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Motorflug - Modellflieger - DMFV

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horizonhobby.de/spektrum<br />

Umfassende Einblicke<br />

Faszination Segelflug in Bielefeld<br />

Die Spannung steigt. Nur noch wenige Wochen sind es bis zur Eröff nung der<br />

Faszination Segelfl ug in den Stadthallen Bielefeld. Auf 7.000 Quadratmeter<br />

Ausstellungsfl äche präsentieren die Veranstalter vom 14. bis 16. Oktober 2011<br />

alles Wissenswertes rund um das Th ema Segelfl iegen. Vom Anfängermodell bis hin zum<br />

manntragenden Segelfl ugzeug mit Turbinenantrieb wird alles vertreten sein.<br />

Die Highlights der Ausstellung sind zahlreiche historische<br />

Segler, darunter ein Oldtimer-Segler von 1945. Über<br />

dem Gelände soll bei entsprechendem Wetter<br />

sogar ein manntragender Schlepp durchgeführt<br />

werden. Auf dem Segelfl ugplatz<br />

Oerlinghausen gibt es darüber hinaus<br />

eine Mitfl ugmöglichkeit. <strong>DMFV</strong>-<br />

Sport-Referent in der Scale- und<br />

Semiscale-Klasse, Fred Grebe,<br />

wird außerdem über seine Klasse<br />

referieren. Selbstverständlich ist<br />

auch der <strong>DMFV</strong> mit einem eigenen<br />

Infostand vor Ort und informiert über<br />

sein gesamtes Leistungsspektrum.<br />

Internet: www.faszination-segelfl ug.de,<br />

Telefon: 015 77/463 83 69.<br />

Jugendliche auf der<br />

Mitgliederversammlung<br />

In Ausgabe 06/2010 vom Modellfl ieger<br />

habe ich einen Artikel mit dem Titel<br />

„Einzelkämpfer – Jugendliche alleine<br />

auf dem Modellfl uggelände“ veröff entlicht.<br />

Wie sieht es nun mit den Rechten und<br />

Möglichkeiten von jugendlichen Mitgliedern<br />

auf der Mitgliederversammlung des<br />

Vereins aus? Gerade wenn ein Beschluss auf<br />

der Jahreshauptversammlung mit einem<br />

knappen Abstimmungsergebnis gefallen<br />

ist, wird immer wieder die Frage gestellt, ob<br />

etwa jugendliche Mitglieder überhaupt an<br />

einer Abstimmung aktiv teilnehmen dürfen.<br />

Grundsätzlich hat jedes Vereinsmitglied die<br />

gleichen Rechte und Pfl ichten im Verein.<br />

Dies gilt auch für das Stimmrecht auf der<br />

Mitgliederversammlung. Die Satzung kann<br />

aber bestimmen, dass das Stimmrecht auf<br />

der Mitgliederversammlung einer bestimmten<br />

Kategorie von Mitgliedern entzogen ist,<br />

wie zum Beispiel Passiven oder Jugendli-<br />

www.dmfv.aero<br />

chen. Wenn diesbezüglich aber nichts in<br />

der Satzung geregelt ist, besitzen selbstverständlich<br />

auch jugendliche Mitglieder<br />

Stimmrecht. Die Frage, die sich nun stellt,<br />

ist, wie Jugendliche ihr Stimmrecht ausüben<br />

können. Der gesetzliche Vertreter (Vater,<br />

Mutter) ist berechtigt, für den Minderjährigen<br />

abzustimmen. Die Stimmabgabe<br />

durch den Minderjährigen selbst ist nur<br />

mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters<br />

wirksam, §§ 107, 111 Satz 1 BGB.<br />

Mein Praxistipp in Bezug auf die jugendlichen<br />

Mitglieder geht daher in die<br />

Richtung, dass schon in der Einladung<br />

zur Jahreshauptversammlung ein Hinweis<br />

enthalten sein sollte, dass jugendliche<br />

Mitglieder nur mit schrift licher Einwilligung<br />

ihrer Eltern abstimmen dürfen und<br />

daher eine solche (Vollmacht) mitzubringen<br />

haben. Durch so eine Regelung<br />

Carl Sonnenschein ist Verbandsjustiziar beim<br />

<strong>DMFV</strong>. Er räumt mit Gerüchten auf<br />

beziehungsweise Vorgehensweise können<br />

Unsicherheiten vermieden werden. Am<br />

besten ist es, wenn man ein entsprechendes<br />

Vollmachtformular der Einladung zur<br />

Jahreshauptversammlung beifügt.<br />

Rechtsanwalt Carl Sonnenschein<br />

modellflieger 67

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