Landkreis</strong>, Kommunen, VNO, Genehmigungsbehörde<br />
Federführung:<br />
Verkehrsunternehmen<br />
Finanzierung:<br />
Werden nur Haltestellen zusätzlich angefahren, die auf dem bisherigen Linienweg<br />
liegen, so entstehen in der Regel keine Mehrkosten. Liegen die Haltestellen jedoch<br />
abseits der Route, so ergeben sich für das Verkehrsunternehmen in geringem Umfang<br />
höhere Kosten, die nach den derzeitigen vertraglichen Regelungen vom Aufgabenträger<br />
übernommen werden müssen.
118 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Maßnahme 13:<br />
Verstärkte Einführung von Taktfahrplänen auf regionalen Hauptlinien<br />
Erläuterung:<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> besteht seit vielen Jahren ein hierarchisch gegliedertes Liniennetz,<br />
welches aus mehreren Hauptlinien (u. a. Schnellbuslinien 5100, 5200, 5300, 5700)<br />
und ergänzenden Erschließungslinien besteht, die an Verknüpfungspunkten auf diese<br />
Hauptlinien abgestimmt sind.<br />
Ein Systemmerkmal der Hauptlinien ist, dass sie auf möglichst direktem und schnellem<br />
Weg zwischen zentralen Orten des <strong>Landkreis</strong>es und der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> verkehren.<br />
Um die Attraktivität dieser Linien darüber hinaus zu erhöhen, sollten sie möglichst<br />
nach klaren Taktfahrplänen verkehren, d. h. an einer Haltestelle stets zur gleichen<br />
Minute abfahren. Dadurch erhöht sich für den Fahrgast die Merkbarkeit der Fahrpläne<br />
und die gefühlte „Verlässlichkeit“ des Angebotes.<br />
Feste Taktfahrpläne sind jedoch – mit Ausnahme auf der Schnellbuslinie 5200 – noch<br />
nicht durchgängig umgesetzt worden. Dies ist der notwendigen Abstimmung der Fahrpläne<br />
auf die Züge am Bf. <strong>Lüneburg</strong> sowie auf die Belange der Schülerbeförderung<br />
geschuldet. Dennoch ist zu prüfen, wie eine möglichst weitgehende Vereinheitlichung<br />
der Abfahrtszeiten erreicht werden kann. Dieser Prüfauftrag bezieht sich vor allem auf<br />
folgende Linien: 5100, 5110, 5300, 5304, 5600, 5700, 5900.<br />
Umsetzung:<br />
hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
x geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
Verkehrsunternehmen, VNN, <strong>Landkreis</strong>, VNO, Genehmigungsbehörde<br />
Federführung:<br />
Verkehrsunternehmen<br />
Finanzierung:<br />
Die Planungskosten für die eventuell notwendigen Fahrplananpassungen sind vom<br />
jeweiligen Verkehrsunternehmen zu tragen. Sollten geringfügige Mehrkosten aufgrund<br />
einer leicht erhöhten Betriebsleistung anfallen, so sind diese nach den derzeitigen<br />
vertraglichen Regelungen vom Aufgabenträger zu finanzieren. Im Gegenzug erhält der<br />
Aufgabenträger die Fahrgeldmehreinnahmen, die durch eine eventuell verbesserte<br />
Inanspruchnahme der Linie – als Folge des optimierten Fahrplanangebotes – erzielt<br />
werden.
VNO Ziele und Maßnahmen 119<br />
Maßnahme 14:<br />
Sicherung und Optimierung der Anschlussverbindungen Bus / Bus<br />
Erläuterung:<br />
Das hierarchische Liniennetz im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> basiert auf dem Grundprinzip, dass<br />
es einerseits Hauptlinien gibt, die aus den Grundzentren im <strong>Landkreis</strong> schnelle Verbindungen<br />
in Richtung <strong>Lüneburg</strong> anbieten und andererseits Erschließungslinien, die in den<br />
Regionen zwischen den Hauptachsen verkehren und an definierten<br />
Umstiegshaltestellen mit den Hauptlinien verknüpft sind. Solche Umsteigeverbindungen<br />
sind nur dann attraktiv, wenn damit keine langen Wartezeiten verbunden sind, die die<br />
Gesamtreisezeit unverhältnismäßig erhöhen. Aus diesem Grunde sind an den folgenden<br />
Verknüpfungspunkten die Bus- / Busanschlüsse dauerhaft zu sichern bzw. zu optimieren:<br />
� Amelinghausen, Bahnhof � Hittbergen, Kirche<br />
� Bardowick, Schule � Kaarßen, Dorf<br />
� Barendorf, Ort � <strong>Lüneburg</strong>, Am Sande<br />
� Bleckede, Bahnhof � <strong>Lüneburg</strong>, Bahnhof/ZOB<br />
� Dahlenburg, Markt � Neetze, Ortsmitte<br />
� Dahlenburg, Schulzentrum � Neuhaus, ZOB<br />
� Darchau, Fähre � Oedeme, Schulzentrum<br />
� Drögennindorf, Ortsmitte � Scharnebeck, SZ/<strong>Lüneburg</strong>er Straße<br />
� Embsen, Schulzentrum � Westergellersen, Ostausgang<br />
Umsetzung:<br />
x hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
Verkehrsunternehmen, VNN, <strong>Landkreis</strong>, VNO, Genehmigungsbehörde<br />
Federführung:<br />
Verkehrsunternehmen<br />
Finanzierung:<br />
Im Regelfall sollten fahrplanmäßige Verknüpfungen kostenneutral darstellbar sein.<br />
Sollten geringfügige Mehrkosten aufgrund einer leicht erhöhten Betriebsleistung anfallen,<br />
so sind diese nach den derzeitigen vertraglichen Regelungen vom Aufgabenträger<br />
zu finanzieren. Im Gegenzug erhält der Aufgabenträger die Fahrgeldmehreinnahmen,<br />
die durch eine eventuell verbesserte Inanspruchnahme der Linie – als Folge des<br />
optimierten Fahrplanangebotes – anfallen.
120 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Maßnahme 15:<br />
Sicherung und Optimierung der Anschlussverbindungen Bus / Bahn<br />
Erläuterung:<br />
Um aus den kleineren Ortschaften sowie den Grundzentren des <strong>Landkreis</strong>es das<br />
Oberzentrum Hamburg zu erreichen, ist der Fahrgast auf eine kombinierte Nutzung von<br />
Bus und Bahn angewiesen. Aus diesem Grunde sind die regionalen Hauptlinien im<br />
<strong>Landkreis</strong> alle auf den Bahnhof <strong>Lüneburg</strong> ausgerichtet, wo vor allem zu den Hauptverkehrszeiten<br />
gute Anschlüsse an die metronom-Züge bestehen.<br />
Allerdings sind nicht alle Busfahrpläne optimal auf die Nahverkehrszüge abgestimmt, da<br />
sie den Zwängen der Schülerbeförderung unterliegen. Hier ist zu prüfen, inwiefern diese<br />
Fahrpläne so optimiert werden können, dass sowohl den Belangen der Schülerinnen<br />
und Schüler wie auch vor allem den Bedürfnissen der Berufspendler Rechnung getragen<br />
werden kann.<br />
Die Anschlusssicherung zwischen Bussen und Bahnen hat in Flächenlandkreisen eine<br />
hohe Bedeutung, insbesondere für Fahrgäste, die auf die jeweils letzten Fahrten von<br />
Regionalbuslinien angewiesen sind. Daher ist zwischen der metronom Eisenbahngesellschaft<br />
mbH und den Busunternehmen eine direkte Kommunikationsmöglichkeit sicherzustellen,<br />
damit bei Zugverspätungen die Busfahrer informiert werden und nach Möglichkeit<br />
auf die Umsteiger warten können. Welche Kommunikationswege dies sein<br />
können, ist von den Unternehmen bilateral zu klären.<br />
Umsetzung:<br />
x hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
Verkehrsunternehmen, VNN, <strong>Landkreis</strong>, VNO, Genehmigungsbehörde<br />
Federführung:<br />
Verkehrsunternehmen<br />
Finanzierung:<br />
Im Regelfall sollten fahrplanmäßige Verknüpfungen kostenneutral darstellbar sein.<br />
Sollten geringfügige Mehrkosten aufgrund einer leicht erhöhten Betriebsleistung anfallen,<br />
so sind diese nach den derzeitigen vertraglichen Regelungen vom Aufgabenträger<br />
zu finanzieren. Im Gegenzug erhält der Aufgabenträger die Fahrgeldmehreinnahmen,<br />
die durch eine eventuell verbesserte Inanspruchnahme der Linie – als Folge des<br />
optimierten Fahrplanangebotes – anfallen.
