04.01.2013 Aufrufe

Abfallwirtschaftliche Leistungen - Stadtreiniger Kassel

Abfallwirtschaftliche Leistungen - Stadtreiniger Kassel

Abfallwirtschaftliche Leistungen - Stadtreiniger Kassel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Perspektiven für <strong>Kassel</strong><br />

Umsetzung Gewerbeabfallverordnung<br />

� § 7 GewAbfV<br />

Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen, die<br />

nicht verwertet werden<br />

� Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, die<br />

nicht verwertet werden, haben diese dem zuständigen öffentlichrechtlichen<br />

Entsorgungsträger nach Maßgabe des § 13 Abs. 1<br />

Satz 2 des KrW-/AbfG zu überlassen.<br />

� Die Erzeuger und Besitzer haben Abfallbehälter des öffentlichrechtlichen<br />

Entsorgungsträgers oder eines von ihm beauftragten<br />

Dritten in angemessenem Umfang nach den näheren<br />

Festlegungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers,<br />

mindestens aber einen Behälter, zu nutzen.<br />

� Mindestvolumenausstattung für Gewerbebetriebe fehlt<br />

bislang in der Satzung<br />

www.infa.de<br />

INFA - Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH, Ahlen Seite 33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!