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Gemeinderatsprotokoll 07.07.2011 (805 KB) - .PDF - Mistelbach

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StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />

Stadtamtsdirektion<br />

2010 - 2015 Gemeinderat Nr. 10<br />

Mag.G/Gr<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

aufgenommen über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Montag, dem 4. Juli 2011, im<br />

Rathaus, Sitzungssaal, stattgefunden hat und mit Einladungskurrende vom 27. Juni 2011<br />

einberufen wurde.<br />

Beginn: 19.00 Uhr<br />

Ende: 21.25 Uhr<br />

Anwesend:<br />

ÖVP:<br />

Bürgermeister Dr. Alfred Pohl, Vorsitzender;<br />

Vizebürgermeister Ernst Waberer;<br />

die StadträtInnen Ing. Wolfgang Furch, Werner Seltenhammer, Klaus Frank, Leopold Theil und<br />

Florian Ladengruber;<br />

die GemeinderätInnen Reinhard Grohmann, Regina Simperler, Andreas Egert, Manfred Stohl,<br />

Franz Graf, Andrea Hugl, Hermann Staffa, Peter Harrer, Christian Balon, Wolfgang Inhauser und<br />

Martha Warosch;<br />

SPÖ:<br />

die StadträtInnen Ing. Herbert Ettenauer, Ingeborg Pelzelmayer und Walter Weinerek;<br />

die GemeinderätInnen Roswitha Janka, Josef Strobl, Akfm. Matthias Rausch (bis TOP 28.),<br />

Christoph Rabenreither und Friederike Bachmayer;<br />

LaB:<br />

Stadtrat Josef Wallisch;<br />

die GemeinderätInnen Anita Brandstetter, Reinhard Neubauer und Jürgen Schuster;<br />

FPÖ:<br />

die Gemeinderäte Johann Benitschka und Erwin Netzl;<br />

Entschuldigt:<br />

Stadträtin Dora Polke<br />

die GemeinderätInnen Roman Fröhlich, Bgm.a.D. Reg. Rat Alfred Weidlich, Renate Knott,<br />

Akfm. Matthias Rausch (ab TOP 29.) und Werner Gube<br />

StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> 2130 <strong>Mistelbach</strong>, Hauptplatz 6 Parteienverkehr: Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr<br />

www.mistelbach.at Tel. 02572/2515 Bankverb.: Konto 20112437900, Erste Bank <strong>Mistelbach</strong><br />

Fax 02572/2515-2139 BLZ 20111; Ust-ID: ATU16233207<br />

2011-07-04.doc


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 2 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Tagesordnung:<br />

01.) Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift vom 10.5.2011 und<br />

11.5.2011<br />

02.) Bericht des Bürgermeisters<br />

03.) Bericht des Gemeinderates für Budget-Controlling<br />

04.) Bericht des Prüfungsausschusses<br />

05.) Subventionsansuchen<br />

06.) Arbeitsvergaben und Ankaufsbewilligungen<br />

07.) Wohnbauförderung<br />

08.) Gewerbeförderung<br />

09.) Darlehensaufnahme - Kindergarten<br />

10.) Grundverkehr<br />

11.) Bestandverträge<br />

12.) Projekt Seepark<br />

13.) Förderung von Abbruchkosten<br />

14.) Verordnung über die Neufestsetzung des Einheitssatzes zur Berechnung der<br />

Aufschließungsabgabe und der Stellplatz-Ausgleichsabgabe<br />

15.) Änderung der Gemeindegrenze <strong>Mistelbach</strong> – Wilfersdorf (Dechanthof)<br />

16.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 32, Stellungnahmen<br />

17.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 32, Begutachtung<br />

18.) Raumordnungsprogramm, Änderung 32, Verordnung<br />

19.) Bebauungsplan, Änderung 32, Verordnung<br />

20.) Regionale Leitplanung A5 / S1 / A22<br />

21.) Volksschule III<br />

22.) Hort<br />

23.) Puppentheatertage – neue Intendanz<br />

24.) Dionysosweg<br />

25.) Veranstaltungen<br />

26.) FF <strong>Mistelbach</strong>, Ersatzbeschaffung schweres Rüstfahrzeug<br />

27.) Grundbenützung öffentliches Gut der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />

28.) Waschplatz Hörersdorf, Festlegung der Gebühr<br />

29.) Gesunde Gemeinde<br />

30.) Einverständliche Lösung eines Dienstverhältnisses<br />

31.) A.o. Vorrückung einer Vertragsbediensteten<br />

32.) Gewährung einer a.o. Zuwendung<br />

33.) Änderung eines Dienstvertrages<br />

34.) Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis<br />

35.) Anfragen und Anregungen<br />

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass ordnungsgemäß<br />

eingeladen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />

Zur Tagesordnung erfolgt keine Wortmeldung und gilt diese somit als genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 3 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 1.) Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift vom 10.5.2011<br />

und 11.5.2011<br />

Gegen den Inhalt des Sitzungsprotokolls über die Sitzung des Gemeinderates vom 10.5.2011 wurden<br />

keine Einwendungen erhoben und gilt dieses als genehmigt.<br />

Gegen den Inhalt des Sitzungsprotokolls über die Sitzung des Gemeinderates vom 11.5.2011 haben<br />

Stadtrat Ing. Ettenauer und Stadtrat Weinerek namens der SPÖ Gemeinderatsfraktion mit<br />

Schreiben vom 7. Juni 2011 schriftlich eingewendet, dass unter dem Tagesordnungspunkt 26.)<br />

Weinlandbad a) Tarife und Eintrittskarten der Textteil, den sie kursiv dargestellt haben nicht<br />

Gegenstand der Gemeinderatssitzung war und daher folgerichtig aus dem Protokoll zu streichen<br />

ist.<br />

Der Vorsitzende stellt dazu fest, dass Stadtrat Ing. Furch den Vorschlag der Controllingabteilung<br />

nicht in der Gemeinderatssitzung sondern in der Stadtratssitzung vorgetragen hat, dieser<br />

Vorschlag war aber Teil der Gemeinderatssitzungsunterlagen und stellt den Ablauf der<br />

Tarifgestaltung für die laufende Badesaison dar.<br />

Der Vorsitzende beantragt im Sinne einer Klarstellung, den einleitenden Satz für diesen gesamten<br />

Textteil wie folgt abzuändern:<br />

„Stadtrat Ing. Furch hat in der Stadtratssitzung folgenden Vorschlag der Controllingabteilung<br />

hinsichtlich der für die neue Saison geltenden Tarife vorgeschlagen:“<br />

Das Sitzungsprotokoll vom 11.5.2011 wird mit dieser Änderung einstimmig genehmigt.<br />

Zu 2.) Bericht des Bürgermeisters<br />

a) Bacher Thomas, Dienstprüfung<br />

Der VB Thomas Bacher hat bei der Prüfungskommission beim Amt der NÖ Landesregierung<br />

am 17. Mai 2011 die Gemeindedienstprüfung für den Rechnungsdienst und den gehobenen<br />

Verwaltungsfachdienst abgelegt und bestanden.<br />

b) Landesklinikum <strong>Mistelbach</strong> Baustraße<br />

Die Vertreter des Bauträgers für den Um- und Zubau des Landesklinikums <strong>Mistelbach</strong> haben<br />

per E-Mail mitgeteilt, dass die zur Zeit in Errichtung befindliche Zufahrtsstraße am Gelände des<br />

Landesklinikums <strong>Mistelbach</strong> die provisorische Baustraße ist. Die notwendigen Adaptierungen,<br />

also die Anpassungen an den genehmigten Planstand werden von der VAMED<br />

Standortentwicklung und Engineering GmbH & CO KG zeitgerecht durchgeführt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 4 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

c) Aufhebung der Verordnung über ein<br />

Raumordnungsprogramm für das Gesundheitswesen sowie<br />

der Verordnung über ein NÖ Sozialhilfe-Raumordnungsprogramm<br />

Die NÖ Landesregierung beabsichtigt entsprechend den am 1. Juli 2011 bei der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> eingelangten Schreiben, die Verordnung über ein<br />

Raumordnungsprogramm für das Gesundheitswesen, LGBl. 8000/22, sowie die Verordnung<br />

über ein NÖ Sozialhilfe-Raumordnungsprogramm, LGBl. 8000/31, aufzuheben, da die<br />

Regelungsinhalte dieser Raumordnungsprogramme nicht mehr aktuell und zeitgemäß sind<br />

bzw. in anderen Rechtsnormen, Konzepten bzw. Plänen angeführt werden.<br />

Die Aufhebungsentwürfe werden gemäß § 4 NÖ Raumordnungsgesetz durch zwei Wochen<br />

im Stadtamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Während dieser Zeit ist jede Person<br />

berechtigt, eine schriftliche Stellungnahme bei der Gemeinde einzubringen. Eine allfällige<br />

Stellungnahme der Gemeinde ist innerhalb von sechs Wochen, d.i. bis 12. August 2011,<br />

möglich und bedarf der Beschlussfassung des Gemeinderates. Dabei sind allfällige von<br />

anderen Personen eingebrachte Stellungnahmen in Erwägung zu ziehen.<br />

Werden keine Stellungnahmen von anderen Personen eingebracht und meldet kein Vertreter<br />

des Gemeinderates bis spätestens 29. Juli 2011 einen Bedarf für eine Stellungnahme, ist keine<br />

Stellungnahme der Gemeinde im Sinne des § 4 Abs. 7 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976<br />

vorgesehen. Ansonsten ist rechtzeitig eine Sondergemeinderatssitzung innerhalb der<br />

vorgesehenen Frist erforderlich, um eine Stellungnahme beschließen zu können.<br />

d) Genehmigung von zwei zusätzlichen Kindergartengruppen in Hörersdorf<br />

Mit Bescheid vom 1. Juni 2011 stellt die NÖ Landesregierung fest, dass in der Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong> ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 der Bedarf für eine 14. Kindergartengruppe<br />

und ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 für eine 15. Kindergartengruppe in Form eines NÖ<br />

Landeskindergartens dauerhaft besteht.<br />

Die angebotene Liegenschaft der Volksschule und des öffentlichen Spielplatzes in Hörersdorf<br />

sowie das Gebäude der Volksschule Hörersdorf sind bei entsprechender Planung für die<br />

Errichtung eines zweigruppigen NÖ Landeskindergartens geeignet.<br />

e) Kindergarten Hörersdorf, Öffnungszeiten<br />

Derzeit sind 20 Kinder, darunter auch 2 1/2-jährige, angemeldet. Da die Eltern für die Planung<br />

ihrer Kinderbetreuung laufend nach den Öffnungszeiten fragen, wurde eine Bedarfserhebung<br />

durchgeführt.<br />

Entsprechend der Erhebung besteht der Bedarf von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr, so wie bisher im<br />

Übungskindergarten.<br />

f) Förderung der Fahrtkosten von Studierenden<br />

Für den Zeitraum Oktober 2010 bis März 2011 hat das Land NÖ an 95 Studentinnen und<br />

Studenten aus der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> eine Förderung von Fahrtkosten in der Höhe von<br />

€ 50,-- pro Studierende/n und Semester gewährt.<br />

Der Gemeindeanteil in der Höhe von € 2.375,-- wurde am 9. Mai 2011 in Rechnung gestellt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 5 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

g) Dance Captain, Landesförderung<br />

Die Kulturabteilung des Landes NÖ hat die Veranstaltung Dance Captain mit einem<br />

Finanzierungsbeitrag in Höhe von € 1.000,-- unterstützt.<br />

h) Musikschule, Landesförderung<br />

Für die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> wird im Förderjahr 2011 ein Finanzierungsbeitrag des<br />

Landes NÖ in Höhe von € 167.976,25 zur Verfügung gestellt.<br />

i) Musikschule, Valorisierung der Tarife<br />

Die Indexsteigerung beträgt 3,1% und so werden die Musikschultarife für das Schuljahr<br />

2011/12 wie folgt angepasst:<br />

Geförderte Tarife für<br />

Kinder, Jugendliche bis 19 Jahre, Studenten, Präsenzdiener<br />

50 Minuten Jahresschulgeld € 583,00<br />

40 Minuten Jahresschulgeld € 466,50<br />

25 Minuten Jahresschulgeld € 350,00<br />

50 Minuten:<br />

3-er Gruppe Jahresschulgeld € 292,00<br />

Musikal. Früherziehung Jahresschulgeld € 146,00<br />

Musikal. Grundausbildung Jahresschulgeld € 233,50<br />

Musiktheorie Jahresschulgeld € 146,00<br />

(Betrag gilt nur für Hauptfachbelegung,<br />

als Ergänzungsfach gratis)<br />

Chor, Ensemble Jahresschulgeld € 233,50<br />

(Betrag gilt nur für Hauptfachbelegung,<br />

als Ergänzungsfach gratis)<br />

Tanz:<br />

Elementar – 50 Minuten Jahresschulgeld € 233,50<br />

Unter-, Mittel-, Oberstufe – 75 Min. Jahresschulgeld € 294,50<br />

Wenn mehrere Kinder einer Familie die Musikschule besuchen bzw. ein Kind mehrere<br />

Instrumente belegt, wird für das 2. Kind /Instrument eine Ermäßigung von 5%, für jedes<br />

weitere Kind/Instrument eine Ermäßigung von 10% gewährt. Diese Ermäßigung gilt nur für<br />

den Einzelunterricht! (nicht für Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung,<br />

Tanz)<br />

Erwachsenentarife für<br />

Kontrabass, E- Bass, Tuba, Oboe, Fagott, Zither; Gesang (bis 28 Jahre)<br />

50 Minuten Jahresschulgeld € 700,--<br />

40 Minuten Jahresschulgeld € 560,--<br />

25 Minuten Jahresschulgeld € 420,--


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 6 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Erwachsene über 19 Jahre (Kurs-, Klassenunterricht)<br />

12,5 Minuten Jahresschulgeld € 210,--<br />

Erwachsene über 19 Jahre (nicht geförderter Tarif)<br />

25 Minuten Jahresschulgeld € 928,--<br />

j) MZM, Bilderausstellung Hexen.Zauber<br />

Für September 2011 ist eine Ausstellung mit <strong>Mistelbach</strong>er Künstlern zum Thema<br />

Hexen.Zauber im MZM geplant. Es werden folgende Künstler mitmachen:<br />

Franziska Erntl, Günther Esterer, Anthea Frauenender, Christine Gotschim, Alfred Hawel,<br />

Roswitha Kober, Elsemaria Schwarz, Edda Swatschina, Sylvia Seimann, Silber Sheu, Franz<br />

Schwelle, Mariana Ionita und Werner Gröger.<br />

k) A5 Autobahn Anschlussstellenbezeichnung, Resolution<br />

Der Bürgermeister der Marktgemeinde Wilfersdorf teilt mit Schreiben vom 20. Mai 2011 sein<br />

Befremden über die Resolution des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> vom<br />

12. Mai 2011 mit, wonach eine Änderung der Bezeichnung der A5 Autobahn – Abfahrt im<br />

Gebiet der Katastralgemeinde Kettlasbrunn auf „Kettlasbrunn - <strong>Mistelbach</strong> Ost“ gefordert<br />

wird. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wilfersdorf besteht darauf, dass die im Jahr 2008<br />

von Bürgermeister Ing. Döltl und Bürgermeister Ing. Resch festgelegte Anschlussbezeichnung<br />

„<strong>Mistelbach</strong>/Ost – Wilfersdorf/Süd“ beibehalten bleibt und ersucht die Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong>, den diesbezüglichen Gemeinderatsbeschluss aufzuheben sowie die bereits<br />

ergangene Resolution zurückzuziehen.<br />

Die ASFINAG Bau Management GmbH teilt zur Resolution des Gemeinderates mit Schreiben<br />

vom 20.6.2011 mit, dass die endgültige Bezeichnung der Anschlussstelle im Zuge des<br />

Verfahrens gemäß § 43 StVO 1960 festgelegt wird. Mit einem Planungsbeginn für<br />

Bodenmarkierung und Beschilderung ist nicht vor 2015 zu rechnen. Die betroffenen<br />

Gemeinden werden zeitgerecht in den Planungsprozess eingebunden.<br />

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie teilt mit Schreiben vom<br />

21.6.2011 mit, dass in der mit 1.9.2006 verbindlich erklärten Richtlinie und Vorschrift für das<br />

Straßenwesen (RVS) 05.02.13 die Beschilderung und Bezeichnung von Anschlussstellen auf<br />

Autobahnen festgelegt ist. Im Sinne der Festlegung dieser Richtlinie ist daher die Bezeichnung<br />

„Wilfersdorf-Süd“ korrekt.<br />

Der in der Resolution dargelegten Argumentationsschiene, wonach die Bezeichnung der<br />

Anschlussstelle nach dem Ort, in dem sie gelegen ist, zu erfolgen hat, kann seitens des bmvit<br />

nicht beigetreten werden, da in der RVS 05.02.13 explizit die Unzweckmäßigkeit einer<br />

derartigen Namensgebung erwähnt wird. Allerdings erscheint die zusätzliche Zielangabe<br />

„<strong>Mistelbach</strong>-Ost“ gerechtfertigt, da die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> als Bezirkshauptstadt<br />

zweifellos verkehrsbedeutend ist. Der RVS 05.02.13 entsprechend würde sich daher in<br />

teilweiser Beachtung des Wunsches der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> die<br />

Anschlussstellenbezeichnung „<strong>Mistelbach</strong>-Ost / Wilfersdorf-Süd“ ergeben.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 7 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

l) ÖBB Vertrag, Bahnhof <strong>Mistelbach</strong><br />

Von der ÖBB-Infrastruktur AG wurde in Verbindung mit dem Modernisierungsprogramm des<br />

Bahnhofes <strong>Mistelbach</strong> ein Vertragsentwurf vorgelegt, der aus der Sicht der Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong> unakzeptable Vertragsinhalte aufweist. Mit diesem Vertrag hätte die Gemeinde<br />

eine Reihe von zusätzlichen Aufgaben und Haftungen zu übernehmen (Instandhaltung und<br />

Reparaturen der Liftanlagen, Beistellung eines Liftwartes, Reinigungs- und Winterdienstarbeiten,<br />

Haftung für sach- und fachgerechte Leistungserbringung, etc….). Der Abschluss der<br />

vorliegenden Vereinbarung, der große Kosten und bedeutende Haftungsrisiken für die<br />

Gemeinde enthält, ist daher nicht zu empfehlen. Um Präjudizwirkungen vorzubeugen sollte<br />

weiterhin der Grundsatz gelten, dass für die Instandhaltung und Betreuung von Bahnanlagen<br />

nach wie vor der Eigentümer dieser Anlagen zuständig bleibt. Abweichungen davon sind<br />

allenfalls dann vorstellbar, wenn es ein besonderes Interesse der Gemeinde an der<br />

Verwirklichung des Vorhabens gibt. Z.B. Infrastrukturmaßnahmen, die auch der Gemeinde zu<br />

Gute kommen. Die Vertreter der ÖBB Infrastruktur AG haben bei einer Besprechung am<br />