VNO Ziele und Maßnahmen 121<br />
5.2.3.3 Tarif<br />
Maßnahme 16:<br />
Weiterentwicklung des HVV-Tarifs<br />
Erläuterung:<br />
Die Einführung des HVV-Tarifs im Dezember 2004 hat zu einer deutlichen Attraktivitätssteigerung<br />
des ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> beigetragen. Der <strong>Landkreis</strong> wird sich auch<br />
zukünftig in den HVV-Gremien für eine zielgerichtete Weiterentwicklung des Tarifes<br />
einsetzen, die den speziellen Bedürfnissen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> gerecht wird.<br />
Umsetzung:<br />
hohe Priorität<br />
x mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
HVV, Verkehrsunternehmen, VNN, FHH, LNVG, LVS, VNO, SVG, Kreis Herzogtum<br />
Lauenburg, Kreis Pinneberg, Kreis Segeberg, Kreis Stormarn, <strong>Landkreis</strong> Harburg,<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>, <strong>Landkreis</strong> Stade<br />
Federführung:<br />
HVV<br />
Finanzierung:<br />
Im HVV gilt das Territorialprinzip. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> trägt die in seinem Bereich<br />
anfallenden verbundbedingten Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste und<br />
gleicht den Busunternehmen diese Einnahmeverluste aus. Für den SPNV in den drei<br />
niedersächsischen HVV-<strong>Landkreis</strong>en übernimmt die LNVG die Ausgleichszahlungen an<br />
die Eisenbahnverkehrsunternehmen.
122 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
5.2.3.4 Fahrgastinformation<br />
Maßnahme 17:<br />
Weiterbetrieb und Förderung der elektronischen Fahrplanauskunft „Connect“<br />
sowie des Pendlerportals<br />
Erläuterung:<br />
Das Projekt „Connect“ ist vom Land Niedersachsen initiiert worden und wurde in den<br />
letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Da die Abfrage von elektronischen Fahrplanauskünften,<br />
die auf Connect-Daten basieren, in den vergangenen Jahren klar zugenommen<br />
hat, wird der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> auch zukünftig den Betrieb von „Connect“<br />
unterstützen.<br />
Gleiches gilt für das Pendlerportal, das sowohl die Bildung von Fahrgemeinschaften<br />
unterstützt als auch durch eine Verlinkung zur elektronischen Fahrplanauskunft über<br />
das ÖV-Angebot zwischen den Orten informiert.<br />
Umsetzung:<br />
x hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
Verkehrsunternehmen, VNN, <strong>Landkreis</strong>, VNO, Marktplatz <strong>Lüneburg</strong>er Heide Internet<br />
GmbH (Betreiber Pendlerportal)<br />
Federführung:<br />
Verkehrsunternehmen (für „Connect“), Marktplatz <strong>Lüneburg</strong>er Heide Internet GmbH (für<br />
Pendlerportal)<br />
Finanzierung:<br />
Die durch den Betrieb von „Connect“ sowie vom Pendlerportal entstehenden Kosten<br />
werden vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> anteilig übernommen.
VNO Ziele und Maßnahmen 123<br />
Maßnahme 18:<br />
HVV-Fahrgastinformation: Beibehaltung und Verbesserung der verschiedenen<br />
Informationsmöglichkeiten<br />
Erläuterung:<br />
Um alle Fahrgastgruppen (z. B. Auszubildende, Pendler, Gelegenheitsnutzer, Senioren,<br />
Behinderte) umfassend zu informieren, sind die heutigen Informationsmöglichkeiten<br />
(z. B. Servicestellen, Internet, Telefon, Fahrplanbuch, sms) fortzuführen und weiterzuentwickeln.<br />
Im Einzelnen legt der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> auf folgende Aspekte Wert:<br />
� Beibehaltung des Fahrplanbuches<br />
Damit auch Menschen, die über keinen Internetzugang verfügen, Informationsmöglichkeiten<br />
besitzen, ist das Fahrplanbuch weiterhin jährlich neu aufzulegen. Die heutigen<br />
regionalisierten Ausgaben befürwortet der <strong>Landkreis</strong>, jedoch ist eine Zusammenführung<br />
der drei Fahrplanbücher der <strong>Landkreis</strong>e Harburg, <strong>Lüneburg</strong> und Stade<br />
vorstellbar, wenn damit deutliche Kostenreduzierungen erzielt werden können.<br />
� Elektronische Fahrplanauskunft auf www.hvv.de<br />
Die Fahrplanauskunft ist hinsichtlich der Auskunftsqualität zu verbessern. Des Weiteren<br />
sollten die vom System ermittelten Verbindungen optisch übersichtlicher und<br />
zugleich platzsparender angezeigt werden.<br />
� HVV-Telefonauskunft<br />
Bei der Telefonauskunft sind die Wartezeiten zu reduzieren. Zudem sollte das Personal<br />
fachlich besser geschult werden, um Fehlauskünfte effektiv zu vermeiden.<br />
Umsetzung:<br />
x hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
HVV, Verkehrsunternehmen, VNN, FHH, LNVG, LVS, VNO, SVG, Kreis Herzogtum<br />
Lauenburg, Kreis Pinneberg, Kreis Segeberg, Kreis Stormarn, <strong>Landkreis</strong> Harburg,<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>, <strong>Landkreis</strong> Stade<br />
Federführung:<br />
HVV, Verkehrsunternehmen<br />
Finanzierung:<br />
Die Fahrgastinformation ist Sache der Verkehrsunternehmen und von diesen zu finanzieren.
