Umlage der Beiträge des Neuhauser Deich- und ... - Amt-Neuhaus
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Lesefassung<br />
§ 7<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Ordnungswidrig handelt, wer gegen § 4 Abs. 4 vorsätzlich o<strong>der</strong> fahrlässig verstößt; er<br />
kann mit einer Geldbuße bis zu 500,00 € belegt werden.<br />
(2) Im übrigen gelten die Bestimmungen <strong>des</strong> Nie<strong>der</strong>sächsischen Kommunalabgabengesetzes<br />
(Straf- <strong>und</strong> Bußgeldvorschriften.<br />
§ 8<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2004 in Kraft.<br />
H u b l i t z<br />
Bürgermeister