22. Juni 2011 einen neuen Vertragsentwurf vorgelegt, welcher vorsieht, dass die<br />

Verantwortlichkeit für die Reinigungsleistungen und den Winterdienst bei den ÖBB bleibt,<br />

dafür jedoch ein jährlicher Kostenbeitrag in Höhe von € 14.448,-- von der Gemeinde zu leisten<br />

ist. Für die neuen Aufzugsanlagen ist vorgesehen, dass die Gemeinde im Bedarfsfall für die<br />

Befreiung von eingeschlossenen Personen innerhalb der gesetzlichen Fristen zu sorgen hat. Die<br />

Betreuung der Aufzugsanlagen zur Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Wertes, der<br />

Funktionstüchtigkeit, der Betriebssicherheit und zur Mängelbeseitigung sowie die Reinigung<br />

erfolgt durch die ÖBB. Dafür hat die Gemeinde einen jährlichen Kostenbeitrag in der Höhe<br />

von € 12.000,-- (€ 4.000,-- pro Liftanlage) zu leisten. Seitens des Bürgermeisters wurde bei der<br />

Besprechung klargestellt, dass der jährliche Kostenbeitrag für Winterdienst und Reinigung<br />

nicht vorstellbar ist, weil diese Leistungen kein Aufgabengebiet der Gemeinde betreffen und<br />

daher dieser Kostenbeitrag auch wegen Folgewirkungen jedenfalls abzulehnen ist. Die<br />

Regelung für die Aufzugsanlagen ist vorstellbar, weil die drei neuen Aufzüge eine Aufwertung<br />

des Bahnhofes im Interesse der Bürger darstellen würden. Die Vertreter der ÖBB Infrastruktur<br />

AG haben klargestellt, dass sie wegen Nichtübernahme des Kostenbeitrages für Winterdienst<br />

und Reinigung mit dem Vorstand Rücksprache halten müssen, sie aber davon ausgehen, dass<br />

dann wahrscheinlich die Umbaumaßnahmen nicht stattfinden werden.<br />

Nach unserem Informationsstand haben eine Reihe von anderen Gemeinden bisher die von<br />

den ÖBB vorgelegten Verträge auch nicht unterzeichnet. Aus unserem Nachbarbereich trifft<br />

dies z.B. auf Wolkersdorf zu.<br />

m) Weinviertel – Tourismus, Gemeindebeitrag<br />

Angesichts der Neuregelung des Tourismusgesetzes wurde in der Generalversammlung des<br />

Tourismusverbandes Weinviertel Ost, am 18. Mai 2011, die zukünftige Finanzierung der<br />

Weinviertel Tourismus GmbH ausführlich diskutiert. Beschlossen wurde in der<br />

Generalversammlung, dass der bisherige Mitgliedsbeitrag von <strong>Mistelbach</strong><br />

(€ 7.406,32) auch für heuer gelten soll.<br />

n) Elektromobilitätstag 2011<br />

Der 1. <strong>Mistelbach</strong>er Elektromobilitätstag war ein großer Erfolg. Viele interessierte Menschen<br />

nutzten am Samstag, dem 7. Mai, die Gelegenheit, um sich bei den insgesamt 15<br />

AusstellerInnen zum Thema Elektromobilität zu informieren und die angebotenen, elektrisch<br />

betriebenen Fahrzeuge – angefangen vom Segway bis hin zum Elektroauto – zu testen.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 8 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass der Elektromobilitätstag trotz eines zur Verfügung<br />

gestandenen Budgets von € 2.000,-- der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> keinen einzigen Cent<br />

kostete. Aufgrund der Einnahmen der Standgebühren konnte mit der Veranstaltung sogar ein<br />

Gewinn von € 190,-- erzielt werden.<br />

o) Marktangelegenheiten<br />

Auf Grund von Bauarbeiten am Haus Marktgasse 1 – 3 ist vom Bürgermeister die<br />

Marktordnung im § 1 zu ändern.<br />

Der Wochenmarkt soll während der Dauer der Bauarbeiten, das ist voraussichtlich in der Zeit<br />

von 04.07.2011 bis 03.08.2012 auf den Bereich der Kurzparkzone entlang des westlichen<br />

Gehsteiges am Hauptplatz verlegt werden (Haus Hauptplatz 31 Zielpunkt bis Haus Hauptplatz<br />

36 Apotheke).<br />

An den Montagen wo der Jahrmarkt in <strong>Mistelbach</strong> stattfindet, das ist am 12.12.2011,<br />

27.02.2012 und 14.05.2012 soll der Wochenmarkt mit reduzierter Anzahl von Marktständen<br />

in der Marktgasse durchgeführt werden.<br />

Ab dem 06.08.2012 soll dann der Wochenmarkt wieder wie bisher in der Marktgasse<br />

stattfinden.<br />

p) Deponie Zöchling<br />

Der vom Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Umweltrecht, an die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />

übermittelte Bescheid vom 21. Juni 2011, RU4-U-468/026-2011, betreffend die Erweiterung<br />

der Kapazitäten der Verfestigungs- und Entmetallisierungsanlage der Deponieerrichtungs- und<br />

Betriebs Ges.m.b.H. in der KG <strong>Mistelbach</strong> wurde an alle Mitglieder des Gemeinderates<br />

elektronisch weitergeleitet, auf der Amtstafel kundgemacht und liegt für acht Wochen zur<br />

öffentlichen Einsichtnahme in der Gemeinde auf. Mit diesem Bescheid wurde das Ansuchen<br />

der „Firma Zöchling“ unter Vorschreibung von Auflagen genehmigt.<br />

Gemeinderätin Brandstetter meint dazu, dass sie in Medien gelesen habe, dass die Errichtung des<br />

Anschlussgleises für die Deponie fraglich sei und stellt dazu die Frage was die Gemeinde zur<br />

Unterstützung des zu Stande kommens dieses Gleises unternehmen werde.<br />

Der Vorsitzende antwortet dazu, dass die Gemeinde bereits bei der Bahn und beim Land<br />

Niederösterreich vorgesprochen habe. Natürlich sei das zu Stande kommen in erster Linie von den<br />

ÖBB abhängig. Derzeit schaue es aber nicht so aus, als ob die ÖBB diese Bahnlinie einstellen<br />

werde und besteht daher die Chance für die Errichtung des Anschlussgleises. Derzeit prüfe die<br />

ÖBB die gegenständliche Angelegenheit. Der Vorsitzende lädt Frau Gemeinderätin Brandstetter<br />

dazu ein ebenfalls unterstützend mitzuwirken.<br />

Gemeinderätin Brandstetter vermeint, die Gemeinde müsse angesichts der Sachlage<br />

Einwendungen gegen den oben angeführten Bescheid geltend machen.<br />

Der Vorsitzende stellt dazu fest, dass derzeit die Firma Zöchling nicht vertragsbrüchig sei und<br />

daher auch die Gemeinde sich an die Vertragsverpflichtungen zu halten habe.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 9 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Gemeinderat Balon stellt die Frage was die LaB gegen den Bescheid zu tun gedenke.<br />

Gemeinderätin Brandstetter antwortet dazu, dass die LaB nichts unternehmen werde, aber die<br />

Bürgerinitiative „gegenGIFT“ höchstwahrscheinlich Einspruch erheben werde.<br />

Der Bericht des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.<br />

Zu 3.) Bericht des Gemeinderates für Budget-Controlling<br />

Der Gemeinderat für Budget-Controlling Reinhard Grohmann bringt folgenden Bericht:<br />

„Da es immer wieder Auffassungsunterschiede betreffend die Aufgaben des Controllings<br />

gegenüber von Kontrolle und Revision gibt, möchte ich dies noch einmal kurz erläutern.<br />

Controlling bedeutet, ziel- und zukunftsorientiert zu Handeln und durch Planung und Information<br />

betriebswirtschaftliche Entscheidungen der Führungsebene zu ermöglichen.<br />

Controlling bedient sich<br />

• der Kosten- und Leistungsrechnung,<br />

• der Überwachung der Einhaltung der finanziellen Vorgaben und der Entwicklung einzelner<br />

wichtiger Positionen,<br />

• der Erfassung von Leistungsdaten im Sinne eines Leistungscontrollings,<br />

• Zielvorgaben und eine darauf basierende laufende Überwachung, unter Verwendung<br />

entsprechender Kennzahlen,<br />

• Benchmarking (= kontinuierliches Vergleichen von Produkten, Dienstleistungen und<br />

Prozessen mit gleichgearteten);<br />

Diese Instrumente bedeuten aber auch, das Controlling nicht ausschließlich und einzig auf<br />

Einsparungen abzielt, sondern dass auf Basis von Vergleichen und Entwicklungen abstimmende<br />

Schritte für die Zukunft eingeleitet werden und auch, dass Geschäftsprozesse effektiv und effizient<br />

ausgeführt werden.<br />

Natürlich befinden sich unter den Vorschlägen oft auch schmerzhafte Maßnahmen wie Reduktion<br />

von Personal und Leistungen sowie die Erhöhung von Gebühren. Diese werden jedoch von den<br />

politischen Vertretern oft nur sehr abgeschwächt umgesetzt oder gänzlich ignoriert. Was wieder<br />

zu der unendlich zu diskutierenden Frage führt, was ist den VetreterInnen der Stadtgemeinde, also<br />

uns allen, eine Einrichtung wie z.B. die Bücherei, das Weinlandbad oder der Eislaufplatz, denn so<br />

wert.<br />

Wie führt nun das Controlling seine Aufgabe durch?<br />

Controlling führt seine Tätigkeit grundsätzlich im Auftrag des Bürgermeisters durch.<br />

Der Auftrag wird nach vorheriger Abstimmung im Finanz Jour fixe erteilt. In diesem Kreis sind der<br />

Bürgermeister, Stadtamtsdirektor Gabauer, Finanzdirektor Gindl, der Vorsitzende des GRA 1 STR<br />

Ing. Furch, sein Stellvertreter STR Weinerek, der Gemeinderat für Budget-Controlling und die<br />

Leiterin der Abteilung Controlling vertreten.<br />

Nach Aufbereitung der Daten (Finanzen, Deckungsgrad, Benchmarking, Abläufe,…) erfolgt ein<br />

Gespräch mit der oder dem Vorsitzenden des betroffenen Gemeinderatsausschusses über die<br />

Beurteilung der Werte und letztendlich die Ziele für die Zukunft und wie sie zu erreichen sind.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 10 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

In der Folge stellt dann der Controlling-Gemeinderat die Berichte und Vorschläge dem<br />

Gemeinderatsausschuss zur weiteren Beratung vor.<br />

Der im Controlling maßgebliche Zielgedanke, sieht für die Betriebe eine Abgangsreduzierung von<br />

20% vor. Für die Friedhöfe wurde dieses Ziel im Ausschuss definiert und ist in Umsetzung.<br />

Für die Stadtbibliothek und das Weinlandbad wurde dieses vor einem Jahr definierte Ziel leider<br />

noch nicht im Ausschuss festgeschrieben.<br />

Für eine Preisanpassung im Weinlandbad wurden u.a. folgende Argumente vorgebracht:<br />

• Die Preise für einen Teil der Saisonkarten wurde in den vergangenen 10 Jahren gerade<br />

einmal um 5% angehoben. Im Gegensatz dazu bewegte sich die Inflation in diesem<br />

Zeitraum um 21%! Mit einer 5%igen Anpassung können selbst die Steigerungen bei der<br />

technischen Instandhaltung und den chemischen Mitteln nicht abgefangen werden. Auch<br />

die bereits eingetretene Zinssteigerung für die rückzuzahlenden Darlehen trifft das Bad.<br />

• Vergleichbare Bäder, welche nicht dem gleichen Standard und die angebotenen<br />

Attraktionen (40m lange Speed-Rutsche, 10m lange Breitrutsche, Sportbecken mit 6<br />

Schwimmbahnen, Beachvolleyballplatz, Beachsoccerplatz) bieten, verlangen höhere<br />

Saisonkartenpreise als <strong>Mistelbach</strong>!<br />

• Im Gegenzug für die vorgeschlagene Preisanpassung bei den Saisonkarten wurde auch<br />

eine Attraktivierung geboten, nämlich dass das Weinlandbad auch bei weniger<br />

einladenden Witterungsverhältnissen garantiert täglich von 09:30 – 11:30 Uhr für<br />

Saisonkartenbesitzer geöffnet ist. Im GRA 9 wurde sogar beschlossen, diese Zeit auf 09:00<br />

Uhr auszudehnen.<br />

• Im Controlling-GR-Bericht 2010 wurde bereits festgehalten, dass die Personalbemessung<br />

mit Darstellung der eingesetzten Vollzeitäquivalente, der Überstundenentwicklung, der<br />

gesetzlichen Vorgaben für den Einsatz der Bademeister und dergleichen genauestens<br />

untersucht wurde und dass sich ohne das Beiziehen von Fremdleistungen keine<br />

Personaleinsparungsmöglichkeiten ergeben.<br />

• Die NÖ GO verpflichtet u.a. zu Wirtschaftlichkeit. Im Zuge von Prüfungen der<br />

Gemeindeaufsicht wurde in anderen Gemeinden bereits auf die Anhebung<br />

kostendeckender Leistungsbeträge gedrängt.<br />

Auch die Zinsentwicklung unserer Darlehen wird laufend beobachtet. Das Thema der steigenden<br />

Zinsentwicklung wird der Stadtgemeinde zukünftig einiges abverlangen.<br />

Die seit Monaten von der EZB signalisierte Leitzinserhöhung wurde im April Realität d.h. der Euro-<br />

Leitzins, der seit Mai 2009 auf dem Rekordtief von 1 Prozent stand, wurde auf 1,25 Prozent<br />

angehoben.<br />

Dass dies die einzige Zinsanhebung im laufenden Jahr bleiben wird, bezweifeln Experten. Diese<br />

prognostizieren, dass der Leitzins im September bereits bei 1,75% liegen wird.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 11 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Der die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> betreffende 6-Monats-Euribor lag im Mai bei durchschnittlich<br />

1,71%. Zum Vergleich: im Mai 2010 lag er noch bei 0,98%; Bei variabel finanzierten Darlehen<br />

von rund 35,5 Mio. schlägt sich diese Zinsanhebung um rund 70 Prozentpunkte mit fast<br />

250.000,-- nieder. Diese gilt es aufzubringen.<br />

Ich appelliere daher an alle Ausschüsse, in den Anstrengungen zum Sparen nicht nachzulassen.<br />

Positiv gewertet werden kann, dass beim Konzept der Kindergärten vernünftig gehandelt wurde,<br />

da nicht Einzelinteressen einer Katastralgemeinde sondern das ‚Gesamtpaket <strong>Mistelbach</strong>‘ gesehen<br />

wird.<br />

Im Sinne einer Gleichbehandlung aller KG’s ist auch das neue Konzept der Dorferneuerungsmittel<br />

ein Fortschritt. Wir ersuchen die Ortsvertreter um Disziplin, insofern dass ortsinterne<br />

Beschaffungen auch aus diesen Mitteln bestritten werden. Die SachbearbeiterInnen werden<br />

deshalb angewiesen allfällige Rechnungen an die Dorferneuerungsvereine weiterzuleiten.<br />

Ein weiterer, positiver Weg der beschritten wurde, ist im Bereich des GRA 2 die für das<br />

Frauenhaus bestimmte Wohnung. Die bisherige nicht durchgängige Nutzung und der dadurch<br />

gegebene Einnahmenentfall wurden durch einen Mietvertrag mit Kolping Österreich abgelöst.<br />

Somit wird die soziale Funktion mit einem betriebswirtschaftlich vernünftigen Handeln verknüpft.<br />

Weiters wurde im 1.Halbjahr 2011 der Controllingbericht für die Kunsteisbahn dem Ausschuss<br />

vorgestellt. Die Wertanpassungen gemäß den vertraglichen Regelungen der Wohn- und<br />

Geschäftsgebäude und sonstiger Verträge wurden abgewickelt. Die Controllingdaten für den<br />

Stadtsaal sind bei der Finalisierung.<br />

Da in den letzten GR-Sitzungen immer wieder nach den Kosten des Controlling-GR gefragt<br />

wurde, möchte ich das mit einem Vergleich so beschreiben:<br />

Wenn ich mir meine bisherigen Vergütungen für das Controlling in 2 €-Münzen auszahlen lasse,<br />

kann ich sie auf eine Postkarte auflegen, ohne sie aufeinander zu stapeln.“<br />

Gemeinderat Netzl stellt zum Bericht fest, dass man nicht Controlling einführen kann ohne zu<br />

Fragen was es kostet. Weiters stellt er fest, dass schon lange von ihm ein Zinssicherungsgeschäft<br />

gefordert werde.<br />

Der Vorsitzende des GRA 1, Stadtrat Ing. Furch, stellt dazu fest, dass dieses Thema regelmäßig im<br />

GRA 1 behandelt werde.<br />

Gemeinderat Netzl und Gemeinderat Benitschka bemerken dazu, dass endlich mit der<br />

Zinsabsicherung begonnen werden müsse.<br />

Stadtrat Ing. Furch vermeint dazu, dass diese Zinsabsicherung ebenfalls eine Art<br />

Spekulationsgeschäft darstelle und man sich daher nicht leichtfertig darauf einlassen soll. Die<br />

Thematik werde weiter beobachtet und regelmäßig im GRA 1 behandelt.<br />

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 12 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 4.) Bericht des Prüfungsausschusses<br />

Gemeinderätin Hugl berichtet gemäß § 82 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung, dass der<br />

Prüfungsausschuss am 22. März 2011 eine Sitzung mit folgender Tagesordnung durchgeführt hat:<br />

1.) Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift vom 9. November 2010<br />

2.) Rechnungsabschluss 2010<br />

3.) Beschluss über außerplanmäßige und überplanmäßige Einnahmen<br />

und Ausgaben im Rechnungsjahr 2010 sowie Rücklagendotierungen<br />

4.) Allfälliges<br />

Das Protokoll über die Sitzung liegt vor.<br />

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />

Zu 5.) Subventionsansuchen<br />

a) ECDL-Hauptschule I – Schulpartnerschaft mit Neumarkt/Oberpfalz<br />

Mit Schreiben vom 9. Mai 2011 ersucht Dir. Rudolf Neuhold um Subventionierung der<br />

Nächtigungskosten und einer gemeinsamen Ausflugsfahrt anlässlich des Besuchs der<br />

Mittelschule Woffenbachstraße aus Neumarkt/OPf.<br />

Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 7.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Für die lebendige Schulpartnerschaft soll eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von<br />

€ 400,-- gewährt werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2011 1/0630/7290 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

b) Gäste aus Ebendorf – Barleben/Deutschland in der KG Ebendorf<br />

Ortsvorsteher Josef Hugl und DI Karl Schreiber haben in der Sprechstunde des Bürgermeisters,<br />

am 18.05.2011 mitgeteilt, dass vom 11. – 13. Juni 2011 Gäste aus der Partnerstadt Ebendorf,<br />

Deutschland, die KG Ebendorf besuchen. Einquartiert und verpflegt werden die Gäste bei<br />

Ebendorfer Familien. Ein gemeinsamer Abend (ca. 130 Personen) ist geplant, bei dem auch die<br />

