Abfallwirtschaftliche Leistungen - Stadtreiniger Kassel
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Perspektiven für <strong>Kassel</strong><br />
Umsetzung Gewerbeabfallverordnung<br />
� § 7 GewAbfV<br />
Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen, die<br />
nicht verwertet werden<br />
� Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, die<br />
nicht verwertet werden, haben diese dem zuständigen öffentlichrechtlichen<br />
Entsorgungsträger nach Maßgabe des § 13 Abs. 1<br />
Satz 2 des KrW-/AbfG zu überlassen.<br />
� Die Erzeuger und Besitzer haben Abfallbehälter des öffentlichrechtlichen<br />
Entsorgungsträgers oder eines von ihm beauftragten<br />
Dritten in angemessenem Umfang nach den näheren<br />
Festlegungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers,<br />
mindestens aber einen Behälter, zu nutzen.<br />
� Mindestvolumenausstattung für Gewerbebetriebe fehlt<br />
bislang in der Satzung<br />
www.infa.de<br />
INFA - Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH, Ahlen Seite 33