124 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
5.2.3.5 Haltestellen<br />
Maßnahme 19:<br />
Barrierefreier Ausbau von Haltestellen und Verbesserung der Information<br />
Erläuterung:<br />
Bei den Haltestellen sind die Zuständigkeiten zwischen Verkehrsunternehmen, Straßenbaulastträger<br />
und Kommune aufgeteilt (s. Kap. 3.3.5.4).<br />
Dem <strong>Landkreis</strong> ist im Sinne eines kundenfreundlichen und attraktiven ÖPNV daran gelegen,<br />
dass Haltestellen gewisse Grundanforderungen erfüllen. Hierzu zählen das Vorhandensein<br />
ausreichender Informationen (Fahrpläne, Tarifinformationen, Kennzeichnung der<br />
Haltestelle mit ihrem Namen), ein einheitliches Erscheinungsbild kombiniert mit einer guten<br />
Erkennbarkeit sowie eine möglichst weitgehende barrierefreie Gestaltung. Dies bedeutet<br />
u. a., dass die Wartefläche in ihrer Größe ausreichend dimensioniert ist und die Borde der<br />
Wartefläche eine Höhe von 16 - 18 cm aufweisen. Im Sinne von seheingeschränkten und<br />
blinden Fahrgästen sollen zudem Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfelder vorhanden sein.<br />
Durch die von LNVG und <strong>Landkreis</strong> finanzierte Aufstellung von neuen Haltestellenmasten<br />
mit Haltestellenschildern und Aushangkästen nach HVV-Standard sind die Anforderungen<br />
an die Fahrgastinformation sowie das optische Erscheinungsbild inzwischen erfüllt.<br />
Bezüglich der Barrierefreiheit besteht jedoch Handlungsbedarf. Zur Unterstützung der<br />
Straßenbaulastträger wird der <strong>Landkreis</strong> daher zusammen mit dem Behindertenbeirat der<br />
Hansestadt und des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> eine Prioritätenliste erarbeiten, in der vorrangig<br />
barrierefrei zu gestaltende Haltestellen auf dem Gebiet des <strong>Landkreis</strong>es benannt werden<br />
sollen. Zur konkreten Gestaltung der Haltestelle wird auf das von VNO und VNN im Jahr<br />
2003 vorgelegte Haltestellen-Konzept verwiesen, welches weiterhin die Ansprüche an eine<br />
barrierefreie Gestaltung von Haltestellen erfüllt und mit den HVV-Standards kompatibel ist.<br />
Beim barrierefreien Umbau der Haltestellen soll der Behindertenbeirat beteiligt werden,<br />
um konkrete Erfahrungen aus der Praxis mit einfließen zu lassen.<br />
Umsetzung:<br />
hohe Priorität<br />
x mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
Straßenbaulastträger, Verkehrsunternehmen, VNN, <strong>Landkreis</strong>, VNO, Behindertenbeirat,<br />
LNVG
VNO Ziele und Maßnahmen 125<br />
Maßnahme 19:<br />
Barrierefreier Ausbau von Haltestellen und Verbesserung der Information (Forts.)<br />
Federführung:<br />
Straßenbaulastträger, VNO (bei Erstellung der Prioritätenliste)<br />
Finanzierung:<br />
Für die barrierefreie Gestaltung von Haltestellen sowie die Installation von Fahrgastunterständen<br />
und weiteren Ausstattungselementen sind die Straßenbaulastträger zuständig.<br />
Nach aktueller Sachlage (Sep. <strong>2009</strong>) kann eine Landesförderung beantragt werden, wenn<br />
die Kosten für eine Maßnahme oder die Gesamtkosten für mehrere, gebündelt umzusetzende<br />
Maßnahmen über 35.000 € liegen.<br />
5.2.3.6 Fahrzeuge<br />
Maßnahme 20:<br />
Weitergehender Einsatz von Niederflurfahrzeugen im Linienverkehr<br />
Erläuterung:<br />
Erscheinungsbild und Image des ÖPNV werden entscheidend durch den Standard der<br />
eingesetzten Fahrzeuge geprägt. Die vorhandene Qualität der Fahrzeuge soll gesichert<br />
und ggf. verbessert werden. Die Fahrzeuge müssen generell einem zeitgemäßen<br />
Technik- und Ausstattungsstandard entsprechen. Bei zukünftigen Fahrzeugbeschaffungen<br />
sollen die Belange mobilitätseingeschränkter Personen berücksichtigt werden, d. h.<br />
nur in begründeten Ausnahmefällen ist der Einsatz von Hochflurfahrzeugen weiterhin<br />
tolerierbar.<br />
Bei künftigen Beschaffungen gelten die HVV-Standards (hier der HVV-Umland-<br />
Standard).<br />
Umsetzung:<br />
hohe Priorität<br />
x mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
Verkehrsunternehmen, VNN, HVV, <strong>Landkreis</strong><br />
Federführung:<br />
Verkehrsunternehmen<br />
Finanzierung:<br />
Fahrzeugeinsatz und -beschaffung ist Sache der Verkehrsunternehmen und von diesen<br />
zu finanzieren.
126 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
5.2.3.7 Fahrpersonal<br />
Maßnahme 21:<br />
Einsatz von serviceorientiertem und geschultem Fahrpersonal<br />
Erläuterung:<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> erwartet vom Fahrpersonal folgende Schlüsselqualifikationen:<br />
� Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache<br />
� Orts- und Tarifkenntnisse<br />
� Freundlichkeit gegenüber den Fahrgästen<br />
� Angemessenes Erscheinungsbild<br />
� Pflicht zur Schulung und Weiterbildung<br />
Insbesondere sind die Fahrerinnen und Fahrer zur Einhaltung von Anschlüssen zu<br />
sensibilisieren. Hierzu zählt auch die Pflicht des Fahrpersonals, bei verspäteten Zügen<br />
oder Bussen die Leitstelle zu kontaktieren, um nähere Informationen zu bekommen. Im<br />
Sinne der Fahrgäste sind nach Möglichkeit auch bei Verspätungen die Anschlüsse<br />
sicherzustellen.<br />
Darüber hinaus gelten die HVV-Standards.<br />
Umsetzung:<br />
x hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
Verkehrsunternehmen, VNN, HVV, <strong>Landkreis</strong><br />
Federführung:<br />
Verkehrsunternehmen<br />
Finanzierung:<br />
Ggf. anfallende Kosten für Schulungen und Fortbildungen sind von den Verkehrsunternehmen<br />
zu tragen.
VNO Ziele und Maßnahmen 127<br />
5.2.3.8 SPNV<br />
Der SPNV ist ein wesentliches Element im ÖPNV, insbesondere für Fahrten in das<br />
Oberzentrum Hamburg. Aufgrund dieser Bedeutung wird sich der <strong>Landkreis</strong>, unbeschadet<br />
seiner fehlenden Verantwortung für den SPNV, bei den zuständigen Stellen für den Erhalt<br />
und für Verbesserungen im SPNV einsetzen.<br />
Maßnahme 22:<br />
Anpassung der Kapazitäten im SPNV an die gestiegene Fahrgastnachfrage<br />
Erläuterung:<br />
In den vergangenen Jahren ist die Fahrgastnachfrage auf den Schienenstrecken im<br />
<strong>Landkreis</strong> deutlich angestiegen. Auslöser hierfür waren u. a. Attraktivitätssteigerungen<br />
durch die Betriebsaufnahme der metronom Eisenbahngesellschaft mbH auf der KBS<br />
110.<br />
Die hohe Nachfrage hat inzwischen dazu geführt, dass besonders in der morgendlichen<br />
HVZ die Kapazitätsgrenzen erreicht bzw. überschritten werden. Der <strong>Landkreis</strong> setzt sich<br />
daher dafür ein, dass in dieser Zeit die Kapazitäten ausgeweitet werden.<br />
Aus Sicht des <strong>Landkreis</strong>es müssen diese Leistungsanpassungen auch Bestandteil des<br />
Betriebskonzeptes des „Hanse-Netzes“ werden, welches von der LNVG zum Jahresfahrplan<br />
2011 neu vergeben wird. Das „Hanse-Netz“ wird die Regionalverkehrsleistungen<br />
auf den Strecken Hamburg – <strong>Lüneburg</strong> – Uelzen (KBS 110) und Hamburg –<br />
Buchholz i.d.N. – Tostedt – Bremen (KBS 120) umfassen.<br />
(Aktualisierter Sachstand März 2011: Zum Fahrplanwechsel Mitte Dezember 2010 ist –<br />
wie von der LNVG geplant – das neue Angebotskonzept für die KBS 110 und 120<br />
umgesetzt worden. Dies hat auf der KBS 110 insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten<br />
zu einem verbesserten Angebot (zusätzliche Verbindungen, in der Gesamtheit höhere<br />
Sitzplatzkapazitäten) geführt, das vom Aufgabenträger nachdrücklich begrüßt wird. Der<br />
Aufgabenträger erwartet nun eine genaue Beobachtung der Nachfrage, um Erkenntnisse<br />
zu gewinnen, ob bzw. zu welchen Zeiten ggf. noch Anpassungen erforderlich sind.)<br />
Umsetzung:<br />
x hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
LNVG, FHH, <strong>Landkreis</strong>, VNO<br />
Federführung:<br />
LNVG<br />
Finanzierung:<br />
Die Bestellung zusätzlicher SPNV-Leistungen obliegt den SPNV-Aufgabenträgern<br />
(LNVG, FHH) und ist von diesen zu finanzieren.