Quartiergeber zum Buffet eingeladen werden. Kosten für das Buffet € 9,50 pro Person. Um<br />

eine Unterstützung seitens der Stadtgemeinde wurde ersucht.<br />

Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 7.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Für das Buffet, zu dem auch die Quartiergeber eingeladen werden, soll eine finanzielle<br />

Unterstützung in der Höhe von € 700,-- gewährt werden.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 13 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2011 1/0630/7290 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

c) Jugend Siebenhirten<br />

Florian Oberländer, Obmann der Jugend Siebenhirten, ersucht per E-Mail vom 2. Juni 2011<br />

um kostenlose Bereitstellung einer zusätzlichen 120 l Restmülltonne für den Jugendraum in<br />

Siebenhirten.<br />

Die Kosten für die Restmülltonne belaufen sich auf € 132,--/Jahr, wobei 10 Restmüllsäcke<br />

€ 15,95 kosten.<br />

Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 7.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

10 Restmüllsäcke sollen kostenlos an die Jugend Siebenhirten abgegeben werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2011 1/0292-7100 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

d) Der A Capella Chor Weinviertel<br />

ersucht mit Schreiben vom 25. Mai 2011 um Erlass der Zusatzkosten in Höhe von € 558,--, die<br />

bei der Aufführung „Camina Burana“ entstanden sind.<br />

Es wurde für die drei Veranstaltungstage jeweils der Konzertreihentarif in Höhe von € 342,--<br />

pro Tag und weiters als Zusatzkosten die Aufbautage mit € 279,--, ein Nebenraum mit € 63,--<br />

sowie die Miete für den Beamer in Höhe von € 216,-- verrechnet.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 7.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es werden die Kosten für den Beamer und den Nebenraum erlassen. Die Aufbautage sollen<br />

verrechnet werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 14 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

e) Die Pfarre Hörersdorf<br />

ersucht mit Schreiben vom 9. Mai 2011 um Gewährung einer Subvention für die Renovierung<br />

der Orgel in der Pfarrkirche Hörersdorf.<br />

Die Orgel ist aus dem Jahre 1876 und bedarf einer gründlichen Reinigung und Renovierung.<br />

Es liegt ein Kostenvoranschlag in Höhe von € 66.400,-- inkl. MwSt. vor.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 7.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 1.000,-- gewährt werden. Die Auszahlung<br />

soll in 2 Raten zu je € 500,-- im Jahr 2011 und 2012 erfolgen.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2011 1/3900-7773 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

f) Der Kirchenchor Siebenhirten<br />

ersucht mit Schreiben vom 12. Mai 2011 um Gewährung einer Subvention für den Ankauf<br />

von Notenmaterial.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 7.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 150,-- gewährt werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2011 1/3810-7685 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

g) Die SPÖ Stadtorganisation<br />

ersucht mit Schreiben vom 16. Mai 2011 um finanzielle Unterstützung für die traditionelle<br />

Maifeier, die am 1. Mai im Stadtsaal <strong>Mistelbach</strong> abgehalten wurde.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 7.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 160,-- gewährt werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2011 1/3810-7685 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 15 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

h) Der Verein „Alt <strong>Mistelbach</strong>er Advent“<br />

ersucht mit Schreiben vom 17. Mai 2011 um Gewährung einer finanziellen Unterstützung in<br />

Höhe von € 2.000,-- und Genehmigung von Dienst- und Sachleistungen für den „Alt<br />

<strong>Mistelbach</strong>er Advent“ von 2. bis 4. Dezember 2011 in und um das Barnabitenkloster.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 7.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 1.000,-- in bar und Dienst- und<br />

Sachleistungen bis zu einem Betrag von max. € 3.000,--, gewährt werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2011 1/3810-7685 und 1/3820-7295 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

i) Das Pfarramt St. Martin <strong>Mistelbach</strong><br />

ersucht mit Schreiben vom 18. Mai 2011 um Bewirtung der Blasmusik im Rahmen des<br />

Fronleichnamsumzuges am 23. Juni 2011.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 7.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die Verpflegungskosten der Stadtkapelle <strong>Mistelbach</strong> im Restaurant Diesner werden mit<br />

€ 10,-- pro Musiker von der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> übernommen.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2011 1/3810-7685 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

j) Die Agentur brandits<br />

mit Agenturchef Alexander Bernold hat für die Charity-Veranstaltung am 2. Juli 2011 im MZM<br />

ersucht, dieses Projekt entweder finanziell, organisatorisch oder durch Infrastruktur<br />

(Einweisung zu den Parkplätzen, Hilfe beim Aufbau, Mistkübel, Absperrungen, und dgl.) zu<br />

unterstützen.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 7.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Das Charity Projekt wird durch die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> mit Dienst und Sachleistungen<br />

wie Transport und Aufstellung der Adventhütten, Transport und Aufstellung von<br />

Absperrgittern und Mistkübel unterstützt.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2011 1/3810-7295 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 16 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

k) lgm Leistungsgemeinschaft <strong>Mistelbach</strong><br />

Mit Schreiben vom 5. Mai 2011 ersuchen die Mitglieder der lgm Leistungsgemeinschaft<br />

<strong>Mistelbach</strong> auch für das Kalenderjahr 2011 um Zuwendung von Barleistungen in der Höhe<br />

von € 8.000,-- sowie die großzügige Bereitstellung von Dienst- und Sachleistungen (bisher<br />

immer € 12.000,--). Die Stadt hat bisher konkret der lgm Leistungsgemeinschaft <strong>Mistelbach</strong><br />

für die von ihr im Sinne der Zentrumsbelebung durchgeführten Projekte (Einkaufsnacht,<br />

Candlelight-Shopping, …) jährlich € 8.000,-- Barförderung und Dienstleistungen im Wert von<br />

€ 12.000,-- zur Verfügung gestellt.<br />

Der GRA 6 hat in seiner Sitzung vom 23.5.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die lgm Leistungsgemeinschaft <strong>Mistelbach</strong> – ein wichtiger Sprecher der Wirtschaft der Stadt –<br />

war bisher und sollte sicher auch in Zukunft ein wesentlicher Partner bei allen Überlegungen<br />

und Planungen der Stadt mit Wirtschafts- bzw. Zentrumsrelevanz sein. Nur bei einer gut<br />

funktionierenden Kommunikation zwischen Stadtpolitik, Verwaltung und Wirtschaft, wird es<br />

gelingen, wirtschaftsrelevante Projekte umzusetzen. Die Zuwendung von Barleistungen in<br />

Höhe von € 8.000,-- und die Dienst- und Sachleistungen sollen im Sinne der<br />

Attraktivitätssteigerung der Einkaufsstadt <strong>Mistelbach</strong> sowie in den letzten Jahren vom Bauhof<br />

durchgeführt werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung: Barleistung unter 1/7890/7551 und Dienstleistungen (Fuhrwerks- und<br />

Arbeitsleistungen) unter 1/7710/7295 bzw. 1/7890/7295<br />

Einstimmig genehmigt<br />

l) Förderung für E-Räder und E-Scooter<br />

Elektrofahrräder und Elektroscooter gewinnen bei ständig steigenden Treibstoffpreisen<br />

zunehmend mehr an Bedeutung. Mittels elektrisch betriebener Fahrräder oder Scooter können<br />

kleinere Strecken schnell und einfach überwunden werden, ohne mit dem Auto fahren zu<br />

müssen. Elektrofahrräder sind mit einem Elektromotor ausgestattet, die eine Geschwindigkeit<br />

von bis zu 25 km/h erreichen können.<br />

Um diese Form des „sanften Alltagsverkehrs“ auch entsprechend zu fördern, sollte die<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> BürgerInnen der Großgemeinde bei einem Kauf eines elektrisch<br />

betriebenen Fahrrades oder Scooters unterstützen. Ein entsprechender eigener Budgetansatz<br />

soll dafür im Jahr 2012 vorgesehen werden. Um auch bereits im Jahr 2011 entsprechende<br />

Anreize geben zu können, sollte aus mehreren Ansätzen (z.B. Stadtverkehr, Wasser-,<br />

Umweltschutz) ein Gesamtbetrag von € 2.000,-- zur Verfügung gestellt werden. Jeder in der<br />

Großgemeinde <strong>Mistelbach</strong> hauptwohnsitzgemeldete Einwohner soll beim Kauf eines<br />

Elektrofahrrades oder Elektroscooters bis zur endgültigen Ausschöpfung dieses Budgets mit<br />

10% des Kaufpreises, maximal jedoch € 100,--, seitens der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />

unterstützt werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat möge den<br />

vorliegenden Förderungsrichtlinien und der Freigabe eines maximalen jährlichen<br />

Gesamtbetrages gültig ab dem heurigen Jahr die Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 17 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

m) Die Betriebssportgemeinschaft der Stadt <strong>Mistelbach</strong><br />

ersucht mit Schreiben vom 18. Mai 2011 um Subvention für die durchgeführte<br />

Hallenfußballmeisterschaft im Jänner 2011. Seitens der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> wurde der<br />

Betriebssportgemeinschaft ein Betrag von € 79,20 pro Stunde verrechnet. Der Vereinstarif für<br />

<strong>Mistelbach</strong>er Vereine beträgt jedoch € 50,40. Es soll daher der Differenzbetrag von € 28,80<br />

subventioniert werden. Die Gesamtsumme für 7 Stunden beträgt € 201,60.<br />

Der GRA 9 hat in seiner Sitzung vom 25.5.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von € 201,60 gewährt werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter 1/2690-7573<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 6.) Arbeitsvergaben und Ankaufsbewilligungen<br />

a) Grundtausch, Schmatzberger Bernhard, Paasdorf, Vermessung<br />

Herr Schmatzberger möchte im Zuge des Abrisses eines bestehenden und der Errichtung eines<br />

neuen Gebäudes eine Teilfläch der oa. Gemeindeparzelle ankaufen, um eine Zufahrt an sein<br />

angrenzendes Grundstück Parz. 6803 zu schaffen, dass diese an die auf der nördlichen Seite<br />

seiner Liegenschaft geplante Garage anschließt. Sowohl die Liegenschaft der Familie<br />

Schmatzberger als auch die betreffende Teilfläche der Gemeinde sind derzeit als Bauland -<br />

Agrar gewidmet.<br />

Entsprechend dem zu diesem Ansuchen im GRA 2 vom 08.03.2011 gefassten Beschluss des<br />

GRA 2, zur Abklärung der weiteren Vorgangsweise einen Lokalaugenschein abzuhalten, gab<br />

das Bauamt nach dem Lokalaugenschein vom 20.04.2011 im Beisein des Bauamtes und des<br />

Vorsitzenden und Vors. StV. des GRA 2 sinngemäß folgende Stellungnahme ab:<br />

Am nordwestlichen Rand der Liegenschaft 6803 befindet sich eine ca. 15 Meter lange Mulde,<br />

die zur Entwässerung der angrenzenden und ebenfalls im Eigentum der Familie<br />

Schmatzberger stehenden Liegenschaft Parz. 6833 dient und in einen auf Gemeindegrund<br />

liegenden Einlaufschacht mündet. Der seitens der Familie Schmatzberger vorgeschlagene<br />

Tausch ist für die Gemeinde dann sinnvoll, wenn dadurch auch eine Verkehrsfläche und eine<br />

mögliche Erschließung eines weiteren Siedlungsgebietes hergestellt werden kann.<br />

Als nächster Schritt wurde am 06.06.2011 eine Grenzverhandlung abgehalten und ein<br />

Teilungsplan als Basis für einen möglichen Tausch bzw. Kauf erstellt. Da der Tausch bzw. Kauf<br />

aus den oa. Gründen durchaus auch im Sinne der Gemeinde liegt, werden die Kosten der<br />

Vermessung sowie des Teilungsplanes zunächst von der Gemeinde getragen. Sollte sich bei<br />

der Vermessung herausstellen, dass seitens der Gemeinde mehr Grundstücksgrenze benötigt<br />

wird als seitens der Familie Schmatzberger, ist statt einer Ausgleichszahlung der Gemeinde<br />

eine Beteiligung der Familie Schmatzberger an den Kosten der Erstellung des Teilungsplanes<br />

denkbar.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 18 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 1.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Herr DI Gerhard Swatschina, Konsulent für Vermessungswesen, <strong>Mistelbach</strong>, soll beauftragt<br />

werden, einen Teilungsplan für die Gemeindeparzelle 6802 bzw. Parz. 6803 der Familie<br />

Schmatzberger, KG Paasdorf, zu erstellen.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung: 5/8400-0010<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

b) Kindergarten Hörersdorf, Baumeisterarbeiten<br />

Vom Planer für den Umbau der Schule Hörersdorf in einen zweigruppigen Kindergarten,<br />

Baumeister Ing. Hammerschmied, wurde das Gewerk Baumeisterarbeiten ausgeschrieben.<br />

Da die Schätzkosten der Gewerke im Rahmen der gesetzlichen Schwellenwertverordnung<br />

liegen, konnten aufgrund des sehr hohen Zeitdruckes, die internen Vergaberichtlinien der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> nicht berücksichtigt werden. Deshalb wurden die Ausschreibungen<br />

unter dem Titel „Direktvergabe“ laut § 25 Bundesvergabegesetz 2006 durchgeführt.<br />

Nach Einlangen der Anbote bei der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> wurden diese von der<br />

Verwaltung im Beisein von Vizebürgermeister Ernst Waberer geöffnet. Weiters wurden seitens<br />

der Verwaltung mit den billigsten Bietern Preisverhandlungen durchgeführt.<br />

Die Anbotseröffnung brachte folgendes Ergebnis:<br />

Baumeisterarbeiten:<br />

Fa. STRABAG AG., 2130 <strong>Mistelbach</strong> € 111.315,60 excl. USt.<br />

Fa. KAZELT GmbH., 2151 Asparn € 116.443,50 excl. USt.<br />

Fa. DÖLTL, 2193 Wilfersdorf € 121.968,44 excl. USt.<br />

Fa. SCHÜLLER Bau-GmbH., 2153 Stronsdorf € 124.526,72 excl. USt.<br />

Fa. AUST BAU GmbH., 2143 Großkrut € 126.997,25 excl. USt.<br />

Fa. ALPINE Bau-GmbH., 2130 <strong>Mistelbach</strong> € 128.196,76 excl. USt.<br />

Mit den beiden billigsten Bietern wurden von der Verwaltung Preisnachlässe ausverhandelt.<br />

Die Verhandlungen brachten folgendes Ergebnis:<br />

Fa. STRABAG AG., 2130 <strong>Mistelbach</strong> € 103.523,36 excl. USt.<br />

Fa. KAZELT GmbH., 2151 Asparn € 104.799,15 excl. USt.<br />

Beide Firmen gewähren weiters 3 % Skonto bei einem Zahlungsziel von 14 Tagen.<br />

Die Abteilung Wirtschaftsbetriebe sowie die Vorsitzende des GRA 3 und deren Stellvertreterin<br />

empfehlen die Erteilung des Auftrages für die Baumeisterarbeiten an die Fa. STRABAG AG<br />

2130 <strong>Mistelbach</strong>, zum Preis von € 103.523,36 excl. USt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 19 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt, der Gemeinderat wolle dieser Auftragsvergabe die Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung: 5/240510-0502<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

c) Kindergarten Hörersdorf, Elektroinstallationsarbeiten<br />

Vom Planer für den Umbau der Schule Hörersdorf in einen zweigruppigen Kindergarten,<br />

Baumeister Ing. Hammerschmied, wurden das Gewerk Elektroinstallationsarbeiten<br />

ausgeschrieben.<br />

Da die Schätzkosten der Gewerke im Rahmen der gesetzlichen Schwellenwertverordnung<br />

liegen, konnten aufgrund des sehr hohen Zeitdruckes, die internen Vergaberichtlinien der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> nicht berücksichtigt werden. Deshalb wurden die Ausschreibungen<br />

unter dem Titel „Direktvergabe“ laut § 25 Bundesvergabegesetz 2006 durchgeführt.<br />

Nach Einlangen der Anbote bei der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> wurden diese von der<br />

Verwaltung im Beisein von Vizebürgermeister Ernst Waberer geöffnet. Weiters wurden seitens<br />

der Verwaltung mit dem Billigstbieter Preisverhandlungen durchgeführt.<br />

Die Anbotseröffnung brachte folgendes Ergebnis:<br />

Elektroinstallationen:<br />

Fa. EXPERT-KRAUS GmbH., 2130 <strong>Mistelbach</strong> € 24.270,70 excl. USt.<br />

Fa. MANSCHEIN GmbH., 2191 Gaweinstal € 26.276,00 excl. USt.<br />

Fa. STRAKA GmbH., 2136 Laa/Thaya € 26.695,90 excl. USt.<br />

Mit der billigsten Firma wurde von der Verwaltung ein Preisnachlass ausverhandelt. Die<br />

Verhandlung brachte folgendes Ergebnis:<br />

Fa.EXPERT-KRAUS GmbH., 2130 <strong>Mistelbach</strong> € 23.785,29 excl. USt.<br />

Die Fa. EXPERT-KRAUS gewährt weiters 3 % Skonto bei einem Zahlungsziel von 14 Tagen.<br />

Die Abteilung Wirtschaftsbetriebe sowie die Vorsitzende des GRA 3 und deren Stellvertreterin<br />

empfehlen die Erteilung des Auftrages für die Elektroinstallationsarbeiten an die Fa. EXPERT-<br />

KRAUS GmbH., 2130 <strong>Mistelbach</strong>, zum Preis von € 23.785,29 excl. USt.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt, der Gemeinderat wolle dieser Auftragsvergabe die Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung: 5/240510-0502<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 20 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

d) Kindergarten Hörersdorf, Zimmerer-, Spengler- und Dachdeckerarbeiten<br />

Vom Planer für den Umbau der Schule Hörersdorf in einen zweigruppigen Kindergarten,<br />

Baumeister Ing. Hammerschmied, wurden die Gewerke Zimmerer- Spengler- und<br />

Dachdeckerarbeiten ausgeschrieben.<br />

Da die Schätzkosten der Gewerke im Rahmen der gesetzlichen Schwellenwertverordnung<br />

liegen, konnten aufgrund des sehr hohen Zeitdruckes, die internen Vergaberichtlinien der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> nicht berücksichtigt werden. Deshalb wurden die Ausschreibungen<br />

unter dem Titel „Direktvergabe“ laut § 25 Bundesvergabegesetz 2006 durchgeführt.<br />

Nach Einlangen der Anbote bei der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> wurden diese von der<br />

Verwaltung im Beisein von Vizebürgermeister Ernst Waberer geöffnet. Weiters wurden seitens<br />

der Verwaltung mit dem Billigstbieter Preisverhandlungen durchgeführt.<br />

Die Anbotseröffnung brachte folgendes Ergebnis:<br />

Zimmerer- Spengler- u. Dachdeckerarbeiten:<br />

Fa. Martin VRABEL GmbH., 2154 Unterstinkenbrunn € 20.939,07 excl. USt.<br />

Fa. BRANDL GmbH., 2120 Wolkersdorf € 22.377,82 excl. USt.<br />

Fa. LINHART Werner GmbH., 2230 Gänserndorf nicht abgegeben<br />

Mit der billigsten Firma wurde von der Verwaltung ein Preisnachlass ausverhandelt. Die<br />

