Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern
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gen 92 Stimmen, bei 5 ungültigen Stimmen, das<br />
neue Organisationsreglement der Bürgergemeinde<br />
der Stadt <strong>Bern</strong> an. Damit war die <strong>Burgergemeinde</strong><br />
der Stadt <strong>Bern</strong> in ihrer neuen Form konstituiert. Als<br />
Organe amteten fortan ein Grosser Stadtrat (100 Mit-<br />
glieder plus der Präsident] und ein Kleiner Stadtrat<br />
von 25 Mitgliedern. Der Präsident (oder sein Stell-<br />
vertreter] hatte den Vorsitz in beiden Räten und in<br />
der Burgerversammlung.<br />
Da ja die Grundlage für die Neuordnung des Ge-<br />
meindewesens nur in einem rasch verabschiedeten<br />
Dekret bestand, war den Kantonsbehörden daran<br />
gelegen, das entsprechende Gemeindegesetz mög-<br />
lichst schnell auszuarbeiten. <strong>Die</strong> traktandierte Be-<br />
handlung in der Wintersession 1832 kam wegen Ge-<br />
schäftsüberhäufung des Grossen Rates nicht zu-<br />
stande, am 6. Mai 1833 beschloss der Grosse Rat, die<br />
Behandlung auf die Wintersession zu verschieben.<br />
Inzwischen wurden von vielen Gemeinden, so auch<br />
von der <strong>Burgergemeinde</strong> <strong>Bern</strong>, Eingaben betreffend<br />
das künftige Gemeindegesetz eingereicht. <strong>Die</strong> Bur-<br />
gergemeinde <strong>Bern</strong> widersetzte sich einer Beschrän-<br />
kung des Stimmrechtes der Burger und demgegen-<br />
über einer Ausdehnung desjenigen der blossen Ein-<br />
wohner: «wer zahlt, der stimmt» war ihr Leitwort.<br />
Sie bangte - mit Recht - um ihr Vermögen. Ver-<br />
hängnisvoll schien ihr auch die Beschneidung der<br />
Gemeindeautonomie durch die ausgedehnten Kon-<br />
troll- und Vollziehungskompetenzen, die der Geset-<br />
zesentwurf den Kantonsbehörden zuwies.<br />
Als dann im Dezember 1833 der Grosse Rat den<br />
Gesetzesentwurf beriet, zeigte sich sehr rasch, dass<br />
die Meinungen gemacht waren. Als unerschrocke-<br />
ner - und wegen seiner Sachkompetenz unbeque-<br />
mer - Mahner stand Staatsschreiber Albrecht Fried-<br />
rich May meist auf verlorenem Posten, wenn er für<br />
die Anliegen der <strong>Burgergemeinde</strong>n eintrat. Viele<br />
Landgrossräte merkten zu spät, dass die Massnah-<br />
men gegen die <strong>Bern</strong>burger sich letztlich auch gegen<br />
ländliche <strong>Burgergemeinde</strong>n auswirken mussten. So<br />
wurde das neue bernische Gemeindegesetz am<br />
20. Dezember 1833 ohne wesentliche Retouchen an-<br />
genommen. Für die weitere Entwicklung von Be-<br />
deutung war insbesondere der Artikel 56:<br />
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