128 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Maßnahme 23:<br />
Ergänzung des SPNV-Angebotes um „Nachtzüge“ in den Wochenendnächten auf<br />
der KBS 110<br />
Erläuterung:<br />
Da der Freizeitverkehr in den vergangenen Jahren insgesamt an Bedeutung zugenommen<br />
hat und Hamburg vor allem am Wochenende aufgrund des großen kulturellen<br />
Angebotes einen wesentlichen Zielort darstellt, sollte nach Auffassung des <strong>Landkreis</strong>es<br />
auch das SPNV-Angebot entsprechende Mobilitätsbedürfnisse erfüllen.<br />
Damit die Bahn für abendliche Freizeitfahrten genutzt werden kann, fehlt es jedoch<br />
momentan auf der KBS 110 an Nachtverbindungen (Rückfahrten aus Hamburg ab ca.<br />
02.00 Uhr). Für die Einrichtung entsprechender Angebote in den Wochenendnächsten<br />
von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag wird sich der <strong>Landkreis</strong><br />
gegenüber den SPNV-Aufgabenträgern einsetzen.<br />
Umsetzung:<br />
hohe Priorität<br />
x mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
LNVG, FHH, <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>, <strong>Landkreis</strong> Harburg, VNO<br />
Federführung:<br />
LNVG<br />
Finanzierung:<br />
Die Bestellung zusätzlicher SPNV-Leistungen obliegt den SPNV-Aufgabenträgern<br />
(LNVG, FHH) und ist von diesen zu finanzieren.
VNO Ziele und Maßnahmen 129<br />
Maßnahme 24:<br />
Zeitliche Optimierung des SPNV-Angebotes auf der KBS 110<br />
Erläuterung:<br />
Zwischen <strong>Lüneburg</strong> und Hamburg können Fahrgäste sowohl die schnellen ME-<br />
Verbindungen (mit einzigem Halt in HH-Harburg) wie auch die MEr-Verbindungen (mit<br />
Halt an allen Zwischenstationen) nutzen. Allerdings verkehren die Züge ab <strong>Lüneburg</strong> in<br />
kurzem zeitlichen Abstand, so dass tagsüber die Fahrtmöglichkeiten pro Stunde sehr<br />
ungleichmäßig verteilt sind.<br />
Beispiel: <strong>Lüneburg</strong> � Hamburg Hbf.<br />
ME ab: 09.28 Uhr<br />
MEr ab: 09.34 Uhr<br />
ME ab: 10.28 Uhr<br />
MEr ab: 10.34 Uhr<br />
Um das SPNV-Angebot für den Fahrgast noch attraktiver zu gestalten, sollten die<br />
Fahrplanlagen der bestehenden ME- und MEr-Züge zeitlich entzerrt werden. Sofern die<br />
Trassenbelegung dies zulässt, wäre ein (angenäherter) 30min-Takt optimal, wechselweise<br />
bestehend aus einer ME- und einer MEr-Verbindung. Gleiches gilt für die Fahrplangestaltung<br />
in Gegenrichtung.<br />
Umsetzung:<br />
x hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
LNVG, FHH, <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>, <strong>Landkreis</strong> Harburg, VNO<br />
Federführung:<br />
LNVG<br />
Finanzierung:<br />
Der <strong>Landkreis</strong> geht davon aus, dass mit dieser Maßnahme keine bzw. keine gravierenden<br />
Mehrkosten verbunden sind, da hierfür keine zusätzliche Betriebsleistung von der<br />
LNVG bestellt werden muss.
130 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Maßnahme 25:<br />
Langfristige Sicherung und Optimierung des SPNV-Angebotes auf der KBS 112<br />
(<strong>Lüneburg</strong> – Dannenberg)<br />
Erläuterung:<br />
Trotz der anerkannt schwierigen Rahmenbedingungen auf der KBS 112 (dünn besiedelter,<br />
ländlicher Raum entlang der Strecke, abseitige Lage einzelner Stationen, geringe<br />
Höchstgeschwindigkeit, dadurch unattraktive Reisezeiten) ist ein Konzept für mögliche<br />
Angebotsverbesserungen auf dieser Strecke zu entwickeln, welches zu einer Stärkung<br />
der Fahrgastnachfrage beitragen kann. Dabei sind neben einer Verbesserung des<br />
Fahrtenangebotes (z. B. durch Einführung eines 2h-Taktes) auch andere Möglichkeiten<br />
zu prüfen und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit zu bewerten:<br />
� Verstärkte Ausrichtung des Angebotes auf die Bedürfnisse des Freizeitverkehrs<br />
� Einsatz von modernen, innovativen Fahrzeugen<br />
� Verbesserte Erreichbarkeit der Stationen<br />
� Mittel- bis langfristig: Reaktivierung bzw. Lückenschluss des Abschnitts Dannenberg –<br />
Lüchow – Salzwedel zur Steigerung der Gesamtnachfrage auf der Strecke<br />
Umsetzung:<br />
x hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
LNVG, <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>, <strong>Landkreis</strong> Lüchow-Dannenberg, Kommunen, VNO, DB AG,<br />
VCD, Pro Bahn<br />
Federführung:<br />
LNVG<br />
Finanzierung:<br />
Die Bestellung zusätzlicher SPNV-Leistungen obliegt dem SPNV-Aufgabenträger<br />
(LNVG) und ist von diesem zu finanzieren. Die Kosten für die Ertüchtigung bzw. den<br />
Ausbau der Infrastruktur sind grundsätzlich von den Netzbetreibern (DB Netz AG, DRE)<br />
zu tragen.
VNO Ziele und Maßnahmen 131<br />
Maßnahme 26:<br />
Reaktivierung des Bahnhofs Adendorf<br />
Erläuterung:<br />
Die KBS 145 (<strong>Lüneburg</strong> – Lübeck – Kiel) hat für den <strong>Landkreis</strong> eine große Bedeutung.<br />
Durch eine Reaktivierung der Station könnte insbesondere für Fahrgäste aus Adendorf<br />
mit dem Fahrtziel Hamburg, Hannover oder Lübeck die Nutzung des ÖPNV noch<br />
attraktiver gestaltet werden.<br />
Umsetzung:<br />
hohe Priorität<br />
x mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte:<br />
LNVG, <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong>, Gemeinde Adendorf<br />
Federführung:<br />
LNVG<br />
Finanzierung:<br />
Die Kosten für die Reaktivierung des Bahnhofs sowie die betrieblichen Mehrkosten<br />
aufgrund der Stationsgebühren sind vom zuständigen Aufgabenträger, der LNVG, zu<br />
übernehmen.