Verhandlung brachte folgendes Ergebnis:<br />

Fa. Martin VRABEL GmbH., 2154 Unterstinkenbrunn € 20.101,51 excl. USt<br />

Die Abteilung Wirtschaftsbetriebe sowie die Vorsitzende des GRA 3 und deren Stellvertreterin<br />

empfehlen die Erteilung des Auftrages für die Zimmerer- Spengler- u. Dachdeckerarbeiten an<br />

die Fa. Martin VRABEL GmbH., 2154 Unterstinkenbrunn, zum Preis von € 20.101,51 excl. USt.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt, der Gemeinderat wolle dieser Auftragsvergabe die Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung: 5/240510-0502<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

e) Franz Josef-Straße, Mitverlegung Wasserleitung mit der Fernwärmeleitung<br />

Im Zuge der Einbautenbesprechung für die Fernwärme wurde in der letzten Woche von Seiten<br />

der EVN der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> angeboten, in die Fernwärmekünette auch eine<br />

Wasserleitung neu zu verlegen. Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> hat nur die anteiligen<br />

Mehrkosten in der Künette von ca. 50 cm * 50 cm zu übernehmen.<br />

Es wurde daher aufgrund der bestehenden Jahresvereinbarung mit der Firma Pittel &<br />

Brausewetter ein Angebot eingeholt.<br />

Da die bestehende Wasserleitung sehr alt ist, wäre dieser Vorschlag eine einmalige<br />

Gelegenheit für die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> eine neue Wasserleitung auf einer<br />

Leitungslänge von ca. 270 Meter um ca. € 6.000,-- Grabungskostenanteil und ca. € 10.000,--<br />

Materialkosten für Wasserleitungsrohre (wird direkt vom Wasserwerk eingekauft und verlegt)<br />

zu erhalten.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 21 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Es sind natürlich auch die bestehenden Hausanschlüsse bis zum Saalbach zu erneuern. Hier<br />

fallen ca. € 32.000,-- Grabungskosten und ca. € 10.000,-- Materialkosten an.<br />

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wurden auch die noch nicht verbauten Grundstücke<br />

untersucht. Hier ist zwar bereits ein Kanalanschluss vorhanden, jedoch noch kein<br />

Wasseranschluss. Wenn man diese Hausanschlüsse bereits jetzt herstellt, so würden nochmals<br />

ca. € 35.000,-- Grabungskosten und ca. € 10.000,-- Materialkosten anfallen.<br />

Aufgrund der finanziellen Situation wird vorgeschlagen die Anschlüsse für die nicht verbauten<br />

Grundstücke im Bedarfsfall zu einem späteren Zeitpunkt herzustellen.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle beschließen, dass<br />

die Hauptwasserleitung gemeinsam mit der Fernwärmeleitung in der Franz Josef-Straße über<br />

eine Länge von ca. 270 m erneuert wird und die bestehenden Hausanschlüsse eingebunden<br />

werden. Mit den Bauarbeiten wird die Fa. Pittel & Brausewetter beauftragt und die Verlegung<br />

der Wasserleitung wird in Eigenregie vom Wasserwerk der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />

durchgeführt. Es entstehen dadurch Kosten in der Höhe von ca. € 38.000,-- Grabungskosten<br />

und ca. € 20.000,-- Materialkosten.<br />

Bedeckung:<br />

OH Instandhaltung Wasserversorgung 1/850100-619100<br />

AOH Erweiterung <strong>Mistelbach</strong> 5/850800/050300<br />

AOH Parzellierung Waldstraße (<strong>Mistelbach</strong> Nord) 5/850300-050300<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

f) Straßenbeleuchtung Ausbau 2011<br />

Im Budget 2011 ist unter dem Ansatz 1/816000/619200 Instandhaltung Straßenbeleuchtung<br />

eine Bedeckung von € 60.000,-- und unter dem Ansatz 5/612000/002100 Ausbau der<br />

Beleuchtung € 80.000,-- vorgesehen.<br />

Derzeit sind im Gemeindegebiet 450 Stück Mödlinger Lampen eingesetzt. In diesen Lampen<br />

werden U-Leuchtstofflampen als Leuchtmittel eingesetzt, wobei die Produktion für diese<br />

Leuchtmittel seit 2010 eingestellt ist.<br />

Es wurde daher im Auftrag des GRA 8 von den Mitarbeitern am Bauhof und vom<br />

Sachbearbeiter der Umbau der bestehenden Lampen Type Mödlinger und der Ersatzankauf<br />

gegenübergestellt.<br />

Der GRA 8 hat in seiner Sitzung vom 24.5.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Grundsätzlich hat sich der GRA 8 in den letzten Jahren sehr intensive mit der Instandhaltung<br />

und dem zukünftigen Umbau der Straßenbeleuchtung auseinandergesetzt. Es wurden<br />

zahlreiche Auswahlverfahren und Teststellungen von div. Firmen durchgeführt und vom GRA<br />

8 an Ort und Stelle besichtigt. Der Gemeinderatsausschuss 8 ist zu der Erkenntnis gekommen,<br />

in Zukunft von der Fa. Thorn die Aufsatzleuchte „Plurio“, eine Leuchte aus Aluminium in RAL<br />

9006 Weißaluminium mit Reflektoren, einzusetzen. Dieser Lampentyp soll die bestehende<br />

Leuchte Rondolux und Mödlinger ersetzen und entspricht dem heutigen Stand der<br />

Beleuchtung.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 22 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Es wurde von den Mitarbeitern der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> aufgezeigt, dass für einen<br />

Umbau der bestehenden 450 Stück Lampen Type Mödlinger je Lampenstandort die Kosten<br />

von € 179,07 anfallen. Bei einem Austausch der gesamten Leuchten von der Type Mödlinger<br />

auf die Type Plurio fallen Kosten von € 298,-- an. Da die bestehenden Leuchten Type<br />

Mödlinger großteils über 20 Jahre im Einsatz sind und nicht mehr dem heutigen Stand der<br />

Technik entsprechen, sowie keine größeren Energieeinsparungen in Zukunft bringen werden,<br />

wird vorgeschlagen von einem Umbau der bestehenden Mödlinger Lampen Abstand zu<br />

nehmen und die Lampen durch die Type „Plurio“ zu ersetzen. Es ist beabsichtigt den Umbau<br />

der bestehenden 450 Stück Lampen auf 4 Jahre zu erstrecken. Im Jahre 2011 ist beabsichtigt<br />

aufgrund der finanzielle Situation nicht wie in der obigen Berechnung angeführt 30 Stück<br />

sondern nur 20 Stück pro Monat, somit gesamt 120 Stück Lampen, anzuschaffen und<br />

umzubauen. Die restlichen Lampen sollen in den Jahren 2012 – 2014, entsprechend den<br />

finanziellen Mittel und der Freigabe des GRA 8 ersetzt werden.<br />

Die Masten bleiben weiterhin bestehen. Für die neue Leuchte ist eine Mastverlängerung von<br />

ca. 1 Meter erforderlich, welche in den oben angeführten Kosten berücksichtigt ist.<br />

Die Fa. Frisch Franz, Licht-Masten und Kommunalbeleuchtung, Rohrendorf 64, 3741 Pulkau,<br />

hat von Seiten der Fa. Thorn Gebietsschutz. Aus diesem Grund liegt nur ein Angebot für die<br />

Ersatzbeschaffung vor. Die Fa. Frisch gewährt ab einer Abnahme von 50 Stück einen<br />

Sonderrabatt von 5 % und bei der Zahlung innerhalb von 30 Tagen einen Skonto von 3%. Die<br />

Preise der Fa. Thorn wurden mit anderen Bewerbern im Zuge der Auswahlverfahren überprüft<br />

und entsprechen den Mitbewerbern.<br />

Gemeinderat Neubauer stellt dazu an das Controlling die Anregung einen Rahmenvertrag<br />

über mehrere Jahre zu prüfen. Dies solle günstigere Konditionen ermöglichen.<br />

Es wird der Antrag gestellt, die Fa. Thorn mit der Lieferung von 120 Lampen im Jahre 2011 zu<br />

einem Preis von je € 267,60 + Masten = € 298,-- inkl. MWST, Gesamtauftragssumme<br />

€ 35.760,-- inkl. MWST zu beauftragen.<br />

Nach dem vollständigen Umbau der Lampen auf die Type „Plurio“ ergibt sich eine jährliche<br />

Energieeinsparung von € 4.017,60 mit Basis der heutigen Stromkosten.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Die finanzielle Bedeckung ist unter dem Ansatz 5/612000/002100 Ausbau der Beleuchtung<br />

€ 80.000,-- vorgesehen<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 7.) Wohnbauförderung<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle den vorliegenden<br />

Ansuchen Nr. 1924 bis 1926 (siehe Beilage) um Zinsenzuschüsse im Rahmen der Wohnbauförderung<br />

der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> die Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 23 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 8.) Gewerbeförderung<br />

Kommunalsteuer Lehrlinge 2010 3. Teil<br />

Um Gewerbeförderung für eingestellte Lehrlinge haben folgende <strong>Mistelbach</strong>er Betriebe<br />

eingereicht:<br />

Diesner 1 Lehrling € 203,32<br />

Glas-Frank 3 Lehrlinge € 753,80<br />

Gesamt 4 Lehrlinge € 957,12<br />

Der GRA 1 hat in seiner Sitzung vom 31.5.2011 empfohlen, der Gewährung der Gewerbeförderung<br />

aufgrund der Richtlinien der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> die Zustimmung zu erteilen.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Stadtrat Frank hat während der Behandlung des Punktes 8.) wegen Befangenheit nicht an der<br />

Sitzung teilgenommen.<br />

Zu 9.) Darlehensaufnahme - Kindergarten<br />

Für das Vorhaben „Kindergarten Paasdorf“ wurde das im Voranschlag 2011 vorgesehene<br />

Darlehen in Höhe von € 150.000,-- bei den sechs in <strong>Mistelbach</strong> vertretenen Banken<br />

ausgeschrieben. Entsprechend dem letzten GR-Beschluss soll das Darlehen für den „Kindergarten<br />

Hörersdorf“ verwendet werden.<br />

Anbote wurden von folgenden Banken rechtzeitig abgegeben:<br />

ERSTE Bank <strong>Mistelbach</strong><br />

Raiffeisenbank <strong>Mistelbach</strong><br />

Niederösterreichische Landes Hypothekenbank AG, Filiale <strong>Mistelbach</strong><br />

Die Anboteröffnung fand am Dienstag, dem 24. Mai 2011, statt.<br />

BAWAG P.S.K., Bank Austria-CA und die Weinviertler Volksbank haben kein Anbot abgegeben.<br />

Das Angebot der NÖ Hypo-Bank sieht einen Aufschlag von 0,84% vor, und jenes der<br />

Raiffeisenbank einen Aufschlag von 0,85%.<br />

Nach eingehender Überprüfung der Ausschreibungsunterlagen hat der GRA 1 in seiner Sitzung<br />

vom 31.5.2011 dem Stadt- und Gemeinderat die vorgesehene Darlehensvergabe zu den<br />

Konditionen 0,59 %-Punkte-Aufschlag mit Laufzeitgarantie (außer aufgrund von gesetzlichen<br />

Bestimmungen) an die Erste Bank <strong>Mistelbach</strong> empfohlen.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 24 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 10.) Grundverkehr<br />

A) Grundankauf<br />

Tierheim Dechanthof<br />

In der Gemeinderatssitzung vom 11. Mai 2011 wurde einstimmig beschlossen, dass die Hälfte<br />

bis zwei Drittel des bestehenden Grundstückes des Dechanthofes von der Gemeinde zu einem<br />

Wert von ca. € 75.000,-- bis max. € 100.000,-- unter der Bedingung gekauft werden, dass die<br />

Maximalsumme von € 150.000,-- für die Gemeinde nicht erhöht wird. Nunmehr hat Frau DI<br />

Langanger-Kriegler vom Amt der NÖ Landesregierung mitgeteilt, dass sich die Vertreter des<br />

Landes Niederösterreich mit den Vereinsvertretern dahingehend geeinigt haben, dass der<br />

Verein bereit ist das gesamte Grundstück zu einem Preis von € 75.000,-- an die<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> zu verkaufen, da das Land Niederösterreich zusätzliche Kosten für<br />

die Renovierung von bestehenbleibenden Gebäuden übernimmt.<br />

Unter der Voraussetzung, dass vertraglich sicher gestellt wird, dass für sämtliche Objekte auf<br />

dem gegenständlichen Grundstück sich der Verein verpflichtet das Mietobjekt auf eigene<br />

Kosten in gutem und brauchbarem Zustand zu erhalten (keine Erhaltungs- und Betriebskosten<br />

für die Gemeinde) ist es zielführend, dass die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> das gesamte<br />

Grundstück des Dechanthofes zu einem Preis von € 75.000,-- erwirbt und die restlichen<br />

€ 75.000,-- von der beschlossenen Maximalsumme von € 150.000,-- für Infrastruktur<br />

außerhalb der Liegenschaft verwendet werden.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle der gegenständlichen<br />

Vorgangsweise die Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

B) Grundverkauf<br />

a) Zucker Friedrich und Marktgemeinde Wilfersdorf,<br />

Grundverkauf in der KG Kettlasbrunn<br />

Gemäß Teilungsplan GZ 5466-B/2010, des staatlich befugten und beeideten Ingenieur-<br />

Konsulenten für Vermessungswesen, DI Gerhard Swatschina, vom 15.04.2011, verkauft die<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> eine Teilfläche der Gemeindeparzelle 4497, Öffentliches Gut<br />

(sonstige Straßenanlage), im Ausmaß von 70 m² (Trennstück 5) an die Marktgemeinde<br />

Wilfersdorf, zum Preis von 2,50/m², somit um € 175,--, sowie eine Teilfläche im<br />

Gesamtausmaß von 178 m² (Trennstück 6) zum Preis von 2,50/m² sohin um € 445,-- an Herrn<br />

Friedrich Zucker.<br />

Die beiden Teilflächen werden zur Umsetzung einer mit Herr Zucker im Rahmen des Projektes<br />

Wirtschaftspark getroffenen Vereinbarung über die Errichtung eines an sein Grundstück Parz.<br />

4514/1 angrenzenden Weges durch die Marktgemeinde Wilfersdorf benötigt.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 1.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Verkauf der Teilfläche der Gemeindeparzelle 4497, KG Kettlasbrunn, Öffentliches Gut, im<br />

Ausmaß von 70 m² (Trennstück 5) an die Marktgemeinde Wilfersdorf, zum Preis von 2,50/m²,<br />

somit um € 175,--, und der Teilfläche im Ausmaß von 70 m² (Trennstück 6) an Herrn Friedrich<br />

Zucker, Mühlstraße 1, 2193 Hobersdorf, zum Preis von € 2,50/m² sohin um € 445,--.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 25 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Die mit der Erstellung des Teilungsplanes sowie des Kaufvertrages und der grundbücherlichen<br />

Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten und Gebühren sind vom Gemeindeverband<br />

Interkommunaler Wirtschaftspark A 5 zu tragen.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt<br />

b) Frohner Magret und Hoffmann Gerhard, Siedlung Ebendorf<br />

Frohner Magret, Am Stadtwald 1/1/3, 2130 <strong>Mistelbach</strong> und Hoffmann Gerhard, Wienerstraße<br />

66-72/28/3, 2345 Brunn am Gebirge, suchen um Verkauf der Gemeindeparz. GST-NR 838/22,<br />

Siedlung Ebendorf, mit einer Gesamtfläche von 767 m² zum Preis von € 52.282,00 an.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 29.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Verkauf der Gemeindeparz. GST- NR 838/22, Siedlung Ebendorf, an Frohner Margret und<br />

Hoffmann Gerhard im Ausmaß von 767 m² zum Preis von € 52.282,--. Entsprechend dem<br />

Grundsatzbeschluss des Gemeinderates ist mit dem Bau des Hauses innerhalb von zwei Jahren<br />

zu beginnen und der Bau innerhalb von fünf Jahren fertigzustellen (Rohbau mit Dach). Die für<br />

die Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung anfallenden Kosten und<br />

Gebühren sind von den Käufern zu tragen.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

C) Grundtausch<br />

Schmatzberger Bernhard, Gutshofstraße 1, 2130 Paasdorf<br />

Herr Schmatzberger ist im Zuge des Abrisses eines bestehenden und der Errichtung eines<br />

neuen Gebäudes mit der Frage an die Gemeinde herangetreten, ob er eine Teilfläche der<br />

Gemeindeparzelle GST- NR 6802 ankaufen könne, da er diese als Zufahrtsmöglichkeit zu<br />

seinem Grundstück benötigt.<br />

Zu dem entsprechend dem Beschluss des GRA 2 vom 16.03.2011 abgehaltenen<br />

Lokalaugenschein am 20.04.2011 gab das Bauamt sinngemäß folgende Stellungnahme ab:<br />

„Am nordwestlichen Rand der Liegenschaft 6803 befindet sich eine ca. 15 Meter lange<br />

Mulde, die zur Entwässerung der angrenzenden und ebenfalls im Eigentum der Familie<br />

Schmatzberger stehenden Liegenschaft Parz. 6833 dient und in einen auf Gemeindegrund<br />

liegenden Einlaufschacht mündet. Der seitens der Familie Schmatzberger vorgeschlagene Kauf<br />

bzw. Tausch ist für die Gemeinde dann sinnvoll, wenn dadurch auch eine Verkehrsfläche und<br />

eine mögliche Erschließung eines weiteren Siedlungsgebietes hergestellt werden kann.“<br />

Sowohl die Liegenschaft von Herrn Bernhard Schmatzberger als auch die betreffende<br />

Teilfläche der Gemeinde sind derzeit als Bauland - Agrar gewidmet.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 26 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Entsprechend dem Beschluss des GRA 2 vom 01.06.2011 bzw. des STR vom 15.06.2011<br />

wurde Vermessungskonsulent Herr DI Gerhard Swatschina damit beauftragt als Basis für einen<br />

möglichen Tausch eine Grenzverhandlung abzuhalten und einen Teilungsplan zu erstellen.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 29.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Auf Basis des Teilungsplanes des DI Gerhard Swatschina, GZ 5552/11, vom 09.06.2011, soll<br />

nunmehr folgender Tausch durchgeführt werden:<br />

Herr Schmatzberger erhält eine Teilfläche der Gemeindeparz. GST-NR 6802 im Ausmaß von<br />

35 m² (Trennstück 4), die Stadtgemeinde erhält von Herrn Schmatzberger zwei Teilflächen der<br />

Parz. GST-NR 6803 im Gesamtausmaß von 161 m² (Trennstücke 2 und 3). Die sich zugunsten<br />

von Herrn Schmatzberger ergebende Flächendifferenz von 126 m² wird seitens der Gemeinde<br />

dadurch ausgeglichen, dass die Gemeinde die Kosten des Teilungsplanes übernimmt, wobei<br />

der Grundpreis mit € 15,--/ m² bewertet wird. Damit der Wasseranschluss auch nach dem<br />

