1 Energiecontrolling in öffentlichen Gebäuden
1 Energiecontrolling in öffentlichen Gebäuden
1 Energiecontrolling in öffentlichen Gebäuden
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1 <strong>Energiecontroll<strong>in</strong>g</strong> <strong>in</strong> <strong>öffentlichen</strong> <strong>Gebäuden</strong><br />
Sondervere<strong>in</strong>barungen Gas Ma<strong>in</strong>ova:<br />
Konzessionsrabatt: 10 % auf Netznutzung<br />
Bündelrabatt: 2,5 % auf Nettoarbeitspreise<br />
für Abnehmer > 35 kW<br />
1.4.3 Fernwärmerechnung<br />
Für den Bereich der Fernwärme wird ke<strong>in</strong><br />
Konzessionsrabatt mehr gewährt. Dafür gibt<br />
es auch hier e<strong>in</strong>e Bündelvere<strong>in</strong>barung:<br />
Sondervere<strong>in</strong>barung Fernwärme Ma<strong>in</strong>ova<br />
Bündelrabatt: 2 % auf Nettoarbeitspreise<br />
1.4.4 Wasserrechnung<br />
Da bei Wasserabrechnungen ke<strong>in</strong><br />
Unterschied zwischen Groß- und<br />
Kle<strong>in</strong>abnehmern gemacht wird, erhalten alle<br />
Liegenschaften e<strong>in</strong>e Tarif-Abrechnung<br />
(Ausnahme: Aqua-Bus<strong>in</strong>ess-Kunden wie<br />
Rebstockbad oder Palmengarten). Auf der<br />
Jahresabrechnung für Wasser f<strong>in</strong>den Sie im<br />
Wesentlichen den Zählerstand zu Beg<strong>in</strong>n<br />
und zum Ende des Abrechnungszeitraumes.<br />
Aus der Differenz der beiden Zählerstände<br />
berechnet sich der Jahres-Wasserverbrauch<br />
(s. Anlage D).<br />
Dieser Jahresverbrauch wird mit dem<br />
aktuellen Tarifpreis für Frischwasser<br />
multipliziert und anschließend die<br />
Ermäßigung für kommunale Verbraucher<br />
abgezogen (Konzessionsrabatt: 10 %). Der<br />
bis hier berechnete Zahlungsbetrag ist<br />
mehrwertsteuerpflichtig (reduzierter Satz:<br />
7%); entsprechend erhöht sich der<br />
Rechnungsbetrag.<br />
Da Wasser vom Verbraucher <strong>in</strong> aller Regel<br />
aber gar nicht „verbraucht“, sondern nur<br />
benutzt und dann meist verschmutzt wieder<br />
abgegeben wird, kommen bei der<br />
Wasserrechnung noch zusätzliche Kosten<br />
für das Abwasser h<strong>in</strong>zu.<br />
Zu jedem Verbrauchszähler wird e<strong>in</strong>e<br />
Kanalbilanz erstellt. Bei Tarifkunden f<strong>in</strong>den<br />
sich unter den Zählernummern die gleichen<br />
Zählerstände wie beim Frischwasserbezug.<br />
Der Anteil der als Abwasser <strong>in</strong> den Kanal<br />
geleitet wird, beträgt <strong>in</strong> diesem Fall 100 %.<br />
Bei Sonderverträgen für Anlagen mit großen<br />
Mengen verdunstendem Wasser, wie bei<br />
Klimaanlagen, oder bei der Bewässerung<br />
von Grünanlagen wird e<strong>in</strong> entsprechender<br />
Abzug beim Abwasser verrechnet. Der Anteil<br />
an Abwasser für die Kanalbilanz liegt bei<br />
diesen Anlagen unter Umständen deutlich<br />
unter 100 %.<br />
Die Gebühren für die Kanale<strong>in</strong>leitung s<strong>in</strong>d<br />
zurzeit noch mehrwertsteuerfrei, da es sich<br />
um e<strong>in</strong>e kommunale Abgabe handelt.<br />
Wenn <strong>in</strong> Ihrem Gebäude e<strong>in</strong> Löschwasseranschluss<br />
vorhanden ist, wird für diesen<br />
Anschluss e<strong>in</strong>e Vorhalteleistung berechnet.<br />
Diese ist auch dann zu bezahlen, wenn über<br />
diesen Zähler ke<strong>in</strong> Wasser entnommen<br />
worden ist. Der Vorhaltepreis entspricht dem<br />
Tr<strong>in</strong>kwasserpreis und wird mit der<br />
vere<strong>in</strong>barten Vorhalteleistung multipliziert.<br />
1.5 Erfolgsbeteiligung<br />
Die Berechnung der E<strong>in</strong>sparerfolge und<br />
damit auch Ihrer Erfolgsbeteiligung setzt sich<br />
aus mehreren Komponenten zusammen.<br />
Dies s<strong>in</strong>d die Nutzungsbed<strong>in</strong>gungen, der<br />
Referenzverbrauch (die Vergleichswerte)<br />
und der berechnete Energie- und<br />
Wasserverbrauch des Abrechnungszeitraumes.<br />
1.5.1 Nutzungsbed<strong>in</strong>gungen<br />
Es ist wichtig, die derzeitige Nutzung Ihres<br />
Gebäudes genau zu beschreiben, da die<br />
Nutzungsbed<strong>in</strong>gungen den Energieverbrauch<br />
maßgeblich bee<strong>in</strong>flussen. Ändert<br />
sich die Nutzung Ihres Gebäudes wesentlich,<br />
so ändert sich <strong>in</strong> aller Regel auch der<br />
Energieverbrauch.<br />
E<strong>in</strong> höherer Energieverbrauch sagt <strong>in</strong><br />
diesem Falle aber nicht aus, dass die Nutzer<br />
des Gebäudes weniger sorgfältig mit<br />
Energie umgegangen s<strong>in</strong>d! Ändert sich die<br />
Nutzung Ihres Gebäudes, so sollten Sie das<br />
- mit Datum - auf e<strong>in</strong>em neuen Bogen<br />
festhalten. Der veränderte Energieverbrauch<br />
Sem<strong>in</strong>arprogramm für die Energiebeauftragten der Stadt Frankfurt am Ma<strong>in</strong> – Stand 08/2011 Kapitel 1 Seite 22