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Abfallwirtschaftliche Leistungen - Stadtreiniger Kassel

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Perspektiven für <strong>Kassel</strong><br />

Spezifisches Mindest-Restabfallbehältervolumen<br />

aktueller Passus aus der Abfallsatzung der Stadt <strong>Kassel</strong><br />

(§ 16, Abs. 4):<br />

� Jeder Anschlusspflichtige hat wenigstens einen Restabfallbehälter<br />

von mindestens 80 l Volumen aufzustellen. Ist der Anschlusspflichtige<br />

Eigentümer eines Mietwohngrundstückes, so ist für je zwei<br />

angefangene Wohneinheiten ein Behälter von mindestens 80 l<br />

Volumen aufzustellen<br />

� d. h. ein Single-Haushalt kann bei einem 2-wöchentlichen<br />

Leerungsrhythmus ein Mindest-Restabfallbehältervolumen von<br />

40 l/(E*w) erreichen<br />

(§ 16, Abs. 11):<br />

� Anschlusspflichtige haben die Möglichkeit, per Antrag abweichend<br />

von Abs. 4 das Mindestvolumen von 80 l pro Wohneinheit zu<br />

verringern, indem die Eigentümer zweier benachbarter Grundstücke<br />

gemeinsam einen Restabfallbehälter beantragen, wenn glaubhaft<br />

gemacht wird, dass alle Abfallvermeidungsmaßnahmen ergriffen<br />

werden, Wertstoffe getrennt gesammelt werden und der Restabfall<br />

nicht verdichtet (gepresst) wird.<br />

www.infa.de<br />

INFA - Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH, Ahlen Seite 30

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