Tausch an die (neue)Grundstücksgrenze von Herrn Schmatzberger heranreicht, ist eine<br />

Versetzung der (unbefestigten) Leitung erforderlich. Die für diese Arbeiten der Gemeinde<br />

anfallenden Kosten liegen nach Schätzung des zuständigen Sachbearbeiters zwischen € 500,--<br />

und € 1.500,-- und werden zu je 1/3 von Herrn Schmatzberger und zu 2/3 von der Gemeinde<br />

übernommen. Diese Kostenaufteilung scheint angesichts des Vorteiles, den sowohl Herr<br />

Schmatzberger durch Schaffung einer neuen Zufahrtsmöglichkeit für sein Grundstück, als<br />

auch die Gemeinde durch mögliche Erschließung von zukünftigem Siedlungsgebiet, hat,<br />

angemessen.<br />

Jene Teilfläche (Trennstück 2), die künftig an die Liegenschaft von Herrn Schmatzberger<br />

angrenzt und derzeit als Bauland- Agrar gewidmet ist, ist bei der nächsten Umwidmung zu<br />

berücksichtigen und als Verkehrsfläche umzuwidmen. Ein entsprechender Beschluss des GRA<br />

2 wurde vom Bauamt vorbereitet.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

D) Grundabtretung<br />

a) M Schöner Wohnen Immorent GmbH, Windmühlgasse 22-24, 1060 Wien (Projekt<br />

Försterweg)<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 1.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Auf Grund der gemäß § 10 NÖ BauO 1996 angezeigten Änderung der Grundgrenzen gemäß<br />

Teilungsplan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen DI Gerhard Swatschina, 2130<br />

<strong>Mistelbach</strong>, vom 14.02.2011, GZ 5479/11, sind die nach denen Straßenfluchtlinien zu den<br />

öffentlichen Verkehrsflächen gehörenden Teilflächen Trennstück 1 und 2 im Gesamtausmaß<br />

von 15.243 m² unentgeltlich in das öffentliche Gut der Gemeinde abzutreten. Die<br />

grundbücherliche Durchführung obliegt der M Schöner Wohnen Immorent GmbH, die<br />

Abtretung wurde entsprechend der NÖ BauO 1996 mit Bescheid des Bauamtes, GZ Ing.<br />

Ho/Pa-3774-2011, vom 04.05.2011, vorgeschrieben.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 27 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

b) KARL Erwin, Oberort 105, 2130 Eibesthal<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 29.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Karl Erwin hat gemäß §12 Abs. 1 Z 1 NÖ BauO 1996 anlässlich der Änderung der Grenzen des<br />

Grundstückes GST-NR 156/2, KG Eibesthal, die zwischen den Straßenfluchtlinien liegenden<br />

Verkehrsflächen entsprechend Teilungsplan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen,<br />

DI Gerhard Swatschina, 2130 <strong>Mistelbach</strong>, vom 30.03.2011, GZ 5495/11, im Ausmaß von 5 m²<br />

(Figur 2), KG Eibesthal, unentgeltlich an das öffentliche Gut abzutreten. Die Abtretung wurde<br />

vom Bauamt mit Bescheid vom 06.06.2011, GZ Ing. Ho/Pa-5689-2011, vorgeschrieben.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

c) Fenz Bernhard, Zur Mistelquelle 5, 2132 Frättingsdorf<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 29.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Fenz Bernhard hat gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 NÖ BauO 1996 anlässlich der Änderung der<br />

Grenzen des Grundstücks GST-NR 162/2, KG Frättingsdorf, die zwischen den<br />

Straßenfluchtlinien liegenden Grundflächen entsprechend Teilungsplan des<br />

Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, DI Gerhard Swatschina, 2130 <strong>Mistelbach</strong>, vom<br />

08.11.2010, GZ 5288/09, im Ausmaß von 261 m² (Figur 2) unentgeltlich in das öffentliche<br />

Gut der Gemeinde abzutreten. Die Abtretung wurde vom Bauamt mit Bescheid vom<br />

21.06.2011, GZ Ing. Ho/Pa-6571-2011, vorgeschrieben.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 11.) Bestandverträge<br />

a) Oberhoferstraße 7, Wohnungen TOP 103, TOP 104 und TOP 105, Beendigung des<br />

Mietvertrages mit Gemeinnütziger Wohnbaugesellschaft „Kamptal“<br />

Die Stadtgemeinde hat seit 19.2.2003 in der Oberhoferstraße 7, 2130 <strong>Mistelbach</strong>, drei<br />

Wohnungen (TOP 103, TOP 104 und TOP 105) von der Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft<br />

„Kamptal“ angemietet und diese Wohnungen, befristet bis 2013, weitervermietet. Die<br />

Weitervermietung ist nach Auskunft der Kamptal Genossenschaft rechtlich nicht<br />

problematisch, da die Gemeinde seitens der Abteilung für Wohnbauförderung des Landes NÖ<br />

sowie die Kamptal selbst auch als „gemeinnützig“ qualifiziert wird.<br />

Laut den mit der Kamptal Genossenschaft abgeschlossenen Mietverträgen wird dem Nutzer<br />

der Wohnung einseitig die Option eingeräumt, die Wohnung nach 10 Jahren der Nutzung des<br />

Objekts käuflich zu erwerben, wobei für die Festsetzung des Kaufpreises die Bestimmungen<br />

des § 15b, 15c und 15d WGG bzw. der jeweils geltenden Bestimmungen anzuwenden sind.<br />

Ab dem Stichtag 1.4.2013 können die Wohnungen 5 Jahre lang, also bis 2018, angekauft<br />

werden.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 28 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Laut Auskunft des Prokuristen der Kamptal Genossenschaft wird der Kaufpreis der<br />

Wohnungen nicht über dem jeweils im Mietvertrag ausgewiesenen Neuwert liegen, wobei<br />

beim Eigentumserwerb Kosten von rund 8% des Kaufpreises Barerfordernis sind. Die<br />

restlichen Zahlungen werden durch einen mit dem bisherigen Mietzins korrespondierenden<br />

Betrag auf Laufzeit des Finanzierungsvertrages abgedeckt. Der Gesamtkaufpreis ist jeweils ein<br />

Fixpreis mit Indexsicherung.<br />

Die Mieterinnen Elisabeth Mitteröcker und Renate Schmid haben nunmehr angefragt, ob die<br />

Möglichkeit besteht, dass sie die von ihnen angemieteten Wohnungen ankaufen können. Frau<br />

Mitteröcker hat allerdings mittlerweile bereits mitgeteilt, dass ihr die Übernahme der<br />

Wohnung finanziell nicht möglich ist. Frau Schmid hat bekanntgegeben, dass sie die<br />

Wohnung übernehmen möchte.<br />

Wie im Stadtrat vom 27.4.2011 berichtet, hat sich der GRA 2 in seiner Sitzung vom 6.4.2011<br />

dafür ausgesprochen, dass die Wohnungen nicht angekauft werden. Die Wohnungen sollen<br />

zum frühest möglichen Zeitpunkt entweder an die Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft<br />

Kamptal zurückgegeben oder, sofern seitens der derzeitigen Mieterinnen Interesse besteht,<br />

die Wohnungen auch nach 2013 anzumieten oder anzukaufen, weitergegeben werden.<br />

Rechtlich besteht die Möglichkeit, dass die Wohnungen sowohl von der Gemeinde als<br />

Mieterin als auch von den derzeitigen Mietern als Untermieter angemietet bzw. angekauft<br />

werden können. Bei einem Ankauf durch die derzeitigen Mieter ist die von der Gemeinde<br />

jeweils geleistete Anzahlung in voller Höhe vom jeweiligen Käufer an die Gemeinde<br />

zurückzuerstatten und danach ein Verzicht der Gemeinde auf das Vorkaufsrecht<br />

auszusprechen.<br />

Für den Fall, dass die Wohnungen nicht von den derzeitigen Mieterinnen übernommen<br />

werden, bestehen zwei Möglichkeiten:<br />

1. Die Gemeinde beendet den Mietvertrag mit der Kamptal Genossenschaft, und gibt die<br />

Wohnungen direkt an die Kamptal Genossenschaft zurück. In diesem Fall werden die<br />

geleisteten Beträge an die Gemeinde zurückerstattet, wobei seitens der Kamptal<br />

Genossenschaft 1% pro Jahr seit Beginn des Mietvertrages in Abzug gebracht wird.<br />

2. Die Gemeinde macht die Weitergabe der Wohnungen kund und gibt die Wohnung an<br />

einen Nachmieter bzw. zukünftigen Käufer weiter. Als Voraussetzung für die<br />

Weitergabe ist vom neuen Mieter jeweils der gesamte Betrag, den die Gemeinde in der<br />

jeweiligen Wohnung einbezahlt hat, zurückzuerstatten. Bei dieser Variante fällt der<br />

1%-ige Abzug bei direkter Rückgabe an die Kamptal Genossenschaft weg und erleidet<br />

die Gemeinde keinen finanziellen Verlust. Der Abschlag liegt pro Wohnung bei etwa<br />

€ 2.800,--, insgesamt daher für alle Wohnungen bei etwa € 8.400,--.<br />

Die Wohnungen sind seitens der Gemeinde derzeit an folgende Mieter vermietet:<br />

TOP 103: Simone Strini<br />

bewertet mit Gesamtkaufpreis von € 109.029,53 für Wohnung und € 9.447,46 für Garage,<br />

Preisbasis 5/2001<br />

von Gemeinde geleistete Zahlungen:<br />

Grundkostenanteil: € 11.337,40<br />

Finanzierungsbeitrag: € 11.366,76<br />

Anteil Garage: € 5.813,82<br />

Gesamt: € 28.517,98


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 29 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

TOP 104: Elisabeth Mitteröcker<br />

bewertet mit Gesamtkaufpreis von € 110.072,89 für Wohnung und € 9.447,46 für Garage<br />

Preisbasis 5/2001<br />

von Gemeinde geleistete Zahlungen:<br />

Grundkostenanteil: € 11.460,51<br />

Finanzierungsbeitrag: € 11.349,31<br />

Anteil Garage: € 5.813,82<br />

Gesamt: € 28.623,64<br />

TOP 105: Renate Schmid<br />

bewertet mit Gesamtkaufpreis von € 109.<strong>805</strong>,52 für Wohnung und € 9.447,46 für Garage<br />

Preisbasis 5/2001<br />

von Gemeinde geleistete Zahlungen:<br />

Grundkostenanteil: € 11.399,75<br />

Finanzierungsbeitrag: € 11.605,63<br />

Anteil Garage: € 5.813,82<br />

Gesamt: € 28.819,20<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 1.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die von der Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft Kamptal angemieteten Wohnungen in der<br />

Oberhoferstraße 7, 2130 <strong>Mistelbach</strong>, werden nach Ablauf der bis 2013 befristeten<br />

Untermietverträge weder weiter angemietet noch angekauft. Die Mieterinnen werden<br />

informiert, dass die bestehenden Mietverträge definitiv nicht verlängert werden, sowie über<br />

die Möglichkeit der Übernahme des Mietvertrages mit Ankaufsmöglichkeit unter der<br />

Voraussetzung der Bezahlung des seitens der Gemeinde an die Kamptal geleisteten Betrages<br />

in Kenntnis gesetzt. Den Mieterinnen wird ein angemessener Zeitraum bis 31.12.2011<br />

eingeräumt, eine diesbezügliche Entscheidung zu treffen.<br />

Für jene Wohnungen, die nicht von den derzeitigen Mieterinnen übernommen werden, erfolgt<br />

Anfang 2012 die Kundmachung der Weitergabe und wird angestrebt, die Wohnungen<br />

unmittelbar nach Beendigung der derzeit bestehenden Untermietverträge weiterzugeben.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt<br />

b) Steffler Maria, Meierhofstraße 7, 2192 Kettlasbrunn, Beendigung Mietvertrag für<br />

Holzlagerplatz<br />

Mit Alois und Maria Steffler wurde, beginnend mit 1.1.2005, auf die Dauer von 10 Jahren ein<br />

Mietvertrag zur Lagerung von Brennholz auf der Teilfläche des Grundstückes Nr. 3984/5, KG<br />

Kettlasbrunn, abgeschlossen. Frau Steffler hat nunmehr mitgeteilt, dass der Holzlagerplatz<br />

nicht mehr benötigt wird und um sofortige Auflösung des Vertrages ersucht. Für die gesamte<br />

Vertragsdauer wurden entsprechend Mietvertrag € 120,-- inkl. UST im vor hinein bezahlt. Das<br />

Mietentgelt für die Jahre 2012-2014 in Höhe von € 30,-- excl. UST wird Frau Steffler<br />

rückerstattet.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 30 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 29.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Vorzeitige Auflösung des Mietvertrages für die Teilfläche Grundstück GST- Nr. 3984/5 für die<br />

Lagerung von Brennholz und Rückerstattung der Miete für die Jahre 2012-2014 in Höhe von<br />

€ 30,-- excl. UST.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

c) Forsthaus <strong>Mistelbach</strong>, Beendigung des Pachtvertrages mit Dworschak Robert<br />

Herr Robert Dworschak, Herrengasse 27, 2193 Erdberg, ist Pächter des Forsthauses<br />

<strong>Mistelbach</strong>, Gemeindeparz. •1486, und führt den Betrieb im Sommer an Samstagen, Sonn-<br />

und Feiertagen. Mit Schreiben vom 16.05.2011 hat Herr Dworschak bekanntgegeben, dass er<br />

das Pachtverhältnis auf Grund des geringen Umsatzes von ca. € 50,-- pro Tag kündigen<br />

möchte. Herr Dworschak ist der Meinung, dass der Betrieb rentabel nur nachmittags und zwar<br />

durchgehend von Montag bis Sonntag geführt werden kann, was ihm zeitlich jedoch nicht<br />

möglich ist. Herr Dworschak bietet an, dass die Gemeinde die von ihm getätigten Investitionen<br />

ablöst und diese im Forsthaus verbleiben.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 01.06.2011 beschlossen, den Pachtvertrag mit<br />

31.05.2011 zu beenden und nach Erstellung einer Kostenschätzung durch die zuständigen<br />

technischen Sachbearbeiter eine Ablöse für die von Herrn Dworschak getätigten Investitionen<br />

zu bezahlen.<br />

Die Besichtigung durch die zuständigen technischen Sachbearbeiter am 21.06.2011 vor Ort<br />

ergab, dass von Herrn Dworschak folgende Investitionen getätigt wurden:<br />

Stromerzeuger m. Starterbatterie, Gelbatterie, Stromverteiler, Kabeltrommel, Ladegerät 16 A,<br />

Warmwasserboiler m. Schläuche, Ventile; 12V Pumpe mit Fußschalter,30l Tank für<br />

Warmwasser, Vorhangstangen/Vorhänge, Tischtücher, Teppiche, Anrichte, Ofen -Neu, Rohr,<br />

Ablagen aus Stahl ( Regal), 80l Kühlbox, 2x Gasflaschen, Div. Küchenbehelfe –<br />

Kaffeemaschine, Gläser, Kaffeeschalen, Gewürzstreuer, Gaslampen, Kerzenhalter,<br />

Aschenbecher, Gaskochstelle 2 flammig, Sitzpolster, Stehtisch, Abfallbehälter, Betonplatten im<br />

Keller, Tafel f. „Speisen u. Getränke“, Tafel " Selbstbedienung".<br />

Die Geräte/Anschaffungen umfassen im Wesentlichen das Stromaggregat (Anschaffungskosten<br />

ca. 1000 €), das Ladegerät, die Ladebatterie, die gesamte Warmwasseraufbereitungsanlage<br />

mit berührungslosem Waschbecken, der Ofen, die Befestigung des Kellers mit<br />

Waschbetonplatten, die Küchenverkleidung sowie die Ankiesung der Außenflächen.<br />

Die Sachbearbeiter kommen zu dem Schluss, dass die von Hr. Dworschak gewünschte<br />

Ablösesumme von € 2.700,-- gerechtfertigt ist.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 29.06.2011 der Zahlung der Ablöse an Herrn Dworschak<br />

in Höhe von € 2.700,-- zugestimmt.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen:<br />

Bedeckung: 1/866000-614000 Forstgüter / Instandhaltung Gebäude<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 31 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

d) Forsthaus <strong>Mistelbach</strong>, Mietvertrag mit Maria und Ernst Paltram<br />

Nachdem der Vertrag mit dem vormaligen Pächter des Forsthauses, Herr Robert Dworschak,<br />

auf dessen Wunsch per 31.05.2011 beendet wurde, soll nunmehr ein neuer Mietvertrag<br />

abgeschlossen werden.<br />

Nach der Kundmachung der Neuvermietung liegt nunmehr eine Bewerbung des Ehepaares<br />

Maria und Ernst Paltram, Im Dorf 7, 2130 Hüttendorf, vor.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 29.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Der Mietvertrag für das Forsthaus <strong>Mistelbach</strong>, Parz. •1486 und eine Teilfläche der Parz.<br />

2713/3, KG <strong>Mistelbach</strong>, soll vorläufig auf 5 Jahre mit dem Ehepaar Maria und Ernst Paltram<br />

abgeschlossen werden, beginnend mit 1.8.2011, mit der Möglichkeit der Verlängerung im<br />

beidseitigen Einverständnis. Die Monatsmiete beträgt € 100,00 zzgl. UST und Hausbesitzerabgaben.<br />

Als Öffnungszeiten werden das Wochenende und zumindest 3 Werktage unter der<br />

Woche vereinbart. Vermietet wird das Forsthaus und die Mitbenützung des umliegenden<br />

Geländes (einschließlich eines kleinen Teils des Schuppens für Brennstofflagerung), das im<br />

Süden vom Weg, im Westen von der Straße und im Norden und Osten von bestehenden<br />

Zäunen begrenzt wird.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

e) Fernwärmeleitung - Verlegung in der Franz Josef-Straße und Museumgasse und<br />

Bonusbetrag<br />

Mit Schreiben vom 8. Februar 2010 hat die EVN ein Lieferübereinkommen mit der Nummer<br />

FW – 20009-E-110 (Lieferung von Wärme für das Rathaus) und FW – 2009-E-115 (Lieferung<br />

von Wärme für das Schlössl) vorgelegt. Beide Verträge hat der Gemeinderat in der Sitzung<br />

vom 23. März 2010 beschlossen und wurden auch von Seiten der Gemeinde unterzeichnet.<br />

Obwohl nun die Fernwärme nicht über das Grundstück von Frau Tempes verlegt werden kann,<br />

sondern wie ursprünglich geplant über die Museumgasse zur BH und dem Rathaus geführt<br />

wird, bleiben die damaligen Anschlusskosten für die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> unverändert.<br />

Die Grabungsarbeiten werden von Seiten der EVN gemäß der allgemeinen Sondernutzung der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> durchgeführt und die Straßenwiederherstellung erfolgt in den<br />

jetzigen Zustand zu Lasten der EVN.<br />

Mit dem Schreiben vom 1.2.2010 und Aktenzahl W-FW-10AB004V hat die EVN der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> mitgeteilt, dass Fernwärmeleitungsnetz in der Franz Josef-Straße<br />

