Motorflug - Modellflieger - DMFV
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horizonhobby.de/spektrum<br />
Umfassende Einblicke<br />
Faszination Segelflug in Bielefeld<br />
Die Spannung steigt. Nur noch wenige Wochen sind es bis zur Eröff nung der<br />
Faszination Segelfl ug in den Stadthallen Bielefeld. Auf 7.000 Quadratmeter<br />
Ausstellungsfl äche präsentieren die Veranstalter vom 14. bis 16. Oktober 2011<br />
alles Wissenswertes rund um das Th ema Segelfl iegen. Vom Anfängermodell bis hin zum<br />
manntragenden Segelfl ugzeug mit Turbinenantrieb wird alles vertreten sein.<br />
Die Highlights der Ausstellung sind zahlreiche historische<br />
Segler, darunter ein Oldtimer-Segler von 1945. Über<br />
dem Gelände soll bei entsprechendem Wetter<br />
sogar ein manntragender Schlepp durchgeführt<br />
werden. Auf dem Segelfl ugplatz<br />
Oerlinghausen gibt es darüber hinaus<br />
eine Mitfl ugmöglichkeit. <strong>DMFV</strong>-<br />
Sport-Referent in der Scale- und<br />
Semiscale-Klasse, Fred Grebe,<br />
wird außerdem über seine Klasse<br />
referieren. Selbstverständlich ist<br />
auch der <strong>DMFV</strong> mit einem eigenen<br />
Infostand vor Ort und informiert über<br />
sein gesamtes Leistungsspektrum.<br />
Internet: www.faszination-segelfl ug.de,<br />
Telefon: 015 77/463 83 69.<br />
Jugendliche auf der<br />
Mitgliederversammlung<br />
In Ausgabe 06/2010 vom Modellfl ieger<br />
habe ich einen Artikel mit dem Titel<br />
„Einzelkämpfer – Jugendliche alleine<br />
auf dem Modellfl uggelände“ veröff entlicht.<br />
Wie sieht es nun mit den Rechten und<br />
Möglichkeiten von jugendlichen Mitgliedern<br />
auf der Mitgliederversammlung des<br />
Vereins aus? Gerade wenn ein Beschluss auf<br />
der Jahreshauptversammlung mit einem<br />
knappen Abstimmungsergebnis gefallen<br />
ist, wird immer wieder die Frage gestellt, ob<br />
etwa jugendliche Mitglieder überhaupt an<br />
einer Abstimmung aktiv teilnehmen dürfen.<br />
Grundsätzlich hat jedes Vereinsmitglied die<br />
gleichen Rechte und Pfl ichten im Verein.<br />
Dies gilt auch für das Stimmrecht auf der<br />
Mitgliederversammlung. Die Satzung kann<br />
aber bestimmen, dass das Stimmrecht auf<br />
der Mitgliederversammlung einer bestimmten<br />
Kategorie von Mitgliedern entzogen ist,<br />
wie zum Beispiel Passiven oder Jugendli-<br />
www.dmfv.aero<br />
chen. Wenn diesbezüglich aber nichts in<br />
der Satzung geregelt ist, besitzen selbstverständlich<br />
auch jugendliche Mitglieder<br />
Stimmrecht. Die Frage, die sich nun stellt,<br />
ist, wie Jugendliche ihr Stimmrecht ausüben<br />
können. Der gesetzliche Vertreter (Vater,<br />
Mutter) ist berechtigt, für den Minderjährigen<br />
abzustimmen. Die Stimmabgabe<br />
durch den Minderjährigen selbst ist nur<br />
mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters<br />
wirksam, §§ 107, 111 Satz 1 BGB.<br />
Mein Praxistipp in Bezug auf die jugendlichen<br />
Mitglieder geht daher in die<br />
Richtung, dass schon in der Einladung<br />
zur Jahreshauptversammlung ein Hinweis<br />
enthalten sein sollte, dass jugendliche<br />
Mitglieder nur mit schrift licher Einwilligung<br />
ihrer Eltern abstimmen dürfen und<br />
daher eine solche (Vollmacht) mitzubringen<br />
haben. Durch so eine Regelung<br />
Carl Sonnenschein ist Verbandsjustiziar beim<br />
<strong>DMFV</strong>. Er räumt mit Gerüchten auf<br />
beziehungsweise Vorgehensweise können<br />
Unsicherheiten vermieden werden. Am<br />
besten ist es, wenn man ein entsprechendes<br />
Vollmachtformular der Einladung zur<br />
Jahreshauptversammlung beifügt.<br />
Rechtsanwalt Carl Sonnenschein<br />
modellflieger 67