Abfallwirtschaftliche Leistungen - Stadtreiniger Kassel
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Perspektiven für <strong>Kassel</strong><br />
Spezifisches Mindest-Restabfallbehältervolumen<br />
aktueller Passus aus der Abfallsatzung der Stadt <strong>Kassel</strong><br />
(§ 16, Abs. 4):<br />
� Jeder Anschlusspflichtige hat wenigstens einen Restabfallbehälter<br />
von mindestens 80 l Volumen aufzustellen. Ist der Anschlusspflichtige<br />
Eigentümer eines Mietwohngrundstückes, so ist für je zwei<br />
angefangene Wohneinheiten ein Behälter von mindestens 80 l<br />
Volumen aufzustellen<br />
� d. h. ein Single-Haushalt kann bei einem 2-wöchentlichen<br />
Leerungsrhythmus ein Mindest-Restabfallbehältervolumen von<br />
40 l/(E*w) erreichen<br />
(§ 16, Abs. 11):<br />
� Anschlusspflichtige haben die Möglichkeit, per Antrag abweichend<br />
von Abs. 4 das Mindestvolumen von 80 l pro Wohneinheit zu<br />
verringern, indem die Eigentümer zweier benachbarter Grundstücke<br />
gemeinsam einen Restabfallbehälter beantragen, wenn glaubhaft<br />
gemacht wird, dass alle Abfallvermeidungsmaßnahmen ergriffen<br />
werden, Wertstoffe getrennt gesammelt werden und der Restabfall<br />
nicht verdichtet (gepresst) wird.<br />
www.infa.de<br />
INFA - Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH, Ahlen Seite 30