über die Oberhoferstraße nach Norden hin zu erweitern. Da in der Franz Josef-Straße derzeit<br />

nur eine Tragschicht von 10 cm Asphalt vorhanden ist und die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />

einen endgültigen Straßenbelag beabsichtigt, wird nach mehreren gemeinsamen<br />

Besprechungen von Seiten EVN und den Vertretern der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> vereinbart,<br />

in der Franz Josef-Straße eine bituminöse Tragschicht in der Stärke von 10 cm wieder


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 32 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

herzustellen. Danach kann der endgültige Straßenbelag von Seiten der Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong> hergestellt werden.<br />

Im Zuge der Einbautenbesprechungen im Jahre 2011 wurde von Seiten der EVN der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> im Hinblick auf den endgültigen Straßenbelag mitgeteilt, auch die<br />

Mitteldruckgasleitung und die Niederdruckgasleitung in diesem Abschnitt auf Kosten der EVN<br />

zu sanieren, damit nicht ein späteres Aufgraben nach der endgültigen Straßenwiederherstellung<br />

notwendig wird. Die Straßenwiederherstellung für die Gaskünetten erfolgt wie bei<br />

der Fernwärmeleitungskünette.<br />

Für die neu verlegten Fernwärmeleitungen erhält die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> eine<br />

Gebrauchsabgabe, gemäß der gültigen Gesetzeslage. Die tatsächliche Summe wird nach<br />

Baufertigstellung aufgrund der verlegten Leitungslänge ermittelt und jährlich von der<br />

Abgabenabteilung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> an die EVN vorgeschrieben. Für die<br />

bestehenden Gasleitungen, welche nur saniert werden, ergibt sich keine neue<br />

Gebrauchsabgabe. Sollten sich jedoch Längenänderungen gegenüber dem Bestand ergeben,<br />

so werden entsprechende Gebrauchsabgaben, gemäß gültiger Gesetzeslage, vorgeschrieben.<br />

Desweiteren legte die EVN mit dem Schreiben vom 10.03.2010 eine Bonusvereinbarung der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> vor. Diese Bonusvereinbarung wird rechtsgültig, wenn der oben<br />

angeführten Straßenwiederherstellung nach Fernwärmeleitungsverlegung in der Franz Josef-<br />

Straße von Seiten der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> zugestimmt wird.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle<br />

folgenden Beschluss fassen:<br />

Die Lieferüberübereinkommen mit der EVN mit der Nummer FW – 20009-E-110 (Lieferung<br />

von Wärme für das Rathaus) und FW – 2009-E-115 (Lieferung von Wärme für das Schlössl),<br />

welche im Gemeinderat in der Sitzung vom 23. März 2010 beschlossen wurden und auch von<br />

Seiten der Gemeinde unterzeichnet sind, bleiben auch aufgrund der Trassenänderung,<br />

unverändert. Die Anschlusskosten für das Schlössl beträgt € 21.728,- und für das Rathaus<br />

€ 19.917,--. Hier erfolgt die Straßenwiederherstellung im ursprünglichen Zustand gemäß der<br />

allgemeinen Sondernutzung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>.<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> stimmt dem Schreiben von der EVN mit der Aktenzahl W-FW-<br />

10AB004V über die Verlegung der Fernwärme in der Franz Josef-Straße und Oberhoferstraße<br />

zu. Desweiteren nimmt die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> den Antrag zur Sanierung der<br />

bestehenden Gasleitung in der Franz Josef-Straße zur Kenntnis. Die Straßenwiederherstellung<br />

in der Franz Josef-Straße erfolgt mit 10 cm bituminöser Tragschicht.<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> stimmt der Benützung von öffentlichem Grund für die oben<br />

beschriebenen Einbauten zu. Für die Benützung von öffentlichem Gut wird gemäß der<br />

gesetzlichen Grundlage eine Gebrauchsabgabe für die tatsächlich verlegten Leitungslängen<br />

von Seiten der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> jährlich vorgeschrieben.<br />

Desweiteren stimmt die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> der Bonusvereinbarung der EVN vom<br />

10.03.2010 für die Fernwärmeleitungsverlegung in der Franz Josef-Straße zu.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 33 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Die Punkte der Bonusvereinbarung lauten:<br />

• Übersteigt die jährliche Absatzmenge des geplanten Ausbaues in der Franz Josef Straße<br />

bis zur Oberhoferstraße im Jahre 2015 einen Wert von 1.000.000 kW wird ein<br />

einmaliger Bonusbetrag von € 5.758,- + MWST fällig.<br />

• Für den Fall dass kein Bonus im Jahr 2015 zur Auszahlung gelangt, wird im Jahr 2017<br />

der Absatz neuerlich überprüft. Übersteigt die jährliche Absatzmenge 2017 einen Wert<br />

von 1.200.000 kW wird ein einmaliger Bonusbetrag von € 4.784,- + MWST fällig.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 12.) Projekt Seepark<br />

Das Projekt Seepark in der Waldstraße in 2130 <strong>Mistelbach</strong> von dem Bauträger „Bauen und<br />

Wohnen GmbH, Thermenstraße 1, 8292 Neudauberg, wurde in den Grundzügen in der GRA 2<br />

Sitzung vom 1. Juni 2011 erläutert und diskutiert sowie in der Stadtratssitzung vom 15.6.2011<br />

vom Geschäftsführer des Bauträgers, Herrn Burian, präsentiert.<br />

Auf Grund der Vorgaben im GRA 2 wurde eine Grundsatzvereinbarung betreffend das Projekt<br />

Seepark zwischen der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> und dem Bauträger erarbeitet.<br />

Wesentliche Grundsätze sind, dass alle mit der Projektentwicklung verbundenen Kosten sowie die<br />

Kosten für die Herstellung der zur Projektumsetzung erforderlichen Infrastruktur vom Bauträger<br />

getragen werden. Im Gegenzug verzichtet die Gemeinde auf die Aufschließungs-,<br />

Wasseranschluss- und Kanaleinmündungsabgabe. Seitens der Gemeinde wird die im Projektgebiet<br />

liegende Fläche zum Preis von € 30,--/m² einerseits als Bauparzelle bzw. mit Eigentumsanteil für<br />

den in der Mitte des Siedlungsprojektes geplanten See an die Bauwerber verkauft. Andererseits<br />

bezahlt der Bauträger für die für die Schaffung von Verkehrsflächen von der Gemeinde zur<br />

Verfügung gestellte Fläche ein einmaliges Benützungsentgelt von € 30,--/m². Zeitgleich mit dem<br />

Kaufvertrag für den Liegenschaftsankauf von der Gemeinde wird ein grunderwerbssteuerpflichtiger<br />

Bauträgervertrag zwischen dem Bauträger und den Käufern abgeschlossen.<br />

Im Sinne einer möglichst ökonomischen Gestaltung des Kaufpreises für den benötigten<br />

Liegenschaftsankauf inklusive dem vom Bauträger zu errichtenden Haus wird der<br />

Grundstücksverkauf direkt von der Gemeinde an den jeweiligen Grundstückskäufer erfolgen. Im<br />

Gegenzug ist Mag. Marschitz bereit, darauf zu verzichten, vom bestehenden Optionsrecht<br />

(Optionsvertrag auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 25.3.2008) Gebrauch zu machen.<br />

Zur möglichen Realisierung des Projektes hat sich Frau Schindler Maria, Am Schloßberg 8, 2130<br />

<strong>Mistelbach</strong>, als Hälfteeigetümerin der im Projektgebiet „Seepark“ gelegenen Parzellen 1176, 1177<br />

und 1179, KG <strong>Mistelbach</strong>, (die andere Hälfte dieser Grundstücke liegt jeweils im Eigentum der<br />

Gemeinde) bereiterklärt, die ihr gehörigen Liegenschaftsanteile im Gesamtausmaß von 1.204 m²<br />

(Grundbuchstand) gegen zwei Bauparzellen im Gesamtausmaß von 1.200 m² im Bereich der<br />

ebenfalls im Siedlungsgebiet gelegenen Gemeindeparzelle 3450/1 zu tauschen.<br />

Folgender Terminplan ist für die Umsetzung des Projektes „Seepark“ in der Waldstraße aus bau-<br />

und raumordnungstechnischer Sicht erforderlich:


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 34 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

20. Juli bis 31. August 2011 – 6 wöchige Auflagefrist zur allgemeinen Einsichtnahme<br />

(aufgrund des Vertrages mit der Bauen & Wohnen<br />

WohnbaugmbH,<br />

Thermenstraße 1, 8292 Neudauberg wird das Bauland gleich<br />

freigegeben, d.h. es wird keine Aufschließungszone festgelegt).<br />

September 2011 – Begutachtung durch die Sachverständigen des Amtes der NÖ Landesregierung<br />

22. Sept. 2011 - Beratung über etwaige Stellungnahmen im GRA 2<br />

28. Sept. 2011 – Stadtrat<br />

12. Okt. 2011 – Beschlussfassung der 33. Änderung des örtl. ROP und BB im GR<br />

Okt. – Dez. 2011 – Übermittlung sämtlicher Unterlagen (Beschlussexemplar, Plandrucke, GR-<br />

Beschluss) an das Amt der NÖ Landesregierung, Bescheid des Amtes der NÖ Landesregierung<br />

Jän. 2012 - Kundmachung der 33. Änderung des örtl. ROP und BB<br />

Nach der 14tägigen Kundmachungsfrist sind die Ausstellung eines Baubescheides und die<br />

Einreichung des Teilungsplanes beim Grundbuch möglich. Mit dem Baubescheid erfolgen auch die<br />

Bauplatzerklärungen.<br />

Die nähere Ausgestaltung der Rechte und Pflichten des Bauträgers bzw. der Gemeinde sind in der<br />

Grundsatzvereinbarung geregelt.<br />

Gemeinderat Netzl stellt dazu die Frage warum der Gemeindegrund her geschenkt werde und<br />

auch keine Wasser- und Kanalgebühren verlangt würden.<br />

Vizebürgermeister Waberer stellt dazu fest, dass der Gemeindegrund keineswegs verschenkt<br />

werden würde sondern wie oben erläutert € 30,--/m² von der Gemeinde verlangt werden. Die<br />

laufenden Wasser- und Kanalbenützungsgebühren sind natürlich ebenfalls zu bezahlen. Es<br />

entfallen nur die Anschlussgebühren, weil die Infrastruktur ja vom Projektanten auf seine Kosten<br />

errichtet wird.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat möge der vorliegenden<br />

Grundsatzvereinbarung inklusive des Tausches betreffend Frau Maria Schindler sowie der übrigen<br />

Vorgangsweise die Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 13.) Förderung von Abbruchkosten<br />

a) Gepp Christian, Obere Landstraße 94, 2130 Hüttendorf<br />

ersucht mit Eingabe vom 18.5.2011 um die finanzielle Unterstützung von Abbruchkosten.<br />

Die Kosten betrugen laut vorgelegter Rechnung der Firma Winter € 5.400,-- brutto.<br />

Die Abbruchgenehmigung des auf dem Grundstück Nr.174/3, KG Hüttendorf, Obere<br />

Landstraße 94 bestehenden Wohnhauses, wurde mit Bescheid vom 19.4.2011, Zl. Ing.Ho/St-<br />

4078-2011, erteilt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 35 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Die Errichtung einer Doppelgarage und die Errichtung einer Einfriedungsmauer zur Erzielung<br />

der geschlossenen Bauweise wurden auf oben angeführtem Grundstück mit gleichem<br />

Bescheid bewilligt.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 1.6.2011 empfohlen, aufgrund der Richtlinien der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> für Abbruchkosten und der vorgelegten Rechnung Herrn Gepp<br />

Christian eine Förderung von € 1.620,-- zu gewähren.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

b) Stangl Gerald, Im Dorf 98, 2130 Hüttendorf<br />

ersucht mit Eingabe vom 16.5.2011, um die finanzielle Unterstützung von Abbruchkosten.<br />

Die Kosten betrugen laut vorgelegter Rechnung der Fa.Gutmayer € 5.000,-- brutto. Die<br />

Abbruchgenehmigung des auf dem Grundstück Nr.40, EZ.1289, KG Hüttendorf, Im Dorf 64,<br />

bestehenden Wohnhauses, wurde mit Bescheid vom 28.4.2010, Zl. Ing.Ho/Pa-2306-2010,<br />

erteilt. Ein Ansuchen für die baubehördliche Bewilligung zur Errichtung eines<br />

Einfamilienhauses auf oben angeführtem Grundstück wurde mit 16.5.2011 gestellt.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 1.6.2011 empfohlen, aufgrund der Richtlinien der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> für Abbruchkosten und der vorgelegten Rechnung Herrn Stangl<br />

Gerald eine Förderung von € 1.500,-- zu gewähren.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 14.) Verordnung über die Neufestsetzung des Einheitssatzes zur Berechnung<br />

der Aufschließungsabgabe und der Stellplatz-Ausgleichsabgabe<br />

Aufgrund der Ausführungen von Landeshauptmannstellvertreter Sobotka beim Bürgermeistertag<br />

im Mai 2010 und den Ersuchen von Frau Christine Graf als Controllerin hat das Bauamt<br />

Erhebungen über die Aufschließungsabgabe durchgeführt. Diese Erhebungen wurden bereits in<br />

der letzten Sitzung präsentiert und lauten wie folgt:<br />

Hollabrunn – seit Nov. 2010 € 450,--<br />

Gänserndorf – seit 2009 € 553,-- (5 % indexgebunden)<br />

Korneuburg – seit Jän. 2011 € 495,--<br />

Stockerau – seit 2010 € 490,--<br />

Bruck/Leitha – seit Mai 2008 € 420,-- (an einer Erhöhung wird gearbeitet)<br />

Seit der Verordnung vom 3.7.2001 wurde der Einheitssatz in der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> von<br />

€ 320,49 nicht mehr angepasst. Der Satz für die KFZ-Stellplatzausgleichsabgabe (nämlich der<br />

10fache Einheitssatz der Aufschließungsabgabe) wurde ebenfalls seitdem nicht mehr erhöht.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 36 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

In der letzten Sitzung des GRA 2 wurde das Bauamt beauftragt, die realen Kosten für eine<br />

Erschließung zu errechnen. Das Bauamt hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass<br />

die derzeitigen Aufschließungskosten weit unter den wahren Kosten liegen.<br />

Aufgrund der Kostenberechnung empfiehlt das Bauamt den Einheitssatz für die<br />

Aufschließungsabgabe dringend anzupassen. Im gleichen Zuge sollte auch die<br />

Stellplatzausgleichsabgabe angepasst werden. Bisher war die Stellplatzausgleichsabgabe das<br />

10-fache der Aufschließungsabgabe.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 1.6.2011 nach Diskussion vorgeschlagen, den Einheitssatz<br />

auf € 470,-- zu erhöhen und folgenden Beschluss gefasst:<br />

Aufgrund der Gegenüberstellung des derzeitigen Einheitssatzes der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> mit<br />

den Einheitssätzen anderer Bezirksstädten ist es notwendig, dass auch der Einheitssatz für die<br />

Aufschließungsabgabe in der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> angepasst werden muss. Die Mitglieder<br />

des GRA 2 schlagen daher vor, den Einheitssatz vorerst dem der Bezirksstädte im Weinviertel<br />

anzupassen und empfehlen, die nachstehende Verordnung zu beschließen. Weiters wird<br />

empfohlen, den Einheitssatz schrittweise auf die durchschnittlichen Errichtungskosten zu erhöhen.<br />

Eine schrittweise Anpassung ist durchaus auch als Lenkungsmaßnahme für die<br />

Siedlungsentwicklung zu verstehen und attraktiviert die Revitalisierung bzw. die Nutzung<br />

bestehender Bausubstanz in den Ortskernen und deren bereits vorhandene Infrastruktur.<br />

Dem Gemeinderat wird daher empfohlen, folgende Verordnung zu erlassen:<br />

VERORDNUNG<br />

des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> vom 4. Juli 2011 über die Neufestsetzung des<br />

Einheitssatzes zur Berechnung der Aufschließungsabgabe und der Stellplatz-Ausgleichsabgabe.<br />

Artikel I<br />

Gemäß § 38 Abs. 6 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200 i.d.g.F, wird der Einheitssatz zur<br />

Berechnung der Aufschließungsabgabe mit € 470,-- (i.W. Euro vierhundertsiebzig) festgesetzt.<br />

Artikel II<br />

Gemäß § 41 Abs. 3 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200 i.d.g.F., wird die Ausgleichsabgabe für die<br />

Ausnahme von der Errichtung eines Abstellplatzes mit € 4.700,-- (i.W. Euro viertausendsiebenhundert)<br />

festgelegt.<br />

Artikel III<br />

Diese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bei 2 Gegenstimmen (FPÖ) genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 37 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 15.) Änderung der Gemeindegrenze <strong>Mistelbach</strong> – Wilfersdorf (Dechanthof)<br />

Das Tierheim im Dechanthof befindet sich im überwiegenden Teil in der KG <strong>Mistelbach</strong>. Lediglich<br />

der Zufahrtsweg sowie drei weitere kleine Grundstücke befinden sich in der KG Wilfersdorf.<br />

Aufgrund des geplanten Neubaus des Tierheims und die damit verbundene geänderte<br />

Konfiguration der neuen Gebäude bzw. Bauwerke ist es erforderlich, die Grundstücke des<br />

„Dechanthofes“ zu vereinigen. Im Flächenwidmungsplan ist derzeit eine Aufschließungszone<br />

festgelegt. Als Freigabebedingung ist die „Herstellung der Infrastruktur“ ausgewiesen. Zur<br />

leichtern Abwicklung ist es daher erforderlich die östliche Gemeindegrenze zu verlegen und die<br />

Liegenschaften Grundstück Nr. 2226, EZ 1542; Grundstück Nr. 2283/2, EZ 1542; Grundstück Nr.<br />

•299, EZ 1441; Grundstück Nr. 2037/4, EZ 1441, alle derzeit KG Wilfersdorf in das<br />

Gemeindegebiet der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> zu übernehmen. Ein gleichlautender Beschluss des<br />

Gemeinderates der Marktgemeinde Wilfersdorf liegt bereits vor.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 1.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Zur Realisierung des Neubaus des Tierheimes beim Dechanthof ist die Vereinigung der einzelnen<br />

Grundstücke in diesem Bereich erforderlich. Außerdem ist seit längerer Zeit beabsichtigt, den<br />

Güterweg zwischen der B40 und dem Dechanthof an die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> zu<br />

übergeben. Die Betreuung dieses Güterweges erfolgt schon seit längerer Zeit von der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>. Aus diesem Grund wird die Verschiebung der Gemeindegrenze in<br />

östliche Richtung (Grundstück Nr. 2226, 2283/2, •299 und 2037/4) angestrebt.<br />

Es wird daher empfohlen, die Verschiebung der Gemeindegrenze unter Einbindung der oben<br />

angeführten Liegenschaften zu beschließen.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 16.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 32, Stellungnahme<br />