132 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
5.2.3.9 Bewertungskriterien bei Genehmigungsanträgen<br />
Maßnahme 27:<br />
Festlegung von Kriterien, die für den <strong>Landkreis</strong> wichtig für eine Bewertung<br />
verschiedener Genehmigungsanträge sind<br />
Erläuterung:<br />
Nachfolgend werden Kriterien festgelegt, die für den <strong>Landkreis</strong> wichtig für eine Bewertung<br />
verschiedener Angebote sind. Die höchste Priorität im Hinblick auf das Bedienungsangebot<br />
hat dabei die Sicherstellung der Schülerbeförderung. In der Wertigkeit<br />
folgen die Grundversorgung, die zeitliche Verteilung des Bedienungsangebotes, der auf<br />
Berufspendler orientierte Linienverkehr und der Freizeitverkehr.<br />
Die Anwendung des HVV-Tarifs wird ebenso vorausgesetzt wie die Einhaltung der HVV-<br />
Standards gemäß Kooperationsvertrag bei Personal, Fahrzeugen, Haltestellenaushang.<br />
Außerdem sind die HVV-Standards für die Bereitstellung von Daten für die elektronischen<br />
und gedruckten Fahrplanmedien einzuhalten.<br />
� Schülerbeförderung<br />
Die Sicherstellung der Schülerbeförderung hat für den <strong>Landkreis</strong> oberste Priorität. Die<br />
Bedienung der Schulen muss den Vorgaben der Satzung über die Schülerbeförderung<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> genügen. Die Schulstunden, zu denen An- bzw.<br />
Abfahrten erfolgen sollen, legt der <strong>Landkreis</strong> fest.<br />
Grundschüler und Schüler von Förderschulen müssen möglichst umsteigefrei zwischen<br />
Schul- und Wohnort befördert werden. Die übrigen Schüler sollen möglichst<br />
umsteigefrei ihr Ziel erreichen. Möglichst kurze Fahrzeiten sind wünschenswert.<br />
Der Zeitraum zwischen Busankunft bzw. -abfahrt und jeweiligem Beginn/Ende der<br />
Schulstunde beträgt idealerweise 10 bis 15 Minuten und darf ohne Zustimmung des<br />
<strong>Landkreis</strong>es 25 Minuten nicht übersteigen.<br />
� Grundversorgung<br />
Für die Grundversorgung (Montag bis Freitag) ist der Mindeststandard erfüllt, wenn<br />
eine genügende Bedienungs- und Verbindungsqualität erreicht ist. Wünschenswert<br />
sind jedoch Verbindungen mit einer guten Bedienungs- bzw. Verbindungsqualität.<br />
� Zeitliche Verteilung des Bedienungsangebotes<br />
Ein weiteres Kriterium ist die zeitliche Verteilung der Fahrten über den Tag (Montag<br />
bis Freitag). Angestrebt werden folgende Zeitfenster:<br />
Relation Hinfahrten bis Rückfahrten ab<br />
Orte – GZ 09:00 12:00 15:00 10:00 13:00 17:00<br />
GZ – MZ 07:00 09:00 12:00 15:00 10:00 13:00 15:00 17:00<br />
MZ – MZ 07:00 09:00 12:00 15:00 18:00 10:00 13:00 15:00 17:00 19:00<br />
GZ – OZ 07:00 09:00 12:00 15:00 10:00 13:00 15:00 17:00<br />
MZ – OZ 07:00 09:00 12:00 15:00 18:00 10:00 13:00 15:00 17:00 19:00<br />
Wenn die zeitliche Verteilung des Fahrtenangebotes nicht auf allen Relationen erfüllt<br />
werden kann, so ist dem Angebot mit den meisten Verbindungen, die diese zeitlichen<br />
Vorgaben erfüllen, der Vorzug zu geben.<br />
In den Stadtverkehren ist eine Vertaktung des Angebotes anzustreben.
VNO Ziele und Maßnahmen 133<br />
� Linienverkehr für Berufspendler<br />
Pendler haben teilweise andere Anforderungen an den ÖPNV als andere Bevölkerungsgruppen.<br />
Hier ist die ganzjährige ÖPNV-Bedienung von großer Wichtigkeit.<br />
Daneben sollten Gebiete mit einer größeren Anzahl von Betriebsstätten vom ÖPNV<br />
angebunden werden. Dabei wären Bedienungsangebote in der Zeit von 6.00 bis 9.00<br />
Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr wünschenswert (ggf. zur Mittagszeit Angebote für<br />
Teilzeitkräfte).<br />
In den genannten Hauptverkehrszeiten sollten mindestens einmal pro Stunde Verbindungen<br />
vorhanden sein.<br />
Bei Verkehrsbeziehungen, die einen Umstieg erfordern, sind gute Anschlüsse (Übergangszeit<br />
5 bis 10 Minuten zwischen Bus und Bahn, Übergangszeit bis 5 Minuten<br />
zwischen Bus und Bus) anzustreben.<br />
� Freizeitverkehr<br />
Ganzjährige Fahrtenangebote, die nach 20.00 Uhr stattfinden und Wochenendverkehre<br />
(Sonnabend sowie Sonn- und Feiertag), sind wünschenswert. Der Schwerpunkt<br />
wird jedoch auf Angebotsverbesserungen in der Grundversorgung gelegt.<br />
Diskobusverkehre und touristische Saisonverkehre sind ein wichtiger Bestandteil im<br />
Freizeitverkehr. Der Erhalt bzw. Ausbau dieser Verkehre wird unterstützt.<br />
Darüber hinausgehende Verkehrsangebote wie punktuelle Fahrten werden begrüßt.
134 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
5.3 Hansestadt <strong>Lüneburg</strong><br />
5.3.1 Vorbemerkung<br />
Die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> hat die lokale Aufgabenträgerschaft für den städtischen ÖPNV<br />
auf eigenen Antrag vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> zum 01.07.2001 übernommen. Die lokale<br />
Aufgabenträgerschaft umfasst die sachliche und finanzielle Zuständigkeit für den gesamten<br />
Stadtbusverkehr auf dem Territorium der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong>, einschließlich dem<br />
Anruf-Sammel-Mobil-Angebot innerhalb der Stadt. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> ist weiterhin<br />
für den regionalen ÖPNV und alle lokalen Verkehre außerhalb der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong><br />
zuständig.<br />
Um der allgemeinen Siedlungsentwicklung und den daraus resultierenden verkehrlichen<br />
Verflechtungen zwischen der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> und dem angrenzenden Umland<br />
Rechnung zu tragen, führen einige Stadtbuslinien über die Stadtgrenze hinaus bis in die<br />
Nachbargemeinden. Sind auf diesen Linien Angebotsänderungen vorgesehen, die sich auf<br />
die Umlandgemeinden auswirken, ist vorab das Einvernehmen mit dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
als zuständigem Aufgabenträger herzustellen.<br />
Sofern dies erforderlich ist, können für Leistungen des Stadtbusverkehrs im Umland<br />
direkte Vereinbarungen zwischen der Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> und der jeweiligen Gemeinde<br />
getroffen werden. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des <strong>Landkreis</strong>es (s. § 3 der<br />
Vereinbarung zwischen dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> und der Stadt <strong>Lüneburg</strong> v. 01.07.2001).<br />
5.3.2 Ziele und Maßnahmen<br />
Die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> hat mit dem <strong>2009</strong> fertiggestellten PGN-Gutachten zur Optimierung<br />
des Stadtbusverkehrs einen Handlungsrahmen für die Weiterentwicklung des<br />
städtischen Nahverkehrs erhalten.<br />
In dem Gutachten werden – basierend auf der Bestandsanalyse – verschiedene Ansätze<br />
zur Optimierung des Angebotes vorgestellt, differenziert nach Angebotsvarianten für den<br />
Tagesverkehr an Werktagen und die Schwachverkehrszeiten (Mo – Fr abends, Sa<br />
nachmittags, So). Daneben werden verschiedene Alternativen präsentiert, wie in der<br />
Altstadt die verkehrlichen Belastungen durch den Busverkehr reduziert werden können.<br />
Das Gutachten schließt mit einer Umsetzungsplanung für die einzelnen Bausteine ab.<br />
5.3.2.1 Angebotsvarianten im Tagesverkehr an Werktagen (Werktagsnetz)<br />
Für den Tagesverkehr sind zwei Grundvarianten erarbeitet worden:<br />
� Die Grundvariante 1 setzt auf eine weitestgehende Beibehaltung des heutigen<br />
20/30/60min-Taktschemas; Änderungen im Leistungsangebot werden hier nur auf den<br />
Linien bzw. Linienästen vorgenommen, auf denen die momentane Fahrgastnachfrage<br />
nicht in einem sinnvollen Verhältnis zum Fahrplanangebot steht, d. h. dort, wo im Rahmen<br />
der Analyse ein Über- bzw. Unterangebot festgestellt worden ist. Bei der Optimierung<br />
werden dabei die Taktfrequenzen angepasst und einzelne Linienäste am ZOB neu<br />
miteinander kombiniert, um jeweils zwei Teilabschnitte zu einer Linie zusammenzufügen,<br />
die eine möglichst ähnliche Nachfragestruktur aufweisen.<br />
Aufgrund der hohen Bedeutung der Innenstadt wird auf allen Linien an der Bedienung<br />
der Haltestelle „Am Sande“ festgehalten.<br />
Die Verknüpfung der Stadtbuslinien mit dem metronom am Bahnhof <strong>Lüneburg</strong> wird bei<br />
der Grundvariante 1 lastrichtungsbezogen beibehalten.
