Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern
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andere Anstände entstehen, sind von der Administrativbehörde<br />
zu beurteilen.»<br />
<strong>Die</strong> <strong>Burgergemeinde</strong> <strong>Bern</strong> sah sich im übrigen<br />
genötigt, ihr Reglement vom 5. Dezember 1832 den<br />
Vorschriften des neuen Gemeindegesetzes anzupassen.<br />
Das neue Organisationsreglement für die<br />
<strong>Burgergemeinde</strong> der Stadt <strong>Bern</strong> wurde am 12. September<br />
1834 von der <strong>Burgergemeinde</strong>versammlung<br />
genehmigt und erhielt am 14. Januar 1835 die Sanktion<br />
des Regierungsrates. Das neue Organisationsreglement<br />
sah folgende Organe vor: neben der <strong>Burgergemeinde</strong>versammlung<br />
einen Burgerrat (25 Mitglieder,<br />
inklusive <strong>Burgergemeinde</strong>präsident) und -<br />
zur Vorberatung von allgemeinen Reglementen und<br />
zur Mithilfe bei Beamtenwahlen - weitere 24 Abgeordnete,<br />
die mit dem Burgerrat zusammen den<br />
«verstärkten Burgerrat» bilden. Es wurden zwölf<br />
Kollegien (z.B. Finanzcommission, Bau- und Strassencommission,<br />
Feld- und Forstcommission) geschaffen,<br />
deren Präsident ein Burgerrat sein musste,<br />
deren Mitglieder aber mehrheitlich nicht dem Burgerrat<br />
angehören durften.<br />
<strong>Die</strong> Stadt <strong>Bern</strong> und ihre <strong>Burgergemeinde</strong><br />
in Auseinandersetzung mit dem Kanton<br />
Mit der Neuorganisation des Gemeindewesens 1833<br />
war zwar die Existenz der <strong>Burgergemeinde</strong> <strong>Bern</strong> gesichert,<br />
sie konnte sich aber keineswegs einer ungestörten<br />
Entwicklung erfreuen. Der verbissene<br />
Kampf der neuen liberalen Machthaber im Staate<br />
<strong>Bern</strong> gegen das Patriziat ging weiter, ja steigerte<br />
sich bis in die frühen Vierzigerjahre noch. Mit Recht<br />
hebt Richard Feiler «die Verfolgungen des gestürzten<br />
Gegners, die die neue Ordnung nicht befestigten,<br />
sondern in ihren Grundsätzen blossstellten, an<br />
ihrer sittlichen Kraft zehrten und nützliche Arbeiten<br />
verhinderten» hervor. <strong>Die</strong> Machtverhältnisse im<br />
Grossen Rat waren so eindeutig, dass hier - über<br />
das von der Regierung innegehaltene Mass hinaus -<br />
hemmungslos agitiert werden konnte. «Solche Siege<br />
bezahlte die Regeneration zu teuer. Wie ein auflö-<br />
sendes Gift drang unvermerkt die Meinung ein,<br />
dass dem Gegner gegenüber jeder Eingriff ins Recht<br />
erlaubt sei, und wucherte. Karl Schnell lehrte, mit<br />
dem Gesetzbuch unter dem Arm könne man nicht<br />
regieren» (R. Feller, <strong>Bern</strong>s Verfassungskämpfe 1846).<br />
Es übersteigt den Rahmen dieser Darstellung, auf<br />
die einzelnen «Händel» detailliert einzugehen. Nur<br />
soviel: Der Prozess gegen die sogenannte «Erlacherhofverschwörung»<br />
zog sich bis 1843 dahin. Als das<br />
Obergericht einen Spruch fällte, der den Angeklagten<br />
günstig war, stiess ihn der Grosse Rat 1834 um<br />
und ersetzte 1836 drei bernburgerliche Oberrichter.<br />
1839 fällte das Obergericht ein «genehmes» Urteil<br />
mit Haftstrafen und horrenden Prozesskosten. Als<br />
die <strong>Burgergemeinde</strong> <strong>Bern</strong> 1843 die Kosten übernahm,<br />
hob die Regierung diesen Beschluss auf und<br />
setzte den Burgerrat ab.<br />
Ein Dorn im Auge waren den liberalen Führern<br />
die sogenannten Familienkisten bürgerlicher Geschlechter.<br />
1837 erliess der Grosse Rat ein Gesetz,<br />
das jedem männlichen Familienglied vom 20. Altersjahr<br />
an gestattete, seinen Anteil herauszunehmen:<br />
damit wurde diesem bisher gemeinsamen, in Liegenschaften<br />
und Kapitalien angelegten Vermögen<br />
der Familie, aus dem arme Angehörige unterstützt<br />
wurden, die rechtliche Grundlage für den Fortbestand<br />
entzogen. Hier zeigte sich deutlich, dass es<br />
den Gegnern darum ging, nach der politischen Entmachtung<br />
nun auch noch die Vermögensbasis des<br />
Patriziates zu untergraben. Dass davon nicht nur<br />
das Vermögen der einzelnen Familien, sondern in<br />
noch verstärktem Masse das Vermögen der gesamten<br />
<strong>Burgergemeinde</strong> (und damit letztlich auch der<br />
Stadt <strong>Bern</strong>] betroffen war, deckten zwei weitere,<br />
während Jahren die politische Szene beherrschende<br />
«Händel» auf, die zum einen die «Schatzgelder»,<br />
zum andern die «Dotation» betrafen, aber bald<br />
einmal miteinander vermengt wurden.<br />
Bei der «Schatzgeldaffäre» handelte es sich einerseits<br />
um die Vorräte an Gold und Silber, die Gottlieb<br />
Abraham von Jenner 1798 dem Zugriff der französischen<br />
Invasoren entzogen hatte, und andererseits<br />
um Schuldschriften des Alten <strong>Bern</strong> zulasten ausländischer<br />
Schuldner, die Jenner und auch Ludwig