Die Änderung 32 des örtlichen Raumordnungsprogrammes u. Bebauungsplanes ist in der Zeit vom<br />

Mittwoch, 13. April 2011 bis Mittwoch, 25. Mai 2011, zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegen. Während der Auflagefrist wurde 1 Stellungnahme abgegeben.<br />

Im Detail handelt es sich dabei um folgende Stellungnahme von Frau Regina und Herrn Mag.<br />

Lambert Schöfmann zum Änderungspunkt 1.10.1 des Bebauungsplanes:


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 38 von 53<br />

Stadtamtsdirektion


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 39 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Stellungnahme des Bauamtes:<br />

Im Wesentlichen soll bei der Änderung der Gebäudehöhe im Bereich des sogenannten Jandl<br />

Parkplatzes erreicht werden, dass dieser mit einer zweigeschossigen Garage und mit einer darüber<br />

liegenden Wohnverbauung wirtschaftlich verbaut werden kann. Dazu ist die Liegenschaft entlang<br />

des Mistelsteiges (Jugendzentrum) nicht notwendig, da sie zu schmal ist. Es kann daher die<br />

Bauklasse in diesem Bereich beibehalten werde, ohne wesentliche Nachteile für das Projekt bzw.<br />

der Allgemeinheit.<br />

Die Bedenken der Familie Schöfmann, dass das vorliegende Projekt vom Architekt Rainer nicht<br />

umgesetzt wird und ein anderer dann die Bestimmungen der Bauordnung in seiner ganzen<br />

Tragweite, nämlich die Errichtung eines zurückgesetzten Dachgeschosses, können fachlich nicht<br />

entkräftet werden. Eine Festlegung haarscharf nur für ein Projekt ist nahezu unmöglich und<br />

widerspricht auch den Intentionen des Raumordnungsgesetzes bzw. der Bauordnung.<br />

Am ehesten wird man dem gerecht indem man lediglich Bauklasse III festlegt. Hier ist natürlich<br />

auch ein zurückgesetztes Hauptgeschoss möglich, wodurch bei geringen Umplanungen bzw.<br />

Mindernutzungen die Errichtung einer zweigeschossigen Garage samt drei Wohnungsgeschossen<br />

möglich wird (bei Verwendung eines zurückgesetzten Hauptgeschosses). Im Übrigen ist durch die<br />

bestehende Wohnverbauung nördlich der Bruderhofgasse die Höhe von Bauwerken aufgrund des<br />

in der Bauordnung sicherzustellenden freien Lichteinfalls für Hauptfenster vorgegeben.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 40 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 1.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die Mitglieder des GRA 2 erkennen, dass durch die Ausweisung der Bauklasse III, IV für die<br />

Liegenschaften 152/1 und Teile der Liegenschaft Grundstück Nr. 5710/58 KG <strong>Mistelbach</strong> Nachteile<br />

für die östlich angrenzenden Liegenschaften entstehen. In diesem Bereich (Jugendzentrum) soll die<br />

bestehende Bauklasse nicht verändert werden. In Abänderung des Auflageplanes soll anstelle der<br />

Bauklasse III und IV für die Liegenschaft Grundstück Nr. •1496 die Gebäudehöhe mit 11 Meter<br />

festgelegt werden. Die östlich angrenzenden Liegenschaften •77 und •48/2 sollen ebenfalls<br />

unverändert bleiben. Durch diese Festlegung wird ein Kompromiss zwischen einer Verdichtung im<br />

Zentrum (und die damit verbundenen kürzeren Verkehrswege für die zukünftigen Bewohner) und<br />

den angrenzenden Grundeigentümern erzielt. Diese Gebäudehöhe entspricht dann etwa den<br />

Gebäudehöhen zwischen Hauptplatz und Mistelsteig.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 17.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 32, Begutachtung<br />

Die 32. Änderung des örtl. Raumordnungsprogrammes umfasste nur die Widmung eines<br />

Windrades in der KG Eibesthal. Nach Rücksprache mit Herrn Dipl.Ing. Hois (Gutachter vom Amt<br />

der NÖ Landesregierung) ist kein gesonderter Begutachtungstermin erforderlich. Ihm ist das<br />

Windrad aus der Begutachtung des Windparks Poysdorf-Wilfersdorf III bekannt. Diese<br />

Begutachtung in den Gemeinden Poysdorf und Wilfersdorf ist jeweils positiv verlaufen.<br />

Die 32. Änderung des Bebauungsplanes umfasst zwei Änderungen am Mistelsteig. Die<br />

Raumplaner haben bei der Abt. RU1 vom Amt der NÖ Landesregierung Rücksprache gehalten.<br />

Dabei wurde auch die eingegangene Stellungnahme erörtert. Es folgt auch hier keine gesonderte<br />

Begutachtung. Die Raumplaner haben daher entsprechend den Beschlüssen des GRA 2 und des<br />

Stadtrates ein Beschlussexemplar ausgearbeitet und den Verordnungstext entsprechend adaptiert.<br />

Nach telefonischer Rücksprache am 28. Juni 2011 mit Herrn Erhart vom Amt der NÖ<br />

Landesregierung ist das Begutachtungsverfahren für die 32. Änderung des örtl.<br />

Raumordnungsprogrammes und Bebauungsplanes abgeschlossen. Die Beschlussfassung im<br />

Gemeinderat kann entsprechend der von den Raumplanern ausgearbeiteten Unterlagen erfolgen.<br />

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />

Zu 18.) Raumordnungsprogramm, Änderung 32, Verordnung<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 1.6.2011 folgende Verordnung zur Beschlussfassung<br />

empfohlen:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> beschließt nach Erörterung der eingelangten<br />

Stellungnahmen in seiner Sitzung am 4. Juli 2011 folgende


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 41 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

VERORDNUNG<br />

§ 1<br />

Aufgrund des § 22, Abs. 1 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-23, wird das<br />

Örtliche Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> dahingehend abgeändert, dass<br />

für die auf der hiezugehörigen Plandarstellung rot umrandeten Grundflächen, die durch rote<br />

Signatur dargestellte Widmungsart festgelegt wird.<br />

§ 2<br />

Die im § 1 angeführten Umwidmungen sind in der vom Technischen Büro für Raumplanung und<br />

Raumordnung Dipl.-Ing. Friedmann und Aujesky OG, 1230 Wien, Fröhlichgasse 44 / 8 unter der<br />

Änderung „32. Änderung des örtliches Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>,<br />

KG. Eibesthal, Blatt 2 vom 4.4.2011“ verfassten Plandarstellung (rot-schwarz Darstellung)<br />

ersichtlich. Das Druckexemplar erfolgt sowohl als rot-schwarz Darstellung und digitale<br />

Neudarstellung (Farbexemplar). Die Plandarstellung, welche gemäß § 21, Abs. 11 NÖ-<br />

Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-23 mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen<br />

ist, liegt im Bauamt der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> während der Amtsstunden zur allgemeinen<br />

Einsicht auf.<br />

§ 3<br />

Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ - Landesregierung gemäß § 21 NÖ-<br />

Raumordnungsgesetz und nach der darauffolgenden Kundmachung gemäß § 21, Abs. 10 mit<br />

dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 19.) Bebauungsplan, Änderung 32, Verordnung<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 1.6.2011 folgende Verordnung zur Beschlussfassung<br />

empfohlen.<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> beschließt nach Erörterung der eingelangten<br />

Stellungnahmen in seiner Sitzung am 4. Juli 2011 folgende<br />

VERORDNUNG<br />

Aufgrund des § 73, Abs. 2 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-17, wird der Bebauungsplan<br />

auf den Plandarstellungen Plannummer:<br />

KG. <strong>Mistelbach</strong>, MB-41 u. MB-46<br />

abgeändert.<br />

§ 1


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 42 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Die Festlegung der neuen Einzelheiten der Bebauung und Aufschließung der einzelnen<br />

Grundflächen ist dieser Verordnung und der vom Technischen Büro für Raumplanung und<br />

Raumordnung Dipl.-Ing. Friedmann und Aujesky OG, 1230 Wien, Fröhlichgasse 44/8 unter der<br />

32. Änderung, am 4.4.2011, Beschlussexemplar vom 8.6.2011, verfassten und aus den<br />

Planblättern des Bebauungsplanes mit den Plannummer:<br />

KG. <strong>Mistelbach</strong>, MB-41 u. MB-46<br />

bestehend, und auf jedem Blatt mit einem Hinweis auf diese Verordnung zu entnehmen.<br />

Die Plandarstellungen welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen sind, liegen im<br />

Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.<br />

Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung, mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag, in Kraft.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 20.) Regionale Leitplanung A5 / S1 / A22<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

Im Zuge einer Veranstaltung des Regionalmanagement Weinviertel, am 8. Juni 2011, wurde die<br />

Strategie für die Wachstumsregion Weinviertel diskutiert. Das Weinviertel gilt als attraktiver<br />

Wohn- und Wirtschaftsraum. Durch die Errichtung der S1 und der A5 hat sich die Standortqualität<br />

weiter erhöht. Das spiegelt sich auch in der aktuellen Bevölkerungsprognose mit einem<br />

entsprechenden Zuwachs wider. Im Zuge des Pilotprojets regionale Leitplanung sollen daher die<br />

räumlichen Entwicklungsvorstellungen der Gemeinden abgestimmt und eine gemeinsame<br />

Strategie zur Raumentwicklung erarbeitet werden. Für die Durchführung des Projekts soll sich eine<br />

Arbeitsgemeinschaft im Auftrag der NÖ Landesregierung bilden. Für die Gemeinden ist ein<br />

finanzieller Beitrag in der Höhe von € 0,20/Einwohner vorgesehen. Zu weiteren Verpflichtungen<br />

mit unbekannten Kosten erfolgt derzeit keine Zustimmung.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle dem finanziellen Beitrag in Höhe<br />

von € 0,20/Einwohner für die Durchführung des Projektes die Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung: 5/3631-72802<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 43 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Gemeinderätin Brandstetter verlässt den Sitzungssaal.<br />

Zu 21.) Volksschule III<br />

a) Antrag auf Stilllegung<br />

Nach Rücksprache mit dem Amt der NÖ Landesregierung muss seitens der Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong> der Antrag auf Stilllegung der Volksschule III gestellt werden.<br />

Mit Juni 2011 wird die Volksschule Hörersdorf und mit Ende des Schuljahres 2011/2012 die<br />

Volksschule Siebenhirten geschlossen.<br />

Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 7.6.2011 die Zustimmung erteilt.<br />

Gemeinderat Balon beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bei 2 Gegenstimmen (FPÖ) genehmigt.<br />

b) Schulstandort Siebenhirten 2011/2012<br />

9 Eltern haben eine schriftliche Erklärung abgegeben, dass ihre Kinder im Schuljahr 2011/2012<br />

die VS in Siebenhirten besuchen werden. Damit soll festgehalten werden, dass von dem<br />

Angebot, die SchülerInnen bereits mit dem Schuljahr 2011/2012 in die Volksschule I oder II zu<br />

geben, kein Gebrauch gemacht wird.<br />

Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 7.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Dem Wunsch der Eltern soll entsprochen werden.<br />

Gemeinderat Balon beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Gemeinderätin Brandstetter nimmt wieder an der Sitzung teil.<br />

Zu 22.) Hort<br />

A) Elterninformation über Trägerwechsel<br />

Aufgrund des Trägerwechsels hat am 6. Juni 2011 ein Elterninformations-Abend<br />

stattgefunden. An die 50 Eltern wurden über das Konzept der Gemeinnützigen<br />

Kinderbetreuung, Jugend- und Sozialprojekt GmbH (kurz Lerntiger) informiert.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 44 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Personal, Räumlichkeiten, Öffnungszeiten bleiben gleich. Änderungen gibt es beim<br />

Kostenbeitrag (Mindestpauschale von 30 Stunden in der Höhe von € 73,--/Monat, Erhöhung<br />

der Pauschale jeweils um 10 Stunden möglich. Stundensatz: € 2,42) und es ist kein<br />

Bastelbeitrag und kein Saftgeld zu zahlen. Auch der Tagesablauf wird straffer geregelt,<br />

demnach sollten die Kinder während der Aufgabenzeit bis 15:00 Uhr so weit wie möglich<br />

nicht abgeholt werden.<br />

B) Verträge mit Gemeinnütziger Kinderbetreuung, Jugend- und Sozialprojekt GmbH<br />

(kurz „Lerntiger“), Marktplatz 27 EG, 3470 Kirchberg am Wagram<br />

Auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 11. Mai 2011 hat der GRA 3 in seiner Sitzung<br />

vom 7.6.2011 analog zu den Verträgen mit dem NÖ Hilfswerk folgende Vertragsabschlüsse<br />

mit dem Lerntiger empfohlen:<br />

a) Führung einer Nachmittagsbetreuung<br />

Abänderungen gegenüber dem Vertrag mit dem NÖ Hilfswerk sind, dass sich die<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> zu KEINER Ausfallshaftung verpflichtet und dass der Vertrag vorerst<br />

auf die Dauer eines Jahres abgeschlossen wird, mit der Möglichkeit der Verlängerung im<br />

Einvernehmen der Vertragspartner. Er gilt jedenfalls immer für ein volles Schuljahr (Beginn<br />

5.9.2011 – Ende 31.8.2012).<br />

Die Kündigungsfrist von jedem Vertragspartner beträgt 6 Monate und kann vor Ende des<br />

Schuljahres mittels eingeschriebenen Briefs gekündigt werden.<br />

Im Vertrag sind die Verpflichtungen des Betreibers Lerntiger sowie der Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong> detailliert angeführt. Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> verpflichtet sich u.a. zur<br />

Übernahme des Personalkostenzuschusses in der Höhe von € 25,50 (Vorschulkinder<br />

€ 36,50) pro Kind und Monat jedoch zu KEINER Ausfallshaftung.<br />

Bei den Betreuungszeiten wird als Rahmenzeit Montag bis Freitag jeweils ab Unterrichtsschluss<br />

laut Stundenplan bis 18.00 Uhr vereinbart. Die echten Öffnungszeiten richten sich nach dem<br />

tatsächlichen Bedarf. Während der Ferien und an schulfreien Tagen wird die Betreuung<br />

Montag bis Freitag von 6:45 Uhr bis 18:00 Uhr angeboten (je nach Bedarf).<br />

Gemeinderat Balon beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle dem<br />

vorliegenden Vertrag die Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

b) Nutzungsvertrag, VS <strong>Mistelbach</strong><br />

Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> überlässt der Gemeinnützigen Kinderbetreuung, Jugend- und<br />

Sozialprojekte GmbH (kurz „Lerntiger“) die im Erdgeschoss der Volksschule, Bahnzeile 1, 2130<br />

<strong>Mistelbach</strong>, gelegenen 4 Horträume, im Gesamtausmaß von 240 m² und gestattet die<br />

Mitbenutzung von Gang, Küche, WC-Anlagen, Turnsaal, Hof, Garten und das Inventar,<br />

ausschließlich zum Betreiben einer Kinderbetreuungseinrichtung.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 45 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Das Nutzungsverhältnis beginnt am 29.8.2011 (1 Woche vor Schulbeginn) und wird vorerst<br />

auf die Dauer eines Jahres mit der Möglichkeit der Verlängerung im Einvernehmen der<br />

Vertragspartner abgeschlossen. Es kann von beiden Teilen unter Einhaltung einer<br />

6-monatigen Kündigungsfrist zum Ende des Schuljahres per 28.02. gekündigt werden. Durch<br />

den Nutzungsgeber nur unter Angabe von Gründen. Es gilt jedenfalls immer für ein ganzes<br />

Schuljahr.<br />

Gemeinderat Balon beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle dem<br />

vorliegenden Nutzungsvertrag die Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

c) Führung einer Frühbetreuung<br />

Ab Schulbeginn, 5.9.2011, wird die Gemeinnützige Kinderbetreuung, Jugend- und<br />

Sozialprojekte GmbH (kurz Lerntiger) im Auftrag der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> in der<br />

Volksschule <strong>Mistelbach</strong>, Bahnzeile 1, 2130 <strong>Mistelbach</strong>, eine Frühbetreuung durchführen.<br />

Die Beaufsichtigung der SchülerInnen in der örtlichen Gegebenheit (Bahnzeile 1, 2130<br />

<strong>Mistelbach</strong>) berücksichtigt den Zeitraum vor Beginn des Unterrichts. Die Betreuung findet<br />

täglich (Montag bis Freitag), außer an schulfreien Tagen und in den Ferien, von 6:45 Uhr bis<br />

7:45 Uhr statt und kann auf Wunsch des Auftraggebers, innerhalb einer dafür angemessenen<br />

Frist (2 Monate) erweitert werden, wobei sich der monatliche Elternbeitrag für die<br />

Frühbetreuung dementsprechend erhöht.<br />

Der Lerntiger hebt den Elternbeitrag von derzeit € 25,--/Kind und Monat ein.<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> verpflichtet sich zu KEINER Ausfallshaftung.<br />

Der Vertrag wird vorerst auf die Dauer eines Jahres abgeschlossen, mit der Möglichkeit der<br />

Verlängerung im Einvernehmen der Vertragspartner.<br />

Er gilt jedenfalls immer für ein volles Schuljahr (Beginn 5.9.2011 – Ende 29.6.2012).<br />

Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner 4 Monate vor Ende des Schuljahres mittels<br />

eingeschriebenen Briefs gekündigt werden.<br />

Gemeinderat Balon beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle dem<br />

vorliegenden Vertrag die Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Gemeinderat Netzl stellt allgemein zum neuen Betreiber des Hortes die Frage, ob es nach einem<br />

Jahr Laufzeit wieder eine Neuausschreibung gibt.<br />

Der Vorsitzende stellt dazu fest, dass bei Kündigung des Vertrages eine Neuausschreibung<br />

vorgesehen ist.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 46 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 23.) Puppentheatertage – neue Intendanz<br />

Am 7.6.2011 wurde von Stadtamtsdirektor Mag. Reinhard Gabauer, Stadtrat Klaus Frank,<br />

Stadträtin Ingeborg Pelzelmayer und Christoph Gahr ein Hearing mit sechs BewerberInnen für die<br />

Intendanz der Internationalen Puppentheatertage abgehalten bei der sich folgende Reihung<br />

ergeben hat:<br />

Dipl. Dar. Cordula Nossek<br />

MMag. Dr. Alexander M. Wessely<br />

Mag. Danika Birgit Ruso<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 7.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Dipl. Dar. Cordula Nossek soll für ein Jahr, d.h. für die 34. Internationalen Puppentheatertage im<br />

Oktober 2012, die Intendanz übertragen werden.<br />

Im vorliegenden Werkvertrag sind die Aufgaben detailliert angeführt und wird ein Pauschalbetrag<br />

von € 9.000,-- inkl. USt. vereinbart.<br />

Spesen in maximaler Höhe von € 2.000,-- können geltend gemacht werden.<br />

Stadtrat Frank beantragt, der Gemeinderat wolle dem vorliegenden Werkvertrag die Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bei 2 Gegenstimmen (FPÖ) genehmigt.<br />