VNO Ziele und Maßnahmen 135<br />
� Bei der Grundvariante 2 wird die heutige Taktstruktur (20/30/60min-Takt) in ein<br />
15/30/60min-Taktschema überführt. Linien, die heute im 20min-Takt verkehren, werden<br />
entsprechend der Fahrgastnachfrage auf einen 15min- oder einen 30min-Takt umgestellt.<br />
Des Weiteren werden wie bei der Variante 1 einzelne Linienäste entsprechend<br />
ihres Fahrgastaufkommens neu miteinander verbunden.<br />
Auch bei der Grundvariante 2 wird der Sande von allen Linien bedient und die Verknüpfung<br />
zum metronom erfolgt lastrichtungsbezogen.<br />
Die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> hat sich im Rahmen ihrer Beratungen mittelfristig (d. h. für das<br />
Jahr <strong>2013</strong>) für eine Umsetzung der Grundvariante 2 entschieden, die folgende grundsätzliche<br />
Neuordnungen enthält:<br />
� Ausweitung des Bedienungsangebotes auf einen tagesdurchgängigen 15min-Takt in die<br />
einwohner- und nachfragestarken Gebiete sowie in Gebiete mit weiteren Potenzialen:<br />
Linie 5014 Kreideberg, Linie 5014 Kaltenmoor, Linie 5012 Bockelsberg<br />
� Ausweitung des Bedienungsangebotes auf einen 15min-Takt in der HVZ, Reduzierung<br />
außerhalb der HVZ auf einen 30min-Takt:<br />
Linie 5003 Oedeme<br />
� Anpassung des Bedienungsangebotes bei entsprechender Nachfrage auf einen 30min-<br />
Takt:<br />
Linie 5012 Hagen, Linie 5011 Rettmer / Häcklingen, Linie 5011 Kaltenmoor<br />
� Ausweitung des Bedienungsangebotes auf einen tagesdurchgängigen 30min-Takt:<br />
Linie 5013<br />
� Neuordnung des Liniennetzes im Bereich Adendorf: Brechung der Linien 5007 und<br />
5015 in Erbstorf; direktere Linienführung in Adendorf; zusätzliche Linie im 30min-Takt in<br />
Adendorf, Prüfung der Überlagerung der Linien auf einen 15min-Takt im Kerngebiet<br />
� Neuordnung der Linienäste der Linie 5010: Kombination beider Linienäste in die<br />
Gewerbegebiete mit Linienästen anderer Linien zur Erhöhung der Auslastung und besseren<br />
Anbindung der Goseburg an den metronom.<br />
(Quelle: PGN-Gutachten „Konzept zur Optimierung des Stadtbusverkehrs in <strong>Lüneburg</strong>, <strong>2009</strong>)<br />
Um die Grundvariante 2 umsetzen zu können, ist die geplante Erweiterung des ZOB um<br />
mehrere Haltestellenpositionen zwingend erforderlich, da die Umstellung des Taktschemas<br />
zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen am ZOB führen wird.<br />
Unabhängig von den Maßnahmen, die speziell in der Grundvariante 2 verankert sind, sind<br />
im Gutachten weitere Vorschläge unterbreitet worden, wie das Nahverkehrsangebot auf<br />
kleinräumiger Ebene optimiert werden kann. Dazu zählen Vorschläge zur Verbesserung<br />
der Erschließung, kleinere Anpassungen bei einzelnen Linienführungen sowie eine<br />
Herausnahme schulbezogener Leistungen aus den bestehenden Linien und Einführung<br />
von Schulbuslinien, um die Transparenz der Fahrpläne zu verbessern. In einigen Fällen<br />
halten die Gutachter die Prüfung der Kapazitäten im schulbezogenen Verkehr für sinnvoll<br />
und – je nach Ergebnis – den Einsatz von Verstärkerfahrten.
136 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
5.3.2.2 Angebotsvarianten in den Schwachverkehrszeiten (Freizeitnetz)<br />
Auch für die Schwachverkehrszeiten (SVZ) sind in dem Gutachten zwei Grundvarianten<br />
erarbeitet worden:<br />
� Die Grundvariante 1 setzt auf die Beibehaltung des Werktagsnetzes. Der schwächeren<br />
Verkehrsnachfrage wird über eine Reduzierung des Bedienungsangebotes (30/60min-<br />
Takt) Rechnung getragen. An Sonntagen soll der Linienverkehr dafür bereits um 09.00<br />
Uhr seinen Betrieb aufnehmen (derzeit erst ab ca. 13.00 Uhr). Außerhalb des Betriebszeitraumes<br />
des Stadtbusses soll das Angebot weiterhin durch das Anruf-Sammel-Mobil<br />
ergänzt werden.<br />
� Die Grundvariante 2 basiert dagegen auf der Einführung eines eigenständigen Freizeitnetzes,<br />
welches weniger Linien umfasst als das Werktagsnetz. Der Takt ist hier ebenfalls<br />
auf 30 bzw. 60 Minuten reduziert. Die umliegenden Orte (außerhalb <strong>Lüneburg</strong>s)<br />
sollen in der Schwachverkehrszeit nicht im Linienverkehr, sondern ausschließlich durch<br />
das ASM bedient werden. Innerhalb der Stadt <strong>Lüneburg</strong> wird das Angebot – wie bei<br />
Variante 1 – durch das Anruf-Sammel-Mobil ergänzt.<br />
Die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> hat sich im Rahmen ihrer Beratungen für eine kurzfristige<br />
Umsetzung (d. h. im Jahr 2010) der Grundvariante 1 entschieden. Bestandteil dieser<br />
Variante ist auch eine Ausdehnung der Betriebszeiten im Stadtverkehr um eine Stunde am<br />
Abend (nur werktags).<br />
5.3.2.3 Maßnahmen zur Entlastung der Altstadt<br />
Die Hansestadt <strong>Lüneburg</strong> verfolgt das Ziel, die Altstadt vom Busverkehr zu entlasten.<br />
Welche Möglichkeiten dabei denkbar wären, wird im Gutachten in Form von drei Varianten<br />
beschrieben, die sich hinsichtlich ihrer Entlastungswirkung unterscheiden. Bei der Entwicklung<br />
der Varianten sind folgende Vorgaben der Stadt berücksichtigt worden:<br />
� Bereich Rosenstraße: kein Busverkehr<br />
� Bereich Wallstraße: kein Mehrverkehr im Öffentlichen Verkehr<br />
� Bereich Am Sande: Entlastung im Busverkehr<br />
In der Variante A wird die moderateste Form der Entlastung skizziert, bei der der Busverkehr<br />
aus den Straßen „Am Berge“, „Rosenstraße“ und „An den Brodbänken“ herausgenommen<br />
wird. Bei der Variante B werden darüber hinaus die Straßen „Bardowicker<br />
Straße“ und „Ochsenmarkt“ nicht mehr von Bussen befahren. Zusätzlich wird der Busverkehr<br />
in den Straßen „Neue Sülze“ und „Wallstraße“ deutlich verringert. In der Variante C<br />
wird die Entlastungswirkung nochmals erhöht, indem die Anzahl der Busse in der Wallstraße<br />
sowie Am Sande gegenüber der Variante B nochmals reduziert wird.<br />
Die Gutachter geben bei allen Varianten zu bedenken, dass mit der (teilweisen) Herausnahme<br />
des ÖPNV aus der Altstadt die Attraktivität des Busverkehrs sinken werde, da<br />
gerade die Innenstadt das Ziel der meisten Fahrgäste sei. Verschlechtere sich die Erreichbarkeit<br />
dieses Bereiches, so würden bisherige ÖPNV-Nutzer auf den eigenen Pkw<br />
zurückgreifen, wodurch sich die Verkehrsbelastung auf dem Stadtring erhöhe. Der<br />
<strong>Landkreis</strong> teilt die Bedenken der Gutachter und hält daher im Regionalbusverkehr auch in<br />
Zukunft an der Bedienung der zentralen Innenstadthaltestellen, insbesondere der Haltestelle<br />
„Am Sande“, fest.<br />
Die Hansestadt favorisiert die Variante A, allerdings soll sie nur an Samstagen umgesetzt<br />
werden, da dann die Verkehrsverhältnisse in den schmalen Altstadtstraßen am kritischsten<br />
sind.
