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COMPLEX - Visus Technology Transfer GmbH

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COMMUNITY | AUS DEN VERBÄNDEN<br />

Bundesverband<br />

Managed Care e.V.(BMC)<br />

Friedrichstraße 136<br />

D-10117 Berlin<br />

www.bmcev.de<br />

50 EHEALTHCOM<br />

TRANSPARENZ UND DATENSCHUTZ<br />

Notwendiger Datenschutz bei der IT-Unterstützung neuer Versorgungsformen: AG Prozessund<br />

IT-Management diskutiert aktuelle Fragen mit Experten.<br />

Die zunehmende Vernetzung der<br />

Leistungserbringer im Gesundheitswesen,<br />

der Aufbau voneinrichtungsübergreifenden<br />

Patientenakten<br />

aber auchneue Methoden der Krankenkassen,<br />

den Patienten<br />

im Gesundheitssystem<br />

zu steuern, hat das<br />

Thema Datenschutz<br />

und seine Rolle in der<br />

IT-Unterstützung neu-<br />

er Versorgungsformen<br />

mehr und mehr in den<br />

Fokus der Öffentlichkeit<br />

gebracht. Verschiedene<br />

Medienberichte<br />

in den vergangenen<br />

Monaten taten ihr Übriges.Sohatte unter<br />

anderem das ARD-Magazin „Report<br />

Mainz“ die Chroniker-Programme verschiedener<br />

Krankenkassen, darunter die<br />

Deutsche Angestellten Krankenkasse<br />

(DAK),die Barmer Ersatzkasse (BEK) und<br />

die Techniker-Krankenkasse (TK) scharf<br />

kritisiert. Der Vorwurf: unsensibler,möglicherweise<br />

auchillegaler Umgang mit<br />

Patientendaten.<br />

Wiesteht es um die juristischen Anforderungen<br />

an den Datenschutz? Engen<br />

die aktuellen gesetzlichen Regelungen<br />

zum Datenschutz die Anbieter innovativerVersorgungsprogramme<br />

ein? Wo liegen<br />

tragfähige Kompromisslinien? Diesen<br />

Fragen ist die AG Prozess- und IT-<br />

Management des BMC im Herbst 2008<br />

im Rahmen eines Workshops in Berlin<br />

nachgegangen. Mehr als 20 Teilnehmer<br />

aus allen Bereichen der Gesundheitswirtschaft<br />

waren in die Hauptstadt gekommen.<br />

Als Hauptreferent eingeladen war<br />

Dr.Georg Borges,Professor und Lehrstuhlinhaber<br />

für Bürgerliches Recht,deutsches<br />

und internationales Handels- und<br />

Wirtschaftsrecht, insbesondere IT-und<br />

Medienrecht, an der Ruhruniversität<br />

Bochum.<br />

Borges machte in seinem<br />

Vortrag auf zwei relevante<br />

Punkte aufmerksam. Es gibt<br />

einen Unterschied zwischen<br />

Funktionsübertragung und<br />

Auftragsbearbeitung. Gibt ein<br />

Unternehmen bzw.eine Institution<br />

Daten an ein Rechenzentrum<br />

weiter,umdiese für eigene<br />

Zwecke bearbeiten oder<br />

analysieren zu lassen, spricht<br />

der Jurist voneiner Auftragsbearbeitung.<br />

Es handelt sichindiesem<br />

Falle nicht um eine Weitergabe<br />

an Dritte im juristischen<br />

Sinne. Zur Weitergabe dieser<br />

Daten bedarf es rechtlichkeiner<br />

Einwilligung. Gibt das gleiche<br />

UnternehmenDaten an einen<br />

Dienstleister weiter,damit dieser Aufgaben<br />

im Auftrag des Unternehmens übernimmt,<br />

handelt es sichumeine Funktionsübertragung<br />

und somit um die<br />

Weitergabe vonDaten an Dritte im juristischen<br />

Sinne. Hierzu bedarf es zwingend<br />

der Einwilligung des Betroffenen. Fazit:<br />

Bei der Weitergabe vonPatientendaten<br />

durchdie DAKanHealthways im Rahmen<br />

des DAK-Chroniker-Programms<br />

handelt es sichnicht unbedingt nur um<br />

eine Auftragsbearbeitung. Der Fall ist zumindest<br />

strittig und es wäre besser gewesen,<br />

die Einwilligung einzuholen.<br />

Dochwie hochist die Sensibilität der<br />

Versicherten im Umgang mit ihren persönlichen<br />

Gesundheitsdaten? In der Diskussion<br />

innerhalb der Arbeitsgruppe<br />

„Prozess- und IT-Management“ bestand<br />

Konsens,dass die Thematisierung des<br />

Datenschutzes eher bei einem gesunden<br />

Versicherten eine größere Rolle spielt.<br />

Für den Kranken und insbesondere für<br />

Ist die Weitergabe von Gesundheitsdaten an Callcenter<br />

rechtlich unbedenklich?<br />

den chronischkranken Patienten steht<br />

in erster Linie eine koordinierte und abgestimmte<br />

Behandlung im Vordergrund.<br />

In diesem Zusammenhang ist er auchbereit,<br />

den Austauschsensibler Daten zwischen<br />

den Akteuren und Dienstleistern<br />

zu akzeptieren, ja sogar zu fördern.<br />

Hierbei ist gleichzeitig bereits heute<br />

gesichert, dass die technische Umsetzung<br />

vonDatenschutzvorschriften kein Hinderungsgrund<br />

für die Etablierung vonIT<br />

in neuen Versorgungsformen darstellt.<br />

Inwieweit die Auslegung von Datenschutzbestimmungen<br />

aller die Nutzung<br />

von IT-Systemen behindert oder einschränkt,<br />

ist andererseits in den einzelnen<br />

Projekten zu berücksichtigen. Bei der<br />

Umsetzung neuer Versorgungsformen,<br />

bei denen in einem vernetzten System<br />

Daten aus unterschiedlichen Systemen<br />

zusammengeführt werden, wird häufig<br />

mit dem Thema zu defensiv,manchmal<br />

garängstlichumgegangen. Es liegt auf<br />

FOTO: SHUTTERSTOCK

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