Zu 24.) Dionysosweg<br />

a) Eröffnung neuer Kunstwerke<br />

Die von der Kulturabteilung des Landes NÖ, Kunst im öffentlichen Raum, finanzierten<br />

Kunstwerke von Elisabeth von Samsonov und Karl Vonmetz wurden am 23. Juni 2011 in der<br />

Landwirtschaftlichen Fachschule eröffnet.<br />

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />

b) 2. Ausbaustufe<br />

Das Land NÖ hat 30 Themenwege evaluiert und den <strong>Mistelbach</strong>er Dionysosweg auf den<br />

hervorragenden 7. Platz gereiht. Um weitere Fördermittel lukrieren zu können, war ein<br />

Workshop mit einer Consultingfirma erforderlich. Das Protokoll zum Workshop Dionysosweg<br />

und eine vorläufige Ideensammlung liegen vor.<br />

ecoplus erwartet jetzt von der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> die Bekanntgabe des<br />

Finanzbedarfes. Für die 1. Ausbaustufe im Umfang von € 325.000,-- (inkl. MwSt.) wurden von<br />

der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> € 80.300,-- bar und € 10.000,-- in Dienst- und Sachleistungen<br />

aufgewendet.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 47 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Da dieser Themenweg in erster Linie von der <strong>Mistelbach</strong>er Bevölkerung als Naherholungsgebiet<br />

überdurchschnittlich gut genutzt wird und in Zukunft zu einem Rundwanderweg über<br />

Steinhübeln und Kirchenberg verbunden werden könnte, erscheint auch den Fachleuten eine<br />

Verdichtung des Angebotes zielführend.<br />

Lt. Einschätzung der Sachbearbeiterin wäre der finanzielle Einsatz seitens der Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong> mit jeweils € 20.000,-- für drei Jahre zielführend.<br />

Stadtrat Frank regt an, dass der GRA 4 einen Vorschlag ausarbeitet wie und mit welcher<br />

Summe eine zusätzliche Attraktivierung des Dionysosweges als Naherholungsgebiet erreicht<br />

wird.<br />

Dieser Vorschlag wird zur Kenntnis genommen.<br />

Zu 25.) Veranstaltungen<br />

a) Konzert mit Papermoon<br />

Die erfolgreiche Österreichische Gruppe „Papermoon“ feiert heuer ihr 20-jähriges Bühnenjubiläum<br />

und wird im Herbst ihr neues Programm „20 Jahre Papermoon – pure & live“ im<br />

Rahmen einer Konzerttournee präsentieren. Die Agentur Scheibmaier hat dieses Konzert für<br />

<strong>Mistelbach</strong> zum Sonderpreis von € 2.500,-- angeboten.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 7.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Das Konzert soll von der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> veranstaltet werden. Es wird angestrebt<br />

dies kostendeckend abzuwickeln bzw. einen Gewinn zu erarbeiten.<br />

Stadtrat Frank beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2011 1/3810-7281 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

b) MusicMaker 2012<br />

Im Frühjahr 2012 soll wieder die alle zwei Jahre stattfindende Veranstaltung MusicMaker<br />

stattfinden. Um mit der Planung beginnen zu können muss bereits jetzt die Entscheidung über<br />

die Durchführung der Veranstaltung erfolgen.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 7.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die Veranstaltung MusicMaker 2012 soll wieder durchgeführt werden.<br />

Ein Finanzplan wird vorgelegt.<br />

Stadtrat Frank beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2011 1/3810-7281 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 48 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 26.) FF <strong>Mistelbach</strong>, Ersatzbeschaffung schweres Rüstfahrzeug<br />

Der GRA 7 hat sich mit diesem Thema schon in mehreren Sitzungen ausführlich beschäftigt und<br />

letztendlich diese Ersatzbeschaffung nach der Variante 2 = Tausch von drei Fahrzeugen –<br />

Ankauf Wechselladefahrzeug und Rüstlöschfahrzeug für die FF <strong>Mistelbach</strong> und Überstellung von<br />

Tank 2 von <strong>Mistelbach</strong> nach Paasdorf - entschieden.<br />

Die Zusage des Landes bzgl. der Förderung dieser Ersatzbeschaffung liegt vor. Diese Förderzusage<br />

bedeutet, dass diese Ersatzbeschaffung im Rahmen der derzeit geltenden<br />

Mindestausrüstungsrichtlinie liegt.<br />

Parallel dazu hat die FF <strong>Mistelbach</strong>, als Zeichen Ihrer Bereitschaft die Kosten für die Gemeinde zu<br />

minimieren, folgendes Finanzierungsangebot gemacht:<br />

2012 Ankauf und komplette Finanzierung des Wechselladefahrzeug durch die FF <strong>Mistelbach</strong><br />

2013 Ankauf des Rüstlöschfahrzeuges und Beginn der Finanzierung durch die Gemeinde<br />

Bei diesem Vorschlag fallen für die Gemeinde erst ab 2013 Finanzierungskosten an.<br />

Außerdem hat die Gemeinde bis dahin Zeit anzusparen.<br />

Konkret wird von FD Gindl die Finanzierung des Gemeindeanteiles wie folgt vorgeschlagen:<br />

Bis 2010 angespart € 40.000,--<br />

2011 geplante Ansparung € 30.000,--<br />

2012 Geplante Ansparung € 30.000,--<br />

2013 sind demnach vom Gemeindeanteil noch € 265.000,-- zu finanzieren.<br />

Nach den bisher vorliegenden Richtofferten für Darlehen in dieser Größenordnung muss mit einer<br />

jährl. Darlehenstilgungsrate von max. € 36.000,-- gerechnet werden.<br />

Das ist in etwa gleich hoch wie schon jetzt jährlich für Ersatzbeschaffung FF Fahrzeuge angespart<br />

wird.<br />

Aus der Sicht der Finanzverwaltung erscheint, vor allem auch aufgrund des für die Stadt günstigen<br />

Mitfinanzierungsanbotes der FF <strong>Mistelbach</strong>, das Projekt „Ersatzbeschaffung schweres<br />

Rüstfahrzeug“ (Ankauf Wechselladefahrzeug und Rüstlöschfahrzeug für die FF <strong>Mistelbach</strong> und<br />

Überstellung von Tank 2 von <strong>Mistelbach</strong> nach Paasdorf) finanzierbar.<br />

Der GRA 7 hat in seiner Sitzung vom 8.6.2011 nach Beratung den Beschluss gefasst, für die<br />

Ersatzbeschaffung schweres Rüstfahrzeug FF <strong>Mistelbach</strong> folgende Finanzierung freizugeben:<br />

2012 Ankauf und komplette Finanzierung des Wechselladefahrzeug durch die FF <strong>Mistelbach</strong><br />

2013 Ankauf des Rüstlöschfahrzeuges und Beginn der Finanzierung durch die Gemeinde<br />

Bei diesem Vorschlag fallen für die Gemeinde erst ab 2013 Finanzierungskosten an.<br />

Außerdem hat die Gemeinde bis dahin Zeit anzusparen.<br />

Konkret wird die Finanzierung des Gemeindeanteiles wie folgt vorgeschlagen:<br />

Bis 2010 angespart € 40.000,--<br />

2011 geplante Ansparung € 30.000,--<br />

2012 geplante Ansparung € 30.000,--<br />

2013 sind demnach vom Gemeindeanteil noch € 265.000,-- zu finanzieren.<br />

Stadtrat Ladengruber beantragt, der Gemeinderat wolle dieser Vorgangsweise die Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 49 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 27.) Grundbenützung öffentliches Gut der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />

a) A1 Telekom Austria<br />

Mit Schreiben vom 19. April 2011 hat die A1 Telekom Austria über die kostenlose Benützung<br />

zur Kabelverlegung und Aufstellung eines Schaltkastens auf öffentlichem Grund der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> angesucht.<br />

Es sind folgende Grundstücke in der KG <strong>Mistelbach</strong> betroffen:<br />

Grundstück Nr. 4661/6 EZ 4456 Südtiroler Platz - Krankenhaus<br />

Grundstück Nr. 917/27,910/2 EZ 4456 Franz Josef Straße, Oberhoferstraße<br />

Grundstück Nr. 5708/2 EZ 3452 Franz Josef Straße, Oberhoferstraße<br />

Grundstück Nr. 5710/1 EZ 3483 Franz Josef Straße<br />

+ Schaltkasten Oberhoferstraße<br />

Der GRA 8 hat in seiner Sitzung vom 24.5.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Der Ausschuss stimmt der Benützung der oben angeführten Grundstücke zu.<br />

Gemäß dem Telekommunikationsgesetz ist die Benützung des öffentlichen Grundes<br />

unentgeltlich und es ist keine Gebrauchsabgabe vorzuschreiben. Die Straßenwiederherstellung<br />

ist gemäß den Vorgaben der Sondernutzung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> durchzuführen.<br />

Stadtrat Weinerek beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

b) Mag. Wirrer Markus und Pelzelmayer Felicitas, KG Eibesthal<br />

Mag. Wirrer Markus und Pelzelmayer Felicitas haben eine wasserrechtliche Bewilligung für die<br />

Einleitung von Regenwässern von der Parz. Nr. 30/2 KG Eibesthal, in den Eibesbach. Weiters<br />

liegt der Vertrag über Benützung von öffentlichem Wassergut, WA1-ÖWG-33008/139-2011,<br />

mit der Republik Österreich vor. Für die Leitungsverlegung benötigen sie eine Sondernutzung<br />

über das öffentliche Gut der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>.<br />

Der GRA 5 hat in seiner Sitzung vom 9.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> erteilt den Antragstellern, entsprechend den Aufgrabungsrichtlinien<br />

1999, die Bewilligung, den Regenwasserkanal in der Gemeindestraße „Kleine Zeile“<br />

Parz. 4126/4, KG Eibesthal, zum Eibesbach zu verlegen.<br />

Die Vorschreibung der jährlichen Abgabe gemäß NÖ Gebrauchsabgabegesetz wird nach den<br />

tatsächlich verlegten Längen errechnet. Die Vorschreibung erfolgt durch die<br />

Abgabenabteilung.<br />

Stadtrat Weinerek beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 50 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 28.) Waschplatz Hörersdorf, Festlegung der Gebühr<br />

In der KG Hörersdorf befindet sich hinter dem Gasthaus ein öffentlicher Waschplatz. Bis dato<br />

wurde hier keine Gebühr für die Benützung eingehoben.<br />

Nach Rücksprache mit OV Scheiner soll nun für die Benützung des Waschplatzes auch in der KG<br />

Hörersdorf eine Gebühr eingehoben werden.<br />

Der GRA 8 hat in seiner Sitzung vom 24.5.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

In der KG Hörersdorf soll für die Benützung des Waschplatzes ab 2011 dieselbe Gebühr in der<br />

Höhe pro Jahr € 7,50, wie in der KG Eibesthal und Kettlasbrunn, vom Gemeindediener für 2 Jahre<br />

im Vorhinein eingehoben werden. Von Herrn OV Scheiner soll eine Liste mit den Benützern des<br />

Waschplatzes erstellt und dem Wasserwerk für die Verrechnung weitergeleitet werden.<br />

Stadtrat Weinerek beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Gemeinderat Akfm. Rausch verlässt die Sitzung.<br />

Zu 29.) Gesunde Gemeinde<br />

a) Glückswanderung<br />

Die in der letzten Sitzung des GRA 10 beschlossene Glückswanderung findet am Samstag, 22.<br />

Oktober 2011, um 14:00 Uhr, statt. Als Wanderstrecke könnte der Zayarundwanderweg,<br />

jedoch verkürzt auf 1,5 Stunden, gewählt werden. Treffpunkt ist vor dem Rathaus. Im<br />

Anschluss könnte es eine gesunde Jause beim „BauernArnt Heuriger“ geben. Die<br />

Glückswanderung, die insgesamt ca. 3 Stunden dauert, wird von Herrn Mag. Daniel Gajdusek-<br />

Schuster, Gestaltpädagoge, Trainer, Magier und Performancekünstler, geführt.<br />

Im Falle von Schlechtwetter wurde das Barockschlössl für einen Workshop reserviert.<br />

Im Rahmen der Aktion von „Gesundes NÖ“ „Jeder Schritt tut gut!“ sollen bei der<br />

Glückswanderung Schrittzähler an die Teilnehmer verkauft werden. Geschäftsführer der Firma<br />

Intersport Herr Andreas Führer hat für die Gemeinde 20 Schrittzähler reserviert, 10 Stück<br />

á € 19,99 (Sonderpreis € 14,99) und 10 Stück á 29,99 (Sonderpreis € 23,99).<br />

Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 6.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die Glückswanderung wird am 22.10.2011 mit Treffpunkt um 14.00 Uhr vor dem Rathaus<br />

abgehalten. Der Zayarundwanderweg wird auf 1,5 Stunden Wanderzeit verkürzt. Im<br />

Anschluss erfolgt der Besuch des Heurigen „BauernArnt“.<br />

Vor dem Start der Wanderung sollen Schrittzähler, zur Verfügung gestellt von der Firma<br />

Intersport, an die Teilnehmer verkauft werden.<br />

Stadträtin Pelzelmayer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 51 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

b) Mini-Psy - Vortragsreihe<br />

Am 9.5.2011 fand eine gemeinsame Besprechung mit der Vorsitzenden STR Pelzelmayer,<br />

Vorsitzenden-Stellvertreter GR Balon, Frau Mag. Nawrata, Frau Mag. Weidlich, Herrn Mag.<br />

Mehling sowie der zuständigen Sachbearbeiterin statt, bei der die Psychotherapeuten<br />

deponiert haben, dass sie sich von Energethik bzw. Esotherik besser distanzieren möchten. Es<br />

wurde daher vereinbart, dass die kostenlose Vortragsreihe der Psychologen mit Frühjahr 2012<br />

beginnen und die Zielgruppe besser angesprochen werden sollte.<br />

Der Titel der Vortragsreihe ist „<strong>Mistelbach</strong>er Vortragreihe: Wissenswertes über psychische<br />

Gesundheit“, die folgende Themen behandeln wird:<br />

Mobbing in Schule, Arbeit.etc., Trauma, Gewalt an Frauen, Familiengespräche, Burn out,<br />

Ängste, Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen, Tabaksucht, Essstörungen, Süchte,<br />

Depression, Klinisch-psychologische Diagnostik bei Kindern, Autismus, Musiktherapie und<br />

Psychotherapie.<br />

Vortragende sind ansässige Psychotherapeuten und Psychologen in freier Praxis und<br />

Institutionen.<br />

Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 6.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Der Abhaltung der Vortragsreihe „<strong>Mistelbach</strong>er Vortragreihe: Wissenswertes über psychische<br />

Gesundheit“ ab Frühjahr 2012 wird zugestimmt.<br />

Stadträtin Pelzelmayer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt<br />

c) Zusatztafeln<br />

Die Zusatztafeln „Gesunde Gemeinde“ stehen bereits mit dem neuen Logo „Gesundes NÖ.<br />

Tut gut!“ zur Verfügung. Eine Tafel kostet € 44,28 inkl. Ust.<br />

Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 6.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Ankauf von vier „Gesunde Gemeinde“ Tafeln zum Preis von € 44,28 inkl. Ust. pro Stk. somit<br />

also insgesamt um € 177,12 inkl. Ust. Der Bauhof wird beauftragt diese Tafeln separat vor die<br />

Ortstafel zu den Zusatztafeln „Klimabündnisgemeinde“ zu montieren.<br />

Stadträtin Pelzelmayer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung: 1/5100-72905<br />

Einstimmig genehmigt


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 52 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

d) Gesundheitsmesse<br />

Bei einer internen Nachbesprechung wurde über Verbesserungen bzw. Wünsche, Anregungen<br />

und Ideen der Teilnehmer der Gesundheitsmesse intensiv beraten.<br />

Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 6.6.2011 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die Gesundheitsmesse wird alle 2 Jahre (2013) abwechselnd mit der Vortragsreihe der<br />

Psychotherapeuten (2012) abgehalten.<br />

Der Stadtrat war in seiner Sitzung vom 15.6.2011 mit dieser Vorgangsweise einverstanden.<br />

Stadträtin Pelzelmayer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Folgende Tagesordnungspunkte werden gemäß § 47 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung in eine<br />

nichtöffentliche Sitzung verwiesen:<br />

30.) Einverständliche Lösung eines Dienstverhältnisses<br />

31.) A.o. Vorrückung einer Vertragsbediensteten<br />

32.) Gewährung einer a.o. Zuwendung<br />

33.) Änderung eines Dienstvertrages<br />

34.) Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis<br />

Hinweis: Über diese nichtöffentliche Sitzung wurde gemäß § 53 Abs. 7 NÖ Gemeindeordnung ein<br />

gesondert abgelegtes Sitzungsprotokoll aufgenommen.<br />

Die Sitzung ist wieder öffentlich.<br />

Zu 35.) Anfragen und Anregungen<br />

Gemeinderat Benitschka stellt die Frage, was mit der Schule Siebenhirten passiert.<br />

Der Vorsitzende stellt dazu fest, dass sich mit diesem Thema – wie ja Gemeinderat Benitschka<br />

weiß – die Dorferneuerung beschäftigt.<br />

Stadtrat Wallisch ersucht, dass vor dem Fällen der Bäume beim Westportal am Kirchenberg eine<br />

entsprechende Information der Bevölkerung erfolgt.<br />

Der Vorsitzende stellt dazu fest, dass beim Stadtrundgang den anwesenden Bürgern die<br />

Problematik erläutert wurde und auch weiterhin eine offene Kommunikation darüber vorgesehen<br />

ist.


StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 53 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Vizebürgermeister Waberer berichtet zur Problematik von zu fällenden Bäumen, dass bei einer<br />

Infoveranstaltung die Anrainer der Franz Josef-Straße ohne Gegenstimme beschlossen haben, dass<br />

alle von der Umgestaltung betroffenen Bäume gefällt werden sollen, aber gegebenenfalls<br />

Neupflanzungen vorgenommen werden sollten.<br />

Gemeinderätin Brandstetter stellt dazu fest, dass der Ausschuss beschlossen habe, dass nur Bäume<br />

die stören gefällt werden sollen. Weiters weisen sie und Herr Stadtrat Wallisch darauf hin, dass der<br />

Radweg automatisch mit geplant werden sollte.<br />

Stadtrat Wallisch stellt die Frage, ob bei Bedarf eine dislozierte Klasse in Siebenhirten geführt<br />

werden kann.<br />

Der Vorsitzende stellt dazu fest, dass aus rechtlicher Sicht bei Bedarf überall eine dislozierte Klasse<br />

geführt werden kann, er aber ersuche, dass keine falschen Hoffnungen geweckt werden sollen.<br />

Stadtrat Seltenhammer stellt fest, dass ein ereignis- und arbeitsreiches erstes Halbjahr vorüber ist.<br />

Er wünsche allen hier als Funktionäre und Mitarbeiter tätigen schöne Sommermonate und ersucht<br />

den Stadtamtsdirektor diese Wünsche auch an die Mitarbeiter weiter zu geben.<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende die Sitzung.

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