VNO Ziele und Maßnahmen 137<br />
5.3.2.4 Finanzierung und Umsetzung<br />
Die Kosten für sämtliche Maßnahmen (Verbesserungen im Tagesverkehr an Werktagen<br />
(5.3.2.1) und Verbesserung des Angebotes in Schwachverkehrszeiten (5.3.2.2)) werden<br />
im Gutachten wie folgt beziffert:<br />
Linie Maßnahme Kosten<br />
5006 neue Expresslinie Adendorf 153.000 €<br />
5007 Aufbrechen der Ringlinien Adendorf 84.000 €<br />
5010 direktere Führung über LünePark und ZOB - 34.000 €<br />
5013 Taktverdichtung vormittags 25.000 €<br />
Umstellung Taktschema auf 15/30/60min und Ausdehnung des<br />
Angebotes an Sonntagvormittagen<br />
429.000 €<br />
Tab. 38: Kostenabschätzung für Verbesserungsmaßnahmen im Stadtverkehr <strong>Lüneburg</strong><br />
(Quelle: PGN-Gutachten „Konzept zur Optimierung des Stadtbusverkehrs in <strong>Lüneburg</strong>, <strong>2009</strong>)<br />
Die abendliche Verlängerung des Betriebszeitraumes an Werktagen kann nach Aussage<br />
der Gutachter kostenneutral erfolgen.<br />
Die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen soll in zwei Schritten geschehen: Im Jahr<br />
2010 ist die Realisierung von Maßnahmen geplant, die nicht im Zusammenhang mit der<br />
Taktumstellung stehen. Dazu zählen u. a. die Angebotsoptimierungen im Bereich Adendorf<br />
sowie die Ausdehnung des Busangebotes an Sonntagvormittagen. Das neue Taktschema<br />
soll dagegen erst <strong>2013</strong> eingeführt werden, wenn die Erweiterung des ZOB<br />
abgeschlossen ist und die dafür benötigten zusätzlichen Haltepositionen zur Verfügung<br />
stehen.<br />
Sofern die im Gutachten aufgeführten Maßnahmen im Hinblick auf das Fahrplanangebot<br />
und / oder die Finanzierung Auswirkungen auf das Regionalbus-Angebot haben, ist vor<br />
Umsetzung der Maßnahmen das Einvernehmen mit dem <strong>Landkreis</strong> herzustellen.
138 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Literaturverzeichnis<br />
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Demografiebericht. Ein Baustein des Wegweisers Demografischer Wandel<br />
Gemeinsame Landesplanung Hamburg / Niedersachsen / Schleswig-Holstein<br />
Regionales Entwicklungskonzept (REK), 2000<br />
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 1990, zuletzt geändert 2007<br />
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen – Behindertengleichstellungsgesetz –<br />
(BGG), 2002<br />
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen<br />
– Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz – (NBGG), 2007<br />
Gesetz zur Regionalisierung des ÖPNV – Regionalisierungsgesetz –, 1993 (zuletzt<br />
geändert 2007)<br />
Hensen / Otto<br />
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Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas)<br />
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Intraplan Consult (ITP) / Beratergruppe Verkehr + Umwelt (BVU)<br />
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(Forschungsvorhaben FE-Nr. 96.0857/2005, im Auftrag des Bundesministeriums für<br />
Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung)<br />
Land Niedersachsen<br />
Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen, 2006<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
Regionales Raumordnungsprogramm für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
Niedersächsischer Landtag<br />
Demografischer Wandel – Herausforderung an ein zukunftsfähiges Niedersachsen<br />
Bericht der Enquete-Kommission, 2007<br />
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Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung (NIW)<br />
LTS-Bevölkerungsprognose, 2006<br />
Niedersächsisches Landesamt für Statistik<br />
Daten verschiedener Quellen
VNO <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> 139<br />
Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) 1995, zuletzt geändert 2004<br />
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) 1998, zuletzt geändert 2007<br />
Personenbeförderungsgesetz (PBefG), 1990, zuletzt geändert 2007<br />
Planungsgruppe Nord<br />
Konzept zur Optimierung des Stadtbusverkehrs in <strong>Lüneburg</strong>, Endbericht 31.08.<strong>2009</strong><br />
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)<br />
Verkehrserschließung und Verkehrsangebot im ÖPNV, VDV-Schriften 4, 6/2001<br />
Verband öffentlicher Verkehrsunternehmen (VÖV)<br />
Empfehlungen für einen Bedienungsstandard im öffentlichen Personennahverkehr, Reihe<br />
Technik VÖV 1.41.1, 1981<br />
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />
23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur<br />
Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und Nr. 1107/70 des Rates<br />
VNN / VNO<br />
Haltestellenkonzept Nord-Ost-Niedersachsen, 2003
140 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
Anlage<br />
55 – 01<br />
S A T Z U N G<br />
über die Schülerbeförderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
Auf Grund der §§ 7 und 36 Abs. 1 Nr. 5 der Niedersächsischen <strong>Landkreis</strong>ordnung (NLO) in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1996 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt<br />
Seite 365) i. V. m. § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in der<br />
Fassung vom 27. September 1993 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 383)<br />
zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 20. Mai 1996 (Niedersächsisches Gesetz- und<br />
Verordnungsblatt Seite 232) hat der Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Lüneburg</strong> in seiner Sitzung am 21.<br />
April 1997 folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Anspruchsberechtigung<br />
(1) Für die im Kreisgebiet wohnenden Kinder der Schulkindergärten und Schülerinnen und<br />
Schüler der Vorklassen sowie gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 – 4 NSchG besteht ein Anspruch<br />
auf Beförderung zur nächsten Schule gemäß § 114 Abs. 3 NSchG bzw. auf Erstattung<br />
der notwendigen Aufwendungen für den Weg zur nächsten Schule, wenn der Schulweg<br />
die Mindestentfernung im Sinne von § 114 Abs. 2 Satz 1 NSchG nach § 2 überschreitet.<br />
Für die o.g. Personengruppen werden im weiteren nur die Bezeichnungen Schülerinnen<br />
und Schüler verwendet.<br />
(2) Für Schülerinnen und Schüler, die wegen einer dauernden oder vorübergehenden Behinderung<br />
befördert werden müssen, besteht der Anspruch gemäß Abs. 1 unabhängig von der<br />
Mindestentfernung. Der Nachweis der Beförderungsbedürftigkeit hat grundsätzlich durch<br />
Vorlage eines fachärztlichen Attestes zu erfolgen. Vom Träger der Schülerbeförderung<br />
kann die Vorlage einer amtsärztlichen Bescheinigung verlangt werden.<br />
(3) Liegt die nächste Schule außerhalb des Gebietes des Trägers der Schülerbeförderung oder<br />
wird eine Gesamtschule, Schule in freier Trägerschaft oder Ersatzschule besucht, ist die<br />
Verpflichtung nach Abs. 1 dieser Satzung auf die Erstattung der notwendigen Aufwendungen<br />
für den Schulweg beschränkt, und zwar auf die Höhe der Kosten der teuersten Zeitkarte<br />
des öffentlichen Personennahverkehrs, die der <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> bei der Schülerbeförderung<br />
in seinem Gebiet zu erstatten hat; dies gilt nicht im Falle des Besuchs von Sonderschulen.<br />
Fälle des § 63 Abs. 3 Satz 4 NSchG bleiben bei der Vergleichsberechnung außer<br />
Betracht.<br />
(4) Der Anspruch nach Abs. 1 besteht nur bei dem Besuch der nach dem Lehr- oder Stundenplan<br />
regelmäßig vorgesehenen Unterrichtsveranstaltungen. Hierzu gehören auch Betriebspraktika,<br />
wenn diese nach den Richtlinien zur Durchführung von Betriebspraktika für Schülerinnen<br />
und Schüler an allgemein bildenden Schulen sowie für berufsbildende Schulen<br />
durchgeführt werden. § 1 Abs. 3 gilt hierbei entsprechend. Bei Schulwanderungen, Schullandheimaufenthalten,<br />
Besichtigungen, Schulfesten und ähnlichen Veranstaltungen besteht<br />
der Anspruch nur für den Weg zur Schule zu den gewöhnlichen Schulanfangszeiten mit<br />
den überlicherweise zur Verfügung stehenden Beförderungsmitteln. Fahrtkosten zum<br />
Schwimm-, Sport- und sonstigem Fachunterricht oder sonstigen Unterrichtsveranstaltungen<br />
sind Wege im internen Schulbetrieb und somit als Sachkosten vom Schulträger zu tragen<br />
und keine Schülerbeförderungskosten im Sinne von § 114 NSchG.
