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Abfallwirtschaftliche Leistungen - Stadtreiniger Kassel

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Perspektiven für <strong>Kassel</strong><br />

Umsetzung Gewerbeabfallverordnung<br />

� aktueller Stand in <strong>Kassel</strong>:<br />

� lt. Satzung und rechtlichem Hintergrund muss jeder<br />

Gewerbebetrieb mind. einen MGB 80 (kleinster Behälter) vorhalten<br />

� Prüfung, ob jedes gewerblich genutze Grundstück angeschlossen<br />

� lt. Satzung gibt es weder für Privathaushalte noch für<br />

Gewerbebetriebe ein Mindestbehältervolumen (MBV)<br />

� Struktur/Ziel:<br />

� Gebührengerechtigkeit im Vergleich zu den Privathaushalten<br />

� Vollanschluss des Gewerbes nach GewAbfV<br />

� Folge: jede zukünftige Gebühreneinnahme aus einem<br />

Gewerbebetrieb bedeutet eine Mehreinnahme für die<br />

<strong>Stadtreiniger</strong><br />

� jedoch bedeutet auch jede weitere Abfuhr von Abfall aus<br />

Gewerbebetrieben Mehrkosten<br />

� diese Mehrkosten können über die o. g. Mehreinnahmen „verdient“<br />

werden<br />

www.infa.de<br />

INFA - Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH, Ahlen Seite 32

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