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Umlage der Beiträge des Neuhauser Deich- und ... - Amt-Neuhaus

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Lesefassung<br />

§ 7<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig handelt, wer gegen § 4 Abs. 4 vorsätzlich o<strong>der</strong> fahrlässig verstößt; er<br />

kann mit einer Geldbuße bis zu 500,00 € belegt werden.<br />

(2) Im übrigen gelten die Bestimmungen <strong>des</strong> Nie<strong>der</strong>sächsischen Kommunalabgabengesetzes<br />

(Straf- <strong>und</strong> Bußgeldvorschriften.<br />

§ 8<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2004 in Kraft.<br />

H u b l i t z<br />

Bürgermeister

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