VNO <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> 141<br />
(5) Für den Weg zur nächsten Haltestelle eines vom <strong>Landkreis</strong> bestimmten Beförderungsmittel<br />
besteht der Anspruch nur, wenn der kürzeste Weg zwischen den Haltestellen und der<br />
Wohnung der Schülerin oder des Schülers bzw. dem Haupteingang des Schulgebäudes,<br />
der von der Schülerin oder dem Schüler besuchten Schule, insgesamt die Mindestentfernung<br />
des § 2 überschreitet oder für den gesamten Schulweg in eine Richtung die Schulwegzeit<br />
unzumutbar wird.<br />
§ 2<br />
Mindestabstand<br />
(1) Die Schulwegmindestentfernung gemäß § 1 Abs. 1 beträgt<br />
a) für Kinder der Schulkindergärten sowie für Schülerinnen und Schüler<br />
- der Vorklassen, des Primarbereiches und der Sonderschulen (einschl. Klasse 11<br />
und 12 der Schulen für geistig Behinderte)<br />
mindestens 2 km<br />
- der Orientierungsstufe (5. und 6. Schuljahrgänge der allgemein bildenden Schulen)<br />
- Hauptschule, Realschule, Gymnasium Sek. I<br />
mindestens 3 km<br />
mindestens 4 km<br />
b) für Schülerinnen und Schüler des schulischen Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres<br />
sowie der Klasse I derjenigen Berufsfachschulen, die nicht den<br />
Realschulabschluss voraussetzen,<br />
mindestens 5 km.<br />
(2) Maßgebend für die Ermittlung der Mindestentfernungen ist der kürzeste Fußweg zwischen<br />
der Haustür des Wohngebäudes der Schülerin/des Schülers bis zum Haupteingang des<br />
Schulgebäudes.<br />
Soweit der Schülerin oder dem Schüler von Träger der Schülerbeförderung ein bestimmter<br />
Schulweg empfohlen wird, gilt dieser für die Berechnung der Mindestentfernung.<br />
(3) In besonders begründeten Ausnahmefällen übernimmt der <strong>Landkreis</strong> auf Antrag unabhängig<br />
von der in Absatz 1 genannten Mindestentfernung die Schülerbeförderung bzw. die Erstattung<br />
der notwendigen Aufwendungen, wenn der Schulweg zu Fuß nach den objektiven<br />
Gegebenheiten für die Schülerin oder den Schüler besonders gefährlich oder ungeeignet<br />
ist. Dies gilt entsprechend für den Weg zur nächsten Haltestelle im Sinne von § 1 Abs. 5.<br />
Die im Straßenverkehr üblicherweise auftretenden Gefahren stellen keine Gefahren im<br />
Sinne dieser Bestimmung dar.<br />
§ 3<br />
Zu benutzende Verkehrsmittel<br />
(1) Die Schülerin bzw. der Schüler hat das vom Träger der Schülerbeförderung bestimmte<br />
Beförderungsmittel zu benutzen. Die Beförderung wird – soweit möglich – im Rahmen des<br />
Öffentlichen Personennahverkehrs durchgeführt, sofern der <strong>Landkreis</strong> nicht eigene Beför-
142 <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> VNO<br />
derungsleistungen zur Verfügung stellt. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Beförderung<br />
mit einem besonderen Beförderungsmittel oder auf Mitbeförderung einer Begleitperson.<br />
Bei auftretenden Unterrichtsausfällen besteht kein Anspruch auf Beförderung außerhalb<br />
des Fahrplanes. Dies gilt entsprechend für Beförderungen im Rahmen einer vom <strong>Landkreis</strong><br />
bereitgestellten Beförderungsleistung.<br />
(2) Auf Antrag kann zur Schülerbeförderung ein privates Kraftfahrzeug gegen Erstattung der<br />
notwendigen Aufwendungen gemäß § 4 eingesetzt werden, wenn<br />
a) andernfalls die Schulweg- und Wartezeiten unzumutbar werden oder<br />
b) Beförderungsmittel gemäß Abs. 1 nicht zur Verfügung stehen.<br />
§ 4<br />
Notwendige Aufwendungen<br />
(1) Als notwendige Aufwendungen sind nur solche, die bei Benutzung des durch den Träger<br />
der Schülerbeförderung bestimmten Beförderungsmittels entstehen.<br />
Als notwendige Aufwendungen für den Schulweg gelten:<br />
- Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die jeweils günstigsten Tarife,<br />
- bei der Benutzung eines als Beförderungsmittel bestimmten privaten Pkw zusammen<br />
für die Hin- und Rückfahrt einer Schülerin bzw. eines Schülers ein Betrag von 1,00 DM<br />
je Entfernungskilometer, wenn und soweit die Fahrten zum Zweck der Schülerbeförderung<br />
durchgeführt werden. Bei Mitnahme weiterer Schülerinnen und/oder Schüler erhöht<br />
sich dieser Betrag für jede Schülerin bzw. für jeden Schüler um 0,06 DM je Entfernungskilometer,<br />
- bei der Benutzung anderer als Beförderungsmittel bestimmter Kraftfahrzeuge für die<br />
Hin- und Rückfahrt einer Schülerin bzw. eines Schülers ein Betrag von 0,12 DM je Entfernungskilometer,<br />
- bei der vom <strong>Landkreis</strong> genehmigten Benutzung eines besonderen Beförderungsmittels<br />
für vorübergehend oder dauernd behinderter Schülerinnen oder Schüler die tatsächlich<br />
entstandenen notwendigen Kosten.<br />
(2) Bei nur einer Hin- oder Rückfahrt werden nur 50 % der Beträge nach Abs. 1 erstattet.<br />
§ 5<br />
Anträge auf Fahrtkostenerstattung<br />
(1) Der Anspruch auf Ersatz der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg ist bis zum 31.<br />
Oktober eines jeden Jahres für das abgelaufene Schuljahr beim <strong>Landkreis</strong> geltend zu machen.<br />
Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist, für die das Datum des Antragseingangs<br />
beim <strong>Landkreis</strong> maßgeblich ist. Anträge, die nach dem 31. Oktober beim <strong>Landkreis</strong><br />
eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.<br />
(2) Bei Anträgen auf Fahrtkostenerstattung werden nur die nachweislich entstandenen<br />
notwendigen Aufwendungen für den Schulweg gemäß § 4 erstattet. Fahrbelege sind den<br />
Anträgen beizufügen.
VNO <strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> <strong>2009</strong> - <strong>2013</strong> 143<br />
§ 6<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung tritt am 1. August 1997 in Kraft, gleichzeitig treten die Regelungen über die<br />
Mindestentfernungen für die Schülerbeförderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong> gemäß § 114 Abs.<br />
2 NSchG, Beschluss des Kreisausschusses vom 16. November 1982, zuletzt geändert<br />
durch Kreisausschussbeschluss vom 3. April 1995, außer Kraft.<br />
<strong>Lüneburg</strong>, 21. April 1997<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Lüneburg</strong><br />
Fietz Dr. Allerdissen<br />
Landrat Oberkreisdirektor